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Vorlage (außerplanmäßige Mittelbereitstellung hier: Wertkorrektur auf Forderungen im Bereich BSHG/SGB XII)

Daten

Kommune
Brühl
Größe
97 kB
Datum
31.10.2016
Erstellt
23.08.16, 14:51
Aktualisiert
20.09.16, 16:05
Vorlage (außerplanmäßige Mittelbereitstellung
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Inhalt der Datei

Stadt Brühl öffentliche Vorlage Der Bürgermeister Dienststelle Sachbearbeiter/in Aktenzeichen Datum Vorlagen-Nr. 50/3 Jouaux 50 20 30 27.05.2016 229/2016 Betreff außerplanmäßige Mittelbereitstellung hier: Wertkorrektur auf Forderungen im Bereich BSHG/SGB XII Beratungsfolge Hauptausschuss Rat Rat Finanzielle Auswirkungen x x Ja Nein Mittel stehen zur Verfügung bei SK / KST Mittel stehen nicht zur Verfügung Über-/außerplanmäßige Aufwendungen/Auszahlungen Sachkonto 547310/ Kostenstelle 31030300 BGM Zust. Dez. Zust. Dienststelle Freytag Burkhardt i.V. Zons Kämmerer Team Haushalt i.V. Schiffer i.V. Biess Abt. 20/1 RPA Obladen i.V. Müller Beschlussentwurf: Der Rat beschließt einen außerplanmäßigen Aufwand in Höhe von 20.000 € bei Sachkonto 547310 / Kostenstelle 31030300 für Wertkorrekturen im Bereich BSHG/SGB XII. Deckung: Einsparung bei Sachkonto 547310 / Kostenstelle 31012000 (Wertkorrektur im Bereich UVG). Erläuterungen: Im Bereich BSHG/SGB XII bestehen offene Forderungen, bei denen sich oft erst nach Jahren ergibt, dass diese nicht mehr durchgesetzt werden können. Gründe hierfür sind z.B. Insolvenzverfahren des Schuldners, Zahlungsunfähigkeit aufgrund des Bezuges von Rente, Versterben des Schuldners, u.ä. Wenn es sich um Forderungen aus Vorjahren handelt sind diese über das Sachkonto 547310 abzusetzen. Für den Bereich BSHG/SGB XII besteht im Haushaltsplan für das Jahr 2016 kein Ansatz zur Verfügung. Um für diesen Bereich Absetzungen durchführen zu können ist ein außerplanmäßiger Aufwand erforderlich. Derzeit sind bereits Absetzungen in Höhe von ca. 8.500 € bekannt. Um weitere Absetzungen durchführen zu können ist ein Betrag von 20.000 € angemessen. Eine Deckungsmöglichkeit besteht bei Sachkonto 547310 / Kostenstelle 31012000. Dabei handelt es sich um Wertkorrekturen aus Vorjahren im Bereich UVG. Dort besteht aktuell Drucksache 229/2016 Seite - 2 – ein Ansatz von 150.000 €. Bisher wurden Beträge von rund 38.000 € gebucht. Es wird daher davon ausgegangen, dass der Ansatz nicht in voller Höhe benötigt wird.