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Vorlage (Bebauungsplan 04.20 und 43. FNP-Änderung, Veränderungssperre - Aufhebung -)

Daten

Kommune
Brühl
Größe
100 kB
Datum
12.12.2016
Erstellt
12.12.16, 17:36
Aktualisiert
12.12.16, 17:36
Vorlage (Bebauungsplan 04.20 und 43. FNP-Änderung, Veränderungssperre
- Aufhebung -) Vorlage (Bebauungsplan 04.20 und 43. FNP-Änderung, Veränderungssperre
- Aufhebung -)

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Inhalt der Datei

Stadt Brühl öffentliche Vorlage Der Bürgermeister Dienststelle Sachbearbeiter/in Aktenzeichen Datum Vorlagen-Nr. 61/1 Müller 61 26 10 0420 06.12.2016 557/2016 Betreff Bebauungsplan 04.20 und 43. FNP-Änderung, Veränderungssperre zum Bebauungsplan 04.20 - Aufhebung Beratungsfolge Rat Finanzielle Auswirkungen Ja x Nein Mittel stehen zur Verfügung bei SK / KST Mittel stehen nicht zur Verfügung Über-/außerplanmäßige Aufwendungen/Auszahlungen Sachkonto / Kostenstelle BGM Zust. Dez. Zust. Dienststelle Freytag Schiffer Lamberty Kämmerer RPA Beschlussentwurf: 1) Der Rat der Stadt Brühl beschließt die Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses zum Bebauungsplan 04.20 "Sondergebiet südlich Lise-Meitner-Straße" und zur 43. Änderung des Flächennutzungsplanes. Das Plangebiet liegt in der Gemarkung Brühl, Flur 23 und umfasst die Flurstücke 300, 307 und 308. Das Plangebiet wird folgendermaßen abgegrenzt: im Norden (Lise-Meitner-Straße) durch die nördlichen Grenzen der Flurstücke 300, 307 und 308, im Osten durch die östliche Grenze des Flurstücks 300, im Süden (Weißer Straße) durch die südlichen Grenzen der Flurstücke 300 und 307, im Westen (Bergerstraße) durch die westliche Grenze des Flurstücks 308. 2) Der Rat der Stadt Brühl beschließt die Aufhebung der Satzung über die Veränderungssperre für das Plangebiet des Bebauungsplanes 04.20 "Sondergebiet südlich Lise-Meitner-Straße". Das Plangebiet liegt in der Gemarkung Brühl, Flur 23 und umfasst die Flurstücke 300, 307 und 308. Das Plangebiet wird folgendermaßen abgegrenzt: im Norden (Lise-Meitner-Straße) durch die nördlichen Grenzen der Flurstücke 300, 307 und 308, im Osten durch die östliche Grenze des Flurstücks 300, im Süden (Weißer Straße) durch die südlichen Grenzen der Flurstücke 300 und 307, im Westen (Bergerstraße) durch die westliche Grenze des Flurstücks 308. Drucksache 557/2016 Seite - 2 – Erläuterungen: Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Umwelt hat in seiner Sitzung am 30.06.2016 den Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan 04.20 "Sondergebiet südl. Lise-MeitnerStraße" gefasst (Vorlage 585/2915). Ziel der Planung war der Erhalt der bestehenden Einrichtungen im Plangebiet und auf der Grundlage der Rahmenplanung Brühl-Ost die Verlagerung von Einzelhandelsunternehmen von der Berzdorfer Straße an die LiseMeitner-Straße mit zeitgleicher Aufgabe des Einzelhandelsstandort an der Berzdorfer Straße. Der Bebauungsplan 04.20 hat dabei die inhaltliche Steuerung der Einzelhandelsnutzungen (Art und Umfang der Sortimente gem. des Einzelhandels- und Zentrenkonzepts) und die städtebauliche Neuordnung des Plangebiets zum Ziel. Um die Ziele der Planung zu sichern wurde daraufhin eine Veränderungssperre am 31.10.2016 vom Rat der Stadt Brühl beschlossen (Vorlage 204/2016). In einem Gespräch mit der Bezirksregierung Köln am 30.11.2016 wurde der Stadtverwaltung mitgeteilt, dass diese eine landesplanerischen Anpassung zur Entwicklung des Plangebietes zu einem Sondergebiet mit großflächigen Betrieben mit zentrenrelevanten Sortimenten ablehne, da die Ziele des Bebauungsplans den Zielen des Landesentwicklungsplans widersprechen. Weiter stellt die Planung ihrer Auffassung nach eine Ansiedlungsabsicht von städtebaulich nicht integrierten, großflächigen Einzelhandelsbetrieben dar, die die Innenstadt Brühls beeinträchtige. Die Planung widerspräche damit dem Ziel der Weiterentwicklung und Stärkung der Innenstädte im Sinne des Förderprogramms Aktive Stadtzentren aus dem die Fördermaßnahme „Sanierungsgebiet Brühl-City" (Innenstadt) Zuwendungen erhält. Gemäß den Förderrichtlinien kann im Falle eines Auflagenverstoßes über eine Rückforderung der Fördermittel entschieden werden. Um nicht Gefahr zu laufen, dass die Bezirksregierung Köln Städtebaufördermittel aus der Fördermaßnahme "Brühl-City" (Innenstadt) zurück fordert bzw. um zukünftige Fördermaßnahmen nicht zu gefährden, soll die Planung der Sondergebietsausweisung mit zentrenrelevanten Nutzungen und der Verlagerung des Einzelhandels von der Berzdorfer Straße an die Lise-Meitner-Straße aufgegeben werden. Der am 30.06.2016 gefasste Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan 04.20 und zur 43. FNP-Änderung und die am 31.10.2016 beschlossene Veränderungssperre müssen daher zurückgenommen werden. Anlage(n): (1) Übersichtsplan BP 04.20 + 43. FNP-Änd. (2) Übersichtsplan Veränderungssperre BP 04.20