Daten
Kommune
Inden
Größe
209 kB
Datum
05.02.2015
Erstellt
03.03.15, 16:01
Aktualisiert
03.03.15, 16:01
Stichworte
Inhalt der Datei
NIEDERSCHRIFT
über die 5. Sitzung des Rates der Gemeinde Inden vom
05.02.2015
im Ratssaal des Rathauses in Inden
Unter dem Vorsitz von Herrn Bürgermeister Ulrich Schuster sind anwesend:
SPD-Fraktion
Combach, Roul
Görke, Rudi
Jungbluth, Willi
Lakeberg, Jörg
Müller, Dieter
Müller, Jörg
Schmitz, Josef Johann
Schulten, Hans-Josef
CDU-Fraktion
Drewitz, Sabrina
Gasper, Elmar
Krings, Karin
Marx, Reinhard
Mürkens, Udo
Schumacher, Olaf
von Schwartzenberg, Natalie
Fraktion Bündnis90/
Die Grünen
Goncz, Siegfried
Rehfisch, Hella
Wergen, Karl Josef
Fraktion UDB Inden
Krzenziessa-Kall, Gregor
Meurers, Manfred
Pötter, Hans
Schlächter, Herbert
Schmitz, Hermann-Josef
Ohne Fraktion
Langefeld, Jörn
Entschuldigt fehlt:
Büsch, Birgit (CDU-Fraktion)
Bellen, Heinz (Fraktion UDB Inden)
Als Gäste:
Von der Verwaltung:
Gemeindeoberamtsrat Unterberger
Gemeindeamtmann Horst
Verwaltungsfachangestellter Ortmann
Techn. Angestellte Dechering
Verwaltungsfachangestellte Fusari als Schriftführerin
Niederschrift
Beginn: 18:00 Uhr
-2-
Ende: 18:15 Uhr
Tagesordnung:
A.
ÖFFENTLICHE SITZUNG
1.
1.1
Bauleitplanung
16. Änderung des Flächennutzungsplanes im Geltungsbereich des Bebauungsplanes
Nr. 27 b „Waagmühle 3“
•
Feststellungsbeschluss
Bebauungsplan Nr. 27 b „Waagmühle 3“
•
Satzungsbeschluss
1.2
2/2015
3/2015
Bürgermeister Schuster eröffnet die 20. Sitzung des Rates der Gemeinde Inden und begrüßt die
Anwesenden. Er stellt die frist- und formgerechte Ladung sowie die Beschlussfähigkeit des Rates
fest.
Änderungen der Tagesordnung werden nicht gewünscht.
A.
ÖFFENTLICHE SITZUNG
1.
Bauleitplanung
1.1
16. Änderung des Flächennutzungsplanes im Geltungsbereich des
Bebauungsplanes Nr. 27 b „Waagmühle 3“
•
Feststellungsbeschluss
2/2015
Zunächst wird über die im Verfahren nach § 4 Abs. 1 und § 3 Abs. 1 BauGB eingegangenen
Stellungnahmen im Einzelnen wie folgt beschlossen:
Anregung des Landesbetriebs Straßenbau Nordrhein-Westfalen, Regionalniederlassung Ville-Eifel, mit Schreiben vom 03.01.2011
Beschlussvorschlag: Der Hinweis zur Anbindung des Plangebietes an die L12 findet keine
Berücksichtigung; der Hinweis zu den Schutzmaßnahmen gegen Lärm wird berücksichtigt.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
Anregung der Amprion GmbH mit Schreiben vom 05.01.2011
Beschlussvorschlag: Die Hinwiese werden zur Kenntnis genommen.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
Anregung des geologischen Dienst NRW mit Schreiben vom 12.01.2011
Beschlussvorschlag: Die Anregung wird zurückgewiesen.
Abstimmungsergebnis: drei Nein-Stimmen, 22 Ja-Stimmen
Anregung der Energie- und Wasser-Versorgung GmbH mit Schreiben vom 18.01.2011
Beschlussvorschlag: Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
Niederschrift
-3-
Anregung des LVR-Amt für Bodendenkmalpflege im Rheinland mit Schreiben vom
27.01.2011
Beschlussvorschlag: Die Anregungen werden berücksichtigt.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
Anregung des Kreis Düren, Kreisentwicklung und –straßen, mit Schreiben vom
31.01.2011
Beschlussvorschlag: zu A): Die Hinweise werden berücksichtigt.
zu B): Der Hinweis wird berücksichtigt.
zu C): Die Hinweise werden berücksichtigt.
zu D): Die Belange des Bodenschutzes sind in die Abwägung eingestellt. Das Ergebnis findet
sich in den Festsetzungen wieder.
zu E): Die Anregungen wurden berücksichtigt.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
Anregung der RWE Power AG mit Schreiben vom 02.02.2011
Beschlussvorschlag: Die Hinweise werden berücksichtigt.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
Anregung der Deutschen Telekom Netzproduktion GmbH mit Schreiben vom
09.01.2011
Beschlussvorschlag: Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
Anregung der Bezirksregierung Arnsberg mit Schreiben vom 08.02.2011
Beschlussvorschlag: Die Anregungen werden berücksichtigt.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
Danach wird über die eingegangenen Stellungnahmen im Verfahren nach § 4 Abs. 2 und § 3
Abs. 2 BauGB wie folgt beschlossen:
Anregung der Amprion GmbH, mit Schreiben vom 22.07.2014
Beschlussvorschlag : Der Hinweis betrifft nicht das Planverfahren.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
Anregung der Westnetz GmbH, mit Schreiben vom 23.07.2014
Beschlussvorschlag : Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen, betrifft aber nicht das
Planverfahren
Abstimmungsergebnis: einstimmig
Anregung Geologischer Dienst NRW, Landesbetrieb, mit Schreiben vom 25.07.2014
Beschlussvorschlag : Der Hinweis wird berücksichtigt.
Abstimmungsergebnis: drei Nein-Stimmen, 22 Ja-Stimmen
Anregung Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der
Bundeswehr, mit Schreiben vom 28.07.2014
Beschlussvorschlag : Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen, sind für das
Planverfahren nicht relevant.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
Niederschrift
-4-
Anregung Unitymedia NRW GmbH, mit Schreiben vom 31.07.2014
Beschlussvorschlag : Der Hinweis wird berücksichtigt.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
Anregung Landesbetrieb Straßenbau NRW, LRegionalniederlassung Ville-Eifel, mit
Schreiben vom 04.08.2014
Beschlussvorschlag : Die Anregungen werden in Bezug auf die Zufahrten zur L12
zurückgewiesen; in Bezug auf die Lärmschutzanlage berücksichtigt.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
Anregung Deutsche Telekom Technik GmbH, mit Schreiben vom 04.08.2014
Beschlussvorschlag : Die Hinweise werden berücksichtigt.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
Anregung LVR-Amt für Bodendenkmalpflege im Rheinland, mit Schreiben vom
06.08.2014
Beschlussvorschlag : Die Anregungen werden zurückgewiesen.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
Anregung Kreis Düren, Kreisentwicklung und -straßen, mit Schreiben vom 20.08.2014
Beschlussvorschlag : Die Hinweise werden berücksichtigt.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
Sodann beschließt der Rat einstimmig wie folgt:
Über die im Rahmen des Parallelplanverfahrens zum Bebauungsplan Nr. 27 b
„Waagmühle 3“ nach den §§ 3.1, 4.1 BauGB und des Planverfahrens nach den §§ 3.2. und
4.2. BauGB eingegangenen Stellungnahmen wird gem. den im Anhang dargelegten
Beschlussvorschlägen beschlossen.
Die 16. Änderung des Flächennutzungsplanes im Geltungsbereich des Bebauungsplanes
Nr. 27 b „Waagmühle 3“ wird festgestellt.
1.2
Bebauungsplan Nr. 27 b „Waagmühle 3“
•
Satzungsbeschluss
3/2015
Über die im Verfahren nach § 4 Abs. 1 und § 3 Abs. 1 BauGB eingegangenen
Stellungnahmen im Einzelnen wie folgt beschlossen:
Anregung des Landesbetriebs Straßenbau Nordrhein-Westfalen, Regionalniederlassung Ville-Eifel, mit Schreiben vom 03.01.2011
Beschlussvorschlag: Der Hinweis zur Anbindung des Plangebietes an die L12 findet keine
Berücksichtigung; der Hinweis zu den Schutzmaßnahmen gegen Lärm wird berücksichtigt.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
Anregung der Amprion GmbH mit Schreiben vom 05.01.2011
Beschlussvorschlag: Die Hinwiese werden zur Kenntnis genommen.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
Niederschrift
-5-
Anregung des geologischen Dienst NRW mit Schreiben vom 12.01.2011
Beschlussvorschlag: Die Anregung wird zurückgewiesen.
Abstimmungsergebnis: drei Nein-Stimmen, 22 Ja-Stimmen
Anregung der Energie- und Wasser-Versorgung GmbH mit Schreiben vom 18.01.2011
Beschlussvorschlag: Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
Anregung des LVR-Amt für Bodendenkmalpflege im Rheinland mit Schreiben vom
27.01.2011
Beschlussvorschlag: Die Anregungen werden berücksichtigt.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
Anregung des Kreis Düren, Kreisentwicklung und –straßen, mit Schreiben vom
31.01.2011
Beschlussvorschlag: zu A): Die Hinweise werden berücksichtigt.
zu B): Der Hinweis wird berücksichtigt.
zu C): Die Hinweise werden berücksichtigt.
zu D): Die Belange des Bodenschutzes sind in die Abwägung eingestellt. Das Ergebnis findet
sich in den Festsetzungen wieder.
zu E): Die Anregungen wurden berücksichtigt.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
Anregung der RWE Power AG mit Schreiben vom 02.02.2011
Beschlussvorschlag: Die Hinweise werden berücksichtigt.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
Anregung der Deutschen Telekom Netzproduktion GmbH mit Schreiben vom
09.01.2011
Beschlussvorschlag: Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
Anregung der Bezirksregierung Arnsberg mit Schreiben vom 08.02.2011
Beschlussvorschlag: Die Anregungen werden berücksichtigt.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
Danach wird über die eingegangenen Stellungnahmen im Verfahren nach § 4 Abs. 2 und § 3
Abs. 2 BauGB wie folgt beschlossen:
Anregung der Amprion GmbH, mit Schreiben vom 22.07.2014
Beschlussvorschlag : Der Hinweis betrifft nicht das Planverfahren.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
Anregung der Westnetz GmbH, mit Schreiben vom 23.07.2014
Beschlussvorschlag : Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen, betrifft aber nicht das
Planverfahren
Abstimmungsergebnis: einstimmig
Anregung Geologischer Dienst NRW, Landesbetrieb, mit Schreiben vom 25.07.2014
Beschlussvorschlag : Der Hinweis wird berücksichtigt.
Abstimmungsergebnis: drei Nein-Stimmen, 22 Ja-Stimmen
Niederschrift
-6-
Anregung Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der
Bundeswehr, mit Schreiben vom 28.07.2014
Beschlussvorschlag : Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen, sind für das
Planverfahren nicht relevant.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
Anregung Unitymedia NRW GmbH, mit Schreiben vom 31.07.2014
Beschlussvorschlag : Der Hinweis wird berücksichtigt.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
Anregung Landesbetrieb Straßenbau NRW, LRegionalniederlassung Ville-Eifel, mit
Schreiben vom 04.08.2014
Beschlussvorschlag : Die Anregungen werden in Bezug auf die Zufahrten zur L12
zurückgewiesen; in Bezug auf die Lärmschutzanlage berücksichtigt.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
Anregung Deutsche Telekom Technik GmbH, mit Schreiben vom 04.08.2014
Beschlussvorschlag : Die Hinweise werden berücksichtigt.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
Anregung LVR-Amt für Bodendenkmalpflege im Rheinland, mit Schreiben vom
06.08.2014
Beschlussvorschlag : Die Anregungen werden zurückgewiesen.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
Anregung Kreis Düren, Kreisentwicklung und -straßen, mit Schreiben vom 20.08.2014
Beschlussvorschlag : Die Hinweise werden berücksichtigt.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
Sodann beschließt der Rat einstimmig wie folgt:
Über die im Rahmen des Planverfahrens nach den §§ 3.1, 4.1, 3.2. und 4.2. BauGB
eingegangenen Stellungnahmen wird gem. den im Anhang dargelegten
Beschlussvorschlägen beschlossen.
Der Bebauungsplan Nr. 27 b „Waagmühle 3“wird als Satzung beschlossen.
BM Schuster erklärt, dass sich die Gemeinde Inden für die Aufrechterhaltung der Anschlussstelle
Weisweiler stark machen sollte. indeland und die umliegenden Kommunen wollen ein gemeinsames
Schreiben aufsetzen, welche auch von der Gemeinde Inden mit unterschrieben wird.
Der Rat beschließt im Anschluss einstimmig:
„Die Gemeinde Inden fordert den Erhalt der BAB Anschlussstelle Weisweiler.“
Schuster
Bürgermeister
Fusari
Schriftführerin