Daten
Kommune
Brühl
Größe
97 kB
Datum
05.09.2016
Erstellt
31.08.16, 08:05
Aktualisiert
31.08.16, 08:05
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Brühl
öffentliche
Vorlage
Der Bürgermeister
Dienststelle
Sachbearbeiter/in
Aktenzeichen
Datum
Vorlagen-Nr.
40
Weiskopf
40
04.08.2016
309/2016
Betreff
Vertragsabschluss zwischen der Stadt Brühl und der Hoch-Begabten-Zentrum Rheinland
gGmbH zur Begabtenförderung von Schülerinnen und Schülern der Brühler Grundschulen
Beratungsfolge
Schulausschuss
Finanzielle Auswirkungen
x
x Ja
Nein
Mittel stehen zur Verfügung bei SK 531800/ KST 21040000
Mittel stehen nicht zur Verfügung
Über-/außerplanmäßige Aufwendungen/Auszahlungen
Sachkonto / Kostenstelle
BGM
Zust. Dez.
Zust. Dienststelle
Kämmerer
Team Haushalt
Freytag
Burkhardt
Weiskopf
i.V. Burkhardt
Jülich
Beschlussentwurf:
Der Schulausschuss beschließt einen Vertragsabschluss zwischen der Stadt Brühl und
der Hoch-Begabten-Zentrum Rheinland gGmbH zur Fortsetzung der seit dem Jahr 2009
stattfindenden Begabtenförderung von Schülerinnen und Schülern der Klassen 3 und 4
der Brühler Grundschulen, welche mit einem jährlichen Kostenaufwand in Höhe von
10.000 € verbunden ist.
Erläuterungen:
Seit dem Schuljahr 2009/2010 nimmt die Stadt Brühl mit ihren acht Grundschulen an der
Förderung der Hoch-Begabten-Zentrum Rheinland gGmbH (HBZ) teil. Ziel dieses
Projektes ist die Förderung von talentierten Schülerinnen und Schülern der Klassen 3 und
4 der Brühler Grundschulen in den beiden Bereichen Mathematik/Naturwissenschaften
bzw. Deutsch/Philosophie. Das Projekt wird seitens des HBZ mit einem Kostenbetrag in
Höhe von 10.000 € in Rechnung gestellt. Die Mittelbereitstellung erfolgte seit dem
Haushaltsjahr 2009 jährlich bei Kostenstelle 21040000, Konto 531800.
Die Förderung findet für jede Gruppe einmal wöchentlich zwischen 12 und 14 Uhr an der
Gemeinschaftsgrundschule Martin-Luther statt, zu der die Schülerinnen und Schüler der
anderen Grundschulen per Elternfahrgemeinschaften gelangen.
Die Fördergruppen bestehen jeweils aus 15 Schülerinnen und Schülern, deren Eignung für
das Förderprojekt im Vorfeld festgestellt wird. Hierzu erfolgt vor den Sommerferien – zum
Ende des zweiten Schulhalbjahres – zunächst seitens der Klassenlehrinnen und -lehrer
eine Nominierung von Schülerinnen und Schülern der zweiten Klassen, für die eine
Förderung in Betracht kommen könnte. Nach der Versetzung in die dritte Klasse werden
diese nominierten Schülerinnen und Schüler nach den Sommerferien einer Sichtung
unterzogen, welche durch die Lehrkräfte und von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des
HBZ durchgeführt wird. Hierbei erfolgt die Festlegung auf die jeweils 15 Schülerinnen und
Drucksache 309/2016
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Schüler, die im Bereich Mathematik/Naturwissenschaften oder Deutsch/Philosophie
gefördert werden sollen.
Bei den Schülerinnen und Schülern der vierten Klassen, die ein Jahr zuvor als Drittklässler
mit der Begabtenförderung begonnen haben, wird die Förderung unmittelbar nach den
Sommerferien fortgesetzt, da die Gruppen bereits feststehen.
Über ein Anschreiben des Bürgermeisters und/oder auch mittels der Durchführung von
Info-Elternabenden durch die Schulleitungen wird die Elternschaft der Schulen über das
Projekt und die oben dargestellten Vorgehensweisen informiert.
Seit dem Schuljahr 2009/2010 erfolgt die Finanzierung des Förderprojektes im Zuge der
Haushaltsaufstellung durch jährliche Mittelanmeldung in Höhe von 10.000 €. Dieses
Verfahren soll nunmehr auf eine vertragliche Basis gesetzt werden, was insbesondere
auch den Forderungen der örtlichen Rechnungsprüfung gerecht wird.