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Beschlusstext (6. Änderungssatzung vom 13.12.2017 zur Gebührensatzung für die Benutzung der Friedhöfe in der Gemeinde Inden (Friedhofsgebührensatzung) vom 13. Juni 2006)

Daten

Kommune
Inden
Größe
268 kB
Datum
23.11.2017
Erstellt
14.12.17, 18:08
Aktualisiert
14.12.17, 18:08
Beschlusstext (6. Änderungssatzung vom 13.12.2017 zur Gebührensatzung für die Benutzung der Friedhöfe in der Gemeinde Inden (Friedhofsgebührensatzung) vom 13. Juni 2006) Beschlusstext (6. Änderungssatzung vom 13.12.2017 zur Gebührensatzung für die Benutzung der Friedhöfe in der Gemeinde Inden (Friedhofsgebührensatzung) vom 13. Juni 2006) Beschlusstext (6. Änderungssatzung vom 13.12.2017 zur Gebührensatzung für die Benutzung der Friedhöfe in der Gemeinde Inden (Friedhofsgebührensatzung) vom 13. Juni 2006)

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Gemeinde Inden Inden, 14. Dezember 2017 Der Bürgermeister Beschluss über die 18. Sitzung des Bau- und Vergabeausschusses am 23.11.2017 im Ratssaal des Rathauses in Inden TOP: 7. 6. Änderungssatzung vom 13.12.2017 zur Gebührensatzung für die Benutzung der Friedhöfe in der Gemeinde Inden (Friedhofsgebührensatzung) vom 13. Juni 2006 Herr Mürkens erfragt die gestiegenen Personalkosten im Jahr 2017 zum Vorjahr 2016. Hierzu erklärt Herr Linzenich, dass aufgrund von personellen Wechseln innerhalb der Verwaltung Mehrkosten gegenüber dem Vorjahr anfallen werden, dies liegt vor Allem daran, dass vorher ein Beamter und heute ein tariflich Beschäftigter die Kalkulation vornimmt. Hier fallen u.a. auch die Arbeitgeberanteile an die Sozialversicherung zusätzlich an. Auf Nachfrage erklärt Herr Marco Schmitz, dass die Unterhaltung der Friedhöfe durch die Vergabe an eine Fremdfirma teurer geworden ist. Der beauftragte Leistungskatalog ist auf ein Mindestmaß beschränkt worden, um Kosten zu sparen. Bei offensichtlich mangelndem Pflegezustand müsste eine Auftragserweiterung erfolgen. Herr Schumacher würde eine Leistungserweiterung befürworten Herr Wergen bittet die Verwaltung, dass zwischen den Pflegearbeiten auf öffentlicher Fläche vor dem Friedhof (Heckenschnitt) sich mit der beauftragten Fremdfirma kurzgeschlossen wird, um ein einheitliches Friedhofs- und Straßenbild zu erhalten. Herr Hurtz erläutert dem Ausschuss, dass die Gebühren für eine Bestattung in einem Tiefengrab 1.000,00 € betragen. Diese setzen sich zusammen aus der Gebühr 450,00 € pro Sargbestattung und 550,00 € pro Tiefenbestattung. Der Bau- und Vergabeausschuss empfiehlt dem Gemeinderat einstimmig: 1. Die Gebühren für die Bestattungen in der Gemeinde Inden werden ab 166/2017 dem 01.01.2018 wie folgt neu festgesetzt: Erhebung einer Gebühr pro Sargbestattung i.H.v. 2018 450,00 € Erhebung einer Gebühr pro Urnen-Erdbestattung i.H.v. 250,00 € Erhebung einer Gebühr pro Urnen-Kammerbestattung i.H.v. 250,00 € Erhebung einer Gebühr pro Tiefenbestattung i.H.v. 550,00 € Erhebung einer Gebühr pro Freitagnachmittag-Bestattung i.H.v. 100,00 € Erhebung einer Gebühr pro Samstag - Bestattung i.H.v. 150,00 € 2. Die Gebühren für die Nutzung der Leichenhallen und Kühlzellen der Gemeinde Inden werden ab dem 01.01.2018 wie folgt neu festgesetzt: Erhebung einer Benutzungsgebühr Leichenhallen 285,00 € pro Sterbefall. Erhebung einer Benutzungsgebühr Kühlzellen 55,00 € pro Strebefall. 3. Die Gebühren für die Unterhaltung der Friedhöfe (Nutzungsrechte) der Gemeinde Inden werden ab dem 01.01.2018 wie folgt neu festgesetzt: 2018 Erhebung einer Gebühr pro Kindergrab Erhebung einer Gebühr pro Sarg – Wahlgrab (Normal) Erhebung einer Gebühr pro Sarg – Wahlgrab (Tief) Erhebung einer Gebühr pro Sarg – Reihengrab Erhebung einer Gebühr pro Erd-Urnen - Wahlgrab Erhebung einer Gebühr pro Urnenkammergrab Erhebung einer Gebühr pro Erd-Urnen – Reihengrab Erhebung einer Gebühr pro Zusatz-Bestattung im Wahlgrab Erhebung einer Gebühr pro Sarg-Rasen – Reihengrab Erhebung einer Gebühr pro Urnen-Rasen – Reihengrab Erhebung einer Gebühr pro Urnen-Rasen – Partnergrab Erhebung einer Gebühr pro anonymes Urnen - Reihengrab Erhebung einer Gebühr für Grabmahlgenehmigung 250,00 € 1.700,00 € 2.000,00 € 500,00 € 1.200,00 € 1.350,00 € 500,00 € 500,00 € 1.600,00 € 1.300,00 € 2.500,00 € 900,00 € 50,00 € 4. Die Gebühren für die Urnenkammerbestattung (Nutzungsrechte) der Gemeinde Inden werden ab dem 01.01.2018 wie folgt neu festgesetzt. Erhebung einer Gebühr pro Urnen – Kammergrab 1.350.00 € 5. Die beigefügte 6. Änderungssatzung vom 13. Dezember 2017 zur Gebührensatzung für die Benutzung der Friedhöfe in der Gemeinde Inden (Friedhofsgebührensatzung) vom 13. Juni 2006 wird beschlossen. Beschluss der Sitzung des Bau- und Vergabeausschusses vom 23.11.2017 Seite 2 Beschluss der Sitzung des Bau- und Vergabeausschusses vom 23.11.2017 Seite 3