Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Beschlusstext (2. Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde Inden)

Daten

Kommune
Inden
Größe
83 kB
Datum
06.04.2017
Erstellt
27.04.17, 16:02
Aktualisiert
27.04.17, 16:02
Beschlusstext (2. Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde Inden) Beschlusstext (2. Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde Inden)

öffnen download melden Dateigröße: 83 kB

Inhalt der Datei

Gemeinde Inden Inden, 27. April 2017 Der Bürgermeister Beschluss über die 19. Sitzung des Rates am 06.04.2017 im Ratssaal des Rathauses in Inden 7.3 2. Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde Inden Herr Görke möchte wissen, warum keine Stellungnahme der Verwaltung zur heutigen Sitzung vorliegt. Der Kreis Düren sowie einige kreisangehörige Kommunen hätten bereits entsprechende Beschlüsse gefasst. Er ist der Meinung, dass die Angelegenheit heute entschieden werden könne. Herr Linzenich erklärt, in der Kürze der Zeit sei –aufgrund anderer Prioritäten – keine fundierte und abschließende Bewertung möglich gewesen. Außerdem konnten die Protokolle der Sitzung des Ausschusses für Kommunalpolitik NRW sowie der Kreistagssitzung vom 07.04.2017 noch nicht verwertet werden, weil beide noch nicht vorliegen. Herr J. J. Schmitz ist der Meinung, dass die Aussagen in der Verordnung eindeutig seien, und die Umsetzung nicht weiter verzögert werden sollte. Herr Schlächter rät davon ab, die Sache zu beschließen, bevor die Verwaltung den Sachverhalt abschließend geprüft habe. Herr Mürkens verweist auf einstimmige Beschlüsse des Kreistages und mehrerer Räte von Kommunen und spricht sich für eine sofortige Beschlussfassung aus. Für Frau Rehfisch ist die Verordnung eindeutig. Die Gewährung der Aufwandsentschädigungen für die Ausschussvorsitzenden sollte beschlossen werden. Sie ist allerdings der Meinung, dass die Ortsvorsteher in dem Ort wohnen sollten, für den sie gewählt werden. Der Bürgermeister führt aus, dass die Aussagen in der Verordnung eben nicht eindeutig seien. Zwischenzeitlich läge ein Gegengutachten vor, was noch zu prüfen wäre. Der Gemeinderat Titz habe bspw. alle Ausschussvorsitzende von der Gewährung von Aufwandsent-schädigungen ausgenommen. Es gäbe keinen Grund zur Eile, sondern für die Entscheidung des Rates sollte eine solide Grundlage geschaffen werden; d. h. das Ergebnis der rechtlichen Prüfung sollte abgewartet werden. Im Übrigen würden die Aufwandsentschädigungen, falls sie beschlossen werden, rückwirkend gewährt werden. Herr Görke bleibt bei seiner Meinung und erklärt, die Ausschussvorsitzenden könnten ja auch auf ihre Entschädigungen verzichten. Frau Rehfisch ergänzt hierzu, dass ein Verzicht nicht möglich sei, wohl aber eine Spende. Herr Görke fordert erneut zur Abstimmung auf. Herr Goncz spricht sich dafür aus, das Ergebnis der Prüfung durch die Verwaltung abzuwarten. Auf Antrag von Herrn Mürkens wird die Sitzung für ca. 15 Minuten unterbrochen. Danach stellt Herr Görke im Namen der Fraktionen CDU, SPD sowie Bündnis 90/Die Grünen den Antrag, der Rat möge beschließen, das Gesetz zur Stärkung der kommunalen Selbstverwaltung 1 : 1 umzusetzen. Der Bürgermeister hält das für übereilt. Die abschließende Prüfung und Bewertung durch die Verwaltung sollte abgewartet werden. Warum in der heutigen Sitzung noch keine Ergebnisse vorgelegt werden konnten, sei bereits begründet worden. Herr Schlächter hält den Antrag von Herrn Görke für unseriös. Der Punkt habe nicht auf der Tagesordnung gestanden und es läge kein konkret formulierter Beschlussvorschlag vor. Seine Fraktion werde aus diesen Gründen nicht an der Abstimmung teilnehmen. Bei Nichtmitwirkung der UDB Inden Fraktion und einer Enthaltung wird einstimmig beschlossen: Das Gesetz zur Stärkung des Ehrenamtes wird 1 : 1 umgesetzt. Beschluss der Sitzung des Rates vom 06.04.2017 Seite 2