Daten
Kommune
Inden
Größe
12 kB
Datum
06.04.2017
Erstellt
27.04.17, 16:02
Aktualisiert
27.04.17, 16:02
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Inden
Inden, 27. April 2017
Der Bürgermeister
Beschluss
über die 19. Sitzung
des Rates
am 06.04.2017 im Ratssaal des Rathauses in Inden
TOP: 4.
6. Änderung der Zuständigkeitsordnung für die Gemeinde Inden
Herr J. J. Schmitz möchte vom Bürgermeister wissen, wer ein
Organstreitverfahren einleiten kann. Herr Langefeld erklärt, dass er diese
Frage schriftlich beantworten werde, weil es sich um einen komplexen
Sachverhalt handele. Herr J. J. Schmitz weist die Beanstandung des
Ratsbeschlusses vom 09.03.2017 zurück und führt aus, dass der
Bürgermeister, jedes Ratsmitglied und jede Fraktion diese Verfahren
einleiten könne. Der Handlungsspielraum des Bürgermeisters werde durch
die bestehende Zuständigkeitsordnung nicht eingeschränkt. Insofern sei
eine Änderung nicht erforderlich. Herr Linzenich stellt klar, dass die
angestrebte Änderung sich nicht auf Klagen des Bürgermeisters als
Vertreter der Gemeinde bezieht sondern auf eigenständige
Klageerhebungen. Herr Schlächter hält die Änderung für vernünftig, weil
sie klarstellend sei. Sie sollte beschlossen werden. Herr Goncz schließt
sich den Ausführungen von Herrn J.J. Schmitz an.
Anmerkung der Verwaltung: Aufgrund einer weiteren Prüfung und der
klaren Aussage in der Sitzung, dass Organstreitverfahren nicht von einer
vorherigen Zustimmung des Hauptausschusses abhängig sind, wird die
Beanstandung nicht weiter verfolgt.
Abschließend wird
die vorgeschlagene Ergänzung der Zuständigkeitsordnung für die
Gemeinde Inden bei acht Ja-Stimmen mehrheitlich abgelehnt.
10/2017
1. Ergänz
ung