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Beschlussvorlage (Anerkennung des Vereins "Musikverein Friesheim e.V." als Träger der freien Jugendhilfe)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
977 kB
Erstellt
27.09.10, 07:21
Aktualisiert
27.09.10, 07:21

Inhalt der Datei

STADT ERFTSTADT Der Bürgermeister Az.: 51 JHP öffentlich V 8/0"''1 Amt: - 51 - An den BeschIAusf.: Jugendhilfeausschuss Datum: 07.04.2005 - 51 - der Stadt Erftstadt zur Beschlussfassung; zur Vorberatung • Betrifft: über den Anerkennung des Vereins "Musikverein Friesheim e.V." als Träger der freien Jugendhilfe Bezug: Finanzielle keine Auswirkunge Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den 07.04.2005 Beschlussentwurf: • Der Jugendhilfeausschuss beschließt, den Verein "Musikverein Friesheim eV." Träger der freien Jugendhilfe gemäß § 75 SGB VIII anzuerkennen . als Begründung: Der Verein "Musikverein Friesheim e.V." beantragt mit Schreiben vom 15.03.2005 die Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe. Nach § 75 SGB VIII dürfen Träger der freien Jugendhilfe nur anerkannt werden, wenn sie auf dem Gebiet der Jugendhilfe im Sinne des § 1 SGB VIII tätig sind, gemeinnützige Ziele verfolgen, aufgrund der fachlichen und personellen Vorraussetzungen erwarten lassen, dass sie einen nicht unerheblichen Beitrag zur Erfüllung der Jugendhilfe zu leisten imstande sind und die Gewähr für eine den Zielen des Grundgesetzes förderliche Arbeit bieten. Die Vorraussetzungen Antragsteller erfüllt. P:\513\VORLAGEN\ANERKENNUNG für die öffentliche Anerkennung nach § 75 SGB VIII werden vom MUSIKVEREIN FRIESHEIM.DOC -2Der Musikverein Friesheim e.v. gestaltet seine Angebote auf der Basis der Vereinssatzung sowie der Jugendordnung (siehe Anlage). Ziel und Zweck des Vereins ist die Pflege und Förderung der musikalischen Bildung der Jugend. Ein Schwerpunkt der Jugendarbeit ist der internationale kulturelle Austausch und die Völkerverständigung. Da der Verein seinen Sitz in Erftstadt hat, ist das Jugendamt der Stadt Erftstadt für die öffentliche Anerkennung zuständig . • • P:\513\VORLAGEN\ANERKENNUNG MUSIKVEREIN FRIESHEIM.DOC 711 1"ß. ikv eretn - rDrtes helm. - USI i MUSIKVEREIN FRiESHEIMe.V. I~ Musikverein Friesheim. Wolf,kaul-SIr. 13. 50 374 Erftstadt-Friesheim Funktion: I. Vorsitzender Anschrift: Robert Niederprüm Wo/[skauJ-Str. 13 50374 Erftstadt •t 50374 Erftstadt • eMail ~ 02235 - 729 17 0175115 10 785 r.niederpreum@l=Qnlinede www.mv-jriesheim.de Friesheim. 15. März 2005 Antrag des Musikverein Friesheim e.V. auf Anerkennung nach § 75 des Kinder- und Jugendhilfegesetzes (KJHG) als Träger der freien Jugendhilfe Sehr geehrter Herr Tourne, seit Widergründung des Musikvereins im Jahre 1968 war der Verein stets um Nachwuchsförderung und Jugendarbeit bemüht. Seit dem Jahre 2000 unterhalten wir nunmehr ein eigenes Jugendorchester. Insbesondere zur Erweiterung des Leistungsspektrums für diesen Bereich, aber auch für die Kinder in der Musikalischen Früherziehung und in der Einzelausbildung • beantragen wir hiermit die Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe . Dem Antrag sind folgende Anlagen beigefiigt: 1. Satzung des Musikvereins Friesheim 2. Jugendsatzung des Vereins 3. Tätigkeitsbericht und Zukunftsplanung 4. Vereinsregisterauszug Für weitere Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfiigung und verbleiben mit freundliehen Grüssen W;if~ Robert Niederprürn Bankkonto: Ertlstadt KlO.: 1500334017 (BIZ 370 694 72) Raiffi:isenbank 1. Vorsitzender Scluiftfllluer Kassierer R. NiederprOm si Loosen K.-G. Schmitz 7 29 17 7 84 62 77140 i MUSIKVEREIN FRIESHEIM e. V. Musikverein Friesheim :.~ Satzunq des Musikverein Friesheim e.V. )~ .' .. §1 Name, • Sitz und Zweck des Vereins 1.1 Der Musikverein Friesheim e.V. mit Sitz i~'ErftstadtFriesheim verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts' "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnurig. 1.2 Zweck des Vereins ist es, musikinteressierte Menschen: zum gemeinsamen Musizieren. zusammenzuführen. Der Verein dient. der Erhaltung, Pflege und Förderung der Volksmusikund verwandter Bestrebungen sowie der Durchführung und Förderung der Ausbildung aktiver Mitglieder. . Der Verein dient ebenso dem internationalen kulturellen Austausch und der Völkerverständigung.: "" J •.v- '0.0 • .• .: o. !:.~ Insbesondere sieht der Verein seinen Zweck in der musikalischen Bildung und Förderung der Jugend. • 1.3 Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch die Durchführung von Konzerten und sonstigen'Veranstaltungenzur Bereicherung des öffentlichen musikalischen Lebens, sowie durch die aktive Teilnahme an nationalen und internationalen Musikveranstaltungen und anderen Kulturveranstaltungen. . §2 2.1 Der Verein ist'selbstlos tätig; er verfolgt erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. nicht.in 2.2 Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder-erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins. 2.3 Es darf keine: Person durchAusgaben, die dem Zweck der Körperschaft fremd sind oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden. . Seite 1 von6 . 16 Rechte und Pf1ichten • , der Mitq1ieder a.) Alle Mitglieder haben gleiches Stimmrecht in der Mitgliederversammlung. b) Verpflichtet sich der Verein, auf Veranstaltungen.zu spielen, so bestimmt der Vorstand in Zusammenarbeit mit dem musikalischen Leiterdiejenigen aktiven Mitglieder, die auf der Veranstaltung mitspielen dürfen. c) Jedes aktive Mitglied ist an die Weisungen des Vorstandes gebunden, sofern sie den Verein betreffen. d) Jedes Mitglied hat durch Auftreten.und Verhalten in Vereinsangelegenheiten den Verein so zu vertreten und zu unterstützen, daß dies im.Sinne der.§ 1;2 undo§.1.3 (Zweck des Vereins) geschieht . e) Jedes Mitglied hat das Recht, durch Vorschläge an Vorstandsmitglieder aktivauf die Arbeit des Vorstands!'-' einzuwirken. .':' ... ~ ",1.1 " 17 • I~. Verei.nsjugend • Die Vereinsjugend des Musikverein Friesheim e.V. ist die Gemeinschaft aller Jugendlichen des Vereins bis zur Vollendung des27 . -Lebensjahres ..' Die Aufgaben und die Organisation der Vereinsjugend regelt die Jugendsatzung. Die Jugendsatzung sichert der Jugend des Vereins Selbständigkeit in Führung und Verwaltungeinschließlich der _ Entscheidungsfreiheit über die Verwendung der ihr zufließenden finanziellen Mittel zu. .. -. 18 Organe des Verei.ns Die Organe des Vereins sind a.) der Vorstand b.) die Mitgliederversammlung 19 Der Vorstand a) Der Vorstand-bestehtaus. 1.) dem Vorsitzenden .« 2.) dem stellvertretenden Vorsitzenden 3.) dem Schriftführer Seite.Lvon 6 • e) Jährlich hat mindestens eine Mitgliederversammlung stattzufinden, die vom Vorstand unter Mitteilung der Tagesordnung schriftlich einberufen wird. f) Ferner muß eine Mitgliederversammlung einberufen werden, wenn dies von 10% der Mitglieder unter Angabe der Gründe verlangt wird. g) Die Mitgliederversammlung hat den alten Vorstand entlasten und den neuen Vorstand zu wählen. • zu h) Der Schriftführer hat über jede.Mitgliederversammlung ein Protokoll zu.führen, in das die gefassten Beschlüsse aufzunehmen sind und das vom Vorstand im Sinne des § 26 BGB zu unterzeichnen ist. §12 Das Vereinsvermöqen Zum Vereinsvermögen zählen die finanziellen Werte. Ferner _ gehören zum'Vereinsvermögen'alle vereinseigenen Instrumente, Notenmaterial sowie jegliches Inventar. §13 Instrumente .: .:» • I a) Der Verein stellt jedem aktiven Mitglied ein Instrument zur Verfügung, sofern- kein _eigenes vorhanden ist; Das Mitglied trägt die volle Verantwortung für das Instrument und haftet für Schäden, die durch fahrlässige Behandlung entstehen. b) Instrumente können vom Verein vorfinanziert werden, bevor sie in den Besitz eines aktiven Mitgliedes übergehen. Die Abzahlungsbedingungen werden von Fall zu= Fa Ll :gesondert-. -'..-' festgelegt. , : §14 Beim Austritt eines Mitgliedes aus der aktiven Tätigkeit sind" alle vereinseigenen Gegenstände an den Verein zurückzugeben. Der Rückkaufwert für das Instrument wird durch' d.i.e. Hinzuriahrite eines Fachmanns (als Gutachter) ausgemacht. §15 Satzunqsänderunqen Änderungen der ..Satzung müssen-von einer Mitgliederversammlung mlt 3/4 Stimffienmehrheitder anwesenden Mitglieder beschlossen werden. Seite 5 von 6 J!!,gendsatzung des Musikverein Friesheim e.V. :.;.;L::' J,,,.,l . It n· !., ,j:i l• Mitglieder'derJugendabteilungdes'Vereins.·" l -«, .'~1 ),-,' ..",:>1: .I",.!:~ 'I',:, ~ ". i·ri·, ii,'.:f": ',,~ ; ".j '.. ,,', ...,,' .;", ';_,i tJli 1-'/;11'.' .. :: Mitglieder der Jugendabteilung sind alle aktiven und inaktiven Mitglieder des Vereins bis zum vollendeten 27. Lebensjahr, sowie die gewählten Mitglieder der.Jugendabteilung.. , (,' ':",' • ~'~_,i : ...:, I~:i_.it ,'I I;>.; I;", §2 .,' . l Zweck t!.erJugendabtei!ung.,.,(, ""., , ,.) i" j .e:,,·" .. ZweckderJugendabteilungistes,. . , ": :";" :.' :Prt:lieitg~staItUhg 'im' siiule der 'Geinbilis'chilftSpfi~gg .~bl'otg1lh'i~iefen" 'und durchzufiihren jl.;}f.~.J :l,j ;,1.'1 .:(It'' ..·..,Ird,r .. rt > ,·,/Jjl :j·f","·jjhn,::i;lf'.d~ ~rdie b) nationale und internationale Begegnungen zu fördern. JJ'""t,)'~.' r'J,.,:.;;.,,_,··_:..:,_,I. ",1' ~/!J-.. . ""'_~:r::',j /"_)':~II';'- .j.' if:) 1'.: ,),,';,!"1{:.:' f·, ,( 1. ;" ! ,I ~" f ~ • ; J 1 ;:: f', '... 1-,1 '_ " '~i Organe der..Jugendabteilung '.' ,'k • Die Organe der Jugendabteilung a) die Jugendversamrnlung b) die Jugendleitung sind: • ,.) ,~ 0 §4 Die Jugendversammmlung \ _,j;'; ~ ",! )"J .:.,fJ,:J,. ::;t;)fl.;!3'l: "..l n, !;</i"'/-. '/flJ ::'.J'" ,ti! ,1 ,.it..: Die )ugendy~rsammh.!ngt~! .mindestens einmal im Jahr 4Uf~hßell Jugendleiter einzuberufen, Sie besteht aus allen Jugendlichen und der JugendleitungdesVereins .. ,bit", ,("' :., .: I.}', I ~ :, ,•. \:-,-j ,: ... ;'r ;P'.(' .,);.... '! '~I: ,t .../ ,''':1 i,(lU '2' '>, -.;):11:., d T)",'J/" qi :'1 ,jlJ "I"- ,';'l"!r< .,': .:.... !~I ,; :, tl Die Jugendversammlung beschließt Hb,t;r,Aufga,ben,ftjt; gi~ Jugendabteilung betreffen; ;;;'.' a) Verplanung des der Jugend verfügbaren Vereinsvermögens .. ,i.Jr ' b) Berichte der Jugendleitung c) Entlassung der Jugendleitung (alle zwei Jahre) d), Wahien,zur J,ugepdlei~g(alle,~eirJahr!:») ,",' Ir:·.. ,~-i ':. " 'll ;I, "[liMp,:,,· ,ctl' '.•... '. ,iO ",:'- li:u _.' .Iu.v : ,"L \f j '.,.1'.;;1- :1(.1 Die Jugendversamrnlung ist oberstes Organ der Jugendabteilung. Sie ist durch den Jugendleiter unter Bekanntgabe der Tagesordnung 14 Tage vorher schriftlich einzuberufen. Die Jugendversamrnlung ist beschlußfähig, wenn mindestens V. aller Jugendlichen anwesend ist. 1 t Musikverein Friesheim MUSIKVEREIN !~.F~;EI~e.~ Jugendabtei lung TÄTIGKEITSBERICHT UND ZUKUNFTSPLANUNG TÄTIGKEITSBERICHT2004: Unsere Jugend wird von einem gewählten Jugendvorstand, der aus sechs Mitgliedern der/dem Vorsitzenden/in, der/dem Vertreter/in, der/dem Kassenwartlin und drei Beisitzern/innen besteht, vertreten. Zu den Aufgaben des Jugendvorstandes gehört sowohl das Planen und Mitgestalten von Konzerten des Jugendorchesters, als auch die Planung von Ausflügen mit der gesamten Jugendabteilung. Die Jugendabteilung besteht aus Mitglieder des Jugendorchesters, dem großen Orchester des Musikverein Friesheims, einer Blockflötengruppe und Kindern in der Instrumentalausbildung. • Im Moment besteht unser Jugendorchester aus 26 Mitgliedern zwischen 13 und 20 Jahren und 36 Kindern und Jugendlichen zwischen sechs und 17 Jahren in der Ausbildung, von denen 24 sich in der musikalischen Früherziehung (Blockflöten- und Schlagzeugunterricht) befinden. Es wird in den Instrumentalgruppen und Tenorhorn unterrichtet. Blockflöte, Querflöte, Schlagzeug, Klarinette, Trompete Bisher haben wir sehr unterschiedliche Aktionen mit den Jugendlichen veranstaltet. Wir waren beispielsweise im Kölner Eis- und Schwimmstadion und sind dort Schlittschuh gelaufen, waren auf verschieden Kegelbahnen, haben eine Schnitzeljagd für die jüngeren Mitglieder in Friesheim veranstaltet, waren am Freilinger-See zelten und im Schwimmbad. Mit unserem Jugendorchester nehmen wir jedes Jahr am FrüWingskonzert des großen Orchester des Musikverein Friesheim teil. Wir veranstalten aber auch jedes Jahr in der Adventszeit ein eigenes öffentliches Adventskonzert. 2003 haben wir auch ein gemeinschaftliches Konzert mit dem Jugendorchester Urfeld veranstaltet, dessen Programm wir sowohl in Urfeld als auch in Friesheim aufführten. • ZUKUNFTSPLANUNG: Unser Jugendvorstand hat für das laufende Jahr 2005 folgende Aktivitäten geplant: • • • • • Ein Tag im Schwimmbad Kreuzau Ein Tag in der Kletterhalle in Wesseling Ein Abend auf der Kegelbahn in Erp Ein Auftritt im Rahmen der beiden Frühjahrskonzerte des großen Orchesters des Musikverein Friesheim Zwei gemeinschaftliche Konzerte mit der Jugenabteilung des Birkesdorfer Musikvereins (DÜTen und Friesheim) Mit freundliehen Grüßen £i--,,-\R} Viiv--=T:::-ün--=k-=-Ie-r----Vorsitzende: L. Tünlder Ulmenstr.4 02235-73969 stellv. Vorsitzender: M. Niederprüm woifskaul-Str. 13 02235-72917 Kassiererin: R. Kannen Geschwister-Scholl-Str. 02235-987833 29 .:htS04 . e) Name ~ b) Sitz ......-. ........... h,15Vereins ; r Vereinsregister Brühl b) (Satzung, Vertretung, Auflösung, Entziehung der Remtsfähigkeit, Konkurs usw.) 3 Er Lc she Lm e Lnge t rrag ene n Ve reLn L :~1.·ft:'3t,')rJt-Frie8hcim : r·:ustl:vel:ein 't z VO!.':'! : e nde r t O'In t he 4 r Happ , Rek't o r, ]~rft8taAt-~r'e3hel,~! i II....YoIIDJ;.zf~~~J..l1Z_};Wuper.1 .T.'l'f"'q·";)rj·L _,_ tsverhältnisse Vorstand liquidatoren 2 8) Rücbeite--TOn:-ßktu __ r};'ig~~.im- \c:ll':i_~-:f';1'rer: : Aur;uG".; ~-~ctt.""en! 1~l'ftsta,:1t-Fl'ie31lf'!ir.J iI('l:,>Gier.el': . -:!olff1:1nr'" Heyer, ~::rf-'.; ~~';:1,~ t -:?l.' l,G S~lC' iT.: VR Vr-"; j·ii""'Q<le oj T 09 der EJnlraÄung und Unterschri 5 , treten ~en Vcr~in 1erichtlic~ und ~u)a~~ericht].ieh TI. I b) Bemerkungen D~p .'~,'ll;:mn:" ist n m tic. r·1ni. 1960 e r rLo h t e t . Der VorRitzcn~e! ~er Sc~riftftil)I'er und ncr Kns~ierer Le~ ()1-S~ ~ a) T~G ~cr arstcn :i::intl':1cung 18. ~8vembcr 10G~ ver- Waf> oLl· ·r.'iJ'.·~1e j l.'J;tii~~~~::u.. . JUSt5~~0~stEllte b ) ;';~""zun.:; :31 .••••.. Jl...Q.:.l.'-;~!;t"'t;.D.~(;","';';; ~": .._':Sl-: 12 'lt27.:..,l300 ; .. : 2 Franz Günther Happ, _ Vorsitzender August RÖttgen * * 25.10.1935, 23 02 '941 - SchriftfUhrer Wolfgang Peter Meyer. - Kassierer - * Erftstadt,' Satzung neugefaßt am 13.03.1961; :Vertretungsbefugnis: je zwei Vorstandsmitglieder Erftstadt, 19.11.1947, Erftstadt, aus dem Vorstand a Ha ~ b Rött.l2:en c in den Vorstand a Ha b Me er c Rött en 3 Franz GUnther Happ, - Vorsitzender HAn.·P.+.~ Nolden, - Scbr1 ftftlbrer - * * Wolfgarig Peter Meyer. - Kassierer - 25.10.35, Erftstadt, 19 8 J 953, ErnsteM, * : 19.1l.l947,Erftstad~t ~l ~ÖV~en .c 'a) Erftstadt, den . 2~. 2.1982 o'!",'~ ( ortz) Just. Angestellte , b) Satzung Seite 56fJ :EintragungsverfUgung .Seite 65 gewählt: dem Vorstand aUB : ausgeschieden: J1J~~ ausgeschieden: 3oY·!-.2Il4/~ ~SB. Me e in den Vorstand . .~_ , a) Erftetad t, den gewählt. : b) Eintr.Vfg.S. 77 ~ . 4 - - ., Raa.-Joaahia B..t.ahel, EDV-Teahaiker. .Errt.tf.dt . - Schrirt11lllrer - AP' d•• Jorat'ld lunc.nabied." ~.) rr BO Bold •• ia <1.a Vor.taa<1 gewiklt. al Berr Beat.aiel =<i~~-= a),i1~!~<1t; 1989 Be~. J•• tisaage.t. b) Eiatragg ••Vlg. 95 Fortsetzung auf dem . ten Blatt . I: i "179 i Vereinsi'egister I,....,.., I"' ..'" I ;;;;.; I echtsverhöltnisse ~. I .Vo,rstond Liquidetoren ..as Vereins 2 (Satzung, Vertretung, Auflösung, Entziehung der Rechtsfähigkeit, Konkurs usw.) 3'" VR 0 ~S·If 1"'-" T L.-----,..o"l"'lJT~a~~.,. (J;.~r~E!!on~'~ra~.9~ vnd Unterschrift b)8emerkungen 4 5 B) übernommen 5 am 7. August 1992, ""te /IleilOll:mt~n rSep hfJ£' J izo~ re~n' 'b) früher AG Lechei.. nich - VR 141 .1. Vorsitzender: wolfgang Meyor. Erftstadt 6 Bankangestellter Kassieror: OIr1ke Ruw~ ~ob. Deny: DIplom-sozia -Pedagog!", . .. Franz Ganter Happ ist nicht mehr Vorstandsmitglied. JlrikA Ruwe ist.zum_VQrstendIm etzt I,Vorsitzender. Erftstadt --~---~---------------------------~---------------------------------------------~------------------------------------------~~---------------~------i.Hens-Joachim Hentschel ist nicht mehr Vorstandsmitslied . Schriftführer: Stefan Loosen, 7 ,Justhb Elektroingenieur, Erftstadt : Stafan Locson 1st zum Vorstandsmitglied bestellt. ,eJ 07 e --------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------:aurch Beschlu3 der Mitgliederversemmlung vom 20. Mai 1~9S a 1. Vorsitzender: Robert Niederprüm, geb. em 27.02.1960 Kassierer: Kerl-Günter Schmitz, geb. em 05.11.1964 E~rftstedt, Erftstedt, 1st die Satzung neugefaßt. Der Vorstand ist beschlußfähig't wenn die Hälfte der Mitglieder enwesend 1st. . Wolfgang Meyer und Ulrike Ruwe sind nicht mehr Vorstands; ~itgli9der. Robert Niederprüm und Karl-Günter Schmitz sind zu Vorstandsmitgliedern bestellt. -------------------------------------------------------------~-----------------------------------------------------------------------------hiermit ia) 15. . --------------------_. dem 23.05.2001 12, Just~zangestellte als ndsbeaml1r der Geschäftsstelle RS 121 Karloiblarl V~ - go~.~. 19.:1M OoMoft' S<~aub.,,,. tilift 1A.1'IIm Fnrt ..n.7"lIn" rUi ...... or,.i',.