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Beschlusstext (Bebauungsplan SI 228 C ¿Goethestraße¿, Stadtteil Sindof - Satzungsbeschluss gem. § 10 (1) BauGB)

Daten

Kommune
Kerpen
Größe
20 kB
Datum
30.01.2007
Erstellt
06.08.08, 01:15
Aktualisiert
06.08.08, 01:15
Beschlusstext (Bebauungsplan SI 228 C ¿Goethestraße¿, Stadtteil Sindof 
- Satzungsbeschluss gem. § 10 (1) BauGB)

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Stadt Kerpen Die Bürgermeisterin AUSZUG aus der 16. Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung und Verkehr vom 30.01.2007 Drucksachen-Nummer: 228.06 TOP 5.4 Bebauungsplan SI 228 C ¿Goethestraße¿, Stadtteil Sindof - Satzungsbeschluss gem. § 10 (1) BauGB Frau Diekhans erklärt sich zu diesem Tagesordnungspunkt für befangen und nimmt an Beratung und Beschlussfassung nicht teil. Der Ausschuss für Stadtplanung und Verkehr empfiehlt dem Rat der Stadt Kerpen einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen: 1. 2. 3. die während der öffentlichen Auslegung gem. § 3 (2) BauGB eingegangenen Anregungen der Öffentlichkeit sowie Stellungnahmen der Behörden gem. den Verwaltungsvorschlägen (Anlage 3 und 4 der Verwaltungsvorlage) auszuräumen. den Bebauungsplan SI 228 C „Goethestraße“ als Satzung gem. § 10 (1) BauGB. Der Planbereich des Bebauungsplanes SI 228 C befindet sich im Ortskern des Stadtteils Sindorf - im Süden durch die Brechtstraße, im Norden durch die Gartenstraße und im Osten durch die Goethestraße begrenzt. Die westliche Grenze des Plangebietes liegt in einer parallelen Tiefe von ca. 40 m westlich der Goethestraße, und wird weiterhin durch die westliche Grenze der Parzelle 943 sowie durch das Grundstück der Kindertagesstätte begrenzt. Die Lage des Plangebietes ist dem Übersichtsplan (Anlage 1 der Verwaltungsvorlage), der Bestandteil dieses Beschlusses ist, die genaue Abgrenzung dem Bebauungsplan im Maßstab 1 : 500 zu entnehmen. Planerisches Ziel des Bebauungsplanes SI 228 C „Goethestraße“ ist es, durch modifizierte Festsetzungen zur Gebäudehöhe und der Ausweisung von Flächen für Tiefgaragen dem geänderten Anspruch an die bauliche Ausnutzung der Grundstücke im nördlichen Teil der Goethestraße Rechnung zu tragen. 4. Teilaufhebung des Bebauungsplanes SI 219 " Sindorf – Mitte " Der in Aufstellung befindliche Bebauungsplan SI 228 C Goethestraße " umfasst einen Teilbereich des Bebauungsplanes SI 219. Der Bebauungsplan SI 219 wird in dem überlagernden Bereich aufgehoben und durch den zukünftigen Bebauungsplan SI 228 C ersetzt. Die Teilaufhebung des BP 219 ist zur Verwirklichung der planerischen Zielsetzungen des Bebauungsplanes SI 228 C erforderlich.