Daten
Kommune
Brühl
Größe
98 kB
Datum
20.09.2016
Erstellt
13.09.16, 13:56
Aktualisiert
13.09.16, 13:56
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Brühl
öffentliche
Vorlage
Der Bürgermeister
Dienststelle
Sachbearbeiter/in
Aktenzeichen
Datum
Vorlagen-Nr.
32
Kunkel
32 B
12.08.2016
327/2016
(34/2016)
Betreff
Verkehrssituation in den Straßen "Bergstraße" und "Im Klostergarten";
hier: Antrag gem. § 24 GO NRW
Beratungsfolge
Ausschuss für Verkehr und Mobilität
Finanzielle Auswirkungen
X
X Ja
Nein
Mittel stehen zur Verfügung bei SK / KST 521105 / 12070000
Mittel stehen nicht zur Verfügung
Über-/außerplanmäßige Aufwendungen/Auszahlungen
Sachkonto / Kostenstelle
BGM
Zust. Dez.
Zust. Dienststelle
Freytag
i.V. Schiffer Becke
Kämmerer
RPA
Beschlussentwurf:
Der Ausschuss für Verkehr und Mobilität beschließt, in der Bergstraße, in Höhe der Einund Ausfahrt in die Straße „Im Klostergarten“, eine Grenzmarkierung Halt- und Parkverbot
(Verkehrszeichen 299 StVO) einzurichten und beauftragt den Bürgermeister mit der
Umsetzung.
Erläuterungen:
Die Anwohner der Straße „Im Klostergarten“ hatten am 18. Dezember 2015 einen
Bürgerantrag gemäß § 24 GO NRW gestellt, welcher in der Sitzung des
Hauptausschusses am 25. Januar 2016 behandelt und in den Ausschuss für Verkehr und
Mobilität verwiesen worden ist.
Die Anwohner der Straße „Im Klostergarten“ weisen darauf hin, dass aufgrund des
erhöhten Parkverkehrs in der Bergstraße die vorhandene Grenzmarkierung vor Haus Nr.
50 nicht mehr ausreicht. Da zusätzlich zu Problemen des Befahrens mit LKW nunmehr
auch PKW betroffen seien, wird ein absolutes Halt- und Parkverbot (Verkehrszeichen 283
StVO) für den Bereich vor den Häusern Nr. 46 - Nr. 52 beantragt.
Der Ausschuss für Verkehr und Mobilität hatte in seiner Sitzung am 2. Februar 2016
beschlossen, dass die Verwaltung die Verkehrssituation prüfen und einen
Lösungsvorschlag erarbeiten solle.
Der Bürgermeister schlägt nach entsprechender Prüfung nunmehr vor, in der Bergstraße,
in Höhe der Ein- und Ausfahrt in die Straße „Im Klostergarten“ die bereits bestehende
Grenzmarkierung vor Haus Nr. 50 zu erweitern und insofern die Grenzmarkierung Haltund Parkverbot (Verkehrszeichen 299 StVO) auch vor Haus Nr. 48 einzurichten (s.
Lageplan).
Drucksache 327/2016
Seite - 2 –
Das von den Anwohnern beantragte absolute Halt- und Parkverbot (Verkehrszeichen 283
StVO) für den Bereich vor den Häusern Nr. 46 - Nr. 52 ist nach Auffassung des
Bürgermeisters nicht erforderlich.
Die Kosten der Markierung werden auf ca. 300 EURO geschätzt, welche aus dem
vorhandenen Budget finanziert werden können.
Anlage(n):
(1) Lageplan