Daten
Kommune
Brühl
Größe
349 kB
Datum
08.09.2016
Erstellt
31.08.16, 08:05
Aktualisiert
31.08.16, 08:05
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Brühl
öffentliche
Vorlage
Der Bürgermeister
Dienststelle
Sachbearbeiter/in
51
Dreßen-Schneider
Aktenzeichen
Datum
Vorlagen-Nr.
12.08.2016
330/2016
Betreff
Netzwerk Kinderzukunft - Jahresbericht 2015
Beratungsfolge
Jugendhilfeausschuss
Finanzielle Auswirkungen
X
X Ja
Nein
Mittel stehen zur Verfügung bei SK 529100 / KST36030000
Mittel stehen nicht zur Verfügung
Über-/außerplanmäßige Aufwendungen/Auszahlungen
Sachkonto / Kostenstelle
BGM
Zust. Dez.
Zust. Dienststelle
Freytag
Burkhardt
Schmitz
Kämmerer
RPA
Beschlussentwurf:
Der Jugendhilfeausschuss nimmt den Bericht des Bürgermeisters zur Kenntnis.
Erläuterungen:
1
2
2.1
2.2
2.3
2.3.1
2.3.2
2.3.3
2.3.4
2.3.5
2.3.6
2.3.7
3
4
Netzwerk Kinderzukunft
Berichtszeitraum 01.01.2015 bis 31.12.2015
Anzahl Geburten
Alter der teilnehmenden Mütter
Erhebungsbereiche
Persönliche Situation der Familie und des Kindes
Gesundheit von Mutter, Vater und Kind
Überforderungen
Schwangerschaft und Geburt
Nachverfolgung
Bedarfsorientierte Tätigkeiten im Rahmen der Frühen Hilfen
Erfasste Situationen zu Mehrfachbelastungen
Wirkung
Kostenbeteiligung des Gesundheitswesens
1. Netzwerk Kinderzukunft
Das Netzwerk „Kinderzukunft“ im südlichen Rhein-Erft-Kreis, das die Jugendämter Brühl,
Wesseling, Hürth und Erftstadt zusammen mit dem Brühler Marienhospital bilden, ist ein
Unterstützungssystem mit koordiniertem frühzeitigem Hilfsangebot für (werdende) Eltern,
das die Lebens- und Erziehungskompetenz ebenso wie die Versorgungs- und
Beziehungskompetenz insbesondere in schwierigen Lebenslagen fördert. Das Konzept
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der „Kinderzukunft“ trägt dazu bei, risikohafte Entwicklungen und gesundheitliche
Problemlagen frühzeitig zu erkennen und möglichen Kindeswohlgefährdungen durch eine
adäquate, möglichst niederschwellige Information, Beratung und passgenaue Hilfeleistung
vorzubeugen.
Die „Kinderzukunft“ ist ein wichtiges Präventionsinstrument im Bereich der Frühen Hilfen.
Dreh- und Angelpunkt des Angebotes ist die Kooperation und Vernetzung von Fachkräften
sowie Angeboten aus dem Gesundheits- und Sozialbereich.
Mittels eines webbasierten Fallmanagementsystems als Instrument zur Bedarfsanalyse
(Screening), Überleitung, Nachverfolgung (bis zu drei Jahren) und Maßnahmenerfassung
ist eine differenzierte und effektive Feststellung, Begleitung und ggf. Wiederaufnahme des
individuellen Hilfeangebots möglich.
Das Konzept der Kinderzukunft geht davon aus, dass die Entwicklung von Kindern
mittelbar und unmittelbar durch die Gesundheit bzw. das Gesundheitsverhalten ihrer
Eltern beeinflusst wird. Kindeswohl ist daher direkt in diesen Zusammenhang eingebettet
und (potentielle) Risiken werden in fünf Erhebungsbereichen abgebildet.
Allem voran gelten auch hier die Präventionsstandards Partizipation und Freiwilligkeit.
2. Berichtszeitraum 01.01.2015 bis 31.12.2015
2.1 Anzahl der Geburten
Im Berichtszeitraum wurden im Marienhospital Brühl 589 Geburten registriert, davon 452
aus den vier am Netzwerk Kinderzukunft teilnehmenden Kommunen mit einer
Teilnahmequote am Screening-Verfahren von 91,8 Prozent (415). Die Verteilung der
Geburten auf die vier Kommunen ist in Abbildung 1 dargestellt.
Abbildung 1.
„Kinderzukunft“
Geburten
vom
01.01.-31.12.2015
und
Teilnahmequote
Netzwerk
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2.2 Alter der teilnehmenden Mütter
Das durchschnittliche Alter der teilnehmenden Mütter betrug 30 Jahre mit einer
Spannbreite von 16 bis 42 Jahren (s. Abbildung 2).
Abbildung 2. Alter der teilnehmenden Mütter
2.3
Erhebungsbereiche
2.3.1 Persönliche Situation der Familie und des Kindes
Von den 204 Teilnehmerinnen waren eine (0,5%) nicht-krankenversicherte Mutter und
zwei (1%) zum Zeitpunkt der Geburt minderjährige Mütter zu verbuchen. Bei acht (3,9%)
Müttern war eine sprachliche und soziale Kommunikation nicht möglich. Drei (1,5%) Mütter
besaßen den Status einer Geflüchteten. Bei vier weiteren Bereichsinhalten waren keine
Fälle zu verzeichnen (s. Tabelle 1).
Tabelle 1. Persönliche Situation der Familie und des Kindes
Bereichsinhalt
Krankenversicherung nicht vorhanden
Minderjährige Mutter zum Zeitpunkt der Geburt
Alleinstehend. Lebt mit Kind/Kindern allein im Haushalt
Bereits ein Kind im Haushalt bei mütterlichem Alter <21 Jahren zum
Zeitpunkt der Geburt
Mutter ist in einem Heim und/oder eine Pflegefamilie aufgewachsen
Wohnsituation: obdachlos / betreut wohnend
Sprachliche und soziale Kommunikation mit der Mutter nicht möglich
Status: Flüchtling
Mehrfachnennungen möglich
Anz.
1
2
0
%
0,5
1
0
0
0
0
0
8
3
0
0
3,9
1,5
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2.3.2 Gesundheit von Mutter, Vater und Kind
Von den 204 Teilnehmerinnen wurde bei 45 (22%) Müttern Nikotinkonsum in der Familie
oder bei Haushaltsangehörigen festgestellt. Bei einer (0,5%) Mutter trat der Verdacht einer
Abhängigkeit von Drogen, Tabletten oder Alkohol in der Schwangerschaft auf. Bei einer
(0,5%) Familie lagen therapiebedürftige psychische Erkrankungen vor und bei einer
(0,5%) Familie gab es Anhaltspunkte für Gewalt in der Herkunftsfamilie oder
Vorgeschichte der Eltern. Bei zwei weiteren Bereichsinhalten waren keine Fälle zu
konstatieren (s. Tabelle 2).
Tabelle 2. Gesundheit von Mutter, Vater und Kind
Bereichsinhalt
Nikotinkonsum in der Familie / bei Haushaltsangehörigen
Abusus (Tabletten, Drogen, Alkohol) in der Schwangerschaft
Bei Vater, Mutter oder Geschwistern liegen die Lebensqualität
beeinträchtigende Erkrankungen vor
Bei Mutter oder Vater liegen therapiebedürftige psychische
Erkrankungen vor
Anhaltspunkte für Gewalt in der Herkunftsfamilie oder Vorgeschichte
der Eltern
Anzeichen Postnartaler Depression
Anz.
45
1
%
22,0
0,5
0
0
1
0,5
1
0,5
0
0
Mehrfachnennungen möglich
2.3.3 Überforderungen
Von den 204 Teilnehmerinnen fühlten sich dreizehn (6,4%) Mütter aufgrund ihrer
finanziellen Situation, neun (4,4%) aufgrund ihrer Wohnsituation, sieben (3,5%) aufgrund
ihrer Beziehung zum Partner und fünf (2,5%) aufgrund eigener fehlender
Bewältigungsmöglichkeiten überfordert (s. Abbildung 3).
Abbildung 3. Überforderungen
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Mehrfachnennungen möglich
2.3.4 Schwangerschaft und Geburt
Von den 204 Teilnehmerinnen existierte bei einer (0,5%) Mutter kein Mutterpass, bei vier
(2%) Müttern war erstmalig
nach der 20. Schwangerschaftswoche eine
Schwangerschaftsvorsorge zu konstatieren, sieben (3,5%) Mütter hatten weniger als fünf
Vorsorgetermine während der Schwangerschaft. Bei zwei (1%) Müttern wurden in der U1
bzw. U2 erkannte Syndrome oder neonatal erworbene Erkrankungen mit mittel- oder
langfristigen Konsequenzen erfasst. Vier (2%) Mütter schienen sozial isoliert zu sein und
bei drei (1,5%) Müttern wurden Auffälligkeiten in der Mutter-Kind-Beziehung
wahrgenommen. Bei zwölf (5,9%) Müttern bestanden Bedenken bei der Entlassung. Es
gab keine erhöhten Anforderungen durch Mehrlinge festzuhalten (s. Tabelle 3).
Tabelle 3. Schwangerschaft und Geburt
Bereichsinhalt
Mutterpass existiert nicht
Schwangerschaftsvorsorge – erstmalig nach 20 SSW
Schwangerschaftsvorsorge – weniger als 5 bei der Geburt
Erhöhte Anforderungen durch Mehrlinge
In der U1/U2 erkannte Syndrome oder neonatal erworbene
Erkrankungen mit mittel- oder langfristigen Konsequenzen
Mutter erscheint sozial isoliert
Auffälligkeiten in der Mutter-Kind-Beziehung
Bedenken bei der Entlassung
Anz.
1
4
7
0
%
0,5
2,0
3,5
0
2
1,0
4
3
12
2,0
1,5
5,9
Mehrfachnennungen möglich
2.3.5 Nachverfolgung
Bei erhöhtem Risikopotential wird angestrebt, die Vermittlung/Überleitung zu anderen
Institutionen im Rahmen einer Nachverfolgung zu begleiten. Im Berichtszeitraum wurden
24 (11,8%) Überleitungen angeregt. Davon stimmten sechs (2,9%) Mütter/Familien zu; es
wurden insgesamt elf Nachverfolgungsbogen angelegt (s. Abbildung 4). Von den
verbleibenden 18 (8,8%) Müttern wurde keine unterschriebene Schweigepflichtentbindung
abgegeben, so dass eine Nachverfolgung nicht möglich war. Bei einer (0,5%)
Mutter/Familie bestand bereits ein Kontakt mit der Kinder- und Jugendhilfe, hier wurde
kein zusätzlicher Nachverfolgungsbogen angelegt. Desweiteren wurde keine Meldung
nach § 8a SGB VIII übermittelt und keine Inobhutnahme bzw. kein Sorgerechtsentzug
vorgenommen (s. Tabelle 4).
Tabelle 4. Nachverfolgung
Bereichsinhalt
Vorbestehende Kontakte mit der Kinder- und Jugendhilfe
Eine Meldung nach § 8a SGB VIII wurde übermittelt
Inobhutnahme / Sorgerechtsentzug
Empfohlene Überleitungen
Anz.
1
0
0
24
%
0,5
0
0
11,8
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Vorgenommene Überleitungen
Fehlende unterschriebene Schweigepflichtentbindung
6
18
2,9
8,8
Mehrfachnennungen möglich
Abbildung 4. Überleitungen
2.3.6 Bedarfsorientierte Tätigkeiten im Rahmen der Frühen Hilfen
Im Rahmen bedarfsorientierter Angebote wurde in 34 (16,7%) Fällen ein Kontakt zu den
Mitarbeiterinnen der Frühen Hilfen im Jugendamt angebahnt, z.B. in der Durchführung von
vorgezogenen Willkommensbesuchen, davon fünf im Rahmen der Nachverfolgung
begleitet. 78 (38,2%) Mütter wurden im Rahmen der Nachsorge an eine Hebamme,
Familienhebamme oder Kinderkrankenschwester vermittelt, davon vier im Rahmen der
Nachverfolgung begleitet. 29 (14,2%) Mütter wurden zum Kinderarzt oder in die
Kinderklinik vermittelt, davon zwei im Rahmen der Nachverfolgung begleitet. 26 (12,7%)
Mütter wurden an eine Kinderkrankenschwester oder an das Gesundheitsamt vermittelt,
zehn (4,9%) Mütter an eine Schwangerschaftsberatungsstelle oder eine Gynäkologische
Praxis und sieben (3,4%) Müttern wurde ein Besuch beim Sozialpsychiatrischen Dienst
oder der Krankenkasse empfohlen. 14 (6,9%) Mütter wurden an eine Babygruppe,
Stillgruppe, einen Babysitterdienst oder ein Familienzentrum, 31 (15,2%) an sonstige
Institutionen vermittelt oder begleitet, z.B. Adoptionsstellen, Pflegekinderstellen, Sozialamt
oder Jobcenter. Bei 53 (26%) Müttern war zur Verständigung ein Dolmetscher notwendig.
Als Dolmetscher werden in der Regel Familienangehörige, Bekannte oder auch das
Klinikpersonal hinzugezogen. Professionelle Dolmetscher wurden bisher aufgrund der
hohen Kosten und mangelnder Verfügbarkeit nicht eingesetzt. 19 (9,3%) Müttern wurde
ein Besuch in der Kleiderstube empfohlen und mit 18 (8,8%) der Mütter wurden
unabhängig von einer Nachverfolgung persönliche Gespräche bzw. Telefonate nach der
Entlassung geführt (s. Abbildung 5).
Abbildung 5. Bedarfsorientierte Tätigkeiten im Rahmen der Frühen Hilfen
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Mehrfachnennungen möglich
2.3.7 Erfasste Situationen zu Mehrfachbelastungen
Kind zieht zu sorgeberechtigtem Vater in betreutes Wohnen
Partner ist noch nicht in Deutschland; kommt ggf. nach
Hausgeburt in einer anderen Kommune; Einlieferung von Mutter und Kind bei Zuzug
nach Brühl
Versicherungsstatus bei Einlieferung ungeklärt
fünftes Kind der Mutter
alleinerziehend, keine Vaterschaftsanerkennung; Mutter auf Unterhaltsvorschuss
angewiesen
vorzeitige Entlassung
Kindsvater inhaftiert
Adoption
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3 Kosten
Die Kosten für die Stadt Brühl im Jahre 2015 beliefen sich auf insgesamt 16.251,96 € und
setzen sich wie in Tabelle 5 aufgeführt zusammen. Die Kosten pro Kind (223) Jahr
betragen pro Jahr 72,88 €. Im Durchschnitt wurden für jedes Kind durchschnittlich 0,52
Stunden (31 Minuten) zur Verfügung gestellt.
Tabelle 5. Kosten in Euro
lfd. Nr. Kostenbereich
1.
Brutto-Personalkosten
2.
IMO-Institut GmbH (Projektbegleitung)
3.
Heinrich-Meng-Institut gGmbH (Fachaufsicht)
4.
Firma Ontaris (Fallmanagementsystem)
5.
Firma Tiga Media (Flyer)
6.
Weiterbildung der Koordinatorin
Gesamtkosten
Kosten pro Kind (223) / Jahr
Euro
13.789,82
157,64
978,36
1.097,01
180,38
48,75
16.251,96
72,88
%
84,9
1,0
6,0
6,8
1,0
0,3
100
Abbildung 6. Kosten in Prozent
4 Wirkung
Die dargestellten Zahlen lassen zuverlässig annehmen, dass durch eine differenzierte
Feststellung sowie konsequente Nachverfolgung des Hilfebedarfs Risiken frühzeitig
erkannt und passgenaue entlastende Unterstützung angeboten werden können. Explizit
auf Kindeswohl ausgerichtet, liegt des weiteren der Schluss auf eine Vermeidung von
wesentlich höheren Kosten im Rahmen der Hilfen zur Erziehung nahe – wenn auch auf
den Einzelfall begrenzt, so doch über den potentiellen finanziellen Nutzen hinaus von
unverzichtbarem Wert für das betroffene Kind bzw. die betroffene Mutter/Familie. Hier wird
die enge Zusammenarbeit zwischen den Bereichen Prävention und Hilfen zur Erziehung
deutlich.
Hypothesen zur Langzeitwirkung einer frühzeitigen, gezielt angesetzten Prävention
können aufgrund der Vielfalt an einflussnehmenden Faktoren sowie der eingeschränkten
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Möglichkeit einer Datenerhebung nur bedingt validiert werden. Allerdings weisen die
Resultate der Begleitforschung zum Landesmodellvorhaben „Kein Kind zurücklassen!“
(KeKiz; 2012-2015) auf einen positiven Zusammenhang hin. Konnten auch nicht alle
Ansätze der 18 Modellkommunen überzeugen, hat NRW-Ministerpräsidentin Hannelore
Kraft das Projekt Kinderzukunft als eines der positiven Beispiele hervorgehoben, bei dem
Prävention wirkt. Ebenso wie die Willkommensbesuche bei Familien mit Neugeborenen,
mit denen 2015 auch in Brühl als Angebot der Frühen Hilfen 93,5 Prozent aller Eltern
erreicht wurden (347 von 371; 20 Familien lehnten einen Besuch ab, vier Familien
meldeten keinen Bedarf, z.B. bei Geburt des zweiten Kindes).
Diese Ausführungen zeigen, dass mit dem Netzwerk Kinderzukunft ein als funktional
einzuschätzendes Modul der Frühen Hilfen installiert wurde und die Investition von
Haushaltsmitteln als nutzbringend betrachtet werden kann.
5 Kostenbeteiligung des Gesundheitswesens
Wenn auch eine solide Finanzierung der Kinderzukunft vor Ort sichergestellt ist, ist nach
wie vor eine Kostenbeteiligung des Gesundheitswesens anzustreben. Die Chancen, die
sich im Rahmen des Bundespräventionsgesetzes vom 25. Juli 2015 im Bereich der
Frühen Hilfen ergeben, scheinen zielführend und sind zu prüfen. Das Antragsverfahren
nach § 92a ist derzeit in Zusammenarbeit mit dem IMO-Institut und dem im südlichen
Rhein-Erft-Kreis einberufenen Fachbeirat (Dr. Schmidt, Chefarzt Gynäkologie/Geburtshilfe
Marienhospital Brühl und Dr. Lüdicke, Ärztlicher Leiter und Geschäftsführer HeinrichMeng-Institut gGmbH) in Vorbereitung und bezieht sich auf ein Modellvorhaben über eine
Laufzeit von drei Jahren (2017-2019) zur sektorenübergreifenden Zusammenarbeit
zwischen
Sozialund
Gesundheitswesen
zur
primären
Prävention
und
Gesundheitsförderung. Die Bundesregierung hat zu diesem Zweck einen Innovationsfonds
aufgelegt, der von dem Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) verwaltet wird; die Mittel
für den Fonds werden aus dem Gesundheitsfond und von den Krankenkassen getragen.
Der G-BA ist im deutschen Gesundheitswesen das höchste Beschlussgremium der
gemeinsamen Selbstverwaltung des Gesundheitswesens. Er legt in Richtlinien fest,
welche Leistungen von den gesetzlichen Krankenkassen bezahlt werden. Insbesondere
soll die Qualität der Versorgung sichergestellt oder verbessert werden.
Das Antragsverfahren nach § 92a SGB V beinhaltet die Förderung von neuen
Versorgungsformen zur Weiterentwicklung der Versorgung in der gesetzlichen
Krankenversicherung mit dem Ziel, Versorgungsformen zu fördern, die über eine bisherige
Regelversorgung hinausgehen. Unter Versorgungsform ist die strukturierte und rechtlich
verbindliche Zusammenarbeit unterschiedlicher Berufsgruppen und/oder Einrichtungen in
der ärztlichen und nicht-ärztlichen Versorgung zu verstehen. Basis für eine Förderung sind
Projekte, die eine Verbesserung der sektorenübergreifenden Versorgung mit
entsprechendem Umsetzungspotential aufweisen und auf Nachhaltigkeit ausgerichtet sind.
Als Förderkriterien werden die Verbesserung der Versorgungsqualität und -effizienz, die
Behebung von Versorgungsdefiziten, die Optimierung der Zusammenarbeit innerhalb und
zwischen
verschiedenen
Versorgungsbereichen,
Versorgungseinrichtungen
und
Berufsgruppen sowie interdisziplinäre und fachübergreifende Versorgungsmodelle
genannt. Bedingung für die Antragsstellung ist die Einbeziehung einer Krankenkasse je
Standort (südlicher REK) sowie die Evaluation und wissenschaftliche Begleitforschung
(IMO-Institut). Die Entscheidung über eine Antragsstellung obliegt dem G-BA. (Quelle:
IMO-Institut)
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Als Entscheidungsgrundlage stellt das IMO-Institut den beteiligten Kommunen des
südlichen REK am 25.08.2016 im Rahmen einer Informationsveranstaltung das
Modellprojekt und das Antragsverfahren detailliert vor. Die Kommunen haben die
Möglichkeit, im Rahmen eines „Kooperationsvertrages über die Durchführung einer
sektorenübergreifenden Versorgung mittels Früherkennungsuntersuchungen und Case
Management an Geburtskliniken in kommunalen Netzwerken Früher Hilfen“ individuell
über eine Teilnahme am Antragsverfahren zu entscheiden.
Nach derzeitigem Stand wäre bei einer Teilnahme, verbunden mit einem positiven
Bescheid
zum
Antragsverfahren,
eine
anteilige
Finanzierung
durch
das
Gesundheitswesen von 50 Prozent zu erwarten, was den kommunalen Anteil
entsprechend, zunächst für den Zeitraum des Modellvorhabens, auf 50 Prozent der
derzeitigen Kosten reduzieren würde.
Während der Sitzung stehen Herr Dr. Schmidt und Frau Heike Schmitz, FamilienKinderkrankenschwester und Koordinatorin der Kinderzukunft im Marienhospital Brühl, für
Informationen aus der Praxis und Fragen zur Verfügung.