Daten
Kommune
Inden
Größe
473 kB
Datum
23.11.2017
Erstellt
14.12.17, 18:08
Aktualisiert
14.12.17, 18:08
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ÖFFENTLICHE
NIEDERSCHRIFT
über die 18. Sitzung des Bau- und Vergabeausschusses der Gemeinde Inden vom
23.11.2017
im Ratssaal des Rathauses in Inden
Unter dem Vorsitz von Herrn Josef Johann Schmitz (SPD-Fraktion) sind anwesend:
CDU-Fraktion
Butterweck, Stephan
Gasper, Karl-Josef
Mürkens, Udo
Schumacher, Olaf
von Meer, Marco
SPD-Fraktion
Pelzer, Ulrich
Cremer, Albert
Jungbluth, Willi
Müller, Jörg
Fraktion UDB Inden
Krzenziessa-Kall, Gregor
Pötter, Hans
Fraktion Bündnis90/
Die Grünen
Rubbeling, Alfred
Wergen, Karl Josef
Entschuldigt fehlt:
Hahn, Matthias (CDU-Fraktion)
Spiegelmacher, Josef (SPD-Fraktion)
Schleuter, Heinz Willi
Als Gäste:
Von der Verwaltung:
Beginn: 18:00 Uhr
Tagesordnung:
Gemeindeverwaltungsrat Michael Linzenich
Verwaltungsfachangestellter Christoph Hurtz
Gemeindeamtsrätin Gisela Wacker (zu TOP 1 + 2)
Verwaltungsfachangestellter Martin Richarz (zu TOP 1 + 2)
Verwaltungsfachangestellter Rainer Ortmann
Verwaltungsangestellte Andrea Hansen
Verwaltungsangestellte Pia Ristof
Ende: 19:40 Uhr
Niederschrift
-2-
A.
ÖFFENTLICHE SITZUNG
1.
2.
3.
4.
Genehmigung der Niederschrift über die letzte Sitzung
Ausgestaltung des Baugebietes Waagmühle als „Zone 30“
Gebührensatzung für die Straßenreinigung
12. Änderungssatzung vom 13. Dezember 2017 zur Abfallgebührensatzung vom 20.
Dezember 2005 zur Satzung über die Abfallentsorgung in der Gemeinde Inden
sowie zur Satzung über die Vermeidung, Verwertung sowie das Einsammeln und
Befördern von Abfällen im Gebiet des Zweckverbandes RegioEntsorgung vom 29.
November 2010.
5. Änderungssatzung vom 13. Dezember 2017 zur Satzung über die Erhebung von
Kanalanschlussbeiträgen, Abwassergebühren und Kleineinleiterabgabe sowie
Kostenersatz für Grundstücksanschlüsse der Gemeinde Inden vom 10.12.2008
19. Änderungssatzung vom 13. Dezember 2017 zur Satzung über die Entsorgung von
Grundstücksentwässerungsanlagen in der Gemeinde Inden vom 29.09.1988
6. Änderungssatzung vom 13.12.2017 zur Gebührensatzung für die Benutzung der
Friedhöfe in der Gemeinde Inden (Friedhofsgebührensatzung) vom 13. Juni 2006
Mitteilungen / Anfragen
Schriftliche Mitteilungen / Anfragen
Beschlusskontrolle
5.
6.
7.
8.
8.1
8.1.
1
8.2
158/2017
159/2017
163/2017
164/2017
165/2017
166/2017
161/2017
Mündliche Mitteilungen / Anfragen
A.
ÖFFENTLICHE SITZUNG
1.
Genehmigung der Niederschrift über die letzte Sitzung
Die Niederschrift über die Sitzung des Bau- und Vergabeausschuss vom 28.09.2017
(öffentliche Sitzung) wird unter Nichtmitwirkung derer, die an der 17. Sitzung nicht
teilgenommen haben, einstimmig genehmigt.
2.
Ausgestaltung des Baugebietes Waagmühle als „Zone 30“
158/2017
Herr Krzenziessa-Kall regt an, die Straßenmarkierungen in diesem Gebiet zu erneuern, da
diese bereits stark abgefahren sind.
Hiernach empfiehlt der Bau- und Vergabeausschuss dem Gemeinderat den nachstehenden
Beschlussvorschlag einstimmig:
Der Rat beschließt, die bestehende „Zone 30“-Regelung für die vorgenannten Straßen im
Baugebiet Waagmühle weiter beizubehalten, da keine Notwendigkeit zur Umsetzung der
verkehrsberuhigten Bereiche gegeben ist.
Niederschrift
3.
-3-
Gebührensatzung für die Straßenreinigung
159/2017
Eine Nachkalkulation für das Jahr 2015 sowie eine überschlägige Nachkalkulation für das
Jahr 2016 waren aufgrund des personellen Engpasses der Verwaltung bis dato nicht
möglich. Die Kalkulation wird schnellstmöglich bearbeitet und nachgereicht.
Die Ermittlung der Werte fehlte in der Sitzungsvorlage und wurde vor Beginn der Sitzung
ausgehändigt. Eine Ergänzung im Ratsinformationssystem soll ebenfalls nachgeholt
werden.
Der Bau- und Vergabeausschuss empfiehlt dem Gemeinderat einstimmig:
Die zurzeit geltenden Gebühren für die Straßenreinigung mit 0,30 € werden nicht geändert.
Die als Anlage beigefügte Berechnungsvorlage wird zur Kenntnis genommen..
4.
12. Änderungssatzung vom 13. Dezember 2017 zur Abfallgebührensatzung
vom 20. Dezember 2005 zur Satzung über die Abfallentsorgung in der
Gemeinde Inden sowie zur Satzung über die Vermeidung, Verwertung
sowie das Einsammeln und Befördern von Abfällen im Gebiet des
Zweckverbandes RegioEntsorgung vom 29. November 2010.
163/2017
Herr Krzenziessa-Kall erfragt die Quote der Eigenkompostierung. Herr Ortmann sagt zu,
dies in der Niederschrift zu beantworten.
Anmerkung der Verwaltung: Bezugnehmend auf die Anfrage wurde eine Auswertung bzgl.
Eigenkompostierung in Inden durch die RegioEntsorgung durchgeführt.
Es existieren 339 Objekte im System der RegioEntsorgung mit einer hinterlegten
Eigenkompostierung. Die Anträge sind teilweise aus dem Jahr 2005 und wurden von uns an
die RegioEntsorgung übermittelt.
Der Bau- und Vergabeausschuss empfiehlt dem Gemeinderat einstimmig:
1. Bio-Tonne:
Die jährlichen Benutzungsgebühren für die Bio-Tonnen werden ab 01.01.2018 wie folgt
festgesetzt:
MGB 120 - 14-tägige Leerung
MGB 240 - 14-tägige Leerung
MGB 770 - 14-tägige Leerung
91,33 € (Gebühr 2017 = 93,94 €)
143,67 € (Gebühr 2017 = 145,76 €)
374,85 € (Gebühr 2017 = 374,60 €)
2. Abfallsack:
Die Gebühr für den Rest-Abfallsack (ca. 35 Liter) in Höhe von 2,00 € bleibt unverändert.
Die Gebühr für einen Bio-Abfallsack in Höhe von 3,50 € bleibt unverändert.
3. Restmüllabfuhr und Umleerbehälter (Container):
Niederschrift
-4-
Die jährlichen Benutzungsgebühren für die Restmüllgefäße und Umleerbehälter (Container)
werden ab dem 01.01.2018 wie folgt festgesetzt:
MGB 60 - 14-tägige Leerung
92,90 €
MGB 120 - 14-tägige Leerung
162,95 €
MGB 240 - 14-tägige Leerung
303,04 €
MGB 770 - 14-tägige Leerung
921,78 €
1,1 cbm Umleerbehälter (Container) 1.364,65 €
(Gebühr in 2017 = 92,40 €)
(Gebühr in 2017 = 165,50 €)
(Gebühr in 2017 = 312,00 €)
(Gebühr in 2017 = 1.026,00 €)
(Gebühr in 2017 = 1.440,00 €)
4. Änderungssatzung
Die beigefügte 12. Änderungssatzung vom 13. Dezember 2017 zur Abfallgebührensatzung
vom 20. Dezember 2005 zur Satzung über die Abfallentsorgung in der Gemeinde Inden
sowie zur Satzung über die Vermeidung, Verwertung sowie das Einsammeln und Befördern
von Abfällen im Gebiet des Zweckverbandes RegioEntsorgung vom 29. November 2010
wird beschlossen.
5.
5. Änderungssatzung vom 13. Dezember 2017 zur Satzung über die
Erhebung von Kanalanschlussbeiträgen, Abwassergebühren und
Kleineinleiterabgabe sowie Kostenersatz für Grundstücksanschlüsse der
Gemeinde Inden vom 10.12.2008
164/2017
Der Bau- und Vergabeausschuss empfiehlt dem Gemeinderat einstimmig:
Die Abwassergebühren werden ab 01.01.2018 wie folgt neu festgesetzt:
1. Die Gebühr beträgt je m³ Schmutzwasser jährlich 3,53 €
2. Die Gebühr für Niederschlagwasser beträgt je m² Fläche jährlich 0,89 €
3. Die beigefügte 5. Änderungssatzung vom 13.12.2017 zur Satzung über die Erhebung von
Kanalanschlussbeiträgen, Abwassergebühren und Kleineinleiterabgabe sowie Kostenersatz
für Grundstücksanschlüsse der Gemeinde Inden vom 10.12.2008 wird beschlossen.
6.
19. Änderungssatzung vom 13. Dezember 2017 zur Satzung über die
Entsorgung von Grundstücksentwässerungsanlagen in der Gemeinde
Inden vom 29.09.1988
165/2017
Der Bau- und Vergabeausschuss empfiehlt dem Gemeinderat einstimmig:
1. Die Gebühr für die Grundstückentwässerungsanlagen wird ab dem 01.01.2018 je m³
abgefahrenem Fäkalschlamm 20,57 € neu festgesetzt.
2. Die beiliegende 19. Änderungssatzung vom 13.12.2017 wird beschlossen.
7.
6. Änderungssatzung vom 13.12.2017 zur Gebührensatzung für die
Benutzung der Friedhöfe in der Gemeinde Inden
(Friedhofsgebührensatzung) vom 13. Juni 2006
166/2017
Herr Mürkens erfragt die gestiegenen Personalkosten im Jahr 2017 zum Vorjahr 2016.
Hierzu erklärt Herr Linzenich, dass aufgrund von personellen Wechseln innerhalb der
Verwaltung Mehrkosten gegenüber dem Vorjahr anfallen werden, dies liegt vor Allem daran,
dass vorher ein Beamter und heute ein tariflich Beschäftigter die Kalkulation vornimmt. Hier
Niederschrift
-5-
fallen u.a. auch die Arbeitgeberanteile an die Sozialversicherung zusätzlich an.
Auf Nachfrage erklärt Herr Marco Schmitz, dass die Unterhaltung der Friedhöfe durch die
Vergabe an eine Fremdfirma teurer geworden ist. Der beauftragte Leistungskatalog ist auf
ein Mindestmaß beschränkt worden, um Kosten zu sparen. Bei offensichtlich mangelndem
Pflegezustand müsste eine Auftragserweiterung erfolgen. Herr Schumacher würde eine
Leistungserweiterung befürworten
Herr Wergen bittet die Verwaltung, dass zwischen den Pflegearbeiten auf öffentlicher Fläche
vor dem Friedhof (Heckenschnitt) sich mit der beauftragten Fremdfirma kurzgeschlossen
wird, um ein einheitliches Friedhofs- und Straßenbild zu erhalten.
Der Bau- und Vergabeausschuss empfiehlt dem Gemeinderat einstimmig:
1. Die Gebühren für die Bestattungen in der Gemeinde Inden werden ab dem 01.01.2018
wie folgt neu festgesetzt:
Erhebung einer Gebühr pro Sargbestattung i.H.v.
2018
450,00 €
Erhebung einer Gebühr pro Urnen-Erdbestattung i.H.v.
250,00 €
Erhebung einer Gebühr pro Urnen-Kammerbestattung i.H.v.
250,00 €
Erhebung einer Gebühr pro Tiefenbestattung i.H.v.
550,00 €
Erhebung einer Gebühr pro Freitagnachmittag-Bestattung i.H.v.
100,00 €
Erhebung einer Gebühr pro Samstag - Bestattung i.H.v.
150,00 €
2. Die Gebühren für die Nutzung der Leichenhallen und Kühlzellen der Gemeinde Inden
werden ab dem 01.01.2018 wie folgt neu festgesetzt:
Erhebung einer Benutzungsgebühr Leichenhallen 285,00 € pro Sterbefall.
Erhebung einer Benutzungsgebühr Kühlzellen
55,00 € pro Strebefall.
3. Die Gebühren für die Unterhaltung der Friedhöfe (Nutzungsrechte) der Gemeinde
Inden werden ab dem 01.01.2018 wie folgt neu festgesetzt:
Niederschrift
-62018
Erhebung einer Gebühr pro Kindergrab
Erhebung einer Gebühr pro Sarg – Wahlgrab (Normal)
Erhebung einer Gebühr pro Sarg – Wahlgrab (Tief)
Erhebung einer Gebühr pro Sarg – Reihengrab
Erhebung einer Gebühr pro Erd-Urnen - Wahlgrab
Erhebung einer Gebühr pro Urnenkammergrab
Erhebung einer Gebühr pro Erd-Urnen – Reihengrab
Erhebung einer Gebühr pro Zusatz-Bestattung im Wahlgrab
Erhebung einer Gebühr pro Sarg-Rasen – Reihengrab
Erhebung einer Gebühr pro Urnen-Rasen – Reihengrab
Erhebung einer Gebühr pro Urnen-Rasen – Partnergrab
Erhebung einer Gebühr pro anonymes Urnen - Reihengrab
Erhebung einer Gebühr für Grabmahlgenehmigung
250,00 €
1.700,00 €
2.000,00 €
500,00 €
1.200,00 €
1.350,00 €
500,00 €
500,00 €
1.600,00 €
1.300,00 €
2.500,00 €
900,00 €
50,00 €
4. Die Gebühren für die Urnenkammerbestattung (Nutzungsrechte) der Gemeinde Inden
werden ab dem 01.01.2018 wie folgt neu festgesetzt.
Erhebung einer Gebühr pro Urnen – Kammergrab 1.350.00 €
5. Die beigefügte 6. Änderungssatzung vom 13. Dezember 2017 zur Gebührensatzung für die
Benutzung der Friedhöfe in der Gemeinde Inden (Friedhofsgebührensatzung) vom 13. Juni
2006 wird beschlossen.
8.
Mitteilungen / Anfragen
8.1
Schriftliche Mitteilungen / Anfragen
Es liegen keine schriftlichen Anfragen vor.
8.1. Beschlusskontrolle
1
161/2017
Hierzu ergeben sich keine Wortmeldungen.
8.2
Mündliche Mitteilungen / Anfragen
Herr Marco Schmitz teilt mit, dass die Eiche auf der Krauthausener Straße in Schophoven für
den Straßenendausbau gefällt werden muss, da diese sich mitten auf dem auszubauenden
Gehweg befinden würde. Es gibt keine Möglichkeit, den Gehweg um den Baum herum zu
führen.
Niederschrift
-7-
Zusätzlich erklärt Herr Marco Schmitz, dass die Firma Soco Net das Breitbandnetz im
gesamten Gemeindegebiet erweitert. Des Weiteren teilt er mit, dass die Kanalarbeiten
Rosenstraße in Lucherberg fertig gestellt sind und das die RWE Power AG, Bereich
Kraftwerk, neue Kühlleitungen an der L 241 verlegt. Weiterhin teilt er mit, dass der
Kampfmittelräumdienst an der Autobahn hinter der Waagmühle das Gebiet absucht.
Herr Schumacher erkundigt sich nach der Beleuchtungsumstellung auf LED im
Gemeindegebiet. Herr Marco Schmitz erklärt hierzu, dass rund 450 Leuchtmittel in der
Ortschaft Inden/Altdorf getauscht wurden. Einige wenige Lampen, die einen besonderen
Lampenschirm haben, sind noch nicht getauscht. Hierzu feilt die Westnetz an einer Lösung.
Herr Mürkens erfragt, ob Glasfaserleitungen bis zur Goltsteinschule liegen. Herr Linzenich
erklärt, dass im Rahmen der Breitbandinitiative des Kreises ein Änderungsantrag bereits
beim Fördergeber liegt, um eine entsprechende Anbindung aller Schule gewährleisten zu
können.
Seitens der Politik wurde angefragt ob die Pflasterflächen in den Bereichen In den Benden,
Am Forsthof und Gronental / Indener Straße überarbeitet werden können. Herr Schmitz teilte
mit das in diesen Bereichen, sowie in der Kampstraße und Auf dem Driesch das Pflaster
seitens des Bauhofes überarbeitet wird.
Herr Schmitz führt weiter aus, dass die meisten Schäden die in den Pflasterflächen
vorhanden sind, sich auf die immer größer und damit auch schwerer werdenden Fahrzeuge
wie zum Beispiel die Müllabfuhr zu begründen sind. Ebenso ist festzustellen, dass der
Großteil der Schäden an den Straßen in den Bereichen festzustellen sind in denen die
Versorger ihre Leitungen verlegt und/oder repariert haben. Dieses ist ein sehr großes
Problem, da in der Regel in den Jahren der Gewährleistung keine Schäden auftreten.
Schmitz
Ausschussvorsitzender
Schriftführer