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Beschlusstext (4. Änderungssatzung vom 17. Dezember 2015 zur Satzung über die Erhebung von Kanalanschlussbeiträgen, Abwassergebühren und Kleineinleiterabgabe sowie Kostenersatz für Grundstücksanschlüsse der Gemeinde Inden vom 10.12.2008)

Daten

Kommune
Inden
Größe
86 kB
Datum
26.11.2015
Erstellt
14.01.16, 21:06
Aktualisiert
14.01.16, 21:06
Beschlusstext (4. Änderungssatzung vom 17. Dezember 2015 zur Satzung über die Erhebung von Kanalanschlussbeiträgen, Abwassergebühren und Kleineinleiterabgabe sowie Kostenersatz für Grundstücksanschlüsse der Gemeinde Inden vom 10.12.2008) Beschlusstext (4. Änderungssatzung vom 17. Dezember 2015 zur Satzung über die Erhebung von Kanalanschlussbeiträgen, Abwassergebühren und Kleineinleiterabgabe sowie Kostenersatz für Grundstücksanschlüsse der Gemeinde Inden vom 10.12.2008)

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Gemeinde Inden Inden, 14. Januar 2016 Der Bürgermeister Beschluss über die 7. Sitzung des Bau- und Vergabeausschusses am 26.11.2015 im Ratssaal des Rathauses in Inden TOP: 3. 4. Änderungssatzung vom 17. Dezember 2015 zur Satzung über die Erhebung von Kanalanschlussbeiträgen, Abwassergebühren und Kleineinleiterabgabe sowie Kostenersatz für Grundstücksanschlüsse der Gemeinde Inden vom 10.12.2008 Die SPD-Fraktion fragt nach weshalb ein Wechsel in der Ermittlung der kalkulatorischen Abschreibung für 2016 auf Basis des Wiederbeschaffungswertes vorgenommen wurde, der von der Begründung her schwierig nachvollziehbar ist. Sie argumentiert mit der Ausführung, dass die Kommunalaufsicht des Kreises Düren in der Genehmigungsverfügung zur Haushaltssatzung 2013, 2014 und dem Haushaltssicherungskonzept 2013-2022 vom 02.09.2013 als Auflage 5 die Nebenbestimmung: „Bei der Ermittlung der Abschreibungen sollte der Wiederbeschaffungszeitwert zu Grunde gelegt werden.“ Es handelt sich demnach um eine Änderung, die sich auswirkt. Die Politik kann nur entscheiden, wenn alles rechtlich in Ordnung ist. Sie fragt außerdem nach, ob die Änderung mit der Kommunalaufsicht abgestimmt sei. Herr Heiden erklärt: Nach dem KAG besteht grundsätzlich die rechtliche Grundlage beide Verfahren anzuwenden. Der Wechsel des Abschreibungsverfahrens ist mit dem Wirtschaftsbüro Müller, Leisner & Kollegen abgestimmt. Auch von dort wird die Rechtmäßigkeit des Abschreibungsverfahrenswechsels bestätigt. Die UDB Fraktion begrüßt die Vorgehensweise ausdrücklich und erklärt, dass dies eine faire Lösung gegenüber der Bürgerschaft sei. Die SPD-Fraktion bittet die Verwaltung zu prüfen, inwiefern die SollBestimmung für die Gemeinde verpflichtend ist. Die UDB Fraktion entgegnet hierzu, dass der Kommunalaufsicht bekannt ist, dass sie sich auf dünnem Eis bewegt, deshalb schreibt sie auch „sollte“ und nicht „muss“. Die Fraktion Bündnis‘90/Die Grünen schließt sich den Ausführungen an und bittet auch nochmals um Überprüfung. Die SPD-Fraktion bittet außerdem um Darlegung, wie sich die 93/2015 Veränderungen auf den Haushalt auswirken. Die Vorlage wird einvernehmlich in den Hauptausschuss am 03.12.2015 vertagt. Beschluss der Sitzung des Bau- und Vergabeausschusses vom 26.11.2015 Seite 2