Daten
Kommune
Brühl
Größe
227 kB
Datum
06.10.2016
Erstellt
27.09.16, 11:00
Aktualisiert
27.09.16, 11:00
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UMWELTBERICHT
zum
Bebauungsplan Nr. 01.16, Teilbereich II
`Südfriedhof/ Bonnstraße/ Schulzentrum/ Linie 18´
der Stadt Brühl
Stand: 22.09.2016
Inhaltsverzeichnis
1.
Einleitung
Inhalt und wichtigste Ziele des Bebauungsplanes
Bedarf an Grund und Boden
Berücksichtigung der Ziele des Umweltschutzes
1
1
2
2
Beschreibung und Bewertung der Umweltauswirkungen
2
Nicht betroffene Umweltbelange
3
Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung/ europäische
Vogelschutzgebiete
3
Darstellungen von sonstigen Fachplänen, insbesondere des
Wasser-, Abfall-, Immissionsschutzrechtes
3
Nicht erheblich betroffene Umweltbelange
3
2.2.1
Landschaftsplan
3
2.2.2
Pflanzen
4
2.2.3
Tiere
5
2.2.4
Boden
6
2.2.5
Wasser
8
2.2.6
Klima, Kaltluft/ Ventilation
10
2.2.7
Luftschadstoffe
11
2.2.8
Gerüche
12
2.2.9
Landschaft/ Ortsbild
12
2.2.10
Mensch/ Gesundheit/ Bevölkerung
14
2.2.11
Kultur- und sonstige Sachgüter
15
2.2.12
Wirkungsgefüge und Wechselwirkungen
16
2.2.13
Altlasten
16
In Betracht kommende anderweitige
Planungsmöglichkeiten (Alternativen)
17
Eingriff/ Ausgleich
17
Zusätzliche Angaben
18
Technische Verfahren bei der Umweltprüfung bzw. Hinweise auf
Schwierigkeiten bei der Zusammenstellung der Angaben
18
Geplante Maßnahmen zur Überwachung bzw. Abwendung
erheblicher Auswirkungen (Monitoring)
18
Zusammenfassung
19
Quellenverzeichnis
20
1.1
1.2
1.3
2.
2.1
2.1.1
2.1.2
2.2
2.3
2.4
3.
3.1
3.2
3.3
4.
Umweltbericht zum Bebauungsplan Nr. 01.16, Teilbereich II der Stadt Brühl
1.
Seite 1
Einleitung
Zum Bebauungsplanverfahren des B-Plans Nr. 01.16, Teilbereich II wird eine
Umweltprüfung gemäß § 2 Abs. 4 BauGB für die Belange nach § 1 Abs. 6 Nr. 7 und
§1a BauGB durchgeführt.
Die vorläufigen Ergebnisse der Umweltprüfung werden im vorliegenden Umweltbericht gemäß § 2a BauGB dargestellt.
1.1
Inhalt und wichtigste Ziele des Bebauungsplanes
Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 01.16, Teilbereich II „Südfriedhof/
Bonnstraße/ Schulzentrum/ Linie 18“ der Stadt Brühl sollen die planungsrechtlichen
Voraussetzungen für die Entwicklung mehrerer attraktiver Wohnquartiere geschaffen
werden.
Dabei sind Geschoßwohnungen und Familienhäuser als Einzel- und Doppelhäuser
und als Hausgruppen vorgesehen.
Im Rahmen einer breiten Fächerung des Angebotes an Haus- und Wohnformen
sollen u.a. im Bereich der Familienhäuser kostengünstige Reihenhäuser für junge
Familien angeboten werden.
Vor dem Hintergrund der Plangebietsgröße wird innerhalb des Plangebiets
vorsorglich der Standort für eine Kindertageseinrichtung eingeplant.
Insgesamt sind innerhalb des Plangebietes ca. 95 Hauseinheiten und ca. 300
Wohneinheiten im Bereich der Geschoßwohnungen geplant.
Die Erschließung des Plangebietes soll über die bestehende Trasse, die zum
Schulzentrum führt, von der Bonnstraße aus erfolgen. Um die zu erwartenden
zusätzlichen Verkehre aufnehmen zu können, ist ein Ausbau der Trasse bis zur
Einmündung der Planstraße 1 im Trennprofil mit separierten Gehwegen und
Parkplätzen geplant. Es ist Ziel der Planung, die innere Erschließung so anzulegen,
dass städtebaulich und verkehrstechnisch mehrere voneinander unabhängige
Quartiere entwickelt werden können.
Die Flächen für den ruhenden Verkehr sind für die Bewohner der Geschoßwohnungen innerhalb von Tiefgaragen, für die geplanten Einzel- und
Doppelhäuser innerhalb von Garagen auf den Baugrundstücken vorgesehen. Für die
im östlichen Teil des Plangebietes vorgesehenen Hausgruppen ist ein größerer
Garagenhof geplant.
Neben den privaten Stellplatzanlagen sind innerhalb der jeweiligen Wohnquartiere im
Bereich der öffentlichen Verkehrsanlagen öffentliche Parkplätze für Besucher
eingeplant. Darüber hinaus sieht die Planung im Verlauf der Haupterschließung
(Schulstraße) beidseits der Fahrbahn Besucherparkplätze vor.
In Verfolgung der Zielsetzung, ein attraktives Wohngebiet zu schaffen, beinhaltet die
Planung großzügig angelegte Quartiersplätze, die über fußläufige Verbindungen
miteinander verknüpft werden. Weiterhin werden die vorhandenen Wegeanbindungen
zum Friedhof und in westlicher Richtung zum Stadtteil Pingsdorf bei der Planung
berücksichtigt.
Umweltbericht zum Bebauungsplan Nr. 01.16, Teilbereich II der Stadt Brühl
1.2
Seite 2
Bedarf an Grund und Boden
Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes beansprucht eine Gesamtfläche von 8,46
ha. Hiervon entfallen ca. 6,41 ha auf die geplanten Wohnbauflächen. Die übrigen
Flächenanteile werden für Verkehrsflächen, Straßenbegleitgrün, Friedhof sowie die
geplante Lärmschutzwand in Anspruch genommen.
Der Geltungsbereich des Bebauungsplans erstreckt sich in Brühl-Pingsdorf
unmittelbar südlich des Brühler Südfriedhofes.
Südlich grenzt der Bereich des Karl-Schiller-Berufskollegs und der Gesamtschule
Brühl sowie des Tanzsportzentrums Brühl und eine Beachvolleyballanlage mit 4
Spielfeldern an das Plangebiet, östlich verläuft die Bonnstraße. Im Weiteren Verlauf
schließen sich landwirtschaftlich genutzte Bereiche, im Westen die Trasse der
Stadtbahnlinie 18 sowie bestehende Wohnbebauung des Stadtteils Pingsdorf an.
Die Plangebietsflächen werden überwiegend intensiv landwirtschaftlich als
Ackerflächen bewirtschaftet, in den nördlichen Abschnitten erstrecken sich ehemals
als Schrebergärten genutzte Gartenflächen, eine von Gehölzen bewachsene
Teilfläche des Friedhofs sowie Gartenflächen mit jungen Obstgehölzen. Innerhalb des
Plangebietes verlaufen zwei Feldwege von Süden nach Norden.
1.3
Berücksichtigung der Ziele des Umweltschutzes
Als Ziele des Umweltschutzes werden die einschlägigen Gesetze, Rechtsverordnungen, Erlasse, Verwaltungsvorschriften und Technischen Anleitungen
zugrunde gelegt, die für die jeweiligen Schutzgüter in Bauleitplanverfahren
anzuwenden sind.
Die Ziele des Umweltschutzes werden zu den einzelnen Schutzgütern näher
beschrieben.
2.
Beschreibung und Bewertung der Umweltauswirkungen
Im Hinblick auf die Beurteilung der Umweltauswirkungen des Bebauungsplans
werden nachfolgend die durch den Bebauungsplan legitimierten Flächennutzungen
(Prognose) sowie die Nullvariante unterschieden.
Die Nullvariante ist im überwiegenden Flächenanteil des Plangebietes gekennzeichnet durch die gem. dem rechtskräftigen Bebauungsplan „Bauzonen“ der Stadt
Brühl (1962) zulässigen Flächennutzungen.
Der Bebauungsplan „Bauzonen“ erfasst den Teilbereich des Plangebietes ab einer
Entfernung von ca. 160m westlich der Bonnstraße.
Gemäß den Festsetzungen des Bauzonenplans ist davon auszugehen, dass im
nördlichen Teilbereich eine Erweiterung von Friedhofsflächen als zulässig anzusehen
ist. Im südlichen Abschnitt kann davon ausgegangen werden, dass die Nullvariante
jeweils zur Hälfte aus der Entwicklung von Sport- und Erholungsanlagen mit geringen
bzw. hohem Versiegelungsgrad besteht.
Für den Bereich zwischen Bonnstraße und dem Geltungsbereich des Bebauungsplans „Bauzonen“ besteht die Nullvariante im Wesentlichen in der Beibehaltung der
bisherigen landwirtschaftlichen Nutzung.
Umweltbericht zum Bebauungsplan Nr. 01.16, Teilbereich II der Stadt Brühl
2.1
Seite 3
Nicht betroffene Umweltbelange
2.1.1 Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung/ europäische Vogelschutzgebiete
(§ 1 (6) Nr. 7 Bst. b BauGB)
Ziele des Umweltschutzes:
Nach § 1 (6) sind bei der Aufstellung der Bauleitpläne u.a. insbesondere die
Erhaltungsziele und der Schutzzweck der Natura 2000-Gebiete im Sinne des
Bundesnaturschutzgesetzes zu berücksichtigen.
Bestand/ Nullvariante:
In einer Entfernung von rd. 3km westlich des Plangebietes befindet sich das FFHSchutzgebiet „Heider Bergsee und Schluchtsee in der Ville-Seenkette“ (DE-5107304).
Prognose/ Bewertung:
Aufgrund der Entfernung sowie der Art des Bebauungsplanvorhabens sind
Auswirkungen des Bebauungsplans auf die Entwicklungsziele des FFHSchutzgebietes ausgeschlossen.
2.1.2 Darstellungen von sonstigen Fachplänen, insbesondere des Wasser-, Abfall-,
Immissionsschutzrechtes (§1 (6) Nr. 7 Bst. g BauGB).
Zu Darstellungen sonstiger Fachpläne mit Bezug auf das Plangebiet liegen keine
Hinweise vor.
Baumsatzung der Stadt Brühl
Nach § 2 (2) der Baumsatzung der Stadt Brühl besitzt diese keine Gültigkeit für den
Geltungsbereich von Bebauungsplänen, in denen land- oder forstwirtschaftliche
Nutzung oder Grünflächen festgelegt sind, wenn und soweit sich ein Landschaftsplan
auf diese Flächen erstreckt.
Für den Bereich der ehemaligen Schrebergärten, in dem sich ein größerer
Baumbestand befindet, setzt der B-Plan Bauzonen „Öffentliche Grünfläche" fest. Auf
diese Bereiche erstreckt sich auch der Landschaftsplan "Rheinterrassen" des RheinErft-Kreises.
Der im Plangebietsbereich vorhandene Baumbestand unterliegt daher nicht den
Bestimmungen der Baumsatzung der Stadt Brühl.
2.2
Nicht erheblich betroffene Umweltbelange
2.2.1 Landschaftsplan
Das Plangebiet befindet sich im Geltungsbereich des Landschaftsplans Nr. 8
„Rheinterrassen“ des Rhein-Erft-Kreises.
Als Entwicklungsziel setzt der Landschaftsplan für den Bereich des Plangebietes das
Ziel 2 „Anreicherung einer im Ganzen erhaltungswürdigen Landschaft mit naturnahen
Lebensräumen und mit gliedernden und belebenden Elementen“ fest.
Entlang der Westseite der Bonnstraße setzt der Landschaftsplan die „Pflanzung einer
Baumreihe aus Linden-Hochstämmen auf den westlichen Randflächen der
Bonnstraße“ fest (5.2-176).
Umweltbericht zum Bebauungsplan Nr. 01.16, Teilbereich II der Stadt Brühl
Seite 4
Die Baumreihe entlang der Bonnstraße dient der Gliederung der Landschaft und der
optischen Anbindung der südlichen Stadtteile an Brühl. Diese Festsetzung ist im
Teilstück zwischen Dreichtenweg und K7 bereits umgesetzt.
Für einen Bereich unmittelbar südwestlich des Plangebietes beinhaltet der
Landschaftsplan eine Zweckbestimmung für Brachflächen nach § 24 des
Landschaftsgesetzes.
Hier hat sich bislang entlang der Stadtbahnlinie in Brühl-Süd „eine vielfältige
Ruderalvegetation angesiedelt, die zur Belebung der Landschaft beiträgt und einen
Rückzugsraum für die Flora und Fauna darstellt. Auf der Fläche finden sich vernässte
Bereiche, so dass vielfältige Lebensräume entstehen konnten, die sich
weiterentwickeln sollen.
2.2.2 Pflanzen (§1 (6) Nr. 7 Bst. a BauGB)
Ziele des Umweltschutzes:
Hinsichtlich des Schutzgutes Pflanzen steht der Schutz der Arten und ihrer
Lebensgemeinschaften in ihrer natürlichen Artenvielfalt sowie der Schutz ihrer
Lebensräume und -bedingungen im Vordergrund. Vor diesem Hintergrund sind für
das Plangebiet besonders die Biotopfunktion und die Biotopvernetzungsfunktion von
Bedeutung. Im Wesentlichen bestehen folgende Zielsetzungen:
-
die wild lebenden Tiere und Pflanzen und ihre Lebensgemeinschaften sind als Teil
des Naturhaushaltes in ihrer natürlichen und historisch gewachsenen Artenvielfalt
zu schützen. Ihre Lebensräume und sonstigen Lebensbedingungen sollen
geschützt, gepflegt, entwickelt oder wiederhergestellt werden (§ 2 Abs. 1 Nr. 9
BNatSchG).
-
auch im besiedelten Bereich sollen noch vorhandene Naturbestände, wie z.B.
Wald, Hecken, Wegraine, Saumbiotope, Bachläufe, Weiher sowie sonstige
ökologisch bedeutsame Kleinstrukturen erhalten bzw. entwickelt werden (§ 2 Abs.
1 Nr. 10 BNatSchG).
Bestand/ Nullvariante:
Aufgrund der bislang intensiv genutzten Kleingärten und überwiegend intensiven
landwirtschaftlichen Nutzung besitzt das Plangebiet insgesamt eine geringe
Bedeutung für das Schutzgut Pflanzen. Seltene bzw. geschützte Pflanzenarten bzw.
Pflanzengesellschaften sind nach örtlicher Bestandsaufnahme im Plangebiet nicht
anzutreffen.
Potentielle natürliche Vegetation (pnV):
Für den Bebauungsplanbereich stellt der Maiglöckchen-Perlgras-Buchenwald der
Niederrheinischen Bucht bzw. der Flattergras-Buchenwald die potentielle natürliche
Vegetationsform dar. Es handelt sich dabei um einen Tieflagen-Buchenwald, dem die
Baumarten Traubeneiche, Stieleiche, Winterlinde und Hainbuche beigemischt sein
können.
Als bodenständige Bäume und Sträucher für standortgerechte Anpflanzungen am
Maßstab der pnV gelten Traubeneiche, Hainbuche, Winterlinde, Stieleiche, Salweide,
Hasel,
Weißdorn,
Hundsrose,
Schlehe
und
Hartriegel
(DEUTSCHER
PLANUNGSATLAS 1972).
Umweltbericht zum Bebauungsplan Nr. 01.16, Teilbereich II der Stadt Brühl
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Prognose:
Bei einer Realisierung des Bebauungsplanes entsteht ein Wohngebiet mit
überwiegend intensiv genutzten und ökologisch geringwertigen Hausgärten.
Vor dem Hintergrund eines hohen Nutzungsdrucks und Störpotentials ist nicht davon
auszugehen, dass ökologisch hochwertige Bereiche innerhalb des Plangebietes
entstehen können.
Im Bereich der privaten Gartenflächen werden in der Regel überwiegend Ziergehölze
zur Anpflanzung kommen. Erfahrungsgemäß werden von Grundstückseigentümern
zur Einfriedung ihrer Grundstücke vielfach Schnitthecken (z.B. Kirschlorbeerhecken)
angepflanzt.
Bewertung:
Der Verlust der im Plangebiet aktuell vorhandenen Vegetation wird als nicht erheblich
bewertet.
Durch die externen Kompensationsmaßnahmen zum Bebauungsplan (vgl. 2.4) erfolgt
eine vollständige Kompensation der mit dem Bebauungsplan verbundenen
Auswirkungen auf das Schutzgut.
2.2.3 Tiere (§1 (6) Nr. 7 Bst. a BauGB)
Ziele des Umweltschutzes:
Hinsichtlich des Schutzgutes Tiere steht der Schutz der Arten und ihrer
Lebensgemeinschaften in ihrer natürlichen Artenvielfalt sowie der Schutz ihrer
Lebensräume und -bedingungen im Vordergrund. Vor diesem Hintergrund sind für
das Plangebiet besonders die Biotopfunktion und die Biotopvernetzungsfunktion von
Bedeutung. Im Wesentlichen bestehen folgende Zielsetzungen:
-
die wild lebenden Tiere und Pflanzen und ihre Lebensgemeinschaften sind als Teil
des Naturhaushaltes in ihrer natürlichen und historisch gewachsenen Artenvielfalt
zu schützen. Ihre Lebensräume und sonstigen Lebensbedingungen sollen
geschützt, gepflegt, entwickelt oder wiederhergestellt werden (§ 2 Abs. 1 Nr. 9
BNatSchG).
-
wild lebende Tiere der streng geschützten Arten und der europäischen Vogelarten
unterliegen dem besonderen Artenschutz nach § 44 BNatSchG.
Bestand/ Nullvariante:
Aufgrund seiner landwirtschaftlichen Nutzung als Ackerfläche ist der überwiegende
zentrale und südliche Flächenanteil des Bebauungsplangebietes allgemein für
Tierarten der Offenlandschaft von Bedeutung.
In den nördlichen Flächenabschnitten des Plangebietes stellen die von Gehölzbestand eingenommenen ehemaligen Schrebergartenflächen sowie Gehölzbestände
Lebensräume für verschiedene Vogelarten und Kleinsäuger der Siedlungsgehölze
dar.
Im Rahmen der Artenschutzrechtlichen Prüfung zum Bebauungsplan (s.u.) wurden in
diesem Plangebietsabschnitt beispielsweise Amsel, Buchfink und Buntspecht
nachgewiesen. Die Bereiche der Wegsäume besitzen eine Lebensraumbedeutung für
Kleinsäuger und Insekten.
Vor dem Hintergrund der in weiten Teilen intensiven landwirtschaftlichen Nutzung ist
die Bedeutung des Plangebietes für die Tierwelt insgesamt gering.
Umweltbericht zum Bebauungsplan Nr. 01.16, Teilbereich II der Stadt Brühl
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Artenschutzrechtliche Bedeutung des Plangebietes
Begleitend zum Bebauungsplanverfahren erfolgte für das Plangebiet eine
Artenschutzrechtliche Prüfung (KÖLNER BÜRO FÜR FAUNISTIK 2016). Gegenstand
dieser Prüfung sind die Arten des Anhangs IV der FFH-Richtlinie sowie die
wildlebenden Vogelarten.
Innerhalb des Plangebietes wurde mit dem Feldsperling (Passer montanus) eine
planungsrelevante Vogelart nachgewiesen.
Weitere planungsrelevante Arten wie Mäusebussard, Haussperling, Klappergrasmücke und Mehlschwalbe sind im Bereich des Plangebietes als mehr oder weniger
regelmäßige Nahrungsgäste zu erwarten.
Als Art des Anhangs IV der FFH-Richtlinie nutzt die Zwergfledermaus (Pipistrellus
pipistrellus) das Plangebiet als Nahrungsgast mit relevanter Aktivität. Hinweise auf
Quartiermöglichkeiten fanden sich nicht.
Prognose:
Bei einer Realisierung des Bebauungsplans entsteht ein Wohngebiet mit i.d. Regel
intensiv genutzten, damit ökologisch geringwertigen und durch anthropogene
Störeinflüsse geprägten Hausgärten. Aufgrund des zu erwartenden hohen
Nutzungsdrucks und Störpotentials können ökologisch hochwertige Bereiche mit
besonderer faunistischer Lebensraumbedeutung innerhalb des Plangebietes
voraussichtlich nicht entstehen.
Es ist jedoch davon auszugehen, dass das Plangebiet (Grünflächen und Hausgärten)
weiterhin durch eine Vielzahl wenig spezialisierter und wenig störanfälliger Vogelarten
besiedelt werden wird (z.B. Ringeltaube, Zaunkönig, Rotkehlchen, Amsel, Kohlmeise,
Elster, Star, Haussperling, Buchfink).
Bewertung:
Mit erheblichen Auswirkungen auf das Schutzgut Tiere ist aufgrund der aktuell
insgesamt geringen Bedeutung des Plangebietes für das Schutzgut nicht zu rechnen.
Nach Darstellung der Artenschutzprüfung (ASP) zum Bebauungsplan kann das
Eintreten artenschutzrechtlicher Verbotstatbestände unter Berücksichtigung von
Vermeidungsmaßnahmen für die im Untersuchungsgebiet vorkommenden Vogelarten
sowie für die Zwergfledermaus ausgeschlossen werden.
Weiterhin sind Maßnahmen zum Ausgleich eines Revierverlustes der
planungsrelevanten Vogelart Feldsperling vorzusehen.
Unter Berücksichtigung der genannten Maßnahmen für die planungsrelevanten
Tierarten sind keine erheblichen Auswirkungen des Bebauungsplans auf das
Schutzgut Tiere zu erwarten.
2.2.4 Boden (§1 (6) Nr. 7 Bst. a BauGB)
Ziele des Umweltschutzes:
Zum Schutz des Bodens sind im Wesentlichen folgende Zielsetzungen maßgeblich:
-
mit Grund und Boden ist grundsätzlich sparsam und schonend umzugehen; dabei
sind zur Verringerung einer unnötigen Inanspruchnahme von Flächen für bauliche
Nutzungen die Möglichkeiten der Entwicklung der Gemeinde insbesondere durch
Wiedernutzbarmachung von Flächen, Nachverdichtung und andere Maßnahmen
zur Innenentwicklung zu nutzen sowie Bodenversiegelungen auf das notwendige
Maß zu begrenzen (§ 1a Abs. 2 BauGB).
Umweltbericht zum Bebauungsplan Nr. 01.16, Teilbereich II der Stadt Brühl
-
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Schädliche Bodenveränderungen sind abzuwehren; der Boden und Altlasten
sowie hierdurch verursachte Gewässerverunreinigungen sind zu sanieren und
Vorsorge gegen nachteilige Einwirkungen auf den Boden zu treffen. Bei
Einwirkungen auf den Boden sind Beeinträchtigungen seiner natürlichen
Funktionen sowie seiner Funktion als Archiv der Natur- und Kulturgeschichte
soweit wie möglich zu vermeiden (§ 1 BBodSchG).
Bestand/ Nullvariante:
Der Bereich des Plangebietes wird überwiegend durch den Bodentyp Parabraunerde
(z.T. pseudovergleyt) eingenommen, der großflächig in ebener, welliger und flach
hängiger Lage westlich der Rhein- und Erftniederung verbreitet ist.
Bei der Parabraunerde handelt es sich um einen schluffigen Lehmboden, der sich
aus pleistozänem Löß entwickelt hat und im tieferen Untergrund meist kalkhaltig ist.
Aufgrund seiner hohen natürlichen Bodenfruchtbarkeit mit Wertzahlen von 70-90
werden die Standorte überwiegend als Acker intensiv landwirtschaftlich genutzt.
Die Parabraunerde besitzt eine hohe Sorptionsfähigkeit für Nährstoffe, eine hohe
nutzbare Wasserkapazität, allgemein eine mittlere Wasserdurchlässigkeit bei einem
ausgeglichenen Luft- und Wasserhaushalt. Bei örtlich verdichtetem Unterboden kann
sich in 0-8dm Tiefe schwache Staunässe ausbilden. Der Boden gilt als empfindlich
gegenüber Bodendruck.
Im äußersten westlichen Randbereich des Plangebietes werden die Bodenverhältnisse durch Parabraunerde und mäßig bis schwach erodierte Parabraunerde
gekennzeichnet.
Dieser Bodentyp weist mit der oben beschriebenen Parabraunerde vergleichbare
Eigenschaften auf. Eine entsprechende Empfindlichkeit gegenüber Bodendruck sowie
Neigung zur Ausbildung von Staunässe ist bei diesem Bodentyp jedoch nicht
festzustellen. Allerdings gilt der Boden im Bereich von Hanglagen als stellenweise
erosionsgefährdet.
Aufgrund ihrer besonders hohen Bodenfruchtbarkeit gelten die im Bereich des
Plangebietes
verbreiteten
Parabraunerden
als
besonders
schutzwürdig
(GEOLOGISCHER DIENST NORDRHEIN-WESTFALEN 2005).
Vorbelastung:
Die Bodenverhältnisse im Plangebiet sind durch langjährige landwirtschaftliche
Nutzung als Ackerfläche anthropogen beeinflusst (z.B. Eintrag von Dünge- und
Pflanzenschutzmitteln, Ausbildung einer sog. Pflugsohle).
In den nordwestlichen Abschnitten des Plangebietes unterliegt der Boden einer
anthropogenen Überformung durch gärtnerische Nutzung im Bereich der ehemaligen
Schrebergärten.
Auf Basis des rechtskräftigen Bebauungsplans „Bauzonen“ der Stadt Brühl (1964)
wird andererseits für den Großteil der Plangebietsflächen eine Umwandlung in
„Grünfläche“ legitimiert. Der Anteil der durch den B-Plan „Bauzonen“ erfassten
Flächen beträgt ca. 73% der Gesamtfläche des Plangebietes.
In Anlehnung an die das Plangebiet umgebenden Nutzungen ist davon auszugehen,
dass auf den entsprechenden Flächen sowohl eine Erweiterung des Südfriedhofes
als auch die Entwicklung von Sportplatzflächen zulässig ist.
Planungsrechtlich
werden
daher
für
den
Großteil
der
Plangebietsflächen
Umweltbericht zum Bebauungsplan Nr. 01.16, Teilbereich II der Stadt Brühl
Seite 8
weitreichende anthropogene Veränderungen der natürlichen Bodenverhältnisse
ermöglicht, die beispielsweise in einer Versiegelung/ Teilversiegelung bzw. einer
Veränderung des natürlichen Horizontaufbaus des Bodens bestehen.
Prognose:
Im Bereich des geplanten Wohngebietes kommt es im Bereich der geplanten
Wohngebäude, Verkehrsflächen und sonstigen versiegelten Flächen zu einer
Neuversiegelung bzw. Überbauung von natürlich gelagerten Böden.
Bei einer Versiegelung/ Überbauung gehen die natürlichen Bodenfunktionen des
Bodens als Lebensraum für Pflanzen und Tiere, als Speicher- und Filtermedium, als
landwirtschaftliche Produktionsgrundlage sowie als Archiv der Natur- und
Kulturgeschichte dauerhaft verloren.
Im Fall des Bebauungsplans Nr. 01.16, Teil II ist zu berücksichtigen, dass auf
Grundlage des rechtskräftigen Bebauungsplans „Bauzonen“ bereits heute eine
Versiegelung eines Großteiles des Plangebietes zulässig ist.
Diese kann z.B. durch eine auf Basis des B-Plans „Bauzonen“ zulässige Anlage eines
Kunstrasenplatzes auch in einer vollständigen Versiegelung des Bodens bestehen.
Bewertung:
Eine Kompensation von Beeinträchtigungen des Bodens im Plangebiet erfolgt im
Rahmen der externen Kompensationsmaßnahmen zum Bebauungsplan (vgl. 2.4).
Diese tragen neben einer allgemeinen landschaftsökologischen Zielsetzung
gleichzeitig zur Regeneration der natürlichen Bodenfunktionen im Bereich der
entsprechenden Kompensationsflächen bei.
Unter Berücksichtigung der externen Kompensationsmaßnahmen sowie der gemäß
B-Plan „Bauzonen“ zulässigen anthropogenen Überformung von Bodenflächen sind
keine erheblichen Auswirkungen des Bebauungsplans auf das Schutzgut Boden zu
erwarten.
2.2.5 Wasser (§1 (6) Nr. 7 Bst. a BauGB)
Ziele des Umweltschutzes:
Rechtliche Anforderungen zum Gewässer- und Grundwasserschutz ergeben sich aus
dem Baugesetzbuch (BauGB), dem Wasserhaushaltsgesetz (WHG), dem
Landeswassergesetz Nordrhein-Westfalen (LWG), dem Gesetz zur Verbesserung
des vorbeugenden Hochwasserschutzes sowie der EU-Wasserrahmenrichtlinie
(WRRL).
Zentrale Zielsetzung der Wasserrahmenrichtlinie ist es, für alle Oberflächengewässer
sowie für das Grundwasser bis zum Jahre 2015 einen „guten Zustand“ zu erreichen
und eine Verschlechterung der Verhältnisse zu verhindern. Ebenso verpflichtet die
WRRL die Mitgliedsstaaten, die Einleitung von Schadstoffen in das Grundwasser zu
verhindern oder zu begrenzen und eine Verschlechterung des Zustandes zu
verhindern. Grundwasserkörper müssen geschützt und saniert sowie ein
Gleichgewicht zwischen Grundwasserentnahme und -neubildung sichergestellt
werden.
Die Vermeidung von Emissionen sowie der sachgerechte Umgang mit Abfällen und
Abwässern dient ebenfalls dem Schutz des Wassers (§ 1 Abs. 6 Nr. 7e BauGB).
Umweltbericht zum Bebauungsplan Nr. 01.16, Teilbereich II der Stadt Brühl
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Grundwasser:
Bestand/ Nullvariante:
Das Plangebiet befindet sich im Bereich des Grundwasserkörpers 27_23
„Hauptterrassen des Rheins“. Hierbei handelt es sich um einen silikatischen PorenGrundwasserleiter aus Kies und Sand mit mittlerer bis hoher Durchlässigkeit und
Ergiebigkeit (ELWAS 2016). Der chemische Zustand des Grundwasserkörpers wird
als schlecht beurteilt.
Im Bereich der ca. 190m nordöstlich des Plangebietes gelegenen
Grundwassermessstelle 070280617 - LGD BRUEHL R 1 wurde im Zeitraum von 1981
bis 2006 ein mittlerer Grundwasserstand von 35,16m NHN verzeichnet. Der mittlere
Flurabstand betrug im angegebenen Zeitraum 29,08m. Aufgrund der
vorherrschenden Grundwasserstände handelt es sich bei dem Plangebiet um einen
grundwasserfernen Standort.
Nach Auskunft des Erftverbandes besitzt der Braunkohle-Tagebau keinen Einfluss
auf die Grundwasserverhältnisse innerhalb der Niederterrasse, so dass auch nach
Abschluss der mit dem Bergbau verbundenen Sümpfungsmaßnahmen keine
Änderung des Grundwasserspiegels im Bereich des Plangebietes zu erwarten ist.
Das Plangebiet befindet sich nicht im Bereich einer festgesetzten bzw. geplanten
Wasserschutzzone.
Das Plangebiet liegt nicht innerhalb eines festgesetzten Überschwemmungsgebietes.
Gemäß Hochwassergefahrenkarte befindet sich das Plangebiet außerhalb von
überflutungsgefährdeten Bereichen (ELWAS 2016).
Zur Überprüfung der Versickerungsfähigkeit des Bodens wurde im Vorfeld der
Planung eine hydrogeologische Untersuchung durchgeführt. Eine Versickerung von
Niederschlagswasser im Plangebiet ist demnach nach den geltenden Vorschriften
nicht möglich.
Prognose:
Aufgrund des im Plangebietsbereich hohen Grundwasserflurabstandes sowie der
vorhandenen bindigen Böden ist während der Bauphase von einem geringen
Verschmutzungsrisiko für das Grundwasser auszugehen.
Durch die geplante Überbauung/ Neuversiegelung von bisher unversiegelten Flächen
kommt es zu einer Reduzierung der Grundwasserneubildungsrate im Bereich des
Plangebietes.
Es ist vorgesehen, das Niederschlagswasser von den Dachflächen der geplanten
Wohnhäuser, von den Garagen, den Garagenzufahrten und allen versiegelten
Verkehrswegen in den neuen Mischwasserkanal einzuleiten. Dieser Kanal führt die
Abwässer aus dem Plangebiet über die ‚Schulstraße‘ in südlicher Richtung bis zum
Kreisel ‚Bonnstraße/ Otto-Wels-Straße‘ ab.
Da die Einleitungsmenge in den Mischwasserkanal jedoch beschränkt ist, muss
zwischen der ‚Schulstraße‘ und dem Kreisel eine Rückhaltung gebaut werden.
Vor dem Hintergrund der erheblichen Beeinflussung der örtlichen Grundwasserverhältnisse durch die Sümpfungsmaßnahmen des Tagebaus ist durch die mit dem
Bebauungsplan
verbundene
Neuversiegelung
keine
weitere
erhebliche
Beeinträchtigung der Grundwasserverhältnisse zu erwarten.
Umweltbericht zum Bebauungsplan Nr. 01.16, Teilbereich II der Stadt Brühl
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Bewertung:
Erhebliche Auswirkungen des Bebauungsplans auf die örtlichen Grundwasserverhältnisse sind nicht zu erwarten.
Oberflächengewässer:
Bestand/ Nullvariante:
Im Geltungsbereich des Bebauungsplans bzw. in den angrenzenden Bereichen sind
keine Oberflächengewässer vorhanden.
Prognose:
Durch eine Realisierung des Bebauungsplans kommt es nicht zu einer Beeinflussung
von Oberflächengewässern.
Bewertung:
Erhebliche Auswirkungen des Bebauungsplans auf Oberflächengewässer sind
auszuschliessen.
2.2.6 Klima, Kaltluft/Ventilation (§1 (6) Nr. 7 Bst. a BauGB)
Ziele des Umweltschutzes:
Zur dauerhaften Sicherung der Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushalts
sind insbesondere […] Luft und Klima auch durch Maßnahmen des Naturschutzes
und der Landschaftspflege zu schützen; dies gilt insbesondere für Flächen mit
günstiger lufthygienischer oder klimatischer Wirkung wie Frisch- und
Kaltluftentstehungsgebiete oder Luftaustauschbahnen; dem Aufbau einer
nachhaltigen Energieversorgung insbesondere durch zunehmende Nutzung
erneuerbarer Energien kommt eine besondere Bedeutung zu“ (§ 1 (3) BNatSchG).
Nach § 1a (5) soll den Erfordernissen des Klimaschutzes sowohl durch Maßnahmen,
die dem Klimawandel entgegenwirken, als auch durch solche, die der Anpassung an
den Klimawandel dienen, Rechnung getragen werden. Dieser Grundsatz ist in der
Abwägung nach § 1 (7) BauGB zu berücksichtigen.
Bestand/ Nullvariante:
Nach Informationen des Klimaatlas NRW (LANUV 2016a) lag die Jahresmitteltemperatur im Raum Brühl im Zeitraum von 1981 bis 2010 zwischen 10 und 11°C.
Im Jahresverlauf war in dem angegebenen Zeitraum mit dem Auftreten von 7-8
heißen Tagen im Jahr zu rechnen. Hierunter sind Tage zu verstehen, an denen die
Lufttemperatur den Wert von 30 ° Celsius erreicht oder überschreitet.
Im Zeitraum 1981 bis 2010 bewegten sich die Niederschlagssummen im Durchschnitt
zwischen 600 und 800mm. Im Betrachtungszeitraum lag die jährliche
Sonnenscheindauer durchschnittlich zwischen 1520 und 1560 Stunden.
Die durchschnittliche Dauer der Vegetationsperiode betrug im Raum Brühl im
Zeitraum 1981-2010 etwa 216 bis 220 Tage.
Im Bereich der östlich von Brühl gelegenen Klimastation Köln-Wahn ist entsprechend
dem Verlauf der Rheinebene eine südöstliche Hauptwindrichtung festzustellen. Im
Bereich des Plangebietes herrschen nach Darstellung des Klimaatlas NRW geringe
bis mittlere Durchlüftungsverhältnisse vor. Dabei sind insbesondere in den
nordwestlichen Flächenabschnitten ungünstigere Verhältnisse vorzufinden.
Umweltbericht zum Bebauungsplan Nr. 01.16, Teilbereich II der Stadt Brühl
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Aufgrund der überwiegenden landwirtschaftlichen Nutzung ist der Plangebietsbereich
durch ein Freilandklima geprägt. Im Bereich der Freiflächen besteht eine
klimahygienische
Bedeutung
zur nächtlichen
Kaltluftproduktion
während
sommerlicher Strahlungswetterlagen.
Aufgrund des begrenzten Umfangs der klimahygienisch wirksamen Flächen und der
Barrierewirkung der umgebenden Siedlungs- und Gehölzstrukturen ist diese Funktion
lediglich von lokaler Bedeutung. Von einer besonderen Bedeutung für angrenzende
Ungunstgebiete ist nicht auszugehen.
Für den Bereich des Plangebietes bestehen keine Hinweise auf eine Funktion der
Freiflächen als Ventilationsbahn.
Das Plangebiet befindet sich großräumig im Randbereich des sog. Rheintalwindes.
Dieses Windsystem weht nachts bei entsprechenden Wetterlagen aus Richtung der
Bonner Rheinebene großflächig in Richtung der Kölner Innenstadt und nimmt dabei
lokal gebildete Kaltluft auf.
Nach Darstellung der Klimafunktionskarte der Stadt Brühl besitzt das Plangebiet
keine klimarelevanten Flächenfunktionen.
Der Bereich des nördlich an das Plangebiet angrenzenden Südfriedhofs ist hingegen
als „Klimatisch wirksame Grünfläche“ eingestuft.
Prognose:
Im Zuge der Entwicklung des geplanten Wohnbaugebietes gehen die klimahygienischen Flächenfunktionen durch Überbauung und Versiegelung weitgehend
verloren. Lediglich im Bereich der Hausgärten (Rasenflächen) können die
Voraussetzungen zur Bildung von Kaltluft in geringem Umfang erhalten bleiben.
Die Planung beansprucht einen Bereich, der aktuell lokal bedeutsame klimahygienische Flächenfunktionen aufweist. Ausgewiesene Ventilationsbahnen werden
durch den Bebauungsplan nicht beeinträchtigt.
Im Hinblick auf die Energieeffizienz der geplanten Wohnbebauung ist von
Bedeutung, dass für die geplante Bebauung eine energetische Fernwärmeversorgung nach den Vorschriften der ENEV 2016 vorgesehen ist.
Bewertung:
Insgesamt ist nicht von erheblichen Auswirkungen des Bebauungsplans auf das
Schutzgut Klima auszugehen.
2.2.7 Luftschadstoffe (§1 (6) Nr. 7 Bst. a BauGB)
Ziele des Umweltschutzes:
Nach § 1 (6) BauGB sind bei der Aufstellung der Bauleitpläne u.a. insbesondere die
Erhaltung der bestmöglichen Luftqualität in Gebieten, in denen die durch
Rechtsverordnung zur Erfüllung von Rechtsakten der Europäischen Union
festgelegten Immissionsgrenzwerte nicht überschritten werden, zu berücksichtigen.
Des Weiteren s. 2.2.6.
Bestand/ Nullvariante:
Das Plangebiet liegt in einer durch industrielle Immissionen und durch den KFZVerkehr großräumig belasteten Region.
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Innerhalb des Plangebietes kommt es aktuell lediglich in geringem Umfang zu
Luftschadstoffemissionen durch den Kfz-Verkehr im Bereich der Bonnstraße und der
Zufahrt zum Schul- und Sportzentrum sowie den im Zusammenhang mit der
landwirtschaftlichen Nutzung stehenden Fahrverkehr.
Die im nordwestlichen Plangebietsabschnitt im Bereich der ehem. Schrebergärten
vorhandenen Baum- und Gehölzbestände besitzen die Fähigkeit zur Bindung von
Staub und Schadstoffen (Filterwirkung).
Prognose:
Im Zuge einer Realisierung des Bebauungsplanes kommt es durch den
Anliegerverkehr zu einer Zunahme der Schadstoffemissionen im Plangebiet. Das
Ausmaß dieser zusätzlichen Emissionen wird durch die Weiterentwicklung im Bereich
der Fahrzeugtechnik begrenzt. Bei den zu erwartenden verkehrsbürtigen
Schadstoffemissionen handelt es sich vorwiegend um Stickoxide, Dieselruß und
Feinstaub.
Lufthygienisch wirksame Gehölzbestände werden durch den Bebauungsplan in den
nordwestlichen Abschnitten des Plangebietes in ihrem Bestand betroffen. Auf der
anderen Seite setzt der Bebauungsplan umfangreiche Neuanpflanzungen von
Bäumen im Bereich des Straßenraums und der Freiflächen fest, die nach
entsprechender Entwicklungszeit lufthygienische Filterfunktionen übernehmen
können.
Bewertung:
Erhebliche Auswirkungen auf die Luftqualität im Bereich des Plangebietes sind
aufgrund einer Realisierung des Bebauungsplans nicht zu erwarten.
2.2.8 Gerüche
Ziele des Umweltschutzes:
Die Geruchsimmissionsrichtlinie (GIRL) verpflichtet zur Erfassung und Bewertung
aller Geruchsimmissionen, die nach ihrer Herkunft aus Anlagen erkennbar, also
gegenüber Gerüchen aus Kraftfahrzeugverkehr, Hausbrand, Vegetation,
landwirtschaftlicher Nutzung oder ähnlichem abgrenzbar sind.
Bestand/ Nullvariante:
Für den Bereich des Plangebietes sind keine entsprechenden Belastungen bekannt.
Prognose:
Mit der Entwicklung der Wohnbebauung sind voraussichtlich keine gem. GIRL
relevanten Geruchsbelastungen verbunden.
Bewertung:
Erhebliche Auswirkungen im Bezug auf Gerüche sind durch den Bebauungsplan nicht
zu erwarten.
2.2.9 Landschaft/Ortsbild (§1 (6) Nr. 6 und 7 Bst. a BauGB)
Ziele des Umweltschutzes:
Natur und Landschaft sind [...] so zu schützen, dass die Vielfalt, Eigenart und
Schönheit sowie der Erholungswert von Natur und Landschaft auf Dauer gesichert
sind (§ 1 (1) BNatSchG).
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Wesentliches Schutzziel ist die Erhaltung der Vielfalt, Eigenart und Schönheit des
Landschaftsbildes sowie ausreichend großer unzerschnittener Landschaftsräume.
Bestand/ Nullvariante:
Im Bereich des Bebauungsplanes wird das Landschaftsbild durch die Lage des
Plangebietes im südöstlichen Ortsrandbereich von Brühl-Pingsdorf charakterisiert.
Aufgrund der intensiven landwirtschaftlichen Nutzung des überwiegenden Anteils der
Plangebietsflächen ist der landschaftsästhetische Eigenwert des Bebauungsplangebietes als gering bis mäßig zu beurteilen.
Das Gelände ist im Plangebietsbereich relativ eben ausgeprägt, von Osten nach
Westen hin ist ein leichter Geländeanstieg von ca. 64,7m ü. NN auf ca. 68,4m ü. NN
zu verzeichnen.
In den an das Plangebiet angrenzenden Bereichen befinden sich neben den
Siedlungsflächen von Brühl-Pingsdorf (im westlichen Anschluss) umfangreiche
Gehölzbestände des Brühler Südfriedhofes nördlich des Plangebietes sowie im
Bereich des Schulzentrums südlich des Bebauungsplanbereiches. Im Osten verläuft
entlang der Bonnstraße eine Baumreihe aus Winterlinden. Durch die genannten
Siedlungsflächen und Gehölzbestände wird der Plangebietsbereich zur umgebenden
Landschaft hin weitgehend sichtverschattet.
Landschaftsgebundene Erholung:
Das Plangebiet wird von zwei Feldwegen gequert, die ausgehend von der
Erschließungsstraße des Schulzentrums von Süden nach Norden verlaufen. Diese
Wege werden wie die Erschließungsstraße gelegentlich von Spaziergängern bzw.
zum Ausführen von Hunden genutzt.
Im nordwestlichen Plangebietsbereich befinden sich Gartenflächen, die ehemals als
Schrebergärten genutzt wurden. Diese Flächen sind nach wie vor für die private
landschaftsgebundene Erholung von Bedeutung.
Mit Ausnahme der ehem. Schrebergärten besitzt der Geltungsbereich des
Bebauungsplans eine geringe Bedeutung für die landschaftsgebundene Erholung.
In der weiteren Umgebung des Plangebietes erstreckt sich nördlich das Parkgelände
des Schlosses Augustusburg, mit autofreien Wegen zum Schloss und zum
Stadtzentrum sowie zum Jagdschloss Falkenlust.
Westlich des Plangebietes befindet sich das Waldgebiet 'Kottenforst-Ville', dessen
Ausläufer bis etwa 1.400m (Luftlinie) an das Plangebiet heranreichen.
Prognose:
Infolge der geplanten Entwicklung des Wohngebietes nehmen Naturnähe und
Eigenart im Bereich des Plangebietes weiter ab.
Mit dem Plangebiet wird ein Bereich mit geringem bis mäßigem landschaftsästhetischem Eigenwert in Anspruch genommen.
Das geplante Wohngebiet fügt sich in die Eigenart der im Umfeld des Plangebiets
vorhandenen Wohnbebauung ein.
Die Auswirkungen auf das Landschaftsbild bleiben aufgrund der weitgehenden
Sichtverschattungen des Plangebietes überwiegend auf die Plangebietsflächen sowie
die unmittelbar angrenzenden Bereiche beschränkt.
Bewertung:
Erhebliche Auswirkungen des Bebauungsplans auf das Landschaftsbild sind infolge
einer Realisierung des Bebauungsplanes nicht zu erwarten.
Umweltbericht zum Bebauungsplan Nr. 01.16, Teilbereich II der Stadt Brühl
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2.2.10 Mensch, Gesundheit, Bevölkerung (§1 (6) Nr. 7 Bst. c BauGB)
Ziele des Umweltschutzes:
Im Hinblick auf das Schutzgut sind alle wesentlichen Eigenschaften der Planänderung
von Bedeutung, die sich unmittelbar auf die Gesundheit und das Wohlbefinden des
Menschen auswirken können.
Auswirkungen, die zu einer Veränderung von wirtschaftlichen oder sonstigen
materiellen Rahmenbedingungen führen können, sind hingegen nicht Gegenstand der
Umweltprüfung (§ 1 Abs. 6 Nr. 7c BauGB).
Lärm:
Begleitend zum Bebauungsplanverfahren wurde eine Schalltechnische Untersuchung
durchgeführt (ACCON 2016).
Bestand/ Prognose:
Mit Wirkung auf den Bereich des Plangebietes sind nachfolgende Lärmquellen von
Relevanz:
Schienenverkehrslärm der Stadtbahnlinie 18:
Im Rahmen der Ermittlung der Schienenverkehrsgeräusche wurde der geplante
zweigleisige Ausbau der Strecke auf der Grundlage der Planfeststellungs-unterlagen
berücksichtigt.
Straßenverkehrslärm der Bonnstraße:
Im Rahmen der Schalltechnischen Untersuchung wurden an den der Bonnstraße
zugewandten Fassaden der geplanten Wohnbebauung Beurteilungspegel von bis zu
61 dB(A) am Tage und 54 dB(A) zur Nachtzeit ermittelt.
Tanzsportzentrum Brühl:
Die Nutzung der Halle des Tanzsportclubs im Bereich des Schul- und Sportzentrums
südlich des Plangebietes führt sowohl im Trainingsbetrieb als auch im Falle von
Veranstaltungen zu Überschreitungen des Immissionsrichtwertes.
Beachvolleyball-Anlage:
Eine Nutzung der im Bereich des Schul- und Sportzentrums südlich des Plangebietes
gelegenen, aus 4 Spielfeldern bestehenden Beachvolleyball-Anlage führt zu
deutlichen Richtwertüberschreitungen im Bereich der geplanten Wohnbebauung.
Bewertung:
Im westlichen Plangebietsbereich sind im Bereich der an die Trasse der
Stadtbahnlinie 18 angrenzenden Wohnnutzungen des B-Plans 01.16, Teil II zur
Einhaltung der Richtwerte aktive und passive Schallschutzmaßnahmen erforderlich.
Diese bestehen einerseits in der Errichtung einer Schallschutzwand mit 3m Höhe
über Oberkante Gleisanlage im Randbereich der Wohnbaugrundstücke. Hierdurch
kann eine Entlastung in den Freibereichen sowie eine Pegelminderung von ca. 4
dB(A) im Bereich der höheren Geschosse bewirkt werden. In den Obergeschossen
sind zusätzliche passive Baumaßnahmen vorzusehen.
Zum Schutz gegenüber den Lärmimmissionen der Bonnstraße werden ebenfalls die
erforderlichen passiven Schallschutzmaßnahmen in die Textlichen Festsetzungen
zum Bebauungsplan aufgenommen. Durch Anordnung der Bauflächen und der
Umweltbericht zum Bebauungsplan Nr. 01.16, Teilbereich II der Stadt Brühl
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Außenwohnbereiche wird gewährleistet, dass sich die Terrassen und Hausgärten auf
der lärmabgewandten Seite der Gebäude befinden.
Im Hinblick auf die von dem Tanzsportzentrum ausgehenden Lärmimmissionen
wurde im Rahmen der Planung ein Lärmschutzkonzept entwickelt. Auf diesem Wege
werden im Bereich des Geschosswohnungsbaus durch die Anordnung von
Prallscheiben und verglasten, hinterlüfteten Loggien beruhigte Bereiche geschaffen.
Eine Einhaltung der Immissionsrichtwerte im Bereich der Beachvolleyball-Anlage ist
nur durch eine Verschiebung der Anlage in südlicher Richtung hinter den Parkplatz
und eine gleichzeitige Errichtung eines 4 m hohen Erdwalls möglich.
Die Verlegung der Anlage wird zwischen dem Betreiber und der Stadt Brühl
vertraglich geregelt.
Unter Berücksichtigung der erforderlichen Schallschutzmaßnahmen sind durch den
Bebauungsplan keine erheblichen Auswirkungen im Hinblick auf die Lärmbelastung
zu erwarten.
Gefahrenschutz:
Erbebengefährdung:
Bestand-Nullvariante/Prognose:
Nach Angaben des GEOLOGISCHEN DIENSTES NRW (2006) liegt das Plangebiet
innerhalb der Erdbebenzone 2 und ist der Untergrundklasse T zuzuordnen. Dieser
Zone gehören Gebiete an, denen gemäß dem zugrunde gelegten Gefährdungsniveau
ein Intensitätsintervall von 7,0 bis < 7,5 zugeordnet ist. Der Bemessungswert der
Bodenbeschleunigung beträgt 0,6 m/s2.
Bewertung:
Unter Berücksichtigung der nach DIN 4149 erforderlichen Vorsichtsmaßnahmen sind
im Hinblick auf den Gefahrenschutz keine erheblichen Auswirkungen durch den
Bebauungsplan zu erwarten.
2.2.11 Kultur- und sonstige Sachgüter (§1 (6) Nr. 7 Bst. d BauGB)
Ziele des Umweltschutzes:
Nach § 1(6) BauGB sind bei der Aufstellung der Bauleitpläne u.a. insbesondere die
Belange der Baukultur, des Denkmalschutzes und der Denkmalpflege, die
erhaltenswerten Ortsteile, Straßen und Plätze von geschichtlicher, künstlerischer
oder städtebaulicher Bedeutung zu berücksichtigen.
Gemäß § 1(6) Nr. 7 BauGB sind im Rahmen der Bauleitplanung u.a. insbesondere
die umweltbezogenen Auswirkungen auf Kulturgüter und sonstige Sachgüter zu
berücksichtigen.
Bestand/ Nullvariante:
Im Rahmen einer Begehung des Plangebietes durch das LVR - Landschaftsverband
Rheinland, Amt für Bodendenkmalpflege im Rheinland - wurden vorgeschichtliche,
römische und mittelalterliche Keramikfragmente aufgefunden. Aus diesem Grunde
wurde eine Sachstandsermittlung zur Konkretisierung der archäologischen Situation
veranlasst.
Sie wurde im März 2016 durch Anlage von sieben über das Gelände verteilten 10 x
50 m großen Suchschnitten ausgeführt. Als Ergebnis erbrachte sie im mittleren
Umweltbericht zum Bebauungsplan Nr. 01.16, Teilbereich II der Stadt Brühl
Seite 16
Geländeabschnitt den Nachweis einer bandkeramischen Siedlung, im gesamten
Plangebiet metallzeitliche Befunde sowie im Westen ein spätrömisches Grab sowie
mögliche römische Gräben. Die metallzeitlichen Siedlungsbefunde im Osten ließen
sich in die frühe Eisenzeit (Stufen Hallstatt C/D) datieren, im westlichen Drittel wurden
späteisenzeitliche Befunde (Stufen Latène C/D) erfasst (ARCHAEONET 2016).
Prognose/ Bewertung:
Parallel zum Bebauungsplanverfahren läuft die archäologische Untersuchung.
Seitens des LVR bestehen hinsichtlich einer Bebauung keine Bedenken, soweit und
sobald - unabhängig von der Verfahrensdauer des Bebauungsplans - die
archäologische Untersuchung abgeschlossen ist.
Mit Ausgrabung und Dokumentation wird den archäologischen Belangen Rechnung
getragen. Archäologische Funde und Befunde können für die Nachwelt erhalten
werden.
2.2.12 Wirkungsgefüge und Wechselwirkungen
Bestand/ Nullvariante:
Durch die in weiten Teilen des Plangebietes aktuell vorherrschende landwirtschaftliche bzw. gärtnerische Nutzung des Plangebietes werden geringe
Vorbelastungen des natürlichen Wirkungsgefüges bedingt.
Diese bestehen v.a. in der Veränderung einer den natürlichen Gegebenheiten
angepassten Vegetationsdecke (vgl. 2.2.1 „Potentielle Natürliche Vegetation“) durch
die landwirtschaftliche und gärtnerische Kultur. Weiterhin ist davon auszugehen, dass
Dünge- und Pflanzenschutzmittel in den Boden bzw. in das Grundwasser eingetragen
werden. Oftmals bilden Ackerflächen im Bereich bindiger Böden eine sog. Pflugsohle
aus, bei der es sich um Bodenverdichtungen unterhalb der Reichweite des Pfluges
handelt.
Prognose:
Die Auswirkungen durch den Bebauungsplan werden zu den einzelnen Schutzgütern
beschrieben. Von einer wechselseitigen Verstärkung/ Potenzierung von
Beeinträchtigungen infolge einer Realisierung des Planvorhabens ist nicht
auszugehen.
Bewertung:
Erhebliche Umweltauswirkungen durch Wechselwirkungen zwischen den Schutzgütern sind nicht zu erwarten.
2.2.13 Altlasten
Bestand/ Nullvariante:
Für den Geltungsbereich des Bebauungsplans liegen keine Hinweise auf Altlasten
bzw. Altlastenverdachts-flächen vor.
Prognose/Bewertung:
Infolge einer Realisierung des Bebauungsplans sind voraussichtlich keine Auswirkungen im Bezug auf Altlasten zu erwarten.
Umweltbericht zum Bebauungsplan Nr. 01.16, Teilbereich II der Stadt Brühl
2.3
Seite 17
In Betracht kommende anderweitige Planungsmöglichkeiten (Alternativen)
Der Bebauungsplan beansprucht eine siedlungsnahe Fläche mit einer günstigen
örtlichen und überörtlichen Anbindung an den Individual- sowie öffentlichen
Personennahverkehr.
Nach Angaben der Stadt Brühl stehen andere Flächen in nennenswerter Größenordnung für die Bereitstellung von Wohnbauland im Stadtgebiet von Brühl nicht mehr
zur Verfügung.
2.4
Eingriff/Ausgleich
Ziele des Umweltschutzes:
Der Bebauungsplan Nr. 01.16, Teil II der Stadt Brühl unterliegt gemäß §§ 14 bis 17
Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) in Verbindung mit § 1 und 1a Baugesetzbuch
(BauGB) der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung in der Bauleitplanung.
Veränderungen der Gestalt oder Nutzung von Grundflächen oder Veränderungen des
mit der belebten Bodenschicht in Verbindung stehenden Grundwasserspiegels, die
die Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushalts oder das Landschaftsbild
erheblich beeinträchtigen können, stellen demnach einen Eingriff in Natur und
Landschaft dar.
Sind aufgrund der Aufstellung, Änderung, Ergänzung oder Aufhebung von
Bauleitplänen Eingriffe in Natur und Landschaft zu erwarten, so ist über die
Vermeidung, den Ausgleich und den Ersatz nach den Vorschriften des
Baugesetzbuches (BauGB) zu entscheiden.
Bestand-Nullvariante/Prognose:
Die Erfassung und Bewertung des Bestandes im Plangebiet erfolgte im Rahmen des
Landschaftspflegerischen Fachbeitrages zum Bebauungsplan (SCHWARZE UND
PARTNER 2016) anhand des Bewertungsverfahrens von LUDWIG (1991).
Demnach ergibt sich ein ökologischer Bestandswert von 497.865 sowie ein
Planungswert von 248.470 Biotopwertpunkten.
Bewertung:
Durch den Bebauungsplan wird ein Landschaftsökologisches Kompensationsdefizit
von 249.395 Biotopwertpunkten verursacht.
Danach wird der Eingriff durch die plangebietsinternen Festsetzungen (nicht zu
versiegelnde Hausgärten, Grünflächen, Baumanpflanzungen) innerhalb des
Plangebietes zur Hälfte kompensiert.
Der verbleibende landschaftsökologische Eingriff wird zu ca. 50% im Bereich des
städtischen Ökokontos und zu ca. 50% im Bereich des Ökokontos der RWE Power
AG in Weilerswist vollständig kompensiert.
Umweltbericht zum Bebauungsplan Nr. 01.16, Teilbereich II der Stadt Brühl
3.
Zusätzliche Angaben
3.1
Technische Verfahren bei der Umweltprüfung bzw.
Schwierigkeiten bei der Zusammenstellung der Angaben
Seite 18
Hinweise
auf
Die angewandten technischen Verfahren werden in den jeweiligen Begleitgutachten
zum Bebauungsplan beschrieben.
3.2
Geplante Maßnahmen zur
Auswirkungen (Monitoring)
Überwachung
bzw.
Abwendung
erheblicher
Das Bebauungsplanverfahren wird voraussichtlich bis zum Jahresende 2016 durch
eine archäologische Untersuchung begleitet. Im Plangebiet auftretende archäologisch
bedeutsame Funde und Befunde werden unabhängig von der Dauer des B-PlanVerfahrens durch Ausgrabung und Dokumentation für die Nachwelt erhalten.
Im Rahmen der Baumaßnahmen ist sicherzustellen, dass eine Beeinträchtigung des
an den Plangebietsbereich angrenzenden Gehölzbestandes vermieden wird. Hierbei
ist insbesondere die Baumreihe aus Winterlinden entlang der Bonnstraße zu
beachten.
Drei Jahre nach Entwicklung des Wohnbaugebietes ist durch die Stadt Brühl eine
Ortsbegehung zur Kontrolle der im Bebauungsplan festgesetzten Pflanzbindungen
vorzunehmen.
Umweltbericht zum Bebauungsplan Nr. 01.16, Teilbereich II der Stadt Brühl
3.3
Seite 19
Zusammenfassung
Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 01.16, Teilbereich II
`Südfriedhof/ Bonnstraße/ Schulzentrum/ Linie 18´ sollen die planungsrechtlichen
Voraussetzungen zur Entwicklung mehrerer attraktiver Wohnquartiere geschaffen
werden. Dabei sind Geschoßwohnungen und Familienhäuser als Einzel- und
Doppelhäuser bzw. Hausgruppen geplant.
Der Geltungsbereich des Bebauungsplans erstreckt sich in Brühl-Pingsdorf
unmittelbar südlich des Brühler Südfriedhofes. Südlich des Plangebietes befindet sich
das Schul- und Sportzentrum mit dem Karl-Schiller-Berufskolleg, der Gesamtschule
Brühl, dem Tanzsportzentrum Brühl und einer Beachvolleyballanlage. Im Osten des
Plangebietes verläuft die Bonnstraße, im Westen grenzt die Trasse der
Stadtbahnlinie 18 sowie bestehende Wohnbebauung des Stadtteils Pingsdorf an.
Der ca. 8,4ha umfassende Geltungsbereich des Bebauungsplans wird aktuell
überwiegend als Ackerfläche intensiv landwirtschaftlich genutzt, im nordwestlichen
und nördlichen Plangebietsbereich befinden sich bereichsweise von Gehölzbestand
eingenommene ehemalige Schrebergärten.
Aufgrund seiner Biotopausstattung besitzt das Plangebiet eine geringe bis mäßige
landschaftsökologische Bedeutung. Besondere Flächenfunktionen für das
Landschaftsbild bzw. die landschaftsgebundene Erholung sind im Bereich des
Plangebietes nicht vorhanden.
Gemäß Landschaftspflegerischem Fachbeitrag zum Bebauungsplan erfordert der mit
dem Bebauungsplan verbundene Eingriff in Natur und Landschaft externe
Kompensationsmaßnahmen. Die externen Kompensationsmaßnahmen befinden sich
zu ca. 50% im Bereich des städtischen Ökokontos und zu ca. 50% im Bereich des
Ökokontos der RWE Power AG in Weilerswist.
Unter Berücksichtigung der externen Kompensationsmaßnahmen sind mit einer
Realisierung des Bebauungsplanes voraussichtlich keine erheblichen Umweltauswirkungen auf die Schutzgüter bzw. Wechselwirkungen verbunden, da im Hinblick
auf die Schutzgüter keine besonderen bzw. lediglich lokal bedeutsame
Flächenfunktionen im Plangebiet vorhanden sind.
Die geplante Wohnbebauung des B-Plans Nr. 01.16, Teil II ist den Lärmemissionen
der Straßenbahnlinie 18, des Schul- und Sportzentrums südlich des Plangebietes
sowie der Bonnstraße ausgesetzt. Zur Einhaltung der Immissionsrichtwerte werden
im Bebauungsplan aktive und passive Schallschutzmaßnahmen berücksichtigt (z.B.
Lärmschutzwand entlang Stadtbahnlinie) sowie Lärmpegelbereiche festgesetzt.
Gemäß der Artenschutzprüfung zum Bebauungsplan ist ein Eintreten artenschutzrechtlicher Verbotstatbestände nach § 44 Abs. 1 Nr. 1-3 i.V. mit Abs. 5 BNatSchG
durch Maßnahmen zur Vermeidung eingriffsbedingter Gefährdungen von Vogelbruten und der Zwergfledermaus sowie zum Ausgleich eines Revierverlustes der
planungsrelevanten Vogelart Feldsperling auszuschließen.
Krefeld, 22.09.2016
Umweltbericht zum Bebauungsplan Nr. 01.16, Teilbereich II der Stadt Brühl
4.
Seite 20
Quellenverzeichnis
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Vegetation (Potentielle natürliche Vegetation), herausgegeben von der Akademie für
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BUNDESNATURSCHUTZGESETZ (BNatSchG) - Gesetz über Naturschutz und
Landschaftspflege vom 29. Juli 2009 (BGBl. I S. 2542), zuletzt geändert am
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Teilbereich II, Artenschutzrechtliche Prüfung, Gutachten im Auftrag der BaumProjektentwicklung-Wohnen, Köln.
LANDSCHAFTSGESETZ (LG NW) - Ministerium für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft
und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen: Gesetz zur Sicherung des
Naturhaushalts und zur Entwicklung der Landschaft (Landschaftsgesetz - LG) - in
der Fassung der Bekanntmachung vom 21. Juli 2000 (GV. NRW. S. 568) - zuletzt
geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 16.03.2010 (GV. NRW. S. 185).
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Linie 18“ der Stadt Brühl, Krefeld.
STADT BRÜHL (1993): Karte zu stadtklimatischen Funktionsräumen 1:10.000, Brühl.
STADT BRÜHL (1996): Satzung zum Schutz des Baumbestandes der Stadt Brühl Baumsatzung vom 01. Juli 1996 in der Fassung der Änderungssatzungen vom
26.10.1998, 11.12.2000 und 12.09.2005, Brühl.