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Beschlusstext (Einwohnerantrag gem. § 25 GO NRW gegen die Erhöhung der Hundesteuer für Halter von zwei und mehr Hunden)

Daten

Kommune
Inden
Größe
91 kB
Datum
25.06.2015
Erstellt
08.07.15, 16:02
Aktualisiert
08.07.15, 16:02
Beschlusstext (Einwohnerantrag gem. § 25 GO NRW gegen die Erhöhung der Hundesteuer für Halter
von zwei und mehr Hunden) Beschlusstext (Einwohnerantrag gem. § 25 GO NRW gegen die Erhöhung der Hundesteuer für Halter
von zwei und mehr Hunden)

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Inhalt der Datei

Gemeinde Inden Inden, 8. Juli 2015 Der Bürgermeister Beschluss über die 7. Sitzung des Rates am 25.06.2015 im Ratssaal des Rathauses in Inden TOP: 7. Einwohnerantrag gem. § 25 GO NRW gegen die Erhöhung der Hundesteuer für Halter von zwei und mehr Hunden Herr Marx stellt die Frage nach einer möglichen Befangenheit von Ratsmitgliedern. Auf Nachfrage von Bürgermeister Schuster erklärt sich niemand für befangen, so dass er feststellt, dass eine Befangenheit in dieser Sache nicht gegeben ist. Bürgermeister Schuster erklärt, dass der Einwohnerantrag rechtlich zulässig ist. Hierüber hat der Rat Beschluss zu fassen. Der Rat beschließt einstimmig die Zulässigkeit des Einwohnerantrages. Danach weist er darauf hin, dass außerdem eine „Entscheidung in der Sache“ zu treffen ist, die sowohl in der heutigen wie auch in einer späteren Sitzung erfolgen kann. Die Vertreter des Einwohnerantrages verzichten auf eine weitere mündliche Erläuterung. Herr Görke beantragt unter dem Hinweis auf ein weiteres Beratungserfordernis eine Verweisung in den zuständigen Fachausschuss. Frau Rehfisch erklärt für Ihre Fraktion, dass sie in der Lage sei, eine Entscheidung in der Sache zu treffen, kann sich jedoch auch mit einer Verweisung in den Fachausschuss einverstanden erklären. Herr Schlächter stellt für die UDB Inden den Antrag, heute zu beraten und zu entscheiden. Lt. den Regelungen der Gemeindeordnung sei unverzüglich, spätestens innerhalt von vier Monaten eine Sachentscheidung zu treffen. Für die Begründung des Antrages der UDB Inden gibt er die nachfolgende Erklärung ab: „ 1. Der Sachverhalt ist allen hinlänglich bekannt. Diskussionen im Hauptausschuss am 04.12.2014, im Rat am 17.12.2014 und im Bauausschuss am 26.02.2015 sind ausführlich erfolgt. 2. Es gibt keinen Grund eine ‚Entscheidung in der Sache‘ hinauszuzögern. 46/2015 3. Der Antrag sollte ‚in der Sache‘ noch vor der Bürgermeisterwahl entschieden werden, damit der Wahlkampf hierdurch nicht belastet wird und die Antragsteller noch vor der Bürgermeisterwahl Klarheit haben. 4. Außerdem ist bis zum 30. Sept. 2015 (Ablauf der vier Monatsfrist (§25, Abs. 7 GO NRW) derzeit keine weitere Ratssitzung vorgesehen. Die nächste Ratssitzung ist erst für den 22.10.2015 vorgesehen. Es müsste daher eine Sondersitzung einberufen werden. Das halten wir für überflüssig.“ Herr Marx spricht sich ebenfalls für die Sachberatung im zuständigen Ausschuss und damit für eine Verweisung des Antrages aus. Bürgermeister Schuster lässt über den Antrag der UDB Inden-Fraktion als weitergehenden Antrag zuerst abstimmen. Der Antrag wird bei sieben Ja-Stimmen, 18 Nein-Stimmen und zwei Enthaltungen abgelehnt. In der anschließenden Abstimmung über den Antrag der SPD-Fraktion wird die Angelegenheit mit 18 Ja-Stimmen, sieben Nein-Stimmen und zwei Enthaltungen an den zuständigen Fachausschuss verwiesen. a) Der Rat stellt fest, dass der Einwohnerantrag zulässig ist. b) Der Beschluss über die beantragte Änderung der Hundesteuersatzung ergibt sich aus der Beratung. Beschluss der Sitzung des Rates vom 25.06.2015 Seite 2