Daten
Kommune
Inden
Größe
91 kB
Datum
25.06.2015
Erstellt
08.07.15, 16:02
Aktualisiert
08.07.15, 16:02
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Inden
Inden, 8. Juli 2015
Der Bürgermeister
Beschluss
über die 7. Sitzung
des Rates
am 25.06.2015 im Ratssaal des Rathauses in Inden
TOP: 7.
Einwohnerantrag gem. § 25 GO NRW gegen die Erhöhung der
Hundesteuer für Halter
von zwei und mehr Hunden
Herr Marx stellt die Frage nach einer möglichen Befangenheit von
Ratsmitgliedern. Auf Nachfrage von Bürgermeister Schuster erklärt sich
niemand für befangen, so dass er feststellt, dass eine Befangenheit in
dieser Sache nicht gegeben ist.
Bürgermeister Schuster erklärt, dass der Einwohnerantrag rechtlich
zulässig ist. Hierüber hat der Rat Beschluss zu fassen.
Der Rat beschließt einstimmig die Zulässigkeit des Einwohnerantrages.
Danach weist er darauf hin, dass außerdem eine „Entscheidung in der
Sache“ zu treffen ist, die sowohl in der heutigen wie auch in einer späteren
Sitzung erfolgen kann.
Die Vertreter des Einwohnerantrages verzichten auf eine weitere
mündliche Erläuterung.
Herr Görke beantragt unter dem Hinweis auf ein weiteres
Beratungserfordernis eine Verweisung in den zuständigen Fachausschuss.
Frau Rehfisch erklärt für Ihre Fraktion, dass sie in der Lage sei, eine
Entscheidung in der Sache zu treffen, kann sich jedoch auch mit einer
Verweisung in den Fachausschuss einverstanden erklären.
Herr Schlächter stellt für die UDB Inden den Antrag, heute zu beraten und
zu entscheiden. Lt. den Regelungen der Gemeindeordnung sei
unverzüglich, spätestens innerhalt von vier Monaten eine
Sachentscheidung zu treffen. Für die Begründung des Antrages der UDB
Inden gibt er die nachfolgende Erklärung ab:
„
1. Der Sachverhalt ist allen hinlänglich bekannt. Diskussionen im
Hauptausschuss am 04.12.2014, im Rat am 17.12.2014 und im
Bauausschuss am 26.02.2015 sind ausführlich erfolgt.
2. Es gibt keinen Grund eine ‚Entscheidung in der Sache‘
hinauszuzögern.
46/2015
3. Der Antrag sollte ‚in der Sache‘ noch vor der Bürgermeisterwahl
entschieden werden, damit der Wahlkampf hierdurch nicht belastet
wird und die Antragsteller noch vor der Bürgermeisterwahl
Klarheit haben.
4. Außerdem ist bis zum 30. Sept. 2015 (Ablauf der vier Monatsfrist
(§25, Abs. 7 GO NRW) derzeit keine weitere Ratssitzung
vorgesehen. Die nächste Ratssitzung ist erst für den 22.10.2015
vorgesehen. Es müsste daher eine Sondersitzung einberufen
werden. Das halten wir für überflüssig.“
Herr Marx spricht sich ebenfalls für die Sachberatung im zuständigen
Ausschuss und damit für eine Verweisung des Antrages aus.
Bürgermeister Schuster lässt über den Antrag der UDB Inden-Fraktion als
weitergehenden Antrag zuerst abstimmen.
Der Antrag wird bei sieben Ja-Stimmen, 18 Nein-Stimmen und zwei
Enthaltungen abgelehnt.
In der anschließenden Abstimmung über den Antrag der SPD-Fraktion
wird die Angelegenheit mit 18 Ja-Stimmen, sieben Nein-Stimmen und
zwei Enthaltungen an den zuständigen Fachausschuss verwiesen.
a) Der Rat stellt fest, dass der Einwohnerantrag zulässig ist.
b) Der Beschluss über die beantragte Änderung der
Hundesteuersatzung
ergibt sich aus der Beratung.
Beschluss der Sitzung des Rates vom 25.06.2015
Seite 2