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Vorlage (Bebauungsplan 08.14 "Liblarer Straße 154 / Tennishalle THC" und 42. FNP-Änderung - Aufstellungs- und Auslegungsbeschluss -)

Daten

Kommune
Brühl
Größe
122 kB
Datum
31.01.2017
Erstellt
23.01.17, 18:27
Aktualisiert
23.01.17, 18:27
Vorlage (Bebauungsplan 08.14 "Liblarer Straße 154 / Tennishalle THC" und 42. FNP-Änderung
- Aufstellungs- und Auslegungsbeschluss -) Vorlage (Bebauungsplan 08.14 "Liblarer Straße 154 / Tennishalle THC" und 42. FNP-Änderung
- Aufstellungs- und Auslegungsbeschluss -) Vorlage (Bebauungsplan 08.14 "Liblarer Straße 154 / Tennishalle THC" und 42. FNP-Änderung
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Inhalt der Datei

Stadt Brühl öffentliche Vorlage Der Bürgermeister Dienststelle Sachbearbeiter/in Aktenzeichen Datum Vorlagen-Nr. 61/1 Müller 61 26 10 0814 09.01.2017 10/2017 Betreff Bebauungsplan 08.14 "Liblarer Straße 154 / Tennishalle THC" und 42. Änderung des Flächennutzungsplanes - Aufstellungs- und Auslegungsbeschluss Beratungsfolge Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung Finanzielle Auswirkungen Ja x Nein Mittel stehen zur Verfügung bei SK / KST Mittel stehen nicht zur Verfügung Über-/außerplanmäßige Aufwendungen/Auszahlungen Sachkonto / Kostenstelle BGM Zust. Dez. Zust. Dienststelle Freytag Schiffer Lamberty Schaaf Kämmerer RPA Beschlussentwurf: I Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung der Stadt Brühl beschließt gem. § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 6 des Gesetzes vom 20. Oktober 2015 (BGBl. I S. 1722), die Aufstellung der 42. Änderung des Flächennutzungsplanes. Das Plangebiet liegt in der Gemarkung Brühl und umfasst in der Flur 5 die Flurstücke 509, 510, 286, 279, 612, 560, 563, und 613 tlw.. Das Plangebiet ist folgendermaßen abgegrenzt:  im Osten vom Grenzpunkt der Flurstücke 309, 613 und 322, dann 65,0 m entlang der nördlichen Verlängerung der Grenzen der Flurstücke 309 und 322 bis zum Fußpunkt des rechten Winkels (von 150,0 m Länge),  im Norden vom vorgenannten Fußpunkt 150,0 m entlang auf dem rechten Winkel in westliche Richtung, weiter auf einem weiteren rechten Winkel, (aufgewinkelt auf der nördlichen Verlängerung der westlichen Grenzen der Flurstücke 613 (kurzes Teilstück), 509 und 510) bis zu seinem Fußpunkt,  im Westen vom vorgenannten Fußpunkt, entlang der nördlichen Verlängerung der westlichen Grenzen der Flurstücke 613 (kurzes Teilstück), 509 und 510 und weiter entlang der westlichen Grenzen der Flurstücke 613 (kurzes Teilstück), 509 und 510,  im Süden durch die südlichen Grenzen der Flurstücke 510, 286, 612, 560, 563 und 613 bis zum Grenzpunkt der Flurstücke 309, 613 und 322, Der Flächeninhalt beträgt 2,1 ha. Der Übersichtsplan ist Bestandteil dieses Beschlusses. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen. Drucksache 10/2017 Seite - 2 – II Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung der Stadt Brühl beschließt gem. § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 6 des Gesetzes vom 20. Oktober 2015 (BGBl. I S. 1722), die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanes 08.14 "Liblarer Straße 154 / Tennishalle THC" sowie die öffentliche Auslegung der 42. Änderung des Flächennutzungsplanes. Der Übersichtsplan ist Bestandteil dieses Beschlusses. Der Auslegungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen. Erläuterungen: zu I Bisher wurde zum o.g. Bauleitplanverfahren lediglich der Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan gefasst. Da die im Parallelverfahren laufende Änderung des Flächennutzungsplanes auch Bestandteil der frühzeitigen Bürger – und TÖB Beteiligung war erfolgt nun der formale Aufstellungsbeschluss zur FNP Änderung im Nachgang.Mittlerweile liegt diesbezüglich auch die formale Anpassungserklärung der Bezirksregierung Köln an die Ziele der Raumordnung und Landesplanung vor. zu II 1. Anregungen und Bedenken Die frühzeitige Bürgerbeteiligung zum Bebauungsplan 08.14 und zur 42. Änderung des Flächennutzungsplanes erfolgte im Zeitraum vom 20.06. bis zum 04.07.2016. Aus der frühzeitigen Beteiligung der Bürger sind insbesondere Anregungen und Einwände zu den zu erwartenden Lärmimmissionen eingegangen. So wurde angeregt, auch die im Nord-Westen liegende Siedlung Roddergrube (Eibenweg, Hainbuchenweg) bei der schalltechnischen Untersuchung zu berücksichtigen. Das Gutachten wurde daraufhin angepasst, so dass die Siedlung Roddergrube als Immissionspunkt in die Berechnung mit aufgenommen wurde. Die Richtwerte für die benachbarten zu schützenden Bebauungen werden unter Ausführung der Lärmschutzwand innerhalb sowie außerhalb der vorgeschriebenen Ruhezeiten sowie zu dem max. zulässigen Spitzenpegel eingehalten. Aus der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange sind ebenfalls einzelne Anregungen eingegangen: Seitens der Kreisplanung des Rhein-Erft-Kreises wurden Bedenken geäußert, da durch die Bauleitplanung Teile des im Landschaftsplan 6 festgesetzten Landschaftsschutzgebietes (LSG) 2.2-9 „Waldseengebiet Ville“ in Anspruch genommen werden sollen. Des Weiteren wird durch die Abteilung Naturschutz und Landschaftspflege angeregt, im landschafpflegerischen Fachplan die naturschutzrechtliche Bilanzierung der zu erwartenden Eingriffe in Natur und Landschaft und eine Bewertung des zu erwartenden Eingriffs in das Landschaftsbild vorzunehmen. Die Anregungen wurden im landschaftspflegerischen Fachbeitrag aufgenommen und mit der Planung im Vorgang zur Kreistagssitzung dem Landschaftsbeirat vorgelegt und von diesem positiv beschieden. Der Kreistag hat in seiner Sitzung im Dezember daraufhin die Aufstellung des Bebauungsplans zur Errichtung einer Tennishalle und zwei weiterer Freiluftplätze innerhalb des Landschaftschutzgebietes 2.2.9 "Waldseengebiet Ville" des Landschaftsplans 6 für vertretbar gehalten und keine Notwendigkeit zur Anwendung des Widerspruchrechtes nach § 29 Abs. 4 LG NW gesehen. Der Landschaftsschutz wird für Drucksache 10/2017 Seite - 3 – diese Flächen zurückgenommen. Es werden daher keine negativen Auswirkungen erwartet. In diesem Zusammenhang wurden insbesondere Fachpläne bzw. Untersuchungen zu den Themen Landschaftspflegerischer Fachbeitrag, Artenschutz, Lärm, Niederschlagswasser und Boden erarbeitet. 2. Weiteres Vorgehen Seitens der Anwohner oder der Träger öffentlicher Belange wurden keine Bedenken vorgetragen, die zu einer Änderung des Plankonzeptes geführt hätten. Der Vorentwurf wurde daher zum Bebauungsplanentwurf weiter entwickelt. Der derzeitige Planungsstand wird für die öffentliche Auslegung empfohlen. Anlage(n): (1) BP08.14 und 42.FNP-Änd. Übersichtsplan (2) BP08.14 Begründung (3) BP08.14 Textl. Festsetzungen (4) BP08.14 BPlan-Entwurf s-w (5) BP08.14 BPlan Legende s-w (6) 42. FNP-Änd. Begründung