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Beschlusstext (Änderung der Zuständigkeitsordnung für die Gemeinde Inden - Gemeinsamer Antrag der CDU- und SPD-Fraktion vom 02.10.2015)

Daten

Kommune
Inden
Größe
108 kB
Datum
22.10.2015
Erstellt
16.11.15, 21:06
Aktualisiert
16.11.15, 21:06
Beschlusstext (Änderung der Zuständigkeitsordnung für die Gemeinde Inden
- Gemeinsamer Antrag der CDU-  und SPD-Fraktion vom 02.10.2015) Beschlusstext (Änderung der Zuständigkeitsordnung für die Gemeinde Inden
- Gemeinsamer Antrag der CDU-  und SPD-Fraktion vom 02.10.2015) Beschlusstext (Änderung der Zuständigkeitsordnung für die Gemeinde Inden
- Gemeinsamer Antrag der CDU-  und SPD-Fraktion vom 02.10.2015)

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Gemeinde Inden Inden, 16. November 2015 Der Bürgermeister Beschluss über die 9. Sitzung des Rates am 22.10.2015 im Ratssaal des Rathauses in Inden TOP: 8.2 Änderung der Zuständigkeitsordnung für die Gemeinde Inden - Gemeinsamer Antrag der CDU- und SPD-Fraktion vom 02.10.2015 Auf den vorliegenden Antrag wird verwiesen. Frau Rehfisch beantragt, über die Punkte 1, 2a und 2b jeweils einzeln abzustimmen. Herr Schlächter gibt für die UDB-Fraktion folgende Erklärung ab: „Die große Koalition beantragt folgende Änderungen der Zuständigkeit: 1. §2 Hauptausschuss Die Zuständigkeit des Hauptausschusses soll erweitert werden um e) die Vermietung, Verpachtung und Nutzungsüberlassung von gemeindlichen Liegenschaften f) die Vergabe und den Verkauf von gemeindeeigenen Grundstücken g) die Einreichung von Klagen seitens der Gemeinde h) die Beauftragung von juristischen Beratern und Sachverständigen. Alle diese Aufgaben lagen bisher im Zuständigkeitsbereich des Bürgermeisters und wurden im Rahmen des allgemeinen Verwaltungsgeschäftes zur vollsten Zufriedenheit erledigt. Daher gibt es für die UDB keinen Grund diese Zuständigkeit zu ändern. Eine Überlassung, Vermietung, Verpachtung und die Vergabe und der Verkauf von gemeindeeigenen Grundstücken dürfen eben nicht nach Parteibuch erfolgen. Die UDB lehnt daher diese Änderungen ab. 2. §8 Bau-und Vergabeausschuss 2a) gestrichen werden sollen im vorletzten Absatz Passagen die nicht mehr zutreffen. Es handelt sich im Wesentlichen um redaktionelle Änderungen (z.B. der Bezug zur nicht mehr vorhandenen Baumschutzsatzung). Dieser Änderung kann zugestimmt werden. 2b) der Bau- und Vergabeausschuss soll im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel über alle Vergaben von Lieferungen und Leistungen 67/2015 bereits ab 10.000,01 Euro statt bisher ab 25.000,01 Euro entscheiden. Dies bedeutet de facto eine drastische Einschränkung der Entscheidungsbefugnis und somit der Handlungsfähigkeit des Bürgermeisters. Hierdurch wird Herr Langefeld in seiner Amtsführung erheblich behindert und es wird unnötig Bürokratie aufgebaut. Loyalität zum neuen Bürgermeister sowie vertrauensvolle Zusammenarbeit mit dem neuen Bürgermeister sieht anders aus. Das Bürgermeisteramt wird durch diesen Antrag von CDU und SPD erheblich beschädigt. Die GroKo ist gut beraten, wenn sie sich einmal selbstkritisch hinterfragt. Vielleicht versteht sie dann, warum Herr Langefeld von den Indener Bürgerinnen und Bürger mit Mehrheit zum neuen Bürgermeister gewählt wurde. Die UDB fordert die große Koalition auf, diesen Antrag zurückzunehmen und endlich wieder zu einer sachorientierten Politik zum Wohle unserer Bürgerinnen und Bürger zurückzufinden.“ Herr J. J. Schmitz beruft sich auf § 41 GO NW, wonach der Rat der Gemeinde für alle Angelegenheiten der Gemeindeverwaltung zuständig ist, soweit das Gesetz nichts anderes bestimmt; und im übrigen die Entscheidung über bestimmte Angelegenheiten auf Ausschüsse oder den Bürgermeister übertragen kann. Herr Marx bekräftigt ebenfalls den gemeinsamen Antrag, u. a. damit, dass die beantragten Änderungen eine größere Transparenz bewirken würden. Frau Rehfisch erklärt für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Folgendes: „Ich möchte kurz darlegen, warum wir dieser Änderung unsere Zustimmung geben:       Das Amt des Bürgermeisters ist für Herrn Langefeld Neuland. Ihm steht die übliche Einarbeitungszeit von 100 Tagen zu. Es kommen große und vielfältige Aufgaben auf ihn zu. Darum sehen wir es als Unterstützung an, wenn einige dieser Aufgaben an die Politik übertragen werden. Dies kann nach einer Einarbeitungszeit zurückgenommen werden. Die aktuellen in- und externen Aufgaben werden seinen Arbeitstag auch schon so genug beanspruchen, wenn man allein an die Flüchtlingsproblematik denkt. Aus unserer Sicht sind diese Änderungen eine Hilfestellung für den Bürgermeister.“ Nach einer weiteren kurzen Aussprache wird beschlossen: Der Rat stimmt den Änderungen/Ergänzungen der Zuständigkeitsordnung für die Gemeinde Inden gem. dem Antrag der CDU-/SPD-Koalition vom 02.10.2015 wie folgt zu: Beschluss der Sitzung des Rates vom 22.10.2015 Seite 2 Zu 1. bei sieben Nein-Stimmen Zu 2. bei drei Nein-Stimmen Zu 2b. bei sieben Nein-Stimmen Beschluss der Sitzung des Rates vom 22.10.2015 Seite 3