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Mitteilungsvorlage (Anlage I zur Mitteilungsvorlage 292/2014)

Daten

Kommune
Pulheim
Größe
66 kB
Datum
23.09.2014
Erstellt
15.09.14, 18:36
Aktualisiert
15.09.14, 18:36
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Inhalt der Datei

Anlage 1 Zusammenstellung der in der Zeit vom 01.01.2013 bis 31.12.2013 bewilligten unerheblichen über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen lfd. Nr. Produkt / Auftrag Aufwand/ Auszahlung Bezeichnung fortgeschriebener Ansatz über- / außerplanmäßig Begründungen der Fachämter zu den Anträgen auf Zustimmung zur Leistung bereitgestellt der ÜPL / APL nur Ergebnisplan 2012 (konsumtiv) 1 2 10 02 01 12 02 01 Aufwand Aufwand Kostenersatz an Bauhof (ILV) Straßenbeleuchtung Pulheim, Elchweg BP 64 0,00 Nach mehrfacher Festsetzung von Zwangsgeldern wurde der Rückschnitt des Überwuchses durch den Eigentümer nicht durchgeführt, sodass im Wege der Ersatzvornahme der Bauhof mit der Durchführung beauftragt wurde. Die interne Leistungsverrechnung des Bauhofes für die Entfernung des Überwuchses beläuft sich auf 139,50 €, die vom Eigentümer an das Bauverwaltungsamt zu erstatten ist. 139,50 Die Ersatzvornahme durch den Bauhof erfolgte 2012. 15.000,00 Im Zuge von Hochbaumaßnahmen innerhalb dieses Bebauungsgebietes wurden die bereits verlegten Kabelschutzleerrohre für die Straßenbeleuchtung an verschiedenen Stellen beschädigt. Welches der dort tätigen Unternehmen für die Schäden verantwortlich war, konnte nicht rechtssicher geklärt werden. Da es nicht möglich war, die Kabel für die Beleuchtungsmasten durch diese Rohre zu ziehen, entstanden zusätzliche Arbeiten. Die defekten Stellen der Kabelschutzleerrohre mussten lokalisiert werden und im Anschluss die bereits hergestellte Fläche aufgebrochen werden. Die schadhaften Rohre wurden repariert bzw. erneuert und anschließend die Oberflächenaufbrüche erneut endgültig hergestellt. Da die Leistung in 2012 erbracht wurde und im Abgrenzungszeitraum eingegangen ist, ist der Aufwand dem Haushaltsjahr 2012 zuzuordnen. Die Auszahlung erfolgte in 2013. 10.200,00 (vgl. Auszahlung im Finanzplan 2013 investiv lfd. Nr. 32) 429.825,00 Der Mehraufwand resultiert aus der Aufhebung der ersten Ausschreibung und der Durchführung einer zweiten Ausschreibung für die Vergabe rettungsdienstlicher 5.100,00 Leistungen. Die Leistung wurde im Haushaltsjahr 2012 erbracht. 0,00 Für die korrekte Verbuchung der Miete für den Köster-Saal muss ein neues Konto zur internen Leistungsverrechnung angelegt werden. Für den Empfang der 890,00 Dreigestirne ist eine interne Miete i.H.v. 890 € zu zahlen. 0,00 Die Sitzung des Pulheimer Bildungsbeirates wurde im kleinen Saal des Kultur- und Medienzentrums durchgeführt (170 €). Zur korrekten Verbuchung von internen Verrechnungen muss für diesen Bereich ein entsprechendes Konto angelegt werden. Zudem wurde die Präsentation des Personalentwicklungskonzepts im kleinen Saal des Kultur- und Medienzentrums durchgeführt (230 €). Für die Durchführung von Seminarterminen musste auf den Seminarraum im Kulturund Medienzentrum ausgewichen werden, da die entsprechenden Räumlichkeiten 1.280,00 im Rathaus nicht zur Verfügung standen (rd. 880 €). Ergebnisplan / Finanzplan 2012 (konsumtiv) 3 02 08 01 Aufwand/ Auszahlung Aufwendungen Rettungsdienst nur Ergebnisplan 2013 (konsumtiv) 4 5 6 01 01 01 01 02 01 01 04 01 Aufwand Aufwand Aufwand Interne Miete Köstersaal (ILV) Interne Miete Köstersaal (ILV) Interne Miete Köstersaal (ILV) 7 01 05 01 Aufwand Sonstiger Aufwand für Dienstleistungen 8 01 12 02 Aufwand Kostenersatz an Bauhof (ILV) 9 03 04 01 Aufwand Mietzuschuss Förderverein (nur EP) 620,00 Die Personalversammlung wird im großen Saal des Kultur- und Medienzentrums durchgeführt. Für die Verbuchung der Miete für den Köster-Saal im Rahmen der 145,00 internen Leistungsverrechnung ist eine ÜPL in nebenstehender Höhe notwendig. 40.000,00 Die Prüfung des Jahresabschlusses 2011 durch eine Wirtschaftsprüfungsgesellschaft war bedingt durch die Nichtprüfung der Jahre 2009 und 2010 und den sehr kurzen Zeitrahmen für die Vorprüfung/Prüfung aufwändiger als geplant. Im Haushalt 2014 waren hierfür Mittel in Höhe von 40.000 € 18.752,25 veranschlagt. (Auszahlung vgl. Anlage 2 lfd. Nr. 5) 1.238.420,00 Der Bauhof hat mehr Leistungen für das Immobilienmanagement erbracht als in der 10.000,00 Haushaltsplanung kalkuliert. 0,00 Mit Vorlage 260/2013 (Rat 09.07.2013) hat der Rat beschlossen, dem Förderverein Ganztag in Pulheim e.V. für die Fortführung der U3-Betreuung im Geschwister11.864,10 Scholl-Gymnasium einen hundertprozentigen Mietzuschuss zu gewähren. Seite 1 von 4 Anlage 1 lfd. Nr. Produkt / Auftrag Aufwand/ Auszahlung Bezeichnung fortgeschriebener Ansatz über- / außerplanmäßig Begründungen der Fachämter zu den Anträgen auf Zustimmung zur Leistung bereitgestellt der ÜPL / APL 10 08 01 01 Aufwand Mietzuschuss PSC Schachabteilung 0,00 Seit November 2012 hat die Schachabteilung des Pulheimer Sport-Clubs mit der Stadt Pulheim einen Mietvertrag über die Nutzung von Räumlichkeiten im Zanderhof abgeschlossen. Der Mieter erhält auf Antrag einen Zuschuss zur Miete. Dieser Mietzuschuss ist im Produkt des jeweiligen Fachamtes ausgewiesen und muss erstattet werden. Da die Haushaltsanmeldungen für den Haushaltsplan 2013 damals schon abgeschlossen waren, konnte der nebenstehende Betrag nicht mehr 1.709,28 berücksichtigt werden. Daher ist eine APL erforderlich. 11 10 01 01 Aufwand Kostenersatz an Bauhof (ILV) 0,00 Die Mehrausgaben sind zurückzuführen auf eine Ersatzvornahme durch den Bauhof 160,00 zur Absicherung eines einsturzgefährdeten Objektes in Brauweiler. 45.000,00 Aufgrund der geänderten Ausführungsplanung insbesondere der Stichstraßen wurden umfangreichere Erdarbeiten für die Kabelverlegung erforderlich. Aus diesem Grund erhöhen sich die Kosten für die Straßenbeleuchtung um 10.000 €. (vgl. 10.000,00 Auszahlung im Finanzplan 2013 investiv lfd. Nr. 33) 35.000,00 Bei dem insgesamt sehr günstigen Angebot für die Herstellung der Erschließung des BP 76 Pulheim haben sich unerwartet hohe Kosten für die Straßenbeleuchtung ergeben. Die zur Verfügung stehenden Mittel i.H.v. 35.000 € sind somit nicht ausreichend. Um die Herstellung der gesamten Beleuchtungsanlage sicherzustellen und eventuelle Mehrkosten, die erst bei der Herstellung entstehen, zu decken, ist eine ÜPL in nebenstehender Höhe notwendig. (vgl. Auszahlung im Finanzplan 2013 12.000,00 investiv lfd. Nr. 34) 12 13 14 12 02 01 12 02 01 14 01 01 Aufwand Aufwand Aufwand Straßenbeleuchtung Brauweiler BP 94 Straßenbeleuchtung BP 76 Pulheim Interne Miete Köstersaal (ILV) 0,00 Der kleine Saal im Kultur- und Medienzentrum wird für die gemeinsam mit dem Verein "Für Moderne Energie" geplante öffentliche Informationsveranstaltung zur Energieeinsparverordnung 2013 sowie zum Thema Wärmepumpen am 15.05.2013 benötigt. Zur korrekten Verbuchung von internen Verrechnungen ist eine APL in 205,00 Höhe von 205 € notwendig. Ergebnisplan und/oder Finanzplan 2013 (konsumtiv) 15 01 09 01 Auszahlung Gewährung Gehaltsvorschüsse 10.000,00 Persönliche Umstände einer Beschäftigten und eines Beschäftigten erfordern die 3.320,00 Gewährung eines Gehaltsvorschusses gemäß den Vorschussrichtlinien. 16 02 08 01 Aufwand/ Auszahlung Kostenerstattungen an Gemeinden 0,00 Die öffentlich-rechtliche Vereinbarung über die notärztliche Versorgung an den Notarztstandorten Pulheim und Kerpen mit der Kolpingstadt Kerpen wurde erst nach den Beschlüssen zum Haushalt 2013 getroffen. Um die Kostenerstattung für den Zeitraum 01.07. bis 31.12.2013 an die Stadt Kerpen zu zahlen, ist diese APL notwendig. Im Haushalt 2014 wurden für diese Position Mittel in Höhe von 12.100 € 6.010,00 veranschlagt. 17 04 01 01 Auszahlung Auslandssteuer 0,00 Für den Auftritt einiger ausländischer Künstler fällt eine Auslandssteuer an, die an 581,00 das Finanzamt abgeführt werden muss. 0,00 Zurzeit wird der Einzug des Essensgeldes in städtischen Kitas von den KitaLeiterinnen organisiert. Da die Leiterin einer Kita für einen längeren Zeitraum erkrankt ausfällt, wird das Essensgeld für die Monate August bis Dezember 2013 an die Stadt Pulheim gezahlt. Für die Überweisung an den Caterer ist die 19.500,00 Genehmigung einer außerplanmäßigen Ausgabe erforderlich. 0,00 Mitgliedsbeiträge für Verbände und Vereine sind in der Kontengruppe "Sonstige ordentliche Aufwendungen" zu verbuchen. Veranschlagt wurden die 2.500 € in der Kontengruppe "Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen" unter dem Sachkonto "Aufwand für Unterhaltung des Infrastrukturvermögens". Es bedarf daher 2.500,00 nur einer Änderung der Kontierung, zusätzlicher Finanzierungsbedarf besteht nicht. 1.000,00 Der Zweckverband Stöckheimer Hof hat auf die notwendige Unterhaltungspflege für 2013 im Bereich des Wanderparkplatzes hingewiesen. Es handelt sich um Mäharbeiten am Parkplatz und entlang des Fuß-/Radweges. Für die Durchführung der Unterhaltungspflege werden zusätzliche Mittel in nebenstehender Höhe 5.600,00 benötigt. 18 19 20 06 01 01 12 01 01 13 01 01 Aufwand/ Abrechnung Essensgeld in städtischen Auszahlung Kitas Aufwand/ Auszahlung Beiträge zu Vereinen und Verbänden Aufwand/ Auszahlung Pflegeplan Pulheimer See Seite 2 von 4 Anlage 1 lfd. Nr. Produkt / Auftrag Aufwand/ Auszahlung Bezeichnung fortgeschriebener Ansatz über- / außerplanmäßig Begründungen der Fachämter zu den Anträgen auf Zustimmung zur Leistung bereitgestellt der ÜPL / APL Finanzplan 2013 (investiv) 21 M 26070006 22 M 26120200 23 M 26130301 24 M 32140001 25 M 32880005 26 M 40880011 Auszahlung Sanierung Altes Rathaus U3-Ausbau KiTa Am Fronhof Um-/AusAuszahlung /Anbau U3-Ausbau KiTa Nelkenweg Um-/AusAuszahlung /Anbau Beschaffung Fahrzeug HLF 20 für Auszahlung Löschzug Geyen Beschaffung von Dienst- und Auszahlung Schutzkleidung Feuerwehr Beschaffung Geräte/Ausstattung Auszahlung Hallenbad 27 M 40880013 Neuanschaffung OGS Auszahlung (Ausstattung/Ausrüstung) 28 M 50880001 Beschaffung von Einrichtungsgegenständen Auszahlung Asylbewerber 29 M 51880003 30 M 66109300 Beschaffung Ausstattung / Geräte städt. Auszahlung Kindergärten Erweiterung des RRB Adolph-vonMenzel-Straße um eine Auszahlung Regenwasserbehandlungsanlage 10.810,00 Als letzte Maßnahme der Rathaussanierung steht noch die Erneuerung der Eingangstreppe aus. Mit Blick auf eine nachhaltige Lösung ist eine bloße Instandsetzung nicht wirtschaftlich, daher soll eine grundlegende Erneuerung 14.800,00 durchgeführt werden. Hierfür reichen die verfügbaren Haushaltsreste nicht aus. 465.382,92 Neben dem U3-Ausbau wird in dieser KiTa auch ein Büro für das einzige städtische Familienzentrum angebaut. In dem Veranstaltungsraum des Familienzentrums finden täglich verschiedene Kurse und Angebote statt. Da die KiTa für die dort beschäftigten Erzieherinnen und Erzieher lediglich eine Erwachsenentoilette hat, soll das vorhandene Personal-WC umgebaut werden. Die Kosten für den Umbau zu zwei getrennten Toiletten (ein Personal- und ein Gäste-WC) belaufen sich auf rd. 18.100,00 18.100 €. 173.965,33 Für den U3-Ausbau KiTa Pusteblume, Nelkenweg wurden für die Erstausstattung insgesamt 42.000 € im Haushalt 2013 veranschlagt. Ein Teil dieser Mittel soll für die neue Gestaltung der Außenanlagen (Anlegung einer Bobbycar-Bahn für Kleinkinder) verwendet werden. Da es sich hierbei nicht um die Beschaffung von beweglichem Anlagevermögen, sondern um eine Baumaßnahme handelt, ist der Betrag im Rahmen einer ÜPL auf dem Sachkonto "Auszahlungen für 7.010,00 Baumaßnahmen" bereitzustellen. 320.000,00 Die Kosten für die Beschaffung des HLF 20 für den Löschzug Geyen belaufen sich auf insgesamt 326.432,59 €. Es besteht somit zum Ansatz in Höhe von 320.000 € eine Finanzierungslücke von 6.432,59 €, welche durch Minderauszahlungen bei M 32090001 - Beschaffung von Funkgeräten für den Digitalfunk - sowie bei M 32130003 - Beschaffung einer Dienstplansoftware - geschlossen wird. Gemäß Beschluss des HFA vom 25.06.2013 wurde der Sperrvermerk für das Auftragssachkonto M 32090001 - Beschaffung von Funkgeräten für den Digitalfunk 6.432,59 teilweise aufgehoben (Vorlage 52/2013). 17.610,00 In seiner Sitzung am 14.11.2013 hat der Feuerwehrbeirat eine Umstellung der Sicherheitshandschuhe für die Feuerwehr auf ein höherwertiges Modell beschlossen. Im Jahr 2013 sollen 30 Paare beschafft werden. Die Kosten belaufen 2.500,00 sich auf 2.500 €. 6.000,00 Das im Januar 2005 für das Hallenbad angeschaffte Reinigungsgerät ist defekt. Die Reparaturkosten laut Kostenvoranschlag betragen 2.500 €. Eine solche Reparatur ist unwirtschaftlich. Daher sollte ein Neugerät in jedem Fall angeschafft werden. Die Kosten hierfür betragen 7.689,92 € (netto). Es stehen in 2013 6.000 € zur 1.800,00 Verfügung, sodass eine ÜPL in nebenstehender Höhe notwendig ist. 0,00 Die Beschaffung eines Spielgerätes für die Außanlagen inkl. Aufbau und Absicherung wurde auf dem Sachkonto "Beschaffung von beweglichem Anlagevermögen > 410 €" veranschlagt. Zur Absicherung dieses Spielgerätes wurden Fallschutzmatten fest im Boden verlegt. Dies stellt eine bauliche Leistung dar. Da keine Auszahlung für Baumaßnahmen für diese Maßnahme geplant war, ist eine APL notwendig. Es handelt sich hierbei jedoch um keinen zusätzlichen Finanzierungsbedarf, da die Mittel auf dem Konto für die Beschaffung von 700,00 beweglichem Anlagevermögen > 410 € veranschlagt wurden. 5.168,00 Bedingt durch die stark steigenden Zuweisungen von ausländischen Flüchtlingen, 3.000,00 steigt auch der Bedarf an Einrichtungsgegenständen in den Unterkünften. 21.726,16 In 2013 musste bereits eine Industriespülmaschine ersetzt werden. Da noch eine weitere Industriespülmaschine sowie dringend erforderliche weitere Ersatzbeschaffungen zu finanzieren sind, ist eine zusätzliche Mittelbereitstellung 8.000,00 erforderlich. 856.719,38 Zur Herstellung ist eine Grundwasserabsenkung erforderlich, die bislang nicht im Leistungsverzeichnis vorgesehen war. Die Höhe des Nachtragsangebotes beläuft sich auf rd. 15.100 €. Desweiteren befindet sich stellenweise unterhalb der Betonsteine auf der Beckensohle eine Betonschicht, die vollständig entfernt werden muss. Die nun festgestellte Menge übersteigt die zunächst erwartete und im Leistungsverzeichnis angegebene Menge. Die erwarteten Mehrkosten belaufen sich auf rd. 11.000 €. Da noch ein Restbetrag von rd. 7.000 € verfügbar ist, ist eine ÜPL 19.000,00 i.H.v. 19.000 € notwendig. Seite 3 von 4 Anlage 1 lfd. Nr. Produkt / Auftrag 31 M 66188001 32 33 34 12 02 01 12 02 01 12 02 01 Aufwand/ Auszahlung Bezeichnung Beschaffung von Ausstattung, Auszahlung Arbeitsgeräten und Maschinen Straßenbeleuchtung Pulheim, Elchweg Auszahlung BP 64 Auszahlung Straßenbeleuchtung Brauweiler BP 94 Auszahlung Straßenbeleuchtung BP 76 Pulheim fortgeschriebener Ansatz über- / außerplanmäßig Begründungen der Fachämter zu den Anträgen auf Zustimmung zur Leistung bereitgestellt der ÜPL / APL 10.000,00 Im Zuge der Begehung der Kläranlage durch die Kommunal- und Abwasserberatung, die die Zentralkläranlage in Fragen der Arbeitssicherheit berät, wurde festgestellt, dass an einem Schweißarbeitsplatz ein Absauggerät für giftige Dämpfe fehlt. Die Kosten in Höhe von 2.500 € sind im Haushalt nicht veranschlagt 2.500,00 worden. 1.800,00 Im Zuge von Hochbaumaßnahmen innerhalb dieses Bebauungsgebietes wurden die bereits verlegten Kabelschutzleerrohre für die Straßenbeleuchtung an verschiedenen Stellen beschädigt. Welches der dort tätigen Unternehmen für die Schäden verantwortlich war, konnte nicht rechtssicher geklärt werden. Da es nicht möglich war, die Kabel für die Beleuchtungsmasten durch diese Rohre zu ziehen, entstanden zusätzliche Arbeiten. Die defekten Stellen der Kabelschutzleerrohre mussten lokalisiert werden und im Anschluss die bereits hergestellte Fläche aufgebrochen werden. Die schadhaften Rohre wurden repariert bzw. erneuert und anschließend die Oberflächenaufbrüche erneut endgültig hergestellt. Da die Leistung in 2012 erbracht wurde und im Abgrenzungszeitraum eingegangen ist, ist der Aufwand dem Haushaltsjahr 2012 zuzuordnen. Die Auszahlung erfolgte in 2013. 10.200,00 (vgl. Aufwand im Ergebnisplan 2012 konsumtiv lfd. Nr. 2) 45.000,00 Aufgrund der geänderten Ausführungsplanung insbesondere der Stichstraßen wurden umfangreichere Erdarbeiten für die Kabelverlegung erforderlich. Aus diesem Grund erhöhen sich die Kosten für die Straßenbeleuchtung um 10.000 €. (vgl. 10.000,00 Aufwand im Ergebnisplan 2013 konsumtiv lfd. Nr. 12) 35.000,00 Bei dem insgesamt sehr günstigen Angebot für die Herstellung der Erschließung des BP 76 Pulheim haben sich unerwartet hohe Kosten für die Straßenbeleuchtung ergeben. Die zur Verfügung stehenden Mittel i.H.v. 35.000 € sind somit nicht ausreichend. Um die Herstellung der gesamten Beleuchtungsanlage sicherzustellen und eventuelle Mehrkosten, die erst bei der Herstellung entstehen, zu decken, ist eine ÜPL in nebenstehender Höhe notwendig. (vgl. Aufwand im Ergebnisplan 2013 12.000,00 konsumtiv lfd. Nr. 13) Seite 4 von 4