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Vorlage (Jahresbericht über die Tätigkeiten der städtischen Behindertenbeauftragten)

Daten

Kommune
Brühl
Größe
482 kB
Datum
08.11.2016
Erstellt
31.10.16, 12:52
Aktualisiert
31.10.16, 12:52

Inhalt der Datei

Stadt Brühl öffentliche Vorlage Der Bürgermeister Dienststelle Sachbearbeiter/in Aktenzeichen Datum Vorlagen-Nr. 50 Rempe 50 20 30 17.10.2016 451/2016 Betreff Jahresbericht über die Tätigkeiten der städtischen Behindertenbeauftragten Beratungsfolge Sozialausschuss Finanzielle Auswirkungen Ja X Nein Mittel stehen zur Verfügung bei SK / KST Mittel stehen nicht zur Verfügung Über-/außerplanmäßige Aufwendungen/Auszahlungen Sachkonto / Kostenstelle BGM Zust. Dez. Zust. Dienststelle Freytag Burkhardt Zimmermann Kämmerer RPA Beschlussentwurf: Der Sozialausschusses nimmt den Bericht des Bürgermeisters zur Kenntnis. Erläuterungen: 1. Aufgabe der Behindertenbeauftragten Das Amt der kommunalen Behindertenbeauftragten besteht seit 1970. Seit vielen Jahren ist die Stelle der/des Behindertenbeauftragten im ehemaligen Sozialamt und im heutigen Fachbereich Soziales und Demographie verankert. Die Aufgabe der Behindertenbeauftragten in der Verwaltung in Brühl wird hauptamtlich wahrgenommen. Einige Kommunen in NRW und auch eine kreisangehörige Kommune agieren noch mit ehrenamtlich tätigen Behindertenbeauftragten. Die/Der Behindertenbeauftragte wird vom Bürgermeister bestellt. Die Bezeichnung in den Kommunen und Städten NRW ist nicht einheitlich; es gibt die/den Behindertenbeauftragte/n oder die/den Behindertenkoordinator/in. Als Vertretungsgremium des Personenkreises Menschen mit Behinderung hält die Verwaltung die Arbeitsgemeinschaft „Menschen mit Behinderung“ vor, die aufgrund der fließenden Themenschwerpunkte in ihren Sitzungen mit der Arbeitsgemeinschaft „Träger der Altenarbeit“ kooperiert. Die Geschäftsführung der Arbeitsgemeinschaft obliegt der städtischen Behindertenbeauftragten; den Vorsitz der Arbeitsgemeinschaft hat die Sozialdezernentin Frau Burkhardt inne. Drucksache 451/2016 Seite - 2 – Der/Die Behindertenbeauftragte ist Mittler/in zur Stadtverwaltung. Diese Funktion wird hierbei insbesondere gegenüber dem Bürgermeister ausgeübt. Das Bundesgleichstellungsgesetz NRW (BGG NRW) beschreibt die Funktion der/des Behindertenbeauftragten in § 13 BGG NRW wie folgt: „Die Wahrung der Belange von Menschen mit Behinderung auch auf örtlicher Ebene ist eine Aufgabe von wichtiger Bedeutung für die Verwirklichung der Gleichstellung behinderter Menschen. Näheres bestimmen die Gemeinden und Gemeindeverbände durch Satzung.“ In der Hauptsatzung der Stadt Brühl (Brühler Stadtverfassung), in Kraft getreten am 12.09.2014, sind die Tätigkeiten der/des Behindertenbeauftragten im § 3a der Satzung nachzulesen und beschrieben. 2. Aufgabenwahrnehmung der Behindertenbeauftragten in der Verwaltung 2.1 Mitgestaltung der politischen und sozialen Rahmenbedingungen für Menschen mit Behinderung hier: Begehungskommission Im Jahr 2013 hat die Behindertenbeauftragte dem Sozialausschuss vorgeschlagen, eine Begehungskommission von Menschen mit unterschiedlichen Behinderungen einzurichten. Hintergrund dieses Vorschlags war, dass betroffene Brühler Bürgerinnen und Bürger sich bei der Verwaltung melden und Beschwerde führen zu baulichen, innerstädtischen Planungsmaßnahmen, die von der Verwaltung ausgeführt werden. Für die Gründung der Kommission wurden mehrere in Frage kommende Personen aus dem Kreis der existierenden Arbeitsgemeinschaft angeschrieben und angefragt, ob diese sich vorstellen können, in der Kommission ehrenamtlich tätig zu werden. Von den angeschriebenen Personen haben sechs Mitglieder der Arbeitsgemeinschaft ihr Interesse an der Mitwirkung in der Begehungskommission bekundet. Die Kommission wirkte dann erstmalig bei einer Begehung des Bauabschnittes Unterführung Brühl-Mitte im Jahr 2015 mit. Hier konnten die Mitglieder der Kommission den verantwortlichen Planern ihre Bedenken, Anregungen zu evtl. baulichen Veränderungen oder auch ihre Zustimmung zu dem geplanten Projekt mitteilen. Eine weitere Beteiligung der Kommissionsmitglieder für den zweiten Bauabschnitt der Unterführung Brühl-Mitte in östlicher Richtung hat am 27.08.2015 stattgefunden. Die hier gemachten Äußerungen flossen dann in die abschließenden Planungen des gesamten Umbaus mit ein. Im Berichtsjahr wurde die Kommission noch nicht zu anstehenden Planungen hinzugezogen. 2.2 AG „Menschen mit Behinderung“ und AG „Träger der Altenarbeit“ Die Sitzungen der Arbeitsgemeinschaft werden pro Halbjahr eines Jahres durchgeführt. Die erste Sitzung der Arbeitsgemeinschaft im Berichtsjahr fand am 07.04.2016 statt. Die zweite Sitzung war auf den 18.10.2016 terminiert, wurde jedoch wegen Erkrankung einer Haupt-Referentin abgesagt. An den einberufenen Sitzungen nehmen im Durchschnitt 40 Teilnehmerinnen und Teilnehmer teil. Diese rekrutieren sich aus Brühler Vereinen für Behinderte, aus Vertretungen Brühler Seniorenvereine, Vertretungen Brühler Senioreneinrichtungen, Drucksache 451/2016 Seite - 3 – ambulanten Pflegediensten, am Thema interessierten Einzelpersonen sowie Vertretungen besonderer Vereine wie Hospiz Brühl e.V., Alzheimer-Gesellschaft Aufwind Brühl e.V., ILCO-Selbsthilfegruppe Brühl, Diabetes-Selbsthilfegruppe Brühl. Die zu behandelnden Themen in den Sitzungen werden derzeit von der Verwaltung vorgegeben. Ab 2020 wird der geplante Inklusionsbeirat die Arbeitsgemeinschaft ablösen. Dieser wird zur Erfüllung der UN-Behindertenrechtskonvention nach politischer und sozialer Teilhabe für Menschen mit Behinderung eingesetzt. 2.3 Überwachen der Einhaltung der Vorschriften des Behindertengleichstellungsgesetzes und der anderen Gesetzgebungen NRW Im Berichtsjahr wurde die Behindertenbeauftragte vom Fachbereich Bauen und Umwelt (FB 61) zu verschiedenen, aufgestellten Bebauungsplänen (bisher 6 Bebauungspläne), die im Stadtgebiet in Brühl umgesetzt werden sollen, um Stellungnahme der beabsichtigten Planungen gebeten. Die eingereichten Bebauungspläne sehen eine frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB vor. Diese Möglichkeit hat die Behindertenbeauftragte voll genutzt. Dabei wurde sie hinsichtlich der Erläuterung des jeweilig vorliegenden Bebauungsplanes mit seinen beabsichtigten Maßnahmen in hervorragender kooperativer Zusammenarbeit von den Kolleginnen und Kollegen des Fachbereiches Bauen und Umwelt (FB 61) in Bezug auf die noch zu fertigenden Stellungnahmen umfassend unterwiesen. Darüber hinaus wird die Behindertenbeauftragte laufend bei Verkehrsplanungen (hier insbesondere: barrierefreie Signalanlagen auf Brühler Straßen) von dem hierfür zuständigen Kollegen aus dem FB 61 in die Planungen mit einbezogen und um entsprechende Stellungnahme zu den barrierefreien Maßnahmen gebeten. Im Berichtsjahr wurde die Beauftragte bei sieben Signalanlagen, die barrierefrei umgerüstet werden mussten, beteiligt. Weiterhin wird die Beauftragte laufend vom Fachbereich 66 (Abwasser und Tiefbau), Abteilung 66/1 (Kanal- und Straßenbau) in die Planung der barrierefrei zu gestaltenden Bushaltestellen in sog. „Buskaps“ eingebunden und bei der Fertigstellung dieser „Kaps“ in die Prüfung und Begutachtung der barrierefreien Umgestaltung mit einbezogen. Im Berichtsjahr wurden 19 Bushaltestellen in barrierefreie „Buskaps“ nach § 55 BauO NRW umgewandelt. Die Stellungnahmen werden unter Hinzuziehung der derzeit gültigen DIN-Vorschriften 18040 Teil 1-3 sowie der gültigen BauO NRW formuliert. 2.4 Beratung von Menschen mit Behinderung und deren Angehörigen in den Sprechzeiten der Verwaltung Brühler Bürgerinnen und Bürger kommen mit unterschiedlichen Anliegen und Fragen zu ihrer körperlichen Einschränkung in die Sprechstunde der Verwaltung. So wird nach Selbsthilfegruppen und Vereinen nachgefragt, die den Lebensalltag eines Menschen mit Behinderung bewältigen helfen und unterstützen. Das sind in Brühl beispielhaft die KoKoBe-Beratungsstelle, Sonderspaß e.V., Lebenshilfe Brühl, Lebenshilfe Rhein-Erft-Kreis Süd gGmbH, Brühler Selbsthilfegruppe Trisamie 21 x 3, ILCO- Drucksache 451/2016 Seite - 4 – Selbsthilfegruppe Brühl, Diabetes-Selbsthilfegruppe Brühl, MS-Kontaktkreis Brühl, Betreutes Wohnen für psychisch erkrankte Menschen durch Arbeiter-Samariter-Bund (ASB), Autismus-Ambulanz der Lebenshilfe HPZ gGmbH. Es werden auch gelegentlich Fragen zu unterstützenden Hilfsmitteln innerhalb und außerhalb des Lebensbereiches „Wohnung“, deren Finanzierungen und Bezugsquellen für unterschiedliche körperliche Beeinträchtigungen gestellt und Adressen weitergegeben. Ebenso wird verstärkt um Auskunft nach kostengünstigen, barrierefreien Wohnungen in Brühl gebeten, besonders dann, wenn ein Angehöriger oder man selbst, durch ein unverhofft, schicksalhaft eintretendes Ereignis gezwungen wird, sich in der Suche danach, auf den Weg zu begeben. Hierzu werden den Ratsuchenden Adressen von Brühler Immobilienmaklern, Wohnungsgesellschaften, Pressemedien, Internet (z.B. scout24.de) an die Hand geben. 2.5 Ausgabe von städtischen Beförderungsscheinen für Schwerbehinderte Seit 1993 gewährt die Stadt Brühl Beförderungsscheine für Schwerbehinderte. Die Stadt Brühl zahlt auf freiwilliger Basis im Rahmen der dafür zur Verfügung gestellten Haushaltsmittel, einen Fahrkostenzuschuss. Dieser Fahrkostenzuschuss dient ausschließlich dem Zweck, Menschen mit Behinderung die Teilnahme am Leben in der Gesellschaft zu ermöglichen. Fahrten, die in die Zuständigkeit anderer Kostenträger, z.B. Krankenkasse, fallen, sind von der Bezuschussung ausgeschlossen. Berechtigt zur Teilnahme am Fahrdienst sind Menschen mit Behinderung, die in ihrer Bewegungsfähigkeit derart beeinträchtigt sind, dass ihnen die Benutzung anderer Verkehrsmittel nicht oder nur unter sehr großen Erschwernissen zuzumuten ist. Voraussetzung für den Erhalt der Beförderungsscheine ist die Vorlage des Schwerbehindertenausweises und die Vorlage des Brühl-Pass. Als Nachweis gilt auch der Bescheid des Versorgungsamtes Rhein-Erft-Kreis oder der Schwerbehindertenausweis mit einem Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 80 v.H. und mindestens einem Merkzeichen „aG“ (außergewöhnlich gehbehindert), „BL“ (blind) oder „H“ (hilflos). Es werden monatlich 20 Beförderungsscheine à 5 Besetztkilometer gewährt. Die Beförderungsscheine sind nicht übertragbar und gelten nur für den angegebenen Monat und das Jahr. Für die Fahrten können private Behindertenfahrdienste, Fahrdienste der Freien Wohlfahrtsverbände und Mietwagen (Taxifirmen, die mit der Stadt Brühl eine entsprechende Vereinbarung abschließen) in Anspruch genommen werden. Pro Besetztkilometer erhalten die Behindertenfahrdienste bei Abrechnung der Beförderungsscheine eine Kilometerpauschale in Höhe von 0,41 €. Kosten, die den Fahrdiensten über die Kilometerpauschalen entstehen gehen zu Lasten der Fahrteilnehmer. (vgl. Richtlinien der Stadt Brühl über die Gewährung von Beförderungsscheinen, Stand: 01.04.2007). Die Abrechnung der Fahrdienste mit der Stadt Brühl wird ¼-jährlich vorgenommen. Im Berichtsjahr erhalten 15 anspruchsberechtigte Brühler Bürgerinnen und Bürger die Beförderungsscheine für ein Quartal, wovon ein Brühler Bürger über die Härtefallregelung monatlich lediglich 10 Beförderungsscheine pro Monat erhält. Er erfüllt nicht ganz die Anspruchsvoraussetzungen. Drucksache 451/2016 Seite - 5 – Folgende Fahrdienste in Brühl können mit den Beförderungsscheinen aktuell in Anspruch genommen werden: - Taxi Pohl, Janshof 7 - Taxi Keulen, Bremer Straße 8 - Fahrdienst Brühl, Inh. M. Wielpütz, Römerstraße 1 Hinsichtlich der Abrechnung der Fahrscheine mit der Stadt Brühl kommt es hin und wieder zu Schwierigkeiten und Problemen. Die Unternehmen reichen die Abrechnungsunterlagen verspätet ein, die Fahrscheine enthalten kein Fahrdatum des Berechtigten, es fehlt der Eintrag der gefahrenen Kilometer, es fehlt die Unterschrift des Berechtigten, es werden Fahrscheine zur Abrechnung vorgelegt, die ein dem Monat nicht entsprechendes Tagesdatum aufweisen. Hier wird dann im Nachgang versucht, eine einvernehmliche Lösung in der Abrechnung von seitens der Verwaltung mit dem Fahrunternehmen zu erzielen. 2.6 Mitarbeit in der AG „Spielraumplanung“ (§ 78 KJHG) Seit dem Berichtsjahr arbeitet die Behindertenbeauftragte in der AG „Spielraumplanung“ mit. Die AG wird federführend vom städtischen Jugendamt geleitet und nach Beratungsbedarf einberufen. Die Gestaltung der Brühler Spielplätze und der damit verbundenen Spielgeräteauswahl hat sich in den letzten Jahren mehr oder weniger an dem Gesundheitszustand von gesunden Kindern orientiert. Die Behindertenbeauftragte möchte langfristig hier ein Umdenken herbeiführen und Sorge dafür tragen, dass die Richtlinien der UN-Behindertenrechtskonvention sowie des Behindertengleichstellungsgesetzes mehr Berücksichtigung erfahren. Die Spielplätze müssen „Spielplätze für Alle“ werden. Spielbereiche und Spielgeräte sollten so ausgewählt und gestaltet werden, dass sie eine Motivation zum Aussteigen aus dem Rollstuhl für das behinderte Kind bieten. „Bei der Gestaltung eines ‚Spielplatzes für Alle‘ muss über den für die Benutzung der einzelnen Spielgeräte erforderlichen Platzbedarf hinaus ein zusätzliches Maß an Bewegungsfläche vorgesehen werden, das es Kindern im Rollstuhl und laufenden Kindern möglich macht, sich von Gerät zu Gerät zu bewegen, ohne einander zu beeinträchtigen oder zu gefährden. Das Leitsystem für sehr beeinträchtigte und blinde Kinder muss diesen die selbständige und ungefährdete Bewegung zwischen den Spielbereichen ermöglichen. (s. Ausführungen zu: Barrierefreies Gestalten – Spielplatz für Alle – barrierefrei bauen mit null barriere.de) 2.7 Beratung nach § 69 SGB IX – Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen – Schwerbehindertenrecht Die Beratung in diesem Thema erfolgt telefonisch, im Hausbesuch oder zu den Sprechzeiten in der Verwaltung. Sie ist sehr zeitintensiv. Für viele Ratsuchenden ist das Ausfüllen des Antrags nach Schwerbehindertenrecht schwierig, da sie nicht wissen, was sie in den verschiedenen auszufüllenden Punkten des Antrags mitteilen sollen. Das gilt besonders für den Punkt 5 des Antrags „Angaben zu Ihren Gesundheitsstörungen“. Es wird oftmals davon ausgegangen, dass es ausreicht, die Grunderkrankungen zu benennen, da hierzu auch der behandelnde Arzt vom Versorgungsamt befragt und um Seite - 6 – Drucksache 451/2016 ärztliche Stellungnahme gebeten wird. Oftmals wird die Beantwortung des Arztes aber nur durch Sendung eines Diagnosebogens über die Erkrankung des Antragstellers erledigt. Es kommt aber bei der Würdigung des Grades der Behinderung darauf an, die täglichen Einschränkungen, die sich aus der Grunderkrankung ergeben, zu beschreiben. Viele Antragsteller sind deshalb erstaunt, dass in der Bescheiderteilung durch das Versorgungamt die Erkrankung abschließend nicht richtig gewürdigt erscheint. Es wird hier dann empfohlen, Widerspruch gegen den Bescheid einzulegen. Die meisten Ratsuchenden sind bei der Formulierung des Widerspruchs überfordert und es wird seitens der Behindertenbeauftragten auf Organisationen verwiesen, die hierbei unterstützende Hilfe anbieten. In Brühl ist das der VDK-Ortsverband Brühl, der diese Hilfe anbietet gegen Entgeltzahlung. In vielen Fällen des Widerspruchverfahrens war der VDK erfolgreich, was der Behindertenbeauftragten manchmal auch freudig mitgeteilt wird. Vielfach wird auch bei der Behindertenbeauftragten nachgefragt, welche Vorteile sich aus dem Grad der Behinderung und den zuerkannten Merkzeichen ergeben. Hierzu werden entsprechende Hinweise gegeben, die dankbar angenommen werden. Die ausgefüllten Anträge können persönlich in der Bürgerberatung oder bei der Behindertenbeauftragten zur Weiterleitung an den Rhein-Erft-Kreis abgegeben werden. Schwerbehinderte Menschen in Brühl am 31.12.2015 nach Altersgruppen Altersgruppen von … bis … Jahren unter 25 25-45 45-60 60-65 Brühl in % 0,45% 0,68% 2,11% 1,00% NRW in % 0,38% 0,72% 2,12% 1,17% Brühl 198 300 936 443 NRW 68327 129236 378203 209442 65-70 1,00% 1,11% 441 198490 75-80 1,23% 1,26% 546 225645 Einwohner gesamt 80 u. mehr 2,56% 2,11% 1132 376995 44.260 17.840.000 Quelle: it.nrw.de 700 600 500 400 300 200 100 männlich weiblich 0 Quelle: it.nrw.de Drucksache 451/2016 Seite - 7 – 3. Teilnahme am Treffen der Behindertenbeauftragten / Behindertenkoordinatoren NRW Die Behindertenbeauftragten/Behindertenkoordinatoren NRW treffen sich halbjährlich in verschiedenen Städten NRW. Die Koordination für die Tagesordnungspunkte der Einladung zu den Treffen der Behindertenbeauftragten/Behindertenkoordinatoren erfolgt über die Behindertenbeauftragte der Stadt Münster, Frau Doris Rüter. Frau Rüter ist Sprecherin der Behindertenbeauftragten / Behindertenkoordinatoren NRW und vertritt die Interessen der Kolleginnen und Kollegen in verschiedenen Gremien des Landes NRW. 3.1 Treffen der Behindertenbeauftragten der kreisangehörigen Kommunen im Rhein-ErftKreis Die Behindertenbeauftragten der kreisangehörigen Städte treffen sich situativ mit dem Behindertenbeauftragten des Rhein-Erft-Kreises, Herrn Forisch. Bei diesen Treffen werden Themen diskutiert und ausgetauscht, die aktuell in der Durchführung und Planung der jeweiligen Kommune liegen. 3.2 Mitarbeit als Behindertenbeauftragte im Netzwerk „Mobilität“ im Rahmen des Aktionsplanes des Rhein-Erft-Kreises Im Berichtsjahr wurden die Behindertenbeauftragten der kreisangehörigen Kommunen vom Rhein-Erft-Kreis darum gebeten, den Aktionsplan im Teilbereich „Mobilität“ mit zu unterstützen und Vorschläge, Ideen aus den jeweiligen Kommunen in den Aktionsplan einzubringen. Die Behindertenbeauftragte der Stadt Brühl hat ebenfalls an diesem Treffen teilgenommen. 4. Querschnittsaufgaben der Behindertenbeauftragten Die Tätigkeit der Behindertenbeauftragte ist eine Querschnittsaufgabe. Sie muss die Interessen der Betroffenen innerhalb und außerhalb der Verwaltung vertreten. Das geschah konkret in einem Vortrag am 22.01.2016 bei einer Veranstaltung des Vereins „activ für alle – Integration in Sport und Kultur e.V.“ im Jugendhaus password Cultra. Aktuell wurde eine Stellungnahme in der Presse zum geplanten Neubau Rathaus B, Steinweg 1, zum Bürgerentscheid am 3. Juli 2016 von der Behindertenbeauftragten abgegeben. 5. Schlussbemerkung Der demographische Wandel, der auch die Brühler Stadtgesellschaft erreicht hat, braucht in der Bewältigung der vielfältigen Problemstellungen, die mit diesem Wandel verbunden sind, auch die starke Mitwirkung und Einbindung der Behindertenbeauftragten in wichtigen Entscheidungen, die politisch entschieden werden. Die Mitwirkung muss sich in den kommenden Jahren aufgrund des verabschiedeten Bundes- und Teilhabegesetzes für Menschen mit Behinderung noch verstärken. Dazu braucht es allerdings aus dem politischen Raum langfristig eine bessere Wahrnehmung und Unterstützung in der Tätigkeit der Person, die die Position der/des Behindertenbeauftragten in der Verwaltung wahrnimmt und sich für die Belange der Menschen einsetzt.