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Öffentliche Niederschrift (Bau- und Vergabeausschuss)

Daten

Kommune
Inden
Größe
233 kB
Datum
26.11.2015
Erstellt
14.01.16, 21:06
Aktualisiert
21.01.16, 16:01
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Inhalt der Datei

NIEDERSCHRIFT über die 7. Sitzung des Bau- und Vergabeausschusses der Gemeinde Inden vom 26.11.2015 im Ratssaal des Rathauses in Inden Unter dem Vorsitz von Herrn Hans-Josef Schulten (SPD-Fraktion) sind anwesend: CDU-Fraktion Büsch, Birgit Butterweck, Stefan (SB – vertritt Hahn, Matthias) Mürkens, Udo Schumacher, Olaf Meer, Marco von (SB) SPD-Fraktion Cremer, Albert (SB) Jungbluth, Willi Müller, Jörg Schmitz, Josef Johann (vertritt Spiegelmacher, Josef) Fraktion UDB Inden Krzenziessa-Kall, Gregor Schlächter, Herbert (vertritt Pötter, Hans) Fraktion Bündnis90/ Die Grünen Rehfisch, Hella (vertritt Pastor, Wolfgang) Wergen, Karl Josef Ohne Fraktion Schleuter, Heinz Willi (SB) Von der Verwaltung: Bürgermeister Langefeld Gemeindeamtmann Horst Verwaltungsfachangestellter Ortmann Techn. Angestellte Dechering Gemeindeamtmann Heiden Techn. Angestellter Schmitz Verwaltungsfachangestellte Xhonneux Verwaltungsfachangestellte Hähnel als Schriftführerin Beginn: 18:00 Uhr Ende: 19:25 Uhr Tagesordnung: A. ÖFFENTLICHE SITZUNG 1. 2. Mitteilungen Nachkalkulation der kostenrechnenden Einrichtung „Beseitigung Abwasser“ für das 92/2015 Niederschrift 10. Jahr 2013 4. Änderungssatzung vom 17. Dezember 2015 zur Satzung über die Erhebung von Kanalanschlussbeiträgen, Abwassergebühren und Kleineinleiterabgabe sowie Kostenersatz für Grundstücksanschlüsse der Gemeinde Inden vom 10.12.2008 Gebührenbedarfsberechnung für die Grundstücksentwässerungsanlagen in der Gemeinde Inden für das Jahr 2016 Nachkalkulation der kostenrechnenden Einrichtung „Bestattungswesen“ für das Jahr 2013 5. Änderungssatzung vom 17. Dezember 2015 zur Gebührensatzung für die Benutzung der Friedhöfe in der Gemeinde Inden (Friedhofsgebührensatzung) vom 13. Juni 2006 Nachkalkulation der kostenrechnenden Einrichtung „Entsorgung Abfall“ für das Jahr 2013 10. Änderungssatzung vom 17. Dezember 2015 zur Abfallgebührensatzung vom 20. Dezember 2005 zur Satzung über die Abfallentsorgung in der Gemeinde Inden vom 20. Dezember 2005 sowie zur Satzung über die Vermeidung, Verwertung sowie das Einsammeln und Befördern von Abfällen im Gebiet des Zweckverbandes RegioEntsorgung vom 29. November 2010 Nachkalkulation der kostenrechnenenden Einrichtung „StraßenreinigungWinterdienst“ für das Jahr 2013 Gebührenbedarfsberechnung für die Straßenreinigung in der Gemeinde Inden B. NICHTÖFFENTLICHE SITZUNG 1. 2. 2.1 Mitteilungen Auftragsvergaben Neubau eines Wohnhauses für Asylanten und Flüchtlinge mit 8 Wohneinheiten in Inden-Schophoven, Kalkweg • Vergabe der Architektenleistungen nach §en 34 und 35 HOAI Neubau eines Wohnhauses für Asylanten und Flüchtlinge mit 8 Wohneinheiten in Inden-Schophoven, Kalkweg • Vergabe der Leistungen für Tragwerksplanung, Schall- und Wärmeschutz nach § 52 HOAI Unterbringung von Asylbewerbern und sonstigen Flüchtlingen; Beschaffung von Mobilheimen Beschaffung eines Unimog U216 3. 4. 5. 6. 7. 8. 9. 2.2 2.3 2.4 -293/2015 94/2015 95/2015 96/2015 97/2015 98/2015 99/2015 100/2015 90/2015 91/2015 110/2015 84/2015 Der Ausschussvorsitzende eröffnet die Sitzung, begrüßt die Anwesenden und stellt die frist- und formgerechte Einladung sowie die Beschlussfähigkeit des Ausschusses fest. Herr J.J. Schmitz beantragt aufgrund weiteren Informations- und Beratungsbedarfes, die Tagesordnungspunkte 2.1 und 2.2. (Vorlagen Nr. 90/2015 und 91/2015) im nichtöffentlichen Teil von der Tagesordnung abzusetzen. Die UDB-Fraktion schließt sich an und wird hierzu im nichtöffentlichen Teil unter Mitteilungen eine Erklärung abgeben. Die Tisch-Vorlage 110/2015 wird einvernehmlich im nichtöffentlichen Teil unter TOP 2.1 aufgenommen. Niederschrift -3- Die Tisch-Vorlage Beschaffung eines Unimog wird einvernehmlich im nichtöffentlichen Teil unter TOP 2.2 aufgenommen. A. ÖFFENTLICHE SITZUNG 1. Mitteilungen Herr Horst berichtet: Seit 2013 nutzt die Verwaltung eine Dokumenten-Management-Software zur elektronischen Aktenführung. Diese wurde im Steueramt umgesetzt. Die Dokumentensoftware soll auf das ganze Rathaus ausgeweitet werden. Es fallen hierfür einmalig Kosten i. H. v. 6.200 € und jährlich Kosten i. H. v. 1.100 € an. Der Vermerk ist der Niederschrift als Anlage beigefügt. 2. Nachkalkulation der kostenrechnenden Einrichtung „Beseitigung Abwasser“ für das Jahr 2013 92/2015 Frau Rehfisch merkt an, dass in den Kalkulationen 2012-2016 ein Mehrbetrag i. H. v. 134.000 € aus der Gebührenbedarfsberechnung 2014 anteilsmäßig zu berücksichtigen wäre. Sie fragt nach, weshalb in der Gebührenkalkulation 2016 dieser Betrag i. H. v. 33.525 € nicht enthalten ist. Herr Heiden sagt zu, dies zu überprüfen. Die SPD-Fraktion fragt nach, weshalb der Fehlbetrag aus der überschlägigen Nachkalkulation des Jahres 2014 i. H. v. 51.114 € berücksichtigt wurde, obwohl die tatsächlichen Zahlen aus der Jahresrechnung 2014 zur Verfügung stünden. Herr Heiden erklärt, dass es sich um Werte handelt, die aus der überschlägigen Kalkulation stammen. Aufgrund des personellen Wechsels im Bauamt, war eine andere Vorgehensweise nicht möglich. Der Ausschussvorsitzende (AV) fragt explizit nach, ob die vorgelegten Zahlen beschlussfähig sind oder ob die Vorkalkulation noch Änderungen mit sich bringt. Die SPD-Fraktion fügt deutlich hinzu, dass die Zahlen verlässlich sein müssten. „Damit man sieht, wo die Reise hin geht.“ Die Verwaltung wird prüfen und verlässliche Zahlen vorlegen bzw. bestätigen. Die Vorlage wird einvernehmlich in den Hauptausschuss am 03.12.2015 vertagt. 3. 4. Änderungssatzung vom 17. Dezember 2015 zur Satzung über die Erhebung von Kanalanschlussbeiträgen, Abwassergebühren und Kleineinleiterabgabe sowie Kostenersatz für Grundstücksanschlüsse der Gemeinde Inden vom 10.12.2008 93/2015 Die SPD-Fraktion fragt nach weshalb ein Wechsel in der Ermittlung der kalkulatorischen Abschreibung für 2016 auf Basis des Wiederbeschaffungswertes vorgenommen wurde, der von der Begründung her schwierig nachvollziehbar ist. Sie argumentiert mit der Ausführung, dass die Kommunalaufsicht des Kreises Düren in der Genehmigungsverfügung zur Haushaltssatzung 2013, 2014 und dem Niederschrift -4- Haushaltssicherungskonzept 2013-2022 vom 02.09.2013 als Auflage 5 die Nebenbestimmung: „Bei der Ermittlung der Abschreibungen sollte der Wiederbeschaffungszeitwert zu Grunde gelegt werden.“ Es handelt sich demnach um eine Änderung, die sich auswirkt. Die Politik kann nur entscheiden, wenn alles rechtlich in Ordnung ist. Sie fragt außerdem nach, ob die Änderung mit der Kommunalaufsicht abgestimmt sei. Herr Heiden erklärt: Nach dem KAG besteht grundsätzlich die rechtliche Grundlage beide Verfahren anzuwenden. Der Wechsel des Abschreibungsverfahrens ist mit dem Wirtschaftsbüro Müller, Leisner & Kollegen abgestimmt. Auch von dort wird die Rechtmäßigkeit des Abschreibungsverfahrenswechsels bestätigt. Die UDB Fraktion begrüßt die Vorgehensweise ausdrücklich und erklärt, dass dies eine faire Lösung gegenüber der Bürgerschaft sei. Die SPD-Fraktion bittet die Verwaltung zu prüfen, inwiefern die Soll-Bestimmung für die Gemeinde verpflichtend ist. Die UDB Fraktion entgegnet hierzu, dass der Kommunalaufsicht bekannt ist, dass sie sich auf dünnem Eis bewegt, deshalb schreibt sie auch „sollte“ und nicht „muss“. Die Fraktion Bündnis‘90/Die Grünen schließt sich den Ausführungen an und bittet auch nochmals um Überprüfung. Die SPD-Fraktion bittet außerdem um Darlegung, wie sich die Veränderungen auf den Haushalt auswirken. Die Vorlage wird einvernehmlich in den Hauptausschuss am 03.12.2015 vertagt. 4. Gebührenbedarfsberechnung für die Grundstücksentwässerungsanlagen in der Gemeinde Inden für das Jahr 2016 94/2015 Der Ausschuss empfiehlt dem Ausschuss einstimmig: Die als Anlage beigefügte Berechnung über die Höhe der Gebühr für die Grundstückentwässerungs-anlagen in der Gemeinde Inden für das Jahr 2016 wird zustimmend zur Kenntnis genommen. 5. Nachkalkulation der kostenrechnenden Einrichtung „Bestattungswesen“ für das Jahr 2013 95/2015 Der Bauausschuss empfiehlt dem Rat einstimmig: 1. der Jahresüberschuss des Jahres 2013 von 498 € der Endkostenstelle „Grabbereitung“ wird festgestellt. Der Überschuss wird in der Gebührenbedarfsberechnung 2016 nicht berücksichtigt. 2. den Jahresfehlbetrag der Endkostenstelle „Leichenhallen“ in Höhe von 10.916 € durch allgemeine Haushaltsmittel auszugleichen und 3. der Jahresüberschuss des Jahres 2013 von 8.801 € der Endkostenstelle „Unterhaltung Gemeindefriedhöfe“ wird festgestellt. Zusätzlich wird ein Erstattungsbetrag von 1.953€ für die Gebührenbedarfsberechnung 2016 berücksichtigt. Niederschrift 6. -5- 5. Änderungssatzung vom 17. Dezember 2015 zur Gebührensatzung für die 96/2015 Benutzung der Friedhöfe in der Gemeinde Inden (Friedhofsgebührensatzung) vom 13. Juni 2006 Die der Originalniederschrift als Anlage beigefügte 5. Änderungssatzung vom 17. Dezember 2015 zur Gebührensatzung für die Benutzung der Friedhöfe in der Gemeinde Inden (Friedhofsgebührensatzung) vom 13. Juni 2006 wird einstimmig beschlossen. 7. Nachkalkulation der kostenrechnenden Einrichtung „Entsorgung Abfall“ für das Jahr 2013 97/2015 Der Bauausschuss empfiehlt dem Rat einstimmig: 1. von dem errechneten Jahresüberschuss der Endkostenstelle „Entsorgung Restmüll“ in Höhe von 21.250 € einen Teilbetrag von 3.944 € als Gewinnvortrag und 2. von dem errechneten Jahresfehlbetrag der Endkostenstelle „Beseitigung Bioabfall“ in Höhe von 2.351 € einen Teilbetrag von 903 € als Verlustvortrag für die Gebührenbedarfsberechnung 2016 zu berücksichtigen. 8. 10. Änderungssatzung vom 17. Dezember 2015 zur Abfallgebührensatzung vom 20. Dezember 2005 zur Satzung über die Abfallentsorgung in der Gemeinde Inden vom 20. Dezember 2005 sowie zur Satzung über die Vermeidung, Verwertung sowie das Einsammeln und Befördern von Abfällen im Gebiet des Zweckverbandes RegioEntsorgung vom 29. November 2010 98/2015 Der AV berichtet kurz über die letzte Sitzung des Verwaltungsbeirats. Die Gebühr der Biotonne habe sich aufgrund mehr angefallenen Abfalls erhöht. Da eine Untersuchung auf Fehlwürfe in Inden nicht vorgesehen war, kann keine Aussage zu Fehlwürfen gemacht werden. Die SPD-Fraktion erkundigt sich, ob es Zufall gewesen war, dass die einzelnen Gebühren in den Jahren 2014 und 2015 durch 12 teilbar waren und in 2016 nicht mehr. Die Verwaltung wird dies überprüfen und zur Ratssitzung am 17.12.2015 einen entsprechenden Änderungswert vortragen. Die Vorlage wird einvernehmlich in den Hauptausschuss am 03.12.2015 vertagt 9. Nachkalkulation der kostenrechnenenden Einrichtung „StraßenreinigungWinterdienst“ für das Jahr 2013 99/2015 Der Bauausschuss empfiehlt dem Rat einstimmig, von dem errechneten Fehlbetrag des Jahres 2013 von 17.137€ einen Teilbetrag von 14.809 € für die WinterdienstGebührenbedarfsberechnung 2016 zu berücksichtigen. Niederschrift 10. -6- Gebührenbedarfsberechnung für die Straßenreinigung in der Gemeinde Inden 100/2015 Der Bauausschuss empfiehlt dem Rat einstimmig, wie folgt zu beschließen: Der Rat nimmt die als Anlage beigefügten Berechnungen über die Gebührenhöhe in der Straßenreinigung der Gemeinde Inden für das Jahr 2016 zustimmend zur Kenntnis. Schulten Ausschussvorsitzender Fusari Schriftführerin