Daten
Kommune
Inden
Größe
69 kB
Datum
17.12.2015
Erstellt
22.12.15, 16:01
Aktualisiert
22.12.15, 16:01
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Inden
Inden, 22. Dezember 2015
Der Bürgermeister
Beschluss
über die 10. Sitzung
des Rates
am 17.12.2015 im Ratssaal des Rathauses in Inden
TOP: 8.
Widmung der Straße „Am Fließ“ in Lamersdorf im Bereich des
Bebauungsplanes Nr. 31 „Am Lamersdorfer Fließ“
Der Rat fasst einstimmig folgenden Beschluss:
Gemäß § 6 des Straßen- und Wegegesetzes des Landes NordrheinWestfalen (StrWG NW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.
September 1995 (GV NW S. 1028, 1996 S. 81, 141, 216, 355, 2007 S.
327) zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 25. März 2015
(GV. NRW. S. 312) wird die nachfolgend aufgeführte Straße in der
Ortschaft Lamersdorf dem öffentlichen Verkehr gewidmet:
Am Fließ
Die Straße erhält die Eigenschaft einer Gemeindestraße gemäß § 3 Abs. 1
Ziffer 3 des StrWG NW und wird der Allgemeinheit für den öffentlichen
Verkehr zu Verfügung gestellt.
Träger der Straßenbaulast ist die Gemeinde Inden. Die Widmung ist mit
Rechtsbehelfsbelehrung öffentlich bekanntzumachen.
73/2015