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Vorlage (Flüchtlingsarbeit Bezug: Gemeinsame Anfrage der Fraktionen CDU und Grüne vom 09.09.2016)

Daten

Kommune
Brühl
Größe
115 kB
Erstellt
20.09.16, 11:31
Aktualisiert
20.09.16, 11:31
Vorlage (Flüchtlingsarbeit
Bezug: Gemeinsame Anfrage der Fraktionen CDU und Grüne vom 09.09.2016) Vorlage (Flüchtlingsarbeit
Bezug: Gemeinsame Anfrage der Fraktionen CDU und Grüne vom 09.09.2016) Vorlage (Flüchtlingsarbeit
Bezug: Gemeinsame Anfrage der Fraktionen CDU und Grüne vom 09.09.2016)

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Inhalt der Datei

Stadt Brühl öffentliche Vorlage Der Bürgermeister Dienststelle Sachbearbeiter/in 10/1 Jakubek Aktenzeichen Datum Vorlagen-Nr. 16.09.2016 401/2016 Betreff Flüchtlingsarbeit Bezug: Gemeinsame Anfrage der Fraktionen CDU und Grüne vom 09.09.2016 Beratungsfolge Hauptausschuss Finanzielle Auswirkungen Ja Nein Mittel stehen zur Verfügung bei SK / KST Mittel stehen nicht zur Verfügung Über-/außerplanmäßige Aufwendungen/Auszahlungen Sachkonto / Kostenstelle BGM Stabsstelle 03 Zust. Dienststelle Freytag Kilian Erken Kämmerer RPA Beschlussentwurf: Der Hauptausschuss nimmt den Bericht des Bürgermeisters zur Kenntnis. Erläuterungen: Die hier aufgeführten Daten beziehen sich auf die Kostenerstattungen des Landes für die Notunterkünfte (NU) des Landes, die die Stadt Brühl in Amtshilfe für das Land betreibt. Die NU 1 befindet sich in der Lise-Meitner-Straße 8, die NU 2 befand sich in der Grubenstraße 33 und wurde zum 31.01.2016 geschlossen. Die monatlich anfallenden laufenden Kosten werden regelmäßig im Folgemonat gegenüber der Bezirksregierung geltend gemacht. I. Kostenerstattung Land a. Erfolgt die Kostenerstattung des Landes regelmäßig? Die Kostenerstattungen erfolgen nicht regelmäßig. b. In welchen Intervallen erfolgen die Zahlungen? Für den Zeitraum August 2015 bis einschließlich August 2016 wurden vom Land Zahlungen für die monatlich entstehenden Kosten zum 02.12.2015, 08.12.2015, 22.01.2016, 06.05.2016, 09.05.2016 und zum 12.08.2016 geleistet. c. In welcher Höhe wurden bislang Kosten erstattet? Seite - 2 – Drucksache 401/2016 Bis zum 14.09.2016 wurden insgesamt 2.334.862,26 Euro von den laufenden monatlich anfallenden Kosten erstattet. d. Wie ist der Saldo? Der Saldo zum 14.09.2016 beträgt insgesamt 2.026.644,48 Euro. Dieser Saldo setzt sich aus folgenden Positionen zusammen: Erstattungsanspruch für die monatlich entstehenden Kosten: 1.539.186,09 Euro Erstattungsanspruch lt. Kostenregelung § 3 und § 4: 487.458,39 Euro (Die letzte Abrechnung wurde am 07.09.2016 an die Bezirksregierung gesandt). Saldo zum 14.09.2016: e. 2.026.644,48 Euro Ist die Erstattung auskömmlich? Nein, die Erstattung der entstandenen Kosten durch das Land ist nicht befriedigend. Die Erstattungen erfolgen zeitverzögert. Bisher sind lediglich Erstattungen bis einschließlich April 2016 erfolgt. Die Kostenerstattungsanmeldungen von Mai bis August 2016 liegen dem Land bereits vor. Von August bis Oktober 2015 erfolgte eine Kostenerstattung in Höhe von 100 % der geltend gemachten Kosten, ab November 2015 nur noch eine Erstattung in Höhe von 80%. II. b) Fördermittel sind im Jahr 2015 aus folgenden Landesprogrammen bewilligt worden: Für die Aufnahme und Unterbringung des vom § 2 Flüchtlingsaufnahmegesetz (FlüAG) erfassten Personenkreis und der von der Asylbewerberleistungsstatistik mit Stand 31.12.2014 erfassten Anzahl Geduldeter gemäß § 60a des Gesetzes über den Aufenthalt, die Erwerbstätigkeit und die Integration von Ausländern im Bundesgebiet (AufenthG) erhält die Stadt Brühl nach einem Zuweisungsschlüssel von 0,2369632140 eine pauschale Landeszuweisung. Die Pauschale wird im Teilergebnisplan 3101 unter der Kostenstelle 31030100, Sachkonto 448100 vereinnahmt. Die Auszahlung der Pauschale an die Kommunen erfolgt quartalsweise; derzeit ist ein Betrag von 5.008.620 € eingegangen. Die Erstattung dient dem Ausgleich der Aufwendungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (Teilergebnisplan 3103) und der notwendigen Aufwendungen für die Unterbringung der zugewiesenen Flüchtlinge (Teilergebnisplan 3150). Ferner erhält die Stadt Brühl eine Integrationspauschale nach dem Gesetz zur Förderung der gesellschaftlichen Teilhabe und Integration in NRW. Die Pauschale wird im Teilergebnisplan 3150 unter der Kostenstelle 31500400, Sachkonto 448100 vereinnahmt. Die Auszahlung der Pauschale an die Kommunen erfolgt quartalsweise; derzeit ist ein Betrag von 24.700 € eingegangen und erfolgt für den Personenkreis nach § 11 in Verbindung mit § 14 nach dem Gesetz zur Förderung der gesellschaftlichen Teilhabe und Integration in NRW. Dies sind insbesondere die sogenannten Kontingentflüchtlinge, die der Stadt Brühl zugeteilt werden und unmittelbar einen Anspruch auf Leistungen nach dem SGB II (selten SGB XII) haben. Meist sind diese Menschen zunächst in städtische Unterkünfte aufzunehmen, um Obdachlosigkeit zu vermeiden. Seite - 3 – Drucksache 401/2016 Die Pauschale wird für die ersten zwei Jahre der Zuteilung gezahlt. Die Personen werden für diese Zeit auch auf die Quote der Stadt Brühl angerechnet. Wegen zuletzt fehlender Zuteilung von entsprechenden Personen ist die Zuwendung rückläufig. Sie dient dem Ausgleich der Aufwendungen für die Unterbringung (TEP 3150) und der Aufwendungen hinsichtlich der Integrationsarbeit der Stabsstelle 03. „Ehrenamt in der Flüchtlingshilfe“ in Höhe von 1.399,87 €. Die Fördermittel sind für die Modul-Schulungen für EhrenamtlerInnen verwendet worden. „Zusammenkommen und Verstehen - Soforthilfe zur Förderung der Integration von Flüchtlingen in den Kommunen“ in Höhe von 5.500,00 €. Die Mittel sind für die Renovierung/ Einrichtung der Büros und Begegnungsräume in den Turnhallen MEG und Brühl-Süd verwendet worden. Dazu gehörten neben Mobiliar für die Sprachkurse, auch die Anschaffung von Laptops und Drucker für Schulungs- und Informationszwecke und Büromaterial. Auch Kosten für Zusatzseiten, z.B. mit Informationen für Flüchtlinge oder für EhrenamtlerInnen, sowie Pflege bzw. Aktualisierung sind Teil der Förderung gewesen. Im Jahr 2016 wurden folgende Fördermittel bewilligt: „KOMM-AN NRW“ in Höhe von 8.230,00 €. Die Mittel werden für die Renovierung/ Ausstattung von Ankommenstreffpunkten, den laufenden Betrieb derselben und Pauschalen für ehrenamtlich Tätige, sowie den persönlichen Austausch ehrenamtlich Tätiger. Die Mittel sind bis Ende 2016 zu verausgaben. Über die verwendeten Mittel wird nach Abschluss der Maßnahmen vollständig berichtet. c) Folgende Spenden sind in den Jahren 2015 und 2016 Spenden: Einnahmen 2015 68629,60 Einnahmen 2016 (Stand 09/16) 4404,70 Ausgaben 2015 9.337,1600 Ausgaben 2016 (Stand 09/16) 24.766,89 € Restguthaben 38.930,25 € Spenden werden für Lehrmaterial, Sprachförderung, Nebenkostenpauschale (KOMM-MIT) verwendet (wobei die Refinanzierung der Ausgaben durch Fördermittel, anteilige Nebenund Betriebskostenpauschalen bspw. durch andere Nutzer, sowie Mittel des Bamf oder der Arbeitsagentur im Vordergrund geprüft wird, sodass Konkret sind 1.500,00 € an die Kleiderkammer überwiesen worden (Anteil PKW). Des Weiteren sind Spenden für die Flüchtlingshilfe auf dem Konto des ASB eingegangen, der die Erstaufnahme in der Lise-Meitner-Str. betreut. Nach Abschluss der Konten, wenn die EAE geschlossen wird, wird der Restbetrag an die Stadt Brühl überwiesen. Die genauen Beträge werden im Rahmen des Kontenabschlusses separat mitgeteilt.