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Beschlusstext (Widmung der Straßen in Inden/Altdorf im Bereich des Bebauungsplanes Nr. 27 „Waagmühle“ und im Bereich des Bebauungsplanes Nr. 27a „Waagmühle Ost“)

Daten

Kommune
Inden
Größe
73 kB
Datum
26.02.2015
Erstellt
11.03.15, 16:01
Aktualisiert
11.03.15, 16:01
Beschlusstext (Widmung der Straßen in Inden/Altdorf im Bereich des Bebauungsplanes Nr. 27 „Waagmühle“ und im Bereich des Bebauungsplanes Nr. 27a „Waagmühle Ost“) Beschlusstext (Widmung der Straßen in Inden/Altdorf im Bereich des Bebauungsplanes Nr. 27 „Waagmühle“ und im Bereich des Bebauungsplanes Nr. 27a „Waagmühle Ost“)

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Inhalt der Datei

Gemeinde Inden Inden, 11. März 2015 Der Bürgermeister Beschluss über die 4. Sitzung des Bau- und Vergabeausschusses am 26.02.2015 im Ratssaal des Rathauses in Inden TOP: 6. Widmung der Straßen in Inden/Altdorf im Bereich des Bebauungsplanes Nr. 27 „Waagmühle“ und im Bereich des Bebauungsplanes Nr. 27a „Waagmühle Ost“ Der Ausschuss empfiehlt dem Rat einstimmig, wie folgt zu beschließen: Gemäß § 6 des Straßen- und Wegegesetzes des Landes NordrheinWestfalen (StrWG NW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 1995 (GV NW S. 1028, 1996 S. 81, 141, 216, 355, 2007 S. 327) zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 20. Mai 2014 (GV. NRW. S. 294) werden die nachfolgend aufgeführten Straßen in der Ortschaft Inden/Altdorf dem öffentlichen Verkehr gewidmet: 1. An der Waagmühle (teilweise) von einschl. Hausnummern 1 und 2 bis einschl. Hausnummer 5 sowie von einschl. Hausnummer 47 bis einschl. Hausnummer 49 2. Berensgasse 3. Jakobstraße (teilweise) von einschl. Hausnummern 28 und 31 bis einschl. Hausnummern 32 und 37 (bis an die Pierer Straße) 4. Kreuzstraße (teilweise) von einschl. Hausnummer 2 bis einschl. Hausnummer 26 5. Lützeler Benden 6. Pierer Straße (teilweise) von einschl. Hausnummer 20 bis Kreisverkehr, Flurstück 192 teilweise (siehe beiliegenden Plan) 7. Scheeresgasse 8. Zum Goldesacker Die Straßen erhalten die Eigenschaft einer Gemeindestraße gemäß § 3 Abs. 1 Ziffer 3 des Str.WG NW und werden der Allgemeinheit für den 8/2015 öffentlichen Verkehr zu Verfügung gestellt. Träger der Straßenbaulast ist die Gemeinde Inden. Die Widmung ist mit Rechtsbehelfsbelehrung öffentlich bekanntzumachen. Beschluss der Sitzung des Bau- und Vergabeausschusses vom 26.02.2015 Seite 2