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Beschlusstext (Widmung der Straße „Am Fließ“ in Lamersdorf im Bereich des Bebauungsplanes Nr. 31 „Am Lamersdorfer Fließ“)

Daten

Kommune
Inden
Größe
69 kB
Datum
17.12.2015
Erstellt
22.12.15, 16:01
Aktualisiert
22.12.15, 16:01
Beschlusstext (Widmung der Straße „Am Fließ“ in Lamersdorf im Bereich des Bebauungsplanes Nr. 31 „Am Lamersdorfer Fließ“)

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Gemeinde Inden Inden, 22. Dezember 2015 Der Bürgermeister Beschluss über die 10. Sitzung des Rates am 17.12.2015 im Ratssaal des Rathauses in Inden TOP: 8. Widmung der Straße „Am Fließ“ in Lamersdorf im Bereich des Bebauungsplanes Nr. 31 „Am Lamersdorfer Fließ“ Der Rat fasst einstimmig folgenden Beschluss: Gemäß § 6 des Straßen- und Wegegesetzes des Landes NordrheinWestfalen (StrWG NW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 1995 (GV NW S. 1028, 1996 S. 81, 141, 216, 355, 2007 S. 327) zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 25. März 2015 (GV. NRW. S. 312) wird die nachfolgend aufgeführte Straße in der Ortschaft Lamersdorf dem öffentlichen Verkehr gewidmet: Am Fließ Die Straße erhält die Eigenschaft einer Gemeindestraße gemäß § 3 Abs. 1 Ziffer 3 des StrWG NW und wird der Allgemeinheit für den öffentlichen Verkehr zu Verfügung gestellt. Träger der Straßenbaulast ist die Gemeinde Inden. Die Widmung ist mit Rechtsbehelfsbelehrung öffentlich bekanntzumachen. 73/2015