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Vorlage (Dringlichkeitsentscheidung: Thüringer Platz - Sanierung der Fahrbahn)

Daten

Kommune
Brühl
Größe
99 kB
Datum
31.10.2016
Erstellt
26.09.16, 14:25
Aktualisiert
26.09.16, 14:25
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Inhalt der Datei

Stadt Brühl öffentliche Vorlage Der Bürgermeister Dienststelle Sachbearbeiter/in 61/3 Dieckmann Aktenzeichen Datum Vorlagen-Nr. 23.09.2016 410/2016 (225/2016, 375/2016) Betreff Dringlichkeitsentscheidung: Thüringer Platz - Sanierung der Fahrbahn Bezug: AfBU 22.09.2016 Beratungsfolge Hauptausschuss Rat Finanzielle Auswirkungen X X Ja Nein Mittel stehen zur Verfügung bei SK / KST Mittel stehen nicht zur Verfügung Über-/außerplanmäßige Aufwendungen/Auszahlungen Sachkonto / Kostenstelle 785200 / 54019800 BGM Zust. Dez. Zust. Dienststelle Kämmerer Team Haushalt Freytag Schiffer Lamberty Schulz i.V. Schiffer Jülich Beschlussentwurf: Der Hauptausschuss beschließt im Wege der Dringlichkeitsentscheidung nach § 60 Abs. 1 GO 1) die Sanierung der Fahrbahn Thüringer Platz gem. Variante 4 – Splittmastixasphalt mit farbiger Epoxydharzbeschichtung 2) die Bereitstellung überplanmäßiger Mittel in Höhe von 52.000 € bei Kostenstelle 54019800 (Thüringer Platz), Sachkonto 785200 (Tiefbaumaßnahmen) Deckung: Wenigerauszahlung bei Sachkonto 785200, Kostenstelle 54011202 (Franzstr. (zw.Rheinstr. u. LidaGustava-Heinemann-Str.) Erläuterungen: Auf die Vorlage 375/2016 und auf die Beratung und Beschlussfassung im AfBU am 22.9.2016 wird verwiesen. Dort wurde die Thematik ausführlich diskutiert und im Grundsatz der Umsetzung der Variante 4 zugestimmt. Dennoch erfolgte eine Verweisung des Beschlusses an den Rat, da nicht alle aufgeworfenen Sachfragen abschließend geklärt werden konnten. Hierbei ging es um die Fragestellung, ob die im geraden Verlauf der Fahrbahn jüngst aufgetretenen Schäden ebenfalls auf den dort verkehrenden Bus- und Schwerlastverkehr zurückzuführen seien. Drucksache 410/2016 Seite - 2 – Dies kann nach Prüfung verneint werden. Hier handelt es sich um Setzungen im Trassenbereich der Versorgungsleitungen und um mangelnde Verdichtung im Bereich eines Straßeneinlaufes. Diese Schäden werden zeitnah durch die ausführende Firma im Rahmen der Gewährleistung behoben. Da ein vorteilhaftes Angebot einer Firma vorliegt, das es erlaubt, die Arbeiten noch vor den Wintermonaten durchzuführen, ist die Dringlichkeit der Maßnahme gegeben.