Daten
Kommune
Brühl
Größe
103 kB
Datum
06.10.2016
Erstellt
27.09.16, 11:00
Aktualisiert
27.09.16, 11:00
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Brühl
öffentliche
Vorlage
Der Bürgermeister
Dienststelle
Sachbearbeiter/in
Aktenzeichen
Datum
Vorlagen-Nr.
61/1
Lamberty
61 26 10 0811
19.09.2016
404/2016
(161/1996f;413/215;509/2015)
Betreff
Bebauungsplan 08.11 'Neue Feuerwache Römerstraße'
- Aufstellungsbeschluss Beratungsfolge
Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung
Finanzielle Auswirkungen
x
x Ja
Nein
Mittel stehen zur Verfügung bei 529100 / 510300
Mittel stehen nicht zur Verfügung
Über-/außerplanmäßige Aufwendungen/Auszahlungen
Sachkonto / Kostenstelle
BGM
Zust. Dez.
Zust. Dienststelle
Freytag
Schiffer
Lamberty
Kämmerer
RPA
Beschlussentwurf:
I.
Der Rat der Stadt Brühl beschließt gemäß § 2 Abs. 1 in Verbindung mit §13a
Baugesetzbuch in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004
(BGBl. I S. 2414), das zuletzt geändert durch Artikel 6 des Gesetzes vom 20.
Oktober 2015 (BGBl. I S. 1722) die Aufstellung des Bebauungsplanes 08.11
„Neue Feuerwache Römerstraße“.
Das Plangebiet liegt in der Gemarkung Brühl, Flur 7 und umfasst die Flurstücke 336,
1649,1650 und 1373.
Das Plangebiet ist folgendermaßen abgegrenzt:
Im Norden durch die nördlichen Grenzen des Flurstücks 1650 mit den Flurstücken 952,
967 und 954 und den nördlichen Grenzen der Flurstücke 336 und 1649,
im Osten
durch die östlichen Grenzen der Flurstücke 1649, 1650 und 1373,
im Süden
durch die südlichen Grenzen der Flurstücke 1373 und 1650,
im Westen durch die westliche Grenze des Flurstücks 1650
Die Plangebietsgröße beträgt 8.498 m² (siehe Übersichtsplan - Maßstab 1.1250).
Erläuterungen:
Planungsanlass
Die Einbringung des Brandschutzbedarfsplanes erfolgte erstmalig im Hauptausschuss am
04.06.2012.
Als zentrale Empfehlung der Gutachter ergibt sich aus dem Brandschutzbedarfsplan die
Verlagerung der städtischen Feuerwache von der Rheinstraße in das Zentrum der Stadt.
Drucksache 404/2016
Seite - 2 –
Hintergrund hierfür ist die Notwendigkeit, die für die Stadt im Brandschutzbedarfsplan
genannten Schutzziele einzuhalten. Diese basieren vor allem auf den Feuerwehrdienstund Unfallverhütungsvorschriften, den für öffentliche Feuerwehren in Nordrhein-Westfalen
geltenden Standards sowie den Vorgaben der Aufsichtsbehörden.
Aufgrund der städtischen Randlage des derzeitigen Feuerwehrstandortes können die
Schutzziele des Brandschutzbedarfsplanes nicht in dem erforderlichen Umfang erfüllt
werden. Insbesondere werden die notwendigen Eintreffzeiten nicht erreicht, nach denen
innerhalb von 8 min. nach Auslösen des Alarms die ersten Einsatzkräfte am Einsatzort
eintreffen müssen.
Nachdem die Suche nach dem erforderlichen Grundstück aufgrund der räumlichen und
zeitlichen Vorgaben erfolgreich abgeschlossen werden konnte, wurden auch erste
Machbarkeitsstudien erstellt, die hinsichtlich der baulichen Organisation auf dem
Grundstück sowie für die Bereiche Lärmschutz und Verkehr ein positives Ergebnis
aufweisen.
In dieser Sitzung des Hauptausschusses und in den darauf folgenden Sitzungen, sowohl
des PStA (19.06.2012) als auch des Rates (02.07.2012) wurde seitens verschiedener
Rats- und Ausschussmitglieder die Darstellung und Abwägung weiterer Standorte
gewünscht.
Das Ergebnis der Prüfung wurde dem Hauptausschuss in seiner Sitzung am 20.08.2012
vorgestellt. Der Hauptausschuss beschloss einstimmig, den Standort Römerstraße / Liblarer Straße weitergehend und vertiefend auf seine Eignung und
Realisierbarkeit hinzu untersuchen. Insbesondere sollten die erforderlichen planerischen
und planungsrechtlichen Themenstellungen wie Verkehr, Lärm, Umwelt und Hochbau
abgearbeitet werden.
In der Zwischenzeit ist auf dem Grundstück Römerstraße / Liblarer Straße die Suche nach
Kampfmitteln erfolgt und es wurden Bodenuntersuchungen hinsichtlich der
Altlastensituation und des Baugrundes durchgeführt, ebenso erfolgten Untersuchungen zu
Flora und Fauna. Des Weiteren wurden insbesondere zum Themenfeld Verkehr
umfangreiche Gutachten erstellt.
Die Ergebnisse der Untersuchungen wurden dem Haupausschuss der Stadt Brühl in
seiner Sitzung vom 30.11.2015 vorgestellt.
Da die Untersuchungen bestätigt haben, dass der Standort Römerstraße der am besten
geeignete Standort für die neue Feuerwache ist, wurde die Fortschreibung des
Brandschutzbedarfsplans in der Sitzung des Rates der Stadt Brühl vom 14.12.2015
beschlossen.
Ziel und Zweck der Planung
Ziel der Planung ist es, die notwendigen rechtlichen Grundlagen zur Errichtung der
Feuerwache an dem oben genannten Standort zu schaffen.
Alle für die Umsetzung der Planung notwendigen Gutachten werden, soweit sie noch nicht
vorliegen, im Laufe des Verfahrens erarbeitet.
Weitergehende Informationen erfolgen in der Ausschusssitzung.
Anlage(n):
(1) Übersichtsplan