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Beschlusstext (Bebauungsplan Nr. 35 „Am Lützeler Hof“ • Erweiterung des Geltungsbereiches • Beschluss über die öffentliche Auslegung)

Daten

Kommune
Inden
Größe
75 kB
Datum
22.06.2017
Erstellt
09.08.17, 16:00
Aktualisiert
09.08.17, 16:00
Beschlusstext (Bebauungsplan Nr. 35 „Am Lützeler Hof“
•  Erweiterung des Geltungsbereiches
•  Beschluss über die öffentliche Auslegung) Beschlusstext (Bebauungsplan Nr. 35 „Am Lützeler Hof“
•  Erweiterung des Geltungsbereiches
•  Beschluss über die öffentliche Auslegung)

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Gemeinde Inden Inden, 9. August 2017 Der Bürgermeister Beschluss über die 17. Sitzung des Ausschusses für Gemeindeplanung und -entwicklung am 22.06.2017 im Ratssaal des Rathauses in Inden TOP: 2.1 Bebauungsplan Nr. 35 „Am Lützeler Hof“ • Erweiterung des Geltungsbereiches • Beschluss über die öffentliche Auslegung Frau Dechering erklärt dem Ausschuss kurz die Begründung des Beschlussentwurfs. Herr Combach bittet um Auskunft, ob Wohneinheiten zum alten Entwurf verloren gehen. Frau Dechering erklärt hierzu, dass aus zeitlichen Gründen mit der Aufstellung eines Bebauungsplanes leider keine Planspiele für die einzelnen Baugrundstücke getätigt werden können, sodass hier keine konkreten Aussagen getroffen werden können. Diese werden erst im Rahmen der Bauberatung erstellt. Herr Schmitz erfragt die Notwendigkeit des Wirtschaftsweges hinter den Grundstücken der Landwirte. Er hält diesen für nicht erforderlich. Frau Dechering erklärt hierzu, dass der Wirtschaftsweg im am 25.09.2014 beschlossenen Vorentwurf enthalten ist. Er floss auf der Grundlage eines zu führenden Gespräches mit den betroffenen angrenzenden Anwohnern ein. Die Stichstraße entstand ursprünglich aufgrund des geplanten Kanalsystems. Da das Kanalsystem nun anders geplant wurde, ist der Wirtschaftsweg theoretisch nicht mehr erforderlich. Den Anwohnern wurden keine konkreten Zusagen gemacht; es ist immer klar dargestellt worden, dass die letztendliche Entscheidung dem Rat im Rahmen der Abwägung obliegt. Herr Gasper fügt hinzu, dass der Wirtschaftsweg der angrenzenden Bewohner ausdrücklich gewünscht ist, um die rückwärtige Zugänglichkeit zu gewährleisten. Herr Schmitz bittet um Überprüfung, ob im unteren Bereich der Parzelle 217 die Bebauung eines Spielplatzes möglich ist. Frau Dechering erklärt, dass eine Änderung im Rahmen des Bebauungsplanes natürlich möglich ist, diese aber in die Wirtschaftlichkeitskalkulation des Baugebietes einfließen muss. Herr Gasper bittet um Unterbrechung der Sitzung um 18:45 Uhr. Wiederaufnahme der Sitzung um 18:56 Uhr. 64/2017 1. Ergänz ung Auf Nachfrage informiert Frau Dechering, dass für die ausgewiesenen Verkehrsflächen mit den Einmündungsbereichen auch in die Friedensstraße eine Verkehrsplanung vorliegt. Dieser kann auf Wunsch ausgehändigt werden. Herr Krzenziessa-Kall bittet darum, bei der die Erschließungsplanung die Idee mit der Verwallung im Bereich des Wirtschaftsweges zu berücksichtigen. Frau Dechering teilt weiterhin mit, dass bei dem vereinbarten Anwohnertermin 4 von 5 Landwirten erschienenen und diese sich für den Wirtschaftsweg ausgesprochen haben. Herr Gasper fügt hinzu, dass eine Wirtschaftswegbreite von 3,50 m mit den Landwirten abgestimmt ist. Der Ausschuss bittet Frau Dechering um Skizzen mit einem angrenzenden Spielplatz auf der Parzelle 217. Der Beschluss wird in die kommende Ratssitzung vertagt. Beschluss der Sitzung des Ausschusses für Gemeindeplanung und -entwicklung vom 22.06.2017 Seite 2