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Mitteilungsvorlage (Öffentliche Bekanntmachung des Rhein-Erft-Kreises Landschaftsplan 7 „Rommerskirchener Lössplatte“ - 10. Änderung Naturschutzgebiet „Kernzone Ommelstal“; hier: Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger gemäß § 27 b Landschaftsgesetz NRW (LG NRW))

Daten

Kommune
Pulheim
Größe
136 kB
Datum
10.09.2014
Erstellt
01.09.14, 18:41
Aktualisiert
01.09.14, 18:41
Mitteilungsvorlage (Öffentliche Bekanntmachung des Rhein-Erft-Kreises
Landschaftsplan 7 „Rommerskirchener Lössplatte“ - 10. Änderung
Naturschutzgebiet „Kernzone Ommelstal“; hier: Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger 
gemäß § 27 b Landschaftsgesetz NRW (LG NRW))

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Inhalt der Datei

Vorlage Nr.: 346/2014 Erstellt am: 28.08.2014 Aktenzeichen: IV/003 Verfasser/in: Herr Egert Mitteilungsvorlage Gremium Umweltausschuss TOP ö. Sitzung X nö. Sitzung Termin 10.09.2014 Betreff Öffentliche Bekanntmachung des Rhein-Erft-Kreises Landschaftsplan 7 „Rommerskirchener Lössplatte“ - 10. Änderung Naturschutzgebiet „Kernzone Ommelstal“; hier: Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger gemäß § 27 b Landschaftsgesetz NRW (LG NRW) Veranlasser/in / Antragsteller/in Verwaltung Mitteilung Der Kreistag des Rhein-Erft-Kreises hat in seiner Sitzung am 06.12.2012 und am 18.07.2013 (Erweiterung des Plangebietes) die Aufstellung der 10. Änderung des Landschaftsplans 7 "Rommerskirchener Lössplatte" beschlossen. Inhalt der geplanten Landschaftsplan-Änderung ist es, die ökologisch wertvolle Kernzone des Ommelstals östlich von Fliesteden als Naturschutzgebiet festzusetzen. In der dieser Vorlage beigefügten öffentliche Bekanntmachung wird über die Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger gemäß § 27 b LG NRW zum Entwurf der geplanten Landschaftsplan-Änderung informiert. Die Stadt Pulheim wurde in diesem Änderungsverfahren bereits als Träger öffentlicher Belange beteiligt (siehe Vorlage Nr. 138/2014). Auf Empfehlung des Umwelt- und Planungsausschusses aus der Sitzung am 09.04.2014 (TOP 7) hat der Rat der Stadt Pulheim in seiner Sitzung am 13.05.2014 (TOP 18) einstimmig beschlossen, im Rahmen der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange keine Anregungen oder Bedenken zu äußern. Im Rahmen der öffentlichen Auslegung wird die Stadt Pulheim als Träger öffentlicher Belange erneut beteiligt.