Daten
Kommune
Brühl
Größe
122 kB
Datum
31.01.2017
Erstellt
23.01.17, 18:27
Aktualisiert
23.01.17, 18:27
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Brühl
öffentliche
Vorlage
Der Bürgermeister
Dienststelle
Sachbearbeiter/in
Aktenzeichen
Datum
Vorlagen-Nr.
61/1
Müller
61 26 10 0814
09.01.2017
10/2017
Betreff
Bebauungsplan 08.14 "Liblarer Straße 154 / Tennishalle THC" und 42. Änderung des
Flächennutzungsplanes
- Aufstellungs- und Auslegungsbeschluss Beratungsfolge
Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung
Finanzielle Auswirkungen
Ja
x Nein
Mittel stehen zur Verfügung bei SK / KST
Mittel stehen nicht zur Verfügung
Über-/außerplanmäßige Aufwendungen/Auszahlungen
Sachkonto / Kostenstelle
BGM
Zust. Dez.
Zust. Dienststelle
Freytag
Schiffer
Lamberty
Schaaf
Kämmerer
RPA
Beschlussentwurf:
I Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung der Stadt Brühl beschließt gem. § 2
Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September
2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 6 des Gesetzes vom 20. Oktober
2015 (BGBl. I S. 1722), die Aufstellung der 42. Änderung des Flächennutzungsplanes.
Das Plangebiet liegt in der Gemarkung Brühl und umfasst in der Flur 5 die Flurstücke 509,
510, 286, 279, 612, 560, 563, und 613 tlw..
Das Plangebiet ist folgendermaßen abgegrenzt:
im Osten vom Grenzpunkt der Flurstücke 309, 613 und 322, dann 65,0 m entlang
der nördlichen Verlängerung der Grenzen der Flurstücke 309 und 322 bis zum
Fußpunkt des rechten Winkels (von 150,0 m Länge),
im Norden vom vorgenannten Fußpunkt 150,0 m entlang auf dem rechten Winkel in
westliche Richtung, weiter auf einem weiteren rechten Winkel, (aufgewinkelt auf der
nördlichen Verlängerung der westlichen Grenzen der Flurstücke 613 (kurzes
Teilstück), 509 und 510) bis zu seinem Fußpunkt,
im Westen vom vorgenannten Fußpunkt, entlang der nördlichen Verlängerung der
westlichen Grenzen der Flurstücke 613 (kurzes Teilstück), 509 und 510 und weiter
entlang der westlichen Grenzen der Flurstücke 613 (kurzes Teilstück), 509 und 510,
im Süden durch die südlichen Grenzen der Flurstücke 510, 286, 612, 560, 563 und
613 bis zum Grenzpunkt der Flurstücke 309, 613 und 322,
Der Flächeninhalt beträgt 2,1 ha.
Der Übersichtsplan ist Bestandteil dieses Beschlusses.
Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen.
Drucksache 10/2017
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II Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung der Stadt Brühl beschließt gem. § 3
Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September
2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 6 des Gesetzes vom 20. Oktober
2015 (BGBl. I S. 1722), die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanes 08.14 "Liblarer
Straße 154 / Tennishalle THC" sowie die öffentliche Auslegung der 42. Änderung des
Flächennutzungsplanes.
Der Übersichtsplan ist Bestandteil dieses Beschlusses.
Der Auslegungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen.
Erläuterungen:
zu I
Bisher wurde zum o.g. Bauleitplanverfahren lediglich der Aufstellungsbeschluss zum
Bebauungsplan gefasst. Da die im Parallelverfahren laufende Änderung des
Flächennutzungsplanes auch Bestandteil der frühzeitigen Bürger – und TÖB Beteiligung
war erfolgt nun der formale Aufstellungsbeschluss zur FNP Änderung im
Nachgang.Mittlerweile liegt diesbezüglich auch die formale Anpassungserklärung der
Bezirksregierung Köln an die Ziele der Raumordnung und Landesplanung vor.
zu II
1. Anregungen und Bedenken
Die frühzeitige Bürgerbeteiligung zum Bebauungsplan 08.14 und zur 42. Änderung des
Flächennutzungsplanes erfolgte im Zeitraum vom 20.06. bis zum 04.07.2016.
Aus der frühzeitigen Beteiligung der Bürger sind insbesondere Anregungen und Einwände
zu den zu erwartenden Lärmimmissionen eingegangen. So wurde angeregt, auch die im
Nord-Westen liegende Siedlung Roddergrube (Eibenweg, Hainbuchenweg) bei der
schalltechnischen Untersuchung zu berücksichtigen. Das Gutachten wurde daraufhin
angepasst, so dass die Siedlung Roddergrube als Immissionspunkt in die Berechnung mit
aufgenommen wurde. Die Richtwerte für die benachbarten zu schützenden Bebauungen
werden unter Ausführung der Lärmschutzwand innerhalb sowie außerhalb der
vorgeschriebenen Ruhezeiten sowie zu dem max. zulässigen Spitzenpegel eingehalten.
Aus der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange sind
ebenfalls einzelne Anregungen eingegangen:
Seitens der Kreisplanung des Rhein-Erft-Kreises wurden Bedenken geäußert, da durch
die
Bauleitplanung
Teile
des
im
Landschaftsplan
6
festgesetzten
Landschaftsschutzgebietes (LSG) 2.2-9 „Waldseengebiet Ville“ in Anspruch genommen
werden sollen. Des Weiteren wird durch die Abteilung Naturschutz und Landschaftspflege
angeregt, im landschafpflegerischen Fachplan die naturschutzrechtliche Bilanzierung der
zu erwartenden Eingriffe in Natur und Landschaft und eine Bewertung des zu erwartenden
Eingriffs in das Landschaftsbild vorzunehmen.
Die Anregungen wurden im landschaftspflegerischen Fachbeitrag aufgenommen und mit
der Planung im Vorgang zur Kreistagssitzung dem Landschaftsbeirat vorgelegt und von
diesem positiv beschieden. Der Kreistag hat in seiner Sitzung im Dezember daraufhin die
Aufstellung des Bebauungsplans zur Errichtung einer Tennishalle und zwei weiterer
Freiluftplätze innerhalb des Landschaftschutzgebietes 2.2.9 "Waldseengebiet Ville" des
Landschaftsplans 6 für vertretbar gehalten und keine Notwendigkeit zur Anwendung des
Widerspruchrechtes nach § 29 Abs. 4 LG NW gesehen. Der Landschaftsschutz wird für
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diese Flächen zurückgenommen. Es werden daher keine negativen Auswirkungen
erwartet.
In diesem Zusammenhang wurden insbesondere Fachpläne bzw. Untersuchungen zu den
Themen Landschaftspflegerischer Fachbeitrag, Artenschutz, Lärm, Niederschlagswasser
und Boden erarbeitet.
2. Weiteres Vorgehen
Seitens der Anwohner oder der Träger öffentlicher Belange wurden keine Bedenken
vorgetragen, die zu einer Änderung des Plankonzeptes geführt hätten. Der Vorentwurf
wurde daher zum Bebauungsplanentwurf weiter entwickelt. Der derzeitige Planungsstand
wird für die öffentliche Auslegung empfohlen.
Anlage(n):
(1) BP08.14 und 42.FNP-Änd. Übersichtsplan
(2) BP08.14 Begründung
(3) BP08.14 Textl. Festsetzungen
(4) BP08.14 BPlan-Entwurf s-w
(5) BP08.14 BPlan Legende s-w
(6) 42. FNP-Änd. Begründung