Daten
Kommune
Inden
Größe
152 kB
Datum
06.04.2017
Erstellt
27.04.17, 16:02
Aktualisiert
27.04.17, 16:02
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Gemeinde Inden
Inden, 27. April 2017
Der Bürgermeister
Beschluss
über die 19. Sitzung
des Rates
am 06.04.2017 im Ratssaal des Rathauses in Inden
TOP: 2.
Haushaltssatzung und -plan 2017 sowie 3. Fortschreibung des
Haushaltssicherungskonzeptes 2012 - 2022
- Einbringung
Bürgermeister Langefeld bringt Haushaltssatzung und -plan 2017 sowie
die 3. Fortschreibung des Haushaltssicherungskonzeptes 2012 – 2022 mit
folgenden Worten ein:
„Sehr geehrte Ratsmitglieder,
sehr geehrte Damen und Herren,
nach einigen, personell bedingten, Verzögerungen kann nunmehr endlich
der Haushaltsentwurf 2017 eingebracht werden.
Realistisch betrachtet ist die Haushaltssituation angespannt wie nie zuvor.
Die Gemeinde Inden befindet sich in einer besonders misslichen Lage,
welche durch eine Vielzahl von Faktoren verursacht wird.
Leider muss dabei zunächst auf die Haushaltsplanung der Vorjahre
verwiesen werden, welche mit zu hoher Erwartungshaltung an künftige
Einnahmen eine unrealistische Darstellung der tatsächlichen
Gemeindefinanzen abbildete. Dies war für mich schon in der
Vergangenheit der Grund, als Ratsmitglied zu keinem Zeitpunkt einem
Haushalt zuzustimmen.
Dies ist selbstverständlich jedoch nicht der alleinige Grund für die
Notwendigkeit massiver Steuererhöhungen. Wichtiger noch sind weitere
Faktoren, die ihre Ursache nicht in Inden haben, sondern von außen
kommen und auf die wir keinen Einfluss haben.
Da wäre zunächst die durch die Landesregierung verursachte
Unterfinanzierung der Kommunen. Immer mehr Aufgaben des Landes
werden an die Kommunen weitergereicht, die diese dann mit nicht
auskömmlichen Kostenpauschalen zu erledigen haben. Unser
Gemeindefinanzierungsgesetz gilt als das schlechteste in der gesamten
Bundesrepublik. In Nordrhein Westfalen werden lediglich 23 % des
Steueraufkommens, laut dem Gemeindefinanzierungsgesetz, als
sogenannter Verbundsatz an die Kommunen weitergegeben. Aufgrund
eines sogenannten pauschalierten Belastungsausgleiches werden davon
aber nochmals 1,17 Prozentpunkte in Abzug gebracht, so dass gerade
einmal 21,83 Prozent verbleiben. Alle Fachleute sind sich dahingehend
einig, dass diese Quote zu gering ist. Dabei ist das Problem seit langem
bekannt.
45/2017
Auch die Ungleichbehandlung der ländlichen Gemeinden gegenüber den
Städten bei der Berechnung der Geldzuweisungen ist nicht mehr zeitgemäß
und nicht mehr gerechtfertigt. Trotz Kenntnis dieser Umstände sieht die
Landesregierung hier offensichtlich keinerlei Handlungsbedarf eine
vernünftige Gemeindefinanzierung sicher zu stellen. Auch wenn derzeit die
Vertreter aller Parteien auf Wahlkampfveranstaltungen vollmundig
verkünden, dass sie hinsichtlich der Gemeindefinanzierung für Abhilfe
sorgen wollen, wird dies nach der Landtagswahl jedoch wahrscheinlich
wieder vergessen sein.
Wir werden in diesem Jahr eine Kreisumlage und Jugendamtsumlage in
Höhe von 7,7 Millionen Euro zahlen. Trotz der im Haushaltsentwurf
enthaltenen Steuererhöhungen verbleibt ein Defizit von gut 6 Millionen
Euro in diesem Jahr. Allein daran kann man leicht ersehen, dass allein
durch Steuererhöhungen und Einsparungen eine Haushaltskonsolidierung
nicht darstellbar ist.
Das Konzept der Gemeindefinanzierung bedarf einer grundlegenden
Erneuerung. „Wer die Musik bestellt, der muss auch zahlen. Die Liste der
Bestellungen ist sehr lang und macht bei unserer Gemeinde einen Großteil
der personellen und materiellen Aufwendungen aus. Rund 80 % der
Kosten in der Gemeinde lassen sich nicht vermeiden oder von unserer
Seite beeinflussen.
Die Bürgermeister in Nordrhein-Westfalen werden zu Geldeintreibern der
Landesregierung degradiert, die sich selber für ihre Haushaltspolitik
rühmt, obwohl sie nichts anderes macht, als die Verantwortung und die
Kosten auf die Kommunen abzuwälzen. Die kommunale Selbstverwaltung
wird dadurch in ein dermaßen enges Korsett gezwängt, dass
Handlungsspielräume quasi nicht mehr vorhanden sind.
Die Übertragung der Flüchtlingsversorgung auf die Gemeinden ist ein
aktuelles Beispiel für das Versagen der Landesregierung sowohl in
konzeptioneller als auch in finanzierungstechnischer Hinsicht. Nachdem
die Landesregierung die Versorgung und Unterbringung der Flüchtlinge
auf die Gemeinden veranlasst hatte, war sie stets bemüht möglichst
geringe Anteile der Kosten selbst zu übernehmen. Durch sogenannten
Pauschalen wurde suggeriert, dass eine auskömmliche Finanzierung
durch das Land NRW erfolgen würde. Das Flüchtlingsaufnahmegesetz
NRW bildet die Grundlage für diese Praxis. Die dort festgesetzten
Pauschalen sind nach Ansicht vieler betroffener Kommunen jedoch nicht
auskömmlich. Allein in Inden verbleibt für 2017 ein Defizit von mindestens
300.000,00 € für die Flüchtlingsversorgung, welches durch die Bürger der
Gemeinde zu finanzieren sein wird.
Dabei sind noch nicht die künftigen Kosten der neuesten, in Gesetzesform
gegossenen, Idee unserer Landesregierung berücksichtigt, welche
anerkannte und geduldete Flüchtlinge künftig zu einer Residenzpflicht in
Inden zwingt. Diese angebliche „integrationsfördernde Maßnahme“ ist
sowohl verfassungswidrig als auch integrationsfeindlich. Sie dient allein
dem Zweck, Flüchtlinge aus den Ballungszentren fern zu halten. Der
finanzielle Aspekt dieser Regelung ist jedoch noch viel fataler für uns. Das
Land zahlt für einen nicht anerkannten Flüchtling, den es uns auf Dauer
zuweist und der aus den verschiedensten Gründen nicht ausgewiesen
werden kann, lediglich noch für drei Monate. Danach verbleiben alle
weiteren Kosten bei der Gemeinde Inden. Bei den anerkannten
Flüchtlingen werden dann zwar die Kosten von der Jobcom übernommen,
Beschluss der Sitzung des Rates vom 06.04.2017
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er hat aber nicht die Möglichkeit einfach fortzuziehen sondern blockiert
dringend benötigten Wohnraum, den wir für weitere Flüchtlinge
benötigen. Wiederum eine Regelung, gegen die ich im Namen der
Gemeinde Inden und im Interesse der Indener Bürger gerne eine
gerichtliche Überprüfung einleiten würde.
Die Landesregierung gibt noch nicht einmal diejenigen Finanzmittel an
die Kommunen weiter, welche ihr vom Bund für die Flüchtlingsintegration
zur Verfügung gestellt werden. Diese versickern im Landeshaushalt. Geld,
welches hier an der Basis fehlt.
Diese zusätzlichen Probleme treffen die Gemeinde Inden in einer Zeit, in
der durch den Braunkohleausstieg und die damit verbundenen
Maßnahmen die Gewerbesteuereinnahmen wegbrechen.
Die Gemeinde Inden hat als die im Kreis Düren vom Braunkohleabbau am
stärksten betroffene Kommune meines Erachtens einen Anspruch auf eine
Sonderbehandlung. Wir opfern 75 % unseres Gemeindegebietes zum
Wohle der Stromversorgung in Deutschland. Die Bürger leben großteils
von der Braunkohle und mit der Braunkohle. Sie sind gleichermaßen
finanziell abhängig und leben mit den damit verbundenen Belastungen. Es
darf nicht sein, dass dies unberücksichtigt bleibt.
Letztendlich zwingt diese Situation mich jedoch dazu diesen
Haushaltsentwurf einzubringen. Mir ist bewusst, dass dieser den Bürger in
hohem Maße belastet.
Es ist nicht der einzige Haushalt im Kreis Düren, der solche hohen
Steuersätze ausweist. Am Beispiel der Gemeinde Aldenhoven hat man
gesehen, dass die Politik auf kommunaler Ebene nicht mehr bereit ist, die
Bevölkerung immer weiter zu belasten. Dort wurde der Haushalt
abgelehnt. Ich persönlich habe dafür Verständnis.
Allerdings muss ich als Verwaltungschef und Bürgermeister meiner
gesetzlichen Verpflichtung nachkommen und einen genehmigungsfähigen
Haushalt einbringen, der sich an geltendes Haushaltsrecht hält. Der Rat
allerdings ist in seiner Entscheidung selbstverständlich frei, ob er einem
solchen Entwurf seine Zustimmung gibt oder nicht.
Es ist absehbar, dass die kommenden Beratungen sehr schwierig werden,
denn der Spielraum für Veränderungen an diesem Entwurf ist, aufgrund
der geschilderten äußeren Zwänge, sehr begrenzt.
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.“
Im Anschluss daran beschließt der Rat einstimmig:
1. Der Gemeinderat nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur
Einbringung des Entwurfs des Haushaltes 2017 sowie der 3.
Fortschreibung des Haushaltssicherungskonzeptes der Gemeinde Inden für
das Jahr 2017 zur Kenntnis.
2. Die Beratung und der Beschluss über den Haushalt erfolgt, sobald der
Entwurf des Haushaltes in den Fachausschüssen des Gemeinderats beraten
wurde.
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