Daten
Kommune
Inden
Größe
108 kB
Datum
22.10.2015
Erstellt
16.11.15, 21:06
Aktualisiert
16.11.15, 21:06
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Inden
Inden, 16. November 2015
Der Bürgermeister
Beschluss
über die 9. Sitzung
des Rates
am 22.10.2015 im Ratssaal des Rathauses in Inden
TOP:
8.2
Änderung der Zuständigkeitsordnung für die Gemeinde Inden
- Gemeinsamer Antrag der CDU- und SPD-Fraktion vom 02.10.2015
Auf den vorliegenden Antrag wird verwiesen. Frau Rehfisch beantragt,
über die Punkte 1, 2a und 2b jeweils einzeln abzustimmen.
Herr Schlächter gibt für die UDB-Fraktion folgende Erklärung ab:
„Die große Koalition beantragt folgende Änderungen der Zuständigkeit:
1. §2 Hauptausschuss
Die Zuständigkeit des Hauptausschusses soll erweitert werden um
e) die Vermietung, Verpachtung und Nutzungsüberlassung von
gemeindlichen Liegenschaften
f) die Vergabe und den Verkauf von gemeindeeigenen Grundstücken
g) die Einreichung von Klagen seitens der Gemeinde
h) die Beauftragung von juristischen Beratern und Sachverständigen.
Alle diese Aufgaben lagen bisher im Zuständigkeitsbereich des
Bürgermeisters und wurden im Rahmen des allgemeinen
Verwaltungsgeschäftes zur vollsten Zufriedenheit erledigt. Daher gibt es
für die UDB keinen Grund diese Zuständigkeit zu ändern. Eine
Überlassung, Vermietung, Verpachtung und die Vergabe und der Verkauf
von gemeindeeigenen Grundstücken dürfen eben nicht nach Parteibuch
erfolgen.
Die UDB lehnt daher diese Änderungen ab.
2. §8 Bau-und Vergabeausschuss
2a) gestrichen werden sollen im vorletzten Absatz Passagen die nicht mehr
zutreffen. Es handelt sich im Wesentlichen um redaktionelle Änderungen
(z.B. der Bezug zur nicht mehr vorhandenen Baumschutzsatzung).
Dieser Änderung kann zugestimmt werden.
2b) der Bau- und Vergabeausschuss soll im Rahmen der verfügbaren
Haushaltsmittel über alle Vergaben von Lieferungen und Leistungen
67/2015
bereits ab 10.000,01 Euro statt bisher ab 25.000,01 Euro entscheiden.
Dies bedeutet de facto eine drastische Einschränkung der
Entscheidungsbefugnis und somit der Handlungsfähigkeit des
Bürgermeisters.
Hierdurch wird Herr Langefeld in seiner Amtsführung erheblich behindert
und es wird unnötig Bürokratie aufgebaut. Loyalität zum neuen
Bürgermeister sowie vertrauensvolle Zusammenarbeit mit dem neuen
Bürgermeister sieht anders aus. Das Bürgermeisteramt wird durch diesen
Antrag von CDU und SPD erheblich beschädigt.
Die GroKo ist gut beraten, wenn sie sich einmal selbstkritisch hinterfragt.
Vielleicht versteht sie dann, warum Herr Langefeld von den Indener
Bürgerinnen und Bürger mit Mehrheit zum neuen Bürgermeister gewählt
wurde.
Die UDB fordert die große Koalition auf, diesen Antrag zurückzunehmen
und endlich wieder zu einer sachorientierten Politik zum Wohle unserer
Bürgerinnen und Bürger zurückzufinden.“
Herr J. J. Schmitz beruft sich auf § 41 GO NW, wonach der Rat der
Gemeinde für alle Angelegenheiten der Gemeindeverwaltung zuständig
ist, soweit das Gesetz nichts anderes bestimmt; und im übrigen die
Entscheidung über bestimmte Angelegenheiten auf Ausschüsse oder den
Bürgermeister übertragen kann. Herr Marx bekräftigt ebenfalls den
gemeinsamen Antrag, u. a. damit, dass die beantragten Änderungen eine
größere Transparenz bewirken würden.
Frau Rehfisch erklärt für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Folgendes:
„Ich möchte kurz darlegen, warum wir dieser Änderung unsere
Zustimmung geben:
Das Amt des Bürgermeisters ist für Herrn Langefeld Neuland.
Ihm steht die übliche Einarbeitungszeit von 100 Tagen zu.
Es kommen große und vielfältige Aufgaben auf ihn zu.
Darum sehen wir es als Unterstützung an, wenn einige dieser
Aufgaben an die Politik übertragen werden. Dies kann nach einer
Einarbeitungszeit zurückgenommen werden.
Die aktuellen in- und externen Aufgaben werden seinen Arbeitstag
auch schon so genug beanspruchen, wenn man allein an die
Flüchtlingsproblematik denkt.
Aus unserer Sicht sind diese Änderungen eine Hilfestellung für den
Bürgermeister.“
Nach einer weiteren kurzen Aussprache wird beschlossen:
Der Rat stimmt den Änderungen/Ergänzungen der
Zuständigkeitsordnung für die Gemeinde Inden gem. dem Antrag der
CDU-/SPD-Koalition vom 02.10.2015 wie folgt zu:
Beschluss der Sitzung des Rates vom 22.10.2015
Seite 2
Zu 1. bei sieben Nein-Stimmen
Zu 2. bei drei Nein-Stimmen
Zu 2b. bei sieben Nein-Stimmen
Beschluss der Sitzung des Rates vom 22.10.2015
Seite 3