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Öffentliche Niederschrift (Rat)

Daten

Kommune
Inden
Größe
331 kB
Datum
06.04.2017
Erstellt
27.04.17, 16:02
Aktualisiert
27.04.17, 16:02

Inhalt der Datei

ÖFFENTLICHE NIEDERSCHRIFT über die 19. Sitzung des Rates der Gemeinde Inden vom 06.04.2017 im Ratssaal des Rathauses in Inden Unter dem Vorsitz von Herrn Bürgermeister Jörn Langefeld sind anwesend: CDU-Fraktion Gasper, Elmar Krings, Karin Marx, Reinhard Mürkens, Udo Schnock, Christoph Schumacher, Olaf von Schwartzenberg, Natalie SPD-Fraktion Combach, Roul Görke, Rudi Jungbluth, Willi Lakeberg, Jörg Müller, Dieter Müller, Jörg Pelzer, Ulrich Schmitz, Josef Johann Fraktion UDB Inden Bellen, Heinz Krzenziessa-Kall, Gregor Meurers, Manfred Pötter, Hans Schlächter, Herbert Schmitz, Hermann-Josef Urbanova, Zdenka Fraktion Bündnis90/ Die Grünen Goncz, Siegfried Rehfisch, Hella Entschuldigt fehlt: Büsch, Birgit (CDU-Fraktion) Wergen, Karl Josef (Fraktion Bündnis90/ Die Grünen) Als Gast: Herr Jansen, Jülicher Zeitung/Jülicher Nachrichten Von der Verwaltung: Gemeindeverwaltungsrat Linzenich Verwaltungsangestellter Ortmann Verwaltungsangestellte Esser Verwaltungsangestellter Hurtz Verwaltungsangestellte Büttgen als Schriftführerin Niederschrift Beginn: 18:00 Uhr -2Ende: 20:35 Uhr Tagesordnung: A. ÖFFENTLICHE SITZUNG 1. 2. Genehmigung der Niederschrift über die letzte Sitzung Haushaltssatzung und -plan 2017 sowie 3. Fortschreibung des Haushaltssicherungskonzeptes 2012 - 2022 - Einbringung Beitritt der Gemeinde Inden zur d-NRW AöR 6. Änderung der Zuständigkeitsordnung für die Gemeinde Inden 3. 4. 5. 6. 7. 7.1 7.2 7.3 8. 8.1 8.1. 1 8.1. 2 8.2 Entsendung eines Vertreters der Gemeinde Inden in die Gesellschafterversammlung der GREEN – Gesellschaft für regionale und erneuerbare Energie mbH - Nachbenennung eines Stellvertreters Flurbereinigung Merken-Schlichbach - Gebietsänderung Anträge der Fraktionen: Strukturausgleichsförderung des Landes NRW - Antrag der UDB Inden Fraktion vom 15.03.2017 Nachbenennung eines stellv. Sachkundigen Bürgers für den Sozial-, Sport- und Kulturausschuss sowie den Schulausschuss; - Antrag der CDU-Fraktion vom 20.03.2017 2. Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde Inden Mitteilungen / Anfragen Schriftliche Mitteilungen / Anfragen Bericht über die Teilnahme der Vertreter der Gemeinde in Unternehmungen und Einrichtungen - März/April 2017 Beschlusskontrolle 45/2017 43/2017 10/2017 1. Ergänz ung 49/2017 31/2017 1. Ergänz ung 42/2017 46/2017 44/2017 48/2017 Mündliche Mitteilungen / Anfragen Bürgermeister Langefeld eröffnet die 19. Sitzung des Rates der Gemeinde Inden und begrüßt die Anwesenden. Er stellt die frist- und formgerechte Ladung und die Beschlussfähigkeit fest. Die Tagesordnung wird im öffentlichen Teil ergänzt um die Vorlagen 49/2017 und 31/2017, 1. Ergänzung (s. 1. Nachtrag vom 30.03.2017) sowie im nichtöffentlichen Teil um die Vorlage 50/2017 (s. 2. Nachtrag vom 04.04.2017). Auf Antrag von Herrn Görke wird TOP 7.3 „2. Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde Inden“ in die Tagesordnung aufgenommen. Herr J. J. Schmitz macht darauf aufmerksam, dass der Kreistag die Änderung des Gesellschaftsvertrages der Entwicklungsgesellschaft indeland GmbH (TOP 2 der nichtöffentlichen Sitzung) öffentlich behandelt habe und empfiehlt dem Rat, gleiches zu tun. Herr Linzenich erklärt, die Beratung in nichtöffentlicher Sitzung sei korrekt , weil es sich hierbei um die Vertragsgestaltung einer GmbH handele. Niederschrift -3- Vor Einstieg in die Tagesordnung stellt Bürgermeister Langefeld Herrn Hurtz als neuen Mitarbeiter im Team Finanzen vor. A. ÖFFENTLICHE SITZUNG 1. Genehmigung der Niederschrift über die letzte Sitzung Es liegt ein Antrag der SPD-Fraktion vom 06.04.2017 zur Änderung der Niederschrift vor. Er wird den Anwesenden in der Sitzung ausgehändigt. Auf Empfehlung des Bürgermeisters werden folgende Änderungen beschlossen: Seite 2 der Niederschrift über die Sitzung des Rates am 09.03.2017, letzter Absatz, Satz 2 und 3 erhalten folgende Fassung: „Herr J. J. Schmitz fragt nach, warum der gemeinsame Antrag der CDU- und der SPD-Fraktion vom 17.02.2017, der als TOP 7.1.1 in die heutige nichtöffentliche Tagesordnung als Anfrage aufgenommen wurde und beantragt, einen ordentlichen Tagesordnungspunkt in der öffentlichen Tagesordnung zu bilden. Es handele sich nicht um eine „Anfrage“ sondern um einen „Antrag“ als Tagesordnungspunkt ausweislich des Inhaltes des Antrages, den Herr J. J. Schmitz vortrug.“ Seite 5, TOP 3, vorletzter Absatz wird durch folgenden Satz ersetzt: „Nach einer erneuten Begründung der unterschiedlichen Standpunkte beschließt der Rat trotz des Hinweises von Bürgermeister Langefeld, den Beschluss zu beanstanden, weil er diesen für rechtswidrig hält und die Befugnisse des Bürgermeisters eingeschränkt werden, wie folgt: „ Anmerkung der Verwaltung: In der Niederschrift über die letzte Sitzung des Rates wurde unter TOP 3 „6. Änderung der Zuständigkeitsordnung für die Gemeinde Inden“ das Abstimmungsergebnis mit vier JaStimmen und neun Nein-Stimmen protokolliert. Das korrekte Abstimmungsergebnis lautet jedoch: sieben Ja-Stimmen und 17 Nein-Stimmen. 2. Haushaltssatzung und -plan 2017 sowie 3. Fortschreibung des Haushaltssicherungskonzeptes 2012 - 2022 - Einbringung 45/2017 Bürgermeister Langefeld bringt Haushaltssatzung und -plan 2017 sowie die 3. Fortschreibung des Haushaltssicherungskonzeptes 2012 – 2022 mit folgenden Worten ein: „Sehr geehrte Ratsmitglieder, sehr geehrte Damen und Herren, nach einigen, personell bedingten, Verzögerungen kann nunmehr endlich der Haushaltsentwurf 2017 eingebracht werden. Realistisch betrachtet ist die Haushaltssituation angespannt wie nie zuvor. Die Gemeinde Inden befindet sich in einer besonders misslichen Lage, welche durch eine Vielzahl von Faktoren verursacht wird. Leider muss dabei zunächst auf die Haushaltsplanung der Vorjahre verwiesen werden, welche mit zu hoher Erwartungshaltung an künftige Einnahmen eine unrealistische Darstellung der tatsächlichen Gemeindefinanzen abbildete. Dies war für mich schon in der Vergangenheit der Grund, als Ratsmitglied zu keinem Zeitpunkt einem Haushalt zuzustimmen. Dies ist selbstverständlich jedoch nicht der alleinige Grund für die Notwendigkeit massiver Niederschrift -4- Steuererhöhungen. Wichtiger noch sind weitere Faktoren, die ihre Ursache nicht in Inden haben, sondern von außen kommen und auf die wir keinen Einfluss haben. Da wäre zunächst die durch die Landesregierung verursachte Unterfinanzierung der Kommunen. Immer mehr Aufgaben des Landes werden an die Kommunen weitergereicht, die diese dann mit nicht auskömmlichen Kostenpauschalen zu erledigen haben. Unser Gemeindefinanzierungsgesetz gilt als das schlechteste in der gesamten Bundesrepublik. In Nordrhein Westfalen werden lediglich 23 % des Steueraufkommens, laut dem Gemeindefinanzierungsgesetz, als sogenannter Verbundsatz an die Kommunen weitergegeben. Aufgrund eines sogenannten pauschalierten Belastungsausgleiches werden davon aber nochmals 1,17 Prozentpunkte in Abzug gebracht, so dass gerade einmal 21,83 Prozent verbleiben. Alle Fachleute sind sich dahingehend einig, dass diese Quote zu gering ist. Dabei ist das Problem seit langem bekannt. Auch die Ungleichbehandlung der ländlichen Gemeinden gegenüber den Städten bei der Berechnung der Geldzuweisungen ist nicht mehr zeitgemäß und nicht mehr gerechtfertigt. Trotz Kenntnis dieser Umstände sieht die Landesregierung hier offensichtlich keinerlei Handlungsbedarf eine vernünftige Gemeindefinanzierung sicher zu stellen. Auch wenn derzeit die Vertreter aller Parteien auf Wahlkampfveranstaltungen vollmundig verkünden, dass sie hinsichtlich der Gemeindefinanzierung für Abhilfe sorgen wollen, wird dies nach der Landtagswahl jedoch wahrscheinlich wieder vergessen sein. Wir werden in diesem Jahr eine Kreisumlage und Jugendamtsumlage in Höhe von 7,7 Millionen Euro zahlen. Trotz der im Haushaltsentwurf enthaltenen Steuererhöhungen verbleibt ein Defizit von gut 6 Millionen Euro in diesem Jahr. Allein daran kann man leicht ersehen, dass allein durch Steuererhöhungen und Einsparungen eine Haushaltskonsolidierung nicht darstellbar ist. Das Konzept der Gemeindefinanzierung bedarf einer grundlegenden Erneuerung. „Wer die Musik bestellt, der muss auch zahlen. Die Liste der Bestellungen ist sehr lang und macht bei unserer Gemeinde einen Großteil der personellen und materiellen Aufwendungen aus. Rund 80 % der Kosten in der Gemeinde lassen sich nicht vermeiden oder von unserer Seite beeinflussen. Die Bürgermeister in Nordrhein-Westfalen werden zu Geldeintreibern der Landesregierung degradiert, die sich selber für ihre Haushaltspolitik rühmt, obwohl sie nichts anderes macht, als die Verantwortung und die Kosten auf die Kommunen abzuwälzen. Die kommunale Selbstverwaltung wird dadurch in ein dermaßen enges Korsett gezwängt, dass Handlungsspielräume quasi nicht mehr vorhanden sind. Die Übertragung der Flüchtlingsversorgung auf die Gemeinden ist ein aktuelles Beispiel für das Versagen der Landesregierung sowohl in konzeptioneller als auch in finanzierungstechnischer Hinsicht. Nachdem die Landesregierung die Versorgung und Unterbringung der Flüchtlinge auf die Gemeinden veranlasst hatte, war sie stets bemüht möglichst geringe Anteile der Kosten selbst zu übernehmen. Durch sogenannten Pauschalen wurde suggeriert, dass eine auskömmliche Finanzierung durch das Land NRW erfolgen würde. Das Flüchtlingsaufnahmegesetz NRW bildet die Grundlage für diese Praxis. Die dort festgesetzten Pauschalen sind nach Ansicht vieler betroffener Kommunen jedoch nicht auskömmlich. Allein in Inden verbleibt für 2017 ein Defizit von mindestens 300.000,00 € für die Flüchtlingsversorgung, welches durch die Bürger der Gemeinde zu finanzieren sein wird. Dabei sind noch nicht die künftigen Kosten der neuesten, in Gesetzesform gegossenen, Idee unserer Landesregierung berücksichtigt, welche anerkannte und geduldete Flüchtlinge künftig zu einer Residenzpflicht in Inden zwingt. Diese angebliche „integrationsfördernde Maßnahme“ ist sowohl verfassungswidrig als auch integrationsfeindlich. Sie dient allein dem Zweck, Flüchtlinge aus den Ballungszentren fern zu halten. Der finanzielle Aspekt dieser Regelung ist jedoch noch viel fataler für uns. Das Land zahlt für einen nicht anerkannten Flüchtling, den es uns auf Dauer zuweist und der aus den verschiedensten Gründen nicht ausgewiesen werden kann, lediglich noch für drei Monate. Danach verbleiben alle weiteren Niederschrift -5- Kosten bei der Gemeinde Inden. Bei den anerkannten Flüchtlingen werden dann zwar die Kosten von der Jobcom übernommen, er hat aber nicht die Möglichkeit einfach fortzuziehen sondern blockiert dringend benötigten Wohnraum, den wir für weitere Flüchtlinge benötigen. Wiederum eine Regelung, gegen die ich im Namen der Gemeinde Inden und im Interesse der Indener Bürger gerne eine gerichtliche Überprüfung einleiten würde. Die Landesregierung gibt noch nicht einmal diejenigen Finanzmittel an die Kommunen weiter, welche ihr vom Bund für die Flüchtlingsintegration zur Verfügung gestellt werden. Diese versickern im Landeshaushalt. Geld, welches hier an der Basis fehlt. Diese zusätzlichen Probleme treffen die Gemeinde Inden in einer Zeit, in der durch den Braunkohleausstieg und die damit verbundenen Maßnahmen die Gewerbesteuereinnahmen wegbrechen. Die Gemeinde Inden hat als die im Kreis Düren vom Braunkohleabbau am stärksten betroffene Kommune meines Erachtens einen Anspruch auf eine Sonderbehandlung. Wir opfern 75 % unseres Gemeindegebietes zum Wohle der Stromversorgung in Deutschland. Die Bürger leben großteils von der Braunkohle und mit der Braunkohle. Sie sind gleichermaßen finanziell abhängig und leben mit den damit verbundenen Belastungen. Es darf nicht sein, dass dies unberücksichtigt bleibt. Letztendlich zwingt diese Situation mich jedoch dazu diesen Haushaltsentwurf einzubringen. Mir ist bewusst, dass dieser den Bürger in hohem Maße belastet. Es ist nicht der einzige Haushalt im Kreis Düren, der solche hohen Steuersätze ausweist. Am Beispiel der Gemeinde Aldenhoven hat man gesehen, dass die Politik auf kommunaler Ebene nicht mehr bereit ist, die Bevölkerung immer weiter zu belasten. Dort wurde der Haushalt abgelehnt. Ich persönlich habe dafür Verständnis. Allerdings muss ich als Verwaltungschef und Bürgermeister meiner gesetzlichen Verpflichtung nachkommen und einen genehmigungsfähigen Haushalt einbringen, der sich an geltendes Haushaltsrecht hält. Der Rat allerdings ist in seiner Entscheidung selbstverständlich frei, ob er einem solchen Entwurf seine Zustimmung gibt oder nicht. Es ist absehbar, dass die kommenden Beratungen sehr schwierig werden, denn der Spielraum für Veränderungen an diesem Entwurf ist, aufgrund der geschilderten äußeren Zwänge, sehr begrenzt. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.“ Im Anschluss daran beschließt der Rat einstimmig: 1. Der Gemeinderat nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Einbringung des Entwurfs des Haushaltes 2017 sowie der 3. Fortschreibung des Haushaltssicherungskonzeptes der Gemeinde Inden für das Jahr 2017 zur Kenntnis. 2. Die Beratung und der Beschluss über den Haushalt erfolgt, sobald der Entwurf des Haushaltes in den Fachausschüssen des Gemeinderats beraten wurde. 3. Beitritt der Gemeinde Inden zur d-NRW AöR 43/2017 Der Rat beschließt einstimmig: 1. Die Gemeinde Inden tritt gem. § 2 des Gesetzes über die Errichtung einer Anstalt des öffentlichen Rechts „d-NRW AöR“ (Errichtungsgesetz d-NRW AöR) vom 25.10.2016) rückwirkend zum 01.01.2017 der d-NRW AöR bei. Der Bürgermeister wird bevollmächtigt, die Beitrittserklärung zur d-NRW AöR zu unterzeichnen. 2. Die Haushaltsmittel in Höhe von 1.000,00 Euro (= Stammkapital der beitretenden Gemeinde im Sinne des § 4 Errichtungsgesetz d-NRW AöR) werden entsprechend bereitgestellt. Niederschrift -6- 3. Der Beitritt darf erst nach Genehmigung und Bekanntmachung des Hauhaltsplans 2017 erklärt werden. 4. 6. Änderung der Zuständigkeitsordnung für die Gemeinde Inden 10/2017 1. Ergänz ung Herr J. J. Schmitz möchte vom Bürgermeister wissen, wer ein Organstreitverfahren einleiten kann. Herr Langefeld erklärt, dass er diese Frage schriftlich beantworten werde, weil es sich um einen komplexen Sachverhalt handele. Herr J. J. Schmitz weist die Beanstandung des Ratsbeschlusses vom 09.03.2017 zurück und führt aus, dass der Bürgermeister, jedes Ratsmitglied und jede Fraktion diese Verfahren einleiten könne. Der Handlungsspielraum des Bürgermeisters werde durch die bestehende Zuständigkeitsordnung nicht eingeschränkt. Insofern sei eine Änderung nicht erforderlich. Herr Linzenich stellt klar, dass die angestrebte Änderung sich nicht auf Klagen des Bürgermeisters als Vertreter der Gemeinde bezieht sondern auf eigenständige Klageerhebungen. Herr Schlächter hält die Änderung für vernünftig, weil sie klarstellend sei. Sie sollte beschlossen werden. Herr Goncz schließt sich den Ausführungen von Herrn J.J. Schmitz an. Anmerkung der Verwaltung: Aufgrund einer weiteren Prüfung und der klaren Aussage in der Sitzung, dass Organstreitverfahren nicht von einer vorherigen Zustimmung des Hauptausschusses abhängig sind, wird die Beanstandung nicht weiter verfolgt. Abschließend wird die vorgeschlagene Ergänzung der Zuständigkeitsordnung für die Gemeinde Inden bei acht Ja-Stimmen mehrheitlich abgelehnt. 5. Entsendung eines Vertreters der Gemeinde Inden in die Gesellschafterversammlung der GREEN – Gesellschaft für regionale und erneuerbare Energie mbH - Nachbenennung eines Stellvertreters 49/2017 Auf Vorschlag von Herrn Mürkens wird einstimmig beschlossen, als Stellvertreter für Herrn Reinhard Marx wird Herr Rudi Görke in die Gesellschafterversammlung der GREEN entsandt. 6. Flurbereinigung Merken-Schlichbach - Gebietsänderung 31/2017 1. Ergänz ung Der Gemeinderat beschließt die geringfügige Änderung der Gemeindegrenze auf dem Grundstück Gemarkung (Gmk.) Pier Flur 2 Nr. 46 einstimmig. 7. Anträge der Fraktionen: Niederschrift 7.1 Strukturausgleichsförderung des Landes NRW - Antrag der UDB Inden Fraktion vom 15.03.2017 -742/2017 Herr Schlächter erläutert den Antrag der UDB Inden Fraktion und appelliert an den Rat, ein einmütiges Zeichen zu setzen und den Antrag zu unterstützen. Grundsätzlich wird der Antrag positiv bewertet. Von Seiten der CDU-Fraktion und der SPDFraktion wird jedoch angeregt, die Resolution des Rates der Gemeinde Inden zum Braunkohlenplan vom 15.05.1986 in einen gemeinsamen Antrag aller Ratsfraktionen mit einzuarbeiten. Außerdem sei es sicher von Vorteil, starke Unterstützer, wie z. B. die Entwicklungsgesellschaft indeland mbH, die Anrainerkonferenz Tagebau Hambach, den Kreis Düren und die IRR zu gewinnen und so die Region zusammenzuschließen und gemeinsam – außerhalb von Wahlkampfaktivitäten – vorzugehen. Herr Goncz erklärt Folgendes: „Die Fakten zu den Entwicklungen von Finanzen und Einwohner unserer Gemeinde sind allgemein bekannt. Warum die UDB in Ihrem Antrag als Hauptverursacher der Finanzmisere das EEG-Gesetz der Bundesregierung heranzieht ist mir schleierhaft. Die Gesetzgebung für die Erneuerbaren Energien sowie die Steuergesetzgebung, die es der Großindustrie ermöglicht ihre Steuerschuld auf Null zu rechnen, sind Gesetze des Bundes und von unserer Gemeinde nicht beeinflussbar. Eine Diskussion darüber behebt nicht das Defizit in unserem Haushalt und ist deshalb nicht zielgerichtet. Allerdings bin ich auch davon ausgegangen, dass unsere Verwaltung alle Möglichkeiten, die unsere Finanzsituation verbessert, dazu gehören auch Fördermittel, in Anspruch nimmt und ausschöpft. Sollte jedoch dafür ein Auftrag des Rates nötig sein, so werden die“ Grünen“ diesen gerne unterstützen.“ Herr Schlächter ist mit dem Verfahren, wie von CDU und SPD vorgeschlagen, grundsätzlich einverstanden, plädiert aber dafür, den Antrag so schnell wie möglich zu stellen. Bürgermeister Langefeld ist ebenfalls der Meinung, dass der Zeitpunkt wg. der bevorstehenden Landtagswahl ungünstig sei und schlägt vor, in Zusammenarbeit mit dem Ältestenrat einen Vorschlag zu erarbeiten, in der die Sonderstellung der Gemeinde Inden wg. der Belastungen durch den Tagebau herausgestellt wird. Herr Görke rät ebenso von „Schnelligkeit“ ab; besonnenes und achtsames Handeln sei geboten. Nach weiterer kurzer Aussprache, wird einstimmig beschlossen: Die Verwaltung wird beauftragt, in Zusammenarbeit aller Fraktionen eine entsprechende Ausarbeitung zu entwerfen, die die Problemlage der Gemeinde Inden darstellt. 7.2 Nachbenennung eines stellv. Sachkundigen Bürgers für den Sozial-, Sportund Kulturausschuss sowie den Schulausschuss; - Antrag der CDU-Fraktion vom 20.03.2017 46/2017 Herr Robert Krautgartner, Am hohen Ufer 37, 52459 Inden, wird einstimmig zum stellv. Sachkundigen Bürger für den Sozial-, Sport- und Kulturausschuss und den Schulausschuss gewählt. 7.3 2. Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde Inden Herr Görke möchte wissen, warum keine Stellungnahme der Verwaltung zur heutigen Sitzung Niederschrift -8- vorliegt. Der Kreis Düren sowie einige kreisangehörige Kommunen hätten bereits entsprechende Beschlüsse gefasst. Er ist der Meinung, dass die Angelegenheit heute entschieden werden könne. Herr Linzenich erklärt, in der Kürze der Zeit sei –aufgrund anderer Prioritäten – keine fundierte und abschließende Bewertung möglich gewesen. Außerdem konnten die Protokolle der Sitzung des Ausschusses für Kommunalpolitik NRW sowie der Kreistagssitzung vom 07.04.2017 noch nicht verwertet werden, weil beide noch nicht vorliegen. Herr J. J. Schmitz ist der Meinung, dass die Aussagen in der Verordnung eindeutig seien, und die Umsetzung nicht weiter verzögert werden sollte. Herr Schlächter rät davon ab, die Sache zu beschließen, bevor die Verwaltung den Sachverhalt abschließend geprüft habe. Herr Mürkens verweist auf einstimmige Beschlüsse des Kreistages und mehrerer Räte von Kommunen und spricht sich für eine sofortige Beschlussfassung aus. Für Frau Rehfisch ist die Verordnung eindeutig. Die Gewährung der Aufwandsentschädigungen für die Ausschussvorsitzenden sollte beschlossen werden. Sie ist allerdings der Meinung, dass die Ortsvorsteher in dem Ort wohnen sollten, für den sie gewählt werden. Der Bürgermeister führt aus, dass die Aussagen in der Verordnung eben nicht eindeutig seien. Zwischenzeitlich läge ein Gegengutachten vor, was noch zu prüfen wäre. Der Gemeinderat Titz habe bspw. alle Ausschussvorsitzende von der Gewährung von Aufwandsentschädigungen ausgenommen. Es gäbe keinen Grund zur Eile, sondern für die Entscheidung des Rates sollte eine solide Grundlage geschaffen werden; d. h. das Ergebnis der rechtlichen Prüfung sollte abgewartet werden. Im Übrigen würden die Aufwandsentschädigungen, falls sie beschlossen werden, rückwirkend gewährt werden. Herr Görke bleibt bei seiner Meinung und erklärt, die Ausschussvorsitzenden könnten ja auch auf ihre Entschädigungen verzichten. Frau Rehfisch ergänzt hierzu, dass ein Verzicht nicht möglich sei, wohl aber eine Spende. Herr Görke fordert erneut zur Abstimmung auf. Herr Goncz spricht sich dafür aus, das Ergebnis der Prüfung durch die Verwaltung abzuwarten. Auf Antrag von Herrn Mürkens wird die Sitzung für ca. 15 Minuten unterbrochen. Danach stellt Herr Görke im Namen der Fraktionen CDU, SPD sowie Bündnis 90/Die Grünen den Antrag, der Rat möge beschließen, das Gesetz zur Stärkung der kommunalen Selbstverwaltung 1 : 1 umzusetzen. Der Bürgermeister hält das für übereilt. Die abschließende Prüfung und Bewertung durch die Verwaltung sollte abgewartet werden. Warum in der heutigen Sitzung noch keine Ergebnisse vorgelegt werden konnten, sei bereits begründet worden. Herr Schlächter hält den Antrag von Herrn Görke für unseriös. Der Punkt habe nicht auf der Tagesordnung gestanden und es läge kein konkret formulierter Beschlussvorschlag vor. Seine Fraktion werde aus diesen Gründen nicht an der Abstimmung teilnehmen. Bei Nichtmitwirkung der UDB Inden Fraktion und einer Enthaltung wird einstimmig beschlossen: Das Gesetz zur Stärkung des Ehrenamtes wird 1 : 1 umgesetzt. 8. Mitteilungen / Anfragen 8.1 Schriftliche Mitteilungen / Anfragen 8.1. Bericht über die Teilnahme der Vertreter der Gemeinde in 1 Unternehmungen und Einrichtungen - März/April 2017 Der Bericht wird zur Kenntnis genommen. 44/2017 Niederschrift 8.1. Beschlusskontrolle 2 -9- 48/2017 Der Bericht wird zur Kenntnis genommen. Zu Vorlage 30/2017 macht Herr J. J. Schmitz darauf aufmerksam, dass die Baumaßnahme noch nicht umgesetzt wurde. Über den Stand der Baumaßnahme ist jeweils weiter zu berichten. 8.2 Mündliche Mitteilungen / Anfragen Der Bürgermeister informiert, dass der Damen-Lions-Club Jülich 300 € zur Verwendung für soziale Härtefälle gespendet hat. Er wird sich auch im Namen des Rates schriftlich bei den Damen bedanken. dass die Firma DN-Connect entlang der Goltsteinstraße Glasfaserkabel verlegen wird (Auf der gegenüberliegenden Seite verlege derzeit die Telekom ebenfalls Glasfaserkabel). Hiermit würden höhere Verbindungsgeschwindigkeiten für die Ortschaften Lamersdorf, Lucherberg, Inden/Altdorf erreicht. Ein Abstimmungsgespräch habe Anfang der Woche stattgefunden. In dem Zusammenhang fragt Herr Görke, ob es einen Übersichtsplan gibt, der aussagt, welche Anbieter welche Bereiche versorgen. (Anmerkung der Verwaltung: Ein Gesamtplan ist nicht vorhanden. Lediglich die Anbieter in den einzelnen Ortschaften sind bekannt: Inden/Altdorf Telekom und Unitymedia Frenz Telekom Lamersdorf Telekom (und demnächst DN-Connect) Lucherberg DN-Connect Schophoven Telekom) Herr Marx spricht das Thema „Lehrrohre“ an. Seinerzeit sei bei der Planung der neuen Baugebiete beschlossen worden, bei der Erschließung Leerrohre zu verlegen. Das ist nach Aussage von Herrn Ortmann nicht erfolgt. Herr Marx ist der Meinung, damit sei der Erschließungsvertrag nicht erfüllt. (Anmerkung der Verwaltung: Im städtebaulichen Vertrag mit RWE Power von Oktober 2005 wurden die wesentlichen Erschließungsinhalte geregelt. Konkrete Aussagen über die Verlegung von Leerrohren für die Breitbandverkabelung gehörten nicht dazu. Im Zuge der Erweiterung der Baugebiete wurde diese Thematik mehrfach beim Erschließungsträger RWE Power angesprochen. Dieser erklärte, dass das Verlegen von Leerrohren nicht zur Grundversorgung eines Baugebietes zählt und von daher nicht kostenlos für die Gemeinde bereitgestellt werden kann. ) Herr J. J. Schmitz bittet darum, bei künftigen Planungen die Verlegung von Leerrohren sicherzustellen. (Seitens der Verwaltung wird darauf hingewiesen, dass vor der Mitverlegung der Leerrohre geklärt werden muss, wer für die Kosten aufkommt. Dies betrifft nicht nur die Leerrohre, sondern auch besondere Anschlusskästen, die an den Knotenpunkten mit in die Erde verlegt werden müssten. Inwieweit sich die Internetanbieter an den Kosten beteiligen würden, ist derzeit nicht absehbar, da bis zum heutigen Tag jeder Anbieter seine eigenen Kabel nach Anschlussbedarf verlegt hat.) Herr D. Müller erkundigt sich nach dem Ergebnis der Verkehrsschau im Baugebiet „Waagmühle“. Herr Ortmann erklärt, dass noch keine schriftliche Verfügung des Straßenverkehrsamtes vorliegt. Herr Combach weist erneut darauf hin, dass er den Eindruck hat, dass die Verschmutzung Niederschrift - 10 - öffentlicher Flächen zunimmt und bittet um einen entsprechenden Hinweis im Mitteilungsblatt. Der Bürgermeister sagt zu, die Anregung aufzunehmen und einen Aufruf im Mitteilungsblatt zur Vermeidung von wilden Müllablagerungen und sonstigen Verschmutzungen, z. B. durch Tierkot, zu veranlassen. Herr J. J. Schmitz möchte wissen, ob der private Sicherheitsdienst für Kontrollen und die Verhängung von Bußgeldern eingesetzt wird. Der Bürgermeister antwortet, das sei bisher nicht der Fall; wenn das allgemeiner Wunsch sei, spräche nichts dagegen. Herr Mürkens weist darauf hin, dass in der Weststraße trotz 30er-Zone oft mit überhöhter Geschwindigkeit gefahren wird. Er regt eine Anfrage an den Kreis Düren an, ob hier ein digitales Geschwindigkeitsmessgerät aufgestellt werden könnte. Herr Schlächter führt aus, dass die innogy diese Geräte sponsored. Der Bürgermeister erklärt, dass Herr Heinen bereits dabei ist, die Möglichkeiten zu prüfen, um mobile Geräte an Schwerpunkten aufzustellen. Herr Heinen führt aus, dass der „Fahrradweg“ auf der Goltsteinstraße auf Veranlassung des Straßenverkehrsamtes des Kreises Düren eingerichtet wurde, um den Straßenverkehr zu verlangsamen. Herr Langefeld sagt die schriftliche Beantwortung von Detailfragen zu. (Anmerkung der Verwaltung: Aufgrund von Beschwerden zur Verkehrssicherheit infolge von überhöhter Geschwindigkeit von Autos und Fahrrädern in der oberen Goldsteinstraße wurden die Fahrbahnmarkierungen nach der Instandsetzung der Straßendecken nun fertiggestellt. In der Vergangenheit hatten sich mehrfach dort schwere Unfälle ereignet. Insbesondere Radfahrer und Kinder sind dort aufgrund der Beschaffenheit der Straße besonders gefährdet. Im Rahmen einer sogenannten Straßenverkehrsschau wurde die Örtlichkeit durch die Fachleute des Straßenverkehrsamtes, der Polizei, dem Straßenbaulastträger sowie dem Ordnungsamt begutachtet. Als erste Maßnahme wurde ein sogenannter Schutzstreifen auf der Fahrbahn angelegt. Dieser soll den Radfahrern die Möglichkeit geben, sicherer diesen Bereich zu durchfahren. Der Schutzstreifen, wurde nur im oberen Bereich angelegt, um hier den Autoverkehr zu verlangsamen.) Herr J. Müller macht darauf aufmerksam, dass in der Straße Am Gutshof nacheinander Kabel verlegt und Kanalarbeiten durchgeführt worden seien. Der Bürgermeister räumt ein, dass die Firmen offensichtlich ein Koordinierungsproblem haben. In dem Zusammenhang erläutert Herr Ortmann, dass die Firma DN-Connect im Vorfeld von Maßnahmen aktiv den Kontakt zu den Versorgern aufnimmt, um Vorhaben abzustimmen. Herr Combach erkundigt sich nach dem Bericht über die Griechenlandreise des Bürgermeisters. Dieser sagt einen schriftlichen Bericht zu. Langefeld Bürgermeister Schriftführer