Daten
Kommune
Brühl
Größe
101 kB
Datum
06.10.2016
Erstellt
27.09.16, 11:00
Aktualisiert
27.09.16, 11:00
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Brühl
öffentliche
Vorlage
Der Bürgermeister
Dienststelle
Sachbearbeiter/in
Aktenzeichen
Datum
Vorlagen-Nr.
61/1
Kaiser
61 26 10 0116II
19.09.2016
402/2016
Betreff
40. FNP-Änderung und Bebauungsplan 01.16 II 'Bonnstraße, Südfriedhof, Schulzentrum,
Linie 18'
- Aufstellungsbeschluss und Öffentliche Auslegung Beratungsfolge
Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung
Finanzielle Auswirkungen
Ja
x Nein
Mittel stehen zur Verfügung bei SK / KST
Mittel stehen nicht zur Verfügung
Über-/außerplanmäßige Aufwendungen/Auszahlungen
Sachkonto / Kostenstelle
BGM
Zust. Dez.
Zust. Dienststelle
Freytag
Schiffer
Lamberty
Kämmerer
RPA
Beschlussentwurf:
I - Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung der Stadt Brühl beschließt gem. § 2
Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September
2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 6 des Gesetzes vom 20. Oktober
2015 (BGBl. I S. 1722), die Aufstellung der 40. Änderung des Flächennutzungsplanes.
II - Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung der Stadt Brühl beschließt gem. § 3
Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September
2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 6 des Gesetzes vom 20. Oktober
2015 (BGBl. I S. 1722), die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanes 01.16 II
'Bonnstraße, Südfriedhof, Schulzentrum, Linie 18' sowie die öffentliche Auslegung der 40.
Änderung des Flächennutzungsplanes.
Erläuterungen:
zu I
Bisher wurde zum o.g. BP-Verfahren lediglich der Aufstellungsbeschluss zum
Bebauungsplan gefasst, um Verhandlungen mit der Bezirksregierung über die Entwicklung
des Standortes nichtvorzugreifen.
Nach der zwischenzeitlich erklärten Anpassung der Flächennutzungsplanänderung an die
Landesplanung soll nun auch die zugehörige FNP-Änderung in das Verfahren genommen
werden.
zu II
Die frühzeitige Bürgerbeteiligung erfolgte im Zeitraum vom 14.03. bis zum 08.04.2016.
Drucksache 402/2016
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Seitens Anwohner oder Träger öffentlicher Belange wurden keine Bedenken vorgetragen,
die zu einer Änderung des Plankonzeptes geführt hätten. Der Vorentwurf wurde daher
zum Bebauungsplanentwurf weiter entwickelt.
Parallel hierzu wurden insbesondere Fachpläne bzw. Untersuchungen zu den Themen
Verkehrserschließung, Landschaftspflegerischer Begleitplan, Artenschutz,
Lärm,Niederschlagswasser und Archäologie erarbeitet.
Herauszuheben ist hier insbesondere die archäologische Untersuchung, die sich als
aufwändiger als zunächst angenommen entwickelt hat. So wurden bereits bei den ersten
Suchschnitten vorgeschichtliche römische und mittelalterliche Keramikfragmente
aufgefunden. Bei der darauf folgenden Konkretisierung der Sachverhaltsermittlung wurden
Nachweise einer bandkeramischen Siedlung und im gesamten Plangebiet metallzeitliche
Befunde sowie ein spätrömisches Grab und weitere Funde und Befunde angetroffen. Als
Voraussetzung für die geplante Bebauung ist mit dem Amt für Bodendenkmalpflege
vereinbart worden, dass eine vollflächige Ausgrabung erfolgt. Die Arbeiten werden bis
voraussichtlich Ende dieses Jahres andauern.
In lärmtechnischer Hinsicht ist das Plangebiet mehrfach betroffen, verursacht durch
Schienenverkehr (Linie 18), Straßenverkehr (Bonnstraße), Tanzsportzentrum,
Beachvolleyball-Anlage. Das vorgelegte Konzept greift die Problematik auf und setzt
Regelungen fest, damit gesunde Wohnverhältnisse gewährleistet werden
(Lärmschutzwand, Schallschutz im Wohnungsbau durch entsprechende Fenster und
Ausrichtung von Aufenthaltsräumen, Verlagerung Beachvolleyball-Anlage).
Aus Sicht der Verwaltung liegt damit ein tragfähiges Bebauungskonzept vor, das auf der
8,4ha großen Fläche zudem einen breiten Mix an Wohnraumtypen gewährleistet .
Anlage(n):
(1) Übersichtsplan
(2) Bebauungsplan 01.16 II
(3) Planzeichenerläuterung zum BP 01.16 II
(4) Textliche Festsetzungen
(5) Begründung zum BP 01.16 II
(6) Umweltbericht zum BP 01.16 II
(7) 40. FNP-Änderung
(8) Begründung zur 40. FNP-Änderung
(9) Umweltbericht zur 40. FNP-Änderung