Daten
Kommune
Brühl
Größe
64 kB
Datum
06.10.2016
Erstellt
27.09.16, 11:00
Aktualisiert
27.09.16, 11:00
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STADT BRÜHL 40. ÄNDERUNG DES FLÄCHENNUTZUNGSPLANES FÜR DEN BEREICH ‚BONNSTRASSE, SÜDFRIEDHOF, SCHULZENTRUM, LINIE
18‘ TEILBEREICH II
BEGRÜNDUNG
INHALTSÜBERSICHT
Seite
1 Allgemeines
1
2 Ziel und Zweck der Planänderung
1
3 Lage des Änderungsbereichs
1
4 Vorgaben des Regionalplans
2
5 Darstellung im Flächennutzungsplan
2
6 Vorhandene Situation
3
7 Altlasten
3
8 Erdbebenzone
3
9 Bodendenkmalpflege
4
10 Erholung und Freiraum
4
11 Ver- und Entsorgung
4
12 Verkehrliche Erschließung
4
13 Öffentlicher Personennahverkehr
5
14 Landschaftspflegerische Maßnahmen / ökologische
Bilanzierung
5
15 Schallschutztechnische Anforderungen
5
16 Artenschutzrechtliche Vorprüfung
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Stadt Brühl 40. FNP-Änderung - Begründung -
1
ALLGEMEINES
Innerhalb des Änderungsbereichs sind seitens eines Projektentwicklers Geschoßwohnungen und Familienhäuser als Einzel- und Doppelhäuser und als Hausgruppen vorgesehen. Insgesamt sollen an dem Standort bis zu ca. 100 Hauseinheiten und ca. 300
Wohneinheiten im Bereich der Geschoßwohnungen realisiert werden.
Der Flächennutzungsplan der Stadt Brühl stellt für den Änderungsbereich, bis auf eine
kleine Teilfläche der Bonnstraße, Grünflächen dar. Die Teilfläche der Bonnstraße ist als
örtliche Hauptverkehrsstraße dargestellt.
Der Änderungsbereich betrifft eine Fläche von ca. 8,4 ha.
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ZIEL UND ZWECK DER PLANÄNDERUNG
Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung der Stadt Brühl hat in seiner Sitzung
vom 12.11.2015 die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 01.16 Teilbereich II gemäß §
2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) beschlossen. Damit sollen die planungsrechtlichen
Voraussetzungen für die geplante Wohnbebauung durch die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 01.16 Teilbereich II ‚Bonnstraße, Südfriedhof, Schulzentrum, Linie
18’ geschaffen werden.
Im Rahmen der Aufstellung der 40. Änderung des Flächennutzungsplanes sollen die
innerhalb des Geltungsbereichs des Bebauungsplangebietes Nr. 01.16 Teilbereich II
‚Bonnstraße, Südfriedhof, Schulzentrum, Linie 18‘ befindlichen Flächen von bisher
‚Grünflächen’ in ‚Wohnbauflächen’ geändert werden.
Gemäß § 8 Abs. 2 BauGB muss der Bebauungsplan aus dem Flächennutzungsplan
entwickelt werden. Da die Ziele der Planung nicht mit der Darstellung des rechtsverbindlichen Flächennutzungsplanes übereinstimmen, wird parallel zur Aufstellung des
Bebauungsplanes das Verfahren zur 40. Änderung des Flächennutzungsplanes durchgeführt.
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LAGE DES ÄNDERUNGSBEREICHS
Der Geltungsbereich der 40. Änderung des Flächennutzungsplanes liegt in der Gemarkung Brühl, Flur 1 und 2 umfasst in der Flur 1 die Flurstücke 8 - 13 und 110 und in der
Flur 2 die Flurstücke 146/2, 147/2, 354 - 356, 322, 323, 229 - 231, 208, 209 und teilweise die Flurstücke 1, 104, 210, 366, 207 und 410.
Der Änderungsbereich befindet sich im südlichen Stadtgebiet von Brühl. An die Flächen
grenzt im Norden der Südfriedhof der Stadt Brühl, im Westen die Stadtbahnlinie 18 sowie die bestehende Bebauung des Ortsteils Pingsdorf, im Süden das Karl-SchillerBerufskolleg und die Gesamtschule Brühl und im Osten landwirtschaftliche Nutzflächen
an.
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VORGABEN DES REGIONALPLANS
Die betroffene Fläche liegt nicht im Allgemeinen Siedlungsbereich (ASB) gemäß Gebietsentwicklungsplan und ist auch im Flächennutzungsplan nicht als Wohnbaufläche
(W) dargestellt. Sie grenzt aber im Westen an ASB und W an und im Osten an der
Bonnstraße ebenfalls an W.
Die Stadt Brühl hat mit Schreiben vom 20.10.2015 die Bezirksregierung um Bestätigung
der Anpassung der Bauleitplanung an die Landesplanung gem. § 34 Landesplanungsgesetz gebeten.
Die Inanspruchnahme dieser Fläche für Wohnungszwecke wurde durch eine ausführliche Begründung hinterlegt. Die Stadt Brühl hatte im Jahr 2015 die Wohnbauflächenentwicklung für das gesamte Stadtgebiet untersucht.
Im Rahmen dieser Betrachtungen wurden zunächst die Prognosen für die Brühler Bevölkerungsentwicklung unter Beachtung der demografischen Entwicklung in einer Modellrechnung für das Jahr 2025 durchgeführt.
In einem weiteren Schritt ist das im Flächennutzungsplan dargestellte Wohnbauflächenpotential festgestellt und bewertet worden.
Um in nennenswertem Umfang Zugewinne bzgl. der Bevölkerungsentwicklung zu realisieren, bleibt aus Sicht der Stadt Brühl nur die Neuausweisung potentieller Wohnungsbauflächen. Als Ziel ist hier mit Blick auf 2030 mindestens die Beibehaltung des derzeitigen Bevölkerungsstandes von rund 44.000 EW zu nennen. Dies wird nur gelingen,
wenn der negativen natürlichen Bevölkerungsentwicklung wenigstens 150 EW I Jahr
entgegen gehalten werden kann.
Wie bereits dargelegt, stehen der Stadt Brühl kaum noch ASB- bzw. FNP-konforme
Flächen zur Verfügung um dieses Defizit auszugleichen - jedenfalls reichen sie nur, um
in den nächsten ca. 5 Jahren einen annähernd gleichbleibenden Bevölkerungsstand zu
halten. Die einzige, auch stadtwirtschaftlich vernünftige Lösung scheint in der Erschließung der Fläche 'Südlich Südfriedhof' (BP 01.16 Teilbereich II 'Bonnstraße I Südfriedhof
/ Schulzentrum I Linie 18') zu liegen. Sie entwickelt sich aus dem Siedlungszusammenhang und ist insbesondere durch die Linie 18 sehr gut an den öffentlichen Nahverkehr
angebunden. Die Rede ist hier von einem Standort mit 8,4 ha Größe, auf dem ca. 350 400 WE realisiert werden können - dies entspricht einer Einwohnerzahl von ca. 800 850 WE, was rechnerisch in den nächsten 5 - 6 Jahren zumindest für den Ausgleich
des Sterbeüberschusses sorgen kann. Die Verfügbarkeit der Fläche kann daher als
kurzfristig bezeichnet werden. Von den Eigentümern ist bekannt, dass diese ihre
Grundstücke in eine wohnbauliche Entwicklung einbringen möchten.
Die Bezirksregierung Köln hat der 40. Änderung mit Schreiben vom 10.02.2016 (Az.:
32/61.6-1.13.03) insgesamt zugestimmt.
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DARSTELLUNG IM FLÄCHENNUTZUNGSPLAN
Der Flächennutzungsplan der Stadt Brühl stellt für den Änderungsbereich, bis auf eine
kleine Teilfläche die Bonnstraße betreffend, Grünflächen dar. Die Teilfläche der
Bonnstraße ist als örtliche Hauptverkehrsstraße dargestellt.
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VORHANDENE SITUATION
Der Geltungsbereich der 40. FNP-Änderung grenzt im Osten an die Bonnstraße, im
Westen an die Bahntrasse der Stadtbahnlinie 18 an. Im Norden wird der Änderungsbereich von den Friedhofsflächen und der Friedhofsgärtnerei sowie durch den Geltungsbereich der 29. FNP-Änderung begrenzt.
Im Süden verläuft die Plangebietsgrenze entlang der südlichen Grenzen der Flurstücke
229 und 110. Des Weiteren werden Teilflächen des Flurstücks 410 sowie im Einmündungsbereich der Planstraße mit der Bonnstraße die Flurstücke 208, 209, 210 und 366
tlw. in den Geltungsbereich einbezogen.
Die Flächen innerhalb des Geltungsbereichs der 40. Änderung werden überwiegend
ackerbaulich genutzt. Im Nordwesten des Gebietes befinden sich gestaltete Gärten von
ehemaligen Kleingartenanlagen.
Bis auf die Kleingartenanlagen sind innerhalb des Plangebietes keine weiteren Bäume
und Sträucher vorhanden. Entlang der Bonnstraße sowie unterhalb der Haupteinfahrt in
das Plangebiet bestehen straßenbegleitende Baumpflanzungen, diese befinden sich
jedoch außerhalb des Plangebietes. Die Baumreihe entlang der Bonnstraße ist gemäß
Landschaftsplan als Baumreihe aus Linden-Hochstämmen festgesetzt.
Nördlich des Geltungsbereichs grenzt zwischen der Bonnstraße und den Friedhofsflächen der rechtswirksame Bebauungsplan 01.16, Teilbereich I an. Auf der Grundlage
dieses Bebauungsplanes wurden inzwischen die Erschließung erstellt und bereits einige Wohnhäuser errichtet.
Südlich des Plangebietes grenzen das Karl-Schiller-Berufskolleg, die Einrichtungen der
Gesamtschule Brühl sowie das Tanzsportzentrum Brühl und eine BeachvolleyballAnlage mit 4 Spielfeldern an.
Die Erschließung der vorgenannten Einrichtungen erfolgt von der Bonnstraße aus und
mündet an zentraler Stelle in eine Buswendeanlage für Schulbusse. Die Stellplatzflächen für Lehrpersonal und Schüler liegen westlich und östlich dieser Wendeanlage.
Das vorhandene Gelände steigt von der Bonnstraße von ca. 64,06 m üNN um ca. 4,38
m bis zur westlichen Geltungsbereichsgrenze (68,44) an.
Die vorhandene Neigung ist jedoch auf Grund der Ausdehnung des Plangebiets in OstWestrichtung von über 500 m Länge sehr gering. Umgerechnet auf eine Länge von 50
m beträgt der Höhenunterschied lediglich ca. 44 cm.
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ALTLASTEN
Angaben bzw. Hinweise zu Altlasten bzw. Altlastenverdachtsflächen liegen für das
Plangebiet nicht vor.
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ERDBEBENZONE
Die Karte der Erdbebenzonen und geologischen Untergrundklassen für Nordrhein–
Westfalen bezieht sich auf die DIN 4149-2005-04 ‚Bauten in deutschen Erdbebengebie3 von 7
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ten’. Danach liegen die Flächen der 40. Änderung in der Erdbebenzone 2, Untergrundklasse T.
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BODENDENKMALPFLEGE
Bei einer Begehung des LVR - Landschaftsverband Rheinland, Amt für Bodendenkmalpflege im Rheinland - wurden auf dem Gelände vorgeschichtliche, römische und mittelalterliche Keramikfragmente aufgefunden. Aus diesem Grunde wurde eine Sachverhaltsermittlung zur Konkretisierung der archäologischen Situation veranlasst.
Diese wurde im März 2016 ausgeführt. Als Ergebnis erbrachte sie im mittleren Geländeabschnitt den Nachweis einer bandkeramischen Siedlung, im gesamten Plangebiet
metallzeitliche Befunde sowie im Westen ein spätrömisches Grab sowie möglicherweise
römische Gräben.
Mit dem LVR wurde vereinbart, dass im Weiteren eine vollflächige Ausgrabung des
Baugebietes erfolgt. Parallel zum BP-Verfahren läuft daher die archäologische Untersuchung. Seitens des LVR bestehen hinsichtlich einer Bebauung keine Bedenken, soweit
und sobald - unabhängig von der Verfahrensdauer des Bebauungsplans - die archäologische Untersuchung abgeschlossen ist. Mit Ausgrabung und Dokumentation wird den
archäologischen Belangen Rechnung getragen. Archäologische Funde und Befunde
können für die Nachwelt erhalten werden.
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ERHOLUNG UND FREIRAUM
Nordöstlich des Änderungsbereichs befindet sich das Parkgelände des Schlosses
Augustusburg, mit autofreien Wegen zum Schloss und zum Stadtzentrum sowie zum
Jagdschloss Falkenlust, an.
Westlich des Änderungsgebietes befindet sich das Waldgebiet 'Kottenforst–Ville' mit
Rad- und Wanderwegen und einem vielfältigen Freizeitangebot auf dem Heider Bergsee und dem Bleibtreu-See. Ausläufer des Naturparks reichen bis etwa 1.400 m (Luftlinie) an das Plangebiet heran, so dass der Standort für Erholungssuchende, die zu Fuß
oder mit dem Fahrrad die Umgebung erkunden wollen, gute Voraussetzungen bietet.
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VER- UND ENTSORGUNG
Die notwendige Ver- und Entsorgung des Änderungsbereichs wird im Rahmen der verbindlichen Bauleitplanung geprüft und konkretisiert.
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VERKEHRLICHE ERSCHLIESSUNG
Über die anbaufreie K 7, Otto-Wels-Straße, können die L 183 als Nord-Süd-Achse und
die L 184 als bedeutende West-Ost-Achse im Brühler Straßennetz schnell erreicht werden. Damit besteht über die Anschlussstellen 'Brühl-Ost' und 'Brühl / Bornheim' auch
Anschluss an die A 553. Die Innenstadt von Brühl ist über die Bonnstraße gut zu errei4 von 7
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chen. Weitere Fahrbeziehungen nach Norden und Süden erfolgen über die nahe gelegene K7.
Die bisherige Zufahrt zum Schulzentrum soll ausgebaut und als Haupterschließung für
das künftige Baugebiet dienen. Im zentralen Bereich des Plangebietes ist gegenüber
der vorhandenen Buswendeschleife die Hauptzufahrt in das neue Wohngebiet geplant.
Die innere Erschließung ist über mehrere ringförmig angelegte Erschließungsschleifen
vorgesehen. Für wenige Teilflächen im Nordwesten des Gebietes sind zur Erschließung
von freistehenden Familienhäusern kurze Stichwege eingeplant.
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ÖFFENTLICHER PERSONENNAHVERKEHR
Der Änderungsbereich liegt östlich der Stadtbahntrasse der Linie 18, die die Stadtzentren von Köln und Bonn über die Innenstadt von Brühl verbindet. Zurzeit beginnen die
Vorbereitungen auf den durchgehenden zweigleisigen Ausbau der Strecke, der einen
10-Minuten-Grundtakt der Stadtbahnlinie 18 ermöglichen wird. Die fußläufige Entfernung aus dem Bebauungsplangebiet beträgt zwischen 300 und 800 Metern.
Zusätzlich werden die Otto-Wels-Straße und die Bonnstraße durch die Stadtbuslinie
706 bedient, die zwischen Badorf und dem Bahnhof Brühl unter Anbindung des Verknüpfungspunktes Brühl-Mitte verkehrt. Angeboten wird zwischen 6 und 20 Uhr ein
Stundentakt, der zeitweise verdichtet wird. Das Schulzentrum wird über die Planstraße
13 zusätzlich von Busfahrten (auch aus Erftstadt) zu den Schulanfangs– und Endzeiten
angefahren.
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Landschaftspflegerische Maßnahmen / ökologische Bilanzierung
Im Rahmen der Voruntersuchungen zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 01.16
Teilbereich II wurde u.a. ein Landschaftspflegerischer Begleitplan (SCHWARZE &
PARTNER, 2016) erstellt.
Entsprechend den Vorgaben dieses Fachbeitrages werden im Bebauungsplan Maßnahmen zur Anpflanzung von Laubbäumen im Bereich der Verkehrs- und Grünflächen,
der geplanten Quartiersplätze sowie zur Begrünung der Tiefgaragendächer, der Vorgärten und der Lärmschutzwand festgesetzt.
Unter Berücksichtigung der Festsetzungen des Bebauungsplans „Bauzonen“ sowie der
im Bebauungsplan festgesetzten Pflanz- und Begrünungsmaßnahmen ist für den Bebauungsplan nach dem Bewertungsverfahren von LUDWIG (1991) von einem Kompensationsdefizit von 249.395 Biotopwertpunkten auszugehen.
Ein Ausgleich des Kompensationsdefizits erfolgt zu ca. 50% über Kompensationsflächen des Ökokontos der Stadt Brühl sowie zu ca. 50% über das Ökokonto der RWE
Power AG im Bereich der Villewälder im Rhein-Erft-Kreis und dem Kreis Euskirchen.
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Schallschutztechnische Anforderungen
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Als Grundlage für die Abwägung der schalltechnischen Belange ist im Vorfeld der Planaufstellung eine schalltechnische Untersuchung (ACCON Köln, vom 19.07.2016)
durchgeführt worden.
Im Rahmen dieser Bearbeitung sind die Verkehrsgeräusche (Straße und Schiene) sowie die Geräusche umliegender Nutzungen (Tanzsporthalle, Beachvolleyballanlage)
ermittelt und bewertet worden. Nachfolgend sind die wesentlichen Inhalte und wie die
Planung darauf reagiert, dargelegt.
Schienenverkehrslärm durch die Stadtbahnlinie 18
Zur Ermittlung der Schienenverkehrsgeräusche wurden die Zugfrequentierungen auf
der Grundlage der Planfeststellungsunterlagen für den zweigleisigen Ausbau berücksichtigt.
Zur Minderung des Schienenverkehrslärms empfehlen die Gutachter auf dem eigenen
Grundstück eine Wand zu erstellen. Die Berechnungen erfolgten unter Berücksichtigung einer Schallschutzwand mit 3 m Höhe.
Trotz dieser Lärmschutzmaßnahme werden die Beurteilungspegel an der ersten Hauszeile um bis zu 5 dB(A) überschritten. Die betroffenen Mehrfamilienhäuser liegen innerhalb der Lärmpegelbereiche III und IV. Hier sind Maßnahmen zum Schutz des Nachtschlafes an Gebäuden zu erfüllen.
Straßenverkehrslärm von der Bonnstraße
Wie die Berechnungsergebnisse zeigen, liegen die unmittelbar an der Bonnstraße festgesetzten Hausgruppen sowie weitere Reihen- und Doppelhäuser nördlich der Planstraße 13 innerhalb des Lärmpegelbereichs III. Im Eckbereich der Bonnstraße mit der
Planstraße 13 wird die geplante Bebauung geringfügig vom Lärmpegelbereich IV überlagert.
Die Anforderungen zum Lärmschutz wurden im Rahmen der Aufstellung des Bebauungsplanes in die textlichen Festsetzungen aufgenommen.
Tanzsportzentrum
Die Nutzung der Halle des Tanzsportclubs führt sowohl im Trainingsbetrieb als auch im
Falle von Veranstaltungen zu Überschreitungen des Immissionsrichtwertes. Da die
Richtwerte der TA Lärm und der 18. BlmSchV außen vor dem geöffneten Fenster eines
schutzbedürftigen Raumes eingehalten werden müssen, kommen reine passive
Schutzmaßnahmen zur Lösung des Konfliktes nicht in Frage. Vielmehr muss durch bauliche Gestaltung (architektonische Selbsthilfe) sichergestellt werden, dass vor den Fenstern der schutzbedürftigen Räume keine unzulässigen Geräuschimmissionen auftreten. Der Gutachter gibt hierzu Hinweise, wie der Lärmschutz innerhalb der betroffenen
Bereiche hergestellt werden kann (z.B. durch die Anordnung von Prallscheiben und /
oder verglasten, hinterlüfteten Loggien).
Beachvolleyball-Anlage
Für die Beachvolleyball-Anlage wurden die Emissionsparameter auf der Grundlage der
bestehenden Größe (4 Spielfelder) ermittelt.
Die Beachvolleyballanlage befindet sich im Nahbereich zu den geplanten Wohngebäuden. Die Nutzung der Beachvolleyballanlage führt zu deutlichen Richtwertüberschreitungen. Die weitere Nutzung an dem Standort wäre nur durch umfangreiche, städtebaulich jedoch nicht integrierbare bauliche Maßnahmen möglich.
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Es ist daher Ziel, die Beachvolleyballanlage in südlicher Richtung, hinter den Parkplatz
zu verschieben und zugleich einen 4 m hohen Erdwall zu errichten. Hierdurch können
die Immissionsrichtwerte für den Spiel- und Turnierbetrieb eingehalten werden.
Da sich die Beachvolleyballanlage außerhalb der Grenzen der Flächennutzungsplanänderung und des Bebauungsplanes befindet, wird die Verlegung der Anlage zwischen
dem Betreiber und der Stadt Brühl vertraglich geregelt.
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ARTENSCHUTZRECHTLICHE VORPRÜFUNG
Mit Bericht vom 28.04.2016 kommt die Artenschutzrechtliche Prüfung zum Bebauungsplan zu dem Ergebnis, „dass für die im Untersuchungsgebiet vorkommenden Vogelarten und Arten des Anhangs IV FFH-Richtlinie (Zwergfledermaus) artenschutzrechtliche
Verbotstatbestände des § 44 Abs. 1 Nr. 1-3 i.V. mit Abs. 5 BNatSchG nicht eintreten,
wenn Maßnahmen zur Vermeidung eingriffsbedingter Gefährdungen von Vogelbruten
(bzw. von Individuen und Entwicklungsstadien wildlebender Vogelarten) und der Zwergfledermaus sowie zum Ausgleich eines Revierverlustes der planungsrelevanten Vogelart Feldsperling beachtet werden“ (KÖLNER BÜRO FÜR FAUNISTIK 2016, S. 32).
Unter den genannten Voraussetzungen ist das Bebauungsplanvorhaben aus artenschutzrechtlicher Sicht zulässig.
Im Anschluss an die Textlichen Festsetzungen zum Bebauungsplan wurden unter den
Hinweisen Nr. 6 Artenschutz die Anforderungen zur Vermeidung eingriffsbedingter Gefährdungen von Vogelbruten und der Zwergfledermaus sowie zum Ausgleich eines Revierverlustes der Vogelart Feldsperling aufgenommen.
Im Auftrag der Stadt Brühl
La Città Stadtplanung
Grevenbroich, den 20.09.2016
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