Daten
Kommune
Brühl
Größe
106 kB
Datum
06.10.2016
Erstellt
27.09.16, 11:00
Aktualisiert
27.09.16, 11:00
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Brühl
öffentliche
Vorlage
Der Bürgermeister
Dienststelle
Sachbearbeiter/in
Aktenzeichen
Datum
Vorlagen-Nr.
61/1
Kaiser
61 13 50
19.09.2016
403/2016
Betreff
Interkommunales Gewerbegebiet 'Barbarahof'
Beratungsfolge
Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung
Finanzielle Auswirkungen
Ja
x Nein
Mittel stehen zur Verfügung bei SK / KST
Mittel stehen nicht zur Verfügung
Über-/außerplanmäßige Aufwendungen/Auszahlungen
Sachkonto / Kostenstelle
BGM
Zust. Dez.
Zust. Dienststelle
Freytag
Schiffer
Lamberty
Kämmerer
RPA
Beschlussentwurf:
Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung beschließt die grundsätzliche
Bereitschaft der Stadt Brühl, sich zusammen mit den Kommunen Erftstadt, Hürth und
Wesseling darauf zu verständigen, die Potenzialfläche „Barbarahof“ als interkommunale
Entwicklungsfläche im Gewerbeflächenkonzept für den Rhein-Erft-Kreis zu positionieren.
Alle weiteren Schritte, insbesondere die konkrete Ausgestaltung der
Entwicklungsmodalitäten (Vertragsgestaltung zu den gemeinsamen Kosten und zum
gemeinsamen Ertrag sowie zur ggf. anstehenden Gründung einer gemeinsamen
Entwicklungsgesellschaft etc.) werden den politischen Gremien jeweils zur weiteren
Diskussion und Beschlussfassung vorgelegt.
Erläuterungen:
Zur Stärkung der Wirtschaftsstruktur des Rhein-Erft-Kreises sind bis zum Jahre 2035
zusätzliche Entwicklungsflächen, vor allem Industriegebietsflächen, notwendig. Auf
Grundlage der Ziele des in Erstellung befindlichen Landesentwicklungsplans sind diese
Flächen über ein regionales Gewerbe- und Industrieflächenkonzept nachzuweisen.
Im Rahmen einer Flächenrecherche sind in Abstimmung mit den jeweiligen Kommunen
Flächen identifiziert worden, die bedarfsorientiert neu in die industriell-gewerbliche
Perspektive gebracht werden können. Die Flächen („Suchräume“) wurden nach
umweltrelevanten Bindungen und hinsichtlich ihrer Erschließungsqualität sowie nach
Standortfaktoren bewertet und nach Prioritäten gegliedert.
Konzeptionell ist vorgesehen, für den Rhein-Erft-Kreis drei Ebenen der Bedarfslage
abzudecken: lokal-, regional- und landesbedeutsam.
Drucksache 403/2016
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Landesbedeutsame Industrieflächen verfügen über ein für die nächsten 15 bis 20 Jahre
ausreichendes gewerbliches Flächenangebot und sollten demnach größer als 40 ha sein;
sie bieten ein hohes Maß an Flexibilität, wenig Restriktionen und im Rahmen der
verbindlichen Bauleitplanung sichere Rechtsgrundlagen für eine Ansiedlung. Mit diesen
Flächen werden der überregionale Bedarf sowie Bedarfe aus Köln heraus abgedeckt.
Regional bedeutsame Flächen sollten größer als 10 ha sein, ebenfalls wenige
Restriktionen bieten und eher die gewerblich-industrielle Nachfrage aus der Region und
aus Köln heraus bedienen.
Lokale Flächen stehen den Kommunen für die Bedarfsdeckung ihrer Stammbetriebe zu
und sind geeignet, die Nachfrage kleinerer Gewerbebetriebe, des Handwerks und von
Dienstleistern zu bedienen.
Um den Kommunen im Rhein-Erft-Kreis ein möglichst hohes Maß an Flexibilität und
ausreichend Entwicklungsspielräume zu bieten, ist es das Ziel, ausreichend
marktkonforme Flächen in die regionalplanerische Diskussion einzubringen.
Der Barbarahof
Im Fokus der Kommunen des Südkreises Brühl, Erftstadt, Hürth und Wesseling steht unter
anderem die Potenzialfläche Barbarahof, die sowohl auf Erftstädter als auch auf Hürther
Stadtgebiet liegt. Die jeweiligen Teilflächen wurden im Rahmen der Flächenrecherche des
Gewerbeflächenkonzepts als Suchraum bereits eingebracht und benannt. Die Fläche ist
aufgrund ihrer Größe und Lage als Landesbedeutsame Industriefläche einzustufen.
Der auf Hürther Gemeindegebiet liegende Bereich war bereits vor Jahren – unabhängig
vom Gewerbeflächenkonzept – als Potenzialfläche in der Diskussion. Parallel zur
Erstellung des Gewerbeflächenkonzepts hat darauf aufbauend der ehemalige Hürther
Bürgermeister Boecker Gespräche mit der Stadt Köln zur interkommunalen Entwicklung
dieser Fläche geführt.
Im November 2015 fand ein Treffen der Vertreter der Städte Erftstadt und Hürth zum
Suchraum „Barbarahof“ statt. Aus diesem Gespräch entstand der Grundgedanke, dass
eine Zusammenarbeit mit der Stadt Köln nur ein zweiter Schritt sein könnte; in erster Linie
sei zu prüfen, ob Flächenbedarfe des Südkreises, d. h. auch Bedarfe aus Wesseling und
Brühl, mithilfe der Fläche Barbarahof gedeckt werden könnten und damit weniger die
interkommunale Zusammenarbeit mit Köln, vielmehr die Zusammenarbeit zwischen Brühl,
Erftstadt, Hürth und Wesseling angestrebt werden sollte. In diesem Kontext wurde ein
gemeinsamer Gesprächstermin zwischen den vier Kommunen vereinbart.
Dieses Gespräch fand im April 2016 statt. Aufgrund der nur eingeschränkten
Flächendispositionen und Entwicklungsmöglichkeiten auf eigenem Stadtgebiet und
vorbehaltlich der politischen Beschlusslage befürworten die Städte Brühl, Erftstadt, Hürth
und Wesseling die Weiterverfolgung der Fläche in einer interkommunalen
Zusammenarbeit. Hierzu sind sowohl weitere planerische als auch politische
Abstimmungen erforderlich. Die interkommunale Zusammenarbeit sowie die konkrete
Entwicklung der Fläche müssten letzten Endes vertraglich geregelt werden (z. B.
Gründung einer gemeinsamen Entwicklungsgesellschaft). Ziel ist eine Win-win-Situation
für alle beteiligten Kommunen. Detailfragen gilt es zu klären, zunächst steht jedoch die
allgemeine Bereitschaft dieser vier Kommunen zur interkommunalen Zusammenarbeit für
den Barbarahof im Vordergrund. Gegenstand der vorliegenden Beschlusslage ist
demnach die grundlegende Bereitschaft zur interkommunalen Zusammenarbeit in der
Entwicklung der Fläche Barbarahof.
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Im Gespräch mit der Bezirksregierung Köln im Rahmen des Gewerbeflächenkonzepts
wurde signalisiert, dass die Fläche aus regionalplanerischer Sicht für die Entwicklung eher
nicht geeignet ist. Es handele sich um einen neuen Siedlungsansatz, der den Zielen der
Regional- und Landesplanung entgegenstehe. Ggf. kann allerdings über die Anbindung
der Fläche an den Chemiepark Knapsack diese Restriktion ausgeräumt werden. Aus
kommunaler und gutachterlicher Sicht sprechen die herausragenden Standortfaktoren
sowie die Eigentumsverhältnisse (Zugriffsrecht der RWE) für die Fläche.
Auf Seiten der Stadt Brühl muss die Verfügbarkeit an Gewerbeflächen als sehr begrenzt
bezeichnet werden. Neben den im Brühler Osten und Norden vorhandenen
Gewerbegebieten mit einzelnen unbebauten Grundstücken stehen praktisch keine
weiteren Flächen zur Verfügung. Die Beteiligung an einem interkommunalen
Gewerbegebiet stellt daher die Chance dar, an der gewerblichen Entwicklung weiter teil zu
haben.
Anlage(n):
(1) Steckbrief zum Standort 'Barbarahof'