Daten
Kommune
Inden
Größe
268 kB
Datum
23.11.2017
Erstellt
14.12.17, 18:08
Aktualisiert
14.12.17, 18:08
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Inden
Inden, 14. Dezember 2017
Der Bürgermeister
Beschluss
über die 18. Sitzung
des Bau- und Vergabeausschusses
am 23.11.2017 im Ratssaal des Rathauses in Inden
TOP: 7.
6. Änderungssatzung vom 13.12.2017 zur Gebührensatzung für die
Benutzung der Friedhöfe in der Gemeinde Inden
(Friedhofsgebührensatzung) vom 13. Juni 2006
Herr Mürkens erfragt die gestiegenen Personalkosten im Jahr 2017 zum
Vorjahr 2016. Hierzu erklärt Herr Linzenich, dass aufgrund von
personellen Wechseln innerhalb der Verwaltung Mehrkosten gegenüber
dem Vorjahr anfallen werden, dies liegt vor Allem daran, dass vorher ein
Beamter und heute ein tariflich Beschäftigter die Kalkulation vornimmt.
Hier fallen u.a. auch die Arbeitgeberanteile an die Sozialversicherung
zusätzlich an.
Auf Nachfrage erklärt Herr Marco Schmitz, dass die Unterhaltung der
Friedhöfe durch die Vergabe an eine Fremdfirma teurer geworden ist. Der
beauftragte Leistungskatalog ist auf ein Mindestmaß beschränkt worden,
um Kosten zu sparen. Bei offensichtlich mangelndem Pflegezustand
müsste eine Auftragserweiterung erfolgen. Herr Schumacher würde eine
Leistungserweiterung befürworten
Herr Wergen bittet die Verwaltung, dass zwischen den Pflegearbeiten auf
öffentlicher Fläche vor dem Friedhof (Heckenschnitt) sich mit der
beauftragten Fremdfirma kurzgeschlossen wird, um ein einheitliches
Friedhofs- und Straßenbild zu erhalten.
Herr Hurtz erläutert dem Ausschuss, dass die Gebühren für eine
Bestattung in einem Tiefengrab 1.000,00 € betragen. Diese setzen sich
zusammen aus der Gebühr 450,00 € pro Sargbestattung und 550,00 € pro
Tiefenbestattung.
Der Bau- und Vergabeausschuss empfiehlt dem Gemeinderat einstimmig:
1. Die Gebühren für die Bestattungen in der Gemeinde Inden werden ab
166/2017
dem 01.01.2018 wie folgt neu festgesetzt:
Erhebung einer Gebühr pro Sargbestattung i.H.v.
2018
450,00 €
Erhebung einer Gebühr pro Urnen-Erdbestattung i.H.v.
250,00 €
Erhebung einer Gebühr pro Urnen-Kammerbestattung i.H.v.
250,00 €
Erhebung einer Gebühr pro Tiefenbestattung i.H.v.
550,00 €
Erhebung einer Gebühr pro Freitagnachmittag-Bestattung i.H.v.
100,00 €
Erhebung einer Gebühr pro Samstag - Bestattung i.H.v.
150,00 €
2. Die Gebühren für die Nutzung der Leichenhallen und Kühlzellen der
Gemeinde Inden werden ab dem 01.01.2018 wie folgt neu festgesetzt:
Erhebung einer Benutzungsgebühr Leichenhallen 285,00 € pro Sterbefall.
Erhebung einer Benutzungsgebühr Kühlzellen
55,00 € pro Strebefall.
3. Die Gebühren für die Unterhaltung der Friedhöfe (Nutzungsrechte)
der Gemeinde Inden werden ab dem 01.01.2018 wie folgt neu festgesetzt:
2018
Erhebung einer Gebühr pro Kindergrab
Erhebung einer Gebühr pro Sarg – Wahlgrab (Normal)
Erhebung einer Gebühr pro Sarg – Wahlgrab (Tief)
Erhebung einer Gebühr pro Sarg – Reihengrab
Erhebung einer Gebühr pro Erd-Urnen - Wahlgrab
Erhebung einer Gebühr pro Urnenkammergrab
Erhebung einer Gebühr pro Erd-Urnen – Reihengrab
Erhebung einer Gebühr pro Zusatz-Bestattung im Wahlgrab
Erhebung einer Gebühr pro Sarg-Rasen – Reihengrab
Erhebung einer Gebühr pro Urnen-Rasen – Reihengrab
Erhebung einer Gebühr pro Urnen-Rasen – Partnergrab
Erhebung einer Gebühr pro anonymes Urnen - Reihengrab
Erhebung einer Gebühr für Grabmahlgenehmigung
250,00 €
1.700,00 €
2.000,00 €
500,00 €
1.200,00 €
1.350,00 €
500,00 €
500,00 €
1.600,00 €
1.300,00 €
2.500,00 €
900,00 €
50,00 €
4. Die Gebühren für die Urnenkammerbestattung (Nutzungsrechte) der
Gemeinde Inden werden ab dem 01.01.2018 wie folgt neu festgesetzt.
Erhebung einer Gebühr pro Urnen – Kammergrab 1.350.00 €
5. Die beigefügte 6. Änderungssatzung vom 13. Dezember 2017 zur
Gebührensatzung für die Benutzung der Friedhöfe in der Gemeinde Inden
(Friedhofsgebührensatzung) vom 13. Juni 2006 wird beschlossen.
Beschluss der Sitzung des Bau- und Vergabeausschusses vom 23.11.2017
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