Daten
Kommune
Inden
Größe
73 kB
Datum
26.02.2015
Erstellt
11.03.15, 16:01
Aktualisiert
11.03.15, 16:01
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Inden
Inden, 11. März 2015
Der Bürgermeister
Beschluss
über die 4. Sitzung
des Bau- und Vergabeausschusses
am 26.02.2015 im Ratssaal des Rathauses in Inden
TOP: 6.
Widmung der Straßen in Inden/Altdorf im Bereich des
Bebauungsplanes Nr. 27 „Waagmühle“ und im Bereich des
Bebauungsplanes Nr. 27a „Waagmühle Ost“
Der Ausschuss empfiehlt dem Rat einstimmig, wie folgt zu beschließen:
Gemäß § 6 des Straßen- und Wegegesetzes des Landes NordrheinWestfalen (StrWG NW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.
September 1995 (GV NW S. 1028, 1996 S. 81, 141, 216, 355, 2007 S.
327) zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 20. Mai 2014
(GV. NRW. S. 294) werden die nachfolgend aufgeführten Straßen in der
Ortschaft Inden/Altdorf dem öffentlichen Verkehr gewidmet:
1. An der Waagmühle (teilweise)
von einschl. Hausnummern 1 und 2 bis einschl.
Hausnummer 5 sowie von einschl. Hausnummer 47 bis einschl.
Hausnummer 49
2. Berensgasse
3. Jakobstraße (teilweise)
von einschl. Hausnummern 28 und 31 bis einschl.
Hausnummern 32
und 37 (bis an die Pierer Straße)
4. Kreuzstraße (teilweise)
von einschl. Hausnummer 2 bis einschl.
Hausnummer 26
5. Lützeler Benden
6. Pierer Straße (teilweise)
von einschl. Hausnummer 20 bis Kreisverkehr,
Flurstück 192 teilweise (siehe beiliegenden Plan)
7. Scheeresgasse
8. Zum Goldesacker
Die Straßen erhalten die Eigenschaft einer Gemeindestraße gemäß § 3
Abs. 1 Ziffer 3 des Str.WG NW und werden der Allgemeinheit für den
8/2015
öffentlichen Verkehr zu Verfügung gestellt.
Träger der Straßenbaulast ist die Gemeinde Inden. Die Widmung ist mit
Rechtsbehelfsbelehrung öffentlich bekanntzumachen.
Beschluss der Sitzung des Bau- und Vergabeausschusses vom 26.02.2015
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