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Beschlusstext (12. Änderungssatzung vom 13. Dezember 2017 zur Abfallgebührensatzung vom 20. Dezember 2005 zur Satzung über die Abfallentsorgung in der Gemeinde Inden sowie zur Satzung über die Vermeidung, Verwertung sowie das Einsammeln und Befördern von Abfällen im Gebiet des Zweckverbandes RegioEntsorgung vom 29. November 2010.)

Daten

Kommune
Inden
Größe
90 kB
Datum
23.11.2017
Erstellt
14.12.17, 18:08
Aktualisiert
14.12.17, 18:08
Beschlusstext (12. Änderungssatzung vom 13. Dezember 2017 zur Abfallgebührensatzung vom 20. Dezember 2005 zur Satzung über die Abfallentsorgung in der Gemeinde Inden   sowie zur Satzung über die Vermeidung, Verwertung sowie das Einsammeln und Befördern von Abfällen im Gebiet des Zweckverbandes RegioEntsorgung vom 29. November 2010.) Beschlusstext (12. Änderungssatzung vom 13. Dezember 2017 zur Abfallgebührensatzung vom 20. Dezember 2005 zur Satzung über die Abfallentsorgung in der Gemeinde Inden   sowie zur Satzung über die Vermeidung, Verwertung sowie das Einsammeln und Befördern von Abfällen im Gebiet des Zweckverbandes RegioEntsorgung vom 29. November 2010.)

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Inhalt der Datei

Gemeinde Inden Inden, 14. Dezember 2017 Der Bürgermeister Beschluss über die 18. Sitzung des Bau- und Vergabeausschusses am 23.11.2017 im Ratssaal des Rathauses in Inden TOP: 4. 12. Änderungssatzung vom 13. Dezember 2017 zur Abfallgebührensatzung vom 20. Dezember 2005 zur Satzung über die Abfallentsorgung in der Gemeinde Inden sowie zur Satzung über die Vermeidung, Verwertung sowie das Einsammeln und Befördern von Abfällen im Gebiet des Zweckverbandes RegioEntsorgung vom 29. November 2010. Herr Krzenziessa-Kall erfragt die Quote der Eigenkompostierung. Herr Ortmann sagt zu, dies in der Niederschrift zu beantworten. Anmerkung der Verwaltung: Bezugnehmend auf die Anfrage wurde eine Auswertung bzgl. Eigenkompostierung in Inden durch die RegioEntsorgung durchgeführt. Es existieren 339 Objekte im System der RegioEntsorgung mit einer hinterlegten Eigenkompostierung. Die Anträge sind teilweise aus dem Jahr 2005 und wurden von uns an die RegioEntsorgung übermittelt. Der Bau- und Vergabeausschuss empfiehlt dem Gemeinderat einstimmig: 1. Bio-Tonne: Die jährlichen Benutzungsgebühren für die Bio-Tonnen werden ab 01.01.2018 wie folgt festgesetzt: MGB 120 - 14-tägige Leerung €) MGB 240 - 14-tägige Leerung €) MGB 770 - 14-tägige Leerung €) 91,33 € (Gebühr 2017 = 93,94 143,67 € (Gebühr 2017 = 145,76 374,85 € (Gebühr 2017 = 374,60 2. Abfallsack: Die Gebühr für den Rest-Abfallsack (ca. 35 Liter) in Höhe von 2,00 € bleibt unverändert. 163/2017 Die Gebühr für einen Bio-Abfallsack in Höhe von 3,50 € bleibt unverändert. 3. Restmüllabfuhr und Umleerbehälter (Container): Die jährlichen Benutzungsgebühren für die Restmüllgefäße und Umleerbehälter (Container) werden ab dem 01.01.2018 wie folgt festgesetzt: MGB 60 - 14-tägige Leerung €) MGB 120 - 14-tägige Leerung 165,50 €) MGB 240 - 14-tägige Leerung 312,00 €) MGB 770 - 14-tägige Leerung 1.026,00 €) 1,1 cbm Umleerbehälter (Container) 1.440,00 €) 92,90 € (Gebühr in 2017 = 92,40 162,95 € (Gebühr in 2017 = 303,04 € (Gebühr in 2017 = 921,78 € (Gebühr in 2017 = 1.364,65 € (Gebühr in 2017 = 4. Änderungssatzung Die beigefügte 12. Änderungssatzung vom 13. Dezember 2017 zur Abfallgebührensatzung vom 20. Dezember 2005 zur Satzung über die Abfallentsorgung in der Gemeinde Inden sowie zur Satzung über die Vermeidung, Verwertung sowie das Einsammeln und Befördern von Abfällen im Gebiet des Zweckverbandes RegioEntsorgung vom 29. November 2010 wird beschlossen. Beschluss der Sitzung des Bau- und Vergabeausschusses vom 23.11.2017 Seite 2