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Vorlage (Interkommunales Gewerbegebiet 'Barbarahof')

Daten

Kommune
Brühl
Größe
106 kB
Datum
06.10.2016
Erstellt
27.09.16, 11:00
Aktualisiert
27.09.16, 11:00
Vorlage (Interkommunales Gewerbegebiet 'Barbarahof') Vorlage (Interkommunales Gewerbegebiet 'Barbarahof') Vorlage (Interkommunales Gewerbegebiet 'Barbarahof')

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Inhalt der Datei

Stadt Brühl öffentliche Vorlage Der Bürgermeister Dienststelle Sachbearbeiter/in Aktenzeichen Datum Vorlagen-Nr. 61/1 Kaiser 61 13 50 19.09.2016 403/2016 Betreff Interkommunales Gewerbegebiet 'Barbarahof' Beratungsfolge Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung Finanzielle Auswirkungen Ja x Nein Mittel stehen zur Verfügung bei SK / KST Mittel stehen nicht zur Verfügung Über-/außerplanmäßige Aufwendungen/Auszahlungen Sachkonto / Kostenstelle BGM Zust. Dez. Zust. Dienststelle Freytag Schiffer Lamberty Kämmerer RPA Beschlussentwurf: Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung beschließt die grundsätzliche Bereitschaft der Stadt Brühl, sich zusammen mit den Kommunen Erftstadt, Hürth und Wesseling darauf zu verständigen, die Potenzialfläche „Barbarahof“ als interkommunale Entwicklungsfläche im Gewerbeflächenkonzept für den Rhein-Erft-Kreis zu positionieren. Alle weiteren Schritte, insbesondere die konkrete Ausgestaltung der Entwicklungsmodalitäten (Vertragsgestaltung zu den gemeinsamen Kosten und zum gemeinsamen Ertrag sowie zur ggf. anstehenden Gründung einer gemeinsamen Entwicklungsgesellschaft etc.) werden den politischen Gremien jeweils zur weiteren Diskussion und Beschlussfassung vorgelegt. Erläuterungen: Zur Stärkung der Wirtschaftsstruktur des Rhein-Erft-Kreises sind bis zum Jahre 2035 zusätzliche Entwicklungsflächen, vor allem Industriegebietsflächen, notwendig. Auf Grundlage der Ziele des in Erstellung befindlichen Landesentwicklungsplans sind diese Flächen über ein regionales Gewerbe- und Industrieflächenkonzept nachzuweisen. Im Rahmen einer Flächenrecherche sind in Abstimmung mit den jeweiligen Kommunen Flächen identifiziert worden, die bedarfsorientiert neu in die industriell-gewerbliche Perspektive gebracht werden können. Die Flächen („Suchräume“) wurden nach umweltrelevanten Bindungen und hinsichtlich ihrer Erschließungsqualität sowie nach Standortfaktoren bewertet und nach Prioritäten gegliedert. Konzeptionell ist vorgesehen, für den Rhein-Erft-Kreis drei Ebenen der Bedarfslage abzudecken: lokal-, regional- und landesbedeutsam. Drucksache 403/2016 Seite - 2 – Landesbedeutsame Industrieflächen verfügen über ein für die nächsten 15 bis 20 Jahre ausreichendes gewerbliches Flächenangebot und sollten demnach größer als 40 ha sein; sie bieten ein hohes Maß an Flexibilität, wenig Restriktionen und im Rahmen der verbindlichen Bauleitplanung sichere Rechtsgrundlagen für eine Ansiedlung. Mit diesen Flächen werden der überregionale Bedarf sowie Bedarfe aus Köln heraus abgedeckt. Regional bedeutsame Flächen sollten größer als 10 ha sein, ebenfalls wenige Restriktionen bieten und eher die gewerblich-industrielle Nachfrage aus der Region und aus Köln heraus bedienen. Lokale Flächen stehen den Kommunen für die Bedarfsdeckung ihrer Stammbetriebe zu und sind geeignet, die Nachfrage kleinerer Gewerbebetriebe, des Handwerks und von Dienstleistern zu bedienen. Um den Kommunen im Rhein-Erft-Kreis ein möglichst hohes Maß an Flexibilität und ausreichend Entwicklungsspielräume zu bieten, ist es das Ziel, ausreichend marktkonforme Flächen in die regionalplanerische Diskussion einzubringen. Der Barbarahof Im Fokus der Kommunen des Südkreises Brühl, Erftstadt, Hürth und Wesseling steht unter anderem die Potenzialfläche Barbarahof, die sowohl auf Erftstädter als auch auf Hürther Stadtgebiet liegt. Die jeweiligen Teilflächen wurden im Rahmen der Flächenrecherche des Gewerbeflächenkonzepts als Suchraum bereits eingebracht und benannt. Die Fläche ist aufgrund ihrer Größe und Lage als Landesbedeutsame Industriefläche einzustufen. Der auf Hürther Gemeindegebiet liegende Bereich war bereits vor Jahren – unabhängig vom Gewerbeflächenkonzept – als Potenzialfläche in der Diskussion. Parallel zur Erstellung des Gewerbeflächenkonzepts hat darauf aufbauend der ehemalige Hürther Bürgermeister Boecker Gespräche mit der Stadt Köln zur interkommunalen Entwicklung dieser Fläche geführt. Im November 2015 fand ein Treffen der Vertreter der Städte Erftstadt und Hürth zum Suchraum „Barbarahof“ statt. Aus diesem Gespräch entstand der Grundgedanke, dass eine Zusammenarbeit mit der Stadt Köln nur ein zweiter Schritt sein könnte; in erster Linie sei zu prüfen, ob Flächenbedarfe des Südkreises, d. h. auch Bedarfe aus Wesseling und Brühl, mithilfe der Fläche Barbarahof gedeckt werden könnten und damit weniger die interkommunale Zusammenarbeit mit Köln, vielmehr die Zusammenarbeit zwischen Brühl, Erftstadt, Hürth und Wesseling angestrebt werden sollte. In diesem Kontext wurde ein gemeinsamer Gesprächstermin zwischen den vier Kommunen vereinbart. Dieses Gespräch fand im April 2016 statt. Aufgrund der nur eingeschränkten Flächendispositionen und Entwicklungsmöglichkeiten auf eigenem Stadtgebiet und vorbehaltlich der politischen Beschlusslage befürworten die Städte Brühl, Erftstadt, Hürth und Wesseling die Weiterverfolgung der Fläche in einer interkommunalen Zusammenarbeit. Hierzu sind sowohl weitere planerische als auch politische Abstimmungen erforderlich. Die interkommunale Zusammenarbeit sowie die konkrete Entwicklung der Fläche müssten letzten Endes vertraglich geregelt werden (z. B. Gründung einer gemeinsamen Entwicklungsgesellschaft). Ziel ist eine Win-win-Situation für alle beteiligten Kommunen. Detailfragen gilt es zu klären, zunächst steht jedoch die allgemeine Bereitschaft dieser vier Kommunen zur interkommunalen Zusammenarbeit für den Barbarahof im Vordergrund. Gegenstand der vorliegenden Beschlusslage ist demnach die grundlegende Bereitschaft zur interkommunalen Zusammenarbeit in der Entwicklung der Fläche Barbarahof. Drucksache 403/2016 Seite - 3 – Im Gespräch mit der Bezirksregierung Köln im Rahmen des Gewerbeflächenkonzepts wurde signalisiert, dass die Fläche aus regionalplanerischer Sicht für die Entwicklung eher nicht geeignet ist. Es handele sich um einen neuen Siedlungsansatz, der den Zielen der Regional- und Landesplanung entgegenstehe. Ggf. kann allerdings über die Anbindung der Fläche an den Chemiepark Knapsack diese Restriktion ausgeräumt werden. Aus kommunaler und gutachterlicher Sicht sprechen die herausragenden Standortfaktoren sowie die Eigentumsverhältnisse (Zugriffsrecht der RWE) für die Fläche. Auf Seiten der Stadt Brühl muss die Verfügbarkeit an Gewerbeflächen als sehr begrenzt bezeichnet werden. Neben den im Brühler Osten und Norden vorhandenen Gewerbegebieten mit einzelnen unbebauten Grundstücken stehen praktisch keine weiteren Flächen zur Verfügung. Die Beteiligung an einem interkommunalen Gewerbegebiet stellt daher die Chance dar, an der gewerblichen Entwicklung weiter teil zu haben. Anlage(n): (1) Steckbrief zum Standort 'Barbarahof'