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Vorlage (Umweltbericht zum BP 01.16 II)

Daten

Kommune
Brühl
Größe
227 kB
Datum
06.10.2016
Erstellt
27.09.16, 11:00
Aktualisiert
27.09.16, 11:00

Inhalt der Datei

UMWELTBERICHT zum Bebauungsplan Nr. 01.16, Teilbereich II `Südfriedhof/ Bonnstraße/ Schulzentrum/ Linie 18´ der Stadt Brühl Stand: 22.09.2016 Inhaltsverzeichnis 1. Einleitung Inhalt und wichtigste Ziele des Bebauungsplanes Bedarf an Grund und Boden Berücksichtigung der Ziele des Umweltschutzes 1 1 2 2 Beschreibung und Bewertung der Umweltauswirkungen 2 Nicht betroffene Umweltbelange 3 Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung/ europäische Vogelschutzgebiete 3 Darstellungen von sonstigen Fachplänen, insbesondere des Wasser-, Abfall-, Immissionsschutzrechtes 3 Nicht erheblich betroffene Umweltbelange 3 2.2.1 Landschaftsplan 3 2.2.2 Pflanzen 4 2.2.3 Tiere 5 2.2.4 Boden 6 2.2.5 Wasser 8 2.2.6 Klima, Kaltluft/ Ventilation 10 2.2.7 Luftschadstoffe 11 2.2.8 Gerüche 12 2.2.9 Landschaft/ Ortsbild 12 2.2.10 Mensch/ Gesundheit/ Bevölkerung 14 2.2.11 Kultur- und sonstige Sachgüter 15 2.2.12 Wirkungsgefüge und Wechselwirkungen 16 2.2.13 Altlasten 16 In Betracht kommende anderweitige Planungsmöglichkeiten (Alternativen) 17 Eingriff/ Ausgleich 17 Zusätzliche Angaben 18 Technische Verfahren bei der Umweltprüfung bzw. Hinweise auf Schwierigkeiten bei der Zusammenstellung der Angaben 18 Geplante Maßnahmen zur Überwachung bzw. Abwendung erheblicher Auswirkungen (Monitoring) 18 Zusammenfassung 19 Quellenverzeichnis 20 1.1 1.2 1.3 2. 2.1 2.1.1 2.1.2 2.2 2.3 2.4 3. 3.1 3.2 3.3 4. Umweltbericht zum Bebauungsplan Nr. 01.16, Teilbereich II der Stadt Brühl 1. Seite 1 Einleitung Zum Bebauungsplanverfahren des B-Plans Nr. 01.16, Teilbereich II wird eine Umweltprüfung gemäß § 2 Abs. 4 BauGB für die Belange nach § 1 Abs. 6 Nr. 7 und §1a BauGB durchgeführt. Die vorläufigen Ergebnisse der Umweltprüfung werden im vorliegenden Umweltbericht gemäß § 2a BauGB dargestellt. 1.1 Inhalt und wichtigste Ziele des Bebauungsplanes Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 01.16, Teilbereich II „Südfriedhof/ Bonnstraße/ Schulzentrum/ Linie 18“ der Stadt Brühl sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Entwicklung mehrerer attraktiver Wohnquartiere geschaffen werden. Dabei sind Geschoßwohnungen und Familienhäuser als Einzel- und Doppelhäuser und als Hausgruppen vorgesehen. Im Rahmen einer breiten Fächerung des Angebotes an Haus- und Wohnformen sollen u.a. im Bereich der Familienhäuser kostengünstige Reihenhäuser für junge Familien angeboten werden. Vor dem Hintergrund der Plangebietsgröße wird innerhalb des Plangebiets vorsorglich der Standort für eine Kindertageseinrichtung eingeplant. Insgesamt sind innerhalb des Plangebietes ca. 95 Hauseinheiten und ca. 300 Wohneinheiten im Bereich der Geschoßwohnungen geplant. Die Erschließung des Plangebietes soll über die bestehende Trasse, die zum Schulzentrum führt, von der Bonnstraße aus erfolgen. Um die zu erwartenden zusätzlichen Verkehre aufnehmen zu können, ist ein Ausbau der Trasse bis zur Einmündung der Planstraße 1 im Trennprofil mit separierten Gehwegen und Parkplätzen geplant. Es ist Ziel der Planung, die innere Erschließung so anzulegen, dass städtebaulich und verkehrstechnisch mehrere voneinander unabhängige Quartiere entwickelt werden können. Die Flächen für den ruhenden Verkehr sind für die Bewohner der Geschoßwohnungen innerhalb von Tiefgaragen, für die geplanten Einzel- und Doppelhäuser innerhalb von Garagen auf den Baugrundstücken vorgesehen. Für die im östlichen Teil des Plangebietes vorgesehenen Hausgruppen ist ein größerer Garagenhof geplant. Neben den privaten Stellplatzanlagen sind innerhalb der jeweiligen Wohnquartiere im Bereich der öffentlichen Verkehrsanlagen öffentliche Parkplätze für Besucher eingeplant. Darüber hinaus sieht die Planung im Verlauf der Haupterschließung (Schulstraße) beidseits der Fahrbahn Besucherparkplätze vor. In Verfolgung der Zielsetzung, ein attraktives Wohngebiet zu schaffen, beinhaltet die Planung großzügig angelegte Quartiersplätze, die über fußläufige Verbindungen miteinander verknüpft werden. Weiterhin werden die vorhandenen Wegeanbindungen zum Friedhof und in westlicher Richtung zum Stadtteil Pingsdorf bei der Planung berücksichtigt. Umweltbericht zum Bebauungsplan Nr. 01.16, Teilbereich II der Stadt Brühl 1.2 Seite 2 Bedarf an Grund und Boden Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes beansprucht eine Gesamtfläche von 8,46 ha. Hiervon entfallen ca. 6,41 ha auf die geplanten Wohnbauflächen. Die übrigen Flächenanteile werden für Verkehrsflächen, Straßenbegleitgrün, Friedhof sowie die geplante Lärmschutzwand in Anspruch genommen. Der Geltungsbereich des Bebauungsplans erstreckt sich in Brühl-Pingsdorf unmittelbar südlich des Brühler Südfriedhofes. Südlich grenzt der Bereich des Karl-Schiller-Berufskollegs und der Gesamtschule Brühl sowie des Tanzsportzentrums Brühl und eine Beachvolleyballanlage mit 4 Spielfeldern an das Plangebiet, östlich verläuft die Bonnstraße. Im Weiteren Verlauf schließen sich landwirtschaftlich genutzte Bereiche, im Westen die Trasse der Stadtbahnlinie 18 sowie bestehende Wohnbebauung des Stadtteils Pingsdorf an. Die Plangebietsflächen werden überwiegend intensiv landwirtschaftlich als Ackerflächen bewirtschaftet, in den nördlichen Abschnitten erstrecken sich ehemals als Schrebergärten genutzte Gartenflächen, eine von Gehölzen bewachsene Teilfläche des Friedhofs sowie Gartenflächen mit jungen Obstgehölzen. Innerhalb des Plangebietes verlaufen zwei Feldwege von Süden nach Norden. 1.3 Berücksichtigung der Ziele des Umweltschutzes Als Ziele des Umweltschutzes werden die einschlägigen Gesetze, Rechtsverordnungen, Erlasse, Verwaltungsvorschriften und Technischen Anleitungen zugrunde gelegt, die für die jeweiligen Schutzgüter in Bauleitplanverfahren anzuwenden sind. Die Ziele des Umweltschutzes werden zu den einzelnen Schutzgütern näher beschrieben. 2. Beschreibung und Bewertung der Umweltauswirkungen Im Hinblick auf die Beurteilung der Umweltauswirkungen des Bebauungsplans werden nachfolgend die durch den Bebauungsplan legitimierten Flächennutzungen (Prognose) sowie die Nullvariante unterschieden. Die Nullvariante ist im überwiegenden Flächenanteil des Plangebietes gekennzeichnet durch die gem. dem rechtskräftigen Bebauungsplan „Bauzonen“ der Stadt Brühl (1962) zulässigen Flächennutzungen. Der Bebauungsplan „Bauzonen“ erfasst den Teilbereich des Plangebietes ab einer Entfernung von ca. 160m westlich der Bonnstraße. Gemäß den Festsetzungen des Bauzonenplans ist davon auszugehen, dass im nördlichen Teilbereich eine Erweiterung von Friedhofsflächen als zulässig anzusehen ist. Im südlichen Abschnitt kann davon ausgegangen werden, dass die Nullvariante jeweils zur Hälfte aus der Entwicklung von Sport- und Erholungsanlagen mit geringen bzw. hohem Versiegelungsgrad besteht. Für den Bereich zwischen Bonnstraße und dem Geltungsbereich des Bebauungsplans „Bauzonen“ besteht die Nullvariante im Wesentlichen in der Beibehaltung der bisherigen landwirtschaftlichen Nutzung. Umweltbericht zum Bebauungsplan Nr. 01.16, Teilbereich II der Stadt Brühl 2.1 Seite 3 Nicht betroffene Umweltbelange 2.1.1 Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung/ europäische Vogelschutzgebiete (§ 1 (6) Nr. 7 Bst. b BauGB) Ziele des Umweltschutzes: Nach § 1 (6) sind bei der Aufstellung der Bauleitpläne u.a. insbesondere die Erhaltungsziele und der Schutzzweck der Natura 2000-Gebiete im Sinne des Bundesnaturschutzgesetzes zu berücksichtigen. Bestand/ Nullvariante: In einer Entfernung von rd. 3km westlich des Plangebietes befindet sich das FFHSchutzgebiet „Heider Bergsee und Schluchtsee in der Ville-Seenkette“ (DE-5107304). Prognose/ Bewertung: Aufgrund der Entfernung sowie der Art des Bebauungsplanvorhabens sind Auswirkungen des Bebauungsplans auf die Entwicklungsziele des FFHSchutzgebietes ausgeschlossen. 2.1.2 Darstellungen von sonstigen Fachplänen, insbesondere des Wasser-, Abfall-, Immissionsschutzrechtes (§1 (6) Nr. 7 Bst. g BauGB). Zu Darstellungen sonstiger Fachpläne mit Bezug auf das Plangebiet liegen keine Hinweise vor. Baumsatzung der Stadt Brühl Nach § 2 (2) der Baumsatzung der Stadt Brühl besitzt diese keine Gültigkeit für den Geltungsbereich von Bebauungsplänen, in denen land- oder forstwirtschaftliche Nutzung oder Grünflächen festgelegt sind, wenn und soweit sich ein Landschaftsplan auf diese Flächen erstreckt. Für den Bereich der ehemaligen Schrebergärten, in dem sich ein größerer Baumbestand befindet, setzt der B-Plan Bauzonen „Öffentliche Grünfläche" fest. Auf diese Bereiche erstreckt sich auch der Landschaftsplan "Rheinterrassen" des RheinErft-Kreises. Der im Plangebietsbereich vorhandene Baumbestand unterliegt daher nicht den Bestimmungen der Baumsatzung der Stadt Brühl. 2.2 Nicht erheblich betroffene Umweltbelange 2.2.1 Landschaftsplan Das Plangebiet befindet sich im Geltungsbereich des Landschaftsplans Nr. 8 „Rheinterrassen“ des Rhein-Erft-Kreises. Als Entwicklungsziel setzt der Landschaftsplan für den Bereich des Plangebietes das Ziel 2 „Anreicherung einer im Ganzen erhaltungswürdigen Landschaft mit naturnahen Lebensräumen und mit gliedernden und belebenden Elementen“ fest. Entlang der Westseite der Bonnstraße setzt der Landschaftsplan die „Pflanzung einer Baumreihe aus Linden-Hochstämmen auf den westlichen Randflächen der Bonnstraße“ fest (5.2-176). Umweltbericht zum Bebauungsplan Nr. 01.16, Teilbereich II der Stadt Brühl Seite 4 Die Baumreihe entlang der Bonnstraße dient der Gliederung der Landschaft und der optischen Anbindung der südlichen Stadtteile an Brühl. Diese Festsetzung ist im Teilstück zwischen Dreichtenweg und K7 bereits umgesetzt. Für einen Bereich unmittelbar südwestlich des Plangebietes beinhaltet der Landschaftsplan eine Zweckbestimmung für Brachflächen nach § 24 des Landschaftsgesetzes. Hier hat sich bislang entlang der Stadtbahnlinie in Brühl-Süd „eine vielfältige Ruderalvegetation angesiedelt, die zur Belebung der Landschaft beiträgt und einen Rückzugsraum für die Flora und Fauna darstellt. Auf der Fläche finden sich vernässte Bereiche, so dass vielfältige Lebensräume entstehen konnten, die sich weiterentwickeln sollen. 2.2.2 Pflanzen (§1 (6) Nr. 7 Bst. a BauGB) Ziele des Umweltschutzes: Hinsichtlich des Schutzgutes Pflanzen steht der Schutz der Arten und ihrer Lebensgemeinschaften in ihrer natürlichen Artenvielfalt sowie der Schutz ihrer Lebensräume und -bedingungen im Vordergrund. Vor diesem Hintergrund sind für das Plangebiet besonders die Biotopfunktion und die Biotopvernetzungsfunktion von Bedeutung. Im Wesentlichen bestehen folgende Zielsetzungen: - die wild lebenden Tiere und Pflanzen und ihre Lebensgemeinschaften sind als Teil des Naturhaushaltes in ihrer natürlichen und historisch gewachsenen Artenvielfalt zu schützen. Ihre Lebensräume und sonstigen Lebensbedingungen sollen geschützt, gepflegt, entwickelt oder wiederhergestellt werden (§ 2 Abs. 1 Nr. 9 BNatSchG). - auch im besiedelten Bereich sollen noch vorhandene Naturbestände, wie z.B. Wald, Hecken, Wegraine, Saumbiotope, Bachläufe, Weiher sowie sonstige ökologisch bedeutsame Kleinstrukturen erhalten bzw. entwickelt werden (§ 2 Abs. 1 Nr. 10 BNatSchG). Bestand/ Nullvariante: Aufgrund der bislang intensiv genutzten Kleingärten und überwiegend intensiven landwirtschaftlichen Nutzung besitzt das Plangebiet insgesamt eine geringe Bedeutung für das Schutzgut Pflanzen. Seltene bzw. geschützte Pflanzenarten bzw. Pflanzengesellschaften sind nach örtlicher Bestandsaufnahme im Plangebiet nicht anzutreffen. Potentielle natürliche Vegetation (pnV): Für den Bebauungsplanbereich stellt der Maiglöckchen-Perlgras-Buchenwald der Niederrheinischen Bucht bzw. der Flattergras-Buchenwald die potentielle natürliche Vegetationsform dar. Es handelt sich dabei um einen Tieflagen-Buchenwald, dem die Baumarten Traubeneiche, Stieleiche, Winterlinde und Hainbuche beigemischt sein können. Als bodenständige Bäume und Sträucher für standortgerechte Anpflanzungen am Maßstab der pnV gelten Traubeneiche, Hainbuche, Winterlinde, Stieleiche, Salweide, Hasel, Weißdorn, Hundsrose, Schlehe und Hartriegel (DEUTSCHER PLANUNGSATLAS 1972). Umweltbericht zum Bebauungsplan Nr. 01.16, Teilbereich II der Stadt Brühl Seite 5 Prognose: Bei einer Realisierung des Bebauungsplanes entsteht ein Wohngebiet mit überwiegend intensiv genutzten und ökologisch geringwertigen Hausgärten. Vor dem Hintergrund eines hohen Nutzungsdrucks und Störpotentials ist nicht davon auszugehen, dass ökologisch hochwertige Bereiche innerhalb des Plangebietes entstehen können. Im Bereich der privaten Gartenflächen werden in der Regel überwiegend Ziergehölze zur Anpflanzung kommen. Erfahrungsgemäß werden von Grundstückseigentümern zur Einfriedung ihrer Grundstücke vielfach Schnitthecken (z.B. Kirschlorbeerhecken) angepflanzt. Bewertung: Der Verlust der im Plangebiet aktuell vorhandenen Vegetation wird als nicht erheblich bewertet. Durch die externen Kompensationsmaßnahmen zum Bebauungsplan (vgl. 2.4) erfolgt eine vollständige Kompensation der mit dem Bebauungsplan verbundenen Auswirkungen auf das Schutzgut. 2.2.3 Tiere (§1 (6) Nr. 7 Bst. a BauGB) Ziele des Umweltschutzes: Hinsichtlich des Schutzgutes Tiere steht der Schutz der Arten und ihrer Lebensgemeinschaften in ihrer natürlichen Artenvielfalt sowie der Schutz ihrer Lebensräume und -bedingungen im Vordergrund. Vor diesem Hintergrund sind für das Plangebiet besonders die Biotopfunktion und die Biotopvernetzungsfunktion von Bedeutung. Im Wesentlichen bestehen folgende Zielsetzungen: - die wild lebenden Tiere und Pflanzen und ihre Lebensgemeinschaften sind als Teil des Naturhaushaltes in ihrer natürlichen und historisch gewachsenen Artenvielfalt zu schützen. Ihre Lebensräume und sonstigen Lebensbedingungen sollen geschützt, gepflegt, entwickelt oder wiederhergestellt werden (§ 2 Abs. 1 Nr. 9 BNatSchG). - wild lebende Tiere der streng geschützten Arten und der europäischen Vogelarten unterliegen dem besonderen Artenschutz nach § 44 BNatSchG. Bestand/ Nullvariante: Aufgrund seiner landwirtschaftlichen Nutzung als Ackerfläche ist der überwiegende zentrale und südliche Flächenanteil des Bebauungsplangebietes allgemein für Tierarten der Offenlandschaft von Bedeutung. In den nördlichen Flächenabschnitten des Plangebietes stellen die von Gehölzbestand eingenommenen ehemaligen Schrebergartenflächen sowie Gehölzbestände Lebensräume für verschiedene Vogelarten und Kleinsäuger der Siedlungsgehölze dar. Im Rahmen der Artenschutzrechtlichen Prüfung zum Bebauungsplan (s.u.) wurden in diesem Plangebietsabschnitt beispielsweise Amsel, Buchfink und Buntspecht nachgewiesen. Die Bereiche der Wegsäume besitzen eine Lebensraumbedeutung für Kleinsäuger und Insekten. Vor dem Hintergrund der in weiten Teilen intensiven landwirtschaftlichen Nutzung ist die Bedeutung des Plangebietes für die Tierwelt insgesamt gering. Umweltbericht zum Bebauungsplan Nr. 01.16, Teilbereich II der Stadt Brühl Seite 6 Artenschutzrechtliche Bedeutung des Plangebietes Begleitend zum Bebauungsplanverfahren erfolgte für das Plangebiet eine Artenschutzrechtliche Prüfung (KÖLNER BÜRO FÜR FAUNISTIK 2016). Gegenstand dieser Prüfung sind die Arten des Anhangs IV der FFH-Richtlinie sowie die wildlebenden Vogelarten. Innerhalb des Plangebietes wurde mit dem Feldsperling (Passer montanus) eine planungsrelevante Vogelart nachgewiesen. Weitere planungsrelevante Arten wie Mäusebussard, Haussperling, Klappergrasmücke und Mehlschwalbe sind im Bereich des Plangebietes als mehr oder weniger regelmäßige Nahrungsgäste zu erwarten. Als Art des Anhangs IV der FFH-Richtlinie nutzt die Zwergfledermaus (Pipistrellus pipistrellus) das Plangebiet als Nahrungsgast mit relevanter Aktivität. Hinweise auf Quartiermöglichkeiten fanden sich nicht. Prognose: Bei einer Realisierung des Bebauungsplans entsteht ein Wohngebiet mit i.d. Regel intensiv genutzten, damit ökologisch geringwertigen und durch anthropogene Störeinflüsse geprägten Hausgärten. Aufgrund des zu erwartenden hohen Nutzungsdrucks und Störpotentials können ökologisch hochwertige Bereiche mit besonderer faunistischer Lebensraumbedeutung innerhalb des Plangebietes voraussichtlich nicht entstehen. Es ist jedoch davon auszugehen, dass das Plangebiet (Grünflächen und Hausgärten) weiterhin durch eine Vielzahl wenig spezialisierter und wenig störanfälliger Vogelarten besiedelt werden wird (z.B. Ringeltaube, Zaunkönig, Rotkehlchen, Amsel, Kohlmeise, Elster, Star, Haussperling, Buchfink). Bewertung: Mit erheblichen Auswirkungen auf das Schutzgut Tiere ist aufgrund der aktuell insgesamt geringen Bedeutung des Plangebietes für das Schutzgut nicht zu rechnen. Nach Darstellung der Artenschutzprüfung (ASP) zum Bebauungsplan kann das Eintreten artenschutzrechtlicher Verbotstatbestände unter Berücksichtigung von Vermeidungsmaßnahmen für die im Untersuchungsgebiet vorkommenden Vogelarten sowie für die Zwergfledermaus ausgeschlossen werden. Weiterhin sind Maßnahmen zum Ausgleich eines Revierverlustes der planungsrelevanten Vogelart Feldsperling vorzusehen. Unter Berücksichtigung der genannten Maßnahmen für die planungsrelevanten Tierarten sind keine erheblichen Auswirkungen des Bebauungsplans auf das Schutzgut Tiere zu erwarten. 2.2.4 Boden (§1 (6) Nr. 7 Bst. a BauGB) Ziele des Umweltschutzes: Zum Schutz des Bodens sind im Wesentlichen folgende Zielsetzungen maßgeblich: - mit Grund und Boden ist grundsätzlich sparsam und schonend umzugehen; dabei sind zur Verringerung einer unnötigen Inanspruchnahme von Flächen für bauliche Nutzungen die Möglichkeiten der Entwicklung der Gemeinde insbesondere durch Wiedernutzbarmachung von Flächen, Nachverdichtung und andere Maßnahmen zur Innenentwicklung zu nutzen sowie Bodenversiegelungen auf das notwendige Maß zu begrenzen (§ 1a Abs. 2 BauGB). Umweltbericht zum Bebauungsplan Nr. 01.16, Teilbereich II der Stadt Brühl - Seite 7 Schädliche Bodenveränderungen sind abzuwehren; der Boden und Altlasten sowie hierdurch verursachte Gewässerverunreinigungen sind zu sanieren und Vorsorge gegen nachteilige Einwirkungen auf den Boden zu treffen. Bei Einwirkungen auf den Boden sind Beeinträchtigungen seiner natürlichen Funktionen sowie seiner Funktion als Archiv der Natur- und Kulturgeschichte soweit wie möglich zu vermeiden (§ 1 BBodSchG). Bestand/ Nullvariante: Der Bereich des Plangebietes wird überwiegend durch den Bodentyp Parabraunerde (z.T. pseudovergleyt) eingenommen, der großflächig in ebener, welliger und flach hängiger Lage westlich der Rhein- und Erftniederung verbreitet ist. Bei der Parabraunerde handelt es sich um einen schluffigen Lehmboden, der sich aus pleistozänem Löß entwickelt hat und im tieferen Untergrund meist kalkhaltig ist. Aufgrund seiner hohen natürlichen Bodenfruchtbarkeit mit Wertzahlen von 70-90 werden die Standorte überwiegend als Acker intensiv landwirtschaftlich genutzt. Die Parabraunerde besitzt eine hohe Sorptionsfähigkeit für Nährstoffe, eine hohe nutzbare Wasserkapazität, allgemein eine mittlere Wasserdurchlässigkeit bei einem ausgeglichenen Luft- und Wasserhaushalt. Bei örtlich verdichtetem Unterboden kann sich in 0-8dm Tiefe schwache Staunässe ausbilden. Der Boden gilt als empfindlich gegenüber Bodendruck. Im äußersten westlichen Randbereich des Plangebietes werden die Bodenverhältnisse durch Parabraunerde und mäßig bis schwach erodierte Parabraunerde gekennzeichnet. Dieser Bodentyp weist mit der oben beschriebenen Parabraunerde vergleichbare Eigenschaften auf. Eine entsprechende Empfindlichkeit gegenüber Bodendruck sowie Neigung zur Ausbildung von Staunässe ist bei diesem Bodentyp jedoch nicht festzustellen. Allerdings gilt der Boden im Bereich von Hanglagen als stellenweise erosionsgefährdet. Aufgrund ihrer besonders hohen Bodenfruchtbarkeit gelten die im Bereich des Plangebietes verbreiteten Parabraunerden als besonders schutzwürdig (GEOLOGISCHER DIENST NORDRHEIN-WESTFALEN 2005). Vorbelastung: Die Bodenverhältnisse im Plangebiet sind durch langjährige landwirtschaftliche Nutzung als Ackerfläche anthropogen beeinflusst (z.B. Eintrag von Dünge- und Pflanzenschutzmitteln, Ausbildung einer sog. Pflugsohle). In den nordwestlichen Abschnitten des Plangebietes unterliegt der Boden einer anthropogenen Überformung durch gärtnerische Nutzung im Bereich der ehemaligen Schrebergärten. Auf Basis des rechtskräftigen Bebauungsplans „Bauzonen“ der Stadt Brühl (1964) wird andererseits für den Großteil der Plangebietsflächen eine Umwandlung in „Grünfläche“ legitimiert. Der Anteil der durch den B-Plan „Bauzonen“ erfassten Flächen beträgt ca. 73% der Gesamtfläche des Plangebietes. In Anlehnung an die das Plangebiet umgebenden Nutzungen ist davon auszugehen, dass auf den entsprechenden Flächen sowohl eine Erweiterung des Südfriedhofes als auch die Entwicklung von Sportplatzflächen zulässig ist. Planungsrechtlich werden daher für den Großteil der Plangebietsflächen Umweltbericht zum Bebauungsplan Nr. 01.16, Teilbereich II der Stadt Brühl Seite 8 weitreichende anthropogene Veränderungen der natürlichen Bodenverhältnisse ermöglicht, die beispielsweise in einer Versiegelung/ Teilversiegelung bzw. einer Veränderung des natürlichen Horizontaufbaus des Bodens bestehen. Prognose: Im Bereich des geplanten Wohngebietes kommt es im Bereich der geplanten Wohngebäude, Verkehrsflächen und sonstigen versiegelten Flächen zu einer Neuversiegelung bzw. Überbauung von natürlich gelagerten Böden. Bei einer Versiegelung/ Überbauung gehen die natürlichen Bodenfunktionen des Bodens als Lebensraum für Pflanzen und Tiere, als Speicher- und Filtermedium, als landwirtschaftliche Produktionsgrundlage sowie als Archiv der Natur- und Kulturgeschichte dauerhaft verloren. Im Fall des Bebauungsplans Nr. 01.16, Teil II ist zu berücksichtigen, dass auf Grundlage des rechtskräftigen Bebauungsplans „Bauzonen“ bereits heute eine Versiegelung eines Großteiles des Plangebietes zulässig ist. Diese kann z.B. durch eine auf Basis des B-Plans „Bauzonen“ zulässige Anlage eines Kunstrasenplatzes auch in einer vollständigen Versiegelung des Bodens bestehen. Bewertung: Eine Kompensation von Beeinträchtigungen des Bodens im Plangebiet erfolgt im Rahmen der externen Kompensationsmaßnahmen zum Bebauungsplan (vgl. 2.4). Diese tragen neben einer allgemeinen landschaftsökologischen Zielsetzung gleichzeitig zur Regeneration der natürlichen Bodenfunktionen im Bereich der entsprechenden Kompensationsflächen bei. Unter Berücksichtigung der externen Kompensationsmaßnahmen sowie der gemäß B-Plan „Bauzonen“ zulässigen anthropogenen Überformung von Bodenflächen sind keine erheblichen Auswirkungen des Bebauungsplans auf das Schutzgut Boden zu erwarten. 2.2.5 Wasser (§1 (6) Nr. 7 Bst. a BauGB) Ziele des Umweltschutzes: Rechtliche Anforderungen zum Gewässer- und Grundwasserschutz ergeben sich aus dem Baugesetzbuch (BauGB), dem Wasserhaushaltsgesetz (WHG), dem Landeswassergesetz Nordrhein-Westfalen (LWG), dem Gesetz zur Verbesserung des vorbeugenden Hochwasserschutzes sowie der EU-Wasserrahmenrichtlinie (WRRL). Zentrale Zielsetzung der Wasserrahmenrichtlinie ist es, für alle Oberflächengewässer sowie für das Grundwasser bis zum Jahre 2015 einen „guten Zustand“ zu erreichen und eine Verschlechterung der Verhältnisse zu verhindern. Ebenso verpflichtet die WRRL die Mitgliedsstaaten, die Einleitung von Schadstoffen in das Grundwasser zu verhindern oder zu begrenzen und eine Verschlechterung des Zustandes zu verhindern. Grundwasserkörper müssen geschützt und saniert sowie ein Gleichgewicht zwischen Grundwasserentnahme und -neubildung sichergestellt werden. Die Vermeidung von Emissionen sowie der sachgerechte Umgang mit Abfällen und Abwässern dient ebenfalls dem Schutz des Wassers (§ 1 Abs. 6 Nr. 7e BauGB). Umweltbericht zum Bebauungsplan Nr. 01.16, Teilbereich II der Stadt Brühl Seite 9 Grundwasser: Bestand/ Nullvariante: Das Plangebiet befindet sich im Bereich des Grundwasserkörpers 27_23 „Hauptterrassen des Rheins“. Hierbei handelt es sich um einen silikatischen PorenGrundwasserleiter aus Kies und Sand mit mittlerer bis hoher Durchlässigkeit und Ergiebigkeit (ELWAS 2016). Der chemische Zustand des Grundwasserkörpers wird als schlecht beurteilt. Im Bereich der ca. 190m nordöstlich des Plangebietes gelegenen Grundwassermessstelle 070280617 - LGD BRUEHL R 1 wurde im Zeitraum von 1981 bis 2006 ein mittlerer Grundwasserstand von 35,16m NHN verzeichnet. Der mittlere Flurabstand betrug im angegebenen Zeitraum 29,08m. Aufgrund der vorherrschenden Grundwasserstände handelt es sich bei dem Plangebiet um einen grundwasserfernen Standort. Nach Auskunft des Erftverbandes besitzt der Braunkohle-Tagebau keinen Einfluss auf die Grundwasserverhältnisse innerhalb der Niederterrasse, so dass auch nach Abschluss der mit dem Bergbau verbundenen Sümpfungsmaßnahmen keine Änderung des Grundwasserspiegels im Bereich des Plangebietes zu erwarten ist. Das Plangebiet befindet sich nicht im Bereich einer festgesetzten bzw. geplanten Wasserschutzzone. Das Plangebiet liegt nicht innerhalb eines festgesetzten Überschwemmungsgebietes. Gemäß Hochwassergefahrenkarte befindet sich das Plangebiet außerhalb von überflutungsgefährdeten Bereichen (ELWAS 2016). Zur Überprüfung der Versickerungsfähigkeit des Bodens wurde im Vorfeld der Planung eine hydrogeologische Untersuchung durchgeführt. Eine Versickerung von Niederschlagswasser im Plangebiet ist demnach nach den geltenden Vorschriften nicht möglich. Prognose: Aufgrund des im Plangebietsbereich hohen Grundwasserflurabstandes sowie der vorhandenen bindigen Böden ist während der Bauphase von einem geringen Verschmutzungsrisiko für das Grundwasser auszugehen. Durch die geplante Überbauung/ Neuversiegelung von bisher unversiegelten Flächen kommt es zu einer Reduzierung der Grundwasserneubildungsrate im Bereich des Plangebietes. Es ist vorgesehen, das Niederschlagswasser von den Dachflächen der geplanten Wohnhäuser, von den Garagen, den Garagenzufahrten und allen versiegelten Verkehrswegen in den neuen Mischwasserkanal einzuleiten. Dieser Kanal führt die Abwässer aus dem Plangebiet über die ‚Schulstraße‘ in südlicher Richtung bis zum Kreisel ‚Bonnstraße/ Otto-Wels-Straße‘ ab. Da die Einleitungsmenge in den Mischwasserkanal jedoch beschränkt ist, muss zwischen der ‚Schulstraße‘ und dem Kreisel eine Rückhaltung gebaut werden. Vor dem Hintergrund der erheblichen Beeinflussung der örtlichen Grundwasserverhältnisse durch die Sümpfungsmaßnahmen des Tagebaus ist durch die mit dem Bebauungsplan verbundene Neuversiegelung keine weitere erhebliche Beeinträchtigung der Grundwasserverhältnisse zu erwarten. Umweltbericht zum Bebauungsplan Nr. 01.16, Teilbereich II der Stadt Brühl Seite 10 Bewertung: Erhebliche Auswirkungen des Bebauungsplans auf die örtlichen Grundwasserverhältnisse sind nicht zu erwarten. Oberflächengewässer: Bestand/ Nullvariante: Im Geltungsbereich des Bebauungsplans bzw. in den angrenzenden Bereichen sind keine Oberflächengewässer vorhanden. Prognose: Durch eine Realisierung des Bebauungsplans kommt es nicht zu einer Beeinflussung von Oberflächengewässern. Bewertung: Erhebliche Auswirkungen des Bebauungsplans auf Oberflächengewässer sind auszuschliessen. 2.2.6 Klima, Kaltluft/Ventilation (§1 (6) Nr. 7 Bst. a BauGB) Ziele des Umweltschutzes: Zur dauerhaften Sicherung der Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushalts sind insbesondere […] Luft und Klima auch durch Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege zu schützen; dies gilt insbesondere für Flächen mit günstiger lufthygienischer oder klimatischer Wirkung wie Frisch- und Kaltluftentstehungsgebiete oder Luftaustauschbahnen; dem Aufbau einer nachhaltigen Energieversorgung insbesondere durch zunehmende Nutzung erneuerbarer Energien kommt eine besondere Bedeutung zu“ (§ 1 (3) BNatSchG). Nach § 1a (5) soll den Erfordernissen des Klimaschutzes sowohl durch Maßnahmen, die dem Klimawandel entgegenwirken, als auch durch solche, die der Anpassung an den Klimawandel dienen, Rechnung getragen werden. Dieser Grundsatz ist in der Abwägung nach § 1 (7) BauGB zu berücksichtigen. Bestand/ Nullvariante: Nach Informationen des Klimaatlas NRW (LANUV 2016a) lag die Jahresmitteltemperatur im Raum Brühl im Zeitraum von 1981 bis 2010 zwischen 10 und 11°C. Im Jahresverlauf war in dem angegebenen Zeitraum mit dem Auftreten von 7-8 heißen Tagen im Jahr zu rechnen. Hierunter sind Tage zu verstehen, an denen die Lufttemperatur den Wert von 30 ° Celsius erreicht oder überschreitet. Im Zeitraum 1981 bis 2010 bewegten sich die Niederschlagssummen im Durchschnitt zwischen 600 und 800mm. Im Betrachtungszeitraum lag die jährliche Sonnenscheindauer durchschnittlich zwischen 1520 und 1560 Stunden. Die durchschnittliche Dauer der Vegetationsperiode betrug im Raum Brühl im Zeitraum 1981-2010 etwa 216 bis 220 Tage. Im Bereich der östlich von Brühl gelegenen Klimastation Köln-Wahn ist entsprechend dem Verlauf der Rheinebene eine südöstliche Hauptwindrichtung festzustellen. Im Bereich des Plangebietes herrschen nach Darstellung des Klimaatlas NRW geringe bis mittlere Durchlüftungsverhältnisse vor. Dabei sind insbesondere in den nordwestlichen Flächenabschnitten ungünstigere Verhältnisse vorzufinden. Umweltbericht zum Bebauungsplan Nr. 01.16, Teilbereich II der Stadt Brühl Seite 11 Aufgrund der überwiegenden landwirtschaftlichen Nutzung ist der Plangebietsbereich durch ein Freilandklima geprägt. Im Bereich der Freiflächen besteht eine klimahygienische Bedeutung zur nächtlichen Kaltluftproduktion während sommerlicher Strahlungswetterlagen. Aufgrund des begrenzten Umfangs der klimahygienisch wirksamen Flächen und der Barrierewirkung der umgebenden Siedlungs- und Gehölzstrukturen ist diese Funktion lediglich von lokaler Bedeutung. Von einer besonderen Bedeutung für angrenzende Ungunstgebiete ist nicht auszugehen. Für den Bereich des Plangebietes bestehen keine Hinweise auf eine Funktion der Freiflächen als Ventilationsbahn. Das Plangebiet befindet sich großräumig im Randbereich des sog. Rheintalwindes. Dieses Windsystem weht nachts bei entsprechenden Wetterlagen aus Richtung der Bonner Rheinebene großflächig in Richtung der Kölner Innenstadt und nimmt dabei lokal gebildete Kaltluft auf. Nach Darstellung der Klimafunktionskarte der Stadt Brühl besitzt das Plangebiet keine klimarelevanten Flächenfunktionen. Der Bereich des nördlich an das Plangebiet angrenzenden Südfriedhofs ist hingegen als „Klimatisch wirksame Grünfläche“ eingestuft. Prognose: Im Zuge der Entwicklung des geplanten Wohnbaugebietes gehen die klimahygienischen Flächenfunktionen durch Überbauung und Versiegelung weitgehend verloren. Lediglich im Bereich der Hausgärten (Rasenflächen) können die Voraussetzungen zur Bildung von Kaltluft in geringem Umfang erhalten bleiben. Die Planung beansprucht einen Bereich, der aktuell lokal bedeutsame klimahygienische Flächenfunktionen aufweist. Ausgewiesene Ventilationsbahnen werden durch den Bebauungsplan nicht beeinträchtigt. Im Hinblick auf die Energieeffizienz der geplanten Wohnbebauung ist von Bedeutung, dass für die geplante Bebauung eine energetische Fernwärmeversorgung nach den Vorschriften der ENEV 2016 vorgesehen ist. Bewertung: Insgesamt ist nicht von erheblichen Auswirkungen des Bebauungsplans auf das Schutzgut Klima auszugehen. 2.2.7 Luftschadstoffe (§1 (6) Nr. 7 Bst. a BauGB) Ziele des Umweltschutzes: Nach § 1 (6) BauGB sind bei der Aufstellung der Bauleitpläne u.a. insbesondere die Erhaltung der bestmöglichen Luftqualität in Gebieten, in denen die durch Rechtsverordnung zur Erfüllung von Rechtsakten der Europäischen Union festgelegten Immissionsgrenzwerte nicht überschritten werden, zu berücksichtigen. Des Weiteren s. 2.2.6. Bestand/ Nullvariante: Das Plangebiet liegt in einer durch industrielle Immissionen und durch den KFZVerkehr großräumig belasteten Region. Umweltbericht zum Bebauungsplan Nr. 01.16, Teilbereich II der Stadt Brühl Seite 12 Innerhalb des Plangebietes kommt es aktuell lediglich in geringem Umfang zu Luftschadstoffemissionen durch den Kfz-Verkehr im Bereich der Bonnstraße und der Zufahrt zum Schul- und Sportzentrum sowie den im Zusammenhang mit der landwirtschaftlichen Nutzung stehenden Fahrverkehr. Die im nordwestlichen Plangebietsabschnitt im Bereich der ehem. Schrebergärten vorhandenen Baum- und Gehölzbestände besitzen die Fähigkeit zur Bindung von Staub und Schadstoffen (Filterwirkung). Prognose: Im Zuge einer Realisierung des Bebauungsplanes kommt es durch den Anliegerverkehr zu einer Zunahme der Schadstoffemissionen im Plangebiet. Das Ausmaß dieser zusätzlichen Emissionen wird durch die Weiterentwicklung im Bereich der Fahrzeugtechnik begrenzt. Bei den zu erwartenden verkehrsbürtigen Schadstoffemissionen handelt es sich vorwiegend um Stickoxide, Dieselruß und Feinstaub. Lufthygienisch wirksame Gehölzbestände werden durch den Bebauungsplan in den nordwestlichen Abschnitten des Plangebietes in ihrem Bestand betroffen. Auf der anderen Seite setzt der Bebauungsplan umfangreiche Neuanpflanzungen von Bäumen im Bereich des Straßenraums und der Freiflächen fest, die nach entsprechender Entwicklungszeit lufthygienische Filterfunktionen übernehmen können. Bewertung: Erhebliche Auswirkungen auf die Luftqualität im Bereich des Plangebietes sind aufgrund einer Realisierung des Bebauungsplans nicht zu erwarten. 2.2.8 Gerüche Ziele des Umweltschutzes: Die Geruchsimmissionsrichtlinie (GIRL) verpflichtet zur Erfassung und Bewertung aller Geruchsimmissionen, die nach ihrer Herkunft aus Anlagen erkennbar, also gegenüber Gerüchen aus Kraftfahrzeugverkehr, Hausbrand, Vegetation, landwirtschaftlicher Nutzung oder ähnlichem abgrenzbar sind. Bestand/ Nullvariante: Für den Bereich des Plangebietes sind keine entsprechenden Belastungen bekannt. Prognose: Mit der Entwicklung der Wohnbebauung sind voraussichtlich keine gem. GIRL relevanten Geruchsbelastungen verbunden. Bewertung: Erhebliche Auswirkungen im Bezug auf Gerüche sind durch den Bebauungsplan nicht zu erwarten. 2.2.9 Landschaft/Ortsbild (§1 (6) Nr. 6 und 7 Bst. a BauGB) Ziele des Umweltschutzes: Natur und Landschaft sind [...] so zu schützen, dass die Vielfalt, Eigenart und Schönheit sowie der Erholungswert von Natur und Landschaft auf Dauer gesichert sind (§ 1 (1) BNatSchG). Umweltbericht zum Bebauungsplan Nr. 01.16, Teilbereich II der Stadt Brühl Seite 13 Wesentliches Schutzziel ist die Erhaltung der Vielfalt, Eigenart und Schönheit des Landschaftsbildes sowie ausreichend großer unzerschnittener Landschaftsräume. Bestand/ Nullvariante: Im Bereich des Bebauungsplanes wird das Landschaftsbild durch die Lage des Plangebietes im südöstlichen Ortsrandbereich von Brühl-Pingsdorf charakterisiert. Aufgrund der intensiven landwirtschaftlichen Nutzung des überwiegenden Anteils der Plangebietsflächen ist der landschaftsästhetische Eigenwert des Bebauungsplangebietes als gering bis mäßig zu beurteilen. Das Gelände ist im Plangebietsbereich relativ eben ausgeprägt, von Osten nach Westen hin ist ein leichter Geländeanstieg von ca. 64,7m ü. NN auf ca. 68,4m ü. NN zu verzeichnen. In den an das Plangebiet angrenzenden Bereichen befinden sich neben den Siedlungsflächen von Brühl-Pingsdorf (im westlichen Anschluss) umfangreiche Gehölzbestände des Brühler Südfriedhofes nördlich des Plangebietes sowie im Bereich des Schulzentrums südlich des Bebauungsplanbereiches. Im Osten verläuft entlang der Bonnstraße eine Baumreihe aus Winterlinden. Durch die genannten Siedlungsflächen und Gehölzbestände wird der Plangebietsbereich zur umgebenden Landschaft hin weitgehend sichtverschattet. Landschaftsgebundene Erholung: Das Plangebiet wird von zwei Feldwegen gequert, die ausgehend von der Erschließungsstraße des Schulzentrums von Süden nach Norden verlaufen. Diese Wege werden wie die Erschließungsstraße gelegentlich von Spaziergängern bzw. zum Ausführen von Hunden genutzt. Im nordwestlichen Plangebietsbereich befinden sich Gartenflächen, die ehemals als Schrebergärten genutzt wurden. Diese Flächen sind nach wie vor für die private landschaftsgebundene Erholung von Bedeutung. Mit Ausnahme der ehem. Schrebergärten besitzt der Geltungsbereich des Bebauungsplans eine geringe Bedeutung für die landschaftsgebundene Erholung. In der weiteren Umgebung des Plangebietes erstreckt sich nördlich das Parkgelände des Schlosses Augustusburg, mit autofreien Wegen zum Schloss und zum Stadtzentrum sowie zum Jagdschloss Falkenlust. Westlich des Plangebietes befindet sich das Waldgebiet 'Kottenforst-Ville', dessen Ausläufer bis etwa 1.400m (Luftlinie) an das Plangebiet heranreichen. Prognose: Infolge der geplanten Entwicklung des Wohngebietes nehmen Naturnähe und Eigenart im Bereich des Plangebietes weiter ab. Mit dem Plangebiet wird ein Bereich mit geringem bis mäßigem landschaftsästhetischem Eigenwert in Anspruch genommen. Das geplante Wohngebiet fügt sich in die Eigenart der im Umfeld des Plangebiets vorhandenen Wohnbebauung ein. Die Auswirkungen auf das Landschaftsbild bleiben aufgrund der weitgehenden Sichtverschattungen des Plangebietes überwiegend auf die Plangebietsflächen sowie die unmittelbar angrenzenden Bereiche beschränkt. Bewertung: Erhebliche Auswirkungen des Bebauungsplans auf das Landschaftsbild sind infolge einer Realisierung des Bebauungsplanes nicht zu erwarten. Umweltbericht zum Bebauungsplan Nr. 01.16, Teilbereich II der Stadt Brühl Seite 14 2.2.10 Mensch, Gesundheit, Bevölkerung (§1 (6) Nr. 7 Bst. c BauGB) Ziele des Umweltschutzes: Im Hinblick auf das Schutzgut sind alle wesentlichen Eigenschaften der Planänderung von Bedeutung, die sich unmittelbar auf die Gesundheit und das Wohlbefinden des Menschen auswirken können. Auswirkungen, die zu einer Veränderung von wirtschaftlichen oder sonstigen materiellen Rahmenbedingungen führen können, sind hingegen nicht Gegenstand der Umweltprüfung (§ 1 Abs. 6 Nr. 7c BauGB). Lärm: Begleitend zum Bebauungsplanverfahren wurde eine Schalltechnische Untersuchung durchgeführt (ACCON 2016). Bestand/ Prognose: Mit Wirkung auf den Bereich des Plangebietes sind nachfolgende Lärmquellen von Relevanz: Schienenverkehrslärm der Stadtbahnlinie 18: Im Rahmen der Ermittlung der Schienenverkehrsgeräusche wurde der geplante zweigleisige Ausbau der Strecke auf der Grundlage der Planfeststellungs-unterlagen berücksichtigt. Straßenverkehrslärm der Bonnstraße: Im Rahmen der Schalltechnischen Untersuchung wurden an den der Bonnstraße zugewandten Fassaden der geplanten Wohnbebauung Beurteilungspegel von bis zu 61 dB(A) am Tage und 54 dB(A) zur Nachtzeit ermittelt. Tanzsportzentrum Brühl: Die Nutzung der Halle des Tanzsportclubs im Bereich des Schul- und Sportzentrums südlich des Plangebietes führt sowohl im Trainingsbetrieb als auch im Falle von Veranstaltungen zu Überschreitungen des Immissionsrichtwertes. Beachvolleyball-Anlage: Eine Nutzung der im Bereich des Schul- und Sportzentrums südlich des Plangebietes gelegenen, aus 4 Spielfeldern bestehenden Beachvolleyball-Anlage führt zu deutlichen Richtwertüberschreitungen im Bereich der geplanten Wohnbebauung. Bewertung: Im westlichen Plangebietsbereich sind im Bereich der an die Trasse der Stadtbahnlinie 18 angrenzenden Wohnnutzungen des B-Plans 01.16, Teil II zur Einhaltung der Richtwerte aktive und passive Schallschutzmaßnahmen erforderlich. Diese bestehen einerseits in der Errichtung einer Schallschutzwand mit 3m Höhe über Oberkante Gleisanlage im Randbereich der Wohnbaugrundstücke. Hierdurch kann eine Entlastung in den Freibereichen sowie eine Pegelminderung von ca. 4 dB(A) im Bereich der höheren Geschosse bewirkt werden. In den Obergeschossen sind zusätzliche passive Baumaßnahmen vorzusehen. Zum Schutz gegenüber den Lärmimmissionen der Bonnstraße werden ebenfalls die erforderlichen passiven Schallschutzmaßnahmen in die Textlichen Festsetzungen zum Bebauungsplan aufgenommen. Durch Anordnung der Bauflächen und der Umweltbericht zum Bebauungsplan Nr. 01.16, Teilbereich II der Stadt Brühl Seite 15 Außenwohnbereiche wird gewährleistet, dass sich die Terrassen und Hausgärten auf der lärmabgewandten Seite der Gebäude befinden. Im Hinblick auf die von dem Tanzsportzentrum ausgehenden Lärmimmissionen wurde im Rahmen der Planung ein Lärmschutzkonzept entwickelt. Auf diesem Wege werden im Bereich des Geschosswohnungsbaus durch die Anordnung von Prallscheiben und verglasten, hinterlüfteten Loggien beruhigte Bereiche geschaffen. Eine Einhaltung der Immissionsrichtwerte im Bereich der Beachvolleyball-Anlage ist nur durch eine Verschiebung der Anlage in südlicher Richtung hinter den Parkplatz und eine gleichzeitige Errichtung eines 4 m hohen Erdwalls möglich. Die Verlegung der Anlage wird zwischen dem Betreiber und der Stadt Brühl vertraglich geregelt. Unter Berücksichtigung der erforderlichen Schallschutzmaßnahmen sind durch den Bebauungsplan keine erheblichen Auswirkungen im Hinblick auf die Lärmbelastung zu erwarten. Gefahrenschutz: Erbebengefährdung: Bestand-Nullvariante/Prognose: Nach Angaben des GEOLOGISCHEN DIENSTES NRW (2006) liegt das Plangebiet innerhalb der Erdbebenzone 2 und ist der Untergrundklasse T zuzuordnen. Dieser Zone gehören Gebiete an, denen gemäß dem zugrunde gelegten Gefährdungsniveau ein Intensitätsintervall von 7,0 bis < 7,5 zugeordnet ist. Der Bemessungswert der Bodenbeschleunigung beträgt 0,6 m/s2. Bewertung: Unter Berücksichtigung der nach DIN 4149 erforderlichen Vorsichtsmaßnahmen sind im Hinblick auf den Gefahrenschutz keine erheblichen Auswirkungen durch den Bebauungsplan zu erwarten. 2.2.11 Kultur- und sonstige Sachgüter (§1 (6) Nr. 7 Bst. d BauGB) Ziele des Umweltschutzes: Nach § 1(6) BauGB sind bei der Aufstellung der Bauleitpläne u.a. insbesondere die Belange der Baukultur, des Denkmalschutzes und der Denkmalpflege, die erhaltenswerten Ortsteile, Straßen und Plätze von geschichtlicher, künstlerischer oder städtebaulicher Bedeutung zu berücksichtigen. Gemäß § 1(6) Nr. 7 BauGB sind im Rahmen der Bauleitplanung u.a. insbesondere die umweltbezogenen Auswirkungen auf Kulturgüter und sonstige Sachgüter zu berücksichtigen. Bestand/ Nullvariante: Im Rahmen einer Begehung des Plangebietes durch das LVR - Landschaftsverband Rheinland, Amt für Bodendenkmalpflege im Rheinland - wurden vorgeschichtliche, römische und mittelalterliche Keramikfragmente aufgefunden. Aus diesem Grunde wurde eine Sachstandsermittlung zur Konkretisierung der archäologischen Situation veranlasst. Sie wurde im März 2016 durch Anlage von sieben über das Gelände verteilten 10 x 50 m großen Suchschnitten ausgeführt. Als Ergebnis erbrachte sie im mittleren Umweltbericht zum Bebauungsplan Nr. 01.16, Teilbereich II der Stadt Brühl Seite 16 Geländeabschnitt den Nachweis einer bandkeramischen Siedlung, im gesamten Plangebiet metallzeitliche Befunde sowie im Westen ein spätrömisches Grab sowie mögliche römische Gräben. Die metallzeitlichen Siedlungsbefunde im Osten ließen sich in die frühe Eisenzeit (Stufen Hallstatt C/D) datieren, im westlichen Drittel wurden späteisenzeitliche Befunde (Stufen Latène C/D) erfasst (ARCHAEONET 2016). Prognose/ Bewertung: Parallel zum Bebauungsplanverfahren läuft die archäologische Untersuchung. Seitens des LVR bestehen hinsichtlich einer Bebauung keine Bedenken, soweit und sobald - unabhängig von der Verfahrensdauer des Bebauungsplans - die archäologische Untersuchung abgeschlossen ist. Mit Ausgrabung und Dokumentation wird den archäologischen Belangen Rechnung getragen. Archäologische Funde und Befunde können für die Nachwelt erhalten werden. 2.2.12 Wirkungsgefüge und Wechselwirkungen Bestand/ Nullvariante: Durch die in weiten Teilen des Plangebietes aktuell vorherrschende landwirtschaftliche bzw. gärtnerische Nutzung des Plangebietes werden geringe Vorbelastungen des natürlichen Wirkungsgefüges bedingt. Diese bestehen v.a. in der Veränderung einer den natürlichen Gegebenheiten angepassten Vegetationsdecke (vgl. 2.2.1 „Potentielle Natürliche Vegetation“) durch die landwirtschaftliche und gärtnerische Kultur. Weiterhin ist davon auszugehen, dass Dünge- und Pflanzenschutzmittel in den Boden bzw. in das Grundwasser eingetragen werden. Oftmals bilden Ackerflächen im Bereich bindiger Böden eine sog. Pflugsohle aus, bei der es sich um Bodenverdichtungen unterhalb der Reichweite des Pfluges handelt. Prognose: Die Auswirkungen durch den Bebauungsplan werden zu den einzelnen Schutzgütern beschrieben. Von einer wechselseitigen Verstärkung/ Potenzierung von Beeinträchtigungen infolge einer Realisierung des Planvorhabens ist nicht auszugehen. Bewertung: Erhebliche Umweltauswirkungen durch Wechselwirkungen zwischen den Schutzgütern sind nicht zu erwarten. 2.2.13 Altlasten Bestand/ Nullvariante: Für den Geltungsbereich des Bebauungsplans liegen keine Hinweise auf Altlasten bzw. Altlastenverdachts-flächen vor. Prognose/Bewertung: Infolge einer Realisierung des Bebauungsplans sind voraussichtlich keine Auswirkungen im Bezug auf Altlasten zu erwarten. Umweltbericht zum Bebauungsplan Nr. 01.16, Teilbereich II der Stadt Brühl 2.3 Seite 17 In Betracht kommende anderweitige Planungsmöglichkeiten (Alternativen) Der Bebauungsplan beansprucht eine siedlungsnahe Fläche mit einer günstigen örtlichen und überörtlichen Anbindung an den Individual- sowie öffentlichen Personennahverkehr. Nach Angaben der Stadt Brühl stehen andere Flächen in nennenswerter Größenordnung für die Bereitstellung von Wohnbauland im Stadtgebiet von Brühl nicht mehr zur Verfügung. 2.4 Eingriff/Ausgleich Ziele des Umweltschutzes: Der Bebauungsplan Nr. 01.16, Teil II der Stadt Brühl unterliegt gemäß §§ 14 bis 17 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) in Verbindung mit § 1 und 1a Baugesetzbuch (BauGB) der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung in der Bauleitplanung. Veränderungen der Gestalt oder Nutzung von Grundflächen oder Veränderungen des mit der belebten Bodenschicht in Verbindung stehenden Grundwasserspiegels, die die Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushalts oder das Landschaftsbild erheblich beeinträchtigen können, stellen demnach einen Eingriff in Natur und Landschaft dar. Sind aufgrund der Aufstellung, Änderung, Ergänzung oder Aufhebung von Bauleitplänen Eingriffe in Natur und Landschaft zu erwarten, so ist über die Vermeidung, den Ausgleich und den Ersatz nach den Vorschriften des Baugesetzbuches (BauGB) zu entscheiden. Bestand-Nullvariante/Prognose: Die Erfassung und Bewertung des Bestandes im Plangebiet erfolgte im Rahmen des Landschaftspflegerischen Fachbeitrages zum Bebauungsplan (SCHWARZE UND PARTNER 2016) anhand des Bewertungsverfahrens von LUDWIG (1991). Demnach ergibt sich ein ökologischer Bestandswert von 497.865 sowie ein Planungswert von 248.470 Biotopwertpunkten. Bewertung: Durch den Bebauungsplan wird ein Landschaftsökologisches Kompensationsdefizit von 249.395 Biotopwertpunkten verursacht. Danach wird der Eingriff durch die plangebietsinternen Festsetzungen (nicht zu versiegelnde Hausgärten, Grünflächen, Baumanpflanzungen) innerhalb des Plangebietes zur Hälfte kompensiert. Der verbleibende landschaftsökologische Eingriff wird zu ca. 50% im Bereich des städtischen Ökokontos und zu ca. 50% im Bereich des Ökokontos der RWE Power AG in Weilerswist vollständig kompensiert. Umweltbericht zum Bebauungsplan Nr. 01.16, Teilbereich II der Stadt Brühl 3. Zusätzliche Angaben 3.1 Technische Verfahren bei der Umweltprüfung bzw. Schwierigkeiten bei der Zusammenstellung der Angaben Seite 18 Hinweise auf Die angewandten technischen Verfahren werden in den jeweiligen Begleitgutachten zum Bebauungsplan beschrieben. 3.2 Geplante Maßnahmen zur Auswirkungen (Monitoring) Überwachung bzw. Abwendung erheblicher Das Bebauungsplanverfahren wird voraussichtlich bis zum Jahresende 2016 durch eine archäologische Untersuchung begleitet. Im Plangebiet auftretende archäologisch bedeutsame Funde und Befunde werden unabhängig von der Dauer des B-PlanVerfahrens durch Ausgrabung und Dokumentation für die Nachwelt erhalten. Im Rahmen der Baumaßnahmen ist sicherzustellen, dass eine Beeinträchtigung des an den Plangebietsbereich angrenzenden Gehölzbestandes vermieden wird. Hierbei ist insbesondere die Baumreihe aus Winterlinden entlang der Bonnstraße zu beachten. Drei Jahre nach Entwicklung des Wohnbaugebietes ist durch die Stadt Brühl eine Ortsbegehung zur Kontrolle der im Bebauungsplan festgesetzten Pflanzbindungen vorzunehmen. Umweltbericht zum Bebauungsplan Nr. 01.16, Teilbereich II der Stadt Brühl 3.3 Seite 19 Zusammenfassung Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 01.16, Teilbereich II `Südfriedhof/ Bonnstraße/ Schulzentrum/ Linie 18´ sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Entwicklung mehrerer attraktiver Wohnquartiere geschaffen werden. Dabei sind Geschoßwohnungen und Familienhäuser als Einzel- und Doppelhäuser bzw. Hausgruppen geplant. Der Geltungsbereich des Bebauungsplans erstreckt sich in Brühl-Pingsdorf unmittelbar südlich des Brühler Südfriedhofes. Südlich des Plangebietes befindet sich das Schul- und Sportzentrum mit dem Karl-Schiller-Berufskolleg, der Gesamtschule Brühl, dem Tanzsportzentrum Brühl und einer Beachvolleyballanlage. Im Osten des Plangebietes verläuft die Bonnstraße, im Westen grenzt die Trasse der Stadtbahnlinie 18 sowie bestehende Wohnbebauung des Stadtteils Pingsdorf an. Der ca. 8,4ha umfassende Geltungsbereich des Bebauungsplans wird aktuell überwiegend als Ackerfläche intensiv landwirtschaftlich genutzt, im nordwestlichen und nördlichen Plangebietsbereich befinden sich bereichsweise von Gehölzbestand eingenommene ehemalige Schrebergärten. Aufgrund seiner Biotopausstattung besitzt das Plangebiet eine geringe bis mäßige landschaftsökologische Bedeutung. Besondere Flächenfunktionen für das Landschaftsbild bzw. die landschaftsgebundene Erholung sind im Bereich des Plangebietes nicht vorhanden. Gemäß Landschaftspflegerischem Fachbeitrag zum Bebauungsplan erfordert der mit dem Bebauungsplan verbundene Eingriff in Natur und Landschaft externe Kompensationsmaßnahmen. Die externen Kompensationsmaßnahmen befinden sich zu ca. 50% im Bereich des städtischen Ökokontos und zu ca. 50% im Bereich des Ökokontos der RWE Power AG in Weilerswist. Unter Berücksichtigung der externen Kompensationsmaßnahmen sind mit einer Realisierung des Bebauungsplanes voraussichtlich keine erheblichen Umweltauswirkungen auf die Schutzgüter bzw. Wechselwirkungen verbunden, da im Hinblick auf die Schutzgüter keine besonderen bzw. lediglich lokal bedeutsame Flächenfunktionen im Plangebiet vorhanden sind. Die geplante Wohnbebauung des B-Plans Nr. 01.16, Teil II ist den Lärmemissionen der Straßenbahnlinie 18, des Schul- und Sportzentrums südlich des Plangebietes sowie der Bonnstraße ausgesetzt. Zur Einhaltung der Immissionsrichtwerte werden im Bebauungsplan aktive und passive Schallschutzmaßnahmen berücksichtigt (z.B. Lärmschutzwand entlang Stadtbahnlinie) sowie Lärmpegelbereiche festgesetzt. Gemäß der Artenschutzprüfung zum Bebauungsplan ist ein Eintreten artenschutzrechtlicher Verbotstatbestände nach § 44 Abs. 1 Nr. 1-3 i.V. mit Abs. 5 BNatSchG durch Maßnahmen zur Vermeidung eingriffsbedingter Gefährdungen von Vogelbruten und der Zwergfledermaus sowie zum Ausgleich eines Revierverlustes der planungsrelevanten Vogelart Feldsperling auszuschließen. Krefeld, 22.09.2016 Umweltbericht zum Bebauungsplan Nr. 01.16, Teilbereich II der Stadt Brühl 4. Seite 20 Quellenverzeichnis ARCHAEOnet AEISSEN + GÖRÜR GBR (2016): Brühl; Bebauungsplan 01.16, NW 2016/1022, 1. Zwischenbericht 20.06.-22.07.2016, Bonn. DEUTSCHER PLANUNGSATLAS (1972): Band I: Nordrhein-Westfalen, Lieferung 3, Vegetation (Potentielle natürliche Vegetation), herausgegeben von der Akademie für Raumforschung und Landesplanung, Gebrüder Jänecke Verlag, Hannover. BUNDESNATURSCHUTZGESETZ (BNatSchG) - Gesetz über Naturschutz und Landschaftspflege vom 29. Juli 2009 (BGBl. I S. 2542), zuletzt geändert am 31.08.2015. 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S. 568) - zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 16.03.2010 (GV. NRW. S. 185). LANUV - LANDESANSTALT FÜR NATUR; UMWELT UND VERBRAUCHER-SCHUTZ NRW (2016): Biotopkataster NRW (www.naturschutz-fachinformationssystemenrw.de/biotopkataster/). LANUV - LANDESANSTALT FÜR NATUR; UMWELT UND VERBRAUCHER-SCHUTZ NRW (2016a): Klimaatlas Nordrhein-Westfalen (www.klimaatlas.nrw.de). LUDWIG (1991): Methode zur ökologischen Bewertung der Biotopfunktion von Biotoptypen Büro Froehlich + Sporbeck, Bochum. SCHWARZE UND PARTNER (2016): Landschaftspflegerischer Fachbeitrag zum Bebauungsplan Nr. 01.16, Teilbereich II „Südfriedhof/ Bonnstraße/ Schulzentrum/ Linie 18“ der Stadt Brühl, Krefeld. STADT BRÜHL (1993): Karte zu stadtklimatischen Funktionsräumen 1:10.000, Brühl. STADT BRÜHL (1996): Satzung zum Schutz des Baumbestandes der Stadt Brühl Baumsatzung vom 01. Juli 1996 in der Fassung der Änderungssatzungen vom 26.10.1998, 11.12.2000 und 12.09.2005, Brühl.