Daten
Kommune
Pulheim
Größe
66 kB
Datum
23.09.2014
Erstellt
15.09.14, 18:36
Aktualisiert
15.09.14, 18:36
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Anlage 1
Zusammenstellung der in der Zeit vom 01.01.2013 bis 31.12.2013 bewilligten unerheblichen über- und außerplanmäßigen
Aufwendungen und Auszahlungen
lfd.
Nr.
Produkt /
Auftrag
Aufwand/
Auszahlung
Bezeichnung
fortgeschriebener
Ansatz
über- / außerplanmäßig Begründungen der Fachämter zu den Anträgen auf Zustimmung zur Leistung
bereitgestellt
der ÜPL / APL
nur Ergebnisplan 2012 (konsumtiv)
1
2
10 02 01
12 02 01
Aufwand
Aufwand
Kostenersatz an Bauhof (ILV)
Straßenbeleuchtung Pulheim, Elchweg
BP 64
0,00
Nach mehrfacher Festsetzung von Zwangsgeldern wurde der Rückschnitt des
Überwuchses durch den Eigentümer nicht durchgeführt, sodass im Wege der
Ersatzvornahme der Bauhof mit der Durchführung beauftragt wurde. Die interne
Leistungsverrechnung des Bauhofes für die Entfernung des Überwuchses beläuft
sich auf 139,50 €, die vom Eigentümer an das Bauverwaltungsamt zu erstatten ist.
139,50 Die Ersatzvornahme durch den Bauhof erfolgte 2012.
15.000,00
Im Zuge von Hochbaumaßnahmen innerhalb dieses Bebauungsgebietes wurden die
bereits verlegten Kabelschutzleerrohre für die Straßenbeleuchtung an
verschiedenen Stellen beschädigt. Welches der dort tätigen Unternehmen für die
Schäden verantwortlich war, konnte nicht rechtssicher geklärt werden. Da es nicht
möglich war, die Kabel für die Beleuchtungsmasten durch diese Rohre zu ziehen,
entstanden zusätzliche Arbeiten. Die defekten Stellen der Kabelschutzleerrohre
mussten lokalisiert werden und im Anschluss die bereits hergestellte Fläche
aufgebrochen werden. Die schadhaften Rohre wurden repariert bzw. erneuert und
anschließend die Oberflächenaufbrüche erneut endgültig hergestellt. Da die
Leistung in 2012 erbracht wurde und im Abgrenzungszeitraum eingegangen ist, ist
der Aufwand dem Haushaltsjahr 2012 zuzuordnen. Die Auszahlung erfolgte in 2013.
10.200,00 (vgl. Auszahlung im Finanzplan 2013 investiv lfd. Nr. 32)
429.825,00
Der Mehraufwand resultiert aus der Aufhebung der ersten Ausschreibung und der
Durchführung einer zweiten Ausschreibung für die Vergabe rettungsdienstlicher
5.100,00 Leistungen. Die Leistung wurde im Haushaltsjahr 2012 erbracht.
0,00
Für die korrekte Verbuchung der Miete für den Köster-Saal muss ein neues Konto
zur internen Leistungsverrechnung angelegt werden. Für den Empfang der
890,00 Dreigestirne ist eine interne Miete i.H.v. 890 € zu zahlen.
0,00
Die Sitzung des Pulheimer Bildungsbeirates wurde im kleinen Saal des Kultur- und
Medienzentrums durchgeführt (170 €). Zur korrekten Verbuchung von internen
Verrechnungen muss für diesen Bereich ein entsprechendes Konto angelegt
werden. Zudem wurde die Präsentation des Personalentwicklungskonzepts im
kleinen Saal des Kultur- und Medienzentrums durchgeführt (230 €).
Für die Durchführung von Seminarterminen musste auf den Seminarraum im Kulturund Medienzentrum ausgewichen werden, da die entsprechenden Räumlichkeiten
1.280,00 im Rathaus nicht zur Verfügung standen (rd. 880 €).
Ergebnisplan / Finanzplan 2012 (konsumtiv)
3
02 08 01
Aufwand/
Auszahlung Aufwendungen Rettungsdienst
nur Ergebnisplan 2013 (konsumtiv)
4
5
6
01 01 01
01 02 01
01 04 01
Aufwand
Aufwand
Aufwand
Interne Miete Köstersaal (ILV)
Interne Miete Köstersaal (ILV)
Interne Miete Köstersaal (ILV)
7
01 05 01
Aufwand
Sonstiger Aufwand für Dienstleistungen
8
01 12 02
Aufwand
Kostenersatz an Bauhof (ILV)
9
03 04 01
Aufwand
Mietzuschuss Förderverein (nur EP)
620,00
Die Personalversammlung wird im großen Saal des Kultur- und Medienzentrums
durchgeführt. Für die Verbuchung der Miete für den Köster-Saal im Rahmen der
145,00 internen Leistungsverrechnung ist eine ÜPL in nebenstehender Höhe notwendig.
40.000,00
Die Prüfung des Jahresabschlusses 2011 durch eine
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft war bedingt durch die Nichtprüfung der Jahre 2009
und 2010 und den sehr kurzen Zeitrahmen für die Vorprüfung/Prüfung aufwändiger
als geplant. Im Haushalt 2014 waren hierfür Mittel in Höhe von 40.000 €
18.752,25 veranschlagt. (Auszahlung vgl. Anlage 2 lfd. Nr. 5)
1.238.420,00
Der Bauhof hat mehr Leistungen für das Immobilienmanagement erbracht als in der
10.000,00 Haushaltsplanung kalkuliert.
0,00
Mit Vorlage 260/2013 (Rat 09.07.2013) hat der Rat beschlossen, dem Förderverein
Ganztag in Pulheim e.V. für die Fortführung der U3-Betreuung im Geschwister11.864,10 Scholl-Gymnasium einen hundertprozentigen Mietzuschuss zu gewähren.
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Anlage 1
lfd.
Nr.
Produkt /
Auftrag
Aufwand/
Auszahlung
Bezeichnung
fortgeschriebener
Ansatz
über- / außerplanmäßig Begründungen der Fachämter zu den Anträgen auf Zustimmung zur Leistung
bereitgestellt
der ÜPL / APL
10
08 01 01
Aufwand
Mietzuschuss PSC Schachabteilung
0,00
Seit November 2012 hat die Schachabteilung des Pulheimer Sport-Clubs mit der
Stadt Pulheim einen Mietvertrag über die Nutzung von Räumlichkeiten im Zanderhof
abgeschlossen. Der Mieter erhält auf Antrag einen Zuschuss zur Miete. Dieser
Mietzuschuss ist im Produkt des jeweiligen Fachamtes ausgewiesen und muss
erstattet werden. Da die Haushaltsanmeldungen für den Haushaltsplan 2013
damals schon abgeschlossen waren, konnte der nebenstehende Betrag nicht mehr
1.709,28 berücksichtigt werden. Daher ist eine APL erforderlich.
11
10 01 01
Aufwand
Kostenersatz an Bauhof (ILV)
0,00
Die Mehrausgaben sind zurückzuführen auf eine Ersatzvornahme durch den Bauhof
160,00 zur Absicherung eines einsturzgefährdeten Objektes in Brauweiler.
45.000,00
Aufgrund der geänderten Ausführungsplanung insbesondere der Stichstraßen
wurden umfangreichere Erdarbeiten für die Kabelverlegung erforderlich. Aus diesem
Grund erhöhen sich die Kosten für die Straßenbeleuchtung um 10.000 €. (vgl.
10.000,00 Auszahlung im Finanzplan 2013 investiv lfd. Nr. 33)
35.000,00
Bei dem insgesamt sehr günstigen Angebot für die Herstellung der Erschließung
des BP 76 Pulheim haben sich unerwartet hohe Kosten für die Straßenbeleuchtung
ergeben. Die zur Verfügung stehenden Mittel i.H.v. 35.000 € sind somit nicht
ausreichend. Um die Herstellung der gesamten Beleuchtungsanlage sicherzustellen
und eventuelle Mehrkosten, die erst bei der Herstellung entstehen, zu decken, ist
eine ÜPL in nebenstehender Höhe notwendig. (vgl. Auszahlung im Finanzplan 2013
12.000,00 investiv lfd. Nr. 34)
12
13
14
12 02 01
12 02 01
14 01 01
Aufwand
Aufwand
Aufwand
Straßenbeleuchtung Brauweiler BP 94
Straßenbeleuchtung BP 76 Pulheim
Interne Miete Köstersaal (ILV)
0,00
Der kleine Saal im Kultur- und Medienzentrum wird für die gemeinsam mit dem
Verein "Für Moderne Energie" geplante öffentliche Informationsveranstaltung zur
Energieeinsparverordnung 2013 sowie zum Thema Wärmepumpen am 15.05.2013
benötigt. Zur korrekten Verbuchung von internen Verrechnungen ist eine APL in
205,00 Höhe von 205 € notwendig.
Ergebnisplan und/oder Finanzplan 2013 (konsumtiv)
15
01 09 01
Auszahlung Gewährung Gehaltsvorschüsse
10.000,00
Persönliche Umstände einer Beschäftigten und eines Beschäftigten erfordern die
3.320,00 Gewährung eines Gehaltsvorschusses gemäß den Vorschussrichtlinien.
16
02 08 01
Aufwand/
Auszahlung Kostenerstattungen an Gemeinden
0,00
Die öffentlich-rechtliche Vereinbarung über die notärztliche Versorgung an den
Notarztstandorten Pulheim und Kerpen mit der Kolpingstadt Kerpen wurde erst nach
den Beschlüssen zum Haushalt 2013 getroffen. Um die Kostenerstattung für den
Zeitraum 01.07. bis 31.12.2013 an die Stadt Kerpen zu zahlen, ist diese APL
notwendig. Im Haushalt 2014 wurden für diese Position Mittel in Höhe von 12.100 €
6.010,00 veranschlagt.
17
04 01 01
Auszahlung Auslandssteuer
0,00
Für den Auftritt einiger ausländischer Künstler fällt eine Auslandssteuer an, die an
581,00 das Finanzamt abgeführt werden muss.
0,00
Zurzeit wird der Einzug des Essensgeldes in städtischen Kitas von den KitaLeiterinnen organisiert. Da die Leiterin einer Kita für einen längeren Zeitraum
erkrankt ausfällt, wird das Essensgeld für die Monate August bis Dezember 2013 an
die Stadt Pulheim gezahlt. Für die Überweisung an den Caterer ist die
19.500,00 Genehmigung einer außerplanmäßigen Ausgabe erforderlich.
0,00
Mitgliedsbeiträge für Verbände und Vereine sind in der Kontengruppe "Sonstige
ordentliche Aufwendungen" zu verbuchen. Veranschlagt wurden die 2.500 € in der
Kontengruppe "Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen" unter dem
Sachkonto "Aufwand für Unterhaltung des Infrastrukturvermögens". Es bedarf daher
2.500,00 nur einer Änderung der Kontierung, zusätzlicher Finanzierungsbedarf besteht nicht.
1.000,00
Der Zweckverband Stöckheimer Hof hat auf die notwendige Unterhaltungspflege für
2013 im Bereich des Wanderparkplatzes hingewiesen. Es handelt sich um
Mäharbeiten am Parkplatz und entlang des Fuß-/Radweges. Für die Durchführung
der Unterhaltungspflege werden zusätzliche Mittel in nebenstehender Höhe
5.600,00 benötigt.
18
19
20
06 01 01
12 01 01
13 01 01
Aufwand/ Abrechnung Essensgeld in städtischen
Auszahlung Kitas
Aufwand/
Auszahlung Beiträge zu Vereinen und Verbänden
Aufwand/
Auszahlung Pflegeplan Pulheimer See
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Anlage 1
lfd.
Nr.
Produkt /
Auftrag
Aufwand/
Auszahlung
Bezeichnung
fortgeschriebener
Ansatz
über- / außerplanmäßig Begründungen der Fachämter zu den Anträgen auf Zustimmung zur Leistung
bereitgestellt
der ÜPL / APL
Finanzplan 2013 (investiv)
21 M 26070006
22 M 26120200
23 M 26130301
24 M 32140001
25 M 32880005
26 M 40880011
Auszahlung Sanierung Altes Rathaus
U3-Ausbau KiTa Am Fronhof Um-/AusAuszahlung /Anbau
U3-Ausbau KiTa Nelkenweg Um-/AusAuszahlung /Anbau
Beschaffung Fahrzeug HLF 20 für
Auszahlung Löschzug Geyen
Beschaffung von Dienst- und
Auszahlung Schutzkleidung Feuerwehr
Beschaffung Geräte/Ausstattung
Auszahlung Hallenbad
27 M 40880013
Neuanschaffung OGS
Auszahlung (Ausstattung/Ausrüstung)
28 M 50880001
Beschaffung von
Einrichtungsgegenständen
Auszahlung Asylbewerber
29 M 51880003
30 M 66109300
Beschaffung Ausstattung / Geräte städt.
Auszahlung Kindergärten
Erweiterung des RRB Adolph-vonMenzel-Straße um eine
Auszahlung Regenwasserbehandlungsanlage
10.810,00
Als letzte Maßnahme der Rathaussanierung steht noch die Erneuerung der
Eingangstreppe aus. Mit Blick auf eine nachhaltige Lösung ist eine bloße
Instandsetzung nicht wirtschaftlich, daher soll eine grundlegende Erneuerung
14.800,00 durchgeführt werden. Hierfür reichen die verfügbaren Haushaltsreste nicht aus.
465.382,92
Neben dem U3-Ausbau wird in dieser KiTa auch ein Büro für das einzige städtische
Familienzentrum angebaut. In dem Veranstaltungsraum des Familienzentrums
finden täglich verschiedene Kurse und Angebote statt. Da die KiTa für die dort
beschäftigten Erzieherinnen und Erzieher lediglich eine Erwachsenentoilette hat,
soll das vorhandene Personal-WC umgebaut werden. Die Kosten für den Umbau zu
zwei getrennten Toiletten (ein Personal- und ein Gäste-WC) belaufen sich auf rd.
18.100,00 18.100 €.
173.965,33
Für den U3-Ausbau KiTa Pusteblume, Nelkenweg wurden für die Erstausstattung
insgesamt 42.000 € im Haushalt 2013 veranschlagt. Ein Teil dieser Mittel soll für die
neue Gestaltung der Außenanlagen (Anlegung einer Bobbycar-Bahn für
Kleinkinder) verwendet werden. Da es sich hierbei nicht um die Beschaffung von
beweglichem Anlagevermögen, sondern um eine Baumaßnahme handelt, ist der
Betrag im Rahmen einer ÜPL auf dem Sachkonto "Auszahlungen für
7.010,00 Baumaßnahmen" bereitzustellen.
320.000,00
Die Kosten für die Beschaffung des HLF 20 für den Löschzug Geyen belaufen sich
auf insgesamt 326.432,59 €. Es besteht somit zum Ansatz in Höhe von 320.000 €
eine Finanzierungslücke von 6.432,59 €, welche durch Minderauszahlungen bei M
32090001 - Beschaffung von Funkgeräten für den Digitalfunk - sowie bei M
32130003 - Beschaffung einer Dienstplansoftware - geschlossen wird. Gemäß
Beschluss des HFA vom 25.06.2013 wurde der Sperrvermerk für das
Auftragssachkonto M 32090001 - Beschaffung von Funkgeräten für den Digitalfunk 6.432,59 teilweise aufgehoben (Vorlage 52/2013).
17.610,00
In seiner Sitzung am 14.11.2013 hat der Feuerwehrbeirat eine Umstellung der
Sicherheitshandschuhe für die Feuerwehr auf ein höherwertiges Modell
beschlossen. Im Jahr 2013 sollen 30 Paare beschafft werden. Die Kosten belaufen
2.500,00 sich auf 2.500 €.
6.000,00
Das im Januar 2005 für das Hallenbad angeschaffte Reinigungsgerät ist defekt. Die
Reparaturkosten laut Kostenvoranschlag betragen 2.500 €. Eine solche Reparatur
ist unwirtschaftlich. Daher sollte ein Neugerät in jedem Fall angeschafft werden. Die
Kosten hierfür betragen 7.689,92 € (netto). Es stehen in 2013 6.000 € zur
1.800,00 Verfügung, sodass eine ÜPL in nebenstehender Höhe notwendig ist.
0,00
Die Beschaffung eines Spielgerätes für die Außanlagen inkl. Aufbau und
Absicherung wurde auf dem Sachkonto "Beschaffung von beweglichem
Anlagevermögen > 410 €" veranschlagt. Zur Absicherung dieses Spielgerätes
wurden Fallschutzmatten fest im Boden verlegt. Dies stellt eine bauliche Leistung
dar. Da keine Auszahlung für Baumaßnahmen für diese Maßnahme geplant war, ist
eine APL notwendig. Es handelt sich hierbei jedoch um keinen zusätzlichen
Finanzierungsbedarf, da die Mittel auf dem Konto für die Beschaffung von
700,00 beweglichem Anlagevermögen > 410 € veranschlagt wurden.
5.168,00
Bedingt durch die stark steigenden Zuweisungen von ausländischen Flüchtlingen,
3.000,00 steigt auch der Bedarf an Einrichtungsgegenständen in den Unterkünften.
21.726,16
In 2013 musste bereits eine Industriespülmaschine ersetzt werden. Da noch eine
weitere Industriespülmaschine sowie dringend erforderliche weitere
Ersatzbeschaffungen zu finanzieren sind, ist eine zusätzliche Mittelbereitstellung
8.000,00 erforderlich.
856.719,38
Zur Herstellung ist eine Grundwasserabsenkung erforderlich, die bislang nicht im
Leistungsverzeichnis vorgesehen war. Die Höhe des Nachtragsangebotes beläuft
sich auf rd. 15.100 €. Desweiteren befindet sich stellenweise unterhalb der
Betonsteine auf der Beckensohle eine Betonschicht, die vollständig entfernt werden
muss. Die nun festgestellte Menge übersteigt die zunächst erwartete und im
Leistungsverzeichnis angegebene Menge. Die erwarteten Mehrkosten belaufen sich
auf rd. 11.000 €. Da noch ein Restbetrag von rd. 7.000 € verfügbar ist, ist eine ÜPL
19.000,00 i.H.v. 19.000 € notwendig.
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Anlage 1
lfd.
Nr.
Produkt /
Auftrag
31 M 66188001
32
33
34
12 02 01
12 02 01
12 02 01
Aufwand/
Auszahlung
Bezeichnung
Beschaffung von Ausstattung,
Auszahlung Arbeitsgeräten und Maschinen
Straßenbeleuchtung Pulheim, Elchweg
Auszahlung BP 64
Auszahlung Straßenbeleuchtung Brauweiler BP 94
Auszahlung Straßenbeleuchtung BP 76 Pulheim
fortgeschriebener
Ansatz
über- / außerplanmäßig Begründungen der Fachämter zu den Anträgen auf Zustimmung zur Leistung
bereitgestellt
der ÜPL / APL
10.000,00
Im Zuge der Begehung der Kläranlage durch die Kommunal- und
Abwasserberatung, die die Zentralkläranlage in Fragen der Arbeitssicherheit berät,
wurde festgestellt, dass an einem Schweißarbeitsplatz ein Absauggerät für giftige
Dämpfe fehlt. Die Kosten in Höhe von 2.500 € sind im Haushalt nicht veranschlagt
2.500,00 worden.
1.800,00
Im Zuge von Hochbaumaßnahmen innerhalb dieses Bebauungsgebietes wurden die
bereits verlegten Kabelschutzleerrohre für die Straßenbeleuchtung an
verschiedenen Stellen beschädigt. Welches der dort tätigen Unternehmen für die
Schäden verantwortlich war, konnte nicht rechtssicher geklärt werden. Da es nicht
möglich war, die Kabel für die Beleuchtungsmasten durch diese Rohre zu ziehen,
entstanden zusätzliche Arbeiten. Die defekten Stellen der Kabelschutzleerrohre
mussten lokalisiert werden und im Anschluss die bereits hergestellte Fläche
aufgebrochen werden. Die schadhaften Rohre wurden repariert bzw. erneuert und
anschließend die Oberflächenaufbrüche erneut endgültig hergestellt. Da die
Leistung in 2012 erbracht wurde und im Abgrenzungszeitraum eingegangen ist, ist
der Aufwand dem Haushaltsjahr 2012 zuzuordnen. Die Auszahlung erfolgte in 2013.
10.200,00 (vgl. Aufwand im Ergebnisplan 2012 konsumtiv lfd. Nr. 2)
45.000,00
Aufgrund der geänderten Ausführungsplanung insbesondere der Stichstraßen
wurden umfangreichere Erdarbeiten für die Kabelverlegung erforderlich. Aus diesem
Grund erhöhen sich die Kosten für die Straßenbeleuchtung um 10.000 €. (vgl.
10.000,00 Aufwand im Ergebnisplan 2013 konsumtiv lfd. Nr. 12)
35.000,00
Bei dem insgesamt sehr günstigen Angebot für die Herstellung der Erschließung
des BP 76 Pulheim haben sich unerwartet hohe Kosten für die Straßenbeleuchtung
ergeben. Die zur Verfügung stehenden Mittel i.H.v. 35.000 € sind somit nicht
ausreichend. Um die Herstellung der gesamten Beleuchtungsanlage sicherzustellen
und eventuelle Mehrkosten, die erst bei der Herstellung entstehen, zu decken, ist
eine ÜPL in nebenstehender Höhe notwendig. (vgl. Aufwand im Ergebnisplan 2013
12.000,00 konsumtiv lfd. Nr. 13)
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