Daten
Kommune
Brühl
Größe
32 kB
Datum
31.01.2017
Erstellt
23.01.17, 18:27
Aktualisiert
23.01.17, 18:27
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT BRÜHL
BEBAUUNGSPLAN 08.14 „LIBLARER STRASSE 154 / TENNISHALLE THC“
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Stand: 13.01.2017
TEXTLICHE FESTSETZUNGEN, HINWEISE
A. TEXTLICHE FESTSETZUNGEN
A 1. Art der Nutzung
(§ 9 Abs. 1 Nr. 5 BauGB)
A 1.1 Flächen für Sportanlagen mit der Zweckbestimmung „Tennisanlage"
A 1.1.1 Innerhalb der festgesetzten Flächen für Sportanlagen mit der Zweckbestimmung „Tennisanlage" sind folgende Nutzungen zulässig:
-
4-Feld Tennishalle,
Tennis-Freiplätze,
Tribüne,
die dem Gebiet dienenden Nebenanlagen und
ein vereinsgebundenes Clubhaus.
A 1.1.2 Abweichend können untergeordnete Spielflächen für den Außensport
ausnahmsweise zugelassen werden.
A 2. Höhe baulicher Anlagen
(§ 9 Abs. 1 und 3 BauGB i.V.m. § 18 BauNVO)
Für die geplanten baulichen Anlagen sind im Bebauungsplan maximal zulässige
Gebäudehöhen über NHN festgesetzt. Die maximal zulässigen Höhen beziehen
sich auf die folgenden oberen Gebäudeabschlüsse:
Oberkante First Tennishalle (H1) = 140,00 m ü NHN
Oberkante Attika Clubhaus (H²) = 138,00 und (H³) = 137,00 m üNHN
Oberkante Überdachung (First) Tribüne (H4) = 135,00 m üNHN
A 3. Nebenanlagen und Stellplätze
(§ 14 Abs. 1 i.V.m. § 23 Abs. 5 und § 12 BauNVO)
A 3.1
Nebenanlagen gem. § 14 (1) BauNVO sind innerhalb der festgesetzten Flächen
für Sportanlagen als einzelne Anlagen bis zu einer Größe von maximal 30 m²
zulässig. Insgesamt dürfen die Anlagen 100 m² nicht überschreiten.
A 3.2
Private Stellplätze sind gemäß § 23 Abs. 5 BauNVO nur auf den dafür festgesetzten Flächen zulässig.
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A 4. Erhaltung von Gehölzen, Anpflanzung von Laubbäumen und Sträuchern sowie Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von
Natur und Landschaft
(§ 9 Abs. 1 Nr. 20, 25 sowie Abs. 1a BauGB)
A 4.1 Schutz und Erhaltung von Gehölzbeständen
Die innerhalb des Plangebietes vorhandenen Bäume, Wald- und Gehölzbestände, die als Flächen zur Erhaltung von Bäumen und Sträuchern festgesetzt
wurden, sind im Rahmen der Baumaßnahmen durch geeignete Maßnahmen im
Stamm- und Wurzelbereich zu schützen und dauerhaft zu erhalten.
Der waldartige Gehölzbestand südöstlich der geplanten Halle ist zur Aufrechterhaltung einer Bauwerkseingrünung soweit wie möglich zu erhalten. Evtl. auftretende Lücken sind mit Schwarzerle (Alnus glutinosa) und Vogelkirsche (Prunus
avium) dicht zu bepflanzen. Zu verwenden sind Solitärstammbüsche, 4xv., 20-25,
mDb.
A 4.2 Anpflanzung von Bäumen
A 4.2.1 Anpflanzung von Laubbäumen zur Eingrünung der Tennishalle
Die in der Planzeichnung mit 1 gekennzeichneten Laubbäume sind gem. nachfolgender Pflanzenliste anzupflanzen und dauerhaft zu erhalten. Abgängige
Bäume sind gleichartig zu ersetzen.
Die Baumscheiben bzw. Pflanzflächen sind mit Bodendeckern / Stauden gem.
nachfolgender Pflanzenliste zu bepflanzen und dauerhaft zu pflegen. Für den in
der Liste und in der Planzeichnung mit 1 gekennzeichneten Carpinus betulus ist
ein Pflanzbeet von mind. 14 m² anzulegen.
Pflanzenliste
(Größen und Qualitäten gem. BdB-Gütebestimmungen)
Bäume:
1x Carpinus betulus (1 )
Hainbuche
2x Carpinus betulus `Frans Fontaine´(1)
Hainbuche
Bodendecker/ Stauden:
Euonymus fortunei `Coloratus´
Lonicera nitida `Maigrün´
Lavandula angustifolia
Vinca major
H., 4xv., 20/25
H., 4xv., 20/25
Kletter-Spindelstrauch
Heckenkirsche
Lavendel
Großes Immergrün
A 4.2.2 Anpflanzung von Laubbäumen im Bereich der Stellplätze
Die in der Planzeichnung mit 2 gekennzeichneten Laubbäume sind nach Auswahl aus nachfolgender Pflanzenliste zu begrünen. Die Bäume sind dauerhaft zu
erhalten, abgängige Bäume sind gleichartig zu ersetzen.
Die Pflanzflächen sind mit Bodendeckern / Stauden gem. Pflanzenliste zu Maßnahme A 4.2.1 zu begrünen und dauerhaft zu pflegen.
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Pflanzenliste
(Größen und Qualitäten gem. BdB-Gütebestimmungen)
Bäume:
Acer campestre `Elsrijk´
Feldahorn H., 4xv., 20/25
Carpinus betulus `Fastigiata´
Pyramiden-Hainbuche H., 4xv., 20/25
Quercus robur `Fastigiata Koster
Pyramideneiche H., 4xv., 20/25
Tilia europaea `Pallida´
Kaiserlinde H., 4xv., 20/25
A 4.2.3 Anpflanzung von Laubbäumen nördlich der geplanten Tennishalle
Nördlich der geplanten Halle sind nach Auswahl aus Pflanzenliste zu Maßnahme
A 4.2.1 insgesamt 5 kleinkronige Laubbäume (mit 3 gekennzeichnet) anzupflanzen. Der Pflanzstreifen ist als Rasenfläche zu begrünen.
Die Bäume sind dauerhaft zu erhalten, abgängige Bäume sind gleichartig zu ersetzen.
A 4.3 Anlage einer Strauchhecke entlang der geplanten Tennishalle
Der durch die Baumaßnahmen beanspruchte Bereich südöstlich der geplanten
Tennishalle ist nach Abschluss der Baumaßnahmen flächendeckend mit Sträuchern gem. nachfolgender Pflanzenliste zu bepflanzen (Pflanzabstand 1x1m).
Pflanzenliste
Sträucher
Cornus sanguinea
Roter Hartriegel
Str., v. o.B., 5TR, 100/150
Corylus avellana
Hasel
Str., v. o.B., 5TR, 100/150
Clematis vitalba
Gewöhnliche Waldrebe Sol., 3xv., i.C., 100-150
Euonymus europaea Pfaffenhütchen
Str., v. o.B., 3TR, 100/150
Ilex aquifolium
Stechpalme
Büsche, 2xv., 80-100
Ligustrum vulgare
Liguster
Str., 2xv., i.C., 60/100
Lonicera xylosteum
Rote Heckenkirsche
Str., v. o.B., 5TR, 100/150
A 4.4 Externe Ausgleichsmaßnahmen
Zur externen Kompensation des mit dem Bebauungsplan verbundenen Eingriffs
in Natur und Landschaft werden dem Eingriff Maßnahmen aus dem Ökokonto
der Stadt Brühl zugeordnet. Es handelt sich dabei um eine Aufforstungsfläche
Gemarkung Badorf, Flur 19, Flurstück 1121 und 1122, ca. 850 m südwestlich des
Plangebietes.
Neben einer landschaftsökologischen Wertsteigerung der (gem. Biotopwertverfahren von LUDWIG 1991) trägt die Maßnahme zur Aufwertung des Landschaftsbildes bei. Dem Bebauungsplan 08.14 sind insgesamt 68.195 Biotopwertpunkte des Ökokontos zuzuordnen.
C. HINWEISE
C 1. Altlasten
Das betroffene Areal liegt im ehemaligen Braunkohletagebaubereich und wird im
Altlastenkataster des Rhein-Erft-Kreises und der Stadt Brühl unter der Nr.
5107/418 mit dem Namen “Südlich Rodderhof” geführt. Umfangreiche Bodenuntersuchungen des Untergrundes im Vorfeld der Verfahrensaufstellung haben als
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Auffüllungsmaterial Bodenaushub mit unterschiedlichen Gemengeanteilen
(Schlacken, Asche, Kies, Ton, Beton- und Ziegelbruch) ergeben. Teilweise wurden mächtige Schichten mit Braunkohle und Torf angetroffen. Hierbei konnte eine Belastung der grobkörnigen Boden- und Bauschuttmassen mit Selen, Sulfat
und der Gesamtgehalt an gelösten Feststoffen festgestellt werden. Diese sind
auf einer Deponie der Klasse DK I zu entsorgen.
Aufgrund der vorhandenen Auffüllmächtigkeiten haben Erdaushubmaßnahmen
im Bereich des geplanten Bauvorhabens unter gutachterlicher Aufsicht zu erfolgen (inkl. Bericht mit Fotodokumentation) und sind mit der Unteren Bodenschutzbehörde des Rhein-Erft-Kreises abzustimmen. Im Baugenehmigungsverfahren ist mit entsprechenden Auflagen zur fachgerechten Entsorgung von Erdaushubmaterialien zu rechnen. Die abfallwirtschaftliche Vorgehensweise ist mit
der Unteren Wasser-, Bodenschutz- und Abfallwirtschaftsbehörde des RheinErft-Kreises abzustimmen.
C 2. Berücksichtigung des vorhandenen Baugrundes bei der Gründung
Im Bereich des Plangebietes steht aufgrund ehemaliger Tagebautätigkeit als
Baugrund aufgeschütteter Boden an. Zur Vermeidung von Schäden, die eventuell infolge der Nichtbeachtung der anstehenden Baugrundverhältnisse auftreten
können, ist folgendes zu beachten:
- Bei einer Gründung im aufgeschütteten Boden liegt wegen der meist stark
wechselnden Zusammensetzung und seiner unterschiedlichen Tragfähigkeit
die geotechnische Kategorie 3 für schwierige Baugrundverhältnisse nach
Eurocode 7 „Geotechnik" - DIN EN 1997-1 Nr. 2.1 (21) mit den ergänzenden
Regelungen in der DIN 4020 2010- 12 Nr. A 2.2.2 vor. Darum ist auf Basis
gezielter Bodenuntersuchungen eines Sachverständigen für Geotechnik die
Tragfähigkeit des Bodens zu ermitteln und die Gründung daran anzupassen.
Gebäude oder Gebäudeteile mit unterschiedlicher Gründungstiefe oder erheblich unterschiedlicher Sohlpressung sind durch ausreichend breite, vom
Fundamentbereich bis zur Dachhaut durchgehende Bewegungsfugen zu trennen.
- Hier sind die Bauvorschriften des Eurocode 7 „Geotechnik" DIN EN 1997-1 mit
nationalem Anhang, der Normblättern DIN 1054 "Baugrund - Sicherheitsnachweise im Erd- und Grundbau - Ergänzende Regelungen" und der DIN
18195 "Bauwerksabdichtungen" sowie die Bestimmungen der Bauordnung für
das Land Nordrhein-Westfalen zu beachten.
C 3. Erdbebenzone
Das gesamte Gebiet der Stadt Brühl befindet sich in der Erdbebenzone 2 mit der
geologischer Untergrundklasse: T gemäß der Karte der Erdbebenzonen und geologischen Untergrundklassen der Bundesrepublik Deutschland 1: 350.000, Bundesland Nordrhein-Westfalen (Juni 2006). Die bautechnischen Anforderungen
Karte zu DIN 4149 (Fassung April 2005) sind zu beachten.
C 4. Artenschutz
Baubedingte Flächeninanspruchnahmen sind auf das unbedingt notwendige Maß
zu beschränken.
Die Fällung bzw. Rodung von Bäumen und Strauchaufwuchs sowie die Baufeldfreimachung im Bereich der Gehölzflächen sind außerhalb der Brut- und
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Aufzuchtzeit wildlebender Vogelarten (1. März bis 30. September) durchzuführen.
Falls vorhabenbedingte Eingriffe in die Vegetation innerhalb der Brutzeit wildlebender Vogelarten erfolgen müssen, sind geeignete Maßnahmen zur Vermeidung von Individuenverlusten bzw. Zerstörungen von Nestern und Eiern brütender Vögel vorzusehen, z.B. eine ökologische Baubegleitung, die sicherstellt, dass
Brutvorkommen rechtzeitig identifiziert und geschützt werden können.
Eine gelegentliche Quartiernutzung von Spalten oder Hohlräumen an den bestehenden Gebäuden – z.B. durch die Zwergfledermaus – kann nicht ausgeschlossen werden. Vor dem Rückbau der Gebäude im Plangebiet ist somit durch eine
ökologische Baubegleitung eine Kontrolle auf Quartiernutzung durchzuführen
und sicherzustellen, dass keine Fledermäuse beeinträchtigt werden.
Die Artenschutzprüfung kommt zu dem Ergebnis, dass für die im Plangebiet vorkommenden artenschutzrechtlich relevanten Arten unter Beachtung von Vermeidungsmaßnahmen bei Realisierung der geplanten Vorhaben keine artenschutzrechtlichen Verbotstatbestände des § 44 Abs. 1 Nr. 1-3 BNatSchG eintreten.
C 5. Kampfmittel
Der Kampfmittelbeseitigungsdienst (KBD) der Bezirksregierung Düsseldorf teilt
mit, dass Luftbilder aus den Jahren 1939 - 1945 und andere historische Unterlagen Hinweise auf vermehrte Bodenkampfhandlungen und Bombenabwürfe liefern. Insbesondere existiert ein konkreter Verdacht auf Kampfmittel bzw. Militäreinrichtungen des 2. Weltkrieges (Flakstellung und Laufgraben). Es wird eine
Überprüfung der zu überbauenden Fläche vor Baubeginn auf Kampfmittel empfohlen.
Erfolgen. Erdarbeiten mit erheblichen mechanischen Belastungen wie Rammarbeiten, Pfahlgründung en, Verbauarbeiten etc. wird zusätzlich eine Sicherheitsdetektion empfohlen.
Im Auftrag der Stadt Brühl
La Città Stadtplanung
Grevenbroich, den 13.01.2017