Daten
Kommune
Pulheim
Größe
92 kB
Datum
04.09.2014
Erstellt
25.08.14, 18:38
Aktualisiert
25.08.14, 18:38
Stichworte
Inhalt der Datei
Vorlage Nr.:
294/2014
Erstellt am:
12.08.2014
Aktenzeichen:
511
Verfasser/in:
Christiane Etienne
Mitteilungsvorlage
Gremium
Jugendhilfeausschuss
TOP
ö. Sitzung
X
nö. Sitzung
Termin
04.09.2014
Betreff
Sachstandsbericht zur Sicherstellung der Inobhutnahme und Rufbereitschaft von Kindern und
Jugendlichen für den Zuständigkeitsbereich der Stadt Pulheim außerhalb der Arbeitszeiten der
Sozialen Dienste des Jugendamtes
Veranlasser/in / Antragsteller/in
Mitteilung
Im Jugendhilfeausschuss vom 13.06.2013 wurde dem vorgelegten Konzept zur Wahrnehmung der Aufgaben im Krisenmanagement und der Inobhutnahme zugestimmt und die Verwaltung beauftragt, den Vertrag zur Sicherstellung der
Inobhutnahme von Kindern und Jugendlichen und der Rufbereitschaft für den Zuständigkeitsbereich der Stadt Pulheim
mit dem CJG Haus St. Gereon abzuschließen.
Auf die Beschlußvorlage vom 13.06.2013, Vorlage Nr.: 184/2013 wird Bezug genommen.
Auf der Grundlage der Rechtsvorschriften des § 42 SGB VIII, verbunden mit dem Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung, muss die Bereitstellung von vorläufigen Maßnahmen zum Schutz von Kindern und Jugendlichen durch den örtlichen Trägern der Jugendhilfe gewährleistet sein.
Das Jugendamt hat sicher zustellen, dass für die Erfüllung der Aufgaben nach dem SGB VIII, hier Inobhutnahme und
Krisenmanagement, die erforderlichen und geeigneten Dienste bzw. Einrichtungen zur Verfügung stehen.
Das Jugendamt der Stadt Pulheim hat die Kooperation mit dem Haus St. Gereon vertieft und die Bereitschaft zur Gewährleistung des Bereitschaftsdienstes auf der Grundlage eines Vertrages herbeigeführt (Beschluss JHA 13.06.2013).
Der Vertrag sieht eine probeweise vereinbarte Laufzeit von einem Jahr vor, damit eine qualitative und finanzielle Bewertung der Kooperation durchgeführt werden kann.
Für die Vorhaltung der Rufbereitschaft ist eine monatliche Pauschale von 500,00 € vereinbart. Die einzelfallbezogenen
Entgeldregelungen entsprechen den Vereinbarungen im Rahmenvertrag für Leistungen der Jugendhilfe NRW.
Vorlage Nr.: 294/2014 . Seite 2 / 2
Alle Kosten sind dem Produktkonto „Hilfen zur Erziehung“ zugeordnet und konnten im Haushalt 2013/14 abgedeckt
werden.
Mit dem Haus St. Gereon besteht auf der Mitarbeiter - und Abteilungsleiterebene seit Einführung des KJHG nach § 79a
eine kontinuierliche Qualitätsentwicklung der geeigneten Maßnahmen in der Kooperation nach fachlichen Empfehlungen
des SGB VIII. Die Bewertung der Qualität des Prozesses der Inobhutnahme ist über evaluierende Verfahren in Federführung des Haus St. Gereon sichergestellt.
Durch diese kontinuierliche Qualitätsentwicklung sind die fachlichen Handlungsleitlinien und Qualitätskriterien zur Gewährleistung der Sicherstellung der Inobhutnahme von Kindern und Jugendlichen und des Krisenmanagements durch
das Haus St. Gereon außerhalb der Dienstzeiten überprüft und weiterentwickelt worden.
Im Berichtszeitraum wurden durch das Haus St. Gereon außerhalb der Dienstzeiten des Jugendamtes 10 Kinder und
Jugendliche in Obhut genommen und ein erheblicher Einsatz im fallbezogenen Krisenmanagement gewährleistet..
Aufgrund der Auswertung der bisherigen Kooperation ist eine weitere Zusammenarbeit auf der Grundlage des Vertrages
zur Sicherstellung der Inobhutnahme von Kindern und Jugendlichen für den Zuständigkeitsbereich der Stadt Pulheim
durch das Haus St. Gereon erfolgt.
Der Vertrag wurde mit Wirkung ab dem 01.07.2013 zunächst auf Probe bis 30.06.2014 abgeschlossen und verlängert
sich jeweils um ein Jahr, wenn er nicht mit einer Frist von drei Monaten zum Ablauf des Vertrages gekündigt wird.
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Etienne
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Termath
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Herpel