Daten
Kommune
Brühl
Größe
100 kB
Datum
31.10.2016
Erstellt
25.10.16, 10:51
Aktualisiert
25.10.16, 10:51
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Brühl
öffentliche
Vorlage
Der Bürgermeister
Dienststelle
Sachbearbeiter/in
Aktenzeichen
Datum
Vorlagen-Nr.
25
Hilger
25/SWB JA
11.10.2016
437/2016
(346/2016)
Betreff
Gesellschafterversammlung Stadtwerke
- Jahresabschluss 2015
Beratungsfolge
Rat
Finanzielle Auswirkungen
Ja
x Nein
Mittel stehen zur Verfügung bei SK / KST
Mittel stehen nicht zur Verfügung
Über-/außerplanmäßige Aufwendungen/Auszahlungen
Sachkonto / Kostenstelle
BGM
Zust. Dez.
Zust. Dienststelle
Kämmerer
Team Haushalt
Freytag
Schiffer
Hilger
Radermacher Jülich
Beschlussentwurf:
Der Rat beauftragt den Gesellschaftervertreter, Herrn Wolfgang Poschmann, in der
Gesellschafterversammlung der Stadtwerke Brühl GmbH folgende Beschlüsse herbeizuführen:
Die Gesellschafterversammlung der Stadtwerke Brühl GmbH beschließt:
1. Der Jahresabschluss der Stadtwerke Brühl GmbH für das Wirtschaftsjahr 2015 gemäß
§ 14 Ziff. 4 des Gesellschaftsvertrages wird in der vorgelegten Form festgestellt.
2. Der Geschäftsführung und dem Aufsichtsrat ist für das Wirtschaftsjahr 2015 Entlastung
zu erteilen.
Erläuterungen:
In der Ursprungsvorlage 346/2016 (siehe HA am 29.08.2016) wurden neben der
Feststellung des Jahresabschlusses und der Entlastung des Vorstandes
Beschlussvorschläge zur Verwendung des Jahresgewinns und ein entsprechender
Auszahlungstermin vorgelegt.
Da die Verwendung des Jahresgewinns der Stadtwerke Brühl GmbH im Zusammenhang
mit dem voraussichtlichen Jahresergebnis des städtischen Haushaltes gesehen werden
muss, erfolgt ein Vorschlag zur Verwendung und ggf. Ausschüttung des Jahresüberschuss
in der Dezembersitzung des Rates.
Die aktuelle Vorlage beinhaltet daher nur noch die Punkte 1. und 4. aus der Vorlage
346/2016.
Drucksache 437/2016
Seite - 2 –
zu 1.) Der Jahresabschluss der Gesellschaft für das Wirtschaftsjahr 2015 ist von der
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Eversheim Stuible Treuberater GmbH, Düsseldorf,
geprüft worden. Der Bericht der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft liegt vor.
Die Prüfungsgesellschaft erteilte am 07.06.2016 einen uneingeschränkten
Bestätigungsvermerk.
Der Aufsichtsrat hat in seiner Sitzung vom 31.08.2016 dem Jahresabschluss zum
31.12.2015 und der Prüfung zugestimmt und der Gesellschafterversammlung
einstimmig die o.g. Empfehlung ausgesprochen.
zu 2.) (vorher Punkt 4.) Der Aufsichtsrat hat sich von der Geschäftsführung während des
Geschäftsjahres durch regelmäßige Berichte, sowie in Sitzungen über die
Entwicklung und die Lage der Gesellschaft, sowie über grundsätzliche Fragen der
Geschäftspolitik berichten lassen und die Geschäftsführung überwacht. Alle
wichtigen Vorgänge hat er mit der Geschäftsführung eingehend beraten.
Der
Aufsichtsrat
hat
in
seiner
Sitzung
am
31.08.2016
der
Gesellschafterversammlung vorgeschlagen, der Geschäftsführerin für das
Wirtschaftsjahr 2015 Entlastung zu erteilen.
Anlage(n):
(1) Bilanz Stadtwerke Brühl GmbH 2015
(2) GUV Stadtwerke Brühl GmbH 2015