Daten
Kommune
Brühl
Größe
99 kB
Datum
08.09.2016
Erstellt
31.08.16, 08:05
Aktualisiert
31.08.16, 08:05
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Brühl
öffentliche
Vorlage
Der Bürgermeister
Dienststelle
Sachbearbeiter/in
Aktenzeichen
Datum
Vorlagen-Nr.
51
Ernst
51
16.08.2016
336/2016
Betreff
Kindertagesbetreuung
hier: Handreichung zur Kindertagespflege in NRW
Beratungsfolge
Jugendhilfeausschuss
Finanzielle Auswirkungen
Ja
x Nein
Mittel stehen zur Verfügung bei SK / KST
Mittel stehen nicht zur Verfügung
Über-/außerplanmäßige Aufwendungen/Auszahlungen
Sachkonto / Kostenstelle
BGM
Zust. Dez.
Zust. Dienststelle
Freytag
Burkhardt
Schmitz
Kämmerer
RPA
Beschlussentwurf:
Der Jugendhilfeausschuss nimmt den Bericht des Bürgermeisters zur Kenntnis.
Erläuterungen:
In den letzten Jahren hat sich die Kindertagespflege in Nordrhein-Westfalen als
hochwertiges Betreuungsangebot im familienähnlichen Umfeld etabliert. Immer mehr
Eltern wählen die Kindertagespflege als erste außerfamiliäre Betreuung aufgrund der
festen Bezugspersonen, des kleinen Betreuungsschlüssels und der Flexibilität. Gerade für
die ganz Kleinen ist die Kindertagespflege wegen der Familiennähe und der engen
Bindung somit eine attraktive und flexible Betreuungsform, die auch die Vereinbarkeit von
Familie und Beruf erleichtert. Die Tagespflegepersonen übernehmen daher eine wichtige
und anspruchsvolle Aufgabe bei der Betreuung von Kindern unter drei Jahren. Hierfür
brauchen Sie professionelle Beratung und Begleitung. Diese wird vor allem durch die
Fachberatungsstellen vor Ort geleistet, die es in allen 186 nordrhein-westfälischen
Jugendamtsbezirken gibt.
Die gesetzlichen Rahmenbedingungen zur Kindertagespflege sind vornehmlich
bundesrechtlich durch die Regelungen des Achten Buches des Sozialgesetzbuches (SGB
VIII) vorgegeben. Durch Landesrecht können bestimmte Bereiche näher ausgeführt und
spezieller geregelt werden, wovon in NRW im Rahmen des Kinderbildungsgesetzes
(KiBiz) Gebrauch gemacht wurde. Darüber hinaus sind eigene Regelungen in den
Kommunen vor Ort erforderlich, die seitens der Träger der öffentlichen Jugendhilfe in
Form von Satzungen oder Richtlinien getroffen werden. Aufgrund dieser unterschiedlich
ausgestaltbaren Regelungen zur Kindertagespflege hat das Familienministerium NRW im
April 2016 ein umfassendes Nachschlagewerk “Handreichung zur Kindertagespflege“ als
Arbeitshilfe für die Fachberatungen im Land veröffentlicht. Die Handreichung wurde seit
2013 gemeinsam mit den kommunalen Spitzenverbänden, dem Landesverband
Kindertagespflege NRW, den Landesjugendämtern und Vertreterinnen und Vertreter aus
Drucksache 336/2016
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der Fachberatung von örtlichen Jugendämtern, u.a. auch der Stadt Brühl, erarbeitet. Auf
rund 90 Seiten bietet die Handreichung viel Aktuelles und Wissenswertes über die
Kindertagespflege, besonders zu den rechtlichen Rahmenbedingungen als auch gute
Praxisbeispiele aus den Jugendämtern. Vergleicht man die Empfehlungen mit den Brühler
Standards, so wird offensichtlich, dass die Kindertagespflege in unserer Stadt
organisatorisch und fachlich den anerkannten Qualitätsanforderungen entspricht.
Damit diese Handreichung auch zukünftig stetig aktualisiert werden kann, wird sie durch
die Arbeitsgemeinschaft Kindertagespflege regelmäßig bearbeitet und ist daher
ausschließlich
online
unter
folgendem
Link
verfügbar:
https://www.mfkjks.nrw/sites/default/files/asset/document/handreichung_kindertagespflege
.pdf. In der Anlage sind das Deckblatt und das Inhaltsverzeichnis der Handreichung zur
Kindertagespflege beigefügt.
Anlage(n):
(1) Deckblatt+Inhaltsangabe Handreichung zur Kindertagespflege