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Beschlusstext (Bebauungsplan Nr. 35 „Am Lützeler Hof“ • Erweiterung des Geltungsbereiches • Beschluss über die öffentliche Auslegung)

Daten

Kommune
Inden
Größe
142 kB
Datum
11.05.2017
Erstellt
06.07.17, 21:06
Aktualisiert
06.07.17, 21:06
Beschlusstext (Bebauungsplan Nr. 35 „Am Lützeler Hof“
•  Erweiterung des Geltungsbereiches
•  Beschluss über die öffentliche Auslegung) Beschlusstext (Bebauungsplan Nr. 35 „Am Lützeler Hof“
•  Erweiterung des Geltungsbereiches
•  Beschluss über die öffentliche Auslegung)

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Inhalt der Datei

Gemeinde Inden Inden, 6. Juli 2017 Der Bürgermeister Beschluss über die 16. Sitzung des Ausschusses für Gemeindeplanung und -entwicklung am 11.05.2017 im Ratssaal des Rathauses in Inden TOP: 3.1 Bebauungsplan Nr. 35 „Am Lützeler Hof“ • Erweiterung des Geltungsbereiches • Beschluss über die öffentliche Auslegung Herr Prof. Jahnen, Architekturbüro HJP Planer aus Aachen, erläutert das Vorhaben zum Bebauungsplan Nr. 35 „Am Lützeler Hof“. Herr Goncz fragt nach, ob der Lärm der BAB A4 bei den Planungen berücksichtigt wurde. Frau Dechering erklärt hierzu, dass der Lärm der Autobahn gutachterlich berücksichtigt wurde. Mittlerweile habe sich eine DIN Norm hierzu geändert. Das Gutachten ist entsprechend fortzuführen, das Ergebnis wird zur Ratssitzung vorliegen. Herr Beyer bittet die Verwaltung um Gesprächsaufnahme mit den vor Ort ansässigen Bewohnern, da gemäß aktuellem Entwurf die Straßenbreite nicht mehr mit dem Entwurf von 2014 übereinstimmt. Herr Gasper spricht Bedenken gegen die Anpflanzungen von Hecken und einer Bebauung mit hoher Trauf- bzw. Firsthöhe aus. Frau Dechering schlägt eine Bebauung mit einer Festsetzung bzgl. der Beschränkung von der Anzahl der Wohneinheiten pro Gebäude vor. Des Weiteren erklärt sie, dass eine Randbegrünung zur ländlichen Struktur gehört und empfiehlt die Bepflanzung von naturnahen Heckenstrukturen. Herr Prof. Jahnen erklärt hierzu weiterhin, dass man vorsieht, pflegeleichte Hecken zu pflanzen die alle 5 - 8 Jahre auf den Stock gesetzt werden und somit einen kleinen Pflegeaufwand haben. Er führt aber auch hierzu noch einmal Gespräche mit dem Landschaftsarchitekten. Außerdem bittet Herr Gasper um Behandlung der Grünflächen, damit diese nicht zu einer „Hundelaufwiese“ gemacht werden. Herr Jahnen erklärt hierzu, dass man ein Verbot der Zugänglichkeit in den Festsetzungen einbinden kann und wird dies in der Planung berücksichtigen. Abschließend wird einstimmig beschlossen: 64/2017 Die Anregungen sind in den Planentwurf einzuarbeiten. Das Gespräch mit den Anwohnern aus der Römerstraße ist zu führen. Die entsprechende Beschlussfassung zum Planverfahren wird vertagt. Beschluss der Sitzung des Ausschusses für Gemeindeplanung und -entwicklung vom 11.05.2017 Seite 2