Daten
Kommune
Inden
Größe
86 kB
Datum
26.11.2015
Erstellt
14.01.16, 21:06
Aktualisiert
14.01.16, 21:06
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Inden
Inden, 14. Januar 2016
Der Bürgermeister
Beschluss
über die 7. Sitzung
des Bau- und Vergabeausschusses
am 26.11.2015 im Ratssaal des Rathauses in Inden
TOP: 3.
4. Änderungssatzung vom 17. Dezember 2015 zur Satzung über die
Erhebung von Kanalanschlussbeiträgen, Abwassergebühren und
Kleineinleiterabgabe sowie Kostenersatz für Grundstücksanschlüsse
der Gemeinde Inden vom 10.12.2008
Die SPD-Fraktion fragt nach weshalb ein Wechsel in der Ermittlung der
kalkulatorischen Abschreibung für 2016 auf Basis des
Wiederbeschaffungswertes vorgenommen wurde, der von der Begründung
her schwierig nachvollziehbar ist.
Sie argumentiert mit der Ausführung, dass die Kommunalaufsicht des
Kreises Düren in der Genehmigungsverfügung zur Haushaltssatzung 2013,
2014 und dem Haushaltssicherungskonzept 2013-2022 vom 02.09.2013 als
Auflage 5 die Nebenbestimmung: „Bei der Ermittlung der Abschreibungen
sollte der Wiederbeschaffungszeitwert zu Grunde gelegt werden.“
Es handelt sich demnach um eine Änderung, die sich auswirkt. Die Politik
kann nur entscheiden, wenn alles rechtlich in Ordnung ist. Sie fragt
außerdem nach, ob die Änderung mit der Kommunalaufsicht abgestimmt
sei.
Herr Heiden erklärt: Nach dem KAG besteht grundsätzlich die rechtliche
Grundlage beide Verfahren anzuwenden. Der Wechsel des
Abschreibungsverfahrens ist mit dem Wirtschaftsbüro Müller, Leisner &
Kollegen abgestimmt. Auch von dort wird die Rechtmäßigkeit des
Abschreibungsverfahrenswechsels bestätigt.
Die UDB Fraktion begrüßt die Vorgehensweise ausdrücklich und erklärt,
dass dies eine faire Lösung gegenüber der Bürgerschaft sei.
Die SPD-Fraktion bittet die Verwaltung zu prüfen, inwiefern die SollBestimmung für die Gemeinde verpflichtend ist.
Die UDB Fraktion entgegnet hierzu, dass der Kommunalaufsicht bekannt
ist, dass sie sich auf dünnem Eis bewegt, deshalb schreibt sie auch „sollte“
und nicht „muss“.
Die Fraktion Bündnis‘90/Die Grünen schließt sich den Ausführungen an
und bittet auch nochmals um Überprüfung.
Die SPD-Fraktion bittet außerdem um Darlegung, wie sich die
93/2015
Veränderungen auf den Haushalt auswirken.
Die Vorlage wird einvernehmlich in den Hauptausschuss am 03.12.2015
vertagt.
Beschluss der Sitzung des Bau- und Vergabeausschusses vom 26.11.2015
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