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Vorlage (Verkehrssituation in den Straßen "Bergstraße" und "Im Klostergarten"; hier: Antrag gem. § 24 GO NRW)

Daten

Kommune
Brühl
Größe
98 kB
Datum
20.09.2016
Erstellt
13.09.16, 13:56
Aktualisiert
13.09.16, 13:56
Vorlage (Verkehrssituation in den Straßen "Bergstraße" und "Im Klostergarten";
hier: Antrag gem. § 24 GO NRW) Vorlage (Verkehrssituation in den Straßen "Bergstraße" und "Im Klostergarten";
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Inhalt der Datei

Stadt Brühl öffentliche Vorlage Der Bürgermeister Dienststelle Sachbearbeiter/in Aktenzeichen Datum Vorlagen-Nr. 32 Kunkel 32 B 12.08.2016 327/2016 (34/2016) Betreff Verkehrssituation in den Straßen "Bergstraße" und "Im Klostergarten"; hier: Antrag gem. § 24 GO NRW Beratungsfolge Ausschuss für Verkehr und Mobilität Finanzielle Auswirkungen X X Ja Nein Mittel stehen zur Verfügung bei SK / KST 521105 / 12070000 Mittel stehen nicht zur Verfügung Über-/außerplanmäßige Aufwendungen/Auszahlungen Sachkonto / Kostenstelle BGM Zust. Dez. Zust. Dienststelle Freytag i.V. Schiffer Becke Kämmerer RPA Beschlussentwurf: Der Ausschuss für Verkehr und Mobilität beschließt, in der Bergstraße, in Höhe der Einund Ausfahrt in die Straße „Im Klostergarten“, eine Grenzmarkierung Halt- und Parkverbot (Verkehrszeichen 299 StVO) einzurichten und beauftragt den Bürgermeister mit der Umsetzung. Erläuterungen: Die Anwohner der Straße „Im Klostergarten“ hatten am 18. Dezember 2015 einen Bürgerantrag gemäß § 24 GO NRW gestellt, welcher in der Sitzung des Hauptausschusses am 25. Januar 2016 behandelt und in den Ausschuss für Verkehr und Mobilität verwiesen worden ist. Die Anwohner der Straße „Im Klostergarten“ weisen darauf hin, dass aufgrund des erhöhten Parkverkehrs in der Bergstraße die vorhandene Grenzmarkierung vor Haus Nr. 50 nicht mehr ausreicht. Da zusätzlich zu Problemen des Befahrens mit LKW nunmehr auch PKW betroffen seien, wird ein absolutes Halt- und Parkverbot (Verkehrszeichen 283 StVO) für den Bereich vor den Häusern Nr. 46 - Nr. 52 beantragt. Der Ausschuss für Verkehr und Mobilität hatte in seiner Sitzung am 2. Februar 2016 beschlossen, dass die Verwaltung die Verkehrssituation prüfen und einen Lösungsvorschlag erarbeiten solle. Der Bürgermeister schlägt nach entsprechender Prüfung nunmehr vor, in der Bergstraße, in Höhe der Ein- und Ausfahrt in die Straße „Im Klostergarten“ die bereits bestehende Grenzmarkierung vor Haus Nr. 50 zu erweitern und insofern die Grenzmarkierung Haltund Parkverbot (Verkehrszeichen 299 StVO) auch vor Haus Nr. 48 einzurichten (s. Lageplan). Drucksache 327/2016 Seite - 2 – Das von den Anwohnern beantragte absolute Halt- und Parkverbot (Verkehrszeichen 283 StVO) für den Bereich vor den Häusern Nr. 46 - Nr. 52 ist nach Auffassung des Bürgermeisters nicht erforderlich. Die Kosten der Markierung werden auf ca. 300 EURO geschätzt, welche aus dem vorhandenen Budget finanziert werden können. Anlage(n): (1) Lageplan