Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Beschlusstext (Bebauungsplan TÜ 283 A "Wohnbebauung Schildgenstraße", Stadtteil Brüggen hier : Satzungsbeschluss gem. § 10 (1) BauGB)

Daten

Kommune
Kerpen
Größe
21 kB
Datum
30.01.2007
Erstellt
06.08.08, 01:15
Aktualisiert
06.08.08, 01:15
Beschlusstext (Bebauungsplan TÜ 283 A "Wohnbebauung Schildgenstraße", Stadtteil Brüggen
hier : Satzungsbeschluss gem. § 10 (1) BauGB)

öffnen download melden Dateigröße: 21 kB

Inhalt der Datei

Stadt Kerpen Die Bürgermeisterin AUSZUG aus der 16. Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung und Verkehr vom 30.01.2007 Drucksachen-Nummer: 219.06 TOP 5.3 Bebauungsplan TÜ 283 A "Wohnbebauung Schildgenstraße", Stadtteil Brüggen hier : Satzungsbeschluss gem. § 10 (1) BauGB Der Ausschuss für Stadtplanung und Verkehr empfiehlt dem Rat der Stadt Kerpen einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen: • • die während der öffentlichen Auslegung nach § 3 (2) BauGB eingegangenen Anregungen der Öffentlichkeit, sowie Stellungnahmen der Behörden gem. den Verwaltungsvorschlägen (Anlage 3 und 4 der Verwaltungsvorlage) auszuräumen. den Bebauungsplan TÜ 283 A „Wohnbebauung Schildgenstraße“ als Satzung gem. § 10 (1) BauGB. Der Geltungsbereich des BP Nr. 283 A wird wie folgt begrenzt: - im Süden durch die Hausgärten der Mühlengasse im Osten durch das Flurstück 94 im Flur 31 im Norden durch die Hausgärten der Schildgenstraße im Westen durch die Hausgärten der Brüggenerstraße Die Abgrenzung ist dem Übersichtsplan im Maßstab 1: 2500 (Anlage 1 der Verwaltungsvorlage), die genaue Abgrenzung dem Entwurf im Maßstab 1: 500 zu entnehmen.