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Vorlage (Schadstoffbelastung GGS Brühl-Badorf)

Daten

Kommune
Brühl
Größe
101 kB
Datum
23.01.2017
Erstellt
17.01.17, 13:14
Aktualisiert
17.01.17, 13:14
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Inhalt der Datei

Stadt Brühl öffentliche Vorlage Der Bürgermeister Dienststelle Sachbearbeiter/in Aktenzeichen Datum Vorlagen-Nr. 40 Weiskopf 40 16.01.2017 21/2017 Betreff Schadstoffbelastung GGS Brühl-Badorf Beratungsfolge Hauptausschuss Finanzielle Auswirkungen Ja X Nein Mittel stehen zur Verfügung bei SK / KST Mittel stehen nicht zur Verfügung Über-/außerplanmäßige Aufwendungen/Auszahlungen Sachkonto / Kostenstelle BGM Zust. Dez. Zust. Dienststelle Freytag Schiffer Weiskopf Kämmerer RPA Beschlussentwurf: Der Hauptausschuss nimmt den Bericht des Bürgermeisters zur Kenntnis. Erläuterungen: Mit Antrag vom 13.01.2017 bitten die Fraktionen CDU und DIE GRÜNEN hinsichtlich der Schadstoffuntersuchung an der Gemeinschaftsgrundschule Brühl-Badorf um Beantwortung folgender Fragen: 1) 2) 3) 4) Wann und warum wurde der Sachverhalt bekannt? Was wurde von der Verwaltung veranlasst? Welche Maßnahmen wurden bislang mit welchem Ergebnis durchgeführt? Was ist geplant für den Fall, dass die Abhilfe weitere Maßnahmen verlangt? Zu 1) Mit Schreiben vom 17.10.2016 hatte die Schulleitung der GGS Brühl-Badorf die Verwaltung gebeten, eine Luftmessung in einem Gebäudeteil der Schule durchzuführen. Grund hierfür war die Erkrankung von zwei Lehrkräften und einem Kind. Es sollte ermittelt werden, ob eventuell vorkommende Schadstoffe ein Grund für den Ausbruch der Erkrankungen sein könnte. Zu 2) und 3) Die Verwaltung hat das Schreiben der Schule an die AöR weitergeleitet, welches am 19.10.2016 dort einging. Es erfolgte seitens der AöR die Kontaktaufnahme und Erörterung der Vorgehensweise mit einem Baubiologen. Am 08.11.2016 fand eine gemeinsame Besprechung des Baubiologen, der Schulleitung, der Schulverwaltung sowie der AöR statt. Hierbei wurden die weiteren Prozesse besprochen. Mit Angebot vom 15.11.2016 erfolgte seitens des Baubiologen die Empfehlung, eine Staubuntersuchung auf schwerflüchtige organische Verbindungen durchzuführen sowie aufgrund des hohen Alters des Drucksache 21/2017 Seite - 2 – Gebäudes eine zusätzliche Analyse auf Schwermetalle. Die Beauftragung seitens der AöR erfolgte noch am gleichen Tag. Da vor der Untersuchung eine Woche lang keine Staubreinigung erfolgen durfte und die letzte Reinigung am 23.11.2016 stattgefunden hatte, fand die Staubuntersuchung am 30.11.2016 statt. Am 19.12.2016 wurde die AöR seitens des Baubiologen darüber unterrichtet, dass Auffälligkeiten in den Staubproben vorhanden seien und die Ursache hierfür noch geklärt werden müsse. Am Nachmittag des 20.12.2016 hatte die Schulverwaltung diese Ergebnisse per Mail erhalten, was die Fachbereichsleiterin am 21.12.2016 veranlasst hatte, morgens die AöR aufzusuchen, um die Ergebnisse zu besprechen. Im Anschluss daran hat sie die GGS Brühl-Badorf aufgesucht und die dortige Schulleitung darüber in Kenntnis gesetzt, dass aufgrund der Werte im Untersuchungsergebnis eine umfangreiche Reinigung des Gebäudeteiles mit anschließender Kontrollmessung zu erfolgen habe. Noch von der Schule aus wurde Kontakt mit der AöR zwecks Abstimmung der sofort zu veranlassenden Reinigungsmaßnahmen aufgenommen. Der hierfür zuständige Mitarbeiter der AöR suchte am 22.12.2016 die Schule auf, besprach mit der Schulleitung die weitere Vorgehensweise und beauftragte das Reinigungsunternehmen mit den sofort zu beginnenden Arbeiten. Seitens des Baubiologen erfolgte die Mitteilung, dass bei täglicher Nass-Reinigung keine weiteren Maßnahmen zu treffen seien. Die weitere Beprobung und Quellenermittlung erfolgt am 17.01.2017. Hier werden Materialproben von verschiedenen Bau- und Ausbaumaterialien in der Schule entnommen und diese auf die im Hausstaub ermittelten Substanzen untersucht. Im Zuge dessen kann die weitere Vorgehensweise baulich festgelegt werden. Zu 4) Hierzu können erst nach Vorliegen der Ergebnisse der weiteren Untersuchung genauere Angaben erteilt werden. In der Sitzung des Hauptausschusses am 23.01.2017 werden die Ausschussmitglieder über den aktuellen Sachstand unterrichtet. Anlage(n): (1) Stellungnahme Gutachter (2) Gutachten