Daten
Kommune
Inden
Größe
69 kB
Datum
05.11.2015
Erstellt
01.12.15, 16:01
Aktualisiert
01.12.15, 16:01
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Inden
Inden, 1. Dezember 2015
Der Bürgermeister
Beschluss
über die 6. Sitzung
des Bau- und Vergabeausschusses
am 05.11.2015 im Ratssaal des Rathauses in Inden
TOP: 4.
Widmung der Straße „Am Fließ“ in Lamersdorf im Bereich des
Bebauungsplanes Nr. 31 „Am Lamersdorfer Fließ“
Der Bau- und Vergabeausschuss empfiehlt dem Rat einstimmig folgenden
Beschluss:
Gemäß § 6 des Straßen- und Wegegesetzes des Landes NordrheinWestfalen (StrWG NW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.
September 1995 (GV NW S. 1028, 1996 S. 81, 141, 216, 355, 2007 S.
327) zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 25. März 2015
(GV. NRW. S. 312) wird die nachfolgend aufgeführte Straße in der
Ortschaft Lamersdorf dem öffentlichen Verkehr gewidmet:
Am Fließ
Die Straße erhält die Eigenschaft einer Gemeindestraße gemäß § 3 Abs. 1
Ziffer 3 des StrWG NW und wird der Allgemeinheit für den öffentlichen
Verkehr zu Verfügung gestellt.
Träger der Straßenbaulast ist die Gemeinde Inden. Die Widmung ist mit
Rechtsbehelfsbelehrung öffentlich bekanntzumachen.
73/2015