Daten
Kommune
Inden
Größe
331 kB
Datum
06.04.2017
Erstellt
27.04.17, 16:02
Aktualisiert
27.04.17, 16:02
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ÖFFENTLICHE
NIEDERSCHRIFT
über die 19. Sitzung des Rates der Gemeinde Inden vom
06.04.2017
im Ratssaal des Rathauses in Inden
Unter dem Vorsitz von Herrn Bürgermeister Jörn Langefeld sind anwesend:
CDU-Fraktion
Gasper, Elmar
Krings, Karin
Marx, Reinhard
Mürkens, Udo
Schnock, Christoph
Schumacher, Olaf
von Schwartzenberg, Natalie
SPD-Fraktion
Combach, Roul
Görke, Rudi
Jungbluth, Willi
Lakeberg, Jörg
Müller, Dieter
Müller, Jörg
Pelzer, Ulrich
Schmitz, Josef Johann
Fraktion UDB Inden
Bellen, Heinz
Krzenziessa-Kall, Gregor
Meurers, Manfred
Pötter, Hans
Schlächter, Herbert
Schmitz, Hermann-Josef
Urbanova, Zdenka
Fraktion Bündnis90/
Die Grünen
Goncz, Siegfried
Rehfisch, Hella
Entschuldigt fehlt:
Büsch, Birgit (CDU-Fraktion)
Wergen, Karl Josef (Fraktion Bündnis90/ Die Grünen)
Als Gast:
Herr Jansen, Jülicher Zeitung/Jülicher Nachrichten
Von der Verwaltung:
Gemeindeverwaltungsrat Linzenich
Verwaltungsangestellter Ortmann
Verwaltungsangestellte Esser
Verwaltungsangestellter Hurtz
Verwaltungsangestellte Büttgen als Schriftführerin
Niederschrift
Beginn: 18:00 Uhr
-2Ende: 20:35 Uhr
Tagesordnung:
A.
ÖFFENTLICHE SITZUNG
1.
2.
Genehmigung der Niederschrift über die letzte Sitzung
Haushaltssatzung und -plan 2017 sowie 3. Fortschreibung des
Haushaltssicherungskonzeptes 2012 - 2022
- Einbringung
Beitritt der Gemeinde Inden zur d-NRW AöR
6. Änderung der Zuständigkeitsordnung für die Gemeinde Inden
3.
4.
5.
6.
7.
7.1
7.2
7.3
8.
8.1
8.1.
1
8.1.
2
8.2
Entsendung eines Vertreters der Gemeinde Inden in die Gesellschafterversammlung
der GREEN – Gesellschaft für regionale und erneuerbare Energie mbH
- Nachbenennung eines Stellvertreters
Flurbereinigung Merken-Schlichbach
- Gebietsänderung
Anträge der Fraktionen:
Strukturausgleichsförderung des Landes NRW
- Antrag der UDB Inden Fraktion vom 15.03.2017
Nachbenennung eines stellv. Sachkundigen Bürgers für den Sozial-, Sport- und
Kulturausschuss sowie den Schulausschuss;
- Antrag der CDU-Fraktion vom 20.03.2017
2. Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde Inden
Mitteilungen / Anfragen
Schriftliche Mitteilungen / Anfragen
Bericht über die Teilnahme der Vertreter der Gemeinde in Unternehmungen und
Einrichtungen - März/April 2017
Beschlusskontrolle
45/2017
43/2017
10/2017
1. Ergänz
ung
49/2017
31/2017
1. Ergänz
ung
42/2017
46/2017
44/2017
48/2017
Mündliche Mitteilungen / Anfragen
Bürgermeister Langefeld eröffnet die 19. Sitzung des Rates der Gemeinde Inden und begrüßt die
Anwesenden. Er stellt die frist- und formgerechte Ladung und die Beschlussfähigkeit fest.
Die Tagesordnung wird im öffentlichen Teil ergänzt um die Vorlagen 49/2017 und 31/2017, 1.
Ergänzung (s. 1. Nachtrag vom 30.03.2017) sowie im nichtöffentlichen Teil um die Vorlage
50/2017 (s. 2. Nachtrag vom 04.04.2017). Auf Antrag von Herrn Görke wird TOP 7.3
„2. Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde Inden“ in die Tagesordnung aufgenommen.
Herr J. J. Schmitz macht darauf aufmerksam, dass der Kreistag die Änderung des
Gesellschaftsvertrages der Entwicklungsgesellschaft indeland GmbH (TOP 2 der nichtöffentlichen
Sitzung) öffentlich behandelt habe und empfiehlt dem Rat, gleiches zu tun. Herr Linzenich erklärt,
die Beratung in nichtöffentlicher Sitzung sei korrekt , weil es sich hierbei um die Vertragsgestaltung
einer GmbH handele.
Niederschrift
-3-
Vor Einstieg in die Tagesordnung stellt Bürgermeister Langefeld Herrn Hurtz als neuen Mitarbeiter
im Team Finanzen vor.
A.
ÖFFENTLICHE SITZUNG
1.
Genehmigung der Niederschrift über die letzte Sitzung
Es liegt ein Antrag der SPD-Fraktion vom 06.04.2017 zur Änderung der Niederschrift vor. Er
wird den Anwesenden in der Sitzung ausgehändigt. Auf Empfehlung des Bürgermeisters
werden folgende Änderungen beschlossen:
Seite 2 der Niederschrift über die Sitzung des Rates am 09.03.2017, letzter Absatz, Satz 2 und
3 erhalten folgende Fassung: „Herr J. J. Schmitz fragt nach, warum der gemeinsame Antrag
der CDU- und der SPD-Fraktion vom 17.02.2017, der als TOP 7.1.1 in die heutige
nichtöffentliche Tagesordnung als Anfrage aufgenommen wurde und beantragt, einen
ordentlichen Tagesordnungspunkt in der öffentlichen Tagesordnung zu bilden. Es handele sich
nicht um eine „Anfrage“ sondern um einen „Antrag“ als Tagesordnungspunkt ausweislich
des Inhaltes des Antrages, den Herr J. J. Schmitz vortrug.“
Seite 5, TOP 3, vorletzter Absatz wird durch folgenden Satz ersetzt: „Nach einer erneuten
Begründung der unterschiedlichen Standpunkte beschließt der Rat trotz des Hinweises von
Bürgermeister Langefeld, den Beschluss zu beanstanden, weil er diesen für rechtswidrig hält
und die Befugnisse des Bürgermeisters eingeschränkt werden, wie folgt: „
Anmerkung der Verwaltung:
In der Niederschrift über die letzte Sitzung des Rates wurde unter TOP 3 „6. Änderung der
Zuständigkeitsordnung für die Gemeinde Inden“ das Abstimmungsergebnis mit vier JaStimmen und neun Nein-Stimmen protokolliert. Das korrekte Abstimmungsergebnis lautet
jedoch: sieben Ja-Stimmen und 17 Nein-Stimmen.
2.
Haushaltssatzung und -plan 2017 sowie 3. Fortschreibung des
Haushaltssicherungskonzeptes 2012 - 2022
- Einbringung
45/2017
Bürgermeister Langefeld bringt Haushaltssatzung und -plan 2017 sowie die 3. Fortschreibung
des Haushaltssicherungskonzeptes 2012 – 2022 mit folgenden Worten ein:
„Sehr geehrte Ratsmitglieder,
sehr geehrte Damen und Herren,
nach einigen, personell bedingten, Verzögerungen kann nunmehr endlich der
Haushaltsentwurf 2017 eingebracht werden.
Realistisch betrachtet ist die Haushaltssituation angespannt wie nie zuvor. Die Gemeinde
Inden befindet sich in einer besonders misslichen Lage, welche durch eine Vielzahl von
Faktoren verursacht wird.
Leider muss dabei zunächst auf die Haushaltsplanung der Vorjahre verwiesen werden,
welche mit zu hoher Erwartungshaltung an künftige Einnahmen eine unrealistische
Darstellung der tatsächlichen Gemeindefinanzen abbildete. Dies war für mich schon in der
Vergangenheit der Grund, als Ratsmitglied zu keinem Zeitpunkt einem Haushalt
zuzustimmen.
Dies ist selbstverständlich jedoch nicht der alleinige Grund für die Notwendigkeit massiver
Niederschrift
-4-
Steuererhöhungen. Wichtiger noch sind weitere Faktoren, die ihre Ursache nicht in Inden
haben, sondern von außen kommen und auf die wir keinen Einfluss haben.
Da wäre zunächst die durch die Landesregierung verursachte Unterfinanzierung der
Kommunen. Immer mehr Aufgaben des Landes werden an die Kommunen weitergereicht, die
diese dann mit nicht auskömmlichen Kostenpauschalen zu erledigen haben. Unser
Gemeindefinanzierungsgesetz gilt als das schlechteste in der gesamten Bundesrepublik. In
Nordrhein Westfalen werden lediglich 23 % des Steueraufkommens, laut dem
Gemeindefinanzierungsgesetz, als sogenannter Verbundsatz an die Kommunen
weitergegeben. Aufgrund eines sogenannten pauschalierten Belastungsausgleiches werden
davon aber nochmals 1,17 Prozentpunkte in Abzug gebracht, so dass gerade einmal 21,83
Prozent verbleiben. Alle Fachleute sind sich dahingehend einig, dass diese Quote zu gering
ist. Dabei ist das Problem seit langem bekannt.
Auch die Ungleichbehandlung der ländlichen Gemeinden gegenüber den Städten bei der
Berechnung der Geldzuweisungen ist nicht mehr zeitgemäß und nicht mehr gerechtfertigt.
Trotz Kenntnis dieser Umstände sieht die Landesregierung hier offensichtlich keinerlei
Handlungsbedarf eine vernünftige Gemeindefinanzierung sicher zu stellen. Auch wenn
derzeit die Vertreter aller Parteien auf Wahlkampfveranstaltungen vollmundig verkünden,
dass sie hinsichtlich der Gemeindefinanzierung für Abhilfe sorgen wollen, wird dies nach der
Landtagswahl jedoch wahrscheinlich wieder vergessen sein.
Wir werden in diesem Jahr eine Kreisumlage und Jugendamtsumlage in Höhe von 7,7
Millionen Euro zahlen. Trotz der im Haushaltsentwurf enthaltenen Steuererhöhungen
verbleibt ein Defizit von gut 6 Millionen Euro in diesem Jahr. Allein daran kann man leicht
ersehen, dass allein durch Steuererhöhungen und Einsparungen eine
Haushaltskonsolidierung nicht darstellbar ist.
Das Konzept der Gemeindefinanzierung bedarf einer grundlegenden Erneuerung. „Wer die
Musik bestellt, der muss auch zahlen. Die Liste der Bestellungen ist sehr lang und macht bei
unserer Gemeinde einen Großteil der personellen und materiellen Aufwendungen aus. Rund
80 % der Kosten in der Gemeinde lassen sich nicht vermeiden oder von unserer Seite
beeinflussen.
Die Bürgermeister in Nordrhein-Westfalen werden zu Geldeintreibern der Landesregierung
degradiert, die sich selber für ihre Haushaltspolitik rühmt, obwohl sie nichts anderes macht,
als die Verantwortung und die Kosten auf die Kommunen abzuwälzen. Die kommunale
Selbstverwaltung wird dadurch in ein dermaßen enges Korsett gezwängt, dass
Handlungsspielräume quasi nicht mehr vorhanden sind.
Die Übertragung der Flüchtlingsversorgung auf die Gemeinden ist ein aktuelles Beispiel für
das Versagen der Landesregierung sowohl in konzeptioneller als auch in
finanzierungstechnischer Hinsicht. Nachdem die Landesregierung die Versorgung und
Unterbringung der Flüchtlinge auf die Gemeinden veranlasst hatte, war sie stets bemüht
möglichst geringe Anteile der Kosten selbst zu übernehmen. Durch sogenannten Pauschalen
wurde suggeriert, dass eine auskömmliche Finanzierung durch das Land NRW erfolgen
würde. Das Flüchtlingsaufnahmegesetz NRW bildet die Grundlage für diese Praxis. Die dort
festgesetzten Pauschalen sind nach Ansicht vieler betroffener Kommunen jedoch nicht
auskömmlich. Allein in Inden verbleibt für 2017 ein Defizit von mindestens 300.000,00 € für
die Flüchtlingsversorgung, welches durch die Bürger der Gemeinde zu finanzieren sein wird.
Dabei sind noch nicht die künftigen Kosten der neuesten, in Gesetzesform gegossenen, Idee
unserer Landesregierung berücksichtigt, welche anerkannte und geduldete Flüchtlinge
künftig zu einer Residenzpflicht in Inden zwingt. Diese angebliche „integrationsfördernde
Maßnahme“ ist sowohl verfassungswidrig als auch integrationsfeindlich. Sie dient allein dem
Zweck, Flüchtlinge aus den Ballungszentren fern zu halten. Der finanzielle Aspekt dieser
Regelung ist jedoch noch viel fataler für uns. Das Land zahlt für einen nicht anerkannten
Flüchtling, den es uns auf Dauer zuweist und der aus den verschiedensten Gründen nicht
ausgewiesen werden kann, lediglich noch für drei Monate. Danach verbleiben alle weiteren
Niederschrift
-5-
Kosten bei der Gemeinde Inden. Bei den anerkannten Flüchtlingen werden dann zwar die
Kosten von der Jobcom übernommen, er hat aber nicht die Möglichkeit einfach fortzuziehen
sondern blockiert dringend benötigten Wohnraum, den wir für weitere Flüchtlinge benötigen.
Wiederum eine Regelung, gegen die ich im Namen der Gemeinde Inden und im Interesse der
Indener Bürger gerne eine gerichtliche Überprüfung einleiten würde.
Die Landesregierung gibt noch nicht einmal diejenigen Finanzmittel an die Kommunen
weiter, welche ihr vom Bund für die Flüchtlingsintegration zur Verfügung gestellt werden.
Diese versickern im Landeshaushalt. Geld, welches hier an der Basis fehlt.
Diese zusätzlichen Probleme treffen die Gemeinde Inden in einer Zeit, in der durch den
Braunkohleausstieg und die damit verbundenen Maßnahmen die Gewerbesteuereinnahmen
wegbrechen.
Die Gemeinde Inden hat als die im Kreis Düren vom Braunkohleabbau am stärksten
betroffene Kommune meines Erachtens einen Anspruch auf eine Sonderbehandlung. Wir
opfern 75 % unseres Gemeindegebietes zum Wohle der Stromversorgung in Deutschland. Die
Bürger leben großteils von der Braunkohle und mit der Braunkohle. Sie sind gleichermaßen
finanziell abhängig und leben mit den damit verbundenen Belastungen. Es darf nicht sein,
dass dies unberücksichtigt bleibt.
Letztendlich zwingt diese Situation mich jedoch dazu diesen Haushaltsentwurf einzubringen.
Mir ist bewusst, dass dieser den Bürger in hohem Maße belastet.
Es ist nicht der einzige Haushalt im Kreis Düren, der solche hohen Steuersätze ausweist. Am
Beispiel der Gemeinde Aldenhoven hat man gesehen, dass die Politik auf kommunaler Ebene
nicht mehr bereit ist, die Bevölkerung immer weiter zu belasten. Dort wurde der Haushalt
abgelehnt. Ich persönlich habe dafür Verständnis.
Allerdings muss ich als Verwaltungschef und Bürgermeister meiner gesetzlichen
Verpflichtung nachkommen und einen genehmigungsfähigen Haushalt einbringen, der sich
an geltendes Haushaltsrecht hält. Der Rat allerdings ist in seiner Entscheidung
selbstverständlich frei, ob er einem solchen Entwurf seine Zustimmung gibt oder nicht.
Es ist absehbar, dass die kommenden Beratungen sehr schwierig werden, denn der Spielraum
für Veränderungen an diesem Entwurf ist, aufgrund der geschilderten äußeren Zwänge, sehr
begrenzt.
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.“
Im Anschluss daran beschließt der Rat einstimmig:
1. Der Gemeinderat nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Einbringung des Entwurfs
des Haushaltes 2017 sowie der 3. Fortschreibung des Haushaltssicherungskonzeptes der
Gemeinde Inden für das Jahr 2017 zur Kenntnis.
2. Die Beratung und der Beschluss über den Haushalt erfolgt, sobald der Entwurf des
Haushaltes in den Fachausschüssen des Gemeinderats beraten wurde.
3.
Beitritt der Gemeinde Inden zur d-NRW AöR
43/2017
Der Rat beschließt einstimmig:
1. Die Gemeinde Inden tritt gem. § 2 des Gesetzes über die Errichtung einer Anstalt des
öffentlichen Rechts „d-NRW AöR“ (Errichtungsgesetz d-NRW AöR) vom 25.10.2016)
rückwirkend zum 01.01.2017 der d-NRW AöR bei. Der Bürgermeister wird bevollmächtigt,
die Beitrittserklärung zur d-NRW AöR zu unterzeichnen.
2. Die Haushaltsmittel in Höhe von 1.000,00 Euro (= Stammkapital der beitretenden
Gemeinde im Sinne des § 4 Errichtungsgesetz d-NRW AöR) werden entsprechend
bereitgestellt.
Niederschrift
-6-
3. Der Beitritt darf erst nach Genehmigung und Bekanntmachung des Hauhaltsplans 2017
erklärt werden.
4.
6. Änderung der Zuständigkeitsordnung für die Gemeinde Inden
10/2017
1. Ergänz
ung
Herr J. J. Schmitz möchte vom Bürgermeister wissen, wer ein Organstreitverfahren einleiten
kann. Herr Langefeld erklärt, dass er diese Frage schriftlich beantworten werde, weil es sich
um einen komplexen Sachverhalt handele. Herr J. J. Schmitz weist die Beanstandung des
Ratsbeschlusses vom 09.03.2017 zurück und führt aus, dass der Bürgermeister, jedes
Ratsmitglied und jede Fraktion diese Verfahren einleiten könne. Der Handlungsspielraum des
Bürgermeisters werde durch die bestehende Zuständigkeitsordnung nicht eingeschränkt.
Insofern sei eine Änderung nicht erforderlich. Herr Linzenich stellt klar, dass die angestrebte
Änderung sich nicht auf Klagen des Bürgermeisters als Vertreter der Gemeinde bezieht
sondern auf eigenständige Klageerhebungen. Herr Schlächter hält die Änderung für
vernünftig, weil sie klarstellend sei. Sie sollte beschlossen werden. Herr Goncz schließt sich
den Ausführungen von Herrn J.J. Schmitz an.
Anmerkung der Verwaltung: Aufgrund einer weiteren Prüfung und der klaren Aussage in der
Sitzung, dass Organstreitverfahren nicht von einer vorherigen Zustimmung des
Hauptausschusses abhängig sind, wird die Beanstandung nicht weiter verfolgt.
Abschließend wird
die vorgeschlagene Ergänzung der Zuständigkeitsordnung für die Gemeinde Inden bei
acht Ja-Stimmen mehrheitlich abgelehnt.
5.
Entsendung eines Vertreters der Gemeinde Inden in die
Gesellschafterversammlung der GREEN – Gesellschaft für regionale und
erneuerbare Energie mbH
- Nachbenennung eines Stellvertreters
49/2017
Auf Vorschlag von Herrn Mürkens wird einstimmig beschlossen,
als Stellvertreter für Herrn Reinhard Marx wird Herr Rudi Görke in die
Gesellschafterversammlung der GREEN entsandt.
6.
Flurbereinigung Merken-Schlichbach
- Gebietsänderung
31/2017
1. Ergänz
ung
Der Gemeinderat beschließt die geringfügige Änderung der Gemeindegrenze auf dem
Grundstück Gemarkung (Gmk.) Pier Flur 2 Nr. 46 einstimmig.
7.
Anträge der Fraktionen:
Niederschrift
7.1
Strukturausgleichsförderung des Landes NRW
- Antrag der UDB Inden Fraktion vom 15.03.2017
-742/2017
Herr Schlächter erläutert den Antrag der UDB Inden Fraktion und appelliert an den Rat, ein
einmütiges Zeichen zu setzen und den Antrag zu unterstützen.
Grundsätzlich wird der Antrag positiv bewertet. Von Seiten der CDU-Fraktion und der SPDFraktion wird jedoch angeregt, die Resolution des Rates der Gemeinde Inden zum
Braunkohlenplan vom 15.05.1986 in einen gemeinsamen Antrag aller Ratsfraktionen mit
einzuarbeiten. Außerdem sei es sicher von Vorteil, starke Unterstützer, wie z. B. die
Entwicklungsgesellschaft indeland mbH, die Anrainerkonferenz Tagebau Hambach, den
Kreis Düren und die IRR zu gewinnen und so die Region zusammenzuschließen und
gemeinsam – außerhalb von Wahlkampfaktivitäten – vorzugehen.
Herr Goncz erklärt Folgendes:
„Die Fakten zu den Entwicklungen von Finanzen und Einwohner unserer Gemeinde sind
allgemein bekannt. Warum die UDB in Ihrem Antrag als Hauptverursacher der Finanzmisere
das EEG-Gesetz der Bundesregierung heranzieht ist mir schleierhaft. Die Gesetzgebung für
die Erneuerbaren Energien sowie die Steuergesetzgebung, die es der Großindustrie
ermöglicht ihre Steuerschuld auf Null zu rechnen, sind Gesetze des Bundes und von unserer
Gemeinde nicht beeinflussbar. Eine Diskussion darüber behebt nicht das Defizit in unserem
Haushalt und ist deshalb nicht zielgerichtet. Allerdings bin ich auch davon ausgegangen,
dass unsere Verwaltung alle Möglichkeiten, die unsere Finanzsituation verbessert, dazu
gehören auch Fördermittel, in Anspruch nimmt und ausschöpft. Sollte jedoch dafür ein
Auftrag des Rates nötig sein, so werden die“ Grünen“ diesen gerne unterstützen.“
Herr Schlächter ist mit dem Verfahren, wie von CDU und SPD vorgeschlagen, grundsätzlich
einverstanden, plädiert aber dafür, den Antrag so schnell wie möglich zu stellen.
Bürgermeister Langefeld ist ebenfalls der Meinung, dass der Zeitpunkt wg. der
bevorstehenden Landtagswahl ungünstig sei und schlägt vor, in Zusammenarbeit mit dem
Ältestenrat einen Vorschlag zu erarbeiten, in der die Sonderstellung der Gemeinde Inden wg.
der Belastungen durch den Tagebau herausgestellt wird. Herr Görke rät ebenso von
„Schnelligkeit“ ab; besonnenes und achtsames Handeln sei geboten. Nach weiterer kurzer
Aussprache, wird einstimmig beschlossen:
Die Verwaltung wird beauftragt, in Zusammenarbeit aller Fraktionen eine entsprechende
Ausarbeitung zu entwerfen, die die Problemlage der Gemeinde Inden darstellt.
7.2
Nachbenennung eines stellv. Sachkundigen Bürgers für den Sozial-, Sportund Kulturausschuss sowie den Schulausschuss;
- Antrag der CDU-Fraktion vom 20.03.2017
46/2017
Herr Robert Krautgartner, Am hohen Ufer 37, 52459 Inden, wird einstimmig zum stellv.
Sachkundigen Bürger für den Sozial-, Sport- und Kulturausschuss und den Schulausschuss
gewählt.
7.3
2. Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde Inden
Herr Görke möchte wissen, warum keine Stellungnahme der Verwaltung zur heutigen Sitzung
Niederschrift
-8-
vorliegt. Der Kreis Düren sowie einige kreisangehörige Kommunen hätten bereits
entsprechende Beschlüsse gefasst. Er ist der Meinung, dass die Angelegenheit heute
entschieden werden könne. Herr Linzenich erklärt, in der Kürze der Zeit sei –aufgrund anderer
Prioritäten – keine fundierte und abschließende Bewertung möglich gewesen. Außerdem
konnten die Protokolle der Sitzung des Ausschusses für Kommunalpolitik NRW sowie der
Kreistagssitzung vom 07.04.2017 noch nicht verwertet werden, weil beide noch nicht
vorliegen. Herr J. J. Schmitz ist der Meinung, dass die Aussagen in der Verordnung eindeutig
seien, und die Umsetzung nicht weiter verzögert werden sollte. Herr Schlächter rät davon ab,
die Sache zu beschließen, bevor die Verwaltung den Sachverhalt abschließend geprüft habe.
Herr Mürkens verweist auf einstimmige Beschlüsse des Kreistages und mehrerer Räte von
Kommunen und spricht sich für eine sofortige Beschlussfassung aus. Für Frau Rehfisch ist die
Verordnung eindeutig. Die Gewährung der Aufwandsentschädigungen für die
Ausschussvorsitzenden sollte beschlossen werden. Sie ist allerdings der Meinung, dass die
Ortsvorsteher in dem Ort wohnen sollten, für den sie gewählt werden.
Der Bürgermeister führt aus, dass die Aussagen in der Verordnung eben nicht eindeutig seien.
Zwischenzeitlich läge ein Gegengutachten vor, was noch zu prüfen wäre. Der Gemeinderat
Titz habe bspw. alle Ausschussvorsitzende von der Gewährung von Aufwandsentschädigungen ausgenommen. Es gäbe keinen Grund zur Eile, sondern für die Entscheidung
des Rates sollte eine solide Grundlage geschaffen werden; d. h. das Ergebnis der rechtlichen
Prüfung sollte abgewartet werden. Im Übrigen würden die Aufwandsentschädigungen, falls sie
beschlossen werden, rückwirkend gewährt werden. Herr Görke bleibt bei seiner Meinung und
erklärt, die Ausschussvorsitzenden könnten ja auch auf ihre Entschädigungen verzichten. Frau
Rehfisch ergänzt hierzu, dass ein Verzicht nicht möglich sei, wohl aber eine Spende. Herr
Görke fordert erneut zur Abstimmung auf. Herr Goncz spricht sich dafür aus, das Ergebnis der
Prüfung durch die Verwaltung abzuwarten.
Auf Antrag von Herrn Mürkens wird die Sitzung für ca. 15 Minuten unterbrochen. Danach
stellt Herr Görke im Namen der Fraktionen CDU, SPD sowie Bündnis 90/Die Grünen den
Antrag, der Rat möge beschließen, das Gesetz zur Stärkung der kommunalen Selbstverwaltung
1 : 1 umzusetzen. Der Bürgermeister hält das für übereilt. Die abschließende Prüfung und
Bewertung durch die Verwaltung sollte abgewartet werden. Warum in der heutigen Sitzung
noch keine Ergebnisse vorgelegt werden konnten, sei bereits begründet worden. Herr
Schlächter hält den Antrag von Herrn Görke für unseriös. Der Punkt habe nicht auf der
Tagesordnung gestanden und es läge kein konkret formulierter Beschlussvorschlag vor. Seine
Fraktion werde aus diesen Gründen nicht an der Abstimmung teilnehmen.
Bei Nichtmitwirkung der UDB Inden Fraktion und einer Enthaltung wird einstimmig
beschlossen:
Das Gesetz zur Stärkung des Ehrenamtes wird 1 : 1 umgesetzt.
8.
Mitteilungen / Anfragen
8.1
Schriftliche Mitteilungen / Anfragen
8.1. Bericht über die Teilnahme der Vertreter der Gemeinde in
1
Unternehmungen und Einrichtungen - März/April 2017
Der Bericht wird zur Kenntnis genommen.
44/2017
Niederschrift
8.1. Beschlusskontrolle
2
-9-
48/2017
Der Bericht wird zur Kenntnis genommen. Zu Vorlage 30/2017 macht Herr J. J. Schmitz
darauf aufmerksam, dass die Baumaßnahme noch nicht umgesetzt wurde. Über den Stand der
Baumaßnahme ist jeweils weiter zu berichten.
8.2
Mündliche Mitteilungen / Anfragen
Der Bürgermeister informiert,
dass der Damen-Lions-Club Jülich 300 € zur Verwendung für soziale Härtefälle gespendet hat.
Er wird sich auch im Namen des Rates schriftlich bei den Damen bedanken.
dass die Firma DN-Connect entlang der Goltsteinstraße Glasfaserkabel verlegen wird (Auf der
gegenüberliegenden Seite verlege derzeit die Telekom ebenfalls Glasfaserkabel). Hiermit
würden höhere Verbindungsgeschwindigkeiten für die Ortschaften Lamersdorf, Lucherberg,
Inden/Altdorf erreicht. Ein Abstimmungsgespräch habe Anfang der Woche stattgefunden.
In dem Zusammenhang fragt Herr Görke, ob es einen Übersichtsplan gibt, der aussagt, welche
Anbieter welche Bereiche versorgen. (Anmerkung der Verwaltung: Ein Gesamtplan ist nicht
vorhanden. Lediglich die Anbieter in den einzelnen Ortschaften sind bekannt:
Inden/Altdorf
Telekom und Unitymedia
Frenz
Telekom
Lamersdorf
Telekom (und demnächst DN-Connect)
Lucherberg
DN-Connect
Schophoven
Telekom)
Herr Marx spricht das Thema „Lehrrohre“ an. Seinerzeit sei bei der Planung der neuen
Baugebiete beschlossen worden, bei der Erschließung Leerrohre zu verlegen. Das ist nach
Aussage von Herrn Ortmann nicht erfolgt. Herr Marx ist der Meinung, damit sei der
Erschließungsvertrag nicht erfüllt. (Anmerkung der Verwaltung: Im städtebaulichen Vertrag
mit RWE Power von Oktober 2005 wurden die wesentlichen Erschließungsinhalte geregelt.
Konkrete Aussagen über die Verlegung von Leerrohren für die Breitbandverkabelung
gehörten nicht dazu. Im Zuge der Erweiterung der Baugebiete wurde diese Thematik mehrfach
beim Erschließungsträger RWE Power angesprochen. Dieser erklärte, dass das Verlegen von
Leerrohren nicht zur Grundversorgung eines Baugebietes zählt und von daher nicht kostenlos
für die Gemeinde bereitgestellt werden kann. )
Herr J. J. Schmitz bittet darum, bei künftigen Planungen die Verlegung von Leerrohren
sicherzustellen. (Seitens der Verwaltung wird darauf hingewiesen, dass vor der Mitverlegung
der Leerrohre geklärt werden muss, wer für die Kosten aufkommt. Dies betrifft nicht nur die
Leerrohre, sondern auch besondere Anschlusskästen, die an den Knotenpunkten mit in die
Erde verlegt werden müssten. Inwieweit sich die Internetanbieter an den Kosten beteiligen
würden, ist derzeit nicht absehbar, da bis zum heutigen Tag jeder Anbieter seine eigenen
Kabel nach Anschlussbedarf verlegt hat.)
Herr D. Müller erkundigt sich nach dem Ergebnis der Verkehrsschau im Baugebiet
„Waagmühle“. Herr Ortmann erklärt, dass noch keine schriftliche Verfügung des
Straßenverkehrsamtes vorliegt.
Herr Combach weist erneut darauf hin, dass er den Eindruck hat, dass die Verschmutzung
Niederschrift
- 10 -
öffentlicher Flächen zunimmt und bittet um einen entsprechenden Hinweis im
Mitteilungsblatt. Der Bürgermeister sagt zu, die Anregung aufzunehmen und einen Aufruf im
Mitteilungsblatt zur Vermeidung von wilden Müllablagerungen und sonstigen
Verschmutzungen, z. B. durch Tierkot, zu veranlassen.
Herr J. J. Schmitz möchte wissen, ob der private Sicherheitsdienst für Kontrollen und die
Verhängung von Bußgeldern eingesetzt wird. Der Bürgermeister antwortet, das sei bisher
nicht der Fall; wenn das allgemeiner Wunsch sei, spräche nichts dagegen.
Herr Mürkens weist darauf hin, dass in der Weststraße trotz 30er-Zone oft mit überhöhter
Geschwindigkeit gefahren wird. Er regt eine Anfrage an den Kreis Düren an, ob hier ein
digitales Geschwindigkeitsmessgerät aufgestellt werden könnte. Herr Schlächter führt aus,
dass die innogy diese Geräte sponsored. Der Bürgermeister erklärt, dass Herr Heinen bereits
dabei ist, die Möglichkeiten zu prüfen, um mobile Geräte an Schwerpunkten aufzustellen.
Herr Heinen führt aus, dass der „Fahrradweg“ auf der Goltsteinstraße auf Veranlassung des
Straßenverkehrsamtes des Kreises Düren eingerichtet wurde, um den Straßenverkehr zu
verlangsamen. Herr Langefeld sagt die schriftliche Beantwortung von Detailfragen zu.
(Anmerkung der Verwaltung: Aufgrund von Beschwerden zur Verkehrssicherheit infolge von
überhöhter Geschwindigkeit von Autos und Fahrrädern in der oberen Goldsteinstraße wurden
die Fahrbahnmarkierungen nach der Instandsetzung der Straßendecken nun fertiggestellt. In
der Vergangenheit hatten sich mehrfach dort schwere Unfälle ereignet. Insbesondere
Radfahrer und Kinder sind dort aufgrund der Beschaffenheit der Straße besonders gefährdet.
Im Rahmen einer sogenannten Straßenverkehrsschau wurde die Örtlichkeit durch die
Fachleute des Straßenverkehrsamtes, der Polizei, dem Straßenbaulastträger sowie dem
Ordnungsamt begutachtet. Als erste Maßnahme wurde ein sogenannter Schutzstreifen auf der
Fahrbahn angelegt. Dieser soll den Radfahrern die Möglichkeit geben, sicherer diesen
Bereich zu durchfahren. Der Schutzstreifen, wurde nur im oberen Bereich angelegt, um hier
den Autoverkehr zu verlangsamen.)
Herr J. Müller macht darauf aufmerksam, dass in der Straße Am Gutshof nacheinander Kabel
verlegt und Kanalarbeiten durchgeführt worden seien. Der Bürgermeister räumt ein, dass die
Firmen offensichtlich ein Koordinierungsproblem haben. In dem Zusammenhang erläutert
Herr Ortmann, dass die Firma DN-Connect im Vorfeld von Maßnahmen aktiv den Kontakt zu
den Versorgern aufnimmt, um Vorhaben abzustimmen.
Herr Combach erkundigt sich nach dem Bericht über die Griechenlandreise des
Bürgermeisters. Dieser sagt einen schriftlichen Bericht zu.
Langefeld
Bürgermeister
Schriftführer