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Öffentliche Niederschrift (Rat)

Daten

Kommune
Inden
Größe
418 kB
Datum
14.04.2016
Erstellt
29.04.16, 13:23
Aktualisiert
29.04.16, 13:23

Inhalt der Datei

NIEDERSCHRIFT über die 12. Sitzung des Rates der Gemeinde Inden vom 14.04.2016 im Ratssaal des Rathauses in Inden Unter dem Vorsitz von Herrn Bürgermeister Jörn Langefeld sind anwesend: CDU-Fraktion Büsch, Birgit Drewitz, Sabrina Gasper, Elmar Krings, Karin Marx, Reinhard Mürkens, Udo Schumacher, Olaf von Schwartzenberg, Natalie SPD-Fraktion Combach, Roul Görke, Rudi Jungbluth, Willi Lakeberg, Jörg Müller, Dieter Müller, Jörg Schmitz, Josef Johann Schulten, Hans-Josef Fraktion UDB Inden Bellen, Heinz Krzenziessa-Kall, Gregor Meurers, Manfred Pötter, Hans Schlächter, Herbert Schmitz, Hermann-Josef Fraktion Bündnis90/ Die Grünen Goncz, Siegfried Rehfisch, Hella Wergen, Karl Josef Entschuldigt fehlt: Urbanova, Zdenka Als Gäste: Herr Jansen, Jülicher Zeitung/Jülicher Nachrichten Herr Esser, WDR Aachen Von der Verwaltung: Gemeindeamtsrätin Wacker Verwaltungsangestellter Ortmann Gemeindeamtmann Horst Verwaltungsangestellter Mohren Techn. Angestellte Dechering Techn. Angestellter Schmitz Verwaltungsangestellte Büttgen als Schriftführerin Niederschrift Beginn: 18:00 Uhr -2- Ende: 19:15 Uhr Tagesordnung: A. ÖFFENTLICHE SITZUNG 1. 2. 7. Mitteilungen Beschluss über die Gültigkeit der Wahl des Bürgermeisters am 13.09.2015 und Stichwahl am 27.09.2105 Unterbringung von Asylbewerbern; Abschluss einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung mit der Stadt Linnich Hier: Änderung der Vereinbarung - Erweiterung um ein Übergangswohnheim Bauleitplanung 1.vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes Nr. 27b „Waagmühle 3“ • Aufstellungsbeschluss Bebauungsplan Nr. 37 „Am Frenzer Weg“ Aufstellungsbeschluss Anträge der Fraktionen: Gemeinsamer Antrag der CDU-Fraktion und der SPD-Fraktion vom 01.03.2016 - Resolution gegen Gewalt Bericht über die Teilnahme der Vertreter der Gemeinde in Unternehmungen und Einrichtungen - Januar - März 2016 Schriftliche Anfragen B. NICHTÖFFENTLICHE SITZUNG 1. 2. Mitteilungen Übertragung der Strom- und Gasnetze der EWV Energie- und Wasser-Versorgung GmbH auf die 100%-Tochtergesellschaft regionetz GmbH -- Weisungsbeschluss an die kommunalen Vertreter der Gemeinde Inden Schriftliche Anfragen 3. 4. 4.1 4.2 5. 5.1 6. 3. 40/2016 46/2016 120/2015 121/2015 41/2016 34/2016 37/2016 Bürgermeister Langefeld eröffnet die 12. Sitzung des Rates der Gemeinde Inden und begrüßt die Anwesenden. Er stellt die frist- und formgerechte Ladung und die Beschlussfähigkeit des Rates fest. Herr Langefeld erklärt, dass ein Gespräch mit der Kommunalaufsicht stattgefunden habe, bei dem u. a. die eingegangenen Anträge auf Erweiterung der Tagesordnung Thema gewesen seien. Danach sei er zwar immer noch der Rechtsauffassung, dass er die Anträge nicht zulassen müsse; er aber seine Bereitschaft für eine bessere Zusammenarbeit zum Ausdruck bringen wolle und alle im Vorfeld der Sitzung abgelehnten Anträge auf die Tagesordnung nehmen werde. Herr Marx beantragt in Abstimmung mit der SPD-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen die Tagesordnungspunkte 2, 3, 4, 5, 9.2 sowie in der nichtöffentlichen Sitzung die Punkte 3 und 4 abzusetzen, um das für morgen terminierte gemeinsame Gespräch der Fraktionsvorsitzenden und dem Bürgermeister beim Landrat abzuwarten. Gegebenenfalls könnten diese Punkte in einer Sondersitzung des Rates beraten werden. Niederschrift -3- Daraufhin verliest Herr Schlächter folgende Erklärung: „Der Antrag auf Absetzung der TOPs mit der Begründung, das für morgen (Freitag) terminierte Schlichtungsgespräch mit dem Landrat abzuwarten, ist für uns schon sehr verwunderlich. Bei TOP 2, der abgesetzt werden soll, geht es um den Nachtragshaushalt/ Haushalt 2016. Auf der letzten Ratssitzung am 16.03.2016 sollte dieser TOP, von Frau Rehfisch beantragt, wegen besonderer Dringlichkeit (Aussage H. Marx) auf die Tagesordnung gesetzt werden. Die Entscheidung des Bürgermeisters, den Punkt wegen fehlender Eilbedürftigkeit nicht auf die Tagesordnung zu setzen, führte zu der von H. J. J. Schmitz beantragten Sitzungsunterbrechung und schließlich zum Verlassen des Ratssaales durch die CDU-, SPD- und Grünenfraktion mit der Folge, dass der Rat danach nicht mehr beschlussfähig war. Auf der Hauptausschusssitzung am 10.03.2016 war ausdrücklich und einvernehmlich vereinbart worden, das Thema auf der heutigen Sitzung zu beraten. Jetzt soll der Punkt von der Tagesordnung abgesetzt werden, wir fragen uns, was ist jetzt mit der Dringlichkeit? Und wann soll dieses wichtige Thema beraten werden? Bei den TOPs 3 - 5 handelt es sich um Pflichtausgaben, die wir als Rat nicht verhindern können. Wie kann das Gespräch mit dem Landrat hier helfen?? Unter Punkt 9.2 soll die von der großen Koalition beantragte Satzungsänderung („Wahl eines Beigeordneten“) behandelt werden. Wir begrüßen ausdrücklich, dass dieser Punkt von der Tagesordnung genommen wird und hoffen gleichzeitig, dass er auch nicht wieder dort auftauchen wird. Unserer Meinung nach braucht die Gemeinde Inden keinen Beigeordneten, was wir brauchen, ist ein fähiger allgemeiner Vertreter des Bürgermeisters, der auch die Fachaufgaben erledigen kann, die nach dem Ausscheiden des bisherigen Amtsinhabers noch zu übernehmen sind. Die Absetzung der beiden Punkte des nichtöffentlichen Teils stößt bei uns auf Unverständnis, wir möchten uns aber hier dazu nicht weiter äußern.“ Zum TOP „Nachtragshaushalt“ erklärt Frau Rehfisch, dass die Aufstellung eines Nachtragshaushaltes vom Bürgermeister ohnehin angekündigt worden sei; sie sich im Übrigen sehr viel von dem Gespräch beim Landrat verspreche. Herr J. J. Schmitz ergänzt, dass derzeit noch keine beratungsfähigen Unterlagen mit belastbarem Zahlenmaterial für eine Beratung des Nachtragshaushaltes vorliegen würden. Herr Görke erklärt, der Antrag von Herrn Marx in Abstimmung mit der SPD-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen sei als Vermittlungsangebot zu verstehen und bittet, nun hierüber abstimmen zu lassen. Daraufhin wird bei sechs Nein-Stimmen beschlossen, die Punkte 2, 3, 4, 5, 9.2 der öffentlichen Tagesordnung sowie die Punkte 3 und 4 der nichtöffentlichen Tagesordnung abzusetzen. A. ÖFFENTLICHE SITZUNG 1. Mitteilungen Bürgermeister Langefeld teilt mit, dass der Kindergarten Lucherberg am 02.07.2016 von 11 – 17 Uhr sein 25jähriges Bestehen feiert. Eine schriftliche Einladung erfolgt noch. Ferner greift er zwei Presseberichte vom heutigen Tage auf, wonach zum einen der Erhalt der Niederschrift -4- Autobahnanschlussstelle Weisweiler vom Ministerium genehmigt und zum anderen ein Anschlag auf einen Strommast zwischen dem Kraftwerk und Neu-Lohn verübt worden sei. 2. Beschluss über die Gültigkeit der Wahl des Bürgermeisters am 13.09.2015 und Stichwahl am 27.09.2105 40/2016 Bürgermeister Langefeld überträgt die Sitzungsleitung für diesen Tagesordnungspunkt an die 1. stellv. Bürgermeisterin, Frau Karin Krings. Frau Krings führt aus, der Wahlprüfungsausschuss habe in seiner Sitzung vom 14.04.2016 einstimmig den nachstehenden Empfehlungsbeschluss gefasst. Dieser wird vom Rat einstimmig bestätigt: Der Wahlprüfungsausschuss beschließt, dass bei der Vorprüfung der Gültigkeit der Wahl von Amts wegen durch den Ausschuss keine der in § 40 Absatz 1 Buchstabe a) bis c) Kommunalwahlgesetz NRW aufgeführten Mängel bzw. Unregelmäßigkeiten vorliegen und schlägt dem Rat vor, die Gültigkeit der Bürgermeisterwahl vom 13.09.2015 und der Stichwahl am 27.09.2015 zu beschließen.. 3. Unterbringung von Asylbewerbern; Abschluss einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung mit der Stadt Linnich Hier: Änderung der Vereinbarung - Erweiterung um ein Übergangswohnheim 46/2016 Der Rat der Gemeinde Inden beschließt einstimmig, die als Anlage beigefügte geänderte öffentlich-rechtliche Vereinbarung zwischen der Gemeinde Inden und der Stadt Linnich über die Unterbringung von der Gemeinde zugewiesenen Asylbewerbern und sonstigen Flüchtlingen abzuschließen. 4. Bauleitplanung 4.1 1.vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes Nr. 27b „Waagmühle 3“ • Aufstellungsbeschluss 120/2015 Nach kurzer Aussprache wird auf Empfehlung des Ausschusses für Gemeindeplanung und – entwicklung einstimmig beschlossen: Der Bebauungsplan Nr. 27b wird wie in Anlage dargelegt geändert. Da die Änderung die Grundzüge der Planung nicht berührt, die Zulässigkeit von Vorhaben, die einer Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung nach Anlage 1 zum Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung oder nach Landesrecht unterliegen, nicht vorbereitet oder begründet wird und keine Anhaltspunkte für eine Beeinträchtigung der in § 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchstabe b BauGB genannten Schutzgüter bestehen, wird die Änderung im vereinfachten Verfahren nach 3 13 BauGB durchgeführt. 4.2 Bebauungsplan Nr. 37 „Am Frenzer Weg“ Aufstellungsbeschluss 121/2015 Herr Marx erinnert an seine Anregung im Ausschuss für Gemeindeplanung und –entwicklung Niederschrift -5- auf Einbeziehung der angrenzenden Parzellen 42, 47, 468 und 469. Frau Dechering erläutert, dass der Geltungsbereich auch noch im laufenden Verfahren angepasst werden könne. Nach kurzer Beratung besteht Einvernehmen, den Geltungsbereich um die genannten Parzellen zu erweitern (s. Anlage). Sodann wird einstimmig beschlossen: Für den in der Anlage dargestellten Planbereich wird ein Bebauungsplan aufgestellt. Die Beteiligung der Behörden gem. § 4 Abs. 1 BauGB und die Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3. Abs. 1 BauGB wird ausgeführt. 5. Anträge der Fraktionen: 5.1 Gemeinsamer Antrag der CDU-Fraktion und der SPD-Fraktion vom 01.03.2016 - Resolution gegen Gewalt 41/2016 Vertreter aller Fraktionen erklären, dass Sie die Resolution uneingeschränkt unterstützen; somit wird die nachstehende Resolution gegen Gewalt einstimmig beschlossen: Wir müssen feststellen, dass die Gewalt von rechts und von links in den letzten Wochen und Monaten auch in unserer Region zugenommen hat. Menschen, die ganz normal ihrer Arbeit nachgehen oder sich der Intoleranz in den Weg stellen, müssen um Leib und Leben fürchten. Einen traurigen Höhepunkt fand die Gewalt in der Attacke gegen den evangelischen Pfarrer Charles Cervigne aus Aldenhoven. Dieser war schon im Vorfeld Beleidigungen und Gewaltandrohungen von Rechtsextremen ausgesetzt. Dies können und werden wir als Vertreter einer freiheitlichen und demokratischen Grundordnung nicht hinnehmen. Wir als Mandatsträger und alle politisch Verantwortlichen müssen ein Zeichen setzen und dafür sorgen, dass Menschen auch in Inden frei von Ängsten vor Gewalt sein können. Anschläge – sei es auf Menschen oder Infrastruktureinrichtungen, seien sie rechtsoder linksextremistisch motiviert – sind kriminell und kein Ausdruck politischen Handels. Sie dürfen weder akzeptiert noch gerechtfertigt werden. Wir werden uns dafür einsetzen, dass diejenigen, die ihr kriminelles Handeln politisch verbrämen, keine Möglichkeit zur Legitimation und Rechtfertigung haben. Wir werden denen, die Gewalt und Hass verbreiten, nicht unsere Angst schenken. Aber wir werden sie auch nicht kleinreden, sondern mit allen rechtsstaatlichen Mitteln gegen sie vorgehen. Wir stehen für ein Leben in Pluralismus und Offenheit, für das „Ja“ zu den Menschenrechten und zur Achtung des Rechts. 6. Bericht über die Teilnahme der Vertreter der Gemeinde in Unternehmungen und Einrichtungen - Januar - März 2016 34/2016 Auf die Ausführungen in der Vorlage wird verwiesen. Darüber hinaus hat Frau Rehfisch am 24.04.2016 an der Mitgliederversammlung der Grünmetropole teilgenommen; Themen waren u.a. Beteiligung an dem Projekt „Raderlebnis RUR“; Darlehensvertrag zwischen den Kreisen und dem Grünmetropole e.V. zur weiteren Realisierung des Ruruferradweges; Entwurf der Vereinbarung mit dem Kreis; Mitgliederwerbung. Bürgermeister Langefeld hat am 14.04.2016 an der Sitzung des Kommunalbeirates Eifel-Rur teilgenommen; hier wurden u.a. folgende Themen behandelt: Aktuelle Energiepolitik der Bundesregierung im kommunalen Kontext; Bericht des VKA; Aktuelles bei RWE; Niederschrift -6- Breitband; neue Geschäftsordnung. 7. Schriftliche Anfragen Bürgermeister Langefeld verliest die eingegangenen Anfragen. (Die Anfragen werden chronologisch aufgeführt; die jeweiligen Antworten sind entsprechend unter den Fragen kursiv dargestellt.) Anfrage vom 07.03.2016 der CDU-Fraktion: „Sehr geehrter Herr Bürgermeister, in der Sitzung des Gemeinderates am 06.11.2013 wurde im Zusammenhang mit der Erweiterung des Parkplatzes am Indemann eine Gebührensatzung für das Parken auf der Goltsteinhalde am Indemann verabschiedet und in der Umsetzung vor Ort ein Parkautomat aufgestellt. In diesem Zusammenhang bitten wir um Beantwortung der nachfolgenden Fragen in der kommenden Sitzung des Rates am 16.03.2016. 1. Wie hoch waren die (zum Teil von Dritten getragenen) Kosten zur Erweiterung des Parkplatzes? Die Kosten für die 1. Erweiterung betrugen 57.834,56 €; für die 2. Erweiterung 74.783,84 €. 2. Welche Kosten hat der in 2014 installierte Parkscheinautomat (Anschaffung, Wartung, Reparatur, etc.) bisher verursacht? a) Anschaffung 5.902,40 € + 4.953,97 = 10.856,37 € b) Unterhaltung bis heute 5.369,28 € c) Versicherung 392 €/Jahr Insgesamt: 16.225,65 € zzgl. Versicherung 3. Wie hoch waren seit Inbetriebnahme des Parkscheinautomaten die Einnahmen je Monat bis einschließlich Februar 2016?“ Einnahmen Parkscheinautomat Monat Dez 13 Jan 14 Feb 14 Mrz 14 Nachtrag Mrz Apr 14 Mai 14 Jun 14 Jul 14 Aug 14 Sep 14 Okt 14 Nov 14 Dez 14 Einnahmen aus dem Verkauf von Parktickets über Lersch/Flatten Summe: 366,30 € 806,40 € 1.422,20 3.071,10 € 79,60 € 3.665,05 € 3.381,55 € 4.695,90 € 3.752,60 € 5.979,55 € 5.016,40 € 5.120,05 € 3.054,45 € 3.295,75 € 1.500,00 € 50,00 € 1.500,00 € Niederschrift Jan 15 Feb 15 Mrz 15 Apr 15 Mai 15 Jun 15 Jul 15 Aug 15 Sep 15 Okt 15 Nov 15 Dez 15 Jan 16 Feb 16 Mrz 16 -7604,60 € 1.060,70 1.983,25 € 4.169,50 € 4.897,75 € 6.028,51 € 5.489,40 € 7.017,70 € 4.097,60 € 4.097,60 € 4.124,25 € 3.621,30 € 4.486,35 € 1.343,35 € 2.647,95 € 99.376,71 € Gesamt 1.500,00 € 75,00 € 1.500,00 € 6.125,00 € 105.501,71 € Für Ihre Bemühungen herzlichen Dank. Reinhard Marx Vorsitzender“ Anfrage vom 07.03.2016 der CDU-Fraktion: „Sehr geehrter Herr Bürgermeister, auf der Grundlage des gemeinsamen Antrages von CDU und SPD vom 25.09.2014 wurde seinerzeit beschlossen, - die Dachflächen gemeindlicher Liegenschaften (z.B. Dach der Turnhalle Merödgen) auf eine PV-Nutzung zur Erzeugung elektrischer Energie für die Eigennutzung hin zu überprüfen. - und sich als wirtschaftlich relevant herausstellbare Flächen in Zusammenarbeit mit der Rurenergie GmbH entsprechend photovoltaiktechnisch zu erschließen. Wir bitten in diesem Zusammenhang um die Beantwortung der nachfolgenden Fragen in der Ratssitzung am 16.03.2016: 1. Was hat sich aus der Überprüfung der gemeindlichen Liegenschaften ergeben? Die Überprüfung der gemeindlichen Liegenschaften wurde auf der Grundlage des Solarkatasters der Gemeinde Inden durchgeführt. Geeignet sind die Gebäude der Grundschule in Inden/Altdorf, des Bauhofes in Lucherberg, des Rathauses und der Hauptschule. 2. Welche Dachflächen gemeindlicher Liegenschaften wurden photovoltaiktechnisch erschlossen? Zum Zeitpunkt der Anfrage waren gemäß der Beschlusslage des Bau- und Vergabeausschusses die Dachflächen der Grundschule in Lucherberg (Beschluss vom 16.09.2009) und des Bauhofes (Beschluss vom 29.09.2010) zur Errichtung von PV-Anlagen Niederschrift -8- auf 20 Jahre verpachtet. Pacht Grundschule: 15 €/KWP (Kilowatt Peak; Maximalleistung der Anlage) – 423,90 €/a Pacht Bauhof: 3 % des Jahresertrages der elektrischen Nennleistung (ca. 170 €/a). 3. Wie wurde die Rurenergie GmbH in die Umsetzung der Maßnahme eingebunden? Auf den Dächern des Rathauses und der Hauptschule wurden PV-Anlagen von der Rurenergie GmbH errichtet, diese Anlagen werden von der Gemeinde Inden gepachtet (Schule 1.560 €/a; Rathaus 1.600 €). Darüber werden die Stromverbräuche reduziert, nicht notwendiger Strom wird ins Netz eingespeist. Das Verhältnis steht ungefähr bei 80 % Eigenverbrauch (Einsparung ca. 26 Cent/kw) und 20 % Einspeisung ins Netz (Einsparung ca. 12 Cent/kw) 4. Wie stellen sich Wirtschaftlichkeitsberechnung und Finanzierung der vollzogenen Erschließungen dar?“ Abschließend stellt sich die Wirtschaftlichkeit auf 20 Jahre gerechnet wie folgt dar: Rathaus Inden laufender Aufwand Summe Erlöse Überschuss 44.186 € 66.752 € 22.566 € (1.128 €/a) Goltsteinschule laufender Aufwand Summe Erlöse Überschuss 43.223 € 74.153 € 30.931 € (1.546 €/a) Für Ihre Bemühungen herzlichen Dank. Reinhard Marx Vorsitzender“ Anfrage vom 07.03.2016 der CDU-Fraktion „Sehr geehrter Herr Bürgermeister, gemäß § 40 des KWahlG NRW hat der Rat nach Vorprüfung durch einen hierfür gewählten Ausschuss (Anm.: Wahlprüfungsausschuss) unverzüglich über die Einsprüche sowie die Gültigkeit der Wahl von Amts wegen (§ 40, Abs. 1d KWahlG) zu beschließen. Dies gilt auch für die Wahl der Bürgermeister und Landräte (§46e, Abs. 1 KWahlG). In seiner Sitzung am 29.09.2015 hat der Wahlausschuss unter Vorsitz des Wahlleiters das Wahlergebnis gemäß § 34 KWahlG festgestellt. Der Wahlleiter hat gem. § 66 KWahlO dem Wahlprüfungsausschuss das Ergebnis der Wahlprüfung und ggflls. bei ihm eingegangene Einsprüche unverzüglich vorzulegen. In diesem Zusammenhang bitten wir um Beantwortung der nachfolgenden Fragen in der kommenden Sitzung des Rates am 16.03.2016. 1. Wann hat der Wahlleiter als Vorsitzender des Wahlausschusses dem Wahlprüfungsausschuss das Wahlergebnis und ggflls. Bei ihm eingegangene Einsprüche gegen die Wahl am 27.09.2015 vorgelegt. 2. Wann wird seitens der Verwaltung die ausstehende Sitzung eines Wahlprüfungsausschusses zur Vorberatung der Feststellung des Wahlergebnisses der Bürgermeisterwahl 2015 einberufen? 3. Wann gedenken Sie, dem Rat den Empfehlungsbeschluss eines Wahlprüfungsausschusses zur endgültigen Feststellung des Wahlergebnisses der Bürgermeisterwahl vom 27.09.2015 entsprechend den Vorgaben des Kommunalwahlgesetzes vorzulegen? Für Ihre Bemühungen herzlichen Dank. Niederschrift -9- Reinhard Marx Vorsitzender“ Der zuständige Sachbearbeiter hat die rechtzeitige Fertigung der Vorlage versäumt. Der Wahlprüfungsausschuss hat am heutigen Tag den Empfehlungsbeschluss gefasst, der in der heutigen Sitzung unter TOP 2 einstimmig bestätigt wurde. Anfrage vom 10.03.2016 des Ratsherrn Josef Johann Schmitz „Sehr geehrter Herr Langefeld, in der geltenden Geschäftsordnung für den Rat der Gemeinde Inden gibt es in § 24 Regelungen zur Unterrichtung der Öffentlichkeit. Dort ist in Absatz 2 festgelegt: „Über den wesentlichen Inhalt der vom Rat gefassten Beschlüsse ist die Öffentlichkeit in geeigneter Weise zu unterrichten. Dies kann dadurch geschehen, dass der Bürgermeister den Wortlaut eines vom Rat gefassten Beschlusses in öffentlicher Sitzung verliest und die Niederschriften des Rates im Mitteilungsblatt für die Gemeinden Inden und Langerwehe und im Intenetauftritt der Gemeinde (www.gemeinde-inden.de) veröffentlicht.“ Ratssitzungen sind nach Ihrer Wahl zum Bürgermeister am 21.10.2015 und 17.12.2015 durchgeführt worden. Zur Unterrichtung der Öffentlichkeit nach der Geschäftsordnung bitte ich nachstehende Fragen zu beantworten. 1. Wann wurden die Niederschriften im Mitteilungsblatt für die Gemeinden Inden und Langerwehe veröffentlicht? Die Beschlüsse aus der Ratssitzung am 22.10.2015 wurden noch nicht im Mitteilungsblatt veröffentlicht. Die Beschlüsse aus der Ratssitzung vom 17.12.2015 wurden im Mitteilungsblatt vom 12.02.2016, veröffentlicht. (Anmerkung: Beide kompletten Niederschriften wurden im Mitteilungsblatt KW 16 veröffentlicht; ebenso die Niederschrift über die Sitzung des Rates am 16.03.2016) 2. Wenn keine Veröffentlichung erfolgt ist, bitte darlegen warum nicht? Ich konnte keine schlüssige Begründung für die unterlassene Veröffentlichung ermitteln. Ich kann lediglich vermuten, dass im Zuge der Amtsübergabe an den neuen Bürgermeister sowie des Einstieges des zuständigen Abteilungsleiters und allgemeinen Vertreters Herrn Unterberger in seine Ruhestandsphase diese Veröffentlichung im Mitteilungsblatt schlichtweg vergessen wurde. 3. Ist beabsichtigt, die unterbliebene Veröffentlichung nachzuholen. In der nächsten Ausgabe des Mitteilungsblattes wird die Veröffentlichung der Beschlüsse der Ratssitzung vom 22.10.16 nachgeholt. 4. Wie wird von Ihnen als Bürgermeister sichergestellt, dass entsprechend der Regelungen in der Geschäftsordnung zeitnah die Niederschrift der Ratssitzung im Mitteilungsblatt für die Gemeinden Inden und Langerwehe veröffentlicht wird? Die Zuständigkeit für die Behandlung der politischen Beschlüsse muss neu geregelt werden auch für den Fall eventueller Vertretungen. Ich erwarte die Beantwortung im öffentlichen Teil der nächsten Sitzung des Gemeinderates, wobei ich davon ausgehe, dass Sie alle gestellten Fragen zusätzlich auch schriftlich beantworten. Mit freundlichen Grüßen Niederschrift - 10 - Josef Johann Schmitz“ Anfrage vom 10.03.2016 des Ratsherrn Josef Johann Schmitz „Sehr geehrter Herr Langefeld, am 27.02.2016 wurde die beiliegende Stellenanzeige veröffentlicht. In diesem Zusammenhang bitte ich um Beantwortung folgender Fragen in der nächsten Ratssitzung: 1. Aufgrund welcher Rechtsgrundlagen wurde diese Stellenanzeige veröffentlicht, insbesondere mit dem Hinweis auf die Funktion des allgemeinen Vertreters des Bürgermeisters? Als grundsätzliche Rechtsquelle dürfte § 73 Abs. 3 GO NW heranzuziehen sein. Hier wird die Personalhoheit des Bürgermeisters manifestiert. Die ausgeschriebene Stelle war faktisch schon unbesetzt und wurde mit der Verrentung des Stelleninhabers mit Ablauf des 31.03.16 tatsächlich frei. Die Tatsache, dass diese Stelle mit der allgemeinen Vertretung des Bürgermeisters gekoppelt ausgeschrieben ist, ergibt sich  aus der in den einschlägigen GO-Kommentaren dargestellten sinnhaltigen Affinität zwischen Hauptamtsleitung und allgemeiner Vertretung  aus der bei der Gemeinde Inden letztlich geübten Praxis (Bgm. Schuster/Unterberger) Eine Ausschreibung der Stelle ist zudem angezeigt, weil die einschlägigen GO – Kommentare darauf verweisen, der Bewerber / die Bewerberin müsse mindestens dem gehobenen nicht-technischen Beamtendienst angehören. Eine Rückfrage beim Städte- und Gemeindebund bestätigte diese Rechtsauffassung. Der aus dem beamteten und damit geeigneten Personalbestand einzige bereite Mitarbeiter findet offensichtlich keine Zustimmung in entscheidenden Teilen des politischen Raumes. Auch, wenn gem. § 14 der Hauptsatzung der Gemeinde Inden bei der Besetzung der Stellen mit Führungsfunktionen (allg. Vertreter, Abteilungs- Fachgebietsleitungen) ein Einvernehmen zwischen Rat und Bürgermeister herstellt werden soll, so ist meiner Meinung nach die bloße Ausschreibung dieser Stelle lediglich als vorbereitende Arbeit anzusehen. 2. Warum ist die Stellenausschreibung nicht vorher im Gemeinderat behandelt worden? Letzte Ratssitzung war am 17.12.2015. Erst im Anschluss daran eröffnete sich die Problematik um die Findung und Ernennung eines allgemeinen Vertreters. Wie aber bereits ausgeführt liegt diese Entscheidung in der Personalhoheit des Bürgermeisters gem. § 73 Abs. 3 GO NW. Letztlich es mir nicht möglich, die aufgeworfene Frage zu beantworten. 3. In welchen Medien ist die Anzeige geschaltet worden? Die Stellenausschreibung ist in der Gesamtausgabe der Aachener Zeitung in der Wochenendausgabe am 27.02.2016 und am 12.03.16 in einer Kurzform veröffentlicht worden. Die Langversion der Stellenausschreibung wurde über das Internetportal der Gemeinde Inden veröffentlicht. 4. Welche Kosten sind durch die Anzeigenschaltung entstanden?“ Die Zeitungsveröffentlichung kostet je Ausgabe 1.473,70 €. Ich erwarte die Beantwortung im öffentlichen Teil der nächsten Sitzung des Gemeinderates, wobei ich davon ausgehe, dass Sie alle gestellten Fragen zusätzlich auch schriftlich beantworten. Mit freundlichen Grüßen Josef Johann Schmitz“ Niederschrift - 11 - Anfrage vom 16.03.2016 des Ratsherrn Roul Combach „Sehr geehrter Herr Bürgermeister Langefeld, in den vergangenen Wochen wurden am Ufer der Inde Rodungsarbeiten durchgeführt. Hierbei wurde insbesondere der Wirtschaftsweg zwischen Autobahnbrücke und Frenz extrem beschädigt. Ist dieser Zustand der Verwaltung bekannt? Ja. Wenn ja, ist Kontakt mit dem Verursacher hergestellt und wann wird der Weg wieder instandgesetzt? Ja. Die Verwaltung steht mit dem zuständigen Gebietsingenieur des Wasserverbandes Eifel-Rur in Kontakt und wird auf der vollständigen Wiederherstellung des Ursprungszustandes bestehen. Der Zeitpunkt ist wetterabhängig und noch nicht bekannt. Mir ist bewusst, dass diese Anfrage nicht fristgerecht eingereicht wurde, bitte aber trotzdem aus aktuellem Anlass um Beantwortung in der heutigen Sitzung, da in Teilabschnitten die Arbeiten in Kürze enden dürften. Mit freundlichen Grüßen Roul Combach“ Langefeld Bürgermeister Büttgen Schriftführerin