Daten
Kommune
Brühl
Größe
100 kB
Datum
12.12.2016
Erstellt
12.12.16, 17:36
Aktualisiert
12.12.16, 17:36
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Brühl
öffentliche
Vorlage
Der Bürgermeister
Dienststelle
Sachbearbeiter/in
Aktenzeichen
Datum
Vorlagen-Nr.
61/1
Müller
61 26 10 0420
06.12.2016
557/2016
Betreff
Bebauungsplan 04.20 und 43. FNP-Änderung, Veränderungssperre zum Bebauungsplan
04.20 - Aufhebung Beratungsfolge
Rat
Finanzielle Auswirkungen
Ja
x Nein
Mittel stehen zur Verfügung bei SK / KST
Mittel stehen nicht zur Verfügung
Über-/außerplanmäßige Aufwendungen/Auszahlungen
Sachkonto / Kostenstelle
BGM
Zust. Dez.
Zust. Dienststelle
Freytag
Schiffer
Lamberty
Kämmerer
RPA
Beschlussentwurf:
1) Der Rat der Stadt Brühl beschließt die Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses zum
Bebauungsplan 04.20 "Sondergebiet südlich Lise-Meitner-Straße" und zur 43. Änderung
des Flächennutzungsplanes.
Das Plangebiet liegt in der Gemarkung Brühl, Flur 23 und umfasst die Flurstücke 300, 307
und 308.
Das Plangebiet wird folgendermaßen abgegrenzt:
im Norden (Lise-Meitner-Straße) durch die nördlichen Grenzen der Flurstücke 300, 307
und 308,
im Osten durch die östliche Grenze des Flurstücks 300,
im Süden (Weißer Straße) durch die südlichen Grenzen der Flurstücke 300 und 307,
im Westen (Bergerstraße) durch die westliche Grenze des Flurstücks 308.
2) Der Rat der Stadt Brühl beschließt die Aufhebung der Satzung über die
Veränderungssperre für das Plangebiet des Bebauungsplanes 04.20 "Sondergebiet
südlich Lise-Meitner-Straße".
Das Plangebiet liegt in der Gemarkung Brühl, Flur 23 und umfasst die Flurstücke 300, 307
und 308.
Das Plangebiet wird folgendermaßen abgegrenzt:
im Norden (Lise-Meitner-Straße) durch die nördlichen Grenzen der Flurstücke 300, 307
und 308,
im Osten durch die östliche Grenze des Flurstücks 300,
im Süden (Weißer Straße) durch die südlichen Grenzen der Flurstücke 300 und 307,
im Westen (Bergerstraße) durch die westliche Grenze des Flurstücks 308.
Drucksache 557/2016
Seite - 2 –
Erläuterungen:
Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Umwelt hat in seiner Sitzung am 30.06.2016 den
Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan 04.20 "Sondergebiet südl. Lise-MeitnerStraße" gefasst (Vorlage 585/2915). Ziel der Planung war der Erhalt der bestehenden
Einrichtungen im Plangebiet und auf der Grundlage der Rahmenplanung Brühl-Ost die
Verlagerung von Einzelhandelsunternehmen von der Berzdorfer Straße an die LiseMeitner-Straße mit zeitgleicher Aufgabe des Einzelhandelsstandort an der Berzdorfer
Straße. Der Bebauungsplan 04.20 hat dabei die inhaltliche Steuerung der
Einzelhandelsnutzungen (Art und Umfang der Sortimente gem. des Einzelhandels- und
Zentrenkonzepts) und die städtebauliche Neuordnung des Plangebiets zum Ziel.
Um die Ziele der Planung zu sichern wurde daraufhin eine Veränderungssperre am
31.10.2016 vom Rat der Stadt Brühl beschlossen (Vorlage 204/2016).
In einem Gespräch mit der Bezirksregierung Köln am 30.11.2016 wurde der
Stadtverwaltung mitgeteilt, dass diese eine landesplanerischen Anpassung zur
Entwicklung des Plangebietes zu einem Sondergebiet mit großflächigen Betrieben mit
zentrenrelevanten Sortimenten ablehne, da die Ziele des Bebauungsplans den Zielen des
Landesentwicklungsplans widersprechen.
Weiter stellt die Planung ihrer Auffassung nach eine Ansiedlungsabsicht von städtebaulich
nicht integrierten, großflächigen Einzelhandelsbetrieben dar, die die Innenstadt Brühls
beeinträchtige. Die Planung widerspräche damit dem Ziel der Weiterentwicklung und
Stärkung der Innenstädte im Sinne des Förderprogramms Aktive Stadtzentren aus dem
die Fördermaßnahme „Sanierungsgebiet Brühl-City" (Innenstadt) Zuwendungen erhält.
Gemäß den Förderrichtlinien kann im Falle eines Auflagenverstoßes über eine
Rückforderung der Fördermittel entschieden werden.
Um nicht Gefahr zu laufen, dass die Bezirksregierung Köln Städtebaufördermittel aus der
Fördermaßnahme "Brühl-City" (Innenstadt) zurück fordert bzw. um zukünftige
Fördermaßnahmen nicht zu gefährden, soll die Planung der Sondergebietsausweisung mit
zentrenrelevanten Nutzungen und der Verlagerung des Einzelhandels von der Berzdorfer
Straße an die Lise-Meitner-Straße aufgegeben werden. Der am 30.06.2016 gefasste
Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan 04.20 und zur 43. FNP-Änderung und die am
31.10.2016 beschlossene Veränderungssperre müssen daher zurückgenommen werden.
Anlage(n):
(1) Übersichtsplan BP 04.20 + 43. FNP-Änd.
(2) Übersichtsplan Veränderungssperre BP 04.20