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Vorlage (40. FNP-Änderung und Bebauungsplan 01.16 II 'Bonnstraße, Südfriedhof, Schulzentrum, Linie 18' - Aufstellungsbeschluss und Öffentliche Auslegung -)

Daten

Kommune
Brühl
Größe
101 kB
Datum
06.10.2016
Erstellt
27.09.16, 11:00
Aktualisiert
27.09.16, 11:00
Vorlage (40. FNP-Änderung und Bebauungsplan 01.16 II 'Bonnstraße, Südfriedhof, Schulzentrum, Linie 18'
- Aufstellungsbeschluss und Öffentliche Auslegung -) Vorlage (40. FNP-Änderung und Bebauungsplan 01.16 II 'Bonnstraße, Südfriedhof, Schulzentrum, Linie 18'
- Aufstellungsbeschluss und Öffentliche Auslegung -)

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Inhalt der Datei

Stadt Brühl öffentliche Vorlage Der Bürgermeister Dienststelle Sachbearbeiter/in Aktenzeichen Datum Vorlagen-Nr. 61/1 Kaiser 61 26 10 0116II 19.09.2016 402/2016 Betreff 40. FNP-Änderung und Bebauungsplan 01.16 II 'Bonnstraße, Südfriedhof, Schulzentrum, Linie 18' - Aufstellungsbeschluss und Öffentliche Auslegung Beratungsfolge Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung Finanzielle Auswirkungen Ja x Nein Mittel stehen zur Verfügung bei SK / KST Mittel stehen nicht zur Verfügung Über-/außerplanmäßige Aufwendungen/Auszahlungen Sachkonto / Kostenstelle BGM Zust. Dez. Zust. Dienststelle Freytag Schiffer Lamberty Kämmerer RPA Beschlussentwurf: I - Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung der Stadt Brühl beschließt gem. § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 6 des Gesetzes vom 20. Oktober 2015 (BGBl. I S. 1722), die Aufstellung der 40. Änderung des Flächennutzungsplanes. II - Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung der Stadt Brühl beschließt gem. § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 6 des Gesetzes vom 20. Oktober 2015 (BGBl. I S. 1722), die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanes 01.16 II 'Bonnstraße, Südfriedhof, Schulzentrum, Linie 18' sowie die öffentliche Auslegung der 40. Änderung des Flächennutzungsplanes. Erläuterungen: zu I Bisher wurde zum o.g. BP-Verfahren lediglich der Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan gefasst, um Verhandlungen mit der Bezirksregierung über die Entwicklung des Standortes nichtvorzugreifen. Nach der zwischenzeitlich erklärten Anpassung der Flächennutzungsplanänderung an die Landesplanung soll nun auch die zugehörige FNP-Änderung in das Verfahren genommen werden. zu II Die frühzeitige Bürgerbeteiligung erfolgte im Zeitraum vom 14.03. bis zum 08.04.2016. Drucksache 402/2016 Seite - 2 – Seitens Anwohner oder Träger öffentlicher Belange wurden keine Bedenken vorgetragen, die zu einer Änderung des Plankonzeptes geführt hätten. Der Vorentwurf wurde daher zum Bebauungsplanentwurf weiter entwickelt. Parallel hierzu wurden insbesondere Fachpläne bzw. Untersuchungen zu den Themen Verkehrserschließung, Landschaftspflegerischer Begleitplan, Artenschutz, Lärm,Niederschlagswasser und Archäologie erarbeitet. Herauszuheben ist hier insbesondere die archäologische Untersuchung, die sich als aufwändiger als zunächst angenommen entwickelt hat. So wurden bereits bei den ersten Suchschnitten vorgeschichtliche römische und mittelalterliche Keramikfragmente aufgefunden. Bei der darauf folgenden Konkretisierung der Sachverhaltsermittlung wurden Nachweise einer bandkeramischen Siedlung und im gesamten Plangebiet metallzeitliche Befunde sowie ein spätrömisches Grab und weitere Funde und Befunde angetroffen. Als Voraussetzung für die geplante Bebauung ist mit dem Amt für Bodendenkmalpflege vereinbart worden, dass eine vollflächige Ausgrabung erfolgt. Die Arbeiten werden bis voraussichtlich Ende dieses Jahres andauern. In lärmtechnischer Hinsicht ist das Plangebiet mehrfach betroffen, verursacht durch Schienenverkehr (Linie 18), Straßenverkehr (Bonnstraße), Tanzsportzentrum, Beachvolleyball-Anlage. Das vorgelegte Konzept greift die Problematik auf und setzt Regelungen fest, damit gesunde Wohnverhältnisse gewährleistet werden (Lärmschutzwand, Schallschutz im Wohnungsbau durch entsprechende Fenster und Ausrichtung von Aufenthaltsräumen, Verlagerung Beachvolleyball-Anlage). Aus Sicht der Verwaltung liegt damit ein tragfähiges Bebauungskonzept vor, das auf der 8,4ha großen Fläche zudem einen breiten Mix an Wohnraumtypen gewährleistet . Anlage(n): (1) Übersichtsplan (2) Bebauungsplan 01.16 II (3) Planzeichenerläuterung zum BP 01.16 II (4) Textliche Festsetzungen (5) Begründung zum BP 01.16 II (6) Umweltbericht zum BP 01.16 II (7) 40. FNP-Änderung (8) Begründung zur 40. FNP-Änderung (9) Umweltbericht zur 40. FNP-Änderung