Daten
Kommune
Brühl
Größe
117 kB
Datum
08.11.2016
Erstellt
31.10.16, 12:52
Aktualisiert
31.10.16, 12:52
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Brühl
öffentliche
Vorlage
Der Bürgermeister
Dienststelle
Sachbearbeiter/in
Aktenzeichen
Datum
Vorlagen-Nr.
50
Rempe
50 39 10
17.10.2016
450/2016
Betreff
Jahresbericht "Kommunale Pflegeberatung"
Beratungsfolge
Sozialausschuss
Finanzielle Auswirkungen
Ja
X Nein
Mittel stehen zur Verfügung bei SK / KST
Mittel stehen nicht zur Verfügung
Über-/außerplanmäßige Aufwendungen/Auszahlungen
Sachkonto / Kostenstelle
BGM
Zust. Dez.
Zust. Dienststelle
Freytag
Burkhardt
Zimmermann
Kämmerer
RPA
Beschlussentwurf:
Der Sozialausschusses nimmt den Bericht des Bürgermeisters zur Kenntnis.
Erläuterungen:
1. Trägerunabhängige Pflegeberatung
Die Kommunen in NRW sind seit 1996 nach dem Landespflegegesetz NRW zur
Sicherstellung einer „trägerunabhängigen Pflegeberatung“ verpflichtet. Sie soll im
Zusammenwirken mit den Pflegekassen und den anderen an der pflegerischen
Versorgung Beteiligten erfolgen.
Der Rhein-Erft-Kreis hat am 21.01.1998 mit den kreisangehörigen Kommunen vereinbart,
keine Pflegestützpunkte nach § 92c SGB XI einzurichten, sondern in den jeweiligen
Kommunen kommunale Pflegeberatungsstellen nach § 4 Alten- und Pflegegesetz NRW
vorzuhalten.
Seit 21.10.1999 existiert die kommunale Pflegeberatung in Brühl und ist seitdem dem
Fachbereich Soziales und Demographie (vormals Sozialamt) zugeordnet.
Die Beratung der Pflegekassen und der Pflegestützpunkte erfolgt nach § 7a SGB XI. Dort
heißt es: „Personen, die Leistungen nach diesem Buch erhalten, haben Anspruch auf eine
individuelle Beratung und Hilfestellung durch eine Pflegeberaterin oder einen
Pflegeberater bei der Auswahl und Inanspruchnahme von bundes- oder landesrechtlich
vorgesehenen Sozialleistungen sowie sonstigen Hilfsangeboten, die auf die Unterstützung
von Menschen mit Pflege-, Versorgungs- oder Betreuungsbedarf ausgerichtet sind.
Für die kommunale Pflegeberatung gibt es keine verbindliche Aufgabenbeschreibung, so
dass sie derzeit so praktiziert wird, wie sie kommunal und sozial-politisch gewünscht ist.
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Eine Dokumentation der vorgenommenen Beratungstätigkeit für das 1. Halbjahr 2016, ist
dem Bericht beigefügt.
Sie wird vom Rhein-Erft-Kreis geführt. Alle kreisangehörigen Kommunen sind der vom
Kreis eingerichteten und gepflegten Datenbank angeschlossen und melden die
durchgeführten Beratungen an diese weiter.
2. Einzelfallhilfe im Rahmen der „Kommunalen Pflegeberatung“
Zum Zeitpunkt der Berichterstattung wurden 16 Vorgänge in der konkreten Einzelfallhilfe
im Rahmen der kommunalen Pflegeberatung bearbeitet.
Diese beinhalteten intensive auf den Einzelfall bezogene Beratungen von Betroffenen
selbst und/oder von Angehörigen.
Bei den Beratungen handelte es sich unter anderem um Erstmeldungen/Lagemeldungen
der Kreispolizeibehörde Brühl/Hürth über eine hilflose Person, die nach Einschätzung der
Polizei dringend unterstützender Hilfen bedurften.
Darüber hinaus melden sich oftmals Vermieter oder Nachbarn und berichten, dass ein/e
Mieter/in zu verwahrlosen droht. Der Bitte, sich um diese Person zu kümmern, da diese in
der Begegnung „komisch“ reagiert oder sich der Hausgemeinschaft plötzlich dem
gegenseitigen Kontakt entzieht, wird kurzfristig nachgekommen.
Wird in solchen Fällen von psychischen Auffälligkeiten berichtet, wird der
sozialpsychiatrische Dienst des Rhein-Erft-Kreises eingeschaltet und gebeten, einen
Hausbesuch durchzuführen. In besonderen Fällen geschieht dies in Kooperation.
Ferner erfolgen Meldungen von Personen, die in einem Haushalt bereits unterstützende
Hilfen anbieten und durchführen. Sie stellen fest, dass ihre Hilfe nicht mehr ausreichend
ist, so dass eine Überprüfung des bestehenden Hilfsangebotes notwendig wird.
In den beschriebenen Fällen wird ein Hausbesuch schriftlich angekündigt und darum
gebeten, den vorgeschlagenen Gesprächstermin zu bestätigen oder einen anderen
Termin mitzuteilen. Nicht alle Haushalte reagieren auf die Anschreiben. In den zu Stande
kommenden Gesprächen wird dann beraten und abgeklärt, welche Hilfen möglich sind und
wer die Kosten solcher Maßnahmen trägt.
Auch Brühler Bürgerinnen und Bürger, die bereits einen gesetzlichen Betreuer zur Seite
haben, kommen in die Pflegeberatung und bitten darum, mit dem Betreuer Kontakt
aufzunehmen, um verschiedene Angelegenheiten zu regeln. Sie geben oftmals an, den
Betreuer selber nicht erreichen zu können, da sie z.B. die Telefonnummer verlegt haben.
Sie bitten um „Amtshilfe“ die gerne und selbstverständlich gewährt wird.
Alle Beratungen werden auf Wunsch auch bei den Betroffenen zu Hause angeboten; die
wenigsten Ratsuchenden machen derzeit davon allerdings Gebrauch. Sie ziehen es vor,
die Sprechzeiten in der Verwaltung wahrzunehmen. Beratungen außerhalb der
Sprechzeiten erfolgen ebenso regelmäßig.
In den Gesprächen wird immer wieder festgestellt, dass viele Brühler Bürgerinnen und
Bürger keine Kenntnis von der Existenz der kommunalen Pflegeberatung haben und erst
von Ärzten, sozialen Diensten, Selbsthilfegruppen über die Stelle in der Verwaltung
informiert wurden. Hier ist weitere Aufklärungsarbeit notwendig.
Die genannten Einzelfallhilfen können nicht über die Pflegedatenbank des Rhein-ErftKreises dokumentiert werden, da es hierfür keine Zuordnungskriterien in der Datenbank
gibt.
3. Netzwerkarbeit außerhalb der kommunalen Pflegeberatung
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Eine effektive Pflegeberatung ist nicht denkbar ohne eine praktizierte Netzwerkarbeit mit
Institutionen, Vereinen und Selbsthilfegruppen in Brühl, die sich der unterstützenden Hilfe
und weiterführenden Beratung von ratsuchenden Seniorinnen und Senioren verschrieben
haben.
Dieses gilt besonders für den Hospiz-Verein Brühl e.V., die Alzheimer Gesellschaft
Aufwind Brühl e.V., ILCO-Selbsthilfegruppe, Diabetes-Selbsthilfegruppe, MS-Kontaktkreis
Brühl, VDK Ortsverband Brühl sowie den drei im Stadtgebiet Brühl angesiedelten
Tagespflegeeinrichtungen.
Auch zu der Integrationsbeauftragten der Stadt, Frau Daniela Kilian, ist eine Vernetzung
vorhanden, da unter dem Personenkreis der Flüchtlinge ebenfalls Beratungsbedarf
angezeigt ist.
Darüber hinaus findet eine weitere Vernetzung und ein intensiver Austausch mit den
Mitgliedern von sozialen Institutionen oder auch am Thema interessierten Einzelpersonen
in der Arbeitsgemeinschaft „Träger der Altenarbeit“ und der Arbeitsgemeinschaft
„Menschen mit Behinderung“ statt. Die AGs werden halbjährig einberufen, sofern
relevante Themen zur Diskussion stehen. Vorsitzende der Arbeitsgemeinschaften ist die
Sozialdezernentin Frau Burkhardt.
Weiterhin erfolgt eine Teilnahme am Netzwerk Demenz, welches regelmäßig in der
Kreisverwaltung Bergheim unter Beteiligung vieler Institutionen, die sich mit dem Thema
beschäftigen, stattfindet.
4. Ausstellung „Was heißt schon alt?“
Vom 07.04.2016 bis 26.04.2016 konnte die vom Bundesministerium für Familie, Senioren,
Frauen und Jugend konzipierte Wanderausstellung „Was heißt schon alt?“ für Brühl
gewonnen werden.
Die Ausstellung zeigte die große Bandbreite des Alter(n)s. So waren Bilder von aktiven
und engagierten Älteren ebenso zu sehen, wie solche, die den Lebensweg alter,
pflegebedürftiger Menschen aufzeigen.
Die Wanderausstellung wurde in den Räumlichkeiten der VR Bank Rhein-Erft e.G.,
Kompetenz-Center, Steinweg 29, präsentiert.
Die Ausstellung wurde mit einem breiten Rahmenprogramm in Zusammenarbeit mit
kirchlichen Seniorentreffs und dem Max-Ernst-Museum abgerundet.
5. Teilnahme an der Konferenz „Alter und Pflege“ des Rhein-Erft-Kreises
Die kommunale Konferenz „Alter und Pflege“ wird vom Rhein-Erft-Kreis zweimal jährlich
einberufen.
An der Konferenz nehmen u.a. Geschäftsführungen der sozialen Verbände,
Einrichtungsleitungen der Seniorenheime, ambulante Pflegedienste, Vorsitzende von
Seniorenbeiräten und Behindertenbeauftragte der REK-Kommunen teil.
Es werden beispielsweise Investitionsvorhaben von sozialen Trägern und Verbänden zur
Abstimmung vorgestellt oder neue Gesetzgebungsverfahren inhaltlich vermittelt.
Der Vorsitz der Konferenz obliegt dem Sozialdezernenten des Rhein-Erft-Kreis, Herrn Dr.
Nettersheim. Das nächste Treffen findet am 08.03.2017 im Rhein-Erft-Kreis,
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Kreisverwaltung Bergheim, statt. Stellvertretend für die Stadt Brühl nimmt Frau Rempe an
der Konferenz teil.
Abschließend ist besonders zu erwähnen, dass der Umfang und die Intensität der
Beratungen bei den Ratsuchenden zunimmt. Das ist besonders im Bereich
Schwerbehindertenangelegenheiten, den vorsorglich abzuschließenden, persönlichen
Verfügungen, wie Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht, sowie von finanziellen
Belastungen durch Inanspruchnahme von unterstützenden Dienstleistungen festzustellen.
Diese haben einen nicht unerheblichen Einfluss auf die Lebensexistenz und die weitere
Selbständigkeit, dem möglichst langen Verbleib in der eigenen Wohnung der
Ratsuchenden im Alter.
Anlage(n):
(1) Dokumentation Beratungstätigkeit