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Öffentliche Niederschrift (Rat)

Daten

Kommune
Inden
Größe
209 kB
Datum
05.02.2015
Erstellt
03.03.15, 16:01
Aktualisiert
03.03.15, 16:01
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Inhalt der Datei

NIEDERSCHRIFT über die 5. Sitzung des Rates der Gemeinde Inden vom 05.02.2015 im Ratssaal des Rathauses in Inden Unter dem Vorsitz von Herrn Bürgermeister Ulrich Schuster sind anwesend: SPD-Fraktion Combach, Roul Görke, Rudi Jungbluth, Willi Lakeberg, Jörg Müller, Dieter Müller, Jörg Schmitz, Josef Johann Schulten, Hans-Josef CDU-Fraktion Drewitz, Sabrina Gasper, Elmar Krings, Karin Marx, Reinhard Mürkens, Udo Schumacher, Olaf von Schwartzenberg, Natalie Fraktion Bündnis90/ Die Grünen Goncz, Siegfried Rehfisch, Hella Wergen, Karl Josef Fraktion UDB Inden Krzenziessa-Kall, Gregor Meurers, Manfred Pötter, Hans Schlächter, Herbert Schmitz, Hermann-Josef Ohne Fraktion Langefeld, Jörn Entschuldigt fehlt: Büsch, Birgit (CDU-Fraktion) Bellen, Heinz (Fraktion UDB Inden) Als Gäste: Von der Verwaltung: Gemeindeoberamtsrat Unterberger Gemeindeamtmann Horst Verwaltungsfachangestellter Ortmann Techn. Angestellte Dechering Verwaltungsfachangestellte Fusari als Schriftführerin Niederschrift Beginn: 18:00 Uhr -2- Ende: 18:15 Uhr Tagesordnung: A. ÖFFENTLICHE SITZUNG 1. 1.1 Bauleitplanung 16. Änderung des Flächennutzungsplanes im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 27 b „Waagmühle 3“ • Feststellungsbeschluss Bebauungsplan Nr. 27 b „Waagmühle 3“ • Satzungsbeschluss 1.2 2/2015 3/2015 Bürgermeister Schuster eröffnet die 20. Sitzung des Rates der Gemeinde Inden und begrüßt die Anwesenden. Er stellt die frist- und formgerechte Ladung sowie die Beschlussfähigkeit des Rates fest. Änderungen der Tagesordnung werden nicht gewünscht. A. ÖFFENTLICHE SITZUNG 1. Bauleitplanung 1.1 16. Änderung des Flächennutzungsplanes im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 27 b „Waagmühle 3“ • Feststellungsbeschluss 2/2015 Zunächst wird über die im Verfahren nach § 4 Abs. 1 und § 3 Abs. 1 BauGB eingegangenen Stellungnahmen im Einzelnen wie folgt beschlossen: Anregung des Landesbetriebs Straßenbau Nordrhein-Westfalen, Regionalniederlassung Ville-Eifel, mit Schreiben vom 03.01.2011 Beschlussvorschlag: Der Hinweis zur Anbindung des Plangebietes an die L12 findet keine Berücksichtigung; der Hinweis zu den Schutzmaßnahmen gegen Lärm wird berücksichtigt. Abstimmungsergebnis: einstimmig Anregung der Amprion GmbH mit Schreiben vom 05.01.2011 Beschlussvorschlag: Die Hinwiese werden zur Kenntnis genommen. Abstimmungsergebnis: einstimmig Anregung des geologischen Dienst NRW mit Schreiben vom 12.01.2011 Beschlussvorschlag: Die Anregung wird zurückgewiesen. Abstimmungsergebnis: drei Nein-Stimmen, 22 Ja-Stimmen Anregung der Energie- und Wasser-Versorgung GmbH mit Schreiben vom 18.01.2011 Beschlussvorschlag: Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen. Abstimmungsergebnis: einstimmig Niederschrift -3- Anregung des LVR-Amt für Bodendenkmalpflege im Rheinland mit Schreiben vom 27.01.2011 Beschlussvorschlag: Die Anregungen werden berücksichtigt. Abstimmungsergebnis: einstimmig Anregung des Kreis Düren, Kreisentwicklung und –straßen, mit Schreiben vom 31.01.2011 Beschlussvorschlag: zu A): Die Hinweise werden berücksichtigt. zu B): Der Hinweis wird berücksichtigt. zu C): Die Hinweise werden berücksichtigt. zu D): Die Belange des Bodenschutzes sind in die Abwägung eingestellt. Das Ergebnis findet sich in den Festsetzungen wieder. zu E): Die Anregungen wurden berücksichtigt. Abstimmungsergebnis: einstimmig Anregung der RWE Power AG mit Schreiben vom 02.02.2011 Beschlussvorschlag: Die Hinweise werden berücksichtigt. Abstimmungsergebnis: einstimmig Anregung der Deutschen Telekom Netzproduktion GmbH mit Schreiben vom 09.01.2011 Beschlussvorschlag: Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen. Abstimmungsergebnis: einstimmig Anregung der Bezirksregierung Arnsberg mit Schreiben vom 08.02.2011 Beschlussvorschlag: Die Anregungen werden berücksichtigt. Abstimmungsergebnis: einstimmig Danach wird über die eingegangenen Stellungnahmen im Verfahren nach § 4 Abs. 2 und § 3 Abs. 2 BauGB wie folgt beschlossen: Anregung der Amprion GmbH, mit Schreiben vom 22.07.2014 Beschlussvorschlag : Der Hinweis betrifft nicht das Planverfahren. Abstimmungsergebnis: einstimmig Anregung der Westnetz GmbH, mit Schreiben vom 23.07.2014 Beschlussvorschlag : Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen, betrifft aber nicht das Planverfahren Abstimmungsergebnis: einstimmig Anregung Geologischer Dienst NRW, Landesbetrieb, mit Schreiben vom 25.07.2014 Beschlussvorschlag : Der Hinweis wird berücksichtigt. Abstimmungsergebnis: drei Nein-Stimmen, 22 Ja-Stimmen Anregung Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr, mit Schreiben vom 28.07.2014 Beschlussvorschlag : Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen, sind für das Planverfahren nicht relevant. Abstimmungsergebnis: einstimmig Niederschrift -4- Anregung Unitymedia NRW GmbH, mit Schreiben vom 31.07.2014 Beschlussvorschlag : Der Hinweis wird berücksichtigt. Abstimmungsergebnis: einstimmig Anregung Landesbetrieb Straßenbau NRW, LRegionalniederlassung Ville-Eifel, mit Schreiben vom 04.08.2014 Beschlussvorschlag : Die Anregungen werden in Bezug auf die Zufahrten zur L12 zurückgewiesen; in Bezug auf die Lärmschutzanlage berücksichtigt. Abstimmungsergebnis: einstimmig Anregung Deutsche Telekom Technik GmbH, mit Schreiben vom 04.08.2014 Beschlussvorschlag : Die Hinweise werden berücksichtigt. Abstimmungsergebnis: einstimmig Anregung LVR-Amt für Bodendenkmalpflege im Rheinland, mit Schreiben vom 06.08.2014 Beschlussvorschlag : Die Anregungen werden zurückgewiesen. Abstimmungsergebnis: einstimmig Anregung Kreis Düren, Kreisentwicklung und -straßen, mit Schreiben vom 20.08.2014 Beschlussvorschlag : Die Hinweise werden berücksichtigt. Abstimmungsergebnis: einstimmig Sodann beschließt der Rat einstimmig wie folgt: Über die im Rahmen des Parallelplanverfahrens zum Bebauungsplan Nr. 27 b „Waagmühle 3“ nach den §§ 3.1, 4.1 BauGB und des Planverfahrens nach den §§ 3.2. und 4.2. BauGB eingegangenen Stellungnahmen wird gem. den im Anhang dargelegten Beschlussvorschlägen beschlossen. Die 16. Änderung des Flächennutzungsplanes im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 27 b „Waagmühle 3“ wird festgestellt. 1.2 Bebauungsplan Nr. 27 b „Waagmühle 3“ • Satzungsbeschluss 3/2015 Über die im Verfahren nach § 4 Abs. 1 und § 3 Abs. 1 BauGB eingegangenen Stellungnahmen im Einzelnen wie folgt beschlossen: Anregung des Landesbetriebs Straßenbau Nordrhein-Westfalen, Regionalniederlassung Ville-Eifel, mit Schreiben vom 03.01.2011 Beschlussvorschlag: Der Hinweis zur Anbindung des Plangebietes an die L12 findet keine Berücksichtigung; der Hinweis zu den Schutzmaßnahmen gegen Lärm wird berücksichtigt. Abstimmungsergebnis: einstimmig Anregung der Amprion GmbH mit Schreiben vom 05.01.2011 Beschlussvorschlag: Die Hinwiese werden zur Kenntnis genommen. Abstimmungsergebnis: einstimmig Niederschrift -5- Anregung des geologischen Dienst NRW mit Schreiben vom 12.01.2011 Beschlussvorschlag: Die Anregung wird zurückgewiesen. Abstimmungsergebnis: drei Nein-Stimmen, 22 Ja-Stimmen Anregung der Energie- und Wasser-Versorgung GmbH mit Schreiben vom 18.01.2011 Beschlussvorschlag: Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen. Abstimmungsergebnis: einstimmig Anregung des LVR-Amt für Bodendenkmalpflege im Rheinland mit Schreiben vom 27.01.2011 Beschlussvorschlag: Die Anregungen werden berücksichtigt. Abstimmungsergebnis: einstimmig Anregung des Kreis Düren, Kreisentwicklung und –straßen, mit Schreiben vom 31.01.2011 Beschlussvorschlag: zu A): Die Hinweise werden berücksichtigt. zu B): Der Hinweis wird berücksichtigt. zu C): Die Hinweise werden berücksichtigt. zu D): Die Belange des Bodenschutzes sind in die Abwägung eingestellt. Das Ergebnis findet sich in den Festsetzungen wieder. zu E): Die Anregungen wurden berücksichtigt. Abstimmungsergebnis: einstimmig Anregung der RWE Power AG mit Schreiben vom 02.02.2011 Beschlussvorschlag: Die Hinweise werden berücksichtigt. Abstimmungsergebnis: einstimmig Anregung der Deutschen Telekom Netzproduktion GmbH mit Schreiben vom 09.01.2011 Beschlussvorschlag: Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen. Abstimmungsergebnis: einstimmig Anregung der Bezirksregierung Arnsberg mit Schreiben vom 08.02.2011 Beschlussvorschlag: Die Anregungen werden berücksichtigt. Abstimmungsergebnis: einstimmig Danach wird über die eingegangenen Stellungnahmen im Verfahren nach § 4 Abs. 2 und § 3 Abs. 2 BauGB wie folgt beschlossen: Anregung der Amprion GmbH, mit Schreiben vom 22.07.2014 Beschlussvorschlag : Der Hinweis betrifft nicht das Planverfahren. Abstimmungsergebnis: einstimmig Anregung der Westnetz GmbH, mit Schreiben vom 23.07.2014 Beschlussvorschlag : Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen, betrifft aber nicht das Planverfahren Abstimmungsergebnis: einstimmig Anregung Geologischer Dienst NRW, Landesbetrieb, mit Schreiben vom 25.07.2014 Beschlussvorschlag : Der Hinweis wird berücksichtigt. Abstimmungsergebnis: drei Nein-Stimmen, 22 Ja-Stimmen Niederschrift -6- Anregung Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr, mit Schreiben vom 28.07.2014 Beschlussvorschlag : Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen, sind für das Planverfahren nicht relevant. Abstimmungsergebnis: einstimmig Anregung Unitymedia NRW GmbH, mit Schreiben vom 31.07.2014 Beschlussvorschlag : Der Hinweis wird berücksichtigt. Abstimmungsergebnis: einstimmig Anregung Landesbetrieb Straßenbau NRW, LRegionalniederlassung Ville-Eifel, mit Schreiben vom 04.08.2014 Beschlussvorschlag : Die Anregungen werden in Bezug auf die Zufahrten zur L12 zurückgewiesen; in Bezug auf die Lärmschutzanlage berücksichtigt. Abstimmungsergebnis: einstimmig Anregung Deutsche Telekom Technik GmbH, mit Schreiben vom 04.08.2014 Beschlussvorschlag : Die Hinweise werden berücksichtigt. Abstimmungsergebnis: einstimmig Anregung LVR-Amt für Bodendenkmalpflege im Rheinland, mit Schreiben vom 06.08.2014 Beschlussvorschlag : Die Anregungen werden zurückgewiesen. Abstimmungsergebnis: einstimmig Anregung Kreis Düren, Kreisentwicklung und -straßen, mit Schreiben vom 20.08.2014 Beschlussvorschlag : Die Hinweise werden berücksichtigt. Abstimmungsergebnis: einstimmig Sodann beschließt der Rat einstimmig wie folgt: Über die im Rahmen des Planverfahrens nach den §§ 3.1, 4.1, 3.2. und 4.2. BauGB eingegangenen Stellungnahmen wird gem. den im Anhang dargelegten Beschlussvorschlägen beschlossen. Der Bebauungsplan Nr. 27 b „Waagmühle 3“wird als Satzung beschlossen. BM Schuster erklärt, dass sich die Gemeinde Inden für die Aufrechterhaltung der Anschlussstelle Weisweiler stark machen sollte. indeland und die umliegenden Kommunen wollen ein gemeinsames Schreiben aufsetzen, welche auch von der Gemeinde Inden mit unterschrieben wird. Der Rat beschließt im Anschluss einstimmig: „Die Gemeinde Inden fordert den Erhalt der BAB Anschlussstelle Weisweiler.“ Schuster Bürgermeister Fusari Schriftführerin