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Kommune
Erftstadt
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27.09.10, 07:21
Aktualisiert
27.09.10, 07:21
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Inhalt der Datei
STADT
ERFTSTADT
Der Bürgermeister
Az.: 51 JHP
öffentlich
V
8/0"''1
Amt:
- 51 -
An den
BeschIAusf.:
Jugendhilfeausschuss
Datum: 07.04.2005
- 51 -
der Stadt Erftstadt zur Beschlussfassung;
zur Vorberatung
•
Betrifft:
über den
Anerkennung des Vereins "Musikverein Friesheim e.V." als Träger
der freien Jugendhilfe
Bezug:
Finanzielle
keine
Auswirkunge
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den 07.04.2005
Beschlussentwurf:
•
Der Jugendhilfeausschuss
beschließt, den Verein "Musikverein Friesheim eV."
Träger der freien Jugendhilfe gemäß § 75 SGB VIII anzuerkennen .
als
Begründung:
Der Verein "Musikverein Friesheim e.V." beantragt mit Schreiben vom 15.03.2005 die
Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe. Nach § 75 SGB VIII dürfen Träger der
freien Jugendhilfe nur anerkannt werden, wenn sie
auf dem Gebiet der Jugendhilfe im Sinne des § 1 SGB VIII tätig sind,
gemeinnützige Ziele verfolgen,
aufgrund der fachlichen und personellen Vorraussetzungen erwarten lassen, dass sie
einen nicht unerheblichen Beitrag zur Erfüllung der Jugendhilfe zu leisten imstande
sind und
die Gewähr für eine den Zielen des Grundgesetzes förderliche Arbeit bieten.
Die Vorraussetzungen
Antragsteller erfüllt.
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für die öffentliche Anerkennung nach § 75 SGB VIII werden vom
MUSIKVEREIN
FRIESHEIM.DOC
-2Der Musikverein Friesheim e.v. gestaltet seine Angebote auf der Basis der Vereinssatzung sowie der Jugendordnung (siehe Anlage). Ziel und Zweck des Vereins ist die
Pflege und Förderung der musikalischen Bildung der Jugend. Ein Schwerpunkt der
Jugendarbeit ist der internationale kulturelle Austausch und die Völkerverständigung.
Da der Verein seinen Sitz in Erftstadt hat, ist das Jugendamt der Stadt Erftstadt für die
öffentliche Anerkennung zuständig .
•
•
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MUSIKVEREIN
FRIESHEIM.DOC
711
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MUSIKVEREIN
FRiESHEIMe.V.
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Musikverein
Friesheim. Wolf,kaul-SIr.
13. 50 374 Erftstadt-Friesheim
Funktion:
I. Vorsitzender
Anschrift:
Robert Niederprüm
Wo/[skauJ-Str. 13
50374 Erftstadt
•t
50374 Erftstadt
•
eMail
~
02235 - 729 17
0175115 10 785
r.niederpreum@l=Qnlinede
www.mv-jriesheim.de
Friesheim. 15. März 2005
Antrag des Musikverein Friesheim e.V. auf Anerkennung nach § 75 des Kinder- und
Jugendhilfegesetzes
(KJHG) als Träger der freien Jugendhilfe
Sehr geehrter Herr Tourne,
seit Widergründung des Musikvereins im Jahre 1968 war der Verein stets um
Nachwuchsförderung
und Jugendarbeit bemüht. Seit dem Jahre 2000 unterhalten wir nunmehr
ein eigenes Jugendorchester. Insbesondere zur Erweiterung des Leistungsspektrums
für diesen
Bereich, aber auch für die Kinder in der Musikalischen Früherziehung und in der
Einzelausbildung
•
beantragen wir hiermit die Anerkennung als
Träger der freien Jugendhilfe .
Dem Antrag sind folgende Anlagen beigefiigt:
1. Satzung des Musikvereins Friesheim
2. Jugendsatzung des Vereins
3. Tätigkeitsbericht und Zukunftsplanung
4. Vereinsregisterauszug
Für weitere Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfiigung und verbleiben
mit freundliehen Grüssen
W;if~
Robert Niederprürn
Bankkonto:
Ertlstadt
KlO.: 1500334017 (BIZ 370 694 72)
Raiffi:isenbank
1. Vorsitzender
Scluiftfllluer
Kassierer
R. NiederprOm
si Loosen
K.-G. Schmitz
7 29 17
7 84 62
77140
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MUSIKVEREIN
FRIESHEIM e. V.
Musikverein Friesheim :.~
Satzunq
des Musikverein
Friesheim
e.V.
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§1
Name,
•
Sitz und Zweck des Vereins
1.1 Der Musikverein Friesheim e.V. mit Sitz i~'ErftstadtFriesheim verfolgt ausschließlich und unmittelbar
gemeinnützige
Zwecke im Sinne des Abschnitts'
"Steuerbegünstigte
Zwecke" der Abgabenordnurig.
1.2 Zweck des Vereins ist es, musikinteressierte
Menschen: zum
gemeinsamen Musizieren. zusammenzuführen.
Der Verein dient. der
Erhaltung, Pflege und Förderung der Volksmusikund
verwandter
Bestrebungen
sowie der Durchführung und Förderung der
Ausbildung aktiver Mitglieder.
.
Der Verein dient ebenso dem internationalen
kulturellen
Austausch und der Völkerverständigung.: ""
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Insbesondere sieht der Verein seinen Zweck in der
musikalischen
Bildung und Förderung der Jugend.
•
1.3 Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch die
Durchführung von
Konzerten und sonstigen'Veranstaltungenzur
Bereicherung des öffentlichen musikalischen
Lebens, sowie
durch die aktive Teilnahme an nationalen und internationalen
Musikveranstaltungen
und anderen Kulturveranstaltungen.
.
§2
2.1 Der Verein ist'selbstlos tätig;
er verfolgt
erster Linie eigenwirtschaftliche
Zwecke.
nicht.in
2.2 Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsmäßigen
Zwecke verwendet werden.
Die Mitglieder-erhalten
keine Zuwendungen aus Mitteln des
Vereins.
2.3 Es darf keine: Person durchAusgaben,
die dem Zweck der
Körperschaft fremd sind oder durch unverhältnismäßig
hohe
Vergütungen begünstigt werden.
.
Seite 1 von6
.
16
Rechte und Pf1ichten
•
,
der Mitq1ieder
a.) Alle Mitglieder haben gleiches Stimmrecht in der
Mitgliederversammlung.
b) Verpflichtet sich der Verein, auf Veranstaltungen.zu
spielen, so bestimmt der Vorstand in Zusammenarbeit mit dem
musikalischen Leiterdiejenigen
aktiven Mitglieder, die auf
der Veranstaltung mitspielen dürfen.
c) Jedes aktive Mitglied ist an die Weisungen des Vorstandes
gebunden, sofern sie den Verein betreffen.
d) Jedes Mitglied hat durch Auftreten.und Verhalten in
Vereinsangelegenheiten
den Verein so zu vertreten und zu
unterstützen, daß dies im.Sinne
der.§ 1;2 undo§.1.3 (Zweck
des Vereins) geschieht .
e) Jedes Mitglied hat das Recht, durch Vorschläge an
Vorstandsmitglieder
aktivauf
die Arbeit des Vorstands!'-'
einzuwirken.
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17
•
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Verei.nsjugend
•
Die Vereinsjugend des Musikverein Friesheim e.V. ist die
Gemeinschaft aller Jugendlichen des Vereins bis zur Vollendung
des27 . -Lebensjahres ..'
Die Aufgaben und die Organisation der Vereinsjugend
regelt die
Jugendsatzung.
Die Jugendsatzung sichert der Jugend des Vereins
Selbständigkeit
in Führung und Verwaltungeinschließlich
der _
Entscheidungsfreiheit
über die Verwendung der ihr zufließenden
finanziellen Mittel zu.
.. -.
18
Organe des Verei.ns
Die Organe des Vereins sind
a.) der Vorstand
b.) die Mitgliederversammlung
19
Der Vorstand
a) Der Vorstand-bestehtaus.
1.) dem Vorsitzenden
.«
2.) dem stellvertretenden
Vorsitzenden
3.) dem Schriftführer
Seite.Lvon 6
•
e) Jährlich hat mindestens eine Mitgliederversammlung
stattzufinden, die vom Vorstand unter Mitteilung der
Tagesordnung schriftlich einberufen wird.
f) Ferner muß eine Mitgliederversammlung
einberufen werden,
wenn dies von 10% der Mitglieder unter Angabe der Gründe
verlangt wird.
g) Die Mitgliederversammlung
hat den alten Vorstand
entlasten und den neuen Vorstand zu wählen.
•
zu
h) Der Schriftführer hat über jede.Mitgliederversammlung
ein
Protokoll zu.führen, in das die gefassten Beschlüsse
aufzunehmen sind und das vom Vorstand im Sinne des § 26 BGB zu
unterzeichnen ist.
§12
Das Vereinsvermöqen
Zum Vereinsvermögen
zählen die finanziellen Werte. Ferner _
gehören zum'Vereinsvermögen'alle
vereinseigenen
Instrumente,
Notenmaterial sowie jegliches Inventar.
§13
Instrumente
.: .:»
•
I
a) Der Verein stellt jedem aktiven Mitglied ein Instrument zur
Verfügung, sofern- kein _eigenes vorhanden ist; Das Mitglied
trägt die volle Verantwortung für das Instrument und haftet
für Schäden, die durch fahrlässige Behandlung entstehen.
b) Instrumente können vom Verein vorfinanziert werden, bevor
sie in den Besitz eines aktiven Mitgliedes übergehen. Die
Abzahlungsbedingungen
werden von Fall zu= Fa Ll :gesondert-. -'..-'
festgelegt.
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§14
Beim Austritt eines Mitgliedes aus der aktiven Tätigkeit sind"
alle vereinseigenen
Gegenstände an den Verein zurückzugeben.
Der Rückkaufwert für das Instrument wird durch' d.i.e.
Hinzuriahrite
eines Fachmanns (als Gutachter) ausgemacht.
§15
Satzunqsänderunqen
Änderungen der ..Satzung müssen-von einer Mitgliederversammlung
mlt 3/4 Stimffienmehrheitder anwesenden Mitglieder beschlossen
werden.
Seite 5 von 6
J!!,gendsatzung des Musikverein Friesheim e.V.
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Mitglieder'derJugendabteilungdes'Vereins.·"
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Mitglieder der Jugendabteilung sind alle aktiven und inaktiven Mitglieder des Vereins bis
zum vollendeten 27. Lebensjahr, sowie die gewählten Mitglieder der.Jugendabteilung..
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b) nationale und internationale Begegnungen zu fördern.
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Organe der..Jugendabteilung '.' ,'k
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Die Organe der Jugendabteilung
a) die Jugendversamrnlung
b) die Jugendleitung
sind:
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Die Jugendversammmlung
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Die )ugendy~rsammh.!ngt~! .mindestens einmal im Jahr 4Uf~hßell Jugendleiter einzuberufen,
Sie besteht aus allen Jugendlichen und der JugendleitungdesVereins
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Die Jugendversammlung beschließt Hb,t;r,Aufga,ben,ftjt; gi~ Jugendabteilung betreffen; ;;;'.'
a) Verplanung des der Jugend verfügbaren Vereinsvermögens
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b) Berichte der Jugendleitung
c) Entlassung der Jugendleitung (alle zwei Jahre)
d), Wahien,zur J,ugepdlei~g(alle,~eirJahr!:»)
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Die Jugendversamrnlung
ist oberstes Organ der Jugendabteilung.
Sie ist durch den
Jugendleiter unter Bekanntgabe der Tagesordnung 14 Tage vorher schriftlich einzuberufen.
Die Jugendversamrnlung ist beschlußfähig, wenn mindestens V. aller Jugendlichen anwesend
ist.
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Musikverein Friesheim
MUSIKVEREIN
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Jugendabtei lung
TÄTIGKEITSBERICHT
UND ZUKUNFTSPLANUNG
TÄTIGKEITSBERICHT2004:
Unsere Jugend wird von einem gewählten Jugendvorstand, der aus sechs Mitgliedern der/dem
Vorsitzenden/in, der/dem Vertreter/in, der/dem Kassenwartlin und drei Beisitzern/innen
besteht, vertreten. Zu den Aufgaben des Jugendvorstandes gehört sowohl das Planen und
Mitgestalten von Konzerten des Jugendorchesters, als auch die Planung von Ausflügen mit
der gesamten Jugendabteilung.
Die Jugendabteilung
besteht aus Mitglieder
des
Jugendorchesters,
dem
großen
Orchester
des
Musikverein
Friesheims,
einer
Blockflötengruppe und Kindern in der Instrumentalausbildung.
•
Im Moment besteht unser Jugendorchester aus 26 Mitgliedern zwischen 13 und 20 Jahren und
36 Kindern und Jugendlichen zwischen sechs und 17 Jahren in der Ausbildung, von denen 24
sich in der musikalischen Früherziehung (Blockflöten- und Schlagzeugunterricht) befinden.
Es wird in den Instrumentalgruppen
und Tenorhorn unterrichtet.
Blockflöte, Querflöte, Schlagzeug, Klarinette, Trompete
Bisher haben wir sehr unterschiedliche Aktionen mit den Jugendlichen veranstaltet. Wir
waren beispielsweise im Kölner Eis- und Schwimmstadion und sind dort Schlittschuh
gelaufen, waren auf verschieden Kegelbahnen, haben eine Schnitzeljagd für die jüngeren
Mitglieder in Friesheim veranstaltet, waren am Freilinger-See zelten und im Schwimmbad.
Mit unserem Jugendorchester nehmen wir jedes Jahr am FrüWingskonzert des großen
Orchester des Musikverein Friesheim teil. Wir veranstalten aber auch jedes Jahr in der
Adventszeit ein eigenes öffentliches Adventskonzert.
2003 haben wir auch ein
gemeinschaftliches Konzert mit dem Jugendorchester Urfeld veranstaltet, dessen Programm
wir sowohl in Urfeld als auch in Friesheim aufführten.
•
ZUKUNFTSPLANUNG:
Unser Jugendvorstand hat für das laufende Jahr 2005 folgende Aktivitäten geplant:
•
•
•
•
•
Ein Tag im Schwimmbad Kreuzau
Ein Tag in der Kletterhalle in Wesseling
Ein Abend auf der Kegelbahn in Erp
Ein Auftritt im Rahmen der beiden Frühjahrskonzerte des großen Orchesters des
Musikverein Friesheim
Zwei gemeinschaftliche
Konzerte mit der Jugenabteilung
des Birkesdorfer
Musikvereins (DÜTen und Friesheim)
Mit freundliehen Grüßen
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Viiv--=T:::-ün--=k-=-Ie-r----Vorsitzende:
L. Tünlder
Ulmenstr.4
02235-73969
stellv. Vorsitzender:
M. Niederprüm
woifskaul-Str. 13
02235-72917
Kassiererin:
R. Kannen
Geschwister-Scholl-Str.
02235-987833
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_ Vorsitzender August
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- SchriftfUhrer Wolfgang Peter Meyer.
- Kassierer -
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Erftstadt,' Satzung
neugefaßt am 13.03.1961;
:Vertretungsbefugnis:
je zwei Vorstandsmitglieder
Erftstadt,
19.11.1947,
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aus dem Vorstand
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in den Vorstand
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Franz GUnther Happ,
- Vorsitzender HAn.·P.+.~ Nolden,
- Scbr1 ftftlbrer
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*
*
Wolfgarig Peter Meyer.
- Kassierer -
25.10.35,
Erftstadt,
19 8 J 953,
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:EintragungsverfUgung
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b) Eiatragg ••Vlg. 95
Fortsetzung
auf dem
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vnd Unterschrift
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B) übernommen
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7. August 1992,
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'b) früher AG Lechei.. nich - VR 141
.1. Vorsitzender:
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Bankangestellter
Kassieror:
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DIplom-sozia -Pedagog!",
.
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Franz Ganter Happ ist nicht mehr Vorstandsmitglied.
JlrikA Ruwe ist.zum_VQrstendIm
etzt I,Vorsitzender.
Erftstadt
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ist nicht mehr Vorstandsmitslied
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Schriftführer:
Stefan Loosen,
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Elektroingenieur,
Erftstadt
: Stafan
Locson
1st zum Vorstandsmitglied
bestellt.
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--------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------:aurch Beschlu3 der Mitgliederversemmlung
vom 20. Mai 1~9S
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1. Vorsitzender:
Robert Niederprüm,
geb. em 27.02.1960
Kassierer:
Kerl-Günter
Schmitz,
geb. em 05.11.1964
E~rftstedt,
Erftstedt,
1st die Satzung neugefaßt.
Der Vorstand
ist beschlußfähig't
wenn die Hälfte der Mitglieder
enwesend 1st.
.
Wolfgang Meyer und Ulrike Ruwe sind
nicht mehr Vorstands;
~itgli9der.
Robert Niederprüm
und Karl-Günter
Schmitz sind zu Vorstandsmitgliedern
bestellt.
-------------------------------------------------------------~-----------------------------------------------------------------------------hiermit
ia) 15.
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--------------------_.
dem
23.05.2001
12, Just~zangestellte
als
ndsbeaml1r der Geschäftsstelle
RS 121
Karloiblarl V~ - go~.~. 19.:1M OoMoft' S<~aub.,,,.
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