Daten
Kommune
Kerpen
Größe
22 kB
Datum
30.01.2007
Erstellt
06.08.08, 01:15
Aktualisiert
06.08.08, 01:15
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Kerpen Die Bürgermeisterin
AUSZUG
aus der 16. Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung und Verkehr
vom 30.01.2007
Drucksachen-Nummer: 14.07
TOP 5.2
Bebauungsplan KE 320 "Westliche Regengasse" Stadtteil Kerpen
hier: Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB
Der Ausschuss für Stadtplanung und Verkehr empfiehlt dem Rat der Stadt Kerpen einstimmig,
folgenden Beschluss zu fassen:
A
Aufstellungsbeschluss für das Bebauungsplanverfahren zum Bebauungsplan Nr. 320
"Westliche Regengasse", Stadtteil Kerpen
Den Bebauungsplan Nr. 320 "Westliche Regengasse" gem. § 2 (1) BauGB aufzustellen.
Gemäß den Ratsbeschlüssen zur Wohnentwicklung Kerpen wird ein maßvolles Wachstum von
Wohnbauflächen in Kerpen vorgesehen. Nach dem Prioritätenkonzept hat das Gebiet des
Bebauungsplanes 1. Priorität, da hier Neubaugebiete für Familien mit Kindern am Ortsrand in der
Nähe zu den Infrastruktureinrichtungen und mit hohem Wohnwert entwickelt werden können.
Das Plangebiet liegt am südwestlichen Ortsrand von Kerpen. Es wird im Osten durch die
Regengasse, im Westen und Norden durch den Drieschweg und die angrenzende ehemalige
Kiesgrube sowie im Süden durch die landwirtschaftlichen Nutzflächen am südlichen Ortsrand von
Kerpen begrenzt. Die Flächen werden zurzeit landwirtschaftlich genutzt. Die Lage des Plangebietes
ist dem Übersichtsplan im Maßstab 1:5.000, der Bestandteil dieses Beschlusses ist, zu entnehmen
(Anlage 1 der Verwaltungsvorlage).
Vorgesehen ist es, mit einer Einfamilienhausbebauung die vorhandenen Baustrukturen an der
Regengasse im Prinzip so weiter zu entwickeln, wie sie z. B. am Drosselweg, Amselweg,
Meisenweg und Neustraße bereits vorhanden sind. Hierbei soll der Anteil an freistehenden
Einfamilienhäusern rund 50 % betragen, um dem offenen und gering verdichteten Charakter einer
Ortsrandbebauung Rechnung zu tragen. Dabei ist es geplant, mindestens 30 % der Grundstücke im
Plangebiet unbebaut zu veräußern und einer freien Bebauung mit frei stehenden Einfamilienhäusern
zuzuführen. Die Erschließung dieser neuen Quartiere wir so differenziert vorgesehen, dass die
zusätzlichen Belastungen durch Ziel- und Quellverkehre nicht in den bestehenden Wohnquartieren
konzentriert werden (Anlage 2 der Verwaltungsvorlage: Rahmenplan Verkehrsanbindung,
gemäß Ratsbeschluss).
Bruttobauland (Gesamtbereich):
5,10 ha
hiervon ca. 20 % Verkehrsfläche:
hiervon Grünfläche, Versorgungsfläche und Ausgleichsflächen im Gebiet ca. 15 %:
1,02 ha
0,77 ha
Verbleibendes Nettobauland ca. 65 %:
3,31 ha
Mit dem Aufstellungsbeschluss wird das Planverfahren für einen öffentlich-rechtlichen
Bebauungsplan begonnen. Die Planungskosten hierfür übernimmt ein Vorhabenträger, ein
entsprechender städtebaulicher Vertrag wurde mit einem Vertragspartner abgeschlossen.
Beschluss der Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung und Verkehr vom 30.01.2007
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