Daten
Kommune
Inden
Größe
170 kB
Datum
02.06.2016
Erstellt
13.07.16, 16:01
Aktualisiert
13.07.16, 16:01
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Gemeinde Inden
Inden, 13. Juli 2016
Der Bürgermeister
Beschluss
über die 13. Sitzung
des Rates
am 02.06.2016 im Ratssaal des Rathauses in Inden
TOP: 2.
Nachtragshaushaltssatzung und -plan 2016 sowie
Haushaltssicherungskonzept 2017 - 2022
Bürgermeister Langefeld bringt mit folgenden Worten den Entwurf des
Nachtragshaushaltes 2016 ein:
„Sehr geehrte Ratsfrauen,
sehr geehrte Ratsherren,
sehr geehrte Zuschauer und sehr geehrte Vertreter der Presse,
zum ersten Mal seit 1999 bringt die Gemeinde Inden wieder einen
Nachtragshaushalt ein. Geschuldet ist dies im Wesentlichen dem Umstand
neu geplanter, nicht absehbarer Investitionen sowie der dramatischen
Ausgabenerhöhung aufgrund der Flüchtlingskrise und den gleichzeitig
gesunkenen Gewerbesteuereinnahmen. Dies alles wird uns dazu zwingen,
für den Bürger unangenehme Entscheidungen zu treffen. Wie diese genau
aussehen, werden wir in den kommenden Beratungen entscheiden.
Ich stehe unter den Bürgermeistern nicht alleine mit der Meinung, dass die
soeben erwähnte Flüchtlings- und Braunkohleausstiegspolitik der
Landesregierung als Hauptursache dieser Misere anzusehen ist. Dies
verschärft die ohnehin bestehende Unterfinanzierung nach dem
Gemeindefinanzierungsgesetz. Das Land überzieht die Gemeinden immer
mehr mit Pflichtaufgaben und vergisst dabei, dass dies eine ausreichende
Finanzierung erfordert. „Wer die Musik bestellt, der bezahlt auch…“ gilt
leider nicht aus Sicht der Landesregierung. Darüber werden sich Inden
und das Land Nordrhein Westfalen sicherlich auch noch in Zukunft
verstärkt auseinander setzen müssen.
Ich würde als Bürgermeister meiner Aufgabe allerdings nicht gerecht,
wenn ich nicht auch vor Ort nach den Ursachen forschen würde. Die
bisherige Haushaltspolitik der Gemeinde Inden ist ebenfalls ein Grund
dafür, dass uns die nunmehr notwendigen Maßnahmen in einer bisher
unerreichten Härte treffen. Zu lange hat man mit zu optimistischen Zahlen
operiert, welche zwar rechtlich zulässig, gleichwohl aber realitätsfern
waren. Man könnte jetzt spekulieren, ob dies politisch so gewollt war.
Wollte man dem Bürger nicht zu viel zumuten? Wollte man selber keine
unangenehmen Entscheidungen treffen? Wollte man keine Verantwortung
für belastende Maßnahmen übernehmen?
51/2016
Mein Vorgänger hat mir eine hochqualifizierte Verwaltung hinterlassen.
Allerdings war ich nie mit den von ihm eingebrachten Haushalten
einverstanden.
Dies gilt auch für das bis 2022 laufende Haushaltssicherungskonzept,
welches gegen Ende immer unrealistischer wird. Selbst ohne
Flüchtlingskrise und Wegfall der Gewerbesteuereinnahmen wäre unser
Eigenkapital bald aufgebraucht gewesen und unsere Haushaltsplanung
nur noch Makulatur. Die derzeitige Situation lässt es nur früher offenbar
werden, dass wir handeln müssen. Seit ich 2009 Mitglied dieses
Gemeinderates wurde, habe ich aus diesem Grund keinen einzigen
Haushalt genehmigt.
Das von mir eingebrachte Haushaltssicherungskonzept ist meiner
Meinung nach das erste realistische Konzept, welches die Chance in sich
trägt, tatsächlich ab 2022 einen Haushaltsausgleich zu erreichen. Mit dem
dort aufgeführten Ansatz einer Grundsteuer B in Höhe von 2.150
Prozentpunkten im Jahre 2022 soll die Dramatik veranschaulicht werden,
die in einem „Weiter so, wir schaffen das..“ steckt. Es ist natürlich nicht
meine Intention, den Bürger tatsächlich im Jahre 2022 mit einer solchen
enormen Grundsteuer zu belasten. Sie steht aber dann am Ende dieses
genehmigungsfähigen Haushaltssicherungskonzeptes, wenn wir ansonsten
nicht tätig werden. Dieser Steuersatz mag also als deutlich sichtbarer
Warnhinweis verstanden werden, was geschehen würde, wenn wir nicht
gegensteuern. Nicht mehr, aber auch nicht weniger.
Soweit im Vorfeld dieser Haushaltseinbringung das Dogma aufgestellt
wurde, es wäre Aufgabe des Bürgermeisters hier konkrete
Konsolidierungsvorschläge zu machen, so mag sich dies der eine oder
andere wünschen, um aus der Schusslinie zu gelangen. Er verkennt dabei
aber seine eigene Verpflichtung zu handeln. Es ist Aufgabe des
Gemeinderates in seiner Gesamtheit die notwendigen Entscheidungen zu
treffen. Es ist nicht Aufgabe der Verwaltung, jede mögliche Alternative
vorzustellen.
Es
ist
Aufgabe
der
Fraktionen,
konkrete
Einsparmöglichkeiten in den vorgelegten Haushalt einzubringen.
Dennoch zögere ich natürlich nicht, meinerseits die Alternativen zu der
von mir vorgelegten Steuererhöhung zu benennen:
Zur Disposition stehen, aus meiner Sicht, folgende Einsparmöglichkeiten:
1. Schließung der Goltsteinschule.
2. Abgabe der Kindergärten an den Kreis.
3. Schließung von Dorfgemeinschaftshäusern oder Abgabe an private
Träger.
4. Schließung von Sportplätzen oder Abgabe an private Träger.
Ich habe mich hier bewusst auf diejenigen Möglichkeiten beschränkt,
welche einen signifikanten Einfluss auf den Haushalt haben würden.
Selbstverständlich sind auch noch zusätzlich Einnahmeverbesserungen
generierbar, die wir besprechen werden.
Jetzt ist es an Ihnen, an den Ratsherren und Ratsfrauen, die notwendigen
Beschlüsse zu fassen, um die aufgeführten Steuersätze durch
Konsolidierungsbeschlüsse abzumildern.
Beschluss der Sitzung des Rates vom 02.06.2016
Seite 2
Die Zahlen lügen nicht, und es muss endlich auf einer realistischen
Grundlage entschieden werden. Sie wissen, wo wir stehen und wo wir hin
müssen. Einige Faktoren kann man jedoch unmöglich genau beziffern.
Wer anderes behauptet, ist naiv. Wir können weder die Entwicklung der
Flüchtlingszahlen, noch die uns zufließenden Steuereinnahmen, noch die
von uns zu zahlende Kreisumlage genau beziffern. Wir können mit
realistischen
Näherungswerten
arbeiten,
welche
aber
nie
unvorhergesehene Entwicklungen berücksichtigen können. Vor diesem
Hintergrund ist jedes Haushaltssicherungskonzept zu sehen.
Ich bin nicht angetreten, um den Kopf vor Problemen in den Sand zu
stecken. Ich bin angetreten, um für Inden und die Bürger Auswege aus der
Krise zu finden.
Deshalb mein Apell an die Politik: Seien Sie mutig bei Entscheidungen,
die zunächst unpopulär erscheinen. Der Bürger ist verständiger als Sie
vielleicht glauben. Der Bürger will die Wahrheit wissen und nicht wie ein
Kleinkind davon verschont werden. Die Indener sind sehr wohl in der
Lage, Probleme zu erkennen und auch die Notwendigkeit belastender
Entscheidungen. Wenn etwas von der öffentlichen Hand erhalten oder
betrieben werden soll, so kostet dies Geld. Das gilt für
Flüchtlingsunterkünfte genau so wie für Bürgerhallen, Sportplätze,
Schulen oder Kindergärten. Sie wollen eine funktionierende Infrastruktur?
Dann müssen sie dafür Geld bezahlen. Diese Wahrheit erkennt jeder.
Unsere Kinder werden es uns danken, wenn wir die Belastungen nicht
vollständig auf sie übertragen. Von Bund und Land erwarten wir besser
keine große Entlastung für die Bürger. Wenn wir uns nicht selber helfen,
dann werden wir verlieren. Die Bürger sind sicherlich bereit, für den
Erhalt ihrer Lebensqualität zu zahlen. Es ist jetzt an uns, dies in einer
erträglichen Form zu gestalten.
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit“
Herr J. J. Schmitz führt aus, dass die CDU-/SPD-Koalition bereits am
02.10.2015 eine Überarbeitung der Planungsdaten im Haushalt 2016
beantragt habe. Er gibt im Folgenden einen zeitlichen Abriss der
Beratungen in den Ausschüssen und dem Rat und kommt zu dem Schluss,
dass zum jetzigen Zeitpunkt erst die Zahlen vorliegen, die die Politik
bereits im letzten Jahr gefordert habe und die dramatische finanzielle
Situation der Gemeinde Inden nun aufzeigen.
Er beantragt, über folgenden Beschlussvorschlag abzustimmen:
„Der Rat beschließt mit sofortiger Wirkung eine
haushaltswirtschaftliche Sperre gemäß
§ 81 Abs. 4 GO. Aufwendungen und Auszahlungen dürfen nur geleistet
werden, wenn die Gemeinde hierzu rechtlich verpflichtet ist oder sie für
die Weiterführung notwendiger Aufgaben unaufschiebbar sind. Das
gleiche gilt für das Eingehen von Verpflichtungen, die künftige
Haushaltsjahre mit Auszahlungen und Aufwendungen belasten.
Ausgenommen hiervon bleiben die sich aus den Aufstellungen im
Doppelhaushalt 2015/2016 ergebenden freiwilligen Aufwendungen
(Anhang Seite 29 bis 31) und die Aufwandsentschädigungen/
Beschluss der Sitzung des Rates vom 02.06.2016
Seite 3
Mitgliedsbeiträge (Anhang Seite 32).“
In der anschließenden regen und ausführlichen Diskussion unterstützen
Frau Rehfisch, Herr Görke und Herr Marx diesen Antrag; Herr Schlächter
spricht sich dagegen aus.
Nach einer kurzen Sitzungsunterbrechung erklärt Bürgermeister
Langefeld, dass er den Beschlussvorschlag zur Abstimmung aufrufen
werde; ferner kündigt er an, dass er den Beschluss beanstanden werde.
Zuvor zeigen Herr Heiden, Herr Mohren und Frau Wacker jeweils für ihre
Fachbereiche die möglichen Auswirkungen einer Haushaltssperre auf;
insbesondere wird deutlich herausgestellt, dass infolge eines durch die
Haushaltssperre bedingten Einstellungsstopps bspw. der
Kindergartenbetrieb nicht aufrechterhalten werden kann sowie die seit ca.
sechs Monaten nicht besetzte Schlüsselposition des Hauptamtsleiters
weiter frei bleiben muss, was erhebliche Nachteile für den Dienstbetrieb
verursachen würde.
Herr Schlächter fordert Herrn J. J. Schmitz auf zu erklären, dass die
Besetzung der Stelle des Hauptamtsleiters von der Haushaltssperre
ausgenommen werden soll. Außerdem beantragt er eine geheime
Abstimmung über den Antrag von Herrn J. J. Schmitz.
Nach einer weiteren Sitzungsunterbrechung fordert Bürgermeister
Langefeld die Fraktionen auf, Stimmzähler zu benennen.
Folgende Stimmzähler werden einstimmig gewählt:
Udo Mürkens (CDU)
Roul Combach (SPD)
Hermann Josef Schmitz (UDB Inden)
Siegfried Goncz (Bündnis 90/Die Grünen)
Daraufhin verliest Bürgermeister Langefeld den oben stehenden Antrag
der Koalition der CDU- und SPD-Fraktion sowie der Fraktion Bündnis
90/Die Grünen. Bei der geheimen Abstimmung wird folgendes Ergebnis
erzielt:
25 abgegebene und gültige Stimmen, davon
14 Ja-Stimmen
11 Nein-Stimmen
Somit ist der Antrag mehrheitlich beschlossen.
Bürgermeister Langefeld stellt fest, dass der Entwurf der Nachtragssatzung
und des –planes 2016 sowie des Haushaltssicherungskonzeptes 2017 –
2022 gem. § Abs. 2 Satz 1 GO NRW dem Rat zugeleitet wurde.
Ferner führt er aus, dass er den gefassten Beschluss bezüglich der
Haushaltssperre beanstanden werde; dieser sei daher schwebend
unwirksam.
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