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Beschlusstext (Bebauungsplan Nr. 36 „Sportplatz Frenz“ - Aufstellungsbeschluss - Beschluss über die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs.1 BauGB und über die Beteiligung der Behörden gem. §4 Abs. 1 BauGB)

Daten

Kommune
Inden
Größe
71 kB
Datum
27.05.2015
Erstellt
11.06.15, 16:01
Aktualisiert
11.06.15, 16:01
Beschlusstext (Bebauungsplan Nr. 36 „Sportplatz Frenz“
- Aufstellungsbeschluss
- Beschluss über die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs.1 BauGB und über die Beteiligung der Behörden gem. §4 Abs. 1 BauGB)

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Gemeinde Inden Inden, 11. Juni 2015 Der Bürgermeister Beschluss über die 6. Sitzung des Ausschusses für Gemeindeplanung und -entwicklung am 27.05.2015 im Ratssaal des Rathauses in Inden TOP: 5.1 Bebauungsplan Nr. 36 „Sportplatz Frenz“ 38/2015 - Aufstellungsbeschluss - Beschluss über die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs.1 BauGB und über die Beteiligung der Behörden gem. §4 Abs. 1 BauGB Frau Rehfisch spricht auf den Steinkauz und auf den Biber an, die sich beide im Umfeld des geplanten Baugebiets befinden sollen. Frau Dechering erläutert hierzu, dass der entsprechend beauftragte Fachgutachter den Steinkauz bestätigt. Es wird überprüft, ob in der Umgebung ausreichend Ersatzhabitate zur Verfügung stehen, so dass das Baugebiet trotzdem entwickelt werden kann. Ein Ergebnis wird nach der Sommerpause vorliegen. Im Anschluss empfiehlt der Ausschuss für Gemeindeplanung und entwicklung einstimmig dem Rat: Für den in der Anlage dargestellten Planbereich wird ein Bebauungsplan aufgestellt. Die Öffentlichkeit wird gem. §3 Abs. 1 BauGB beteiligt. Die Behörden werden gem. § 4 Abs. 1 BauGB beteiligt.