Daten
Kommune
Brühl
Größe
97 kB
Datum
20.02.2017
Erstellt
17.01.17, 13:14
Aktualisiert
17.01.17, 13:14
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Brühl
öffentliche
Vorlage
Der Bürgermeister
Dienststelle
Sachbearbeiter/in
Aktenzeichen
Datum
Vorlagen-Nr.
66
Gansen
66/1 Ga
11.01.2017
13/2017
Betreff
Außerplanmäßige Mittelbereitstellung Baufeldfreimachung Kita Ost
Beratungsfolge
Hauptausschuss
Rat
Finanzielle Auswirkungen
x
x Ja
Nein
Mittel stehen zur Verfügung bei SK / KST
Mittel stehen nicht zur Verfügung
Über-/außerplanmäßige Aufwendungen/Auszahlungen
Sachkonto / Kostenstelle 31100 / 36016700
BGM
Zust. Dez.
Zust. Dienststelle
Kämmerer
Team Haushalt
Freytag
Schiffer
Schulz
Radermacher Jülich
Abt. 20/1
Obladen
Beschlussentwurf:
Der Hauptausschuss fasst im Wege einer Dringlichkeit folgenden Beschluss:
Der Rat beschließt die außerplanmäßige Mittelbereitstellung in Höhe von 120.000 € bei
SK / KSt 31100 / 36016700 zur Baufeldfreimachung der geplanten Kita Ost an der
Schildgesstraße neben dem Jugendkulturhaus Cultra.
Deckung: Minderausgabe bei SK / KSt 95050 / 540111202 (Straßenbau Franzstraße)
Erläuterungen:
Zum Bau einer neuen Kindertagesstätte hat die Stadt Brühl das gesamte Vorhaben dem
Arbeiter-Samariter-Bund Deutschland e.V. (ASB) als Bauträger übertragen. Dabei wurde
vertraglich die belastungsfreie Übergabe des Baugrundes an den Bauträger zugesichert.
Zunächst sind dafür Rodungsarbeiten erforderlich, die aufgrund gesetzlicher Vorgaben bis
zum 28.02.2017 abgeschlossen sein müssen, so dass mit dem Bau der Kindertagesstätte
zeitnah begonnen werden kann. Um den Stichtag der umfangreichen Baumfällarbeiten
und Beseitigung von Strauchwerk einhalten zu können, ist die Ausschreibung dafür bereits
erfolgt.
Ein Bodengutachten hat aufgezeigt, dass durch belastete Einträgen früherer Nutzungen
dieser Flächen der Boden nach den derzeitigen Vorschriften nicht ohne weitere
Maßnahmen für den Bau der Kita geeignet ist. Das Gutachten sieht deshalb vor, eine
Abdeckschicht von mindestens 60 cm unter der späteren Nutzung der unversiegelten
Flächen einzubauen. Um eine Vermischung der Materialien zu vermeiden, müssen die
Auffüllungen im Untergrund mittels Vlies getrennt werden. Hierdurch wird ein direkter
Kontakt, so das Gutachten, der sich auf dem Grundstück aufhaltenden Menschen mit dem
belasteten Boden definitiv ausgeschlossen.
Drucksache 13/2017
Seite - 2 –
Außerdem sind Abbrucharbeiten von Betonwänden, Entfernung von Pflasterflächen, sowie
sonstige Kleinanlagen zur Baufeldfreimachung erforderlich.
Diese Arbeiten werden in eigener Regie der Stadt Brühl durchgeführt, so dass hierzu
keine zusätzlichen Architektenleistungen durch den Bauträger anfallen.
Die Kosten für die Baufeldfreimachung und die Bereitstellung eines Belastungsfreien
Baugrundstücks werden auf ca. 120.000 € geschätzt.