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Vorlage (Außerplanmäßige Mittelbereitstellung Baufeldfreimachung Kita Ost)

Daten

Kommune
Brühl
Größe
97 kB
Datum
20.02.2017
Erstellt
17.01.17, 13:14
Aktualisiert
17.01.17, 13:14
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Inhalt der Datei

Stadt Brühl öffentliche Vorlage Der Bürgermeister Dienststelle Sachbearbeiter/in Aktenzeichen Datum Vorlagen-Nr. 66 Gansen 66/1 Ga 11.01.2017 13/2017 Betreff Außerplanmäßige Mittelbereitstellung Baufeldfreimachung Kita Ost Beratungsfolge Hauptausschuss Rat Finanzielle Auswirkungen x x Ja Nein Mittel stehen zur Verfügung bei SK / KST Mittel stehen nicht zur Verfügung Über-/außerplanmäßige Aufwendungen/Auszahlungen Sachkonto / Kostenstelle 31100 / 36016700 BGM Zust. Dez. Zust. Dienststelle Kämmerer Team Haushalt Freytag Schiffer Schulz Radermacher Jülich Abt. 20/1 Obladen Beschlussentwurf: Der Hauptausschuss fasst im Wege einer Dringlichkeit folgenden Beschluss: Der Rat beschließt die außerplanmäßige Mittelbereitstellung in Höhe von 120.000 € bei SK / KSt 31100 / 36016700 zur Baufeldfreimachung der geplanten Kita Ost an der Schildgesstraße neben dem Jugendkulturhaus Cultra. Deckung: Minderausgabe bei SK / KSt 95050 / 540111202 (Straßenbau Franzstraße) Erläuterungen: Zum Bau einer neuen Kindertagesstätte hat die Stadt Brühl das gesamte Vorhaben dem Arbeiter-Samariter-Bund Deutschland e.V. (ASB) als Bauträger übertragen. Dabei wurde vertraglich die belastungsfreie Übergabe des Baugrundes an den Bauträger zugesichert. Zunächst sind dafür Rodungsarbeiten erforderlich, die aufgrund gesetzlicher Vorgaben bis zum 28.02.2017 abgeschlossen sein müssen, so dass mit dem Bau der Kindertagesstätte zeitnah begonnen werden kann. Um den Stichtag der umfangreichen Baumfällarbeiten und Beseitigung von Strauchwerk einhalten zu können, ist die Ausschreibung dafür bereits erfolgt. Ein Bodengutachten hat aufgezeigt, dass durch belastete Einträgen früherer Nutzungen dieser Flächen der Boden nach den derzeitigen Vorschriften nicht ohne weitere Maßnahmen für den Bau der Kita geeignet ist. Das Gutachten sieht deshalb vor, eine Abdeckschicht von mindestens 60 cm unter der späteren Nutzung der unversiegelten Flächen einzubauen. Um eine Vermischung der Materialien zu vermeiden, müssen die Auffüllungen im Untergrund mittels Vlies getrennt werden. Hierdurch wird ein direkter Kontakt, so das Gutachten, der sich auf dem Grundstück aufhaltenden Menschen mit dem belasteten Boden definitiv ausgeschlossen. Drucksache 13/2017 Seite - 2 – Außerdem sind Abbrucharbeiten von Betonwänden, Entfernung von Pflasterflächen, sowie sonstige Kleinanlagen zur Baufeldfreimachung erforderlich. Diese Arbeiten werden in eigener Regie der Stadt Brühl durchgeführt, so dass hierzu keine zusätzlichen Architektenleistungen durch den Bauträger anfallen. Die Kosten für die Baufeldfreimachung und die Bereitstellung eines Belastungsfreien Baugrundstücks werden auf ca. 120.000 € geschätzt.