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Beschlusstext (Haushaltssatzung und -plan 2017 sowie 3. Fortschreibung des Haushaltssicherungskonzeptes 2012 - 2022 - Einbringung)

Daten

Kommune
Inden
Größe
152 kB
Datum
06.04.2017
Erstellt
27.04.17, 16:02
Aktualisiert
27.04.17, 16:02
Beschlusstext (Haushaltssatzung und -plan 2017 sowie 3. Fortschreibung des Haushaltssicherungskonzeptes 2012 - 2022
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Gemeinde Inden Inden, 27. April 2017 Der Bürgermeister Beschluss über die 19. Sitzung des Rates am 06.04.2017 im Ratssaal des Rathauses in Inden TOP: 2. Haushaltssatzung und -plan 2017 sowie 3. Fortschreibung des Haushaltssicherungskonzeptes 2012 - 2022 - Einbringung Bürgermeister Langefeld bringt Haushaltssatzung und -plan 2017 sowie die 3. Fortschreibung des Haushaltssicherungskonzeptes 2012 – 2022 mit folgenden Worten ein: „Sehr geehrte Ratsmitglieder, sehr geehrte Damen und Herren, nach einigen, personell bedingten, Verzögerungen kann nunmehr endlich der Haushaltsentwurf 2017 eingebracht werden. Realistisch betrachtet ist die Haushaltssituation angespannt wie nie zuvor. Die Gemeinde Inden befindet sich in einer besonders misslichen Lage, welche durch eine Vielzahl von Faktoren verursacht wird. Leider muss dabei zunächst auf die Haushaltsplanung der Vorjahre verwiesen werden, welche mit zu hoher Erwartungshaltung an künftige Einnahmen eine unrealistische Darstellung der tatsächlichen Gemeindefinanzen abbildete. Dies war für mich schon in der Vergangenheit der Grund, als Ratsmitglied zu keinem Zeitpunkt einem Haushalt zuzustimmen. Dies ist selbstverständlich jedoch nicht der alleinige Grund für die Notwendigkeit massiver Steuererhöhungen. Wichtiger noch sind weitere Faktoren, die ihre Ursache nicht in Inden haben, sondern von außen kommen und auf die wir keinen Einfluss haben. Da wäre zunächst die durch die Landesregierung verursachte Unterfinanzierung der Kommunen. Immer mehr Aufgaben des Landes werden an die Kommunen weitergereicht, die diese dann mit nicht auskömmlichen Kostenpauschalen zu erledigen haben. Unser Gemeindefinanzierungsgesetz gilt als das schlechteste in der gesamten Bundesrepublik. In Nordrhein Westfalen werden lediglich 23 % des Steueraufkommens, laut dem Gemeindefinanzierungsgesetz, als sogenannter Verbundsatz an die Kommunen weitergegeben. Aufgrund eines sogenannten pauschalierten Belastungsausgleiches werden davon aber nochmals 1,17 Prozentpunkte in Abzug gebracht, so dass gerade einmal 21,83 Prozent verbleiben. Alle Fachleute sind sich dahingehend einig, dass diese Quote zu gering ist. Dabei ist das Problem seit langem bekannt. 45/2017 Auch die Ungleichbehandlung der ländlichen Gemeinden gegenüber den Städten bei der Berechnung der Geldzuweisungen ist nicht mehr zeitgemäß und nicht mehr gerechtfertigt. Trotz Kenntnis dieser Umstände sieht die Landesregierung hier offensichtlich keinerlei Handlungsbedarf eine vernünftige Gemeindefinanzierung sicher zu stellen. Auch wenn derzeit die Vertreter aller Parteien auf Wahlkampfveranstaltungen vollmundig verkünden, dass sie hinsichtlich der Gemeindefinanzierung für Abhilfe sorgen wollen, wird dies nach der Landtagswahl jedoch wahrscheinlich wieder vergessen sein. Wir werden in diesem Jahr eine Kreisumlage und Jugendamtsumlage in Höhe von 7,7 Millionen Euro zahlen. Trotz der im Haushaltsentwurf enthaltenen Steuererhöhungen verbleibt ein Defizit von gut 6 Millionen Euro in diesem Jahr. Allein daran kann man leicht ersehen, dass allein durch Steuererhöhungen und Einsparungen eine Haushaltskonsolidierung nicht darstellbar ist. Das Konzept der Gemeindefinanzierung bedarf einer grundlegenden Erneuerung. „Wer die Musik bestellt, der muss auch zahlen. Die Liste der Bestellungen ist sehr lang und macht bei unserer Gemeinde einen Großteil der personellen und materiellen Aufwendungen aus. Rund 80 % der Kosten in der Gemeinde lassen sich nicht vermeiden oder von unserer Seite beeinflussen. Die Bürgermeister in Nordrhein-Westfalen werden zu Geldeintreibern der Landesregierung degradiert, die sich selber für ihre Haushaltspolitik rühmt, obwohl sie nichts anderes macht, als die Verantwortung und die Kosten auf die Kommunen abzuwälzen. Die kommunale Selbstverwaltung wird dadurch in ein dermaßen enges Korsett gezwängt, dass Handlungsspielräume quasi nicht mehr vorhanden sind. Die Übertragung der Flüchtlingsversorgung auf die Gemeinden ist ein aktuelles Beispiel für das Versagen der Landesregierung sowohl in konzeptioneller als auch in finanzierungstechnischer Hinsicht. Nachdem die Landesregierung die Versorgung und Unterbringung der Flüchtlinge auf die Gemeinden veranlasst hatte, war sie stets bemüht möglichst geringe Anteile der Kosten selbst zu übernehmen. Durch sogenannten Pauschalen wurde suggeriert, dass eine auskömmliche Finanzierung durch das Land NRW erfolgen würde. Das Flüchtlingsaufnahmegesetz NRW bildet die Grundlage für diese Praxis. Die dort festgesetzten Pauschalen sind nach Ansicht vieler betroffener Kommunen jedoch nicht auskömmlich. Allein in Inden verbleibt für 2017 ein Defizit von mindestens 300.000,00 € für die Flüchtlingsversorgung, welches durch die Bürger der Gemeinde zu finanzieren sein wird. Dabei sind noch nicht die künftigen Kosten der neuesten, in Gesetzesform gegossenen, Idee unserer Landesregierung berücksichtigt, welche anerkannte und geduldete Flüchtlinge künftig zu einer Residenzpflicht in Inden zwingt. Diese angebliche „integrationsfördernde Maßnahme“ ist sowohl verfassungswidrig als auch integrationsfeindlich. Sie dient allein dem Zweck, Flüchtlinge aus den Ballungszentren fern zu halten. Der finanzielle Aspekt dieser Regelung ist jedoch noch viel fataler für uns. Das Land zahlt für einen nicht anerkannten Flüchtling, den es uns auf Dauer zuweist und der aus den verschiedensten Gründen nicht ausgewiesen werden kann, lediglich noch für drei Monate. Danach verbleiben alle weiteren Kosten bei der Gemeinde Inden. Bei den anerkannten Flüchtlingen werden dann zwar die Kosten von der Jobcom übernommen, Beschluss der Sitzung des Rates vom 06.04.2017 Seite 2 er hat aber nicht die Möglichkeit einfach fortzuziehen sondern blockiert dringend benötigten Wohnraum, den wir für weitere Flüchtlinge benötigen. Wiederum eine Regelung, gegen die ich im Namen der Gemeinde Inden und im Interesse der Indener Bürger gerne eine gerichtliche Überprüfung einleiten würde. Die Landesregierung gibt noch nicht einmal diejenigen Finanzmittel an die Kommunen weiter, welche ihr vom Bund für die Flüchtlingsintegration zur Verfügung gestellt werden. Diese versickern im Landeshaushalt. Geld, welches hier an der Basis fehlt. Diese zusätzlichen Probleme treffen die Gemeinde Inden in einer Zeit, in der durch den Braunkohleausstieg und die damit verbundenen Maßnahmen die Gewerbesteuereinnahmen wegbrechen. Die Gemeinde Inden hat als die im Kreis Düren vom Braunkohleabbau am stärksten betroffene Kommune meines Erachtens einen Anspruch auf eine Sonderbehandlung. Wir opfern 75 % unseres Gemeindegebietes zum Wohle der Stromversorgung in Deutschland. Die Bürger leben großteils von der Braunkohle und mit der Braunkohle. Sie sind gleichermaßen finanziell abhängig und leben mit den damit verbundenen Belastungen. Es darf nicht sein, dass dies unberücksichtigt bleibt. Letztendlich zwingt diese Situation mich jedoch dazu diesen Haushaltsentwurf einzubringen. Mir ist bewusst, dass dieser den Bürger in hohem Maße belastet. Es ist nicht der einzige Haushalt im Kreis Düren, der solche hohen Steuersätze ausweist. Am Beispiel der Gemeinde Aldenhoven hat man gesehen, dass die Politik auf kommunaler Ebene nicht mehr bereit ist, die Bevölkerung immer weiter zu belasten. Dort wurde der Haushalt abgelehnt. Ich persönlich habe dafür Verständnis. Allerdings muss ich als Verwaltungschef und Bürgermeister meiner gesetzlichen Verpflichtung nachkommen und einen genehmigungsfähigen Haushalt einbringen, der sich an geltendes Haushaltsrecht hält. Der Rat allerdings ist in seiner Entscheidung selbstverständlich frei, ob er einem solchen Entwurf seine Zustimmung gibt oder nicht. Es ist absehbar, dass die kommenden Beratungen sehr schwierig werden, denn der Spielraum für Veränderungen an diesem Entwurf ist, aufgrund der geschilderten äußeren Zwänge, sehr begrenzt. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.“ Im Anschluss daran beschließt der Rat einstimmig: 1. Der Gemeinderat nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Einbringung des Entwurfs des Haushaltes 2017 sowie der 3. Fortschreibung des Haushaltssicherungskonzeptes der Gemeinde Inden für das Jahr 2017 zur Kenntnis. 2. Die Beratung und der Beschluss über den Haushalt erfolgt, sobald der Entwurf des Haushaltes in den Fachausschüssen des Gemeinderats beraten wurde. Beschluss der Sitzung des Rates vom 06.04.2017 Seite 3