Daten
Kommune
Brühl
Größe
103 kB
Datum
22.06.2016
Erstellt
14.06.16, 14:19
Aktualisiert
27.10.16, 17:30
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Brühl
öffentliche
Vorlage
Der Bürgermeister
Dienststelle
Sachbearbeiter/in
Aktenzeichen
Datum
Vorlagen-Nr.
61/1
Stoiber
61-16-50
07.06.2016
246/2016
Betreff
Parkraumkonzept Innenstadt
Beratungsfolge
Ausschuss für Verkehr und Mobilität
Finanzielle Auswirkungen
Ja
X Nein
Mittel stehen zur Verfügung bei SK / KST
Mittel stehen nicht zur Verfügung
Über-/außerplanmäßige Aufwendungen/Auszahlungen
Sachkonto / Kostenstelle
BGM
Zust. Dez.
Zust. Dienststelle
Dez. III / Dez: II Abt 32/1
Abt. 61/3
FB 80
Freytag
Schiffer
Lamberty
Schaaf
Brandt
Burkhardt
Schulz
Kalle
Wolters
Beschlussentwurf:
Der Ausschuss für Verkehr und Mobilität nimmt das vorliegende Parkraumkonzept zur
Kenntnis.
Erläuterungen:
Die Verwaltung legt das erstellte Parkraumkonzept dem Ausschuss zur Kenntnisnahme
und Beratung vor.
Der Rat hat in seiner Sitzung am 14.12.2015 die Verwaltung mit der Erarbeitung eines
Parkraumkonzeptes beauftragt. Insbesondere sollen folgende Fragestellungen
beantwortet werden:
a) Können die heutigen Parkscheibenzonen ersetzt werden durch:
-
reines Anwohnerparken sowie besondere Parkausweise für die nachweislich in
der Innenstadt beschäftigten Personen?
Parkraumbewirtschaftung
durch
Parkscheinautomaten,
internetbasierte
Parkscheinlösungen (SmartParking) und Anwohnerparken?
b) Welche Parkzeitenregelungen auf den durch die Stadt bewirtschafteten Parkplätzen
bringen im Vergleich mit den daraus verursachten Folgekosten (Überwachung) den
höchsten zu erwartenden Betrag?
c) Welche Parkgebühren und Parkzeiten sind im Vergleich mit anderen Städten mit
vergleichbarer kultureller Wertigkeit und Größe zu Brühl angemessen? Hierbei sind
auch die Gebühren für Bewohnerparkausweise aufzuzeigen.
Drucksache 246/2016
Seite - 2 –
Der zur Erarbeitung des Parkraumkonzeptes an die Verwaltung erteilte Prüfauftrag
konzentriert sich, wie vorstehend aufgeführt, im Wesentlichen auf finanzielle Aspekte der
Parkraumbewirtschaftung. Parkraumbewirtschaftungsmaßnahmen haben allerdings ihre
Grundlage im Straßenverkehrsrecht. Die Erhebung von Parkgebühren muss daher
verkehrlich begründet sein, was bei der Erstellung des Konzeptes entsprechend
berücksichtigt wurde.
Für die Bearbeitung wurde weitgehend auf Daten zurückgegriffen, die zur Erstellung des in
der Sitzung des Verkehrsausschusses am 16.03.2010 -Top 4- abgelehnten "Konzeptes
zur Parkraumorganisation" umfänglich erhoben wurden.
Das vorliegende Konzept sieht u.a. vor, heute über Parkscheibenregelungen
bewirtschaftete Stellplätze im öffentlichen Verkehrsraum künftig weitgehend durch den
Einsatz von Parkscheinautomaten zu bewirtschaften, deren Gebühren höher sind als in
den ausgewiesenen Parkierungsanlagen. Als Ziel wird damit verfolgt, die Nutzung der
Parkierungsanlagen attraktiver zu machen, Parksuchverkehre in den Innenstadtstraße mit
vorwiegender Wohnnutzung möglichst zu vermeiden und kurzzeitiges Parken dabei auch
weiterhin zu ermöglichen.
Das Bewohnerparken wird in diese Lösung integriert, indem die Straßenrandstellplätze
durch Bewohner mit entsprechendem Bewohnerparkausweis ohne zeitliche
Einschränkungen genutzt werden können. Die Gebühr für die Ausstellung eines
Bewohnerparkausweises orientiert sich dabei an der (gesetzlichen Vorgabe)
Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (Geb.-Nr.: 265), wobei hier die
Höchstgebühr in Höhe von 30,70€ angesetzt wird. Eine zeitliche Ausnahme bilden die
Schützenstraße und die Carl-Schurz-Straße, in denen Bewohnerparken erst ab 18 Uhr bis
zum folgenden Morgen 9 Uhr gestattet sein soll. Kentenichstraße, Tiergartenstraße,
Schlossstraße, südl. Wallstraße und die Mühlenstraße in Höhe Kaufhof stehen hingegen
ausschließlich dem Bewohnerparken zur Verfügung. Demgegenüber soll das
Bewohnerparken auf dem Parkplatz Belvedere ebenso den v.g. zeitlichen Regelungen
unterliegen.
Eine zusätzliche Ausweitung ist für das Bewohnerparken im Bereich der südlichen
Innenstadt vorgesehen. Der Parkplatz Amtsgericht (41 Stpl.) wird künftig neben den
Nachtstunden auch an den Wochenenden (Sa und So) sowie an Feiertagen ganztags dem
Bewohnerparken zur Verfügung stehen. An Sonn und Feiertagen soll hier ausschließlich
die Bewohnerparkregelung gelten. Ermöglicht werden diese Regelungen durch die
nachweislich vorhandenen freien Kapazitäten in den im direkten Umfeld liegenden
Parkierungsanlagen (Parkhaus am Krankenhaus, Parkdeck Giesler-Galerie).
Weiterhin ist vorgesehen die bisherige Brachfläche hinter dem Finanzamt herzurichten
und als Pendlerparkplatz für Einpendler, die ihren Arbeitsplatz in der Innenstadt
nachweisen, gegen Gebühr zur Verfügung zu stellen. Die Fläche bietet Raum für ca. 100
Stellplätze und kann somit in erheblichem Umfang zur Entlastung der Innenstadt durch
parkende Pendler sowie entsprechendem Parksuchverkehr beitragen.
Das Konzept wird im Einzelnen in der Sitzung durch die Verwaltung vorgestellt und
ausführlich erläutert. Zur Beschlussfassung soll das Konzept erneut als
Tagesordnungspunkt in der folgenden Sitzung nach den Sommerferien eingebracht
werden.