Daten
Kommune
                    Brühl
                Größe
                        147 kB
                    Datum
                        06.06.2016
                    Erstellt
                        04.08.16, 18:28
                    Aktualisiert
                        04.08.16, 18:28
                    Stichworte
Inhalt der Datei
                FRAKTION	IM	RAT	DER	STADT	BRÜHL	
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CDU-Fraktion	•	50319	Brühl	
Herrn	
Bgm.	Dieter	Freytag	
Uhlstr.	3	
	
50321	Brühl
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
	
Rathaus	A	
Uhlstr.	3	
50321	Brühl	
	
Telefon/AB/Fax	02232/792080	
	
e-mail		
cdu-fraktion@bruehl.de	
03.06.2016
HA	06.06.2016	–	Alternativantrag	zu	TOP	1.3.1	
	
	
Sehr	geehrter	Herr	Bürgermeister,	
	
In	Ergänzung	der	Vorlage	235/2016	und	als	Alternative	zum	Bürgerantrag	beantrage	ich	namens	meiner	
Fraktion,	über	nachfolgenden	Antrag	beraten	und	abstimmen	zu	lassen.	
	
Der	Rat	der	Stadt	Brühl	fordert	
• die	Kommission	der	Europäischen	Union	
• das	Parlament	der	Europäischen	Union	
• die	Bundesregierung	
• die	Landesregierung	Nordrhein-Westfalen	
auf,	sich	im	Zuge	der	Verhandlungen	um	das	Transatlantische	Freihandelsabkommen	mit	den	USA	(TTIP)	
und	des	internationalen	Dienstleistungsabkommens	"Trade	in	Services	Agreement"	(TISA),	sowie	beim	
bereits	verhandelten	Freihandelsabkommen	mit	Kanada	(CETA)	uneingeschränkt	für	die	kommunale	
Selbstverwaltung,	den	Schutz	und	Fortbestand	der	kommunalen	Daseinsvorsorge	und	der	kommunalen	
Kultur-	und	Bildungspolitik	einzusetzen.	
	
Der	Rat	fordert,	dass	
	
1. die	Verhandlungen	mit	größtmöglicher	Transparenz-	und	Öffentlichkeit	zu	führen	sind,	
2. die	wirtschaftliche	Betätigung	von	Kommunen	im	Bereich	der	Daseinsvorsorge	und	der	kommunalen	
Infrastruktur	nicht	eingeschränkt	werden	darf	–	auch	nicht	durch	die	Verwendung	sogenannter	
Negativlisten	-	und	Spielräume	für	eine	Auftragsvergabe	nach	sozialen,	ökologischen	oder	
regionalen	Kriterien	nicht	verschlechtert	werden	dürfen,	
3. Umwelt-	und	Sozialstandards	und	die	Möglichkeiten	politischer	Gestaltung	nicht	durch	InvestorStaat-Schiedsgerichtsverfahren	parallel	zur	bestehenden	Gerichtsbarkeit	gefährdet	werden	dürfen.	
4. die	Bundesregierung	insbesondere	aufgefordert	wird,	im	Ministerrat	der	Europäischen	Union	im	
Bereich	der	Dienstleistungen	aktiv	für	sogenannte	Positivlisten	einzutreten,	die	explizit	nicht	die	
kommunale	Daseinsvorsorge	sowie	den	Kultur-,	Gesundheits-	und	Bildungsbereich	tangieren.	
Die	Anwendung	von	Negativlisten	im	bereits	verhandelten	Freihandelsabkommen	mit	Kanada	
(CETA)	darf	nicht	gebilligt	werden.	Hier	muss	nachverhandelt	werden.	
	
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Vorsitzender:	Hans	Theo	Klug,	Weilerstr.	9a,	50321	Brühl	
(	02232	/	24088			7	02232	/	210930			È0172-2927899				htklug@t-online.de	
	
FRAKTION	IM	RAT	DER	STADT	BRÜHL	
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5. der Begriff „public ultilities“ in den Verträgen auf alle „Dienstleistungen von allgemeinem Interesse“
erweitert wird, so dass im Sinne der europäischen Regelungen die kommunale Souveränität bezüglich
aller	Aktivitäten	der	„kommunalen	Daseinsvorsorge“	gewahrt	bleibt	und	kommunale	
Entscheidungen	im	Bereich	der	Daseinsvorsorge	nicht	zu	Schiedsgerichtsverfahren	führen	können.	
6. die	Einrichtung	eines	regulatorischen	Rates	abgelehnt	wird,	der	im	Sinne	des	„living	agreement“	(dt.	
„lebendiger	Vertrag“)	nachträglich	und	ohne	ausreichende	demokratische	Kontrolle	CETA	und	TTIP	
in	wesentlichen	Inhalten	verändern,	also	nach	Ratifizierung	der	Verträge	weitere	negative	
Entwicklungen	für	Kommunen	implementieren	kann.	
7. die	in	den	Freihandelsverträgen	enthaltene	Ratchet-Klausel	(dt.	Sperrklinkenklausel)	abzulehnen,	da	
diese	jegliche	Rekommunalisierung	nach	einmal	zugelassener	Privatisierung	verbieten	würde.	Die	
Stillstandsklauseln	erlauben	eine	Änderung	des	heutigen	Stands	der	Regularien	nur	in	Richtung	der	
weiteren	Privatisierung	und	Entkommunalisierung.	Es	hat	sich	in	jüngster	Vergangenheit	gezeigt,	
dass	-	aus	guten	Gründen	-	zahlreiche	Privatisierungen	öffentlicher	Güter	wieder	in	die	öffentliche	
Hand	zurückgeführt	werden	mussten.	
	
Begründung:	
1. Die	bisherigen	Verhandlungen	wurden	weitgehend	unter	Ausschluss	der	Öffentlichkeit	geführt	und	
diese	Intransparenz	erhöht	das	Misstrauen	in	die	Verhandlungsführung	der	EU-Kommission	und	
untergräbt	die	demokratischen	Grundsätze.	
2. Die	geplanten	Abkommen	sind	nach	derzeitigem	Kenntnisstand	geeignet,	die	bisherige	Form	
kommunaler	Daseinsvorsorge	und	das	Subsidiaritätsprinzip	zu	gefährden	und	können	negative	
Auswirkungen	für	das	kommunale	Handeln	haben.	Etwa	bei	der	öffentlichen	Auftragsvergabe,	
einschließlich	der	Delegation	von	Aufgaben	an	kommunale	Unternehmen,	der	Förderung	und	
Unterstützung	von	Kultur	und	der	Erwachsenenbildung	(z.B.	über	Volkshochschulen)	wie	auch	bei	
der	Tarifgestaltung	und	den	Arbeitsbedingungen	für	Beschäftigte	der	Stadt.	
3. Die	geplanten	Abkommen	dienen	der	Eröffnung	von	Marktzugängen	im	Dienstleistungssektor,	
insbesondere	auch	der	öffentlichen	Dienstleistungen	und	gefährden	die	Organisationshoheit	der	
Kommunen,	darunter	nicht	liberalisierte	Bereiche	wie	die	kommunale	Wasserver-	und	entsorgung,	
die	Bereiche	Abfall	und	ÖPNV,	soziale	Dienstleistungen	einschließlich	des	Gesundheitsbereiches	
sowie	die	öffentlichen	Dienstleistungen	im	Kultur-	und	Bildungsbereich.	
4. Durch	die	Verwendung	von	sogenannten	Negativlisten	wird	die	Rekommunalisierung	von	
Dienstleistungen	deutlich	erschwert,	wenn	nicht	sogar	unmöglich	gemacht.	
	
	
Mit	freundlichen	Grüßen	
(H.T.	Klug)	
Fraktionsvorsitzender	
	
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Vorsitzender:	Hans	Theo	Klug,	Weilerstr.	9a,	50321	Brühl	
(	02232	/	24088			7	02232	/	210930			È0172-2927899				htklug@t-online.de