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Vorlage (Jahresbericht "Kommunale Pflegeberatung")

Daten

Kommune
Brühl
Größe
117 kB
Datum
08.11.2016
Erstellt
31.10.16, 12:52
Aktualisiert
31.10.16, 12:52
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Inhalt der Datei

Stadt Brühl öffentliche Vorlage Der Bürgermeister Dienststelle Sachbearbeiter/in Aktenzeichen Datum Vorlagen-Nr. 50 Rempe 50 39 10 17.10.2016 450/2016 Betreff Jahresbericht "Kommunale Pflegeberatung" Beratungsfolge Sozialausschuss Finanzielle Auswirkungen Ja X Nein Mittel stehen zur Verfügung bei SK / KST Mittel stehen nicht zur Verfügung Über-/außerplanmäßige Aufwendungen/Auszahlungen Sachkonto / Kostenstelle BGM Zust. Dez. Zust. Dienststelle Freytag Burkhardt Zimmermann Kämmerer RPA Beschlussentwurf: Der Sozialausschusses nimmt den Bericht des Bürgermeisters zur Kenntnis. Erläuterungen: 1. Trägerunabhängige Pflegeberatung Die Kommunen in NRW sind seit 1996 nach dem Landespflegegesetz NRW zur Sicherstellung einer „trägerunabhängigen Pflegeberatung“ verpflichtet. Sie soll im Zusammenwirken mit den Pflegekassen und den anderen an der pflegerischen Versorgung Beteiligten erfolgen. Der Rhein-Erft-Kreis hat am 21.01.1998 mit den kreisangehörigen Kommunen vereinbart, keine Pflegestützpunkte nach § 92c SGB XI einzurichten, sondern in den jeweiligen Kommunen kommunale Pflegeberatungsstellen nach § 4 Alten- und Pflegegesetz NRW vorzuhalten. Seit 21.10.1999 existiert die kommunale Pflegeberatung in Brühl und ist seitdem dem Fachbereich Soziales und Demographie (vormals Sozialamt) zugeordnet. Die Beratung der Pflegekassen und der Pflegestützpunkte erfolgt nach § 7a SGB XI. Dort heißt es: „Personen, die Leistungen nach diesem Buch erhalten, haben Anspruch auf eine individuelle Beratung und Hilfestellung durch eine Pflegeberaterin oder einen Pflegeberater bei der Auswahl und Inanspruchnahme von bundes- oder landesrechtlich vorgesehenen Sozialleistungen sowie sonstigen Hilfsangeboten, die auf die Unterstützung von Menschen mit Pflege-, Versorgungs- oder Betreuungsbedarf ausgerichtet sind. Für die kommunale Pflegeberatung gibt es keine verbindliche Aufgabenbeschreibung, so dass sie derzeit so praktiziert wird, wie sie kommunal und sozial-politisch gewünscht ist. Drucksache 450/2016 Seite - 2 – Eine Dokumentation der vorgenommenen Beratungstätigkeit für das 1. Halbjahr 2016, ist dem Bericht beigefügt. Sie wird vom Rhein-Erft-Kreis geführt. Alle kreisangehörigen Kommunen sind der vom Kreis eingerichteten und gepflegten Datenbank angeschlossen und melden die durchgeführten Beratungen an diese weiter. 2. Einzelfallhilfe im Rahmen der „Kommunalen Pflegeberatung“ Zum Zeitpunkt der Berichterstattung wurden 16 Vorgänge in der konkreten Einzelfallhilfe im Rahmen der kommunalen Pflegeberatung bearbeitet. Diese beinhalteten intensive auf den Einzelfall bezogene Beratungen von Betroffenen selbst und/oder von Angehörigen. Bei den Beratungen handelte es sich unter anderem um Erstmeldungen/Lagemeldungen der Kreispolizeibehörde Brühl/Hürth über eine hilflose Person, die nach Einschätzung der Polizei dringend unterstützender Hilfen bedurften. Darüber hinaus melden sich oftmals Vermieter oder Nachbarn und berichten, dass ein/e Mieter/in zu verwahrlosen droht. Der Bitte, sich um diese Person zu kümmern, da diese in der Begegnung „komisch“ reagiert oder sich der Hausgemeinschaft plötzlich dem gegenseitigen Kontakt entzieht, wird kurzfristig nachgekommen. Wird in solchen Fällen von psychischen Auffälligkeiten berichtet, wird der sozialpsychiatrische Dienst des Rhein-Erft-Kreises eingeschaltet und gebeten, einen Hausbesuch durchzuführen. In besonderen Fällen geschieht dies in Kooperation. Ferner erfolgen Meldungen von Personen, die in einem Haushalt bereits unterstützende Hilfen anbieten und durchführen. Sie stellen fest, dass ihre Hilfe nicht mehr ausreichend ist, so dass eine Überprüfung des bestehenden Hilfsangebotes notwendig wird. In den beschriebenen Fällen wird ein Hausbesuch schriftlich angekündigt und darum gebeten, den vorgeschlagenen Gesprächstermin zu bestätigen oder einen anderen Termin mitzuteilen. Nicht alle Haushalte reagieren auf die Anschreiben. In den zu Stande kommenden Gesprächen wird dann beraten und abgeklärt, welche Hilfen möglich sind und wer die Kosten solcher Maßnahmen trägt. Auch Brühler Bürgerinnen und Bürger, die bereits einen gesetzlichen Betreuer zur Seite haben, kommen in die Pflegeberatung und bitten darum, mit dem Betreuer Kontakt aufzunehmen, um verschiedene Angelegenheiten zu regeln. Sie geben oftmals an, den Betreuer selber nicht erreichen zu können, da sie z.B. die Telefonnummer verlegt haben. Sie bitten um „Amtshilfe“ die gerne und selbstverständlich gewährt wird. Alle Beratungen werden auf Wunsch auch bei den Betroffenen zu Hause angeboten; die wenigsten Ratsuchenden machen derzeit davon allerdings Gebrauch. Sie ziehen es vor, die Sprechzeiten in der Verwaltung wahrzunehmen. Beratungen außerhalb der Sprechzeiten erfolgen ebenso regelmäßig. In den Gesprächen wird immer wieder festgestellt, dass viele Brühler Bürgerinnen und Bürger keine Kenntnis von der Existenz der kommunalen Pflegeberatung haben und erst von Ärzten, sozialen Diensten, Selbsthilfegruppen über die Stelle in der Verwaltung informiert wurden. Hier ist weitere Aufklärungsarbeit notwendig. Die genannten Einzelfallhilfen können nicht über die Pflegedatenbank des Rhein-ErftKreises dokumentiert werden, da es hierfür keine Zuordnungskriterien in der Datenbank gibt. 3. Netzwerkarbeit außerhalb der kommunalen Pflegeberatung Drucksache 450/2016 Seite - 3 – Eine effektive Pflegeberatung ist nicht denkbar ohne eine praktizierte Netzwerkarbeit mit Institutionen, Vereinen und Selbsthilfegruppen in Brühl, die sich der unterstützenden Hilfe und weiterführenden Beratung von ratsuchenden Seniorinnen und Senioren verschrieben haben. Dieses gilt besonders für den Hospiz-Verein Brühl e.V., die Alzheimer Gesellschaft Aufwind Brühl e.V., ILCO-Selbsthilfegruppe, Diabetes-Selbsthilfegruppe, MS-Kontaktkreis Brühl, VDK Ortsverband Brühl sowie den drei im Stadtgebiet Brühl angesiedelten Tagespflegeeinrichtungen. Auch zu der Integrationsbeauftragten der Stadt, Frau Daniela Kilian, ist eine Vernetzung vorhanden, da unter dem Personenkreis der Flüchtlinge ebenfalls Beratungsbedarf angezeigt ist. Darüber hinaus findet eine weitere Vernetzung und ein intensiver Austausch mit den Mitgliedern von sozialen Institutionen oder auch am Thema interessierten Einzelpersonen in der Arbeitsgemeinschaft „Träger der Altenarbeit“ und der Arbeitsgemeinschaft „Menschen mit Behinderung“ statt. Die AGs werden halbjährig einberufen, sofern relevante Themen zur Diskussion stehen. Vorsitzende der Arbeitsgemeinschaften ist die Sozialdezernentin Frau Burkhardt. Weiterhin erfolgt eine Teilnahme am Netzwerk Demenz, welches regelmäßig in der Kreisverwaltung Bergheim unter Beteiligung vieler Institutionen, die sich mit dem Thema beschäftigen, stattfindet. 4. Ausstellung „Was heißt schon alt?“ Vom 07.04.2016 bis 26.04.2016 konnte die vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend konzipierte Wanderausstellung „Was heißt schon alt?“ für Brühl gewonnen werden. Die Ausstellung zeigte die große Bandbreite des Alter(n)s. So waren Bilder von aktiven und engagierten Älteren ebenso zu sehen, wie solche, die den Lebensweg alter, pflegebedürftiger Menschen aufzeigen. Die Wanderausstellung wurde in den Räumlichkeiten der VR Bank Rhein-Erft e.G., Kompetenz-Center, Steinweg 29, präsentiert. Die Ausstellung wurde mit einem breiten Rahmenprogramm in Zusammenarbeit mit kirchlichen Seniorentreffs und dem Max-Ernst-Museum abgerundet. 5. Teilnahme an der Konferenz „Alter und Pflege“ des Rhein-Erft-Kreises Die kommunale Konferenz „Alter und Pflege“ wird vom Rhein-Erft-Kreis zweimal jährlich einberufen. An der Konferenz nehmen u.a. Geschäftsführungen der sozialen Verbände, Einrichtungsleitungen der Seniorenheime, ambulante Pflegedienste, Vorsitzende von Seniorenbeiräten und Behindertenbeauftragte der REK-Kommunen teil. Es werden beispielsweise Investitionsvorhaben von sozialen Trägern und Verbänden zur Abstimmung vorgestellt oder neue Gesetzgebungsverfahren inhaltlich vermittelt. Der Vorsitz der Konferenz obliegt dem Sozialdezernenten des Rhein-Erft-Kreis, Herrn Dr. Nettersheim. Das nächste Treffen findet am 08.03.2017 im Rhein-Erft-Kreis, Drucksache 450/2016 Seite - 4 – Kreisverwaltung Bergheim, statt. Stellvertretend für die Stadt Brühl nimmt Frau Rempe an der Konferenz teil. Abschließend ist besonders zu erwähnen, dass der Umfang und die Intensität der Beratungen bei den Ratsuchenden zunimmt. Das ist besonders im Bereich Schwerbehindertenangelegenheiten, den vorsorglich abzuschließenden, persönlichen Verfügungen, wie Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht, sowie von finanziellen Belastungen durch Inanspruchnahme von unterstützenden Dienstleistungen festzustellen. Diese haben einen nicht unerheblichen Einfluss auf die Lebensexistenz und die weitere Selbständigkeit, dem möglichst langen Verbleib in der eigenen Wohnung der Ratsuchenden im Alter. Anlage(n): (1) Dokumentation Beratungstätigkeit