Daten
Kommune
Inden
Größe
233 kB
Datum
26.11.2015
Erstellt
14.01.16, 21:06
Aktualisiert
21.01.16, 16:01
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NIEDERSCHRIFT
über die 7. Sitzung des Bau- und Vergabeausschusses der Gemeinde Inden vom
26.11.2015
im Ratssaal des Rathauses in Inden
Unter dem Vorsitz von Herrn Hans-Josef Schulten (SPD-Fraktion) sind anwesend:
CDU-Fraktion
Büsch, Birgit
Butterweck, Stefan (SB – vertritt Hahn, Matthias)
Mürkens, Udo
Schumacher, Olaf
Meer, Marco von (SB)
SPD-Fraktion
Cremer, Albert (SB)
Jungbluth, Willi
Müller, Jörg
Schmitz, Josef Johann (vertritt Spiegelmacher, Josef)
Fraktion UDB Inden
Krzenziessa-Kall, Gregor
Schlächter, Herbert (vertritt Pötter, Hans)
Fraktion Bündnis90/
Die Grünen
Rehfisch, Hella (vertritt Pastor, Wolfgang)
Wergen, Karl Josef
Ohne Fraktion
Schleuter, Heinz Willi (SB)
Von der Verwaltung:
Bürgermeister Langefeld
Gemeindeamtmann Horst
Verwaltungsfachangestellter Ortmann
Techn. Angestellte Dechering
Gemeindeamtmann Heiden
Techn. Angestellter Schmitz
Verwaltungsfachangestellte Xhonneux
Verwaltungsfachangestellte Hähnel als Schriftführerin
Beginn: 18:00 Uhr
Ende: 19:25 Uhr
Tagesordnung:
A.
ÖFFENTLICHE SITZUNG
1.
2.
Mitteilungen
Nachkalkulation der kostenrechnenden Einrichtung „Beseitigung Abwasser“ für das
92/2015
Niederschrift
10.
Jahr 2013
4. Änderungssatzung vom 17. Dezember 2015 zur Satzung über die Erhebung von
Kanalanschlussbeiträgen, Abwassergebühren und Kleineinleiterabgabe sowie
Kostenersatz für Grundstücksanschlüsse der Gemeinde Inden vom 10.12.2008
Gebührenbedarfsberechnung für die Grundstücksentwässerungsanlagen in der
Gemeinde Inden für das Jahr 2016
Nachkalkulation der kostenrechnenden Einrichtung „Bestattungswesen“ für das Jahr
2013
5. Änderungssatzung vom 17. Dezember 2015 zur Gebührensatzung für die
Benutzung der Friedhöfe in der Gemeinde Inden (Friedhofsgebührensatzung) vom
13. Juni 2006
Nachkalkulation der kostenrechnenden Einrichtung „Entsorgung Abfall“ für das Jahr
2013
10. Änderungssatzung vom 17. Dezember 2015 zur Abfallgebührensatzung vom 20.
Dezember 2005 zur Satzung über die Abfallentsorgung in der Gemeinde Inden vom
20. Dezember 2005 sowie zur Satzung über die Vermeidung, Verwertung sowie das
Einsammeln und Befördern von Abfällen im Gebiet des Zweckverbandes
RegioEntsorgung vom 29. November 2010
Nachkalkulation der kostenrechnenenden Einrichtung „StraßenreinigungWinterdienst“ für das Jahr 2013
Gebührenbedarfsberechnung für die Straßenreinigung in der Gemeinde Inden
B.
NICHTÖFFENTLICHE SITZUNG
1.
2.
2.1
Mitteilungen
Auftragsvergaben
Neubau eines Wohnhauses für Asylanten und Flüchtlinge mit 8 Wohneinheiten in
Inden-Schophoven, Kalkweg
•
Vergabe der Architektenleistungen nach §en 34 und 35 HOAI
Neubau eines Wohnhauses für Asylanten und Flüchtlinge mit 8 Wohneinheiten in
Inden-Schophoven, Kalkweg
•
Vergabe der Leistungen für Tragwerksplanung, Schall- und Wärmeschutz
nach § 52 HOAI
Unterbringung von Asylbewerbern und sonstigen Flüchtlingen;
Beschaffung von Mobilheimen
Beschaffung eines Unimog U216
3.
4.
5.
6.
7.
8.
9.
2.2
2.3
2.4
-293/2015
94/2015
95/2015
96/2015
97/2015
98/2015
99/2015
100/2015
90/2015
91/2015
110/2015
84/2015
Der Ausschussvorsitzende eröffnet die Sitzung, begrüßt die Anwesenden und stellt die frist- und
formgerechte Einladung sowie die Beschlussfähigkeit des Ausschusses fest.
Herr J.J. Schmitz beantragt aufgrund weiteren Informations- und Beratungsbedarfes, die
Tagesordnungspunkte 2.1 und 2.2. (Vorlagen Nr. 90/2015 und 91/2015) im nichtöffentlichen Teil
von der Tagesordnung abzusetzen.
Die UDB-Fraktion schließt sich an und wird hierzu im nichtöffentlichen Teil unter Mitteilungen
eine Erklärung abgeben.
Die Tisch-Vorlage 110/2015 wird einvernehmlich im nichtöffentlichen Teil unter TOP 2.1
aufgenommen.
Niederschrift
-3-
Die Tisch-Vorlage Beschaffung eines Unimog wird einvernehmlich im nichtöffentlichen Teil unter
TOP 2.2 aufgenommen.
A.
ÖFFENTLICHE SITZUNG
1.
Mitteilungen
Herr Horst berichtet:
Seit 2013 nutzt die Verwaltung eine Dokumenten-Management-Software zur elektronischen
Aktenführung. Diese wurde im Steueramt umgesetzt. Die Dokumentensoftware soll auf das
ganze Rathaus ausgeweitet werden. Es fallen hierfür einmalig Kosten i. H. v. 6.200 € und
jährlich Kosten i. H. v. 1.100 € an. Der Vermerk ist der Niederschrift als Anlage beigefügt.
2.
Nachkalkulation der kostenrechnenden Einrichtung „Beseitigung
Abwasser“ für das Jahr 2013
92/2015
Frau Rehfisch merkt an, dass in den Kalkulationen 2012-2016 ein Mehrbetrag i. H. v.
134.000 € aus der Gebührenbedarfsberechnung 2014 anteilsmäßig zu berücksichtigen wäre.
Sie fragt nach, weshalb in der Gebührenkalkulation 2016 dieser Betrag i. H. v. 33.525 € nicht
enthalten ist.
Herr Heiden sagt zu, dies zu überprüfen.
Die SPD-Fraktion fragt nach, weshalb der Fehlbetrag aus der überschlägigen
Nachkalkulation des Jahres 2014 i. H. v. 51.114 € berücksichtigt wurde, obwohl die
tatsächlichen Zahlen aus der Jahresrechnung 2014 zur Verfügung stünden.
Herr Heiden erklärt, dass es sich um Werte handelt, die aus der überschlägigen Kalkulation
stammen. Aufgrund des personellen Wechsels im Bauamt, war eine andere Vorgehensweise
nicht möglich.
Der Ausschussvorsitzende (AV) fragt explizit nach, ob die vorgelegten Zahlen beschlussfähig
sind oder ob die Vorkalkulation noch Änderungen mit sich bringt.
Die SPD-Fraktion fügt deutlich hinzu, dass die Zahlen verlässlich sein müssten. „Damit man
sieht, wo die Reise hin geht.“
Die Verwaltung wird prüfen und verlässliche Zahlen vorlegen bzw. bestätigen.
Die Vorlage wird einvernehmlich in den Hauptausschuss am 03.12.2015 vertagt.
3.
4. Änderungssatzung vom 17. Dezember 2015 zur Satzung über die
Erhebung von Kanalanschlussbeiträgen, Abwassergebühren und
Kleineinleiterabgabe sowie Kostenersatz für Grundstücksanschlüsse der
Gemeinde Inden vom 10.12.2008
93/2015
Die SPD-Fraktion fragt nach weshalb ein Wechsel in der Ermittlung der kalkulatorischen
Abschreibung für 2016 auf Basis des Wiederbeschaffungswertes vorgenommen wurde, der
von der Begründung her schwierig nachvollziehbar ist.
Sie argumentiert mit der Ausführung, dass die Kommunalaufsicht des Kreises Düren in der
Genehmigungsverfügung zur Haushaltssatzung 2013, 2014 und dem
Niederschrift
-4-
Haushaltssicherungskonzept 2013-2022 vom 02.09.2013 als Auflage 5 die
Nebenbestimmung: „Bei der Ermittlung der Abschreibungen sollte der
Wiederbeschaffungszeitwert zu Grunde gelegt werden.“
Es handelt sich demnach um eine Änderung, die sich auswirkt. Die Politik kann nur
entscheiden, wenn alles rechtlich in Ordnung ist. Sie fragt außerdem nach, ob die Änderung
mit der Kommunalaufsicht abgestimmt sei.
Herr Heiden erklärt: Nach dem KAG besteht grundsätzlich die rechtliche Grundlage beide
Verfahren anzuwenden. Der Wechsel des Abschreibungsverfahrens ist mit dem
Wirtschaftsbüro Müller, Leisner & Kollegen abgestimmt. Auch von dort wird die
Rechtmäßigkeit des Abschreibungsverfahrenswechsels bestätigt.
Die UDB Fraktion begrüßt die Vorgehensweise ausdrücklich und erklärt, dass dies eine faire
Lösung gegenüber der Bürgerschaft sei.
Die SPD-Fraktion bittet die Verwaltung zu prüfen, inwiefern die Soll-Bestimmung für die
Gemeinde verpflichtend ist.
Die UDB Fraktion entgegnet hierzu, dass der Kommunalaufsicht bekannt ist, dass sie sich auf
dünnem Eis bewegt, deshalb schreibt sie auch „sollte“ und nicht „muss“.
Die Fraktion Bündnis‘90/Die Grünen schließt sich den Ausführungen an und bittet auch
nochmals um Überprüfung.
Die SPD-Fraktion bittet außerdem um Darlegung, wie sich die Veränderungen auf den
Haushalt auswirken.
Die Vorlage wird einvernehmlich in den Hauptausschuss am 03.12.2015 vertagt.
4.
Gebührenbedarfsberechnung für die Grundstücksentwässerungsanlagen
in der Gemeinde Inden für das Jahr 2016
94/2015
Der Ausschuss empfiehlt dem Ausschuss einstimmig:
Die als Anlage beigefügte Berechnung über die Höhe der Gebühr für die
Grundstückentwässerungs-anlagen in der Gemeinde Inden für das Jahr 2016 wird
zustimmend zur Kenntnis genommen.
5.
Nachkalkulation der kostenrechnenden Einrichtung „Bestattungswesen“
für das Jahr 2013
95/2015
Der Bauausschuss empfiehlt dem Rat einstimmig:
1. der Jahresüberschuss des Jahres 2013 von 498 € der Endkostenstelle „Grabbereitung“
wird festgestellt. Der Überschuss wird in der Gebührenbedarfsberechnung 2016 nicht
berücksichtigt.
2. den Jahresfehlbetrag der Endkostenstelle „Leichenhallen“ in Höhe von 10.916 €
durch allgemeine Haushaltsmittel auszugleichen und
3. der Jahresüberschuss des Jahres 2013 von 8.801 € der Endkostenstelle „Unterhaltung
Gemeindefriedhöfe“ wird festgestellt. Zusätzlich wird ein Erstattungsbetrag von
1.953€ für die Gebührenbedarfsberechnung 2016 berücksichtigt.
Niederschrift
6.
-5-
5. Änderungssatzung vom 17. Dezember 2015 zur Gebührensatzung für die 96/2015
Benutzung der Friedhöfe in der Gemeinde Inden
(Friedhofsgebührensatzung) vom 13. Juni 2006
Die der Originalniederschrift als Anlage beigefügte 5. Änderungssatzung vom 17. Dezember
2015 zur Gebührensatzung für die Benutzung der Friedhöfe in der Gemeinde Inden
(Friedhofsgebührensatzung) vom 13. Juni 2006 wird einstimmig beschlossen.
7.
Nachkalkulation der kostenrechnenden Einrichtung „Entsorgung Abfall“
für das Jahr 2013
97/2015
Der Bauausschuss empfiehlt dem Rat einstimmig:
1. von dem errechneten Jahresüberschuss der Endkostenstelle „Entsorgung Restmüll“ in
Höhe von 21.250 € einen Teilbetrag von 3.944 € als Gewinnvortrag und
2. von dem errechneten Jahresfehlbetrag der Endkostenstelle „Beseitigung Bioabfall“ in
Höhe von 2.351 € einen Teilbetrag von 903 € als Verlustvortrag für die
Gebührenbedarfsberechnung 2016 zu berücksichtigen.
8.
10. Änderungssatzung vom 17. Dezember 2015 zur Abfallgebührensatzung
vom 20. Dezember 2005 zur Satzung über die Abfallentsorgung in der
Gemeinde Inden vom 20. Dezember 2005 sowie zur Satzung über die
Vermeidung, Verwertung sowie das Einsammeln und Befördern von
Abfällen im Gebiet des Zweckverbandes RegioEntsorgung vom 29.
November 2010
98/2015
Der AV berichtet kurz über die letzte Sitzung des Verwaltungsbeirats. Die Gebühr der
Biotonne habe sich aufgrund mehr angefallenen Abfalls erhöht. Da eine Untersuchung auf
Fehlwürfe in Inden nicht vorgesehen war, kann keine Aussage zu Fehlwürfen gemacht
werden.
Die SPD-Fraktion erkundigt sich, ob es Zufall gewesen war, dass die einzelnen Gebühren in
den Jahren 2014 und 2015 durch 12 teilbar waren und in 2016 nicht mehr.
Die Verwaltung wird dies überprüfen und zur Ratssitzung am 17.12.2015 einen
entsprechenden Änderungswert vortragen.
Die Vorlage wird einvernehmlich in den Hauptausschuss am 03.12.2015 vertagt
9.
Nachkalkulation der kostenrechnenenden Einrichtung „StraßenreinigungWinterdienst“ für das Jahr 2013
99/2015
Der Bauausschuss empfiehlt dem Rat einstimmig, von dem errechneten Fehlbetrag des Jahres
2013 von 17.137€ einen Teilbetrag von 14.809 € für die WinterdienstGebührenbedarfsberechnung 2016 zu berücksichtigen.
Niederschrift
10.
-6-
Gebührenbedarfsberechnung für die Straßenreinigung in der Gemeinde
Inden
100/2015
Der Bauausschuss empfiehlt dem Rat einstimmig, wie folgt zu beschließen:
Der Rat nimmt die als Anlage beigefügten Berechnungen über die Gebührenhöhe in der
Straßenreinigung der Gemeinde Inden für das Jahr 2016 zustimmend zur Kenntnis.
Schulten
Ausschussvorsitzender
Fusari
Schriftführerin