Daten
Kommune
Inden
Größe
418 kB
Datum
14.04.2016
Erstellt
29.04.16, 13:23
Aktualisiert
29.04.16, 13:23
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NIEDERSCHRIFT
über die 12. Sitzung des Rates der Gemeinde Inden vom
14.04.2016
im Ratssaal des Rathauses in Inden
Unter dem Vorsitz von Herrn Bürgermeister Jörn Langefeld sind anwesend:
CDU-Fraktion
Büsch, Birgit
Drewitz, Sabrina
Gasper, Elmar
Krings, Karin
Marx, Reinhard
Mürkens, Udo
Schumacher, Olaf
von Schwartzenberg, Natalie
SPD-Fraktion
Combach, Roul
Görke, Rudi
Jungbluth, Willi
Lakeberg, Jörg
Müller, Dieter
Müller, Jörg
Schmitz, Josef Johann
Schulten, Hans-Josef
Fraktion UDB Inden
Bellen, Heinz
Krzenziessa-Kall, Gregor
Meurers, Manfred
Pötter, Hans
Schlächter, Herbert
Schmitz, Hermann-Josef
Fraktion Bündnis90/
Die Grünen
Goncz, Siegfried
Rehfisch, Hella
Wergen, Karl Josef
Entschuldigt fehlt:
Urbanova, Zdenka
Als Gäste:
Herr Jansen, Jülicher Zeitung/Jülicher Nachrichten
Herr Esser, WDR Aachen
Von der Verwaltung:
Gemeindeamtsrätin Wacker
Verwaltungsangestellter Ortmann
Gemeindeamtmann Horst
Verwaltungsangestellter Mohren
Techn. Angestellte Dechering
Techn. Angestellter Schmitz
Verwaltungsangestellte Büttgen als Schriftführerin
Niederschrift
Beginn: 18:00 Uhr
-2-
Ende: 19:15 Uhr
Tagesordnung:
A.
ÖFFENTLICHE SITZUNG
1.
2.
7.
Mitteilungen
Beschluss über die Gültigkeit der Wahl des Bürgermeisters am 13.09.2015 und
Stichwahl am 27.09.2105
Unterbringung von Asylbewerbern;
Abschluss einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung mit der Stadt Linnich
Hier: Änderung der Vereinbarung - Erweiterung um ein Übergangswohnheim
Bauleitplanung
1.vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes Nr. 27b „Waagmühle 3“
•
Aufstellungsbeschluss
Bebauungsplan Nr. 37 „Am Frenzer Weg“
Aufstellungsbeschluss
Anträge der Fraktionen:
Gemeinsamer Antrag der CDU-Fraktion und der SPD-Fraktion vom 01.03.2016
- Resolution gegen Gewalt
Bericht über die Teilnahme der Vertreter der Gemeinde in Unternehmungen und
Einrichtungen - Januar - März 2016
Schriftliche Anfragen
B.
NICHTÖFFENTLICHE SITZUNG
1.
2.
Mitteilungen
Übertragung der Strom- und Gasnetze der EWV Energie- und Wasser-Versorgung
GmbH auf die 100%-Tochtergesellschaft regionetz GmbH
-- Weisungsbeschluss an die kommunalen Vertreter der Gemeinde Inden
Schriftliche Anfragen
3.
4.
4.1
4.2
5.
5.1
6.
3.
40/2016
46/2016
120/2015
121/2015
41/2016
34/2016
37/2016
Bürgermeister Langefeld eröffnet die 12. Sitzung des Rates der Gemeinde Inden und begrüßt die
Anwesenden. Er stellt die frist- und formgerechte Ladung und die Beschlussfähigkeit des Rates fest.
Herr Langefeld erklärt, dass ein Gespräch mit der Kommunalaufsicht stattgefunden habe, bei dem
u. a. die eingegangenen Anträge auf Erweiterung der Tagesordnung Thema gewesen seien. Danach
sei er zwar immer noch der Rechtsauffassung, dass er die Anträge nicht zulassen müsse; er aber
seine Bereitschaft für eine bessere Zusammenarbeit zum Ausdruck bringen wolle und alle im
Vorfeld der Sitzung abgelehnten Anträge auf die Tagesordnung nehmen werde.
Herr Marx beantragt in Abstimmung mit der SPD-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die
Grünen die Tagesordnungspunkte 2, 3, 4, 5, 9.2 sowie in der nichtöffentlichen Sitzung die Punkte 3
und 4 abzusetzen, um das für morgen terminierte gemeinsame Gespräch der Fraktionsvorsitzenden
und dem Bürgermeister beim Landrat abzuwarten. Gegebenenfalls könnten diese Punkte in einer
Sondersitzung des Rates beraten werden.
Niederschrift
-3-
Daraufhin verliest Herr Schlächter folgende Erklärung:
„Der Antrag auf Absetzung der TOPs mit der Begründung, das für morgen (Freitag) terminierte
Schlichtungsgespräch mit dem Landrat abzuwarten, ist für uns schon sehr verwunderlich.
Bei TOP 2, der abgesetzt werden soll, geht es um den Nachtragshaushalt/ Haushalt 2016.
Auf der letzten Ratssitzung am 16.03.2016 sollte dieser TOP, von Frau Rehfisch beantragt, wegen
besonderer Dringlichkeit (Aussage H. Marx) auf die Tagesordnung gesetzt werden.
Die Entscheidung des Bürgermeisters, den Punkt wegen fehlender Eilbedürftigkeit nicht auf die
Tagesordnung zu setzen, führte zu der von H. J. J. Schmitz beantragten Sitzungsunterbrechung und
schließlich zum Verlassen des Ratssaales durch die CDU-, SPD- und Grünenfraktion mit der Folge,
dass der Rat danach nicht mehr beschlussfähig war.
Auf der Hauptausschusssitzung am 10.03.2016 war ausdrücklich und einvernehmlich vereinbart
worden, das Thema auf der heutigen Sitzung zu beraten.
Jetzt soll der Punkt von der Tagesordnung abgesetzt werden, wir fragen uns, was ist jetzt mit der
Dringlichkeit? Und wann soll dieses wichtige Thema beraten werden?
Bei den TOPs 3 - 5 handelt es sich um Pflichtausgaben, die wir als Rat nicht verhindern können.
Wie kann das Gespräch mit dem Landrat hier helfen??
Unter Punkt 9.2 soll die von der großen Koalition beantragte Satzungsänderung („Wahl eines
Beigeordneten“) behandelt werden. Wir begrüßen ausdrücklich, dass dieser Punkt von der
Tagesordnung genommen wird und hoffen gleichzeitig, dass er auch nicht wieder dort auftauchen
wird. Unserer Meinung nach braucht die Gemeinde Inden keinen Beigeordneten, was wir brauchen,
ist ein fähiger allgemeiner Vertreter des Bürgermeisters, der auch die Fachaufgaben erledigen kann,
die nach dem Ausscheiden des bisherigen Amtsinhabers noch zu übernehmen sind.
Die Absetzung der beiden Punkte des nichtöffentlichen Teils stößt bei uns auf Unverständnis, wir
möchten uns aber hier dazu nicht weiter äußern.“
Zum TOP „Nachtragshaushalt“ erklärt Frau Rehfisch, dass die Aufstellung eines
Nachtragshaushaltes vom Bürgermeister ohnehin angekündigt worden sei; sie sich im Übrigen sehr
viel von dem Gespräch beim Landrat verspreche.
Herr J. J. Schmitz ergänzt, dass derzeit noch keine beratungsfähigen Unterlagen mit belastbarem
Zahlenmaterial für eine Beratung des Nachtragshaushaltes vorliegen würden.
Herr Görke erklärt, der Antrag von Herrn Marx in Abstimmung mit der SPD-Fraktion und der
Fraktion Bündnis 90/Die Grünen sei als Vermittlungsangebot zu verstehen und bittet, nun hierüber
abstimmen zu lassen.
Daraufhin wird bei sechs Nein-Stimmen beschlossen, die Punkte 2, 3, 4, 5, 9.2 der öffentlichen
Tagesordnung sowie die Punkte 3 und 4 der nichtöffentlichen Tagesordnung abzusetzen.
A.
ÖFFENTLICHE SITZUNG
1.
Mitteilungen
Bürgermeister Langefeld teilt mit, dass der Kindergarten Lucherberg am 02.07.2016 von 11 –
17 Uhr sein 25jähriges Bestehen feiert. Eine schriftliche Einladung erfolgt noch.
Ferner greift er zwei Presseberichte vom heutigen Tage auf, wonach zum einen der Erhalt der
Niederschrift
-4-
Autobahnanschlussstelle Weisweiler vom Ministerium genehmigt und zum anderen ein
Anschlag auf einen Strommast zwischen dem Kraftwerk und Neu-Lohn verübt worden sei.
2.
Beschluss über die Gültigkeit der Wahl des Bürgermeisters am 13.09.2015
und Stichwahl am 27.09.2105
40/2016
Bürgermeister Langefeld überträgt die Sitzungsleitung für diesen Tagesordnungspunkt an die
1. stellv. Bürgermeisterin, Frau Karin Krings.
Frau Krings führt aus, der Wahlprüfungsausschuss habe in seiner Sitzung vom 14.04.2016
einstimmig den nachstehenden Empfehlungsbeschluss gefasst. Dieser wird vom Rat
einstimmig bestätigt:
Der Wahlprüfungsausschuss beschließt, dass bei der Vorprüfung der Gültigkeit der Wahl
von Amts wegen durch den Ausschuss keine der in § 40 Absatz 1 Buchstabe a) bis c)
Kommunalwahlgesetz NRW aufgeführten Mängel bzw. Unregelmäßigkeiten vorliegen
und schlägt dem Rat vor, die Gültigkeit der Bürgermeisterwahl vom 13.09.2015 und der
Stichwahl am 27.09.2015 zu beschließen..
3.
Unterbringung von Asylbewerbern;
Abschluss einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung mit der Stadt Linnich
Hier: Änderung der Vereinbarung - Erweiterung um ein
Übergangswohnheim
46/2016
Der Rat der Gemeinde Inden beschließt einstimmig, die als Anlage beigefügte geänderte
öffentlich-rechtliche Vereinbarung zwischen der Gemeinde Inden und der Stadt Linnich
über die Unterbringung von der Gemeinde zugewiesenen Asylbewerbern und sonstigen
Flüchtlingen abzuschließen.
4.
Bauleitplanung
4.1
1.vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes Nr. 27b „Waagmühle 3“
•
Aufstellungsbeschluss
120/2015
Nach kurzer Aussprache wird auf Empfehlung des Ausschusses für Gemeindeplanung und –
entwicklung einstimmig beschlossen:
Der Bebauungsplan Nr. 27b wird wie in Anlage dargelegt geändert.
Da die Änderung die Grundzüge der Planung nicht berührt, die Zulässigkeit von
Vorhaben, die einer Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung nach
Anlage 1 zum Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung oder nach Landesrecht
unterliegen, nicht vorbereitet oder begründet wird und keine Anhaltspunkte für eine
Beeinträchtigung der in § 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchstabe b BauGB genannten Schutzgüter
bestehen, wird die Änderung im vereinfachten Verfahren nach 3 13 BauGB durchgeführt.
4.2
Bebauungsplan Nr. 37 „Am Frenzer Weg“
Aufstellungsbeschluss
121/2015
Herr Marx erinnert an seine Anregung im Ausschuss für Gemeindeplanung und –entwicklung
Niederschrift
-5-
auf Einbeziehung der angrenzenden Parzellen 42, 47, 468 und 469. Frau Dechering erläutert,
dass der Geltungsbereich auch noch im laufenden Verfahren angepasst werden könne. Nach
kurzer Beratung besteht Einvernehmen, den Geltungsbereich um die genannten Parzellen zu
erweitern (s. Anlage). Sodann wird einstimmig beschlossen:
Für den in der Anlage dargestellten Planbereich wird ein Bebauungsplan aufgestellt.
Die Beteiligung der Behörden gem. § 4 Abs. 1 BauGB und die Beteiligung der
Öffentlichkeit gem. § 3. Abs. 1 BauGB wird ausgeführt.
5.
Anträge der Fraktionen:
5.1
Gemeinsamer Antrag der CDU-Fraktion und der SPD-Fraktion vom
01.03.2016
- Resolution gegen Gewalt
41/2016
Vertreter aller Fraktionen erklären, dass Sie die Resolution uneingeschränkt unterstützen;
somit wird die nachstehende Resolution gegen Gewalt einstimmig beschlossen:
Wir müssen feststellen, dass die Gewalt von rechts und von links in den letzten
Wochen und Monaten auch in unserer Region zugenommen hat.
Menschen, die ganz normal ihrer Arbeit nachgehen oder sich der Intoleranz in den
Weg stellen, müssen um Leib und Leben fürchten. Einen traurigen Höhepunkt fand
die Gewalt in der Attacke gegen den evangelischen Pfarrer Charles Cervigne aus
Aldenhoven. Dieser war schon im Vorfeld Beleidigungen und Gewaltandrohungen
von Rechtsextremen ausgesetzt.
Dies können und werden wir als Vertreter einer freiheitlichen und demokratischen
Grundordnung nicht hinnehmen. Wir als Mandatsträger und alle politisch
Verantwortlichen müssen ein Zeichen setzen und dafür sorgen, dass Menschen auch
in Inden frei von Ängsten vor Gewalt sein können.
Anschläge – sei es auf Menschen oder Infrastruktureinrichtungen, seien sie rechtsoder linksextremistisch motiviert – sind kriminell und kein Ausdruck politischen
Handels. Sie dürfen weder akzeptiert noch gerechtfertigt werden. Wir werden uns
dafür einsetzen, dass diejenigen, die ihr kriminelles Handeln politisch verbrämen,
keine Möglichkeit zur Legitimation und Rechtfertigung haben. Wir werden denen, die
Gewalt und Hass verbreiten, nicht unsere Angst schenken. Aber wir werden sie auch
nicht kleinreden, sondern mit allen rechtsstaatlichen Mitteln gegen sie vorgehen.
Wir stehen für ein Leben in Pluralismus und Offenheit, für das „Ja“ zu den
Menschenrechten und zur Achtung des Rechts.
6.
Bericht über die Teilnahme der Vertreter der Gemeinde in
Unternehmungen und Einrichtungen - Januar - März 2016
34/2016
Auf die Ausführungen in der Vorlage wird verwiesen. Darüber hinaus hat Frau Rehfisch am
24.04.2016 an der Mitgliederversammlung der Grünmetropole teilgenommen; Themen waren
u.a. Beteiligung an dem Projekt „Raderlebnis RUR“; Darlehensvertrag zwischen den Kreisen
und dem Grünmetropole e.V. zur weiteren Realisierung des Ruruferradweges; Entwurf der
Vereinbarung mit dem Kreis; Mitgliederwerbung.
Bürgermeister Langefeld hat am 14.04.2016 an der Sitzung des Kommunalbeirates Eifel-Rur
teilgenommen; hier wurden u.a. folgende Themen behandelt: Aktuelle Energiepolitik der
Bundesregierung im kommunalen Kontext; Bericht des VKA; Aktuelles bei RWE;
Niederschrift
-6-
Breitband; neue Geschäftsordnung.
7.
Schriftliche Anfragen
Bürgermeister Langefeld verliest die eingegangenen Anfragen. (Die Anfragen werden
chronologisch aufgeführt; die jeweiligen Antworten sind entsprechend unter den Fragen kursiv
dargestellt.)
Anfrage vom 07.03.2016 der CDU-Fraktion:
„Sehr geehrter Herr Bürgermeister,
in der Sitzung des Gemeinderates am 06.11.2013 wurde im Zusammenhang mit der
Erweiterung des Parkplatzes am Indemann eine Gebührensatzung für das Parken auf der
Goltsteinhalde am Indemann verabschiedet und in der Umsetzung vor Ort ein Parkautomat
aufgestellt.
In diesem Zusammenhang bitten wir um Beantwortung der nachfolgenden Fragen in der
kommenden Sitzung des Rates am 16.03.2016.
1. Wie hoch waren die (zum Teil von Dritten getragenen) Kosten zur Erweiterung des
Parkplatzes?
Die Kosten für die 1. Erweiterung betrugen 57.834,56 €; für die 2. Erweiterung
74.783,84 €.
2. Welche Kosten hat der in 2014 installierte Parkscheinautomat (Anschaffung, Wartung,
Reparatur, etc.) bisher verursacht?
a) Anschaffung 5.902,40 € + 4.953,97 = 10.856,37 €
b) Unterhaltung bis heute 5.369,28 €
c) Versicherung 392 €/Jahr
Insgesamt: 16.225,65 € zzgl. Versicherung
3. Wie hoch waren seit Inbetriebnahme des Parkscheinautomaten die Einnahmen je Monat bis
einschließlich Februar 2016?“
Einnahmen Parkscheinautomat
Monat
Dez 13
Jan 14
Feb 14
Mrz 14
Nachtrag Mrz
Apr 14
Mai 14
Jun 14
Jul 14
Aug 14
Sep 14
Okt 14
Nov 14
Dez 14
Einnahmen aus dem
Verkauf von Parktickets
über Lersch/Flatten
Summe:
366,30 €
806,40 €
1.422,20
3.071,10 €
79,60 €
3.665,05 €
3.381,55 €
4.695,90 €
3.752,60 €
5.979,55 €
5.016,40 €
5.120,05 €
3.054,45 €
3.295,75 €
1.500,00 €
50,00 €
1.500,00 €
Niederschrift
Jan 15
Feb 15
Mrz 15
Apr 15
Mai 15
Jun 15
Jul 15
Aug 15
Sep 15
Okt 15
Nov 15
Dez 15
Jan 16
Feb 16
Mrz 16
-7604,60 €
1.060,70
1.983,25 €
4.169,50 €
4.897,75 €
6.028,51 €
5.489,40 €
7.017,70 €
4.097,60 €
4.097,60 €
4.124,25 €
3.621,30 €
4.486,35 €
1.343,35 €
2.647,95 €
99.376,71 €
Gesamt
1.500,00 €
75,00 €
1.500,00 €
6.125,00 €
105.501,71 €
Für Ihre Bemühungen herzlichen Dank.
Reinhard Marx
Vorsitzender“
Anfrage vom 07.03.2016 der CDU-Fraktion:
„Sehr geehrter Herr Bürgermeister,
auf der Grundlage des gemeinsamen Antrages von CDU und SPD vom 25.09.2014 wurde
seinerzeit beschlossen,
- die Dachflächen gemeindlicher Liegenschaften (z.B. Dach der Turnhalle Merödgen) auf eine
PV-Nutzung zur Erzeugung elektrischer Energie für die Eigennutzung hin zu überprüfen.
- und sich als wirtschaftlich relevant herausstellbare Flächen in Zusammenarbeit mit der
Rurenergie GmbH entsprechend photovoltaiktechnisch zu erschließen.
Wir bitten in diesem Zusammenhang um die Beantwortung der nachfolgenden Fragen in der
Ratssitzung am 16.03.2016:
1. Was hat sich aus der Überprüfung der gemeindlichen Liegenschaften ergeben?
Die Überprüfung der gemeindlichen Liegenschaften wurde auf der Grundlage des
Solarkatasters der Gemeinde Inden durchgeführt. Geeignet sind die Gebäude der
Grundschule in Inden/Altdorf, des Bauhofes in Lucherberg, des Rathauses und der
Hauptschule.
2. Welche Dachflächen gemeindlicher Liegenschaften wurden photovoltaiktechnisch
erschlossen?
Zum Zeitpunkt der Anfrage waren gemäß der Beschlusslage des Bau- und
Vergabeausschusses die Dachflächen der Grundschule in Lucherberg (Beschluss vom
16.09.2009) und des Bauhofes (Beschluss vom 29.09.2010) zur Errichtung von PV-Anlagen
Niederschrift
-8-
auf 20 Jahre verpachtet.
Pacht Grundschule: 15 €/KWP (Kilowatt Peak; Maximalleistung der Anlage) – 423,90 €/a
Pacht Bauhof: 3 % des Jahresertrages der elektrischen Nennleistung (ca. 170 €/a).
3. Wie wurde die Rurenergie GmbH in die Umsetzung der Maßnahme eingebunden?
Auf den Dächern des Rathauses und der Hauptschule wurden PV-Anlagen von der
Rurenergie GmbH errichtet, diese Anlagen werden von der Gemeinde Inden gepachtet
(Schule 1.560 €/a; Rathaus 1.600 €). Darüber werden die Stromverbräuche reduziert, nicht
notwendiger Strom wird ins Netz eingespeist. Das Verhältnis steht ungefähr bei 80 %
Eigenverbrauch (Einsparung ca. 26 Cent/kw) und 20 % Einspeisung ins Netz (Einsparung
ca. 12 Cent/kw)
4. Wie stellen sich Wirtschaftlichkeitsberechnung und Finanzierung der vollzogenen
Erschließungen dar?“
Abschließend stellt sich die Wirtschaftlichkeit auf 20 Jahre gerechnet wie folgt dar:
Rathaus Inden
laufender Aufwand
Summe Erlöse
Überschuss
44.186 €
66.752 €
22.566 € (1.128 €/a)
Goltsteinschule
laufender Aufwand
Summe Erlöse
Überschuss
43.223 €
74.153 €
30.931 € (1.546 €/a)
Für Ihre Bemühungen herzlichen Dank.
Reinhard Marx
Vorsitzender“
Anfrage vom 07.03.2016 der CDU-Fraktion
„Sehr geehrter Herr Bürgermeister,
gemäß § 40 des KWahlG NRW hat der Rat nach Vorprüfung durch einen hierfür gewählten
Ausschuss (Anm.: Wahlprüfungsausschuss) unverzüglich über die Einsprüche sowie die
Gültigkeit der Wahl von Amts wegen (§ 40, Abs. 1d KWahlG) zu beschließen. Dies gilt auch
für die Wahl der Bürgermeister und Landräte (§46e, Abs. 1 KWahlG).
In seiner Sitzung am 29.09.2015 hat der Wahlausschuss unter Vorsitz des Wahlleiters das
Wahlergebnis gemäß § 34 KWahlG festgestellt. Der Wahlleiter hat gem. § 66 KWahlO dem
Wahlprüfungsausschuss das Ergebnis der Wahlprüfung und ggflls. bei ihm eingegangene
Einsprüche unverzüglich vorzulegen.
In diesem Zusammenhang bitten wir um Beantwortung der nachfolgenden Fragen in der
kommenden Sitzung des Rates am 16.03.2016.
1. Wann hat der Wahlleiter als Vorsitzender des Wahlausschusses dem
Wahlprüfungsausschuss das Wahlergebnis und ggflls. Bei ihm eingegangene Einsprüche
gegen die Wahl am 27.09.2015 vorgelegt.
2. Wann wird seitens der Verwaltung die ausstehende Sitzung eines Wahlprüfungsausschusses
zur Vorberatung der Feststellung des Wahlergebnisses der Bürgermeisterwahl 2015
einberufen?
3. Wann gedenken Sie, dem Rat den Empfehlungsbeschluss eines Wahlprüfungsausschusses
zur endgültigen Feststellung des Wahlergebnisses der Bürgermeisterwahl vom 27.09.2015
entsprechend den Vorgaben des Kommunalwahlgesetzes vorzulegen?
Für Ihre Bemühungen herzlichen Dank.
Niederschrift
-9-
Reinhard Marx
Vorsitzender“
Der zuständige Sachbearbeiter hat die rechtzeitige Fertigung der Vorlage versäumt. Der
Wahlprüfungsausschuss hat am heutigen Tag den Empfehlungsbeschluss gefasst, der in der
heutigen Sitzung unter TOP 2 einstimmig bestätigt wurde.
Anfrage vom 10.03.2016 des Ratsherrn Josef Johann Schmitz
„Sehr geehrter Herr Langefeld,
in der geltenden Geschäftsordnung für den Rat der Gemeinde Inden gibt es in § 24
Regelungen zur Unterrichtung der Öffentlichkeit. Dort ist in Absatz 2 festgelegt:
„Über den wesentlichen Inhalt der vom Rat gefassten Beschlüsse ist die Öffentlichkeit in
geeigneter Weise zu unterrichten. Dies kann dadurch geschehen, dass der Bürgermeister den
Wortlaut eines vom Rat gefassten Beschlusses in öffentlicher Sitzung verliest und die
Niederschriften des Rates im Mitteilungsblatt für die Gemeinden Inden und Langerwehe und
im Intenetauftritt der Gemeinde (www.gemeinde-inden.de) veröffentlicht.“
Ratssitzungen sind nach Ihrer Wahl zum Bürgermeister am 21.10.2015 und 17.12.2015
durchgeführt worden. Zur Unterrichtung der Öffentlichkeit nach der Geschäftsordnung bitte
ich nachstehende Fragen zu beantworten.
1. Wann wurden die Niederschriften im Mitteilungsblatt für die Gemeinden Inden und
Langerwehe veröffentlicht?
Die Beschlüsse aus der Ratssitzung am 22.10.2015 wurden noch nicht im Mitteilungsblatt
veröffentlicht.
Die Beschlüsse aus der Ratssitzung vom 17.12.2015 wurden im Mitteilungsblatt vom
12.02.2016, veröffentlicht. (Anmerkung: Beide kompletten Niederschriften wurden im
Mitteilungsblatt KW 16 veröffentlicht; ebenso die Niederschrift über die Sitzung des Rates
am 16.03.2016)
2. Wenn keine Veröffentlichung erfolgt ist, bitte darlegen warum nicht?
Ich konnte keine schlüssige Begründung für die unterlassene Veröffentlichung ermitteln.
Ich kann lediglich vermuten, dass im Zuge der Amtsübergabe an den neuen Bürgermeister
sowie des Einstieges des zuständigen Abteilungsleiters und allgemeinen Vertreters Herrn
Unterberger in seine Ruhestandsphase diese Veröffentlichung im Mitteilungsblatt
schlichtweg vergessen wurde.
3. Ist beabsichtigt, die unterbliebene Veröffentlichung nachzuholen.
In der nächsten Ausgabe des Mitteilungsblattes wird die Veröffentlichung der Beschlüsse
der Ratssitzung vom 22.10.16 nachgeholt.
4. Wie wird von Ihnen als Bürgermeister sichergestellt, dass entsprechend der Regelungen in
der Geschäftsordnung zeitnah die Niederschrift der Ratssitzung im Mitteilungsblatt für die
Gemeinden Inden und Langerwehe veröffentlicht wird?
Die Zuständigkeit für die Behandlung der politischen Beschlüsse muss neu geregelt werden
auch für den Fall eventueller Vertretungen.
Ich erwarte die Beantwortung im öffentlichen Teil der nächsten Sitzung des Gemeinderates,
wobei ich davon ausgehe, dass Sie alle gestellten Fragen zusätzlich auch schriftlich
beantworten.
Mit freundlichen Grüßen
Niederschrift
- 10 -
Josef Johann Schmitz“
Anfrage vom 10.03.2016 des Ratsherrn Josef Johann Schmitz
„Sehr geehrter Herr Langefeld,
am 27.02.2016 wurde die beiliegende Stellenanzeige veröffentlicht. In diesem Zusammenhang
bitte ich um Beantwortung folgender Fragen in der nächsten Ratssitzung:
1. Aufgrund welcher Rechtsgrundlagen wurde diese Stellenanzeige veröffentlicht,
insbesondere mit dem Hinweis auf die Funktion des allgemeinen Vertreters des
Bürgermeisters?
Als grundsätzliche Rechtsquelle dürfte § 73 Abs. 3 GO NW heranzuziehen sein. Hier wird
die Personalhoheit des Bürgermeisters manifestiert.
Die ausgeschriebene Stelle war faktisch schon unbesetzt und wurde mit der Verrentung des
Stelleninhabers mit Ablauf des 31.03.16 tatsächlich frei.
Die Tatsache, dass diese Stelle mit der allgemeinen Vertretung des Bürgermeisters
gekoppelt ausgeschrieben ist, ergibt sich
aus der in den einschlägigen GO-Kommentaren dargestellten sinnhaltigen Affinität
zwischen Hauptamtsleitung und allgemeiner Vertretung
aus der bei der Gemeinde Inden letztlich geübten Praxis (Bgm. Schuster/Unterberger)
Eine Ausschreibung der Stelle ist zudem angezeigt, weil die einschlägigen GO –
Kommentare darauf verweisen, der Bewerber / die Bewerberin müsse mindestens dem
gehobenen nicht-technischen Beamtendienst angehören. Eine Rückfrage beim Städte- und
Gemeindebund bestätigte diese Rechtsauffassung.
Der aus dem beamteten und damit geeigneten Personalbestand einzige bereite Mitarbeiter
findet offensichtlich keine Zustimmung in entscheidenden Teilen des politischen Raumes.
Auch, wenn gem. § 14 der Hauptsatzung der Gemeinde Inden bei der Besetzung der Stellen
mit Führungsfunktionen (allg. Vertreter, Abteilungs- Fachgebietsleitungen) ein
Einvernehmen zwischen Rat und Bürgermeister herstellt werden soll, so ist meiner
Meinung nach die bloße Ausschreibung dieser Stelle lediglich als vorbereitende Arbeit
anzusehen.
2. Warum ist die Stellenausschreibung nicht vorher im Gemeinderat behandelt worden?
Letzte Ratssitzung war am 17.12.2015. Erst im Anschluss daran eröffnete sich die
Problematik um die Findung und Ernennung eines allgemeinen Vertreters. Wie aber bereits
ausgeführt liegt diese Entscheidung in der Personalhoheit des Bürgermeisters gem. § 73
Abs. 3 GO NW. Letztlich es mir nicht möglich, die aufgeworfene Frage zu beantworten.
3. In welchen Medien ist die Anzeige geschaltet worden?
Die Stellenausschreibung ist in der Gesamtausgabe der Aachener Zeitung in der
Wochenendausgabe am 27.02.2016 und am 12.03.16 in einer Kurzform veröffentlicht
worden. Die Langversion der Stellenausschreibung wurde über das Internetportal der
Gemeinde Inden veröffentlicht.
4. Welche Kosten sind durch die Anzeigenschaltung entstanden?“
Die Zeitungsveröffentlichung kostet je Ausgabe 1.473,70 €.
Ich erwarte die Beantwortung im öffentlichen Teil der nächsten Sitzung des Gemeinderates,
wobei ich davon ausgehe, dass Sie alle gestellten Fragen zusätzlich auch schriftlich
beantworten.
Mit freundlichen Grüßen
Josef Johann Schmitz“
Niederschrift
- 11 -
Anfrage vom 16.03.2016 des Ratsherrn Roul Combach
„Sehr geehrter Herr Bürgermeister Langefeld,
in den vergangenen Wochen wurden am Ufer der Inde Rodungsarbeiten durchgeführt.
Hierbei wurde insbesondere der Wirtschaftsweg zwischen Autobahnbrücke und Frenz extrem
beschädigt.
Ist dieser Zustand der Verwaltung bekannt?
Ja.
Wenn ja, ist Kontakt mit dem Verursacher hergestellt und wann wird der Weg wieder
instandgesetzt?
Ja. Die Verwaltung steht mit dem zuständigen Gebietsingenieur des Wasserverbandes
Eifel-Rur in Kontakt und wird auf der vollständigen Wiederherstellung des
Ursprungszustandes bestehen. Der Zeitpunkt ist wetterabhängig und noch nicht bekannt.
Mir ist bewusst, dass diese Anfrage nicht fristgerecht eingereicht wurde, bitte aber trotzdem
aus aktuellem Anlass um Beantwortung in der heutigen Sitzung, da in Teilabschnitten die
Arbeiten in Kürze enden dürften.
Mit freundlichen Grüßen
Roul Combach“
Langefeld
Bürgermeister
Büttgen
Schriftführerin