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Vorlage (Kindertagesbetreuung hier: Handreichung zur Kindertagespflege in NRW)

Daten

Kommune
Brühl
Größe
99 kB
Datum
08.09.2016
Erstellt
31.08.16, 08:05
Aktualisiert
31.08.16, 08:05
Vorlage (Kindertagesbetreuung
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Inhalt der Datei

Stadt Brühl öffentliche Vorlage Der Bürgermeister Dienststelle Sachbearbeiter/in Aktenzeichen Datum Vorlagen-Nr. 51 Ernst 51 16.08.2016 336/2016 Betreff Kindertagesbetreuung hier: Handreichung zur Kindertagespflege in NRW Beratungsfolge Jugendhilfeausschuss Finanzielle Auswirkungen Ja x Nein Mittel stehen zur Verfügung bei SK / KST Mittel stehen nicht zur Verfügung Über-/außerplanmäßige Aufwendungen/Auszahlungen Sachkonto / Kostenstelle BGM Zust. Dez. Zust. Dienststelle Freytag Burkhardt Schmitz Kämmerer RPA Beschlussentwurf: Der Jugendhilfeausschuss nimmt den Bericht des Bürgermeisters zur Kenntnis. Erläuterungen: In den letzten Jahren hat sich die Kindertagespflege in Nordrhein-Westfalen als hochwertiges Betreuungsangebot im familienähnlichen Umfeld etabliert. Immer mehr Eltern wählen die Kindertagespflege als erste außerfamiliäre Betreuung aufgrund der festen Bezugspersonen, des kleinen Betreuungsschlüssels und der Flexibilität. Gerade für die ganz Kleinen ist die Kindertagespflege wegen der Familiennähe und der engen Bindung somit eine attraktive und flexible Betreuungsform, die auch die Vereinbarkeit von Familie und Beruf erleichtert. Die Tagespflegepersonen übernehmen daher eine wichtige und anspruchsvolle Aufgabe bei der Betreuung von Kindern unter drei Jahren. Hierfür brauchen Sie professionelle Beratung und Begleitung. Diese wird vor allem durch die Fachberatungsstellen vor Ort geleistet, die es in allen 186 nordrhein-westfälischen Jugendamtsbezirken gibt. Die gesetzlichen Rahmenbedingungen zur Kindertagespflege sind vornehmlich bundesrechtlich durch die Regelungen des Achten Buches des Sozialgesetzbuches (SGB VIII) vorgegeben. Durch Landesrecht können bestimmte Bereiche näher ausgeführt und spezieller geregelt werden, wovon in NRW im Rahmen des Kinderbildungsgesetzes (KiBiz) Gebrauch gemacht wurde. Darüber hinaus sind eigene Regelungen in den Kommunen vor Ort erforderlich, die seitens der Träger der öffentlichen Jugendhilfe in Form von Satzungen oder Richtlinien getroffen werden. Aufgrund dieser unterschiedlich ausgestaltbaren Regelungen zur Kindertagespflege hat das Familienministerium NRW im April 2016 ein umfassendes Nachschlagewerk “Handreichung zur Kindertagespflege“ als Arbeitshilfe für die Fachberatungen im Land veröffentlicht. Die Handreichung wurde seit 2013 gemeinsam mit den kommunalen Spitzenverbänden, dem Landesverband Kindertagespflege NRW, den Landesjugendämtern und Vertreterinnen und Vertreter aus Drucksache 336/2016 Seite - 2 – der Fachberatung von örtlichen Jugendämtern, u.a. auch der Stadt Brühl, erarbeitet. Auf rund 90 Seiten bietet die Handreichung viel Aktuelles und Wissenswertes über die Kindertagespflege, besonders zu den rechtlichen Rahmenbedingungen als auch gute Praxisbeispiele aus den Jugendämtern. Vergleicht man die Empfehlungen mit den Brühler Standards, so wird offensichtlich, dass die Kindertagespflege in unserer Stadt organisatorisch und fachlich den anerkannten Qualitätsanforderungen entspricht. Damit diese Handreichung auch zukünftig stetig aktualisiert werden kann, wird sie durch die Arbeitsgemeinschaft Kindertagespflege regelmäßig bearbeitet und ist daher ausschließlich online unter folgendem Link verfügbar: https://www.mfkjks.nrw/sites/default/files/asset/document/handreichung_kindertagespflege .pdf. In der Anlage sind das Deckblatt und das Inhaltsverzeichnis der Handreichung zur Kindertagespflege beigefügt. Anlage(n): (1) Deckblatt+Inhaltsangabe Handreichung zur Kindertagespflege