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Öffentliche Niederschrift (Bau- und Vergabeausschuss)

Daten

Kommune
Inden
Größe
473 kB
Datum
23.11.2017
Erstellt
14.12.17, 18:08
Aktualisiert
14.12.17, 18:08

Inhalt der Datei

ÖFFENTLICHE NIEDERSCHRIFT über die 18. Sitzung des Bau- und Vergabeausschusses der Gemeinde Inden vom 23.11.2017 im Ratssaal des Rathauses in Inden Unter dem Vorsitz von Herrn Josef Johann Schmitz (SPD-Fraktion) sind anwesend: CDU-Fraktion Butterweck, Stephan Gasper, Karl-Josef Mürkens, Udo Schumacher, Olaf von Meer, Marco SPD-Fraktion Pelzer, Ulrich Cremer, Albert Jungbluth, Willi Müller, Jörg Fraktion UDB Inden Krzenziessa-Kall, Gregor Pötter, Hans Fraktion Bündnis90/ Die Grünen Rubbeling, Alfred Wergen, Karl Josef Entschuldigt fehlt: Hahn, Matthias (CDU-Fraktion) Spiegelmacher, Josef (SPD-Fraktion) Schleuter, Heinz Willi Als Gäste: Von der Verwaltung: Beginn: 18:00 Uhr Tagesordnung: Gemeindeverwaltungsrat Michael Linzenich Verwaltungsfachangestellter Christoph Hurtz Gemeindeamtsrätin Gisela Wacker (zu TOP 1 + 2) Verwaltungsfachangestellter Martin Richarz (zu TOP 1 + 2) Verwaltungsfachangestellter Rainer Ortmann Verwaltungsangestellte Andrea Hansen Verwaltungsangestellte Pia Ristof Ende: 19:40 Uhr Niederschrift -2- A. ÖFFENTLICHE SITZUNG 1. 2. 3. 4. Genehmigung der Niederschrift über die letzte Sitzung Ausgestaltung des Baugebietes Waagmühle als „Zone 30“ Gebührensatzung für die Straßenreinigung 12. Änderungssatzung vom 13. Dezember 2017 zur Abfallgebührensatzung vom 20. Dezember 2005 zur Satzung über die Abfallentsorgung in der Gemeinde Inden sowie zur Satzung über die Vermeidung, Verwertung sowie das Einsammeln und Befördern von Abfällen im Gebiet des Zweckverbandes RegioEntsorgung vom 29. November 2010. 5. Änderungssatzung vom 13. Dezember 2017 zur Satzung über die Erhebung von Kanalanschlussbeiträgen, Abwassergebühren und Kleineinleiterabgabe sowie Kostenersatz für Grundstücksanschlüsse der Gemeinde Inden vom 10.12.2008 19. Änderungssatzung vom 13. Dezember 2017 zur Satzung über die Entsorgung von Grundstücksentwässerungsanlagen in der Gemeinde Inden vom 29.09.1988 6. Änderungssatzung vom 13.12.2017 zur Gebührensatzung für die Benutzung der Friedhöfe in der Gemeinde Inden (Friedhofsgebührensatzung) vom 13. Juni 2006 Mitteilungen / Anfragen Schriftliche Mitteilungen / Anfragen Beschlusskontrolle 5. 6. 7. 8. 8.1 8.1. 1 8.2 158/2017 159/2017 163/2017 164/2017 165/2017 166/2017 161/2017 Mündliche Mitteilungen / Anfragen A. ÖFFENTLICHE SITZUNG 1. Genehmigung der Niederschrift über die letzte Sitzung Die Niederschrift über die Sitzung des Bau- und Vergabeausschuss vom 28.09.2017 (öffentliche Sitzung) wird unter Nichtmitwirkung derer, die an der 17. Sitzung nicht teilgenommen haben, einstimmig genehmigt. 2. Ausgestaltung des Baugebietes Waagmühle als „Zone 30“ 158/2017 Herr Krzenziessa-Kall regt an, die Straßenmarkierungen in diesem Gebiet zu erneuern, da diese bereits stark abgefahren sind. Hiernach empfiehlt der Bau- und Vergabeausschuss dem Gemeinderat den nachstehenden Beschlussvorschlag einstimmig: Der Rat beschließt, die bestehende „Zone 30“-Regelung für die vorgenannten Straßen im Baugebiet Waagmühle weiter beizubehalten, da keine Notwendigkeit zur Umsetzung der verkehrsberuhigten Bereiche gegeben ist. Niederschrift 3. -3- Gebührensatzung für die Straßenreinigung 159/2017 Eine Nachkalkulation für das Jahr 2015 sowie eine überschlägige Nachkalkulation für das Jahr 2016 waren aufgrund des personellen Engpasses der Verwaltung bis dato nicht möglich. Die Kalkulation wird schnellstmöglich bearbeitet und nachgereicht. Die Ermittlung der Werte fehlte in der Sitzungsvorlage und wurde vor Beginn der Sitzung ausgehändigt. Eine Ergänzung im Ratsinformationssystem soll ebenfalls nachgeholt werden. Der Bau- und Vergabeausschuss empfiehlt dem Gemeinderat einstimmig: Die zurzeit geltenden Gebühren für die Straßenreinigung mit 0,30 € werden nicht geändert. Die als Anlage beigefügte Berechnungsvorlage wird zur Kenntnis genommen.. 4. 12. Änderungssatzung vom 13. Dezember 2017 zur Abfallgebührensatzung vom 20. Dezember 2005 zur Satzung über die Abfallentsorgung in der Gemeinde Inden sowie zur Satzung über die Vermeidung, Verwertung sowie das Einsammeln und Befördern von Abfällen im Gebiet des Zweckverbandes RegioEntsorgung vom 29. November 2010. 163/2017 Herr Krzenziessa-Kall erfragt die Quote der Eigenkompostierung. Herr Ortmann sagt zu, dies in der Niederschrift zu beantworten. Anmerkung der Verwaltung: Bezugnehmend auf die Anfrage wurde eine Auswertung bzgl. Eigenkompostierung in Inden durch die RegioEntsorgung durchgeführt. Es existieren 339 Objekte im System der RegioEntsorgung mit einer hinterlegten Eigenkompostierung. Die Anträge sind teilweise aus dem Jahr 2005 und wurden von uns an die RegioEntsorgung übermittelt. Der Bau- und Vergabeausschuss empfiehlt dem Gemeinderat einstimmig: 1. Bio-Tonne: Die jährlichen Benutzungsgebühren für die Bio-Tonnen werden ab 01.01.2018 wie folgt festgesetzt: MGB 120 - 14-tägige Leerung MGB 240 - 14-tägige Leerung MGB 770 - 14-tägige Leerung 91,33 € (Gebühr 2017 = 93,94 €) 143,67 € (Gebühr 2017 = 145,76 €) 374,85 € (Gebühr 2017 = 374,60 €) 2. Abfallsack: Die Gebühr für den Rest-Abfallsack (ca. 35 Liter) in Höhe von 2,00 € bleibt unverändert. Die Gebühr für einen Bio-Abfallsack in Höhe von 3,50 € bleibt unverändert. 3. Restmüllabfuhr und Umleerbehälter (Container): Niederschrift -4- Die jährlichen Benutzungsgebühren für die Restmüllgefäße und Umleerbehälter (Container) werden ab dem 01.01.2018 wie folgt festgesetzt: MGB 60 - 14-tägige Leerung 92,90 € MGB 120 - 14-tägige Leerung 162,95 € MGB 240 - 14-tägige Leerung 303,04 € MGB 770 - 14-tägige Leerung 921,78 € 1,1 cbm Umleerbehälter (Container) 1.364,65 € (Gebühr in 2017 = 92,40 €) (Gebühr in 2017 = 165,50 €) (Gebühr in 2017 = 312,00 €) (Gebühr in 2017 = 1.026,00 €) (Gebühr in 2017 = 1.440,00 €) 4. Änderungssatzung Die beigefügte 12. Änderungssatzung vom 13. Dezember 2017 zur Abfallgebührensatzung vom 20. Dezember 2005 zur Satzung über die Abfallentsorgung in der Gemeinde Inden sowie zur Satzung über die Vermeidung, Verwertung sowie das Einsammeln und Befördern von Abfällen im Gebiet des Zweckverbandes RegioEntsorgung vom 29. November 2010 wird beschlossen. 5. 5. Änderungssatzung vom 13. Dezember 2017 zur Satzung über die Erhebung von Kanalanschlussbeiträgen, Abwassergebühren und Kleineinleiterabgabe sowie Kostenersatz für Grundstücksanschlüsse der Gemeinde Inden vom 10.12.2008 164/2017 Der Bau- und Vergabeausschuss empfiehlt dem Gemeinderat einstimmig: Die Abwassergebühren werden ab 01.01.2018 wie folgt neu festgesetzt: 1. Die Gebühr beträgt je m³ Schmutzwasser jährlich 3,53 € 2. Die Gebühr für Niederschlagwasser beträgt je m² Fläche jährlich 0,89 € 3. Die beigefügte 5. Änderungssatzung vom 13.12.2017 zur Satzung über die Erhebung von Kanalanschlussbeiträgen, Abwassergebühren und Kleineinleiterabgabe sowie Kostenersatz für Grundstücksanschlüsse der Gemeinde Inden vom 10.12.2008 wird beschlossen. 6. 19. Änderungssatzung vom 13. Dezember 2017 zur Satzung über die Entsorgung von Grundstücksentwässerungsanlagen in der Gemeinde Inden vom 29.09.1988 165/2017 Der Bau- und Vergabeausschuss empfiehlt dem Gemeinderat einstimmig: 1. Die Gebühr für die Grundstückentwässerungsanlagen wird ab dem 01.01.2018 je m³ abgefahrenem Fäkalschlamm 20,57 € neu festgesetzt. 2. Die beiliegende 19. Änderungssatzung vom 13.12.2017 wird beschlossen. 7. 6. Änderungssatzung vom 13.12.2017 zur Gebührensatzung für die Benutzung der Friedhöfe in der Gemeinde Inden (Friedhofsgebührensatzung) vom 13. Juni 2006 166/2017 Herr Mürkens erfragt die gestiegenen Personalkosten im Jahr 2017 zum Vorjahr 2016. Hierzu erklärt Herr Linzenich, dass aufgrund von personellen Wechseln innerhalb der Verwaltung Mehrkosten gegenüber dem Vorjahr anfallen werden, dies liegt vor Allem daran, dass vorher ein Beamter und heute ein tariflich Beschäftigter die Kalkulation vornimmt. Hier Niederschrift -5- fallen u.a. auch die Arbeitgeberanteile an die Sozialversicherung zusätzlich an. Auf Nachfrage erklärt Herr Marco Schmitz, dass die Unterhaltung der Friedhöfe durch die Vergabe an eine Fremdfirma teurer geworden ist. Der beauftragte Leistungskatalog ist auf ein Mindestmaß beschränkt worden, um Kosten zu sparen. Bei offensichtlich mangelndem Pflegezustand müsste eine Auftragserweiterung erfolgen. Herr Schumacher würde eine Leistungserweiterung befürworten Herr Wergen bittet die Verwaltung, dass zwischen den Pflegearbeiten auf öffentlicher Fläche vor dem Friedhof (Heckenschnitt) sich mit der beauftragten Fremdfirma kurzgeschlossen wird, um ein einheitliches Friedhofs- und Straßenbild zu erhalten. Der Bau- und Vergabeausschuss empfiehlt dem Gemeinderat einstimmig: 1. Die Gebühren für die Bestattungen in der Gemeinde Inden werden ab dem 01.01.2018 wie folgt neu festgesetzt: Erhebung einer Gebühr pro Sargbestattung i.H.v. 2018 450,00 € Erhebung einer Gebühr pro Urnen-Erdbestattung i.H.v. 250,00 € Erhebung einer Gebühr pro Urnen-Kammerbestattung i.H.v. 250,00 € Erhebung einer Gebühr pro Tiefenbestattung i.H.v. 550,00 € Erhebung einer Gebühr pro Freitagnachmittag-Bestattung i.H.v. 100,00 € Erhebung einer Gebühr pro Samstag - Bestattung i.H.v. 150,00 € 2. Die Gebühren für die Nutzung der Leichenhallen und Kühlzellen der Gemeinde Inden werden ab dem 01.01.2018 wie folgt neu festgesetzt: Erhebung einer Benutzungsgebühr Leichenhallen 285,00 € pro Sterbefall. Erhebung einer Benutzungsgebühr Kühlzellen 55,00 € pro Strebefall. 3. Die Gebühren für die Unterhaltung der Friedhöfe (Nutzungsrechte) der Gemeinde Inden werden ab dem 01.01.2018 wie folgt neu festgesetzt: Niederschrift -62018 Erhebung einer Gebühr pro Kindergrab Erhebung einer Gebühr pro Sarg – Wahlgrab (Normal) Erhebung einer Gebühr pro Sarg – Wahlgrab (Tief) Erhebung einer Gebühr pro Sarg – Reihengrab Erhebung einer Gebühr pro Erd-Urnen - Wahlgrab Erhebung einer Gebühr pro Urnenkammergrab Erhebung einer Gebühr pro Erd-Urnen – Reihengrab Erhebung einer Gebühr pro Zusatz-Bestattung im Wahlgrab Erhebung einer Gebühr pro Sarg-Rasen – Reihengrab Erhebung einer Gebühr pro Urnen-Rasen – Reihengrab Erhebung einer Gebühr pro Urnen-Rasen – Partnergrab Erhebung einer Gebühr pro anonymes Urnen - Reihengrab Erhebung einer Gebühr für Grabmahlgenehmigung 250,00 € 1.700,00 € 2.000,00 € 500,00 € 1.200,00 € 1.350,00 € 500,00 € 500,00 € 1.600,00 € 1.300,00 € 2.500,00 € 900,00 € 50,00 € 4. Die Gebühren für die Urnenkammerbestattung (Nutzungsrechte) der Gemeinde Inden werden ab dem 01.01.2018 wie folgt neu festgesetzt. Erhebung einer Gebühr pro Urnen – Kammergrab 1.350.00 € 5. Die beigefügte 6. Änderungssatzung vom 13. Dezember 2017 zur Gebührensatzung für die Benutzung der Friedhöfe in der Gemeinde Inden (Friedhofsgebührensatzung) vom 13. Juni 2006 wird beschlossen. 8. Mitteilungen / Anfragen 8.1 Schriftliche Mitteilungen / Anfragen Es liegen keine schriftlichen Anfragen vor. 8.1. Beschlusskontrolle 1 161/2017 Hierzu ergeben sich keine Wortmeldungen. 8.2 Mündliche Mitteilungen / Anfragen Herr Marco Schmitz teilt mit, dass die Eiche auf der Krauthausener Straße in Schophoven für den Straßenendausbau gefällt werden muss, da diese sich mitten auf dem auszubauenden Gehweg befinden würde. Es gibt keine Möglichkeit, den Gehweg um den Baum herum zu führen. Niederschrift -7- Zusätzlich erklärt Herr Marco Schmitz, dass die Firma Soco Net das Breitbandnetz im gesamten Gemeindegebiet erweitert. Des Weiteren teilt er mit, dass die Kanalarbeiten Rosenstraße in Lucherberg fertig gestellt sind und das die RWE Power AG, Bereich Kraftwerk, neue Kühlleitungen an der L 241 verlegt. Weiterhin teilt er mit, dass der Kampfmittelräumdienst an der Autobahn hinter der Waagmühle das Gebiet absucht. Herr Schumacher erkundigt sich nach der Beleuchtungsumstellung auf LED im Gemeindegebiet. Herr Marco Schmitz erklärt hierzu, dass rund 450 Leuchtmittel in der Ortschaft Inden/Altdorf getauscht wurden. Einige wenige Lampen, die einen besonderen Lampenschirm haben, sind noch nicht getauscht. Hierzu feilt die Westnetz an einer Lösung. Herr Mürkens erfragt, ob Glasfaserleitungen bis zur Goltsteinschule liegen. Herr Linzenich erklärt, dass im Rahmen der Breitbandinitiative des Kreises ein Änderungsantrag bereits beim Fördergeber liegt, um eine entsprechende Anbindung aller Schule gewährleisten zu können. Seitens der Politik wurde angefragt ob die Pflasterflächen in den Bereichen In den Benden, Am Forsthof und Gronental / Indener Straße überarbeitet werden können. Herr Schmitz teilte mit das in diesen Bereichen, sowie in der Kampstraße und Auf dem Driesch das Pflaster seitens des Bauhofes überarbeitet wird. Herr Schmitz führt weiter aus, dass die meisten Schäden die in den Pflasterflächen vorhanden sind, sich auf die immer größer und damit auch schwerer werdenden Fahrzeuge wie zum Beispiel die Müllabfuhr zu begründen sind. Ebenso ist festzustellen, dass der Großteil der Schäden an den Straßen in den Bereichen festzustellen sind in denen die Versorger ihre Leitungen verlegt und/oder repariert haben. Dieses ist ein sehr großes Problem, da in der Regel in den Jahren der Gewährleistung keine Schäden auftreten. Schmitz Ausschussvorsitzender Schriftführer