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Vorlage (Bebauungsplan 08.11 'Neue Feuerwache Römerstraße' - Aufstellungsbeschluss -)

Daten

Kommune
Brühl
Größe
103 kB
Datum
06.10.2016
Erstellt
27.09.16, 11:00
Aktualisiert
27.09.16, 11:00
Vorlage (Bebauungsplan 08.11 'Neue Feuerwache Römerstraße'
- Aufstellungsbeschluss -) Vorlage (Bebauungsplan 08.11 'Neue Feuerwache Römerstraße'
- Aufstellungsbeschluss -)

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Inhalt der Datei

Stadt Brühl öffentliche Vorlage Der Bürgermeister Dienststelle Sachbearbeiter/in Aktenzeichen Datum Vorlagen-Nr. 61/1 Lamberty 61 26 10 0811 19.09.2016 404/2016 (161/1996f;413/215;509/2015) Betreff Bebauungsplan 08.11 'Neue Feuerwache Römerstraße' - Aufstellungsbeschluss Beratungsfolge Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung Finanzielle Auswirkungen x x Ja Nein Mittel stehen zur Verfügung bei 529100 / 510300 Mittel stehen nicht zur Verfügung Über-/außerplanmäßige Aufwendungen/Auszahlungen Sachkonto / Kostenstelle BGM Zust. Dez. Zust. Dienststelle Freytag Schiffer Lamberty Kämmerer RPA Beschlussentwurf: I. Der Rat der Stadt Brühl beschließt gemäß § 2 Abs. 1 in Verbindung mit §13a Baugesetzbuch in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414), das zuletzt geändert durch Artikel 6 des Gesetzes vom 20. Oktober 2015 (BGBl. I S. 1722) die Aufstellung des Bebauungsplanes 08.11 „Neue Feuerwache Römerstraße“. Das Plangebiet liegt in der Gemarkung Brühl, Flur 7 und umfasst die Flurstücke 336, 1649,1650 und 1373. Das Plangebiet ist folgendermaßen abgegrenzt: Im Norden durch die nördlichen Grenzen des Flurstücks 1650 mit den Flurstücken 952, 967 und 954 und den nördlichen Grenzen der Flurstücke 336 und 1649, im Osten durch die östlichen Grenzen der Flurstücke 1649, 1650 und 1373, im Süden durch die südlichen Grenzen der Flurstücke 1373 und 1650, im Westen durch die westliche Grenze des Flurstücks 1650 Die Plangebietsgröße beträgt 8.498 m² (siehe Übersichtsplan - Maßstab 1.1250). Erläuterungen: Planungsanlass Die Einbringung des Brandschutzbedarfsplanes erfolgte erstmalig im Hauptausschuss am 04.06.2012. Als zentrale Empfehlung der Gutachter ergibt sich aus dem Brandschutzbedarfsplan die Verlagerung der städtischen Feuerwache von der Rheinstraße in das Zentrum der Stadt. Drucksache 404/2016 Seite - 2 – Hintergrund hierfür ist die Notwendigkeit, die für die Stadt im Brandschutzbedarfsplan genannten Schutzziele einzuhalten. Diese basieren vor allem auf den Feuerwehrdienstund Unfallverhütungsvorschriften, den für öffentliche Feuerwehren in Nordrhein-Westfalen geltenden Standards sowie den Vorgaben der Aufsichtsbehörden. Aufgrund der städtischen Randlage des derzeitigen Feuerwehrstandortes können die Schutzziele des Brandschutzbedarfsplanes nicht in dem erforderlichen Umfang erfüllt werden. Insbesondere werden die notwendigen Eintreffzeiten nicht erreicht, nach denen innerhalb von 8 min. nach Auslösen des Alarms die ersten Einsatzkräfte am Einsatzort eintreffen müssen. Nachdem die Suche nach dem erforderlichen Grundstück aufgrund der räumlichen und zeitlichen Vorgaben erfolgreich abgeschlossen werden konnte, wurden auch erste Machbarkeitsstudien erstellt, die hinsichtlich der baulichen Organisation auf dem Grundstück sowie für die Bereiche Lärmschutz und Verkehr ein positives Ergebnis aufweisen. In dieser Sitzung des Hauptausschusses und in den darauf folgenden Sitzungen, sowohl des PStA (19.06.2012) als auch des Rates (02.07.2012) wurde seitens verschiedener Rats- und Ausschussmitglieder die Darstellung und Abwägung weiterer Standorte gewünscht. Das Ergebnis der Prüfung wurde dem Hauptausschuss in seiner Sitzung am 20.08.2012 vorgestellt. Der Hauptausschuss beschloss einstimmig, den Standort Römerstraße / Liblarer Straße weitergehend und vertiefend auf seine Eignung und Realisierbarkeit hinzu untersuchen. Insbesondere sollten die erforderlichen planerischen und planungsrechtlichen Themenstellungen wie Verkehr, Lärm, Umwelt und Hochbau abgearbeitet werden. In der Zwischenzeit ist auf dem Grundstück Römerstraße / Liblarer Straße die Suche nach Kampfmitteln erfolgt und es wurden Bodenuntersuchungen hinsichtlich der Altlastensituation und des Baugrundes durchgeführt, ebenso erfolgten Untersuchungen zu Flora und Fauna. Des Weiteren wurden insbesondere zum Themenfeld Verkehr umfangreiche Gutachten erstellt. Die Ergebnisse der Untersuchungen wurden dem Haupausschuss der Stadt Brühl in seiner Sitzung vom 30.11.2015 vorgestellt. Da die Untersuchungen bestätigt haben, dass der Standort Römerstraße der am besten geeignete Standort für die neue Feuerwache ist, wurde die Fortschreibung des Brandschutzbedarfsplans in der Sitzung des Rates der Stadt Brühl vom 14.12.2015 beschlossen. Ziel und Zweck der Planung Ziel der Planung ist es, die notwendigen rechtlichen Grundlagen zur Errichtung der Feuerwache an dem oben genannten Standort zu schaffen. Alle für die Umsetzung der Planung notwendigen Gutachten werden, soweit sie noch nicht vorliegen, im Laufe des Verfahrens erarbeitet. Weitergehende Informationen erfolgen in der Ausschusssitzung. Anlage(n): (1) Übersichtsplan