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Vorlage (Netzwerk Kinderzukunft - Jahresbericht 2015)

Daten

Kommune
Brühl
Größe
349 kB
Datum
08.09.2016
Erstellt
31.08.16, 08:05
Aktualisiert
31.08.16, 08:05

Inhalt der Datei

Stadt Brühl öffentliche Vorlage Der Bürgermeister Dienststelle Sachbearbeiter/in 51 Dreßen-Schneider Aktenzeichen Datum Vorlagen-Nr. 12.08.2016 330/2016 Betreff Netzwerk Kinderzukunft - Jahresbericht 2015 Beratungsfolge Jugendhilfeausschuss Finanzielle Auswirkungen X X Ja Nein Mittel stehen zur Verfügung bei SK 529100 / KST36030000 Mittel stehen nicht zur Verfügung Über-/außerplanmäßige Aufwendungen/Auszahlungen Sachkonto / Kostenstelle BGM Zust. Dez. Zust. Dienststelle Freytag Burkhardt Schmitz Kämmerer RPA Beschlussentwurf: Der Jugendhilfeausschuss nimmt den Bericht des Bürgermeisters zur Kenntnis. Erläuterungen: 1 2 2.1 2.2 2.3 2.3.1 2.3.2 2.3.3 2.3.4 2.3.5 2.3.6 2.3.7 3 4 Netzwerk Kinderzukunft Berichtszeitraum 01.01.2015 bis 31.12.2015 Anzahl Geburten Alter der teilnehmenden Mütter Erhebungsbereiche Persönliche Situation der Familie und des Kindes Gesundheit von Mutter, Vater und Kind Überforderungen Schwangerschaft und Geburt Nachverfolgung Bedarfsorientierte Tätigkeiten im Rahmen der Frühen Hilfen Erfasste Situationen zu Mehrfachbelastungen Wirkung Kostenbeteiligung des Gesundheitswesens 1. Netzwerk Kinderzukunft Das Netzwerk „Kinderzukunft“ im südlichen Rhein-Erft-Kreis, das die Jugendämter Brühl, Wesseling, Hürth und Erftstadt zusammen mit dem Brühler Marienhospital bilden, ist ein Unterstützungssystem mit koordiniertem frühzeitigem Hilfsangebot für (werdende) Eltern, das die Lebens- und Erziehungskompetenz ebenso wie die Versorgungs- und Beziehungskompetenz insbesondere in schwierigen Lebenslagen fördert. Das Konzept Seite - 2 – Drucksache 330/2016 der „Kinderzukunft“ trägt dazu bei, risikohafte Entwicklungen und gesundheitliche Problemlagen frühzeitig zu erkennen und möglichen Kindeswohlgefährdungen durch eine adäquate, möglichst niederschwellige Information, Beratung und passgenaue Hilfeleistung vorzubeugen. Die „Kinderzukunft“ ist ein wichtiges Präventionsinstrument im Bereich der Frühen Hilfen. Dreh- und Angelpunkt des Angebotes ist die Kooperation und Vernetzung von Fachkräften sowie Angeboten aus dem Gesundheits- und Sozialbereich. Mittels eines webbasierten Fallmanagementsystems als Instrument zur Bedarfsanalyse (Screening), Überleitung, Nachverfolgung (bis zu drei Jahren) und Maßnahmenerfassung ist eine differenzierte und effektive Feststellung, Begleitung und ggf. Wiederaufnahme des individuellen Hilfeangebots möglich. Das Konzept der Kinderzukunft geht davon aus, dass die Entwicklung von Kindern mittelbar und unmittelbar durch die Gesundheit bzw. das Gesundheitsverhalten ihrer Eltern beeinflusst wird. Kindeswohl ist daher direkt in diesen Zusammenhang eingebettet und (potentielle) Risiken werden in fünf Erhebungsbereichen abgebildet. Allem voran gelten auch hier die Präventionsstandards Partizipation und Freiwilligkeit. 2. Berichtszeitraum 01.01.2015 bis 31.12.2015 2.1 Anzahl der Geburten Im Berichtszeitraum wurden im Marienhospital Brühl 589 Geburten registriert, davon 452 aus den vier am Netzwerk Kinderzukunft teilnehmenden Kommunen mit einer Teilnahmequote am Screening-Verfahren von 91,8 Prozent (415). Die Verteilung der Geburten auf die vier Kommunen ist in Abbildung 1 dargestellt. Abbildung 1. „Kinderzukunft“  Geburten vom 01.01.-31.12.2015 und Teilnahmequote Netzwerk Seite - 3 – Drucksache 330/2016 2.2 Alter der teilnehmenden Mütter Das durchschnittliche Alter der teilnehmenden Mütter betrug 30 Jahre mit einer Spannbreite von 16 bis 42 Jahren (s. Abbildung 2). Abbildung 2. Alter der teilnehmenden Mütter 2.3 Erhebungsbereiche 2.3.1 Persönliche Situation der Familie und des Kindes Von den 204 Teilnehmerinnen waren eine (0,5%) nicht-krankenversicherte Mutter und zwei (1%) zum Zeitpunkt der Geburt minderjährige Mütter zu verbuchen. Bei acht (3,9%) Müttern war eine sprachliche und soziale Kommunikation nicht möglich. Drei (1,5%) Mütter besaßen den Status einer Geflüchteten. Bei vier weiteren Bereichsinhalten waren keine Fälle zu verzeichnen (s. Tabelle 1). Tabelle 1. Persönliche Situation der Familie und des Kindes Bereichsinhalt Krankenversicherung nicht vorhanden Minderjährige Mutter zum Zeitpunkt der Geburt Alleinstehend. Lebt mit Kind/Kindern allein im Haushalt Bereits ein Kind im Haushalt bei mütterlichem Alter <21 Jahren zum Zeitpunkt der Geburt Mutter ist in einem Heim und/oder eine Pflegefamilie aufgewachsen Wohnsituation: obdachlos / betreut wohnend Sprachliche und soziale Kommunikation mit der Mutter nicht möglich Status: Flüchtling Mehrfachnennungen möglich Anz. 1 2 0 % 0,5 1 0 0 0 0 0 8 3 0 0 3,9 1,5 Seite - 4 – Drucksache 330/2016 2.3.2 Gesundheit von Mutter, Vater und Kind Von den 204 Teilnehmerinnen wurde bei 45 (22%) Müttern Nikotinkonsum in der Familie oder bei Haushaltsangehörigen festgestellt. Bei einer (0,5%) Mutter trat der Verdacht einer Abhängigkeit von Drogen, Tabletten oder Alkohol in der Schwangerschaft auf. Bei einer (0,5%) Familie lagen therapiebedürftige psychische Erkrankungen vor und bei einer (0,5%) Familie gab es Anhaltspunkte für Gewalt in der Herkunftsfamilie oder Vorgeschichte der Eltern. Bei zwei weiteren Bereichsinhalten waren keine Fälle zu konstatieren (s. Tabelle 2). Tabelle 2. Gesundheit von Mutter, Vater und Kind Bereichsinhalt Nikotinkonsum in der Familie / bei Haushaltsangehörigen Abusus (Tabletten, Drogen, Alkohol) in der Schwangerschaft Bei Vater, Mutter oder Geschwistern liegen die Lebensqualität beeinträchtigende Erkrankungen vor Bei Mutter oder Vater liegen therapiebedürftige psychische Erkrankungen vor Anhaltspunkte für Gewalt in der Herkunftsfamilie oder Vorgeschichte der Eltern Anzeichen Postnartaler Depression Anz. 45 1 % 22,0 0,5 0 0 1 0,5 1 0,5 0 0 Mehrfachnennungen möglich 2.3.3 Überforderungen Von den 204 Teilnehmerinnen fühlten sich dreizehn (6,4%) Mütter aufgrund ihrer finanziellen Situation, neun (4,4%) aufgrund ihrer Wohnsituation, sieben (3,5%) aufgrund ihrer Beziehung zum Partner und fünf (2,5%) aufgrund eigener fehlender Bewältigungsmöglichkeiten überfordert (s. Abbildung 3). Abbildung 3. Überforderungen Seite - 5 – Drucksache 330/2016 Mehrfachnennungen möglich 2.3.4 Schwangerschaft und Geburt Von den 204 Teilnehmerinnen existierte bei einer (0,5%) Mutter kein Mutterpass, bei vier (2%) Müttern war erstmalig nach der 20. Schwangerschaftswoche eine Schwangerschaftsvorsorge zu konstatieren, sieben (3,5%) Mütter hatten weniger als fünf Vorsorgetermine während der Schwangerschaft. Bei zwei (1%) Müttern wurden in der U1 bzw. U2 erkannte Syndrome oder neonatal erworbene Erkrankungen mit mittel- oder langfristigen Konsequenzen erfasst. Vier (2%) Mütter schienen sozial isoliert zu sein und bei drei (1,5%) Müttern wurden Auffälligkeiten in der Mutter-Kind-Beziehung wahrgenommen. Bei zwölf (5,9%) Müttern bestanden Bedenken bei der Entlassung. Es gab keine erhöhten Anforderungen durch Mehrlinge festzuhalten (s. Tabelle 3). Tabelle 3. Schwangerschaft und Geburt Bereichsinhalt Mutterpass existiert nicht Schwangerschaftsvorsorge – erstmalig nach 20 SSW Schwangerschaftsvorsorge – weniger als 5 bei der Geburt Erhöhte Anforderungen durch Mehrlinge In der U1/U2 erkannte Syndrome oder neonatal erworbene Erkrankungen mit mittel- oder langfristigen Konsequenzen Mutter erscheint sozial isoliert Auffälligkeiten in der Mutter-Kind-Beziehung Bedenken bei der Entlassung Anz. 1 4 7 0 % 0,5 2,0 3,5 0 2 1,0 4 3 12 2,0 1,5 5,9 Mehrfachnennungen möglich 2.3.5 Nachverfolgung Bei erhöhtem Risikopotential wird angestrebt, die Vermittlung/Überleitung zu anderen Institutionen im Rahmen einer Nachverfolgung zu begleiten. Im Berichtszeitraum wurden 24 (11,8%) Überleitungen angeregt. Davon stimmten sechs (2,9%) Mütter/Familien zu; es wurden insgesamt elf Nachverfolgungsbogen angelegt (s. Abbildung 4). Von den verbleibenden 18 (8,8%) Müttern wurde keine unterschriebene Schweigepflichtentbindung abgegeben, so dass eine Nachverfolgung nicht möglich war. Bei einer (0,5%) Mutter/Familie bestand bereits ein Kontakt mit der Kinder- und Jugendhilfe, hier wurde kein zusätzlicher Nachverfolgungsbogen angelegt. Desweiteren wurde keine Meldung nach § 8a SGB VIII übermittelt und keine Inobhutnahme bzw. kein Sorgerechtsentzug vorgenommen (s. Tabelle 4). Tabelle 4. Nachverfolgung Bereichsinhalt Vorbestehende Kontakte mit der Kinder- und Jugendhilfe Eine Meldung nach § 8a SGB VIII wurde übermittelt Inobhutnahme / Sorgerechtsentzug Empfohlene Überleitungen Anz. 1 0 0 24 % 0,5 0 0 11,8 Seite - 6 – Drucksache 330/2016 Vorgenommene Überleitungen Fehlende unterschriebene Schweigepflichtentbindung 6 18 2,9 8,8 Mehrfachnennungen möglich Abbildung 4. Überleitungen 2.3.6 Bedarfsorientierte Tätigkeiten im Rahmen der Frühen Hilfen Im Rahmen bedarfsorientierter Angebote wurde in 34 (16,7%) Fällen ein Kontakt zu den Mitarbeiterinnen der Frühen Hilfen im Jugendamt angebahnt, z.B. in der Durchführung von vorgezogenen Willkommensbesuchen, davon fünf im Rahmen der Nachverfolgung begleitet. 78 (38,2%) Mütter wurden im Rahmen der Nachsorge an eine Hebamme, Familienhebamme oder Kinderkrankenschwester vermittelt, davon vier im Rahmen der Nachverfolgung begleitet. 29 (14,2%) Mütter wurden zum Kinderarzt oder in die Kinderklinik vermittelt, davon zwei im Rahmen der Nachverfolgung begleitet. 26 (12,7%) Mütter wurden an eine Kinderkrankenschwester oder an das Gesundheitsamt vermittelt, zehn (4,9%) Mütter an eine Schwangerschaftsberatungsstelle oder eine Gynäkologische Praxis und sieben (3,4%) Müttern wurde ein Besuch beim Sozialpsychiatrischen Dienst oder der Krankenkasse empfohlen. 14 (6,9%) Mütter wurden an eine Babygruppe, Stillgruppe, einen Babysitterdienst oder ein Familienzentrum, 31 (15,2%) an sonstige Institutionen vermittelt oder begleitet, z.B. Adoptionsstellen, Pflegekinderstellen, Sozialamt oder Jobcenter. Bei 53 (26%) Müttern war zur Verständigung ein Dolmetscher notwendig. Als Dolmetscher werden in der Regel Familienangehörige, Bekannte oder auch das Klinikpersonal hinzugezogen. Professionelle Dolmetscher wurden bisher aufgrund der hohen Kosten und mangelnder Verfügbarkeit nicht eingesetzt. 19 (9,3%) Müttern wurde ein Besuch in der Kleiderstube empfohlen und mit 18 (8,8%) der Mütter wurden unabhängig von einer Nachverfolgung persönliche Gespräche bzw. Telefonate nach der Entlassung geführt (s. Abbildung 5). Abbildung 5. Bedarfsorientierte Tätigkeiten im Rahmen der Frühen Hilfen Drucksache 330/2016 Seite - 7 – Mehrfachnennungen möglich 2.3.7 Erfasste Situationen zu Mehrfachbelastungen          Kind zieht zu sorgeberechtigtem Vater in betreutes Wohnen Partner ist noch nicht in Deutschland; kommt ggf. nach Hausgeburt in einer anderen Kommune; Einlieferung von Mutter und Kind bei Zuzug nach Brühl Versicherungsstatus bei Einlieferung ungeklärt fünftes Kind der Mutter alleinerziehend, keine Vaterschaftsanerkennung; Mutter auf Unterhaltsvorschuss angewiesen vorzeitige Entlassung Kindsvater inhaftiert Adoption Seite - 8 – Drucksache 330/2016 3 Kosten Die Kosten für die Stadt Brühl im Jahre 2015 beliefen sich auf insgesamt 16.251,96 € und setzen sich wie in Tabelle 5 aufgeführt zusammen. Die Kosten pro Kind (223) Jahr betragen pro Jahr 72,88 €. Im Durchschnitt wurden für jedes Kind durchschnittlich 0,52 Stunden (31 Minuten) zur Verfügung gestellt. Tabelle 5. Kosten in Euro lfd. Nr. Kostenbereich 1. Brutto-Personalkosten 2. IMO-Institut GmbH (Projektbegleitung) 3. Heinrich-Meng-Institut gGmbH (Fachaufsicht) 4. Firma Ontaris (Fallmanagementsystem) 5. Firma Tiga Media (Flyer) 6. Weiterbildung der Koordinatorin Gesamtkosten Kosten pro Kind (223) / Jahr Euro 13.789,82 157,64 978,36 1.097,01 180,38 48,75 16.251,96 72,88 % 84,9 1,0 6,0 6,8 1,0 0,3 100 Abbildung 6. Kosten in Prozent 4 Wirkung Die dargestellten Zahlen lassen zuverlässig annehmen, dass durch eine differenzierte Feststellung sowie konsequente Nachverfolgung des Hilfebedarfs Risiken frühzeitig erkannt und passgenaue entlastende Unterstützung angeboten werden können. Explizit auf Kindeswohl ausgerichtet, liegt des weiteren der Schluss auf eine Vermeidung von wesentlich höheren Kosten im Rahmen der Hilfen zur Erziehung nahe – wenn auch auf den Einzelfall begrenzt, so doch über den potentiellen finanziellen Nutzen hinaus von unverzichtbarem Wert für das betroffene Kind bzw. die betroffene Mutter/Familie. Hier wird die enge Zusammenarbeit zwischen den Bereichen Prävention und Hilfen zur Erziehung deutlich. Hypothesen zur Langzeitwirkung einer frühzeitigen, gezielt angesetzten Prävention können aufgrund der Vielfalt an einflussnehmenden Faktoren sowie der eingeschränkten Drucksache 330/2016 Seite - 9 – Möglichkeit einer Datenerhebung nur bedingt validiert werden. Allerdings weisen die Resultate der Begleitforschung zum Landesmodellvorhaben „Kein Kind zurücklassen!“ (KeKiz; 2012-2015) auf einen positiven Zusammenhang hin. Konnten auch nicht alle Ansätze der 18 Modellkommunen überzeugen, hat NRW-Ministerpräsidentin Hannelore Kraft das Projekt Kinderzukunft als eines der positiven Beispiele hervorgehoben, bei dem Prävention wirkt. Ebenso wie die Willkommensbesuche bei Familien mit Neugeborenen, mit denen 2015 auch in Brühl als Angebot der Frühen Hilfen 93,5 Prozent aller Eltern erreicht wurden (347 von 371; 20 Familien lehnten einen Besuch ab, vier Familien meldeten keinen Bedarf, z.B. bei Geburt des zweiten Kindes). Diese Ausführungen zeigen, dass mit dem Netzwerk Kinderzukunft ein als funktional einzuschätzendes Modul der Frühen Hilfen installiert wurde und die Investition von Haushaltsmitteln als nutzbringend betrachtet werden kann. 5 Kostenbeteiligung des Gesundheitswesens Wenn auch eine solide Finanzierung der Kinderzukunft vor Ort sichergestellt ist, ist nach wie vor eine Kostenbeteiligung des Gesundheitswesens anzustreben. Die Chancen, die sich im Rahmen des Bundespräventionsgesetzes vom 25. Juli 2015 im Bereich der Frühen Hilfen ergeben, scheinen zielführend und sind zu prüfen. Das Antragsverfahren nach § 92a ist derzeit in Zusammenarbeit mit dem IMO-Institut und dem im südlichen Rhein-Erft-Kreis einberufenen Fachbeirat (Dr. Schmidt, Chefarzt Gynäkologie/Geburtshilfe Marienhospital Brühl und Dr. Lüdicke, Ärztlicher Leiter und Geschäftsführer HeinrichMeng-Institut gGmbH) in Vorbereitung und bezieht sich auf ein Modellvorhaben über eine Laufzeit von drei Jahren (2017-2019) zur sektorenübergreifenden Zusammenarbeit zwischen Sozialund Gesundheitswesen zur primären Prävention und Gesundheitsförderung. Die Bundesregierung hat zu diesem Zweck einen Innovationsfonds aufgelegt, der von dem Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) verwaltet wird; die Mittel für den Fonds werden aus dem Gesundheitsfond und von den Krankenkassen getragen. Der G-BA ist im deutschen Gesundheitswesen das höchste Beschlussgremium der gemeinsamen Selbstverwaltung des Gesundheitswesens. Er legt in Richtlinien fest, welche Leistungen von den gesetzlichen Krankenkassen bezahlt werden. Insbesondere soll die Qualität der Versorgung sichergestellt oder verbessert werden. Das Antragsverfahren nach § 92a SGB V beinhaltet die Förderung von neuen Versorgungsformen zur Weiterentwicklung der Versorgung in der gesetzlichen Krankenversicherung mit dem Ziel, Versorgungsformen zu fördern, die über eine bisherige Regelversorgung hinausgehen. Unter Versorgungsform ist die strukturierte und rechtlich verbindliche Zusammenarbeit unterschiedlicher Berufsgruppen und/oder Einrichtungen in der ärztlichen und nicht-ärztlichen Versorgung zu verstehen. Basis für eine Förderung sind Projekte, die eine Verbesserung der sektorenübergreifenden Versorgung mit entsprechendem Umsetzungspotential aufweisen und auf Nachhaltigkeit ausgerichtet sind. Als Förderkriterien werden die Verbesserung der Versorgungsqualität und -effizienz, die Behebung von Versorgungsdefiziten, die Optimierung der Zusammenarbeit innerhalb und zwischen verschiedenen Versorgungsbereichen, Versorgungseinrichtungen und Berufsgruppen sowie interdisziplinäre und fachübergreifende Versorgungsmodelle genannt. Bedingung für die Antragsstellung ist die Einbeziehung einer Krankenkasse je Standort (südlicher REK) sowie die Evaluation und wissenschaftliche Begleitforschung (IMO-Institut). Die Entscheidung über eine Antragsstellung obliegt dem G-BA. (Quelle: IMO-Institut) Drucksache 330/2016 Seite - 10 – Als Entscheidungsgrundlage stellt das IMO-Institut den beteiligten Kommunen des südlichen REK am 25.08.2016 im Rahmen einer Informationsveranstaltung das Modellprojekt und das Antragsverfahren detailliert vor. Die Kommunen haben die Möglichkeit, im Rahmen eines „Kooperationsvertrages über die Durchführung einer sektorenübergreifenden Versorgung mittels Früherkennungsuntersuchungen und Case Management an Geburtskliniken in kommunalen Netzwerken Früher Hilfen“ individuell über eine Teilnahme am Antragsverfahren zu entscheiden. Nach derzeitigem Stand wäre bei einer Teilnahme, verbunden mit einem positiven Bescheid zum Antragsverfahren, eine anteilige Finanzierung durch das Gesundheitswesen von 50 Prozent zu erwarten, was den kommunalen Anteil entsprechend, zunächst für den Zeitraum des Modellvorhabens, auf 50 Prozent der derzeitigen Kosten reduzieren würde. Während der Sitzung stehen Herr Dr. Schmidt und Frau Heike Schmitz, FamilienKinderkrankenschwester und Koordinatorin der Kinderzukunft im Marienhospital Brühl, für Informationen aus der Praxis und Fragen zur Verfügung.