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Vorlage (Parkraumkonzept Innenstadt)

Daten

Kommune
Brühl
Größe
103 kB
Datum
22.06.2016
Erstellt
14.06.16, 14:19
Aktualisiert
27.10.16, 17:30
Vorlage (Parkraumkonzept Innenstadt) Vorlage (Parkraumkonzept Innenstadt)

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Inhalt der Datei

Stadt Brühl öffentliche Vorlage Der Bürgermeister Dienststelle Sachbearbeiter/in Aktenzeichen Datum Vorlagen-Nr. 61/1 Stoiber 61-16-50 07.06.2016 246/2016 Betreff Parkraumkonzept Innenstadt Beratungsfolge Ausschuss für Verkehr und Mobilität Finanzielle Auswirkungen Ja X Nein Mittel stehen zur Verfügung bei SK / KST Mittel stehen nicht zur Verfügung Über-/außerplanmäßige Aufwendungen/Auszahlungen Sachkonto / Kostenstelle BGM Zust. Dez. Zust. Dienststelle Dez. III / Dez: II Abt 32/1 Abt. 61/3 FB 80 Freytag Schiffer Lamberty Schaaf Brandt Burkhardt Schulz Kalle Wolters Beschlussentwurf: Der Ausschuss für Verkehr und Mobilität nimmt das vorliegende Parkraumkonzept zur Kenntnis. Erläuterungen: Die Verwaltung legt das erstellte Parkraumkonzept dem Ausschuss zur Kenntnisnahme und Beratung vor. Der Rat hat in seiner Sitzung am 14.12.2015 die Verwaltung mit der Erarbeitung eines Parkraumkonzeptes beauftragt. Insbesondere sollen folgende Fragestellungen beantwortet werden: a) Können die heutigen Parkscheibenzonen ersetzt werden durch: - reines Anwohnerparken sowie besondere Parkausweise für die nachweislich in der Innenstadt beschäftigten Personen? Parkraumbewirtschaftung durch Parkscheinautomaten, internetbasierte Parkscheinlösungen (SmartParking) und Anwohnerparken? b) Welche Parkzeitenregelungen auf den durch die Stadt bewirtschafteten Parkplätzen bringen im Vergleich mit den daraus verursachten Folgekosten (Überwachung) den höchsten zu erwartenden Betrag? c) Welche Parkgebühren und Parkzeiten sind im Vergleich mit anderen Städten mit vergleichbarer kultureller Wertigkeit und Größe zu Brühl angemessen? Hierbei sind auch die Gebühren für Bewohnerparkausweise aufzuzeigen. Drucksache 246/2016 Seite - 2 – Der zur Erarbeitung des Parkraumkonzeptes an die Verwaltung erteilte Prüfauftrag konzentriert sich, wie vorstehend aufgeführt, im Wesentlichen auf finanzielle Aspekte der Parkraumbewirtschaftung. Parkraumbewirtschaftungsmaßnahmen haben allerdings ihre Grundlage im Straßenverkehrsrecht. Die Erhebung von Parkgebühren muss daher verkehrlich begründet sein, was bei der Erstellung des Konzeptes entsprechend berücksichtigt wurde. Für die Bearbeitung wurde weitgehend auf Daten zurückgegriffen, die zur Erstellung des in der Sitzung des Verkehrsausschusses am 16.03.2010 -Top 4- abgelehnten "Konzeptes zur Parkraumorganisation" umfänglich erhoben wurden. Das vorliegende Konzept sieht u.a. vor, heute über Parkscheibenregelungen bewirtschaftete Stellplätze im öffentlichen Verkehrsraum künftig weitgehend durch den Einsatz von Parkscheinautomaten zu bewirtschaften, deren Gebühren höher sind als in den ausgewiesenen Parkierungsanlagen. Als Ziel wird damit verfolgt, die Nutzung der Parkierungsanlagen attraktiver zu machen, Parksuchverkehre in den Innenstadtstraße mit vorwiegender Wohnnutzung möglichst zu vermeiden und kurzzeitiges Parken dabei auch weiterhin zu ermöglichen. Das Bewohnerparken wird in diese Lösung integriert, indem die Straßenrandstellplätze durch Bewohner mit entsprechendem Bewohnerparkausweis ohne zeitliche Einschränkungen genutzt werden können. Die Gebühr für die Ausstellung eines Bewohnerparkausweises orientiert sich dabei an der (gesetzlichen Vorgabe) Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (Geb.-Nr.: 265), wobei hier die Höchstgebühr in Höhe von 30,70€ angesetzt wird. Eine zeitliche Ausnahme bilden die Schützenstraße und die Carl-Schurz-Straße, in denen Bewohnerparken erst ab 18 Uhr bis zum folgenden Morgen 9 Uhr gestattet sein soll. Kentenichstraße, Tiergartenstraße, Schlossstraße, südl. Wallstraße und die Mühlenstraße in Höhe Kaufhof stehen hingegen ausschließlich dem Bewohnerparken zur Verfügung. Demgegenüber soll das Bewohnerparken auf dem Parkplatz Belvedere ebenso den v.g. zeitlichen Regelungen unterliegen. Eine zusätzliche Ausweitung ist für das Bewohnerparken im Bereich der südlichen Innenstadt vorgesehen. Der Parkplatz Amtsgericht (41 Stpl.) wird künftig neben den Nachtstunden auch an den Wochenenden (Sa und So) sowie an Feiertagen ganztags dem Bewohnerparken zur Verfügung stehen. An Sonn und Feiertagen soll hier ausschließlich die Bewohnerparkregelung gelten. Ermöglicht werden diese Regelungen durch die nachweislich vorhandenen freien Kapazitäten in den im direkten Umfeld liegenden Parkierungsanlagen (Parkhaus am Krankenhaus, Parkdeck Giesler-Galerie). Weiterhin ist vorgesehen die bisherige Brachfläche hinter dem Finanzamt herzurichten und als Pendlerparkplatz für Einpendler, die ihren Arbeitsplatz in der Innenstadt nachweisen, gegen Gebühr zur Verfügung zu stellen. Die Fläche bietet Raum für ca. 100 Stellplätze und kann somit in erheblichem Umfang zur Entlastung der Innenstadt durch parkende Pendler sowie entsprechendem Parksuchverkehr beitragen. Das Konzept wird im Einzelnen in der Sitzung durch die Verwaltung vorgestellt und ausführlich erläutert. Zur Beschlussfassung soll das Konzept erneut als Tagesordnungspunkt in der folgenden Sitzung nach den Sommerferien eingebracht werden.