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Antrag/Anfrage (Antrag der CDU-Fraktion vom 03.06.2016)

Daten

Kommune
Brühl
Größe
147 kB
Datum
06.06.2016
Erstellt
04.08.16, 18:28
Aktualisiert
04.08.16, 18:28
Antrag/Anfrage (Antrag der CDU-Fraktion vom 03.06.2016) Antrag/Anfrage (Antrag der CDU-Fraktion vom 03.06.2016)

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Inhalt der Datei

FRAKTION IM RAT DER STADT BRÜHL __________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________ CDU-Fraktion • 50319 Brühl Herrn Bgm. Dieter Freytag Uhlstr. 3 50321 Brühl Rathaus A Uhlstr. 3 50321 Brühl Telefon/AB/Fax 02232/792080 e-mail cdu-fraktion@bruehl.de 03.06.2016 HA 06.06.2016 – Alternativantrag zu TOP 1.3.1 Sehr geehrter Herr Bürgermeister, In Ergänzung der Vorlage 235/2016 und als Alternative zum Bürgerantrag beantrage ich namens meiner Fraktion, über nachfolgenden Antrag beraten und abstimmen zu lassen. Der Rat der Stadt Brühl fordert • die Kommission der Europäischen Union • das Parlament der Europäischen Union • die Bundesregierung • die Landesregierung Nordrhein-Westfalen auf, sich im Zuge der Verhandlungen um das Transatlantische Freihandelsabkommen mit den USA (TTIP) und des internationalen Dienstleistungsabkommens "Trade in Services Agreement" (TISA), sowie beim bereits verhandelten Freihandelsabkommen mit Kanada (CETA) uneingeschränkt für die kommunale Selbstverwaltung, den Schutz und Fortbestand der kommunalen Daseinsvorsorge und der kommunalen Kultur- und Bildungspolitik einzusetzen. Der Rat fordert, dass 1. die Verhandlungen mit größtmöglicher Transparenz- und Öffentlichkeit zu führen sind, 2. die wirtschaftliche Betätigung von Kommunen im Bereich der Daseinsvorsorge und der kommunalen Infrastruktur nicht eingeschränkt werden darf – auch nicht durch die Verwendung sogenannter Negativlisten - und Spielräume für eine Auftragsvergabe nach sozialen, ökologischen oder regionalen Kriterien nicht verschlechtert werden dürfen, 3. Umwelt- und Sozialstandards und die Möglichkeiten politischer Gestaltung nicht durch InvestorStaat-Schiedsgerichtsverfahren parallel zur bestehenden Gerichtsbarkeit gefährdet werden dürfen. 4. die Bundesregierung insbesondere aufgefordert wird, im Ministerrat der Europäischen Union im Bereich der Dienstleistungen aktiv für sogenannte Positivlisten einzutreten, die explizit nicht die kommunale Daseinsvorsorge sowie den Kultur-, Gesundheits- und Bildungsbereich tangieren. Die Anwendung von Negativlisten im bereits verhandelten Freihandelsabkommen mit Kanada (CETA) darf nicht gebilligt werden. Hier muss nachverhandelt werden. _____________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________ Vorsitzender: Hans Theo Klug, Weilerstr. 9a, 50321 Brühl ( 02232 / 24088 7 02232 / 210930 È0172-2927899 ™ htklug@t-online.de FRAKTION IM RAT DER STADT BRÜHL __________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________ 5. der Begriff „public ultilities“ in den Verträgen auf alle „Dienstleistungen von allgemeinem Interesse“ erweitert wird, so dass im Sinne der europäischen Regelungen die kommunale Souveränität bezüglich aller Aktivitäten der „kommunalen Daseinsvorsorge“ gewahrt bleibt und kommunale Entscheidungen im Bereich der Daseinsvorsorge nicht zu Schiedsgerichtsverfahren führen können. 6. die Einrichtung eines regulatorischen Rates abgelehnt wird, der im Sinne des „living agreement“ (dt. „lebendiger Vertrag“) nachträglich und ohne ausreichende demokratische Kontrolle CETA und TTIP in wesentlichen Inhalten verändern, also nach Ratifizierung der Verträge weitere negative Entwicklungen für Kommunen implementieren kann. 7. die in den Freihandelsverträgen enthaltene Ratchet-Klausel (dt. Sperrklinkenklausel) abzulehnen, da diese jegliche Rekommunalisierung nach einmal zugelassener Privatisierung verbieten würde. Die Stillstandsklauseln erlauben eine Änderung des heutigen Stands der Regularien nur in Richtung der weiteren Privatisierung und Entkommunalisierung. Es hat sich in jüngster Vergangenheit gezeigt, dass - aus guten Gründen - zahlreiche Privatisierungen öffentlicher Güter wieder in die öffentliche Hand zurückgeführt werden mussten. Begründung: 1. Die bisherigen Verhandlungen wurden weitgehend unter Ausschluss der Öffentlichkeit geführt und diese Intransparenz erhöht das Misstrauen in die Verhandlungsführung der EU-Kommission und untergräbt die demokratischen Grundsätze. 2. Die geplanten Abkommen sind nach derzeitigem Kenntnisstand geeignet, die bisherige Form kommunaler Daseinsvorsorge und das Subsidiaritätsprinzip zu gefährden und können negative Auswirkungen für das kommunale Handeln haben. Etwa bei der öffentlichen Auftragsvergabe, einschließlich der Delegation von Aufgaben an kommunale Unternehmen, der Förderung und Unterstützung von Kultur und der Erwachsenenbildung (z.B. über Volkshochschulen) wie auch bei der Tarifgestaltung und den Arbeitsbedingungen für Beschäftigte der Stadt. 3. Die geplanten Abkommen dienen der Eröffnung von Marktzugängen im Dienstleistungssektor, insbesondere auch der öffentlichen Dienstleistungen und gefährden die Organisationshoheit der Kommunen, darunter nicht liberalisierte Bereiche wie die kommunale Wasserver- und entsorgung, die Bereiche Abfall und ÖPNV, soziale Dienstleistungen einschließlich des Gesundheitsbereiches sowie die öffentlichen Dienstleistungen im Kultur- und Bildungsbereich. 4. Durch die Verwendung von sogenannten Negativlisten wird die Rekommunalisierung von Dienstleistungen deutlich erschwert, wenn nicht sogar unmöglich gemacht. Mit freundlichen Grüßen (H.T. Klug) Fraktionsvorsitzender _____________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________ Vorsitzender: Hans Theo Klug, Weilerstr. 9a, 50321 Brühl ( 02232 / 24088 7 02232 / 210930 È0172-2927899 ™ htklug@t-online.de