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Beschlusstext (16. Änderung des Flächennutzungsplanes im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 27 b „Waagmühle 3“ • Feststellungsbeschluss)

Daten

Kommune
Inden
Größe
163 kB
Datum
05.02.2015
Erstellt
03.03.15, 16:01
Aktualisiert
03.03.15, 16:01
Beschlusstext (16. Änderung des Flächennutzungsplanes im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 27 b „Waagmühle 3“
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Gemeinde Inden Inden, 3. März 2015 Der Bürgermeister Beschluss über die 5. Sitzung des Rates am 05.02.2015 im Ratssaal des Rathauses in Inden TOP: 1.1 16. Änderung des Flächennutzungsplanes im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 27 b „Waagmühle 3“ • Feststellungsbeschluss Zunächst wird über die im Verfahren nach § 4 Abs. 1 und § 3 Abs. 1 BauGB eingegangenen Stellungnahmen im Einzelnen wie folgt beschlossen: Anregung des Landesbetriebs Straßenbau Nordrhein-Westfalen, Regionalnie-derlassung Ville-Eifel, mit Schreiben vom 03.01.2011 Beschlussvorschlag: Der Hinweis zur Anbindung des Plangebietes an die L12 findet keine Berücksichtigung; der Hinweis zu den Schutzmaßnahmen gegen Lärm wird berücksichtigt. Abstimmungsergebnis: einstimmig Anregung der Amprion GmbH mit Schreiben vom 05.01.2011 Beschlussvorschlag: Die Hinwiese werden zur Kenntnis genommen. Abstimmungsergebnis: einstimmig Anregung des geologischen Dienst NRW mit Schreiben vom 12.01.2011 Beschlussvorschlag: Die Anregung wird zurückgewiesen. Abstimmungsergebnis: drei Nein-Stimmen, 22 Ja-Stimmen Anregung der Energie- und Wasser-Versorgung GmbH mit Schreiben vom 18.01.2011 Beschlussvorschlag: Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen. Abstimmungsergebnis: einstimmig Anregung des LVR-Amt für Bodendenkmalpflege im Rheinland mit Schreiben vom 27.01.2011 Beschlussvorschlag: Die Anregungen werden berücksichtigt. Abstimmungsergebnis: einstimmig Anregung des Kreis Düren, Kreisentwicklung und –straßen, mit Schreiben vom 31.01.2011 Beschlussvorschlag: zu A): Die Hinweise werden berücksichtigt. 2/2015 zu B): Der Hinweis wird berücksichtigt. zu C): Die Hinweise werden berücksichtigt. zu D): Die Belange des Bodenschutzes sind in die Abwägung eingestellt. Das Ergebnis findet sich in den Festsetzungen wieder. zu E): Die Anregungen wurden berücksichtigt. Abstimmungsergebnis: einstimmig Anregung der RWE Power AG mit Schreiben vom 02.02.2011 Beschlussvorschlag: Die Hinweise werden berücksichtigt. Abstimmungsergebnis: einstimmig Anregung der Deutschen Telekom Netzproduktion GmbH mit Schreiben vom 09.01.2011 Beschlussvorschlag: Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen. Abstimmungsergebnis: einstimmig Anregung der Bezirksregierung Arnsberg mit Schreiben vom 08.02.2011 Beschlussvorschlag: Die Anregungen werden berücksichtigt. Abstimmungsergebnis: einstimmig Danach wird über die eingegangenen Stellungnahmen im Verfahren nach § 4 Abs. 2 und § 3 Abs. 2 BauGB wie folgt beschlossen: Anregung der Amprion GmbH, mit Schreiben vom 22.07.2014 Beschlussvorschlag : Der Hinweis betrifft nicht das Planverfahren. Abstimmungsergebnis: einstimmig Anregung der Westnetz GmbH, mit Schreiben vom 23.07.2014 Beschlussvorschlag : Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen, betrifft aber nicht das Planverfahren Abstimmungsergebnis: einstimmig Anregung Geologischer Dienst NRW, Landesbetrieb, mit Schreiben vom 25.07.2014 Beschlussvorschlag : Der Hinweis wird berücksichtigt. Abstimmungsergebnis: drei Nein-Stimmen, 22 Ja-Stimmen Anregung Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr, mit Schreiben vom 28.07.2014 Beschlussvorschlag : Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen, sind für das Planverfahren nicht relevant. Abstimmungsergebnis: einstimmig Anregung Unitymedia NRW GmbH, mit Schreiben vom 31.07.2014 Beschlussvorschlag : Der Hinweis wird berücksichtigt. Abstimmungsergebnis: einstimmig Anregung Landesbetrieb Straßenbau NRW, LRegionalniederlassung Ville-Eifel, mit Schreiben vom 04.08.2014 Beschlussvorschlag : Die Anregungen werden in Bezug auf die Zufahrten Beschluss der Sitzung des Rates vom 05.02.2015 Seite 2 zur L12 zurückgewiesen; in Bezug auf die Lärmschutzanlage berücksichtigt. Abstimmungsergebnis: einstimmig Anregung Deutsche Telekom Technik GmbH, mit Schreiben vom 04.08.2014 Beschlussvorschlag : Die Hinweise werden berücksichtigt. Abstimmungsergebnis: einstimmig Anregung LVR-Amt für Bodendenkmalpflege im Rheinland, mit Schreiben vom 06.08.2014 Beschlussvorschlag : Die Anregungen werden zurückgewiesen. Abstimmungsergebnis: einstimmig Anregung Kreis Düren, Kreisentwicklung und -straßen, mit Schreiben vom 20.08.2014 Beschlussvorschlag : Die Hinweise werden berücksichtigt. Abstimmungsergebnis: einstimmig Sodann beschließt der Rat einstimmig wie folgt: Über die im Rahmen des Parallelplanverfahrens zum Bebauungsplan Nr. 27 b „Waagmühle 3“ nach den §§ 3.1, 4.1 BauGB und des Planverfahrens nach den §§ 3.2. und 4.2. BauGB eingegangenen Stellungnahmen wird gem. den im Anhang dargelegten Beschlussvorschlägen beschlossen. Die 16. Änderung des Flächennutzungsplanes im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 27 b „Waagmühle 3“ wird festgestellt. Beschluss der Sitzung des Rates vom 05.02.2015 Seite 3